Placeholder Text

Placeholder Text

Die AOK Rheinland/Hamburg als Pflegekasse – Ihr verlässlicher Partner in der Pflege

Die AOK Rheinland/Hamburg zählt zu den größten Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen und Hamburg und betreut mit ihrer Pflegekasse mehrere Millionen Versicherte. Als Pflegekasse ist sie für alle Belange rund um die Pflegeversicherung zuständig – von der Beantragung eines Pflegegrades über die Bewilligung von Pflegeleistungen bis hin zur umfassenden Pflegeberatung. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist die AOK Rheinland/Hamburg eine wichtige Anlaufstelle, wenn es um finanzielle Unterstützung, organisatorische Hilfe und fachkundige Beratung geht.

Der Zuständigkeitsbereich der AOK Rheinland/Hamburg erstreckt sich über das gesamte Rheinland sowie die Hansestadt Hamburg. Mit zahlreichen Geschäftsstellen in Städten wie Düsseldorf, Köln, Bonn, Hamburg und vielen weiteren Standorten ist die Pflegekasse regional gut aufgestellt und bietet eine wohnortnahe Betreuung. Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg haben automatisch auch Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, sobald sie pflegebedürftig werden und einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Pflegekasse übernimmt dabei verschiedene Aufgaben: Sie prüft Anträge auf Pflegeleistungen, beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, bewilligt Leistungen und steht Versicherten mit umfassender Beratung zur Seite. Besonders wichtig ist dabei, dass die Pflegekasse nicht nur finanzielle Leistungen gewährt, sondern auch präventive und unterstützende Angebote wie Pflegekurse, Beratungsbesuche und Vermittlung von Pflegestützpunkten bereitstellt.

Freundliche Pflegeberaterin erklärt einem älteren Paar am Küchentisch Unterlagen zur Pflegeversicherung, helle Wohnung, beruhigende Atmosphäre.

Kompetente Beratung durch die Pflegekasse

Nahaufnahme von Händen, die Pflegepapiere und einen Ausweis auf einem Holztisch sortieren, Stift und Brille daneben.

Wichtige Unterlagen gut vorbereitet

Pflegegrad beantragen bei der AOK Rheinland/Hamburg – Der erste Schritt zur Unterstützung

Der Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung für den Bezug von Pflegeleistungen. Er bestimmt, welche Leistungen in welcher Höhe von der Pflegekasse übernommen werden. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die unterschiedliche Schweregrade der Pflegebedürftigkeit abbilden – von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).

Die Beantragung eines Pflegegrades bei der AOK Rheinland/Hamburg kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von einem bevollmächtigten Angehörigen vorgenommen werden. Der Antrag ist formlos möglich und kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Besonders wichtig ist dabei das Antragsdatum, denn ab diesem Zeitpunkt können rückwirkend Leistungen gewährt werden – nicht ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Bewilligung. Daher sollten Sie den Antrag nicht hinauszögern, sondern frühzeitig stellen, sobald absehbar ist, dass Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Nach Eingang des Antrags beauftragt die AOK Rheinland/Hamburg den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch, bei dem die Pflegebedürftigkeit nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren festgestellt wird. Dabei werden sechs verschiedene Lebensbereiche (Module) betrachtet:

  • Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung ändern?

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person orientieren, Entscheidungen treffen und kommunizieren?

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig treten problematische Verhaltensweisen auf?

  • Selbstversorgung: Wie selbstständig ist die Person bei Körperpflege, Ernährung und anderen alltäglichen Verrichtungen?

  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Kann die Person Medikamente einnehmen, Arzttermine wahrnehmen usw.?

  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person ihren Tagesablauf gestalten und soziale Kontakte pflegen?

Der Gutachter vergibt in jedem Bereich Punkte, die gewichtet werden. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der empfohlene Pflegegrad. Die AOK Rheinland/Hamburg erlässt dann einen Leistungsbescheid, in dem der Pflegegrad festgestellt und die zustehenden Leistungen mitgeteilt werden. Von der Antragstellung bis zur Entscheidung sollten in der Regel nicht mehr als 25 Arbeitstage vergehen. Das Gutachten wird auf Wunsch zugesandt, sodass Versicherte die Begründung nachvollziehen können.

Image
Kostenlos

Kostenloser Schnell-Check in 3 Minuten

PH24 Icon

Pflegegeld und Pflegesachleistungen – Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Die beiden zentralen Leistungen der Pflegeversicherung sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Beide stehen Versicherten ab Pflegegrad 2 zu und können auch miteinander kombiniert werden.

Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere private Personen sichergestellt wird. Der pflegebedürftige Mensch erhält das Geld direkt und kann selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er es an die Pflegepersonen weitergibt. Das Pflegegeld ist eine wichtige Anerkennung für die oft aufopferungsvolle Arbeit pflegender Angehöriger und ermöglicht eine gewisse finanzielle Absicherung. Seit Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld

  • Pflegegrad 2: 347 Euro

  • Pflegegrad 3: 599 Euro

  • Pflegegrad 4: 800 Euro

  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Die Pflegesachleistungen kommen zum Tragen, wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Dieser rechnet seine Leistungen direkt mit der AOK Rheinland/Hamburg ab. Zu den Pflegesachleistungen gehören Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung, bei der Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Die monatlichen Höchstbeträge betragen seit Januar 2025:

  • Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistungen

  • Pflegegrad 2: 796 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro

Besonders flexibel wird es durch die Kombinationsleistung: Wenn ein Pflegedienst nicht den vollen Betrag der Pflegesachleistungen ausschöpft, wird der restliche Prozentsatz als Pflegegeld ausgezahlt. Nehmen Sie beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistungen in Anspruch, erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes. So lässt sich professionelle Unterstützung mit der Pflege durch Angehörige optimal kombinieren.

Der Entlastungsbetrag – Zusätzliche Unterstützung für alle Pflegegrade

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung, die allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zusteht – auch bereits ab Pflegegrad 1. Seit Januar 2025 beträgt dieser Betrag 131 Euro monatlich (zuvor 125 Euro). Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Unterstützungsangebote eingesetzt werden:

  • Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung

  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Pflege

  • Ambulante Pflegedienste: Zusätzliche Leistungen (bei Pflegegrad 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen der Selbstversorgung)

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, hauswirtschaftliche Hilfen

  • Nachbarschaftshilfe: In einigen Bundesländern anerkannte Helfer

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet: Sie beauftragen zunächst einen anerkannten Dienstleister, bezahlen die Rechnung und reichen diese bei der AOK Rheinland/Hamburg ein. Die Pflegekasse erstattet dann bis zu 131 Euro pro Monat. Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden – Sie verlieren also keine Ansprüche, wenn Sie den Betrag einmal nicht vollständig nutzen.

Haushaltshilfe unterstützt Seniorin beim Wäschefalten in einer hellen Wohnung, entspannte Stimmung.

Entlastung im Alltag organisieren

Ältere Menschen sitzen lachend in einer Tagespflege-Gruppe an einem runden Tisch, spielen ein Brettspiel.

Tagespflege bietet Gemeinschaft

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Das gemeinsame Jahresbudget ab Juli 2025

Eine wichtige Neuerung seit dem 1. Juli 2025 ist die Zusammenführung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget. Dies schafft mehr Flexibilität für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Die Verhinderungspflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger, wenn diese beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend verhindert sind. Eine Ersatzpflegeperson – sei es ein professioneller Pflegedienst oder eine andere private Person – übernimmt dann die Pflege. Die Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Die Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht ausreicht oder nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Verschlechterung des Gesundheitszustands oder während eines Wohnungsumbaus. Die pflegebedürftige Person wird dann vorübergehend in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht. Auch hier beträgt der Zeitraum bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Jahr.

Das gemeinsame Jahresbudget für beide Leistungen beträgt seit dem 1. Juli 2025 3.539 Euro. Sie können diesen Betrag frei aufteilen und flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beidem nutzen. Diese Regelung gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Während der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld in halber Höhe weitergezahlt, bei stundenweiser Verhinderungspflege sogar in voller Höhe.

Pflegende Tochter mit Reisekoffer verabschiedet sich lächelnd von ihrem Vater, eine Ersatzpflegekraft begrüßt ihn an der Haustür.

Verhinderungspflege schafft Auszeiten

Seniorin in einem freundlichen Pflegeheimzimmer, sitzt im Sessel und spricht mit einer Pflegekraft.

Kurzzeitpflege überbrückt schwierige Phasen

Tages- und Nachtpflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ist eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Pflege. Pflegebedürftige verbringen einige Stunden oder eine Nacht in einer Pflegeeinrichtung, werden dort betreut und verpflegt, und kehren dann wieder nach Hause zurück. Dies ermöglicht pflegenden Angehörigen, weiterhin berufstätig zu sein oder einfach eine regelmäßige Auszeit zu nehmen.

Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt die Kosten für die Tages- und Nachtpflege ab Pflegegrad 2. Die monatlichen Höchstbeträge betragen seit Januar 2025:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro (nur über den Entlastungsbetrag)

  • Pflegegrad 2: 721 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Ein großer Vorteil: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet. Sie können also parallel zur häuslichen Pflege in vollem Umfang genutzt werden. Zusätzlich steht auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung, der ebenfalls für die Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden kann.

Nachtszene auf einem Pflegeflur, Pflegekraft schaut nach einem schlafenden Senior, sanftes Licht.

Nächtliche Betreuung gibt Sicherheit

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Monatlich 42 Euro für notwendige Produkte

Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt monatlich bis zu 42 Euro (seit Januar 2025, zuvor 40 Euro) für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu gehören Produkte, die täglich in der Pflege benötigt werden und dem Schutz der Pflegepersonen dienen:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Mundschutz

  • Schutzschürzen

  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

  • Fingerlinge

Diese Hilfsmittel können Sie entweder direkt bei Sanitätshäusern, Apotheken oder über spezialisierte Versandanbieter beziehen. Viele Anbieter rechnen direkt mit der AOK Rheinland/Hamburg ab, sodass Sie sich nicht um die Kostenerstattung kümmern müssen. Alternativ können Sie die Produkte auch selbst kaufen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Die 42 Euro stehen allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu, sofern sie zu Hause gepflegt werden.

Technische Pflegehilfsmittel – Vom Pflegebett bis zur Treppensteighilfe

Neben den Verbrauchshilfsmitteln übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg auch die Kosten für technische Pflegehilfsmittel. Diese dienen dazu, die Pflege zu Hause zu erleichtern, die Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu lindern oder ihr eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt, können aber bei Bedarf auch gekauft werden.

Zu den wichtigsten technischen Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Pflegebetten mit verstellbaren Liegeflächen

  • Pflegebett-Tische für die Nahrungsaufnahme im Bett

  • Lagerungshilfen zur Dekubitusprophylaxe

  • Hausnotrufsysteme für schnelle Hilfe im Notfall

  • Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung

  • Umsetz- und Aufrichthilfen

  • Lifter (fahrbare, Decken- oder Wandlifter)

  • Treppensteighilfen für rollstuhlfahrende Personen

Besonders erwähnenswert ist die Treppensteighilfe: Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Juli 2014 kann die Pflegekasse verpflichtet sein, einem pflegebedürftigen Rollstuhlfahrer eine mobile Treppensteighilfe zur Verfügung zu stellen. Diese gilt als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI, wenn sie dazu dient, ein selbstständigeres Leben zu ermöglichen und die Pflegepersonen zu entlasten.

Für technische Pflegehilfsmittel ist in der Regel ein Eigenanteil von 10 Prozent, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, zu zahlen. Dieser entfällt, wenn die Hilfsmittel leihweise überlassen werden. Die Beantragung erfolgt über die AOK Rheinland/Hamburg, die dann prüft, ob das Hilfsmittel notwendig ist. In vielen Fällen ist eine ärztliche Verordnung hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Auch Pflegefachpersonen können eine schriftliche Empfehlung für notwendige Pflegehilfsmittel ausstellen.

Mobile Treppensteighilfe wird an einem Rollstuhl auf einer Treppe angesetzt, Betreuer hilft, Innenraum eines Mehrfamilienhauses.

Treppensteighilfe ermöglicht mehr Selbstständigkeit

Wohnraumanpassung – Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

Wenn die Wohnung an die Bedürfnisse einer pflegebedürftigen Person angepasst werden muss, gewährt die AOK Rheinland/Hamburg einen Zuschuss zu den Umbaukosten. Dieser beträgt seit Januar 2025 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (zuvor 4.000 Euro). Der Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann mehrfach im Leben beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert und neue Umbaumaßnahmen erforderlich werden.

Zu den typischen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören:

  • Einbau von Rampen zur Überwindung von Schwellen und Treppen

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer

  • Umbau des Badezimmers (ebenerdige Dusche, Haltegriffe, höhenverstellbares WC)

  • Einbau eines Treppenlifts

  • Anpassung der Küche (unterfahrbare Arbeitsflächen)

  • Installation von Bewegungsmeldern und Beleuchtung

Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der AOK Rheinland/Hamburg beantragt werden. Reichen Sie dazu Kostenvoranschläge ein, die Sie von Handwerksbetrieben eingeholt haben. Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit und bewilligt den Zuschuss. Wichtig: Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden – also bis zu 16.720 Euro insgesamt. Dies ist besonders relevant für Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser.

Modernes, barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und Duschsitz, freundliche Beleuchtung.

Ein barrierefreies Bad schafft Sicherheit

Treppenlift an einer Holztreppe in einem Einfamilienhaus, aufgeräumter Flur.

Treppenlift ermöglicht das Wohnen zu Hause

Ambulante Wohngruppen – Monatlicher Wohngruppenzuschlag von 224 Euro

Immer mehr pflegebedürftige Menschen entscheiden sich für das Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe. Dabei wohnen in der Regel drei bis zwölf Personen zusammen, teilen sich Gemeinschaftsräume und werden von einer Präsenzkraft unterstützt. Die AOK Rheinland/Hamburg fördert diese Wohnform mit einem monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro (seit Januar 2025, zuvor 214 Euro) pro Person.

Dieser Zuschlag ist für die Finanzierung einer Präsenzkraft gedacht, die organisatorische, hauswirtschaftliche und betreuende Aufgaben übernimmt – nicht jedoch die pflegerische Versorgung. Zusätzlich gibt es eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 Euro pro Person (seit Januar 2025, zuvor 2.500 Euro) für die altersgerechte oder barrierefreie Umgestaltung der Wohngemeinschaft. Der Gesamtbetrag für die Wohngruppe ist auf 10.452 Euro (zuvor 10.000 Euro) begrenzt.

Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag sind:

  • Mindestens drei Bewohner haben einen Pflegegrad und beziehen Pflegeleistungen

  • Die Wohngruppe wird selbst organisiert (nicht durch einen stationären Träger)

  • Eine Präsenzkraft ist beauftragt, die allen Bewohnern zur Verfügung steht

  • Die Wohnung ist nicht Teil einer stationären Pflegeeinrichtung

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim – Zuschüsse und Leistungszuschlag

Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, bleibt oft nur der Umzug in ein Pflegeheim. Die AOK Rheinland/Hamburg beteiligt sich an den Kosten der vollstationären Pflege mit festen monatlichen Beträgen, die sich nach dem Pflegegrad richten. Seit Januar 2025 gelten folgende Zuschüsse:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro (Entlastungsbetrag)

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Diese Beträge decken jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten. Bewohner müssen zusätzlich einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege zahlen, der je nach Einrichtung unterschiedlich hoch ausfällt. Dazu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil liegt bundesweit bei über 3.000 Euro im ersten Jahr.

Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, gewährt die Pflegekasse seit 2022 einen Leistungszuschlag zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Dieser steigt mit der Aufenthaltsdauer:

  • Erstes Jahr: 15 Prozent Zuschlag

  • Zweites Jahr: 30 Prozent Zuschlag

  • Drittes Jahr: 50 Prozent Zuschlag

  • Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent Zuschlag

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegeheim und Pflegekasse. Der Bewohner erhält eine Rechnung über den verbleibenden Eigenanteil. Wenn die eigenen finanziellen Mittel (Rente, Vermögen) nicht ausreichen, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Pflegeberatung und Beratungsbesuche – Unterstützung für Angehörige

Die Pflegeberatung ist eine wichtige Leistung der AOK Rheinland/Hamburg. Alle Versicherten, die einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen oder bereits Leistungen beziehen, haben Anspruch auf eine kostenlose, individuelle Beratung durch qualifizierte Pflegeberater. Die Beratung kann telefonisch, in einer Geschäftsstelle, bei Ihnen zu Hause oder per Video erfolgen.

Die Pflegeberater informieren über:

  • Verfügbare Pflegeleistungen und deren Beantragung

  • Pflegekurse und Schulungen für Angehörige

  • Wohnraumanpassungen und technische Hilfsmittel

  • Entlastungsangebote wie Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege

  • Pflegedienste und Pflegeheime in der Region

  • Finanzielle Aspekte und mögliche Zuzahlungen

  • Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und keine professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst hat, ist zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Diese dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sollen pflegende Angehörige unterstützen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: Einmal halbjährlich (verpflichtend)

  • Pflegegrad 4 und 5: Einmal vierteljährlich (verpflichtend)

  • Pflegegrad 1: Einmal halbjährlich (freiwillig)

Der Beratungsbesuch wird von zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Die Kosten übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg. Wird der verpflichtende Beratungsbesuch nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall ganz eingestellt werden.

Pflegekurse und Schulungen – Kostenlos für Angehörige

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet gemäß § 45 SGB XI kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen und Fähigkeiten für den Pflegealltag. Themen sind unter anderem:

  • Grundlagen der Pflege: Körperpflege, Mobilisation, Lagerung

  • Rückenschonende Arbeitstechniken

  • Umgang mit Demenz und anderen Erkrankungen

  • Hygiene in der Pflege

  • Rechtliche und finanzielle Aspekte

  • Entlastungsmöglichkeiten und Selbstfürsorge

Die Kurse werden als Gruppenkurse in Präsenz oder als Online-Angebote durchgeführt. Zusätzlich sind individuelle Schulungen vor Ort möglich: Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, macht sich ein Bild von der Pflegesituation und gibt praktische Tipps für Ihre spezielle Situation. Diese individuelle Beratung dauert in der Regel zwei Stunden und ist ebenfalls kostenfrei.

In einigen Bundesländern ist der Abschluss eines Pflegekurses sogar Voraussetzung, um als Nachbarschaftshelfer anerkannt zu werden und über den Entlastungsbetrag abrechnen zu können. Informieren Sie sich bei der AOK Rheinland/Hamburg über die aktuellen Regelungen in Ihrer Region.

Pflegekurs in einem Seminarraum: Pflegefachkraft zeigt Angehörigen rückenschonende Hebetechniken an einer Pflegepuppe.

Praktisches Wissen für den Pflegealltag

Pflegekraft demonstriert einer Tochter bei der Mutter zu Hause das sichere Umlagern im Bett.

Individuelle Schulung direkt zu Hause

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen sozial abgesichert. Die AOK Rheinland/Hamburg zahlt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Außerdem besteht während der Pflegezeit ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Voraussetzungen für die Beitragszahlung zur Rentenversicherung sind:

  • Sie pflegen eine Person mit mindestens Pflegegrad 2

  • Die Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung

  • Sie pflegen mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage

  • Sie arbeiten maximal 30 Stunden pro Woche in Ihrem Beruf

  • Sie erhalten für die Pflegetätigkeit keinen Lohn (Pflegegeld ist erlaubt)

  • Sie beziehen keine volle Altersrente

  • Die Pflege erfolgt voraussichtlich länger als zwei Monate

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und der Art der Pflege (ausschließlich durch Angehörige oder teilweise durch einen Pflegedienst). Je höher der Pflegegrad, desto höher die Einzahlung in die Rentenversicherung. Maximal können bis zu 696,57 Euro monatlich (Stand 2025) in die Rentenversicherung eingezahlt werden – bei Pflegegrad 5 und vollständiger Angehörigenpflege.

Wenn Sie während der Pflegezeit von der Arbeit freigestellt sind oder Ihre Arbeitszeit reduzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin über die Familienversicherung krankenversichert bleiben. Ist dies nicht möglich, zahlt die Pflegekasse auf Antrag einen Beitragszuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.

Pflegende Angehörige prüft mit einem Taschenrechner und Unterlagen die finanzielle Absicherung am Esstisch, ruhige Szene.

Soziale Absicherung im Blick behalten

Pflegezeit und Familienpflegezeit – Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Berufstätige Angehörige können sich für die Pflege eines nahen Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Dabei gibt es verschiedene gesetzliche Möglichkeiten:

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Arbeitstage):
Bei akuter Pflegesituation (z. B. nach Krankenhausentlassung) können Sie sich kurzfristig freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. In dieser Zeit erhalten Sie Pflegeunterstützungsgeld von der AOK Rheinland/Hamburg als Lohnersatzleistung.

Pflegezeit (bis zu 6 Monate):
In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten können Sie sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Sie müssen dies spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn ankündigen.

Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate):
In Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten können Sie Ihre Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren. Sie müssen dies spätestens 8 Wochen vor Beginn ankündigen.

Sterbebegleitung (bis zu 3 Monate):
Für die Begleitung eines Angehörigen in der letzten Lebensphase ist eine vollständige oder teilweise Freistellung möglich – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Während der Pflege- und Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz. Die finanzielle Absicherung erfolgt durch ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das Sie beantragen können. Informationen und einen Rechner zur Ermittlung des Darlehensanspruchs finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums.

Pflegehilfsmittel kostenlos erhalten (42 €)

Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. – bequem nach Hause. Mit Pflegegrad von der Kasse erstattet.

Kostenlose Pflegebox anfordern
Pflegehilfsmittel kostenlos erhalten (42 €)

Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg – So erreichen Sie die Pflegekasse

Die AOK Rheinland/Hamburg ist über verschiedene Kanäle erreichbar:

Telefonische Erreichbarkeit:
Die zentrale Servicenummer der AOK Rheinland/Hamburg lautet 0211 8195-0000. Diese Nummer ist täglich 24 Stunden erreichbar. Der Anruf ist für Sie kostenfrei. Für Anrufe aus dem Ausland steht die Nummer +49 221 914-06914 zur Verfügung (hier können Gebühren anfallen).

Persönliche Beratung vor Ort:
Die AOK Rheinland/Hamburg verfügt über zahlreiche Geschäftsstellen im gesamten Versorgungsgebiet. Im Rheinland finden Sie unter anderem Standorte in Düsseldorf (mehrere Geschäftsstellen), Köln, Bonn, Duisburg, Wuppertal, Mönchengladbach, Krefeld und vielen weiteren Städten. In Hamburg gibt es Geschäftsstellen in Billstedt, Eidelstedt, Eimsbüttel, Harburg und Wandsbek.

Die Öffnungszeiten der Geschäftsstellen sind in der Regel:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr

In einigen Geschäftsstellen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich oder empfohlen. Nutzen Sie dazu die Online-Terminvereinbarung auf der Website der AOK oder rufen Sie vorher an.

Online-Services:
Über das Onlineportal „Meine AOK" können Sie viele Anliegen bequem von zu Hause aus erledigen. Nach einmaliger Registrierung haben Sie Zugriff auf Ihr digitales Postfach, können Anträge stellen, Bescheinigungen anfordern und den Bearbeitungsstatus Ihrer Anträge nachverfolgen. Das Portal ist sowohl über die Website meine.aok.de als auch über die „Meine AOK"-App auf Ihrem Smartphone nutzbar.

Schriftlicher Kontakt:
Für schriftliche Anfragen und Anträge lautet die Postanschrift:
AOK Rheinland/Hamburg
40466 Düsseldorf

Alternativ können Sie das Kontaktformular auf der Website der AOK nutzen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation nicht möglich. Über das Kontaktformular wird Ihre Nachricht jedoch sicher übermittelt.

Erwachsene Person nutzt Laptop und Smartphone am Schreibtisch, Onlineportal geöffnet, Fokus auf entspannte Nutzung ohne sichtbaren Text.

Viele Anliegen einfach online erledigen

Formulare und Anträge – Diese Dokumente sind wichtig

Für verschiedene Pflegeleistungen benötigen Sie entsprechende Antragsformulare. Die wichtigsten sind:

  • Antrag auf Pflegeleistungen: Erstantrag oder Höherstufungsantrag zur Feststellung oder Änderung des Pflegegrades

  • Antrag auf Verhinderungspflege: Wenn eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernimmt

  • Antrag auf Kurzzeitpflege: Für vorübergehende vollstationäre Pflege

  • Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss für Umbaumaßnahmen in der Wohnung

  • Antrag auf Wohngruppenzuschlag: Für Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen

  • Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel: Für technische Hilfsmittel

  • Fragebogen zur sozialen Sicherung: Für pflegende Angehörige zur Zahlung von Rentenbeiträgen

Alle Formulare finden Sie auf der Website der AOK Rheinland/Hamburg unter dem Bereich „Formulare und Anträge". Geben Sie dort Ihre Postleitzahl ein, um die für Ihre Region relevanten Formulare angezeigt zu bekommen. Viele Anträge können Sie auch direkt online über „Meine AOK" stellen, was den Prozess beschleunigt.

Erwachsene Person füllt sorgfältig ein Formular mit Stift am Holztisch aus, Ordner und Belege daneben.

Anträge rechtzeitig und vollständig einreichen

Pflegestützpunkte – Wohnortnahe Beratung und Vernetzung

In vielen Regionen gibt es Pflegestützpunkte, die von den Pflegekassen gemeinsam mit den Kommunen betrieben werden. Diese Stützpunkte bieten eine neutrale, umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege. Die Mitarbeiter kennen die lokalen Angebote und können bei der Vermittlung von Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen, Betreuungsangeboten und anderen Unterstützungsleistungen helfen.

Bundesweit gibt es knapp 500 Pflegestützpunkte. Ob und wo ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie bei der AOK Rheinland/Hamburg oder über die Pflegestützpunkt-Suche im Internet. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Image
Förderung

Bis zu 4.180 € je Maßnahme

PH24 Icon

Zusammenfassung – Die wichtigsten Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg im Überblick

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet als Pflegekasse ein umfassendes Leistungspaket für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Von der Beantragung des Pflegegrades über finanzielle Leistungen bis hin zu Beratung und Schulungen – die Unterstützung ist vielfältig und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

Die wichtigsten finanziellen Leistungen 2025 im Überblick:

  • Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich (je nach Pflegegrad)

  • Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

  • Gemeinsames Budget Kurzzeit-/Verhinderungspflege: 3.539 Euro jährlich

  • Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich

  • Vollstationäre Pflege: 131 bis 2.096 Euro monatlich plus Leistungszuschlag

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich

  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich

Beratung und Unterstützung:

  • Kostenlose Pflegeberatung telefonisch, vor Ort, zu Hause oder per Video

  • Verpflichtende Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug zur Qualitätssicherung

  • Kostenlose Pflegekurse für Angehörige in Gruppen oder individuell zu Hause

  • Pflegestützpunkte für wohnortnahe, neutrale Beratung

Soziale Absicherung:

  • Zahlung von Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige (bis zu 696,57 Euro monatlich)

  • Unfallversicherungsschutz während der Pflegetätigkeit

  • Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

  • Unterstützung bei Pflegezeit und Familienpflegezeit

Die Beantragung der Leistungen erfolgt direkt bei der AOK Rheinland/Hamburg. Nutzen Sie die vielfältigen Kontaktmöglichkeiten – ob telefonisch unter 0211 8195-0000, persönlich in einer der zahlreichen Geschäftsstellen oder online über „Meine AOK". Je früher Sie Unterstützung beantragen, desto schneller können Sie die benötigten Leistungen in Anspruch nehmen. Zögern Sie nicht, die Pflegeberatung zu kontaktieren – die Experten helfen Ihnen, die für Ihre Situation passenden Angebote zu finden und optimal zu nutzen.

Pflegeberatung: Jetzt Termin vereinbaren
Individuelle Hilfe zu Pflegegrad, Geld & Entlastung

Wer benötigt die Pflegeberatung?

Häufige Fragen

Antworten zur AOK Rheinland/Hamburg