Die BKK Faber-Castell & Partner gehört zu den traditionsreichsten Betriebskrankenkassen Deutschlands und bietet ihren Versicherten in Bayern eine umfassende Absicherung im Pflegefall. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung tätig und stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen die notwendige Unterstützung erhalten.
Die Pflegekasse übernimmt dabei nicht nur die Finanzierung verschiedener Pflegeleistungen, sondern bietet auch eine persönliche Pflegeberatung und zahlreiche zusätzliche Services an. Besonders hervorzuheben ist die langjährige Erfahrung der Krankenkasse, die bereits seit 1844 besteht und damit zu den ältesten Sozialversicherungen in Bayern zählt.
Für Versicherte und deren Angehörige ist es wichtig zu verstehen, welche Leistungen die Pflegekasse konkret bietet, wie diese beantragt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dieser Artikel bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Aspekte der Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner.
Persönliche Beratung schafft Klarheit im Pflegefall
Informationen helfen bei wichtigen Pflegeentscheidungen
Die Wurzeln der BKK Faber-Castell & Partner reichen bis ins Jahr 1844 zurück, als Lothar von Faber die Betriebskrankenkasse für die Belegschaft seiner Bleistiftfabrik A. W. Faber gründete – dem heutigen Unternehmen Faber-Castell. Diese Gründung war zu ihrer Zeit eine wegweisende soziale Leistung, denn für die meisten Menschen in Deutschland bedeutete eine Erkrankung damals nicht nur körperliches Leid, sondern eine existenzielle Bedrohung.
Die BKK Faber-Castell war damit die erste Krankenkasse in Bayern und gehörte zu den ersten in ganz Deutschland. Über die Jahrzehnte fusionierte die Betriebskrankenkasse mit mehreren anderen Unternehmen. Im Jahr 2000 schloss sich die Betriebskrankenkasse der Optischen Werke G. Rodenstock an, woraus die BKK Faber-Castell & Partner entstand. In den folgenden Jahren kamen weitere Betriebskrankenkassen hinzu, darunter die der F. X. Nachtmann Bleikristallwerke, der PFA in Weiden und der Porzellanfabrik W. Goebel.
Heute ist die BKK Faber-Castell & Partner für alle Einwohner Bayerns geöffnet und bietet neben der Krankenversicherung auch eine leistungsstarke Pflegekasse an. Der Hauptsitz befindet sich in Regen in Bayern, Bahnhofstraße 45, 94209 Regen.
Die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner sichert Sie im Pflegefall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung ab. Sie schützt gegen die erheblichen finanziellen Risiken, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen können.
Als pflegebedürftig gelten Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Dies betrifft Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, die diese nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.
Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird mittels sogenannter Pflegegrade ermittelt. Diese reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Betroffene mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung pflegeversichert gewesen sein. Diese Regelung gilt sowohl bei häuslicher als auch bei vollstationärer Pflege.
Pflege sichert Selbstständigkeit im Alltag
Pflegegrad bestimmt Anspruch und Leistungen
Das Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der Pflegekasse, die monatlich an pflegebedürftige Personen ausgezahlt wird, wenn diese zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen versorgt werden. Der Pflegebedürftige erhält das Geld direkt auf sein Konto und kann frei darüber verfügen.
Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegegeldbeträge um 4,5 Prozent erhöht. Die aktuellen monatlichen Beträge betragen:
Pflegegrad 1: 0 Euro (kein Pflegegeld vorgesehen)
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Das Pflegegeld ist unabhängig vom Bundesland oder der Krankenkasse – es gilt bundesweit einheitlich für alle gesetzlich Versicherten.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dies halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig. Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Pflegegeld unterstützt häusliche Versorgung
Beratungseinsätze sichern Pflegequalität
Von Pflegesachleistungen spricht man, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege zu Hause übernimmt. Der Begriff "Sachleistung" hat dabei nichts mit "Sachen" zu tun, sondern bezeichnet die direkte Abrechnung zwischen Pflegekasse und Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt die Leistungen direkt an den Pflegedienst, ohne dass der Pflegebedürftige in Vorleistung treten muss.
Die Pflegesachleistungen ab 1. Januar 2025 betragen monatlich:
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen (nur Entlastungsbetrag von 131 Euro)
Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro
Diese Beträge stehen für verschiedene Leistungen zur Verfügung: körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Die häusliche Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen, sowie die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause.
Ein praktisches Beispiel: Frau Weber wohnt im Betreuten Wohnen und hat den Pflegegrad 2. Der ambulante Pflegedienst rechnet monatlich etwa 810 Euro ab. Die Pflegekasse zahlt hiervon 796 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 14 Euro muss Frau Weber selbst zahlen. Zusätzlich stehen ihr monatlich 131 Euro als Entlastungsbetrag zur Verfügung, mit dem sie hauswirtschaftliche Unterstützung finanzieren kann.
Professionelle Hilfe zu Hause
Pflegedienste kommen direkt nach Hause
Pflegebedürftige müssen sich nicht zwingend zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Die Kombinationsleistung ermöglicht es, beide Leistungsarten gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn teilweise ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird, aber auch Angehörige bei der Pflege unterstützen.
Die Berechnung der Kombinationsleistung erfolgt nach einem festen Schema: Wenn Sie beispielsweise 60 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Der Pflegegeldanteil verringert sich also um den Prozentsatz der genutzten Pflegesachleistungen.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Peter hat Pflegegrad 2 und nimmt in einem Monat Pflegesachleistungen für 636,80 Euro in Anspruch. Das entspricht 80 Prozent seines Anspruchs von 796 Euro. Er erhält über die Kombipflege daher noch 20 Prozent seines maximalen Anspruchs auf Pflegegeld von 347 Euro, also 69,40 Euro monatlich ausgezahlt.
Wichtig zu beachten: Wenn Sie sich für ein bestimmtes Verhältnis zwischen Sach- und Geldleistungen entscheiden, ist diese Entscheidung für mindestens sechs Monate bindend. Bei wesentlichen Veränderungen der Pflegesituation kann die Versorgung jedoch vorzeitig angepasst werden.
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt werden kann – etwa weil die Pflegeperson erkrankt ist, Urlaub macht oder aus anderen Gründen verhindert ist – greift die Verhinderungspflege. Wird eine vorübergehende vollstationäre Pflege notwendig, kommt die Kurzzeitpflege zum Einsatz.
Ab dem 1. Juli 2025 werden diese beiden Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dies schafft mehr Flexibilität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:
Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr
Dieser Betrag kann flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege verwendet werden
Die maximale Dauer beträgt 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
Während der Inanspruchnahme wird das Pflegegeld in halber Höhe weitergezahlt
Wichtige Änderungen bei der Verhinderungspflege ab Juli 2025:
Die Dauer erhöht sich von 6 auf 8 Wochen
Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt komplett
Übernehmen nahe Angehörige die Verhinderungspflege nicht-erwerbsmäßig, erhalten sie das 2-fache des Pflegegeldes (bisher 1,5-fache)
Bei erwerbsmäßiger Verhinderungspflege durch professionelle Dienste kann der gesamte Jahresbetrag ausgeschöpft werden
Für das Übergangsjahr 2025 gilt: Wurden bis zum 30. Juni 2025 bereits Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt, werden diese auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht, sondern fließen in das neue Budget ein.
Kurzzeitige Entlastung durch Verhinderungspflege
Wenn die häusliche Pflege allein nicht ausreicht oder die Pflegepersonen entlastet werden sollen, kann teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Die BKK Pflegekasse übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge die Kosten für die Pflege in einer zugelassenen Einrichtung, einschließlich der notwendigen Fahrkosten.
Die monatlichen Höchstbeträge für Tages- und Nachtpflege ab 2025 betragen:
Pflegegrad 1: 131 Euro (über den Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Ein großer Vorteil: Die Leistungen für teilstationäre Pflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den ambulanten Pflegesachleistungen gewährt. Sie können also beispielsweise gleichzeitig Pflegegeld beziehen und eine Tagespflegeeinrichtung nutzen, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.
Tagespflege entlastet Angehörige
Wenn ein medizinisches Gutachten attestiert, dass eine vollstationäre Unterbringung notwendig ist, zahlt die Pflegekasse Zuschüsse für die stationäre Pflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Seit dem 1. Januar 2024 wurde der Zuschuss, den die Pflegekasse zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil zahlt, erhöht. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Pflege:
Im ersten Jahr: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Im zweiten Jahr: 30 Prozent
Im dritten Jahr: 50 Prozent
Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent
Diese gestaffelte Bezuschussung soll die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei längerer Heimunterbringung deutlich reduzieren.
Moderne Einrichtungen bieten Komfort
Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Leistung, die allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zusteht, sofern sie zu Hause versorgt werden. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt dieser 131 Euro monatlich (zuvor 125 Euro).
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für folgende Leistungen verwendet werden:
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege (insbesondere für Unterkunfts- und Verpflegungskosten)
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. anerkannte Nachbarschaftshilfe, Alltagsbegleiter)
Ambulante Pflegedienste (jedoch nur für Leistungen der Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung)
Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern nach Vorlage entsprechender Rechnungen von der Pflegekasse erstattet. Nicht ausgeschöpfte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden. Eine wichtige Regelung: Mit Pflegegrad 1 können die Kosten für Kurzzeitpflege ausschließlich über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, da kein separates Budget für Kurzzeitpflege zur Verfügung steht.
Besonders praktisch: Wenn Sie Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können Sie bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Betrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Dies bietet zusätzliche Flexibilität bei der Organisation der häuslichen Pflege.
Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Zuschuss von 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und auch bei Pflege in Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder Wohngemeinschaften. Keinen Anspruch haben Bewohner von stationären Pflegeheimen oder Krankenhauspatienten.
Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören:
Aufsaugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
Fingerlinge
Einmalhandschuhe
Mundschutz
Schutzschürzen
Desinfektionsmittel für die Hände
Desinfektionsmittel für Flächen
Einmallätzchen
Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Vertragsregelungen zwischen dem Spitzenverband der Pflegekassen und den Anbietern. Diese sollen unseriöse Praktiken verhindern:
Die Initiative zur Kontaktaufnahme muss vom Versicherten ausgehen (unerwünschte Anrufe oder Hausbesuche sind unzulässig)
Feststehende Produktboxen ohne individuelle Bedarfsermittlung sind nicht mehr erlaubt
Vor der Beantragung muss eine qualifizierte Beratung durch geschulte Fachkräfte erfolgen
Sie benötigen kein ärztliches Rezept für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt.
Die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner fördert bauliche Veränderungen im Wohnumfeld von Pflegebedürftigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern und Barrieren abzubauen.
Voraussetzungen für den Zuschuss:
Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1 bis 5)
Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege oder erleichtern sie erheblich
Die Umbauten ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung
Der Zuschuss beträgt unabhängig vom Pflegegrad immer 4.180 Euro und gilt pro Maßnahme und pro Person. Wenn mehrere Personen mit Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt leben, können bis zu vier Personen den Zuschuss beantragen – so sind bis zu 16.720 Euro in einer Wohngemeinschaft möglich.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Badewannenlifts
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer
Installation von Handläufen und Haltegriffen
Einbau eines Treppenlifts
Verbesserung der Beleuchtung
Anpassung der Raumaufteilung
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Im Antrag sollten Sie genau beschreiben, welche Maßnahmen geplant sind und warum diese in Ihrer Situation notwendig sind. Kostenvoranschläge sollten beigefügt werden. Bei einer Mietwohnung kann für größere Eingriffe die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein.
Umbauten erleichtern die häusliche Pflege
Treppenlift schafft Sicherheit im Alltag
Ein Hausnotrufsystem ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall schnell und unkompliziert Hilfe zu rufen. Die Pflegekasse erkennt Hausnotrufsysteme als Pflegehilfsmittel an und übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor
Die Person lebt gänzlich oder über weite Teile des Tages allein
Die Person kann mit einem normalen Telefon in Notfällen keine Hilfe rufen
Die Pflegekasse zahlt für die Bereitstellung des Hausnotrufs monatlich bis zu 25,50 Euro (in manchen Quellen werden 23,00 Euro genannt – dies kann je nach regionalem Vertrag variieren). Dieser Betrag deckt die Grundkosten für das Hausnotrufsystem ab. Zusätzliche Leistungen wie ein Einsatzservice oder eine Schlüsselhinterlegung müssen in der Regel selbst bezahlt werden.
Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung bei der Pflegekasse für Sie. Der Antrag gilt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Hausnotruf bringt Sicherheit daheim
Schnelle Hilfe auf Knopfdruck
Eine Besonderheit für Versicherte mit Wohnsitz in Bayern ist das Bayerische Landespflegegeld. Mit dieser staatlichen Fürsorgeleistung werden Pflegebedürftige mit 1.000 Euro pro Jahr zusätzlich unterstützt.
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit:
Pflegegrad 2 oder höher
Hauptwohnsitz in Bayern
Die einen entsprechenden Antrag gestellt haben
Das Landespflegegeld ist eine nicht steuerpflichtige Einnahme und wird zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen gewährt. Der Antrag kann online über das Elster-Zertifikat oder mit dem neuen Personalausweis gestellt werden, alternativ auch postalisch.
Wichtig: Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie für die Folgejahre keinen neuen Antrag stellen. Der Erstantrag wirkt fort, solange er nicht zurückgenommen wird. Für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2024 bis 31.12.2025) kann der Erstantrag bis zum 31. März 2026 gestellt werden.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Pflege.
Landespflegegeld unterstützt zusätzlich
Die BKK Faber-Castell & Partner bietet ihren Versicherten eine umfassende und kostenlose Pflegeberatung an. Diese ist besonders wertvoll, da etwa jeder fünfte Erstantrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wird – oft, weil die Kriterien der Pflegebedürftigkeit missverstanden oder falsch eingeschätzt werden.
Die qualifizierten Pflegeberaterinnen der BKK gehen in einem persönlichen Beratungstermin auf Ihre individuellen Bedarfs- und Lebensumstände ein. Sie erhalten:
Informationen zu allen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch mit dem Medizinischen Dienst Bayern
Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit den erforderlichen Hilfen
Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Wohnraumanpassung
Unterstützung bei der Antragstellung
Die Pflegeberatung ist flexibel und kann an einem Ort Ihrer Wahl durchgeführt werden:
Persönlich in der BKK Hauptverwaltung in Regen
Bei Ihnen zu Hause
In einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe
Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Pflegeexpertin Tina Faltermeier unter der Telefonnummer 09921 9602-262.
Zusätzlich zur BKK-eigenen Beratung steht allen Bürgern in Bayern die Pflegeberatung Bayern zur Verfügung, ein unabhängiges Angebot der gesetzlichen Pflegekassen in Bayern. Diese erreichen Sie kostenlos unter der Telefonnummer
0800-7721111
Pflegende Angehörige stehen oft vor großen Herausforderungen und fühlen sich mit den Anforderungen der häuslichen Pflege überfordert. Die BKK Faber-Castell & Partner bietet daher in Kooperation mit dem Partner curendo kostenlose Online-Pflegekurse an.
Die Kurse behandeln folgende Themen:
Grundlagen der häuslichen Pflege
Alzheimer und Demenz
Wohnen und Pflege im Alter
Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall
Selbstfürsorge durch Achtsamkeit
Pflegen bei Inkontinenz
Die Vorteile der Online-Pflegekurse:
Zeit- und ortsunabhängig abrufbar
Beliebig oft wiederholbar
Persönliche Tipps zu wichtigen Inhalten
Kostenlos für Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner
Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich eine E-Mail-Adresse und ein Passwort zur Registrierung. Die Freischaltung erfolgt mit Ihrer Versichertennummer. Weitere Informationen finden Sie unter www.bkk-faber-castell.de/online-pflegekurse.
Neben den Online-Kursen unterstützt die BKK auch bei der Suche nach Präsenz-Pflegekursen vor Ort, die von zugelassenen karitativen Organisationen angeboten werden und ebenfalls kostenlos sind.
Mit der Pflegedatenbank BKK PflegeFinder können Sie zugelassene Pflegeeinrichtungen im ganzen Bundesgebiet einsehen und nach Ihren Anforderungen, Wünschen und Kriterien filtern. Das Tool unterstützt Sie bei der Suche nach:
Stationären Pflegeeinrichtungen
Ambulanten Pflegediensten
Tagespflegeeinrichtungen
Ansprechpartnern für Hilfen im Haushalt
Pflegeberatungsstellen
Betreuungsangeboten
Anbietern für Beratungsbesuche bei Pflegeldbezug
Der BKK PflegeFinder zeigt Ihnen Details wie Preise, Bewertungen und Kontaktdaten direkt an. Sie können gezielt in Ihrer Region suchen und so die passende Unterstützung in Ihrer Nähe finden.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Die Antragstellung ist unkompliziert und kann formlos erfolgen.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei der Krankenkasse angesiedelt. Bei der BKK Faber-Castell & Partner reicht es aus, den Antrag an die BKK zu senden und darauf hinzuweisen, dass dieser an die Pflegekasse weitergereicht werden soll.
So stellen Sie den Antrag:
Telefonisch: Unter der Servicenummer 09921 9602-444
Schriftlich: Per Brief, Fax oder E-Mail mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse"
Online: Über das Kontaktformular auf der Website
Persönlich: In einer der Geschäftsstellen
Wichtig: Bewahren Sie einen Nachweis über die Antragstellung auf (z.B. Fax-Sendebericht, E-Mail-Bestätigung), denn Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend.
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst Bayern (MD Bayern) mit der Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch. In der Regel dauert es von der Antragstellung bis zum Bescheid der Pflegekasse etwa 25 Arbeitstage (bei Erstantrag etwa fünf Wochen).
Tipps für die Begutachtung:
Bereiten Sie ärztliche Berichte, Medikamentenpläne und Pflegedokumentationen vor
Lassen Sie nach Möglichkeit eine vertraute Person anwesend sein, die mit Ihrer Pflegesituation vertraut ist
Schildern Sie offen alle Einschränkungen und Schwierigkeiten im Alltag
Nehmen Sie im Vorfeld eine Pflegeberatung in Anspruch, um die Kriterien besser zu verstehen
Der Medizinische Dienst prüft anhand eines strukturierten Verfahrens Ihre Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte). Aus den erreichten Punkten ergibt sich der Pflegegrad.
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und der Pflegebedarf zunimmt, können Sie einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen. Auch hier erfolgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Der Antrag auf Höherstufung sollte folgende Angaben enthalten:
Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer)
Aktueller Pflegegrad
Bereiche, in denen erhöhter Pflegebedarf besteht (Ernährung, Bewegung, Körperpflege, Sonstiges)
Gewünschte Leistungsart (Geldleistung, Sachleistung, Kombinationsleistung, vollstationäre Pflege)
Angaben zur Pflegeperson
Behandelnder Arzt (Name und Anschrift)
Das entsprechende Formular "Antrag auf höheren Pflegegrad" steht auf der Website der BKK Faber-Castell & Partner zum Download bereit oder kann in den Geschäftsstellen angefordert werden.
Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind – sei es eine Ablehnung oder ein zu niedriger Pflegegrad – können Sie Widerspruch einlegen. Sie haben dazu bis zu einem Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit.
Der Widerspruch muss direkt an die Pflegekasse gerichtet werden, nicht an den Medizinischen Dienst. Die Pflegekasse entscheidet dann, ob eine erneute Begutachtung notwendig ist. Das Widerspruchsgutachten wird grundsätzlich von einem anderen Gutachter erstellt als das Erstgutachten.
Tipp: Lassen Sie sich im Widerspruchsverfahren beraten, beispielsweise durch die Pflegeberatung der BKK oder durch einen Pflegestützpunkt. Oft hilft es, im Widerspruch konkret zu begründen, welche Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Bis zu 42 €/Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen – bequem als Pflegebox.
Jetzt Pflegebox beantragen
Die BKK Faber-Castell & Partner legt großen Wert auf persönlichen Kontakt und bietet verschiedene Möglichkeiten, das Service-Team zu erreichen:
Hauptverwaltung:
BKK Faber-Castell & Partner
Bahnhofstraße 45
94209 Regen
Telefon: 09921 9602-0 (allgemeine Servicehotline)
Pflegekasse-Hotline: 09921 9602-444
Pflegeberatung: 09921 9602-262
E-Mail: regen@bkk-faber-castell.de
Website: www.bkk-faber-castell.de
Bitte beachten Sie, dass E-Mail grundsätzlich unsicher ist. Für vertrauliche Anfragen sollten Sie den Postweg oder das Telefon nutzen.
Die BKK Faber-Castell & Partner verfügt über mehrere Geschäftsstellen in Bayern, in denen Sie persönlich vorbeikommen können. Die genauen Standorte und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der Krankenkasse.
Für die Einreichung von elektronischen Rechnungen (eRechnungen) als Dienstleister oder Zulieferer nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse rechnung@bkk-faber-castell.de. Die Leitweg-ID lautet: 993-80168-55.
Persönlich, telefonisch oder per E-Mail erreichbar
Die BKK Faber-Castell & Partner stellt verschiedene Formulare und Anträge online zum Download bereit. Im Download-Center der Website finden Sie unter anderem:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Erstantrag)
Antrag auf höheren Pflegegrad
Antrag auf Pflegegeld
Antrag auf Pflegesachleistungen
Antrag auf Kombinationsleistung
Antrag auf Verhinderungspflege
Antrag auf Kurzzeitpflege
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Antrag auf Pflegehilfsmittel
Alle Formulare können Sie auch jederzeit in einer Geschäftsstelle der BKK Faber-Castell & Partner anfordern. Das Service-Team der Pflegekasse unterstützt Sie gerne persönlich beim Ausfüllen der Anträge.
Neben den Pflegeleistungen bietet die BKK Faber-Castell & Partner ihren Versicherten ein attraktives Bonusprogramm an. Wer verantwortungsvoll mit der eigenen Gesundheit umgeht und an Vorsorge- und Aktivmaßnahmen teilnimmt, kann sich einen Geldbonus oder alternativ PremiumLeistungen sichern.
Das Programm kombiniert einen Vorsorgebonus und einen Aktivbonus. Für jede durchgeführte Gesundheitsmaßnahme im Rahmen des Vorsorgebonus erhalten Sie 10 Euro. Beim Aktivbonus können Erwachsene durch die Teilnahme an drei Gesundheitsmaßnahmen 100 Euro erhalten, Kinder 50 Euro.
Bei Auswahl der Bonusvariante 2 (Verwendung für PremiumLeistungen statt Auszahlung) erhöht sich der Betrag um 50 Prozent. Die Gelder können dann für professionelle Zahnreinigung, Brillen und Kontaktlinsen, sportmedizinische Untersuchungen und weitere Gesundheitsmaßnahmen verwendet werden.
Gesundheitsbonus für Vorsorge und Aktivität
Die BKK Faber-Castell & Partner ist finanziell solide aufgestellt. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent (für krankengeldberechtigte Mitglieder und Rentner). Seit 2025 erhebt die BKK einen Zusatzbeitrag in Höhe von 2,18 Prozent.
Im Jahr 2022 lagen die Verwaltungskosten bei rund 119,27 Euro je Versicherten, was etwa 3,9 Prozent der Ausgaben entspricht. Dies zeigt eine effiziente Verwaltung der Mittel.
Die BKK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert. Der Vorstand besteht aus Christian Pröbster (Vorstand) und Marion Muhr (stellvertretende Vorständin). Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Transparente Beiträge und solide Finanzen
Die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner bietet ihren Versicherten in Bayern eine umfassende Absicherung im Pflegefall mit allen gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei zeichnet sich die Krankenkasse durch persönlichen Service, kostenlose Beratung und lange Tradition aus.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld 2025: 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad
Pflegesachleistungen 2025: 796 bis 2.299 Euro monatlich
Kombinationsleistungen: Flexible Mischung aus Geld- und Sachleistungen möglich
Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Teilstationäre Pflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich zusätzlich zum Pflegegeld
Vollstationäre Pflege: Zuschüsse von 805 bis 2.096 Euro plus gestaffelte Bezuschussung des Eigenanteils
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Hausnotruf: Zuschuss bis 25,50 Euro monatlich
Bayerisches Landespflegegeld: 1.000 Euro jährlich zusätzlich (ab Pflegegrad 2)
Besondere Services:
Kostenlose Pflegeberatung durch qualifizierte Fachkräfte
Online-Pflegekurse in Kooperation mit curendo
BKK PflegeFinder zur Suche nach Pflegeeinrichtungen und -diensten
Persönliche Betreuung in Geschäftsstellen vor Ort
Unterstützung bei der Antragstellung
So nutzen Sie die Leistungen:
Pflegegrad möglichst frühzeitig beantragen (formlos bei der Pflegekasse)
Vor dem Erstantrag eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen
Bei Verschlechterung des Zustands Höherstufung beantragen
Leistungen gezielt kombinieren, um optimale Versorgung zu gewährleisten
Regelmäßige Beratungseinsätze bei Pflegegeld-Bezug wahrnehmen
Wichtige Fristen beachten:
Anträge auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen
Widerspruch gegen Ablehnungen innerhalb eines Monats einlegen
Beratungseinsätze halbjährlich (PG 2-3) bzw. vierteljährlich (PG 4-5) durchführen
Antrag auf Landespflegegeld bis 31. März des Folgejahres stellen
Kontakt zur Pflegekasse:
Telefon: 09921 9602-444 (Pflegekasse-Hotline)
Pflegeberatung: 09921 9602-262
E-Mail: regen@bkk-faber-castell.de
Website: www.bkk-faber-castell.de
Die BKK Faber-Castell & Partner steht Ihnen als verlässlicher Partner im Pflegefall zur Seite. Nutzen Sie die umfangreichen Leistungen und die persönliche Beratung, um die bestmögliche Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen sicherzustellen. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen Kontakt aufzunehmen – das erfahrene Team unterstützt Sie gerne bei allen Anliegen rund um Pflege und Pflegeversicherung.
Antworten rund um Leistungen, Antrag und Beratung