Die ARAG Krankenversicherungs-AG mit Sitz in München ist seit 1984 ein etablierter Anbieter von privaten Kranken- und Pflegeversicherungen in Deutschland. Als Teil des ARAG-Konzerns, der 1935 ursprünglich als Rechtsschutzversicherung gegründet wurde, betreut die ARAG heute Millionen von Versicherten und bietet ein umfassendes Leistungsspektrum im Gesundheits- und Pflegebereich. Für Senioren und deren Angehörige ist insbesondere die Pflegekasse der ARAG von großer Bedeutung, da sie im Fall der Pflegebedürftigkeit finanzielle Sicherheit und professionelle Unterstützung gewährleistet.
Im deutschen Pflegesystem gilt der Grundsatz "Pflege folgt Kranken", was bedeutet, dass privat Krankenversicherte automatisch auch eine private Pflegepflichtversicherung benötigen. Die ARAG erfüllt diese gesetzliche Verpflichtung und bietet darüber hinaus ergänzende Pflegezusatzversicherungen an, die helfen, die finanzielle Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Leistungen, Antragswege und Unterstützungsmöglichkeiten der ARAG im Pflegebereich.
Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist jeder in Deutschland krankenversicherte Mensch verpflichtet, auch eine Pflegeversicherung abzuschließen. Für privat Krankenversicherte bedeutet dies den Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Die ARAG bietet diese Pflichtversicherung an und garantiert dabei Leistungen, die nach Art und Umfang mit der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Eine Befreiung von dieser Versicherungspflicht ist in Deutschland nicht möglich, unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.
Die private Pflegepflichtversicherung der ARAG unterscheidet sich in der Finanzierung grundlegend von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Während die gesetzliche Variante nach dem Umlageverfahren funktioniert und die jüngere Generation die Pflege der Älteren finanziert, arbeitet die private Pflegeversicherung nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Dies bedeutet, dass jeder Versicherte durch den Aufbau von Alterungsrückstellungen frühzeitig für sein eigenes Pflegerisiko vorsorgt. Dieses System macht die Finanzierung weitgehend unabhängig vom demografischen Wandel und verhindert, dass künftige Generationen mit zusätzlichen Lasten konfrontiert werden.
Die Beitragshöhe in der privaten Pflegepflichtversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem individuellen Pflegerisiko bei Vertragsabschluss. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie in die private Pflegeversicherung eintreten, desto niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus. Für Versicherte, die bereits mindestens fünf Jahre privat kranken- oder pflegeversichert sind, darf der Beitrag den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen. In der Praxis liegt der Beitrag meist deutlich darunter. Nicht-erwerbstätige Kinder sind in beiden Systemen beitragsfrei mitversichert.
Seit der großen Pflegereform 2017 werden Pflegebedürftige nicht mehr in Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade eingestuft. Diese Einteilung berücksichtigt erstmals gleichwertig körperliche, geistige und psychische Einschränkungen. Die Bewertung erfolgt anhand eines Punktesystems, das sechs verschiedene Lebensbereiche betrachtet und die Selbstständigkeit der betroffenen Person bewertet. Menschen mit Demenz, kognitiven Störungen oder psychischen Erkrankungen haben dadurch deutlich bessere Chancen, einen Pflegegrad zu erhalten und entsprechende Leistungen zu beanspruchen.
Die ARAG Pflegekasse gewährt Leistungen entsprechend des zuerkannten Pflegegrads. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, um der allgemeinen Kostensteigerung Rechnung zu tragen. Diese Anpassung betrifft sowohl die ambulante als auch die stationäre Pflege und stellt sicher, dass Pflegebedürftige eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten.
Pflegegrad 1 kennzeichnet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Versicherte mit diesem Pflegegrad erhalten 131 Euro als Leistung bei stationärer Pflege sowie Zugang zu verschiedenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro steht allen Pflegegraden zur Verfügung und kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden.
Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hier stehen Ihnen deutlich umfangreichere Leistungen zur Verfügung: Das monatliche Pflegegeld beträgt 347 Euro, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen erfolgt. Alternativ können Sie Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes nutzen. Bei stationärer Pflege im Heim übernimmt die ARAG Pflegekasse 805 Euro monatlich für die reinen Pflegekosten.
Bei Pflegegrad 3, der eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit kennzeichnet, erhöhen sich die Leistungen deutlich. Das Pflegegeld steigt auf 599 Euro monatlich, die Pflegesachleistungen auf 1.497 Euro. Im Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse 1.319 Euro der anfallenden Pflegekosten. Diese Erhöhung trägt dem gestiegenen Pflegeaufwand Rechnung und ermöglicht eine umfassendere Versorgung.
Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hier stehen monatlich 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Pflegesachleistungen zur Verfügung. Bei vollstationärer Pflege zahlt die ARAG 1.855 Euro für die Pflegekosten. Diese hohen Beträge spiegeln den intensiven Pflegebedarf wider, der bei diesem Pflegegrad vorliegt.
Der höchste Pflegegrad 5 wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Pflegeanforderungen vergeben. Die Leistungen erreichen hier ihr Maximum: 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Pflegesachleistungen monatlich. Im Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse 2.096 Euro der Pflegekosten. Trotz dieser vergleichsweise hohen Beträge bleibt oft eine erhebliche Finanzierungslücke bestehen, die durch Eigenleistungen oder zusätzliche private Vorsorge gedeckt werden muss.
Die ARAG Pflegekasse ermöglicht Ihnen die flexible Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist besonders praktisch, wenn Sie sowohl von Angehörigen als auch von einem professionellen Pflegedienst versorgt werden möchten. Sie können dabei frei entscheiden, welchen Anteil der Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Das restliche Budget wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Funktionsweise: Eine Person mit Pflegegrad 3 nutzt in einem Monat Pflegesachleistungen im Wert von 898 Euro. Dies entspricht etwa 60 Prozent des maximalen Anspruchs von 1.497 Euro. Folglich werden 60 Prozent vom Pflegegeld abgezogen, und die Person erhält noch 40 Prozent des vollen Pflegegeldsatzes von 599 Euro, also etwa 239 Euro, direkt ausgezahlt. Diese Flexibilität ermöglicht es Familien, die Pflege optimal an ihre individuelle Situation anzupassen und dabei sowohl professionelle Unterstützung zu nutzen als auch den Angehörigen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.
Sie können die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen theoretisch für sechs Monate festlegen. Sollte sich Ihre Pflegesituation zwischenzeitlich ändern, können Sie die Kombination jedoch jederzeit anpassen. Dies gibt Ihnen die notwendige Flexibilität, um auf veränderte Bedürfnisse oder Lebensumstände reagieren zu können. Die Kombination muss nicht im Voraus beantragt werden, die Abrechnung erfolgt automatisch anhand der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.
Der Prozess zur Beantragung eines Pflegegrades bei der ARAG ist klar strukturiert und gesetzlich geregelt. Der erste Schritt besteht darin, bei Ihrer ARAG Pflegekasse einen formlosen Antrag zu stellen. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: telefonisch, schriftlich per Post, per E-Mail oder digital über die ARAG GesundheitsApp. Es genügt bereits die einfache Mitteilung: "Ich beantrage einen Pflegegrad" oder "Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung". Der Tag der Antragstellung ist entscheidend, da ab diesem Zeitpunkt im Erfolgsfall rückwirkend Leistungen gewährt werden.
Nach Eingang Ihres Antrags sendet Ihnen die ARAG ein ausführliches Formular zu, in dem detaillierte Angaben zur Person und zur Pflegesituation abgefragt werden. Nehmen Sie sich Zeit für das sorgfältige Ausfüllen dieses Formulars, da Ihre Angaben die Grundlage für die spätere Begutachtung bilden. Das unterschriebene Formular schicken Sie entweder postalisch an die ARAG oder nutzen den digitalen Weg über die GesundheitsApp. Letzteres spart Porto und beschleunigt die Bearbeitung.
Die telefonische Kontaktaufnahme erfolgt unter der Rufnummer 089 4124-8300 für alle Angelegenheiten rund um die Kranken- und Pflegeversicherung. Bei anderen Anliegen außerhalb der Krankenversicherung erreichen Sie die ARAG unter 0211 9890-1601. Die Zentrale in München befindet sich in der Hollerithstraße 11, 81829 München. Schriftliche Anträge richten Sie an diese Adresse.
Nach Ihrer Antragstellung beauftragt die ARAG den Medicproof GmbH, den medizinischen Gutachterdienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen. Medicproof übernimmt für privat Versicherte die gleiche Funktion wie der Medizinische Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte. Die Gutachter von Medicproof sind qualifizierte Ärzte, Pflegefachkräfte oder Pflegesachverständige, die freiberuflich tätig sind und von Medicproof je nach Bedarf beauftragt werden.
Ein Gutachter wird sich bei Ihnen melden und einen Termin für die Begutachtung vorschlagen. In der Regel erfolgt diese in Ihrer häuslichen Umgebung, da nur dort die tatsächliche Pflegesituation und der Grad Ihrer Selbstständigkeit realistisch beurteilt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei großer räumlicher Entfernung oder besonderen Umständen, kann die Begutachtung auch telefonisch oder per Videotelefonie stattfinden. Diese Flexibilität hat sich besonders während der Corona-Pandemie bewährt.
Die Begutachtung muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung abgeschlossen sein. In besonderen Eilfällen gelten verkürzte Fristen: Wenn Sie sich derzeit im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung befinden und die Weiterversorgung unklar ist, muss die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag erfolgen. Auch wenn Ihre pflegende Angehörige Person Pflegezeit oder Familienpflegezeit beim Arbeitgeber beantragt hat, gelten verkürzte Fristen von fünf oder zehn Arbeitstagen.
Vor der Begutachtung erhalten Sie von Medicproof ein Pflegeprotokoll zugeschickt. Dieses Formular sollten Sie sorgfältig ausfüllen, da es dem Gutachter wertvolle Vorinformationen liefert und sicherstellt, dass bei der Begutachtung alle relevanten Aspekte zur Sprache kommen. Bereiten Sie auch folgende Unterlagen vor: Arztbriefe, Befunde, Ihren Medikamentenplan, Bescheinigungen über frühere Krankenhausaufenthalte und alle Dokumente, die Ihren Pflegebedarf belegen. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto präziser kann der Gutachter Ihre Situation einschätzen.
Während der Begutachtung wird der Gutachter verschiedene Lebensbereiche bewerten: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, wobei höhere Punktzahlen eine stärkere Beeinträchtigung anzeigen. Die verschiedenen Bereiche werden unterschiedlich gewichtet, bevor die Gesamtpunktzahl ermittelt wird.
Basierend auf der Gesamtpunktzahl erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade: 12,5 bis unter 27 Punkte ergeben Pflegegrad 1, 27 bis unter 47,5 Punkte führen zu Pflegegrad 2, 47,5 bis unter 70 Punkte bedeuten Pflegegrad 3, 70 bis unter 90 Punkte resultieren in Pflegegrad 4 und 90 bis 100 Punkte führen zur Einstufung in Pflegegrad 5. Das Gutachten wird an die ARAG weitergeleitet, die dann auf Basis dieser Empfehlung über Ihren Pflegegrad entscheidet.
Die Pflegebegutachtung ist ein entscheidender Moment für Ihre künftige Versorgung. Folgende Empfehlungen helfen Ihnen, optimal vorbereitet zu sein und ein realistisches Bild Ihrer Pflegesituation zu vermitteln:
Holen Sie Unterstützung: Lassen Sie sich am Tag der Begutachtung von einer Ihrer Pflegepersonen oder einem ambulanten Pflegedienst begleiten. Diese Personen kennen Ihren Alltag und können wichtige Ergänzungen liefern.
Seien Sie ehrlich: Versuchen Sie nicht, Ihre Selbstständigkeit zu übertreiben. Zeigen Sie dem Gutachter genau, welche Schwierigkeiten Sie im Alltag haben. Viele Menschen neigen dazu, sich bei fremden Personen besser darzustellen, als es der Realität entspricht.
Beschreiben Sie einen typischen Tag: Schildern Sie detailliert, wie Ihr Alltag aussieht, wo Sie Hilfe benötigen und was Sie nicht mehr alleine bewältigen können.
Erwähnen Sie schwankende Zustände: Wenn Sie gute und schlechte Tage haben, weisen Sie darauf hin. Die Begutachtung berücksichtigt auch solche Schwankungen.
Sprechen Sie über psychische Belastungen: Depressionen, Ängste oder Orientierungsprobleme sind gleichwertige Aspekte der Pflegebedürftigkeit wie körperliche Einschränkungen.
Dokumentieren Sie Ihren Hilfebedarf: Führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch, das zeigt, wann und wobei Sie Hilfe benötigen.
Aspekte, die Sie nicht erwähnen oder nicht dokumentieren können, finden in der Regel keinen Eingang ins Gutachten. Eine gründliche Vorbereitung ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass Sie den Pflegegrad erhalten, der Ihrer tatsächlichen Situation entspricht.
Die ARAG informiert Sie über die Entscheidung in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach der Antragsstellung. Sie erhalten einen schriftlichen Pflegegrad-Bescheid zusammen mit dem Gutachten von Medicproof. Dieser Bescheid enthält die Entscheidung über Ihren Pflegegrad und die Ihnen zustehenden Leistungen. Falls Ihnen bereits vor der Entscheidung Pflegekosten entstanden sind, bewahren Sie unbedingt alle Belege auf. Bei positivem Bescheid können diese Kosten rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung erstattet werden.
Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch richtet sich an die ARAG Pflegekasse, nicht an Medicproof. Begründen Sie Ihren Widerspruch sorgfältig und führen Sie konkrete Punkte an, in denen das Gutachten Ihrer Ansicht nach Ihre Pflegesituation nicht korrekt erfasst hat. Fügen Sie zusätzliche ärztliche Stellungnahmen oder andere Belege bei, die Ihre Argumentation stützen.
Bei einem Widerspruch wird häufig eine erneute Begutachtung durchgeführt. Nutzen Sie die Erfahrungen aus der ersten Begutachtung, um bei der zweiten noch präziser Ihren Hilfebedarf darzustellen. Viele Widersprüche führen tatsächlich zu einer höheren Einstufung, wenn die Argumentation schlüssig ist und die Pflegesituation besser dokumentiert wird.
Neben den grundlegenden Pflegeleistungen bietet die ARAG Pflegekasse verschiedene zusätzliche Unterstützungen an, die Ihnen helfen, Ihren Alltag trotz Pflegebedürftigkeit so selbstständig wie möglich zu gestalten.
Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zuhause versorgt werden. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Angebote genutzt werden: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich Betreuung und Haushaltshilfe sowie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Letztere umfassen beispielsweise Betreuungsangebote durch ehrenamtliche Helfer, Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe oder Haushaltshilfen. Sie können den Entlastungsbetrag über mehrere Monate ansparen und dann für größere Ausgaben nutzen, etwa für eine längere Kurzzeitpflege oder umfangreichere Umbaumaßnahmen.
Die Verhinderungspflege unterstützt Sie, wenn Ihre private Pflegeperson ausfällt, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen dafür jährlich bis zu 1.685 Euro zur Verfügung. Dieses Budget kann durch nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege auf bis zu 2.528 Euro aufgestockt werden. Die Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise in Anspruch genommen werden, wobei unterschiedliche Regeln gelten: Bei tageweiser Verhinderung (mehr als 8 Stunden täglich) ist die Inanspruchnahme auf maximal 42 Tage pro Jahr begrenzt (ab Juli 2025 auf 56 Tage). Bei stundenweiser Verhinderung gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Die Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Hierfür stehen ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu 1.854 Euro für maximal acht Wochen zur Verfügung. Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, was die Nutzung flexibler und unbürokratischer macht.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die ARAG monatlich bis zu 42 Euro (seit 2025, zuvor 40 Euro). Dazu gehören Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder FFP2-Masken. Diese Hilfsmittel können Sie bei zugelassenen Anbietern bestellen, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Badewannenlifter werden separat bezuschusst oder als Leihgabe zur Verfügung gestellt.
Bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zahlt die ARAG einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro (seit 2025, zuvor 4.000 Euro) pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Dies kann den Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, den Einbau eines Treppenlifts oder andere bauliche Anpassungen umfassen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im gleichen Haushalt, kann der Zuschuss für jede Person beantragt werden, maximal jedoch 16.720 Euro pro Maßnahme.
Die Tages- und Nachtpflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut zu werden, während sie weiterhin zuhause wohnen. Diese Form der teilstationären Pflege entlastet pflegende Angehörige erheblich und ermöglicht ihnen, einer Berufstätigkeit nachzugehen oder eigene Erholungszeiten zu haben. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen gewährt und betragen je nach Pflegegrad zwischen 805 Euro (Pflegegrad 2) und 2.096 Euro (Pflegegrad 5) monatlich.
Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim übernimmt die ARAG einen festen Betrag der reinen Pflegekosten. Diese Beträge wurden zum 1. Januar 2025 erhöht und liegen bei 805 Euro (Pflegegrad 2), 1.319 Euro (Pflegegrad 3), 1.855 Euro (Pflegegrad 4) und 2.096 Euro (Pflegegrad 5). Auch bei Pflegegrad 1 gibt es eine Unterstützung von 131 Euro monatlich. Diese Beträge decken jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten muss privat getragen werden und variiert je nach Bundesland und Einrichtung erheblich.
Eine wichtige Verbesserung brachte die Pflegereform 2022: Heimbewohner erhalten nun einen Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Im ersten Jahr werden 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten übernommen, nach 12 Monaten sind es 25 Prozent, nach 24 Monaten 45 Prozent und nach 36 Monaten sogar 70 Prozent. Diese gestaffelte Unterstützung hilft, die finanzielle Belastung bei langen Heimaufenthalten zu reduzieren.
Trotz der umfangreichen Leistungen der Pflegepflichtversicherung bleibt oft eine erhebliche Finanzierungslücke bestehen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bewusst als Teilkasko-Versicherung konzipiert und deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Um diese Lücke zu schließen und im Pflegefall finanziell abgesichert zu sein, bietet die ARAG verschiedene Pflegezusatzversicherungen an.
Die Pflegekostenversicherung erstattet tatsächlich angefallene Pflegekosten und ergänzt die staatliche Grundversorgung. Sie können wählen, ob Sie die gesetzlichen Leistungen verdoppeln oder verdreifachen möchten. Die Tarifstufen reichen von 20 bis 200 Prozent, wobei die Erstattung auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt ist. Dieses Modell ist besonders für Menschen geeignet, die eine konkrete Kostenerstattung bevorzugen und sicherstellen möchten, dass ihre Pflegekosten weitgehend gedeckt sind.
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit einen festen Tagessatz zwischen 1 und 100 Euro, über den Sie frei verfügen können. Der große Vorteil: Sie erhalten das Geld unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten und können es nach eigenem Ermessen einsetzen. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll, wenn Sie etwa Angehörige für ihre Pflegeleistungen entlohnen oder spezielle Betreuungsangebote finanzieren möchten. Die Pflegetagegeldversicherung greift ab Pflegegrad 2 in vollstationärer Pflege.
Der Pflege-Bahr, offiziell als ARAG FörderPflege bezeichnet, ist eine staatlich geförderte Pflegevorsorge. Wenn Sie monatlich mindestens 10 Euro in diese Versicherung einzahlen, erhalten Sie vom Staat einen Zuschuss von 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich). Die ARAG FörderPflege zahlt im Pflegefall unabhängig von den tatsächlichen Kosten einen Tagessatz, der sich nach Ihrem Eintrittsalter und dem erreichten Pflegegrad richtet. Ein wichtiger Vorteil: Die Versicherung darf weder Gesundheitsfragen stellen noch Risikoausschlüsse vornehmen. Allerdings gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren ab Vertragsbeginn.
Alle drei Pflegezusatzversicherungen der ARAG haben gemeinsam, dass es keine Wartezeit gibt (außer beim Pflege-Bahr). Tritt ein Pflegefall ein, erhalten Sie die Leistungen ab dem Tag der Einstufung in einen Pflegegrad. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber anderen Versicherungsprodukten und unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen Absicherung.
Als privat pflegeversicherter Mensch haben Sie Anspruch auf eine umfassende, kostenlose und neutrale Pflegeberatung durch compass private Pflegeberatung. Compass ist der gesetzliche Pflegeberatungsdienst für alle privat Pflegeversicherten in Deutschland und wird von allen privaten Pflegeversicherungen gemeinsam getragen. Die Beratung erfolgt unabhängig und orientiert sich ausschließlich an Ihren individuellen Bedürfnissen, nicht an wirtschaftlichen Interessen der Versicherungen.
Die compass-Pflegeberater sind hochqualifizierte Fachkräfte mit Erfahrung im Pflegebereich. Sie bieten verschiedene Beratungsformen an: telefonisch, per Videogespräch oder aufsuchend bei Ihnen zuhause. Dieser aufsuchende Ansatz ist besonders wertvoll, da die Berater Ihre tatsächliche Situation vor Ort einschätzen und konkrete, auf Ihr Wohnumfeld zugeschnittene Empfehlungen geben können. Sie können compass erreichen unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 101 88 00. Die Beratung ist für Sie völlig kostenfrei, auch wenn Sie diese mehrfach in Anspruch nehmen.
Compass unterstützt Sie bei einer Vielzahl von Fragen und Herausforderungen: Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Welche Pflegedienste gibt es in meiner Nähe? Wie organisiere ich die häusliche Pflege? Welche Hilfsmittel sind sinnvoll? Wie kann ich meine Wohnung barrierefrei umgestalten? Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir zu? Wie vereinbare ich Pflege und Beruf? Diese und viele weitere Fragen werden von den compass-Beratern kompetent beantwortet. Sie erhalten individuelle Empfehlungen, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind.
Besonders wertvoll ist die Beratung bei speziellen Pflegesituationen: Compass bietet Beratungen für Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen, für gehörlose Menschen, bei Demenzerkrankungen und für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Diese Spezialisierungen gewährleisten, dass Sie auch bei komplexen Pflegesituationen die richtige Unterstützung erhalten.
Auf dem Ratgeber-Portal von compass finden Sie zudem umfangreiche Informationsmaterialien: eine Pflegedatenbank mit regionalen Anbietern, Printmaterialien zum Download, wichtige Formulare, ein Glossar mit Fachbegriffen, Checklisten für verschiedene Pflegesituationen und vieles mehr. Diese Ressourcen können Sie jederzeit nutzen, um sich selbstständig zu informieren und vorzubereiten.
Die ARAG hat ihre digitalen Angebote in den letzten Jahren deutlich ausgebaut und bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Versicherungsangelegenheiten bequem online zu erledigen. Die ARAG GesundheitsApp ist dabei das zentrale Tool für viele Anliegen rund um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung.
Mit der GesundheitsApp können Sie Rechnungen und Belege digital einreichen. Fotografieren Sie einfach Ihre Dokumente mit dem Smartphone und laden Sie diese hoch. Die App übermittelt Ihre Unterlagen verschlüsselt an die ARAG, was nicht nur Porto spart, sondern auch die Bearbeitung beschleunigt. Sie können jederzeit den Bearbeitungsstatus Ihrer eingereichten Belege einsehen und wissen so genau, wann Sie mit der Erstattung rechnen können. Dies ist besonders praktisch bei regelmäßigen Pflegekosten oder wenn mehrere Rechnungen anfallen.
Auch den Antrag auf Pflegeleistungen können Sie über die GesundheitsApp digital stellen. Dies erspart Ihnen den Postweg und stellt sicher, dass Ihr Antrag schnell bei der zuständigen Stelle ankommt. Alle notwendigen Formulare stehen in der App zur Verfügung, Sie können diese ausfüllen und digital unterschreiben.
Im Kundenportal "Meine ARAG" haben Sie einen umfassenden Überblick über alle Ihre Verträge und Rechnungen. Sie können dort Kontaktdaten ändern, Schäden melden, Leistungen beantragen und den Bearbeitungsstatus verfolgen. Das Portal ist rund um die Uhr verfügbar und ermöglicht es Ihnen, viele Anliegen selbstständig und zeitunabhängig zu erledigen.
Die ARAG bietet Ihnen verschiedene Wege, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. Je nach Anliegen stehen unterschiedliche Ansprechpartner und Rufnummern zur Verfügung.
Für alle Angelegenheiten rund um die Kranken- und Pflegeversicherung erreichen Sie die ARAG unter der Telefonnummer 089 4124-8200. Diese Nummer verbindet Sie mit dem Kundendienst in München, der für alle Fragen zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung zuständig ist. Bei Fragen zur Einreichung von Leistungsanträgen können Sie auch die Rufnummer 089 4124-8300 wählen.
Die schriftliche Kontaktaufnahme erfolgt an die Adresse: ARAG Krankenversicherung, Hollerithstr. 11, 81829 München. Alternativ können Sie auch das E-Mail-Formular auf der ARAG-Website nutzen, das eine sichere Übermittlung Ihrer Nachricht gewährleistet. Die Faxnummer für Angelegenheiten der Krankenversicherung lautet 089 4124-9525.
Für alle anderen Versicherungsangelegenheiten außerhalb der Krankenversicherung ist die zentrale Rufnummer 0211 9890-1601 zuständig. Diese verbindet Sie mit dem Hauptsitz in Düsseldorf. Die allgemeine Unternehmenszentrale befindet sich am ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, wo auch die Rechtsschutz- und andere Versicherungssparten angesiedelt sind.
Falls Sie einen persönlichen Berater vor Ort wünschen, können Sie über die ARAG-Website einen Termin bei einem Berater in Ihrer Nähe vereinbaren. Diese Berater erstellen Ihnen individuelle Angebote und beantworten alle Fragen zu Ihrer Versicherungssituation. Die persönliche Beratung ist besonders hilfreich, wenn Sie umfassende Änderungen planen oder mehrere Versicherungsprodukte kombinieren möchten.
Für Beschwerden oder bei Unzufriedenheit mit einer Entscheidung oder einem Service bietet die ARAG ein strukturiertes Beschwerdeverfahren. Sie können Ihr Anliegen über die Website einreichen, und die ARAG verpflichtet sich, schnellstmöglich eine Lösung zu finden. Zusätzlich existiert ein Hinweisgebersystem für mögliche Regelverstöße, das höchste Vertraulichkeit gewährleistet und auch anonyme Meldungen ermöglicht.
Die ARAG bietet über die grundlegenden Pflegeleistungen hinaus verschiedene zusätzliche Unterstützungsangebote, die Ihren Pflegealltag erleichtern können.
Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst unterstützt Sie die ARAG mit Empfehlungen und stellt Ihnen eine Dienstleister-Liste zur Verfügung. Diese Liste enthält geprüfte und zugelassene Pflegedienste in Ihrer Region, die mit der ARAG zusammenarbeiten. So ersparen Sie sich aufwendige Recherchen und können sicher sein, dass der ausgewählte Dienst die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllt.
Die Pflegeschulung für Angehörige ist eine weitere wichtige Unterstützung. Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen, können Sie an kostenlosen Schulungen teilnehmen, die Ihnen praktisches Wissen über Pflegetechniken, Krankheitsbilder und den Umgang mit belastenden Situationen vermitteln. Diese Schulungen werden nach § 45 SGB XI angeboten und sind für alle Versicherten kostenfrei zugänglich. Sie können diese Kurse individuell bei Ihnen zuhause oder als Gruppenschulungen durchführen lassen.
Für die Organisation der Pflege in akuten Situationen bietet die ARAG Unterstützung bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Wenn Sie als berufstätiger Angehöriger plötzlich eine Pflegesituation organisieren müssen, können Sie bis zu 10 Arbeitstage Freistellung beim Arbeitgeber beantragen. Während dieser Zeit erhalten Sie Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, das 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts beträgt, maximal jedoch 128,63 Euro pro Tag (Stand 2025). Das Pflegeunterstützungsgeld beantragen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, also bei der ARAG.
Die Pflege-Hilfsmittel-Datenbank der ARAG listet alle erstattungsfähigen Hilfsmittel auf. Dieses umfangreiche Verzeichnis wurde zum Januar 2025 aktualisiert und um neue Produktarten wie Pflegehilfsmittel zur Kommunikation oder Treppenraupen erweitert. Sie können in dieser Datenbank nachschlagen, welche Hilfsmittel von der Pflegekasse übernommen werden und wie Sie diese beantragen.
Bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen sollten Sie verschiedene Fristen im Blick behalten, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren oder rechtzeitig geltend zu machen.
Der Pflegegrad-Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da Leistungen erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden. Es gibt keine Rückwirkung auf Zeiträume vor der Antragstellung. Sammeln Sie daher bereits vor der offiziellen Bewilligung alle Belege über Pflegekosten, die Ihnen entstehen. Diese können nach positiver Entscheidung erstattet werden.
Bei einer Ablehnung oder unzureichenden Einstufung haben Sie vier Wochen Zeit für einen Widerspruch. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt des Bescheids. Versäumen Sie diese Frist nicht, da eine spätere Korrektur deutlich schwieriger wird. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte gut begründet sein.
Die Verhinderungspflege kann ohne vorherige Ankündigung in Anspruch genommen werden. Sie müssen diese nicht im Voraus beantragen, sondern können die Kosten nachträglich bei der Pflegekasse einreichen. Wichtig ist nur, dass Sie die Vorpflegezeit von sechs Monaten erfüllt haben. Das Jahresbudget von 1.685 Euro bzw. bis zu 2.528 Euro (mit Umwandlung aus der Kurzzeitpflege) verfällt am Ende des Kalenderjahres und kann nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Der Entlastungsbetrag kann hingegen angespart werden. Nicht genutzte Beträge werden bis zum 30. Juni des Folgejahres vorgehalten. Haben Sie beispielsweise im Jahr 2025 Ihren Entlastungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, können Sie die restlichen Mittel noch bis zum 30. Juni 2026 verwenden. Danach verfallen sie endgültig.
Die Pflegelandschaft unterliegt kontinuierlichen Veränderungen, die auch für ARAG-Versicherte relevant sind. Zum 1. Januar 2025 traten mehrere wichtige Neuerungen in Kraft, die Sie kennen sollten.
Alle Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse wurden um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Leistungen für vollstationäre Pflege, den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Diese Anpassung trägt der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung und soll sicherstellen, dass die Kaufkraft der Pflegeleistungen erhalten bleibt.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Für Kinderlose liegt er nun bei 4,2 Prozent. Diese Erhöhung war notwendig, um die steigenden Kosten im Pflegesystem zu finanzieren und die Leistungsverbesserungen zu ermöglichen.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung stieg 2025 auf monatlich 99,23 Euro (bei Umsetzung der geplanten Erhöhung). Dies bedeutet, dass Arbeitgeber sich stärker an Ihren Pflegeversicherungsbeiträgen beteiligen und Sie dadurch entlastet werden.
Eine bedeutende Änderung steht zum 1. Juli 2025 bevor: Die bisher getrennten Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Dies schafft mehr Flexibilität, da Sie die Mittel nach Ihrem individuellen Bedarf auf beide Leistungsarten verteilen können. Die bisherigen starren Grenzen zwischen beiden Leistungsformen entfallen weitgehend, was die Nutzung deutlich vereinfacht und an die realen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Familien anpasst.
Neuerungen 2025 im Blick behalten
Obwohl die Leistungen nach Art und Umfang gleichwertig sind, gibt es wichtige Unterschiede zwischen der privaten Pflegepflichtversicherung der ARAG und der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Sie kennen sollten.
Der wichtigste Unterschied liegt in der Finanzierung. Die gesetzliche Pflegeversicherung arbeitet nach dem Umlageverfahren, bei dem die aktuelle Generation der Beitragszahler die Pflege der älteren Generation finanziert. Die private Pflegeversicherung nutzt dagegen das Kapitaldeckungsverfahren, bei dem jeder Versicherte Alterungsrückstellungen bildet und somit für sein eigenes Pflegerisiko vorsorgt. Dies macht das System unabhängiger vom demografischen Wandel und gerechter gegenüber künftigen Generationen.
Die Beitragsberechnung erfolgt unterschiedlich. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Beiträge einkommensabhängig und werden als Prozentsatz des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Bei der ARAG hängt der Beitrag vom Eintrittsalter und dem individuellen Gesundheitsrisiko bei Vertragsabschluss ab. Für langjährig Versicherte (mindestens fünf Jahre) darf der Beitrag jedoch den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht überschreiten und liegt meist deutlich darunter.
Die Begutachtung wird bei privat Versicherten von Medicproof durchgeführt, während bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD) zuständig ist. Beide Dienste arbeiten nach den gleichen Bewertungskriterien und dem identischen Punktesystem, sodass die Einstufung in Pflegegrade vergleichbar ist. Medicproof und MD koordinieren ihre Arbeit, um bundesweit einheitliche Standards zu gewährleisten.
Ein wesentlicher Vorteil der privaten Pflegeversicherung ist die individuelle Beratung durch compass, die speziell auf die Bedürfnisse privat Versicherter zugeschnitten ist. Während auch gesetzlich Versicherte Anspruch auf Pflegeberatung haben, erfolgt diese oft bei verschiedenen Stellen und ist weniger standardisiert. Compass bietet ein einheitliches, qualitativ hochwertiges Beratungskonzept für alle privat Pflegeversicherten in Deutschland.
Bei der Beantragung von Pflegeleistungen bei der ARAG passieren immer wieder typische Fehler, die Sie vermeiden sollten, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu verhindern.
Zu späte Antragstellung: Viele Menschen warten zu lange, bis sie einen Pflegegrad beantragen, weil sie die Situation unterschätzen oder sich scheuen, Hilfe anzunehmen. Beantragen Sie den Pflegegrad, sobald Sie merken, dass dauerhafte Unterstützung notwendig ist. Die Leistungen werden erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend.
Unvollständige Dokumentation: Legen Sie der Begutachtung alle relevanten medizinischen Unterlagen vor. Fehlende Arztbriefe, Befunde oder Medikamentenpläne können dazu führen, dass der Gutachter Ihre Pflegesituation nicht vollständig erfassen kann. Erstellen Sie eine Kopie aller wichtigen Dokumente und händigen Sie diese dem Gutachter aus.
Unvorbereitet zur Begutachtung: Bereiten Sie sich gründlich auf den Termin vor. Führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch, notieren Sie alle Situationen, in denen Sie Hilfe benötigen, und überlegen Sie sich konkrete Beispiele. Viele Menschen sind am Tag der Begutachtung aufgeregt und vergessen wichtige Punkte zu erwähnen.
Beschönigung der Situation: Aus Scham oder falscher Zurückhaltung stellen manche Menschen ihre Situation besser dar, als sie tatsächlich ist. Seien Sie ehrlich und zeigen Sie dem Gutachter genau, wo Ihre Grenzen liegen. Der Gutachter ist darauf geschult, objektiv zu bewerten, nicht zu urteilen.
Fehlende Begleitung: Gehen Sie nicht alleine in die Begutachtung. Eine Pflegeperson oder ein Angehöriger kann wichtige Aspekte ergänzen, die Sie möglicherweise selbst nicht wahrnehmen oder als selbstverständlich hinnehmen. Die Außenperspektive ist oft sehr wertvoll.
Versäumte Widerspruchsfrist: Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der Vier-Wochen-Frist Widerspruch ein. Diese Frist wird streng eingehalten, danach wird ein Widerspruch deutlich schwieriger.
Nicht genutzte Leistungen: Viele Versicherte kennen nicht alle ihnen zustehenden Leistungen und lassen dadurch Geld liegen. Informieren Sie sich umfassend über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und andere Zusatzleistungen. Die compass-Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, alle Ansprüche optimal zu nutzen.
Auch wenn Sie im Ausland gepflegt werden oder Ihre Pflegeperson sich vorübergehend im Ausland aufhält, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der ARAG Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Dies ist besonders für Menschen relevant, die in Grenznähe leben oder Angehörige im europäischen Ausland haben.
Innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Pflegeleistungen grundsätzlich beansprucht werden. Das Pflegegeld wird in gleicher Höhe gezahlt wie bei einer Pflege in Deutschland. Auch die Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen im EU-Ausland genutzt werden, wenn dort entsprechende Pflegedienste zur Verfügung stehen.
Bei Aufenthalten außerhalb der EU gelten eingeschränkte Regelungen. In der Regel wird nur das Pflegegeld und auch nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt. Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt, sollten Sie sich vorher bei der ARAG informieren, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Die Pflegekasse der ARAG ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems und arbeitet eng mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens zusammen. Die Verzahnung mit Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen gewährleistet eine lückenlose Versorgungskette für pflegebedürftige Menschen.
Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit Krankenhäusern. Wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird und erstmals oder verstärkt Pflege benötigt, unterstützen die Sozialdienste der Kliniken bei der Antragstellung. In diesen Fällen gelten verkürzte Begutachtungsfristen, um eine nahtlose Weiterversorgung sicherzustellen. Die ARAG koordiniert eng mit den Kliniken, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Die Qualitätssicherung in der Pflege ist ein zentrales Anliegen der ARAG. Alle Pflegeeinrichtungen und -dienste, mit denen die Pflegekasse zusammenarbeitet, müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und werden regelmäßig überprüft. Diese Kontrollen gewährleisten, dass Sie eine qualitativ hochwertige Pflege erhalten.
Die ARAG Krankenversicherung bietet als etablierter privater Versicherer umfassende Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung. Die private Pflegepflichtversicherung ist für alle privat Krankenversicherten verpflichtend und bietet Leistungen, die mit der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Das Kapitaldeckungsverfahren sorgt für eine generationengerechte Finanzierung und macht das System unabhängiger vom demografischen Wandel.
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt durch eine unabhängige Begutachtung von Medicproof nach einem bundesweit einheitlichen Punktesystem. Die Leistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und reichen je nach Pflegegrad von 131 bis 2.299 Euro monatlich bei häuslicher Pflege. Zusätzlich stehen Ihnen der Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen zu.
Die Antragstellung ist unkompliziert und kann telefonisch, schriftlich oder digital erfolgen. Nach der Begutachtung erhalten Sie innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Entscheidung. Bei Unzufriedenheit können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Bereiten Sie sich gründlich auf die Begutachtung vor und dokumentieren Sie Ihren Hilfebedarf umfassend.
Die compass Pflegeberatung steht Ihnen als kostenlose und neutrale Anlaufstelle zur Verfügung. Die hochqualifizierten Berater unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Pflege, vermitteln regionale Angebote und helfen Ihnen, alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen. Erreichen Sie compass unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 101 88 00.
Trotz der umfangreichen Leistungen der Pflegepflichtversicherung bleibt oft eine Finanzierungslücke bestehen. Die Pflegezusatzversicherungen der ARAG – Pflegekostenversicherung, Pflegetagegeldversicherung und Pflege-Bahr – helfen Ihnen, diese Lücke zu schließen und im Pflegefall finanziell abgesichert zu sein. Je früher Sie eine zusätzliche Absicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge.
Die ARAG ist über verschiedene Kanäle erreichbar: telefonisch unter 089 4124-8200 für Krankenversicherungsangelegenheiten, schriftlich an die Adresse Hollerithstr. 11, 81829 München, oder digital über die ARAG GesundheitsApp und das Kundenportal. Nutzen Sie diese vielfältigen Kontaktmöglichkeiten, um Ihre Anliegen schnell und unkompliziert zu klären.
Die kontinuierlichen Reformen im Pflegebereich, wie die Leistungserhöhungen 2025 und die geplante Zusammenführung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025, verbessern die Situation für Pflegebedürftige stetig. Bleiben Sie informiert über aktuelle Änderungen und nutzen Sie die Beratungsangebote, um von allen Neuerungen zu profitieren.
Eine rechtzeitige und umfassende Information ist der Schlüssel, um im Pflegefall optimal abgesichert zu sein. Die ARAG Pflegekasse bietet Ihnen zusammen mit der compass-Beratung alle notwendigen Ressourcen, um die Herausforderungen der Pflegebedürftigkeit zu meistern und dabei die größtmögliche Lebensqualität zu erhalten. Nehmen Sie die verfügbaren Unterstützungsangebote frühzeitig in Anspruch und scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu suchen – dies ist Ihr gutes Recht und ein wichtiger Schritt zu einer würdevollen und gut organisierten Pflege.
Antworten zur ARAG Pflege