Pflegeheime in der Nähe finden: Altenheime & Kosten im Vergleich
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Den Eigenanteil im Heim finanzieren
Pflegeheime sind teuer. Eine Übersicht über den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), Zuschüsse (Leistungszuschlag) und finanzielle Hilfen (Sozialamt).
Pflegeheim, Altenheim, Seniorenheim: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden heute weitgehend synonym verwendet. Historisch bezeichnete das Altenheim das Wohnen mit Versorgung ohne intensive Pflege und das Pflegeheim die vollstationäre Pflege rund um die Uhr; die Seniorenresidenz steht für gehobenes Wohnen mit zubuchbaren Leistungen. Moderne Einrichtungen kombinieren fast immer alle Stufen unter einem Dach.
Wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, bietet die vollstationäre Pflege ein sicheres Umfeld mit Pflegekräften rund um die Uhr, fester Tagesstruktur und medizinischer Versorgung. Gute Häuser legen Wert auf Einzelzimmer, Privatsphäre und ein aktives Gemeinschaftsleben.
Was kostet ein Pflegeheim 2026?
Bewohner zahlen im bundesweiten Durchschnitt rund 3.677 € pro Monat selbst (vdek, Stand 01.07.2026, ohne Leistungszuschlag). Der Eigenanteil besteht aus dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil (EEE), Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich:
| Bundesland | Eigenanteil/Monat | 1. Jahr mit 15 % Zuschlag* |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 4.017 € | 3.657 € |
| Bayern | 3.598 € | 3.270 € |
| Berlin | 3.749 € | 3.387 € |
| Brandenburg | 3.476 € | 3.150 € |
| Bremen | 4.105 € | 3.761 € |
| Hamburg | 3.805 € | 3.481 € |
| Hessen | 3.766 € | 3.431 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3.342 € | 3.031 € |
| Niedersachsen | 3.287 € | 3.008 € |
| Nordrhein-Westfalen | 3.968 € | 3.671 € |
| Rheinland-Pfalz | 3.554 € | 3.289 € |
| Saarland | 4.021 € | 3.695 € |
| Sachsen | 3.472 € | 3.152 € |
| Sachsen-Anhalt | 3.190 € | 2.891 € |
| Schleswig-Holstein | 3.415 € | 3.148 € |
| Thüringen | 3.470 € | 3.163 € |
* Der Leistungszuschlag von 15 % im ersten Jahr wird auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) des jeweiligen Bundeslands berechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026, ohne Gewähr. Ihre voraussichtlichen Kosten berechnet der Pflegeheim-Kosten-Rechner.
Was zahlt die Pflegekasse im Heim?
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen monatlichen Betrag direkt an die Einrichtung (§ 43 SGB XI). Dazu kommt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI, der den pflegebedingten Eigenanteil mit steigender Aufenthaltsdauer senkt: 15 % im ersten, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr, automatisch und ohne Antrag.
| Pflegegrad | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zuschuss/Monat | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Beträge der gesetzlichen Pflegeversicherung 2026, ohne Gewähr. Der Leistungszuschlag gilt ab Pflegegrad 2.
Reichen Rente und Vermögen nicht aus, übernimmt das Sozialamt den Rest als Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Kinder müssen erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro Elternunterhalt zahlen.
So senken Sie den Eigenanteil
- Leistungszuschlag mitnehmen: Er kommt automatisch, prüfen Sie aber auf der Heimrechnung, ob er korrekt ausgewiesen ist (15 bis 75 % je nach Aufenthaltsdauer).
- Wohngeld beantragen: Auch Heimbewohner können Wohngeld erhalten, wenn Rente und Vermögen begrenzt sind. Der Antrag läuft über die Wohngeldstelle der Kommune.
- Hilfe zur Pflege: Reicht das Einkommen trotz allem nicht, übernimmt das Sozialamt den Rest. Ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person bleibt geschützt, das selbst bewohnte Haus des Ehepartners ebenfalls.
- Standort vergleichen: Zwischen benachbarten Bundesländern liegen teils mehrere hundert Euro Unterschied im Monat; ein Heim knapp hinter der Landesgrenze kann sich rechnen (siehe Tabelle oben).
Das passende Pflegeheim finden: in 3 Schritten
Einrichtungen vergleichen
Vergleichen Sie über die Suche oben Pflegeheime in Ihrer Nähe nach Bewertungen und Preisniveau. Fragen Sie parallel bei zwei bis drei Häusern nach freien Plätzen, gute Einrichtungen haben oft Wartelisten.
Besichtigen und prüfen
Besuchen Sie die engere Auswahl unangemeldet zu einer Essenszeit: Wie riecht es, wie spricht das Personal mit Bewohnern, wirken diese gepflegt und beschäftigt? Unsere Besichtigungs-Checkliste unten strukturiert den Termin.
Heimvertrag prüfen und unterschreiben
Der Heimvertrag (Wohn- und Betreuungsvertrag) muss alle Entgeltbestandteile einzeln ausweisen. Prüfen Sie Eigenanteil, Regelungen bei Abwesenheit und Entgelterhöhungen. Bewohner können jederzeit zum Monatsende kündigen.
Spezialisierte Pflegeheime und Alternativen
Demenz-Wohnbereiche
Beschützte Bereiche mit gerontopsychiatrisch geschultem Personal, Orientierungshilfen und gesichertem Garten. Fragen Sie nach dem Betreuungskonzept und der Personalquote im Demenzbereich.
Junge Pflege und Palliativpflege
Für jüngere Pflegebedürftige (z. B. nach Unfall oder MS) gibt es eigene Wohnbereiche mit altersgerechter Tagesgestaltung. Palliativ- und Hospizplätze begleiten die letzte Lebensphase würdevoll.
Erst testen: Kurzzeitpflege
Viele Heime bieten Kurzzeitpflege-Plätze an. So lernen Sie Haus und Personal einige Wochen kennen, bezahlt aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI), bevor Sie sich fest entscheiden. Auch die 24-Stunden-Pflege zu Hause kann eine Alternative sein.
Das passende Pflegeheim finden
Umfassende Checkliste für die Pflegeheim-Suche, mit Besichtigungs-Checkliste, Fragen ans Personal, Kostenübersicht und einer Vergleichstabelle für mehrere Einrichtungen.
Pflegeheim Checkliste kostenlos herunterladenHäufige Fragen zu Pflegeheimen
Was kostet ein Pflegeheim im Monat?
Der Eigenanteil liegt je nach Bundesland zwischen rund 3.000 und 3.970 € pro Monat im ersten Jahr (vdek, Stand 07/2026). Er umfasst den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten; der Leistungszuschlag senkt ihn mit der Aufenthaltsdauer.
Was zahlt die Pflegekasse 2026 im Pflegeheim?
Monatlich 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4 und 2.096 € bei Pflegegrad 5 (§ 43 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es einen Zuschuss von 131 €.
Was ist der Leistungszuschlag im Pflegeheim?
Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse einen mit der Aufenthaltsdauer steigenden Anteil des pflegebedingten Eigenanteils: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI).
Was ist der Unterschied zwischen Pflegeheim, Altenheim und Seniorenheim?
Die Begriffe werden heute weitgehend synonym verwendet. Historisch bezeichnete das Altenheim Wohnen mit Versorgung ohne intensive Pflege, das Pflegeheim die vollstationäre Pflege. Moderne Einrichtungen kombinieren in der Regel beides.
Wer zahlt, wenn die Rente für das Pflegeheim nicht reicht?
Dann springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein (SGB XII). Kinder werden erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € zum Unterhalt herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Ab welchem Pflegegrad kommt man ins Pflegeheim?
Vollstationäre Leistungen der Pflegekasse gibt es ab Pflegegrad 2. In der Praxis erfolgt der Umzug meist ab Pflegegrad 3 oder 4, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- § 43 SGB XI: Vollstationäre Pflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html
- § 43c SGB XI: Leistungszuschläge: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43c.html
- § 61 SGB XII: Hilfe zur Pflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__61.html
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