Über zu Hause leben
Besondere Merkmale
Größe des Pflegedienstes
Ein Pflegedienst dieser Größe verfügt in der Regel über ein mittelgroßes Team mit vielseitigen Pflegekräften.
Individuelle Pflege
Ganzheitliche und individuelle Betreuung, die Eigenständigkeit und Lebensqualität fördert.
24-Stunden Notrufservice
Rund um die Uhr erreichbarer Pflegenotruf für schnelle Hilfe im Notfall.
Vielfältige Leistungen
Umfassendes Angebot von Grundpflege bis Palliative Care und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Spezielle Fachpflege
- Wundversorgung
- Heimbeatmung
- Außerklinische Intensivpflege
- Palliative Care (Behandlung, Pflege und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen)
- Stundenweise Betreuung nach §45b
- Verhinderungspflege / Ersatzpflege nach §39
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Hauspflege
- Betreuung älterer Menschen
- Betreuung Demenz-Erkrankter
- Angehörigenberatung und -anleitung
- Begleitung zum Arztbesuch, Friseur etc.
- Hausmeisterarbeiten
- Bringservice warmes Mittagessen
- Vermittlung von Essen auf Rädern
- Vermittlung von Kurzzeitpflege
- Vermittlung von Hausnotruf
- Vermittlung weiterer Dienstleistungen
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Bewertungsübersicht
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Häufige Fragen zu zu Hause leben
Der Pflegedienst betreut Pflegegrade 1 bis 5 entsprechend der individuellen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Der Pflegedienst ist telefonisch montags und mittwochs von 15 bis 17 Uhr sowie nach Vereinbarung erreichbar. Zudem gibt es einen 24-Stunden-Pflegenotruf.
Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Heimbeatmung und außerklinische Intensivpflege.
Ja, zu Hause leben bietet spezialisierte Betreuung und Begleitung für Menschen mit Demenz.
Ja, der Pflegedienst übernimmt hauswirtschaftliche Versorgung, Hausmeisterarbeiten und bietet einen Bringservice für warmes Mittagessen an.
Der Pflegedienst bietet Angehörigenberatung und -anleitung, um die Unterstützung für Pflegebedürftige zu verbessern.
Verhinderungspflege wird nach §39 angeboten, um pflegende Angehörige zu entlasten und Ersatzpflege sicherzustellen.