Die BKK Akzo Nobel Bayern ist eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit Hauptsitz in Erlenbach am Main und einer weiteren Geschäftsstelle in Aschaffenburg. Als Mitglied dieser Krankenkasse sind Sie automatisch auch bei der zugehörigen Pflegekasse versichert, die im Pflegefall umfassende Leistungen und Unterstützung bietet. Mit einer Geschichte, die bis ins Jahr 1924 zurückreicht, betreut die BKK heute knapp 49.000 Versicherte und gehört zu den größten Betriebskrankenkassen in der Region Aschaffenburg und Miltenberg.
Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist es wichtig zu wissen, dass die BKK Pflegekasse Akzo Nobel Bayern gezielt auf die Bedürfnisse von Menschen in Pflegesituationen eingeht. Ob häusliche Pflege durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder vollstationäre Unterbringung – die Pflegekasse bietet ein breites Spektrum an finanziellen Leistungen und Beratungsangeboten. Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, um Pflegebedürftige und ihre Familien besser zu unterstützen.
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die Pflegeleistungen der BKK Akzo Nobel Bayern, den Antragsprozess, die verschiedenen Pflegegrade und wie Sie die optimale Unterstützung für Ihre individuelle Situation erhalten. Die Informationen sind aktuell und basieren auf den gesetzlichen Regelungen des Jahres 2025.
Familien informieren sich über Pflegeangebote
Als Mitglied der BKK Akzo Nobel Bayern sind Sie automatisch auch bei der BKK Pflegekasse versichert. Dies gilt nicht nur für Sie selbst, sondern auch für alle Ihre Familienangehörigen, die bei Ihnen familienversichert sind. Die Mitgliedschaft in der Pflegekasse ist eng an die Krankenversicherung gekoppelt und erfolgt ohne gesonderten Antrag.
Seit dem 1. Januar 1999 steht die BKK Akzo Nobel Bayern allen Personen offen, die ihren Wohn- oder Beschäftigungsort in Bayern haben. Dies macht sie zu einer attraktiven Option für Menschen in ganz Bayern, die eine persönliche Betreuung und umfassende Pflegeleistungen schätzen. Mit über 100 Mitarbeitern in den beiden Geschäftsstellen legt die Krankenkasse großen Wert auf individuelle und direkte Betreuung, auch in komplexen Pflegesituationen.
Die Pflegekasse trägt die IK-Nummer 188833355 und ist für alle Fragen rund um Pflegebedürftigkeit, Leistungsansprüche und Antragsstellung zuständig. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2025 von 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent angehoben. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitragszuschlag und kommen damit auf 4,2 Prozent. Für Eltern mit zwei oder mehr Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres um 0,25 Prozentpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt.
Pflegebedürftig ist nach dem Sozialgesetzbuch XI, wer körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren kann. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen und mit einer bestimmten Schwere vorliegen, die in Pflegegraden gemessen wird.
Wer wegen gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten bei den alltäglichen Dingen im Leben auf Hilfe angewiesen ist und vieles nicht mehr allein bewerkstelligen kann, sollte sich mit den Ansprechpartnern der BKK-Pflegekasse in Verbindung setzen. Dies kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person übernehmen, etwa ein Familienangehöriger, ein Nachbar oder eine Vertrauensperson.
Alternativ können Sie sich auch an den nächstgelegenen Pflegestützpunkt wenden. Diese unabhängigen Beratungsstellen unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Pflege, Pflegeleistungen und die Organisation der Pflegesituation. In Bayern steht Ihnen zudem der Pflegeservice Bayern zur Verfügung, eine kostenlose Informations- und Anlaufstelle für alle gesetzlich Versicherten. Erreichen können Sie diesen Service unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 772 1111 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beziehen, müssen Sie rechtzeitig bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen. Ein einfacher Anruf bei der BKK Akzo Nobel Bayern unter der Telefonnummer 06022 7069-600 reicht aus, um den Prozess zu starten. Sie erhalten dann die entsprechenden Unterlagen per Post zugesandt.
Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren innerhalb der zehn Jahre vor Antragsstellung. Dies bedeutet, dass Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben müssen oder familienversichert gewesen sein müssen. Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland.
Den Antrag können Sie auch online über die Online-Geschäftsstelle der BKK Akzo Nobel Bayern stellen. Das Kundenportal unter meine.bkk-akzo.de bietet zahlreiche digitale Services und ist rund um die Uhr verfügbar. Für bestimmte Vorgänge ist aus Sicherheitsgründen eine Zwei-Faktor-Authentisierung über die BKK Akzo Nobel Service-App erforderlich. Diese App können Sie kostenlos im App Store oder Google Play Store herunterladen.
Wichtig zu wissen: Der Tag der Antragstellung ist entscheidend für den Beginn der Leistungen. Pflegeleistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Zögern Sie daher nicht, bei ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit zeitnah einen Antrag zu stellen.
Nachdem Ihr Antrag bei der BKK Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit besteht und in welchem Umfang. Der MDK ist ein unabhängiger medizinischer Gutachterdienst, der bundesweit nach einheitlichen Richtlinien arbeitet.
Eine erfahrene Pflegefachkraft oder ein ärztlicher Gutachter des MDK meldet sich bei Ihnen, um einen Hausbesuch zu vereinbaren. Dieser Termin wird rechtzeitig angekündigt, sodass Sie sich darauf vorbereiten können und gegebenenfalls eine Vertrauensperson oder pflegende Angehörige hinzuziehen können. Die Anwesenheit einer Person, die Sie gut kennt und Ihre alltäglichen Einschränkungen bezeugen kann, ist sehr empfehlenswert.
Bei der Begutachtung macht sich der Gutachter ein genaues Bild über Ihr persönliches Befinden, in welchem Maße Ihre Selbstständigkeit und Fähigkeiten eingeschränkt sind und welcher Pflegeaufwand durch die jeweilige Pflegeperson erfolgen muss. Es ist von Vorteil, wenn Sie alle ärztlichen Befunde und Unterlagen zur Hand haben, damit diese vom Gutachter eingesehen werden können. Dazu gehören:
Aktuelle Arztbriefe und Diagnosen
Medikationspläne
Krankenhausentlassungsberichte
Berichte von Therapeuten oder Pflegediensten
Ein Pflegetagebuch, falls Sie eines geführt haben
Der MDK bewertet die Pflegebedürftigkeit anhand von sechs Modulen, die verschiedene Lebensbereiche abdecken. Diese sind im Sozialgesetzbuch XI gesetzlich festgelegt und bundesweit einheitlich:
Modul 1: Mobilität – Hier wird Ihre körperliche Beweglichkeit bewertet, beispielsweise ob Sie morgens selbstständig vom Bett aufstehen und ins Bad gehen können, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen oder Treppen steigen können.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Dieses Modul erfasst Ihre geistigen Fähigkeiten wie Verstehen und Sprechen, Orientierung zu Ort und Zeit, das Begreifen von Sachverhalten, das Erkennen von Risiken und die Fähigkeit, andere Menschen im Gespräch zu verstehen.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Hier geht es um Verhaltensauffälligkeiten wie nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen, die für Sie selbst und andere belastend sind, oder die Abwehr pflegerischer Maßnahmen.
Modul 4: Selbstversorgung – Dieses zentrale Modul bewertet, ob Sie sich selbstständig waschen und anziehen können, eigenständig essen und trinken und die Toilette selbstständig benutzen können.
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – Hier wird geprüft, ob Sie Medikamente selbst einnehmen können, Blutzuckermessungen selbst durchführen und deuten können, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollatoren zurechtkommen und Arztbesuche selbstständig wahrnehmen können.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Dieses Modul erfasst, ob Sie Ihren Tagesablauf selbstständig gestalten können, mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder Gesprächskreise ohne Hilfe aufsuchen können.
Der MDK erstellt nach dem Hausbesuch ein ausführliches Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Von der BKK Pflegekasse werden Sie dann abschließend über Ihren Pflegegrad und die damit einhergehenden Pflegeleistungen informiert. Das Gutachten wird Ihnen automatisch zusammen mit dem Bescheid zugesandt, sofern Sie dem nicht widersprechen.
Zur Bemessung der Pflegebedürftigkeit werden in jedem der sechs Module Punkte vergeben, die abschließend gewichtet werden. Daraus lässt sich dann der jeweilige Pflegegrad ableiten. Das System der Pflegegrade wurde zum 1. Januar 2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt und ersetzt die früheren Pflegestufen.
Pflegegrad 1 wird ab 12,5 Punkten vergeben und gilt für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber andere wichtige Leistungen wie Pflegeberatung, Pflegekurse für Angehörige, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 131 Euro monatlich.
Pflegegrad 2 beginnt ab 27 Punkten und kennzeichnet erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Mit diesem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf 347 Euro Pflegegeld monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung sowie weitere Leistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Pflegegrad 3 wird ab 47,5 Punkten vergeben und bedeutet schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Das monatliche Pflegegeld beträgt hier 599 Euro, die Pflegesachleistungen betragen 1.497 Euro. Die Leistungen für teilstationäre Tages- und Nachtpflege steigen auf 1.357 Euro monatlich.
Pflegegrad 4 gilt ab 70 Punkten für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Das Pflegegeld beträgt 800 Euro, die Pflegesachleistungen 1.859 Euro monatlich. Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse 1.855 Euro der pflegebedingten Kosten.
Pflegegrad 5 wird ab 90 Punkten vergeben und ist der höchste Pflegegrad. Er gilt für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Das Pflegegeld beträgt 990 Euro, die Pflegesachleistungen 2.299 Euro monatlich. Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse 2.096 Euro.
Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern bis zum 18. Lebensmonat gibt es Sonderregelungen. Der wesentliche Unterschied zu Erwachsenen besteht darin, dass bei Kindern nur die Abweichung von der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten altersentsprechend entwickelter Kinder zugrunde gelegt wird.
Die meisten Menschen wünschen sich, im Fall von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Die ambulante, häusliche Pflege kann diesen Wunsch erfüllen. Pflegebedürftige haben die Wahl, ob sie die Pflege zuhause ausschließlich über einen ambulanten Pflegedienst organisieren, die Pflege durch Angehörige sicherstellen oder eine Kombination aus beiden Möglichkeiten wählen.
Pflegegeld für häusliche Pflege erhalten Sie, wenn Angehörige, Freunde oder andere nicht professionell Pflegende die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können es beispielsweise nutzen, um pflegende Angehörige finanziell zu entschädigen oder um zusätzliche Hilfen zu finanzieren. Das Pflegegeld wird direkt an Sie als pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht an die Pflegeperson.
Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten. Zu den Leistungen eines Pflegedienstes gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung.
Kombinationsleistungen sind möglich, wenn Sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen möchten. Nutzen Sie beispielsweise nur 40 Prozent der Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen, erhalten Sie zusätzlich 60 Prozent des Pflegegeldes. Diese flexible Gestaltung ermöglicht es Ihnen, die Pflege optimal auf Ihre individuelle Situation abzustimmen.
Pflegende Angehörige benötigen regelmäßig Erholung und Auszeiten. Dafür gibt es die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt. Bis zu acht Wochen im Jahr steht dem Pflegebedürftigen eine Verhinderungspflege zu, wenn die reguläre Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht leisten kann.
Sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch Nachbarn, Freunde oder Familienmitglieder können die Ersatzpflege durchführen. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es wichtige Änderungen: Die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung sechs Monate gepflegt haben muss (sogenannte Vorpflegezeit), entfällt komplett. Dies erleichtert die Inanspruchnahme erheblich.
Ab Juli 2025 wurde zudem ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Er beträgt grundsätzlich 3.539 Euro je Kalenderjahr und kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden. Dies gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Planung und Nutzung dieser wichtigen Entlastungsleistungen. Ansprüche aus dem ersten Halbjahr 2025 entsprechen noch den bisherigen Regelungen und werden auf den erhöhten Jahresbetrag ab Juli 2025 angerechnet.
Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege grundsätzlich zur Hälfte weitergezahlt, sodass Sie nicht auf die gesamte finanziellen Unterstützung verzichten müssen.
Kurzzeitpflege erfolgt vollstationär und kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und eine ambulante oder teilstationäre Betreuung nicht ausreicht. Typische Situationen sind der Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, Urlaub der Pflegeperson oder Krisensituationen, wenn sich die Pflegebedürftigkeit unerwartet verschlimmert oder die Pflegeperson krank wird.
Für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr übernimmt Ihre BKK-Pflegekasse die pflegebedingten Kosten im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrags. Die privaten Anteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können eventuell über das Budget der Entlastungsleistungen erstattet werden. Das Pflegegeld wird während dieser Zeit grundsätzlich zur Hälfte weitergezahlt.
Die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege ist eine zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder eine Stärkung beziehungsweise Ergänzung der häuslichen Pflege sinnvoll ist. Teilstationäre Angebote können tagsüber oder nachts, täglich oder auch nur für einzelne Tage in der Woche in Anspruch genommen werden.
Diese Leistung ist besonders wertvoll, wenn die Pflegeperson krank ist, einer Berufstätigkeit nachgeht oder bei einem hohen Betreuungsbedarf ihre Kräfte regenerieren muss. Ab Pflegegrad 2 übernimmt Ihre BKK-Pflegekasse die pflegebedingten Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für die Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung einschließlich der notwendigen Fahrkosten.
Die monatlichen Leistungsbeträge betragen bei Pflegegrad 2 721 Euro, bei Pflegegrad 3 1.357 Euro, bei Pflegegrad 4 1.685 Euro und bei Pflegegrad 5 2.085 Euro. Ein großer Vorteil der Tages- und Nachtpflege ist, dass diese Leistungen zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen gewährt werden. Sie können also weiterhin ambulante Pflege erhalten und gleichzeitig die Tagespflege nutzen.
Die privaten Anteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können eventuell über das Budget der Entlastungsleistungen erstattet werden. Empfänger von ambulanten Sachleistungen und/oder Pflegegeld der Pflegegrade 2 bis 5 können die Tages- und Nachtpflege somit ergänzend in Anspruch nehmen, ohne auf andere Leistungen verzichten zu müssen.
Tagespflege stärkt die Betreuung
Sichere Nachtbetreuung
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant gepflegt werden, erhalten einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (seit Januar 2025). Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, die frei ausgezahlt wird, sondern ist zweckgebunden für Sachleistungsangebote einzusetzen.
Sie können den Entlastungsbetrag beispielsweise verwenden für:
Teilfinanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege
Vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege
Leistungen ambulanter Pflegedienste, insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger
Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören beispielsweise Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferkreise zur Entlastung pflegender Angehöriger, familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter oder Besuchsdienste. Diese Angebote müssen nach Landesrecht anerkannt sein, um über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden zu können.
Ein wichtiger Hinweis: Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden. Sie verfallen also nicht am Monatsende. Sie können den Entlastungsbetrag auch über mehrere Monate ansparen, um größere Aufwendungen zu decken.
Praktische Hilfe beim Einkaufen
Alle pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für bis zu 42 Euro monatlich (seit Januar 2025). Zu den Pfleghilfsmitteln zum Verbrauch gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
FFP2-Masken zum Schutz vor Infektionen
Bettschutzeinlagen (Einmalprodukte)
Schutzschürzen
Diese Hilfsmittel können Sie bei Partnern der BKK Akzo Nobel Bayern beziehen, wobei die gesetzliche Zuzahlung entfällt. Viele Pflegekassen arbeiten mit Lieferservices zusammen, die Ihnen die Pflegehilfsmittel regelmäßig nach Hause liefern und direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dies erspart Ihnen den Gang zur Apotheke und die Vorfinanzierung.
Wichtige Hilfsmittel griffbereit
Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern und eine möglichst selbstständige Lebensführung zu fördern, bezuschusst die BKK Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro (Stand 2025). Diese Leistung kann bei Bedarf erneut in Anspruch genommen werden, wenn sich die Pflegesituation wesentlich ändert.
Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören beispielsweise:
Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe
Umbau des Badezimmers mit ebenerdiger Dusche
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung
Installation von Haltegriffen und Handläufen
Anpassung der Küche an Rollstuhlnutzung
Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Kostenübernahme vor Beginn der Maßnahmen bei der Pflegekasse stellen. Nachträgliche Anträge werden in der Regel nicht bewilligt. Reichen Sie Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Sanitätshäusern ein, damit die Pflegekasse die Notwendigkeit und Angemessenheit der Kosten prüfen kann.
Ein Treppenlift schafft Unabhängigkeit
Mehr Platz und Halt im Alltag
Wenn Pflegebedürftige auf Dauer in einem Pflegeheim betreut werden, übernimmt die BKK Pflegekasse einen Teil der Kosten für Leistungen der vollstationären Pflege. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der Betreuung in pauschalierter Form.
Die Höhe des Leistungsanspruchs richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Seit Januar 2025 betragen die monatlichen Leistungen:
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, müssen einen Teil der Pflegekosten selbst finanzieren. Dazu gehören grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist für alle Bewohner eines Pflegeheims mit den Pflegegraden 2 bis 5 immer gleich hoch.
Um die finanzielle Belastung für Heimbewohner zu reduzieren, gewährt die Pflegeversicherung nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil:
Ab dem ersten Monat: 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils
Nach 12 Monaten: 30 Prozent
Nach 24 Monaten: 50 Prozent
Nach 36 Monaten: 75 Prozent
Diese Staffelung bedeutet, dass Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Heim sinkt. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die langfristig auf vollstationäre Pflege angewiesen sind.
Gut versorgt im Pflegeheim
Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Diesen Anspruch haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade. Die Finanzierung erfolgt durch die soziale Pflegeversicherung zusätzlich zu den regulären Leistungen.
Diese zusätzlichen Betreuungskräfte, oft auch Alltagsbegleiter genannt, unterstützen Sie bei Aktivitäten wie Spaziergängen, Spielen, Lesen, gemeinsamen Mahlzeiten oder der Teilnahme an Gruppenaktivitäten. Sie sollen die soziale Teilhabe fördern und das Wohlbefinden steigern. Die Kosten hierfür werden direkt zwischen der Pflegeeinrichtung und der Pflegekasse abgerechnet.
Für pflegebedürftige behinderte Menschen der Pflegegrade 2 bis 5, die in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe ganztätig untergebracht und verpflegt werden, zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Abgeltungspauschalbetrag in Höhe von maximal 266 Euro monatlich.
Mehr Zuwendung im Alltag
Aktiv bleiben in der Gemeinschaft
Eine Pflegebedürftigkeit bedeutet immer einen großen Einschnitt in das gewohnte Leben und ist mit vielen Fragen verbunden. Die Pflegeberatung der BKK Akzo Nobel Bayern ist für alle Fragen und Probleme für Sie da. Ganz gleich, ob es um einen Pflegegrad, die Auswahl des richtigen Pflegeheims, die Versorgung mit Hilfsmitteln oder um die Organisation von häuslicher Pflege geht – die Experten der Pflegekasse unterstützen Sie sowohl zu Beginn einer Pflegesituation als auch im weiteren Verlauf der Pflegeplanung.
Individuelle, kostenfreie Pflegeberatung durch qualifizierte Fachkräfte können Sie in Anspruch nehmen. Gutscheine für die Pflegeberatung erhalten Sie bei Ihrer BKK Pflegekasse. Diese Beratung kann bei Ihnen zu Hause, in der Pflegeeinrichtung oder in den Räumen der Krankenkasse stattfinden. Die Pflegeberater helfen Ihnen, einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen und die passenden Leistungen zu finden.
Kostenlose Pflegekurse bietet die Pflegekasse der BKK für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an, um den Pflegealltag so einfach wie möglich zu gestalten und pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern. In diesen Kursen lernen Sie praktische Pflegetechniken, erhalten Informationen über Pflegeleistungen und können sich mit anderen pflegenden Angehörigen austauschen.
Zusätzlich stehen Ihnen Online-Pflegekurse zur Verfügung. Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, und mit den kostenlosen Online-Pflegekursen zu den Themen "Grundlagen der häuslichen Pflege" und "Alzheimer und Demenz" möchte die BKK Akzo Nobel Bayern Sie bei dieser Aufgabe unterstützen. Diese Kurse können Sie flexibel von zu Hause aus absolvieren, wann immer es Ihnen zeitlich passt.
Für die Teilnahme an einem qualifizierten Kurs zur Säuglingspflege, Kinderkrankenpflege oder Erste Hilfe am Kind gewährt die BKK Akzo Nobel nach Vorlage der Originalrechnung einen Zuschuss in Höhe der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 50 Euro. Der Zuschuss wird einmalig je familienversicherten Kind bis zum sechsten Lebensjahr gewährt.
Individuelle Pflegeplanung
Neben der häuslichen Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung bietet die BKK Akzo Nobel Bayern auch zusätzliche häusliche Krankenpflege an. Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege wird die zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderliche Grundpflege und gegebenenfalls hauswirtschaftliche Versorgung zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen werden nicht gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt oder eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Der Anspruch umfasst Sachleistungen bis zu einer Höhe von 307 Euro je Kalendermonat. Diese Leistung ist besonders wichtig in Übergangssituationen oder bei akuten Erkrankungen, die noch keinen dauerhaften Pflegebedarf begründen.
Die BKK Akzo Nobel Bayern bietet über die gesetzlichen Pflegeleistungen hinaus verschiedene zusätzliche Programme und Services an. Dazu gehört das BKK Hausarztprogramm, auch bekannt als BKK MedPlus, das Vorteile insbesondere für chronisch kranke Patienten mit hohem Behandlungsaufwand bietet. Als Teilnehmer profitieren Sie von einer gut abgestimmten, kontinuierlichen Betreuung und Behandlung.
Für verschiedene chronische Erkrankungen gibt es Disease-Management-Programme (DMP), darunter für Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Asthma und COPD. Diese strukturierten Behandlungsprogramme helfen, die Versorgungsqualität zu verbessern und Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Die BKK Akzo Nobel Bayern bietet zudem Online-Fitness-Kurse an. Als Mitglied profitieren Sie neben den klassischen Gesundheitskursen vor Ort auch von einer großen Auswahl an exklusiven Online-Kursen zu den Themen Fitness, Psychische Gesundheit, Ernährung und Sucht. Diese Angebote können besonders für pflegende Angehörige wertvoll sein, um die eigene Gesundheit zu erhalten.
Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht zufrieden sein – sei es, weil der Antrag abgelehnt wurde oder der zuerkannte Pflegegrad Ihrer Meinung nach zu niedrig ist – haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Ab dem Datum der Zustellung des Bescheids haben Sie dafür einen Monat Zeit.
Für einen erfolgreichen Widerspruch ist eine gute Begründung erforderlich. Um Ihren Einspruch zu begründen, müssen Sie das erstellte Pflegegutachten kennen. Falls Sie das Gutachten nicht bereits zusammen mit dem Bescheid bekommen haben, sollten Sie es umgehend anfordern. Die Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen das Gutachten auf Wunsch zuzusenden.
Folgende Gründe können zu einer falschen Einschätzung führen und berechtigen zum Widerspruch:
Die pflegebedürftige Person war am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit und selbstständig
Die Person hat ihren eigenen Bedarf an Unterstützung falsch dargestellt
Der gesundheitliche Zustand der pflegebedürftigen Person hat sich seit dem Gutachten deutlich verschlechtert
Es gibt wichtige Aspekte der Pflege, die im Gutachten nicht berücksichtigt wurden
Im Widerspruchsverfahren überprüft die Pflegekasse ihre Entscheidung noch einmal, und es wird in der Regel ein Zweitgutachten erstellt. Normalerweise dauert es nur wenige Tage oder Wochen, bis Sie eine Antwort auf Ihren Widerspruch erhalten. Theoretisch hat die Pflegekasse aber bis zu drei Monate Zeit, um darauf zu reagieren.
Falls der Widerspruch nicht das gewünschte Ergebnis bringt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Dort gibt es meistens keine Gerichtsgebühren, und Sie benötigen für die erste Instanz keinen Anwalt. Das Sozialgericht prüft den Fall unabhängig und trifft eine eigene Entscheidung.
Zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben Versicherte mit Wohnsitz in Bayern ab Pflegegrad 2 Anspruch auf das Bayerische Landespflegegeld. Dieses beträgt aktuell noch 1.000 Euro jährlich und wird zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen gewährt.
Wichtiger Hinweis: Die bayerische Landesregierung hat beschlossen, das Landespflegegeld ab 2026 von 1.000 Euro auf 500 Euro pro Jahr zu kürzen. Für das Jahr 2025 gilt aber noch der volle Betrag.
Das Landespflegegeld ist nicht zweckgebunden – Sie dürfen frei entscheiden, ob Sie damit sich selbst etwas Gutes tun oder anderen Menschen eine finanzielle Anerkennung für ihre Hilfe zukommen lassen wollen. Es wird nicht auf andere Versicherungs- oder Sozialleistungen angerechnet, nicht versteuert und kann nicht gepfändet werden.
Das Landespflegegeld wird im ersten Jahr kurze Zeit nach der Bewilligung ausbezahlt. In den folgenden Jahren erhalten Sie das Landespflegegeld unabhängig vom Termin Ihres Erstantrags immer im Oktober. Den Antrag auf Landespflegegeld stellen Sie nicht bei der BKK Akzo Nobel Bayern, sondern beim Landesamt für Pflege in Bayern. Dies können Sie online unter www.landespflegegeld.bayern.de tun.
Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Mit Pflegegrad bis 40 €/Monat erstattungsfähig – wir liefern und rechnen direkt mit der Kasse ab.
Kostenlose Pflegebox beantragen
Die BKK Akzo Nobel Bayern ist an zwei Standorten für Sie erreichbar. Die Hauptverwaltung befindet sich in der Glanzstoffstraße 1, 63906 Erlenbach am Main. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs sogar bis 17:00 Uhr. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach individueller Vereinbarung möglich.
Die zweite Geschäftsstelle finden Sie in der Pfaffengasse 16, 63739 Aschaffenburg. Dort sind die Öffnungszeiten montags von 9:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr. Auch hier sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Für telefonische Anfragen zur Pflege steht Ihnen die spezielle Hotline unter 06022 7069-600 zur Verfügung. Für allgemeine Versicherungsfragen erreichen Sie den Kundenservice unter 06022-7069400. Die Arbeitgeber-Hotline ist unter 06022-7069200 erreichbar.
Sie können die BKK Akzo Nobel Bayern auch per E-Mail kontaktieren: versicherungen@bkk-akzo.de für allgemeine Anfragen oder info@bkk-akzo.de für weitere Anliegen. Per Telefax erreichen Sie die Krankenkasse unter 06022 7069-8200.
Für digitale Services steht Ihnen die Online-Geschäftsstelle unter meine.bkk-akzo.de zur Verfügung. Dort können Sie rund um die Uhr Anträge stellen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochladen, Mitgliedsbescheinigungen anfordern, die elektronische Gesundheitskarte bestellen oder Ihre persönlichen Daten ändern. Für bestimmte Vorgänge benötigen Sie die BKK Akzo Nobel Service-App, die Sie kostenlos im App Store oder Google Play Store herunterladen können.
Schneller Kontakt per Hotline
Um die Pflegeversicherung finanzieren zu können und die Erhöhung der Pflegeleistungen zu ermöglichen, wurde der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent angehoben. Er steigt damit um 0,2 Prozentpunkte. Dieser Beitrag wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen.
Mitglieder ohne Kinder zahlen ab 2025 einen Beitragssatz von 4,2 Prozent. Mitglieder mit einem Kind zahlen 3,6 Prozent. Für Mitglieder mit zwei oder mehr Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres um 0,25 Prozentpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der Erziehungsphase zahlen Eltern wieder den Beitragssatz von 3,6 Prozent.
Diese Staffelung nach Kinderzahl soll die besondere finanzielle Belastung von Familien mit mehreren Kindern berücksichtigen und gleichzeitig einen Anreiz für Familiengründung schaffen. Die Regelung wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von 2023 eingeführt.
Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung bei der BKK Akzo Nobel Bayern beträgt 2025 3,39 Prozent, wodurch sich ein Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von 17,99 Prozent ergibt. Dieser Zusatzbeitrag ist deutlich höher als in den Vorjahren und spiegelt die allgemein gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen wider.
Die BKK Akzo Nobel Bayern bietet als Pflegekasse umfassende Leistungen für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1. Mit fast 49.000 Versicherten und über 100 Jahren Erfahrung im Gesundheitswesen steht die Krankenkasse für persönliche Betreuung und individuelle Unterstützung in allen Pflegesituationen.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich
Pflegesachleistungen bei professioneller ambulanter Pflege von 796 Euro bis 2.299 Euro monatlich
Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro ab Juli 2025
Tages- und Nachtpflege von 721 Euro bis 2.085 Euro monatlich zusätzlich zu anderen Leistungen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für bis zu 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro bei Bedarf
Zuschüsse zur vollstationären Pflege von 131 Euro bis 2.096 Euro monatlich plus gestaffelte Leistungszuschläge nach Verweildauer
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, was zu spürbaren Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen führt. Ab Juli 2025 tritt zudem eine wichtige Vereinfachung in Kraft: Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ermöglicht eine flexiblere Nutzung dieser Leistungen, und die Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt komplett.
Der Antrag auf Pflegeleistungen kann telefonisch unter 06022 7069-600 oder über die Online-Geschäftsstelle gestellt werden. Nach Antragstellung erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der anhand von sechs Modulen die Selbstständigkeit und Fähigkeiten bewertet und einen Pflegegrad empfiehlt. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft dann die Pflegekasse auf Basis dieses Gutachtens.
Besonders wertvoll sind die umfassenden Beratungsangebote der BKK Akzo Nobel Bayern: Kostenlose Pflegeberatung durch qualifizierte Fachkräfte, kostenlose Pflegekurse für Angehörige sowohl vor Ort als auch online und persönliche Unterstützung bei der Organisation der Pflegesituation helfen Ihnen, die bestmögliche Versorgung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Falls Sie mit einem Bescheid nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung. Im Widerspruchsverfahren wird die Entscheidung noch einmal überprüft, und in der Regel wird ein Zweitgutachten erstellt. Die BKK Pflegekasse steht Ihnen auch in diesem Prozess beratend zur Seite.
Mit zwei Geschäftsstellen in Erlenbach am Main und Aschaffenburg, erweiterten Öffnungszeiten und umfangreichen digitalen Services über die Online-Geschäftsstelle und die Service-App bietet die BKK Akzo Nobel Bayern einen zeitgemäßen und zugänglichen Service für alle Versicherten. Die persönliche Betreuung und das Engagement für die individuellen Bedürfnisse der Mitglieder stehen dabei immer im Mittelpunkt – getreu dem Motto "Klasse statt Masse", das die Krankenkasse seit ihrer Gründung 1924 begleitet.
Für weitere Informationen oder bei Fragen zu Ihrer individuellen Pflegesituation steht Ihnen das Team der BKK Pflegekasse Akzo Nobel Bayern gerne persönlich, telefonisch oder digital zur Verfügung. Nutzen Sie die umfassenden Beratungsangebote, um die optimale Unterstützung für sich oder Ihre Angehörigen zu erhalten.
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