Beratung zur Pflegepflichtversicherung gibt Sicherheit.
Die Barmenia Krankenversicherung AG gehört zu den etablierten privaten Krankenversicherungen in Deutschland und bietet ihren Versicherten umfassenden Schutz im Pflegefall. Mit Hauptsitz in Wuppertal an der Barmenia-Allee 1 betreut das Unternehmen bundesweit zahlreiche Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung. Die Barmenia wurde bereits 1904 gegründet und verfügt damit über mehr als ein Jahrhundert Erfahrung im Versicherungswesen. Für privat krankenversicherte Personen ist die Pflegepflichtversicherung bei der Barmenia seit 1995 gesetzlich vorgeschrieben und bildet einen wichtigen Baustein der sozialen Absicherung.
Die private Pflegepflichtversicherung der Barmenia orientiert sich in ihren Leistungen grundsätzlich an den Vorgaben des Sozialgesetzbuches XI und bietet vergleichbare Leistungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung. Dabei werden die Versicherten im Pflegefall nach dem gleichen System der Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft. Die Begutachtung erfolgt bei privat Versicherten jedoch nicht durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, sondern durch die Medicproof GmbH, den medizinischen Gutachterdienst der privaten Versicherungen. Die Barmenia arbeitet eng mit diesem unabhängigen Gutachterdienst zusammen, um eine objektive und qualifizierte Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sicherzustellen.
Die Barmenia bietet ihre Pflegepflichtversicherung im Tarif PV mit zwei unterschiedlichen Tarifstufen an, die sich nach dem Anspruch auf Beihilfe richten. Diese Differenzierung ist wichtig, da sie die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Leistungen beeinflusst. Die Tarifstufe PVN richtet sich an versicherte Personen ohne Anspruch auf Beihilfe und sieht Tarifleistungen in Höhe von 100 Prozent der vorgesehenen Beträge vor. Diese Tarifstufe ist die Standardvariante für die meisten privat Versicherten, die keine beamtenrechtlichen Ansprüche haben.
Die Tarifstufe PVB wurde speziell für Personen konzipiert, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Gemäß den Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung betragen die Tarifleistungen für Beihilfeberechtigte 50 Prozent, für Personen mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 30 Prozent und für Empfänger von Versorgungsbezügen 70 Prozent der jeweiligen Leistungsbeträge. Diese anteilige Leistung entspricht dem Beihilfebemessungssatz und stellt sicher, dass zusammen mit der Beihilfe eine vollständige Absicherung erreicht wird.
Die häusliche Pflege stellt den Schwerpunkt der Pflegeleistungen dar, denn die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Die Barmenia unterscheidet hier zwischen der häuslichen Pflegehilfe durch professionelle Pflegedienste und dem Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige. Bei der häuslichen Pflegehilfe durch zugelassene Pflegedienste erstattet die Barmenia die Aufwendungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu festgelegten monatlichen Höchstbeträgen.
Für versicherte Personen im Pflegegrad 2 erstattet die Barmenia monatlich bis zu 796 Euro für häusliche Pflegehilfe. Bei Pflegegrad 3 erhöht sich dieser Betrag auf bis zu 1.497 Euro pro Monat. Versicherte mit Pflegegrad 4 können monatlich bis zu 1.859 Euro für professionelle häusliche Pflege in Anspruch nehmen, während bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro monatlich erstattet werden. Diese Beträge gelten für die Tarifstufe PVN und werden bei der Tarifstufe PVB entsprechend dem individuellen Beihilfesatz gekürzt.
Erstattungsfähig sind grundsätzlich die zwischen den Trägern des Pflegedienstes und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung vereinbarten Vergütungen. Falls zugelassene Pflegeeinrichtungen auf eine vertragliche Regelung verzichten oder keine Einigung erzielt wird, können sie den Preis direkt mit der versicherten Person vereinbaren. In diesen Fällen werden jedoch nur höchstens 80 Prozent der vorgesehenen Beträge erstattet, sodass Versicherte stets darauf achten sollten, Pflegedienste mit Versorgungsvertrag zu wählen.
Das Pflegegeld ist eine wichtige Leistung für Familien, die sich entscheiden, die Pflege ihres Angehörigen selbst zu übernehmen. Anders als bei der Pflegesachleistung wird das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es frei verwenden kann, um die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte sicherzustellen. Das Pflegegeld setzt voraus, dass die versicherte Person mit diesem Betrag die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst organisiert.
Die monatlichen Pflegegeldbeträge bei der Barmenia betragen für Pflegegrad 2 insgesamt 347 Euro, für Pflegegrad 3 erhöht sich das Pflegegeld auf 599 Euro pro Monat. Versicherte mit Pflegegrad 4 erhalten monatlich 800 Euro Pflegegeld, während bei Pflegegrad 5 der höchste Betrag von 990 Euro monatlich ausgezahlt wird. Das Pflegegeld wird in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegenden Monat gezahlt und bei der Tarifstufe PVB entsprechend dem tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Eine wichtige Regelung betrifft die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und häuslicher Pflegehilfe. Nimmt die versicherte Person die häusliche Pflegehilfe nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird dabei um den Prozentsatz vermindert, in dem Pflegesachleistungen bezogen wurden. An diese Entscheidung ist die versicherte Person für die Dauer von sechs Monaten gebunden, was eine gewisse Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft. Diese flexible Gestaltung ermöglicht es Familien, professionelle Unterstützung gezielt dort einzusetzen, wo sie am meisten benötigt wird, während andere Pflegeaufgaben durch Angehörige übernommen werden können.
Pflegende Angehörige benötigen regelmäßig Erholungsphasen oder können aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen zeitweise nicht pflegen. Für diese Situationen sieht die Barmenia Pflegepflichtversicherung die Verhinderungspflege vor, auch Ersatzpflege genannt. Diese Leistung steht versicherten Personen ab Pflegegrad 2 zu, wenn eine Pflegeperson die häusliche Pflege vorübergehend nicht erbringen kann. Die Verhinderungspflege kann für längstens acht Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beläuft sich bei der Barmenia auf einen gemeinsamen Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro. Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Regelungen gibt, je nachdem ob die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder durch professionelle Pflegekräfte erbracht wird. Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig pflegen und mit der versicherten Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Erstattung auf den Betrag des Pflegegeldes für den festgestellten Pflegegrad und auf zwei Monate begrenzt.
Zusätzlich können bei der Verhinderungspflege durch Angehörige nachgewiesene notwendige Aufwendungen erstattet werden, die im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Wird die Ersatzpflege erwerbsmäßig ausgeübt, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst, erfolgt die Erstattung bis zur vollen Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags. Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgezahlt, sodass die pflegebedürftige Person keine vollständige Einbuße erleidet.
Die Kurzzeitpflege ist eine weitere wichtige Entlastungsleistung, die vorübergehend vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung ermöglicht. Sie kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Die Kurzzeitpflege wird für bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr erstattet und ist auf acht Wochen begrenzt. Auch hier wird während der Kurzzeitpflege die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen fortgewährt. Versicherte können die Leistungen flexibel zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege umschichten, sofern der gemeinsame Jahresbetrag nicht überschritten wird.
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege bietet eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege. Sie ermöglicht es, dass pflegebedürftige Personen tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, während sie ansonsten zu Hause leben. Die Barmenia erstattet bei teilstationärer Pflege die Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen sowie die Fahrtkosten und die Kosten für Betreuung und medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung.
Für versicherte Personen mit Pflegegrad 2 werden bei Tages- oder Nachtpflege monatlich bis zu 689 Euro erstattet. Bei Pflegegrad 3 erhöht sich dieser Betrag auf bis zu 1.298 Euro pro Monat. Versicherte mit Pflegegrad 4 können monatlich bis zu 1.612 Euro in Anspruch nehmen, während bei Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro monatlich für teilstationäre Pflege zur Verfügung stehen. Diese Beträge können zusätzlich zu den Leistungen der häuslichen Pflege bezogen werden, sodass eine optimale Versorgung gewährleistet ist.
Wichtig zu wissen ist, dass die Leistungen für Tages- und Nachtpflege die Ansprüche auf häusliche Pflegehilfe oder Pflegegeld nicht mindern. Dies bedeutet, dass Versicherte beide Leistungsarten vollumfänglich kombinieren können. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung vereinbarten Pflegesätze. Bei Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag werden lediglich 80 Prozent der vorgesehenen Beträge erstattet, weshalb auch hier die Wahl einer vertraglich zugelassenen Einrichtung empfehlenswert ist.
Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, wird die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig. Die Barmenia beteiligt sich an den Kosten der vollstationären Pflege durch pauschale monatliche Leistungen, die nach Pflegegraden gestaffelt sind. Diese Pauschalen decken die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und für medizinische Behandlungspflege ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung müssen von den Versicherten selbst getragen werden.
Bei Pflegegrad 2 erstattet die Barmenia monatlich 805 Euro für vollstationäre Pflege. Für versicherte Personen mit Pflegegrad 3 beträgt die monatliche Leistung 1.319 Euro. Bei Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.855 Euro pro Monat und bei Pflegegrad 5 auf 2.096 Euro monatlich. Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine eingeschränkte Leistung, die sich primär auf die zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsangebote bezieht.
Eine besondere Regelung betrifft den Leistungszuschlag zur Reduzierung des Eigenanteils. Für versicherte Personen der Pflegegrade 2 bis 5, die vollstationäre Leistungen beziehen, gewährt die Barmenia einen zeitabhängigen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil. Wer bis einschließlich 12 Monate vollstationäre Leistungen bezieht, erhält einen Zuschlag von 15 Prozent. Nach mehr als 12 Monaten steigt dieser auf 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten auf 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten auf 75 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Diese Regelung trägt wesentlich zur finanziellen Entlastung bei längeren Heimaufenthalten bei.
Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Leistung, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht und die häusliche Pflege in vielfältiger Weise unterstützt. Bei der Barmenia können Versicherte monatlich einen Betrag von 125 Euro für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Dieser Betrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Person bei der Gestaltung ihres Alltags.
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Dazu gehören zum einen Betreuungsangebote wie die Begleitung bei Spaziergängen, Vorlesen, Gesellschaftsspiele oder der Besuch von Betreuungsgruppen. Zum anderen können damit auch Entlastungsleistungen im Haushalt finanziert werden, etwa Unterstützung beim Einkaufen, bei der Haushaltsführung oder bei Begleitdiensten zu Arztterminen. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen verwendet werden, während bei den Pflegegraden 2 bis 5 der Schwerpunkt auf Betreuung und Haushaltshilfe liegt.
Eine flexible Regelung ermöglicht es, nicht genutzte Beträge anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt gebündelt einzusetzen. So kann beispielsweise der Entlastungsbetrag mehrerer Monate gesammelt werden, um die Eigenanteile bei Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege zu decken. Die Abrechnung erfolgt über das Kostenerstattungsprinzip: Versicherte zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnungen bei der Barmenia ein. Wichtig ist, dass ausschließlich nach Landesrecht anerkannte Angebote und zugelassene Pflegedienste abgerechnet werden können.
Die Barmenia übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Dabei wird unterschieden zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Mundschutz erstattet die Barmenia monatlich bis zu 42 Euro.
Bei kostenintensiveren Hilfsmitteln empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Barmenia. Der Gesundheitsservice des Unternehmens prüft, ob ein Bezug zu günstigeren Konditionen möglich ist, wobei dies für Versicherte unverbindlich und freiwillig ist. Die Erstattung erfolgt entweder direkt an den Leistungserbringer oder nach Einreichung der Rechnung an die versicherte Person. Bei technischen Pflegehilfsmitteln koordiniert die Barmenia häufig mit dem Träger der Beihilfe, wer die Bereitstellung übernimmt.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt die Barmenia Zuschüsse, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person wiederhergestellt wird. Dazu gehören beispielsweise der Einbau von Rampen, die Verbreiterung von Türen, die Installation von Treppenliften oder der Umbau des Badezimmers. Die Erstattung erfolgt gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches XI und erfordert eine vorherige Antragstellung und Genehmigung durch die Pflegekasse.
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Die Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung ist der erste Schritt zur Unterstützung im Pflegefall. Versicherte der Barmenia können den Pflegeantrag schriftlich stellen, wofür das Unternehmen entsprechende Formulare bereitstellt. Der Antrag kann formlos per Telefon, E-Mail oder über das Online-Kundenportal „Meine Barmenia" gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antrag so früh wie möglich gestellt wird, denn Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Nach Eingang des Antrags leitet die Barmenia diesen zur Begutachtung an die Medicproof GmbH weiter. Medicproof ist der unabhängige medizinische Gutachterdienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen und übernimmt die Aufgaben, die bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst wahrnimmt. Ein qualifizierter Gutachter – in der Regel ein Arzt oder eine Pflegefachkraft – meldet sich telefonisch bei der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren.
Die Begutachtung findet üblicherweise im häuslichen Umfeld der antragstellenden Person statt. Der Gutachter erfasst anhand eines strukturierten Fragebogens die Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen, den sogenannten Modulen. Diese umfassen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Aus der Bewertung dieser Module ergibt sich ein Punktwert, der die Grundlage für die Einstufung in einen der Pflegegrade 1 bis 5 bildet.
Vor der Begutachtung sendet Medicproof ein Pflegeprotokoll zu, das vorab ausgefüllt werden sollte. Dieses Formular erfragt wichtige Angaben zur Person und zur aktuellen Pflegesituation und hilft dem Gutachter, sich optimal auf den Besuch vorzubereiten. Versicherte sollten sich Zeit für das Ausfüllen nehmen und alle Angaben ehrlich und umfassend machen. Es empfiehlt sich, bei der Begutachtung einen pflegenden Angehörigen oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen, die die Alltagssituation realistisch schildern kann. Nach der Begutachtung erstellt Medicproof ein Gutachten und sendet dieses an die Barmenia, die dann über die Gewährung von Leistungen entscheidet.
Die Barmenia muss Versicherte gemäß gesetzlicher Vorgaben innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über das Ergebnis informieren. In besonderen Fällen, etwa bei einer bereits bestehenden Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder wenn sich die versicherte Person in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung befindet, gelten verkürzte Fristen. Wird die Frist nicht eingehalten, haben Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Nach Erhalt des Bescheids können Versicherte bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Barmenia arbeitet mit COMPASS Private Pflegeberatung zusammen, einem qualifizierten Beratungsunternehmen, das speziell für privat Versicherte zuständig ist. COMPASS bietet kostenlose und unabhängige Pflegeberatung für alle Fragen rund um die Pflege. Die Beraterinnen und Berater sind qualifizierte Pflegefachkräfte, Sozialarbeiter oder Sozialversicherungsfachangestellte und verfügen über umfassendes Wissen zu allen Aspekten der Pflegeversicherung.
Versicherte der Barmenia können COMPASS bundesweit gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 101 88 00 erreichen. Die Beratung ist montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 15:00 Uhr verfügbar. COMPASS unterstützt bei der Antragstellung, gibt Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Pflegeeinrichtungen oder ambulanter Dienste, informiert über Leistungsansprüche und berät zur Kombination verschiedener Pflegeleistungen. Die Beratung kann telefonisch, persönlich vor Ort oder per Videotelefonie erfolgen.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist zu regelmäßigen Beratungseinsätzen verpflichtet. Diese dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und werden von zugelassenen Pflegediensten oder Beratungsstellen durchgeführt. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 wird der Beratungsbesuch lediglich empfohlen. Die Kosten für diese Beratung übernimmt die Barmenia. Wird der Beratungseinsatz nicht nachgewiesen, kann das Pflegegeld zunächst gekürzt und später vollständig eingestellt werden.
Die Barmenia Krankenversicherung bietet ihren Versicherten verschiedene Kontaktmöglichkeiten für Fragen zur Pflegeversicherung. Die Hauptverwaltung befindet sich in der Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal. Telefonisch ist die allgemeine Kundenberatung montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 15:00 Uhr unter der zentralen Rufnummer 0202 438-00 erreichbar. Für spezifische Anliegen zur Pflegeversicherung steht die Hotline 0202 438-2250 zur Verfügung.
Versicherte können auch das Online-Kundenportal „Meine Barmenia" nutzen, das als Website und als mobile App verfügbar ist. Über dieses Portal können Anträge gestellt, Dokumente hochgeladen, Rechnungen eingereicht und der Bearbeitungsstand von Leistungsanträgen eingesehen werden. Das Portal bietet einen digitalen Zugang zu allen wichtigen Versicherungsinformationen und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation mit der Barmenia.
Für die Antragstellung auf Pflegeleistungen stellt die Barmenia verschiedene Formulare bereit, die auf der Unternehmenswebsite als PDF-Dokumente heruntergeladen werden können. Dazu gehört insbesondere das Pflegeantragsformular K4300, mit dem Leistungen für häusliche Pflege, Pflegegeld, Tages- oder Nachtpflege sowie vollstationäre Pflege beantragt werden können. Das Formular enthält auch wichtige datenschutzrechtliche Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen, die für die Begutachtung und Leistungsgewährung erforderlich sind.
Neben den Pflichtleistungen der privaten Pflegepflichtversicherung bietet die Barmenia auch ergänzende Tarife an. Der Tarif PflegeSofort beispielsweise ist eine Pflege-Ergänzungsversicherung, die bereits vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit leistet. Dieser Tarif deckt in drei Phasen verschiedene Leistungen ab: Vorbereitungs- und Präventionsmaßnahmen ab Vertragsbeginn bis zu 500 Euro einmalig, Soforthilfe nach Stellung des Antrags auf Pflegeleistungen bis zu 1.000 Euro einmalig und laufende Erstattungen von bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr in der Pflegephase.
Die Deutsche Förder-Pflege, auch als Pflege-Bahr bekannt, ist eine weitere Ergänzungsoption. Diese staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung wird mit monatlich 5 Euro vom Staat bezuschusst und verzichtet auf Gesundheitsprüfung. Allerdings sind die Leistungen begrenzt und es gilt eine Wartezeit von fünf Jahren. Der Tarif eignet sich vor allem für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Pflegezusatzversicherung abschließen können.
Die Barmenia bietet zudem spezielle Tarife für die Beitragsentlastung im Alter an. Mit dem Tarif BE können Versicherte bereits frühzeitig Vorsorge treffen, damit die Pflegeversicherungsbeiträge im Rentenalter überschaubar bleiben. Die planmäßige Beitragsentlastung beginnt mit Vollendung des 67. Lebensjahres, auf Wunsch ist auch ein vorgezogener Beginn ab dem 62. Lebensjahr möglich. Nach Ermäßigungsbeginn erhöht sich die Entlastung alle drei Jahre um weitere 5 Prozent des Ausgangsbetrags.
Versicherte der Barmenia Pflegepflichtversicherung haben nicht nur Rechte auf Leistungen, sondern auch bestimmte Pflichten. Dazu gehört die Mitwirkungspflicht bei der Begutachtung durch Medicproof. Versicherte müssen dem Gutachter Zutritt zur Wohnung gewähren, Fragen wahrheitsgemäß beantworten und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Eine Verweigerung der Mitwirkung kann zur Ablehnung des Leistungsantrags führen.
Bei Bezug von Pflegegeld besteht die Pflicht zur Teilnahme an regelmäßigen Beratungseinsätzen. Diese müssen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich nachgewiesen werden. Die Nachweise sind der Barmenia unaufgefordert vorzulegen. Bei Nichtvorlage wird zunächst eine Erinnerung verschickt, dann erfolgt eine Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent und schließlich die vollständige Einstellung der Zahlung.
Versicherte sind verpflichtet, Änderungen der Verhältnisse unverzüglich der Barmenia mitzuteilen. Dazu gehören Verbesserungen oder Verschlechterungen des Pflegezustands, Umzüge, Wechsel der Pflegeeinrichtung oder des Pflegedienstes sowie Änderungen in der Art der Leistungsinanspruchnahme. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Bei Verbesserung kann die Barmenia eine erneute Begutachtung veranlassen, die zu einer Herabstufung oder zum Wegfall des Pflegegrades führen kann.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung bei der Barmenia sind im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht einkommensabhängig, sondern werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kalkuliert. Sie richten sich nach dem Eintrittsalter und dem gewählten Leistungsumfang. Seit der Einführung der Pflegepflichtversicherung 1995 sind private Krankenversicherer verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung anzubieten, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig ist.
Für Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen: Sie erhalten einen Zuschuss zur Pflegeversicherung vom Arbeitgeber in Höhe der Hälfte des Beitrags, maximal jedoch bis zur Höhe des Arbeitgeberanteils in der sozialen Pflegeversicherung. Bei kinderlosen Versicherten, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Beitragszuschlag erhoben, der vollständig vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Diese Regelung entspricht dem Beitragszuschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung und beträgt derzeit 0,6 Beitragssatzpunkte.
Die Barmenia bietet verschiedene Maßnahmen zur Beitragsstabilität im Alter an. Ab dem 65. Lebensjahr erfolgt eine Beitragsreduzierung um circa 2 bis 3 Prozent. Für ältere Versicherte gibt es stärkere Begrenzungen der Mehrbeiträge, beispielsweise auf maximal 5 Prozent für über 90-jährige Kunden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Pflegeversicherung auch im hohen Alter bezahlbar bleibt, wenn das Einkommen üblicherweise sinkt.
Obwohl die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung denen der gesetzlichen Pflegeversicherung weitgehend entsprechen müssen, gibt es einige wichtige Unterschiede. Der wesentlichste Unterschied liegt in der Beitragsgestaltung: Während in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Beiträge prozentual vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet werden, zahlen privat Versicherte einen festen Beitrag, der sich nach dem Eintrittsalter richtet.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Familienversicherung: In der gesetzlichen Pflegeversicherung können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. In der privaten Pflegepflichtversicherung muss jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag zahlen. Dies kann insbesondere für Familien mit mehreren Kindern zu höheren Gesamtkosten führen, während kinderlose Gutverdiener in der privaten Versicherung häufig günstiger fahren.
Die Begutachtung erfolgt bei privat Versicherten durch Medicproof statt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Begutachtungskriterien und das Punktesystem sind jedoch identisch, sodass bei vergleichbaren Pflegesituationen auch vergleichbare Pflegegrade festgestellt werden. Die Qualitätsstandards für die Begutachtung sind durch das Pflegeversicherungsgesetz bundeseinheitlich geregelt.
Bei der Leistungsauszahlung gibt es ebenfalls Unterschiede: Während die gesetzliche Pflegekasse bei Pflegesachleistungen in der Regel direkt mit dem Pflegedienst abrechnet, funktioniert die private Pflegeversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Versicherte erhalten Rechnungen vom Pflegedienst, zahlen diese zunächst selbst und reichen sie zur Erstattung bei der Barmenia ein. Dies erfordert eine gewisse Liquidität, bietet aber auch mehr Transparenz über die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.
Für eine optimale Nutzung der Leistungen der Barmenia Pflegepflichtversicherung sollten Versicherte einige praktische Hinweise beachten. Zunächst ist es wichtig, den Pflegeantrag so früh wie möglich zu stellen, da Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Auch wenn noch Unsicherheit über die Notwendigkeit besteht, kann ein frühzeitiger Antrag sinnvoll sein, da die Begutachtung ohnehin eine objektive Einschätzung der Pflegebedürftigkeit liefert.
Bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch Medicproof sollte das vorab zugesandte Pflegeprotokoll sorgfältig ausgefüllt werden. Es empfiehlt sich, ein Pflegetagebuch zu führen, das über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen alle erforderlichen Hilfestellungen dokumentiert. Dieses Tagebuch sollte beim Begutachtungstermin vorliegen und kann dem Gutachter ein realistisches Bild der Pflegesituation vermitteln. Wichtig ist, die tatsächlich benötigte Hilfe anzugeben und nichts zu beschönigen – nur so kann eine angemessene Einstufung erfolgen.
Versicherte sollten die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Leistungen kennen und nutzen. So können beispielsweise häusliche Pflegehilfe und Pflegegeld kombiniert werden, der Entlastungsbetrag kann mit anderen Leistungen verbunden werden, und die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können innerhalb des gemeinsamen Jahresbudgets flexibel genutzt werden. Eine Beratung durch COMPASS kann helfen, die individuell beste Kombination zu finden.
Bei der Auswahl von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen sollte darauf geachtet werden, dass diese einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen haben. Nur dann können die vollen Erstattungsbeträge in Anspruch genommen werden. Bei Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag reduziert sich die Erstattung auf 80 Prozent der vorgesehenen Beträge, was zu erheblichen Eigenanteilen führen kann. Der Pflegelotse der privaten Pflegeversicherung oder eine Beratung durch COMPASS kann bei der Suche nach geeigneten zugelassenen Einrichtungen unterstützen.
Die regelmäßige Überprüfung des Pflegegrades ist wichtig, insbesondere bei Verschlechterung des Gesundheitszustands. Versicherte können jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen, wenn sich die Pflegebedürftigkeit erhöht hat. Eine erneute Begutachtung durch Medicproof prüft dann, ob eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad gerechtfertigt ist. Dies kann zu deutlich höheren Leistungen führen und sollte nicht aus falscher Zurückhaltung versäumt werden.
Wenn Versicherte mit Entscheidungen der Barmenia nicht einverstanden sind, steht ihnen der Weg des Widerspruchsverfahrens offen. Nach Erhalt eines Bescheids über die Ablehnung von Leistungen oder die Einstufung in einen Pflegegrad haben Versicherte grundsätzlich einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte begründet werden und darlegen, warum die Entscheidung aus Sicht des Versicherten nicht korrekt ist. Gegebenenfalls können zusätzliche ärztliche Stellungnahmen oder Gutachten beigefügt werden.
Die Barmenia prüft den Widerspruch und kann ihre Entscheidung ändern oder einen Widerspruchsbescheid erlassen. Wird auch dieser Bescheid als unbefriedigend empfunden, können Versicherte Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Das sozialgerichtliche Verfahren ist für Versicherte kostenfrei, allerdings sollte eine anwaltliche Beratung in Erwägung gezogen werden. Bei der Medicproof-Begutachtung selbst gibt es keine eigene Beschwerdestelle, jedoch kann das Verhalten eines Gutachters über die üblichen Kontaktwege der Barmenia beanstandet werden.
Für allgemeine Beschwerden über den Service der Barmenia oder Probleme bei der Leistungsabwicklung sollten sich Versicherte zunächst an die zuständige Kundenberatung wenden. Die Barmenia verfügt über ein Beschwerdemanagement, das sich mit Anliegen der Versicherten befasst und Lösungen sucht. Bei grundsätzlichen Problemen kann auch der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung eingeschaltet werden, der als neutrale Schlichtungsstelle fungiert und kostenlos vermittelt.
Die Barmenia Krankenversicherung bietet als etablierte private Pflegeversicherung umfassende Leistungen im Pflegefall, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Die Tarifstufe PVN für Versicherte ohne Beihilfeanspruch leistet 100 Prozent der vorgesehenen Beträge, während die Tarifstufe PVB für Beihilfeberechtigte anteilige Leistungen entsprechend dem Beihilfesatz vorsieht. Die Leistungshöhe ist nach Pflegegraden gestaffelt, wobei höhere Pflegegrade höhere Leistungen ermöglichen.
Für häusliche Pflege stehen je nach Pflegegrad monatlich zwischen 796 und 2.299 Euro für professionelle Pflegehilfe zur Verfügung. Das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige beträgt zwischen 347 und 990 Euro monatlich. Beide Leistungen können als Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie jährliche Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Bei teilstationärer Pflege erstattet die Barmenia je nach Pflegegrad zwischen 689 und 1.995 Euro monatlich zusätzlich zu den Leistungen der häuslichen Pflege. Die vollstationäre Pflege wird mit monatlichen Pauschalen zwischen 805 und 2.096 Euro bezuschusst, wobei ein zeitabhängiger Zuschlag zum Eigenanteil zwischen 15 und 75 Prozent die finanzielle Belastung bei längeren Heimaufenthalten reduziert.
Die Antragstellung erfolgt formlos bei der Barmenia, die den Antrag zur Begutachtung an Medicproof weiterleitet. Die Begutachtung findet im häuslichen Umfeld statt und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Begutachtung und ehrliche Angaben zur tatsächlichen Pflegesituation sind wichtig für eine angemessene Einstufung. Die kostenlose Pflegeberatung durch COMPASS unterstützt Versicherte bei allen Fragen rund um die Pflege und ist unter der gebührenfreien Nummer 0800 101 88 00 erreichbar.
Versicherte sollten die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Leistungen kennen und nutzen, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. Die Wahl von Pflegediensten und Einrichtungen mit Versorgungsvertrag vermeidet finanzielle Nachteile. Bei Unzufriedenheit mit Entscheidungen steht der Widerspruchsweg offen. Die Barmenia bietet darüber hinaus ergänzende Tarife wie die Pflege-Ergänzungsversicherung und Beitragsentlastungsoptionen für das Alter an, die den Versicherungsschutz individuell erweitern können.
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