BKK Faber-Castell & Partner

BKK Faber-Castell & Partner

Die BKK Faber-Castell & Partner: Traditionsreiche Pflegekasse mit umfassenden Leistungen

Die BKK Faber-Castell & Partner gehört zu den traditionsreichsten Betriebskrankenkassen Deutschlands und bietet ihren Versicherten in Bayern eine umfassende Absicherung im Pflegefall. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung tätig und stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen die notwendige Unterstützung erhalten.

Die Pflegekasse übernimmt dabei nicht nur die Finanzierung verschiedener Pflegeleistungen, sondern bietet auch eine persönliche Pflegeberatung und zahlreiche zusätzliche Services an. Besonders hervorzuheben ist die langjährige Erfahrung der Krankenkasse, die bereits seit 1844 besteht und damit zu den ältesten Sozialversicherungen in Bayern zählt.

Für Versicherte und deren Angehörige ist es wichtig zu verstehen, welche Leistungen die Pflegekasse konkret bietet, wie diese beantragt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dieser Artikel bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht über alle relevanten Aspekte der Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner.

Freundliche Pflegeberaterin erklärt einem älteren Paar am Tisch Leistungen der Pflegekasse, Unterlagen und Stifte liegen bereit, helle moderne Umgebung.

Persönliche Beratung schafft Klarheit im Pflegefall

Seniorin und Angehöriger lesen gemeinsam Informationsbroschüre zur Pflegeversicherung, warmes Tageslicht, beruhigende Atmosphäre.

Informationen helfen bei wichtigen Pflegeentscheidungen

Geschichte und Tradition: Von der Bleistiftfabrik zur modernen Pflegekasse

Die Wurzeln der BKK Faber-Castell & Partner reichen bis ins Jahr 1844 zurück, als Lothar von Faber die Betriebskrankenkasse für die Belegschaft seiner Bleistiftfabrik A. W. Faber gründete – dem heutigen Unternehmen Faber-Castell. Diese Gründung war zu ihrer Zeit eine wegweisende soziale Leistung, denn für die meisten Menschen in Deutschland bedeutete eine Erkrankung damals nicht nur körperliches Leid, sondern eine existenzielle Bedrohung.

Die BKK Faber-Castell war damit die erste Krankenkasse in Bayern und gehörte zu den ersten in ganz Deutschland. Über die Jahrzehnte fusionierte die Betriebskrankenkasse mit mehreren anderen Unternehmen. Im Jahr 2000 schloss sich die Betriebskrankenkasse der Optischen Werke G. Rodenstock an, woraus die BKK Faber-Castell & Partner entstand. In den folgenden Jahren kamen weitere Betriebskrankenkassen hinzu, darunter die der F. X. Nachtmann Bleikristallwerke, der PFA in Weiden und der Porzellanfabrik W. Goebel.

Heute ist die BKK Faber-Castell & Partner für alle Einwohner Bayerns geöffnet und bietet neben der Krankenversicherung auch eine leistungsstarke Pflegekasse an. Der Hauptsitz befindet sich in Regen in Bayern, Bahnhofstraße 45, 94209 Regen.

Grundlegendes zur Pflegeversicherung bei der BKK Faber-Castell & Partner

Die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner sichert Sie im Pflegefall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung ab. Sie schützt gegen die erheblichen finanziellen Risiken, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen können.

Als pflegebedürftig gelten Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Dies betrifft Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, die diese nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird mittels sogenannter Pflegegrade ermittelt. Diese reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Betroffene mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung pflegeversichert gewesen sein. Diese Regelung gilt sowohl bei häuslicher als auch bei vollstationärer Pflege.

Seniorin wird zu Hause von Pflegerin beim Anziehen unterstützt, warme Wohnumgebung, ruhige Atmosphäre.

Pflege sichert Selbstständigkeit im Alltag

Pflegegrade werden in einer Beratung besprochen, ältere Person und Angehörige am Tisch mit Notizen.

Pflegegrad bestimmt Anspruch und Leistungen

Pflegegeld: Monatliche Geldleistungen für häusliche Pflege

Das Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der Pflegekasse, die monatlich an pflegebedürftige Personen ausgezahlt wird, wenn diese zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen versorgt werden. Der Pflegebedürftige erhält das Geld direkt auf sein Konto und kann frei darüber verfügen.

Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegegeldbeträge um 4,5 Prozent erhöht. Die aktuellen monatlichen Beträge betragen:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro (kein Pflegegeld vorgesehen)

  • Pflegegrad 2: 347 Euro

  • Pflegegrad 3: 599 Euro

  • Pflegegrad 4: 800 Euro

  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Das Pflegegeld ist unabhängig vom Bundesland oder der Krankenkasse – es gilt bundesweit einheitlich für alle gesetzlich Versicherten.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dies halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig. Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse vollständig.

Angehörige reichen pflegebedürftiger Person zu Hause ein Portemonnaie mit Geldschein, Symbol für Pflegegeld.

Pflegegeld unterstützt häusliche Versorgung

Pflegeberatung zuhause: Pflegekraft erklärt Beratungseinsätze, Notizblock und Kalender auf dem Tisch.

Beratungseinsätze sichern Pflegequalität

Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste

Von Pflegesachleistungen spricht man, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege zu Hause übernimmt. Der Begriff "Sachleistung" hat dabei nichts mit "Sachen" zu tun, sondern bezeichnet die direkte Abrechnung zwischen Pflegekasse und Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt die Leistungen direkt an den Pflegedienst, ohne dass der Pflegebedürftige in Vorleistung treten muss.

Die Pflegesachleistungen ab 1. Januar 2025 betragen monatlich:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen (nur Entlastungsbetrag von 131 Euro)

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro

  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro

  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro

  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro

Diese Beträge stehen für verschiedene Leistungen zur Verfügung: körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Die häusliche Betreuung umfasst die Unterstützung von Aktivitäten, die der Kommunikation und den sozialen Kontakten dienen, sowie die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags zu Hause.

Ein praktisches Beispiel: Frau Weber wohnt im Betreuten Wohnen und hat den Pflegegrad 2. Der ambulante Pflegedienst rechnet monatlich etwa 810 Euro ab. Die Pflegekasse zahlt hiervon 796 Euro. Den Restbetrag in Höhe von 14 Euro muss Frau Weber selbst zahlen. Zusätzlich stehen ihr monatlich 131 Euro als Entlastungsbetrag zur Verfügung, mit dem sie hauswirtschaftliche Unterstützung finanzieren kann.

Ambulanter Pflegedienst hilft Senior beim Waschen am Waschbecken, freundliche Pflegerin, helles Bad.

Professionelle Hilfe zu Hause

Pflegedienstfahrzeug vor Wohnhaus, Pflegekraft mit Tasche auf dem Weg zum Einsatz.

Pflegedienste kommen direkt nach Hause

Kombinationsleistungen: Flexibilität durch Mischung von Geld- und Sachleistungen

Pflegebedürftige müssen sich nicht zwingend zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Die Kombinationsleistung ermöglicht es, beide Leistungsarten gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn teilweise ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird, aber auch Angehörige bei der Pflege unterstützen.

Die Berechnung der Kombinationsleistung erfolgt nach einem festen Schema: Wenn Sie beispielsweise 60 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Der Pflegegeldanteil verringert sich also um den Prozentsatz der genutzten Pflegesachleistungen.

Ein konkretes Rechenbeispiel: Peter hat Pflegegrad 2 und nimmt in einem Monat Pflegesachleistungen für 636,80 Euro in Anspruch. Das entspricht 80 Prozent seines Anspruchs von 796 Euro. Er erhält über die Kombipflege daher noch 20 Prozent seines maximalen Anspruchs auf Pflegegeld von 347 Euro, also 69,40 Euro monatlich ausgezahlt.

Wichtig zu beachten: Wenn Sie sich für ein bestimmtes Verhältnis zwischen Sach- und Geldleistungen entscheiden, ist diese Entscheidung für mindestens sechs Monate bindend. Bei wesentlichen Veränderungen der Pflegesituation kann die Versorgung jedoch vorzeitig angepasst werden.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Der gemeinsame Jahresbetrag ab Juli 2025

Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt werden kann – etwa weil die Pflegeperson erkrankt ist, Urlaub macht oder aus anderen Gründen verhindert ist – greift die Verhinderungspflege. Wird eine vorübergehende vollstationäre Pflege notwendig, kommt die Kurzzeitpflege zum Einsatz.

Ab dem 1. Juli 2025 werden diese beiden Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dies schafft mehr Flexibilität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:

  • Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr

  • Dieser Betrag kann flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege verwendet werden

  • Die maximale Dauer beträgt 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr

  • Während der Inanspruchnahme wird das Pflegegeld in halber Höhe weitergezahlt

Wichtige Änderungen bei der Verhinderungspflege ab Juli 2025:

  • Die Dauer erhöht sich von 6 auf 8 Wochen

  • Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt komplett

  • Übernehmen nahe Angehörige die Verhinderungspflege nicht-erwerbsmäßig, erhalten sie das 2-fache des Pflegegeldes (bisher 1,5-fache)

  • Bei erwerbsmäßiger Verhinderungspflege durch professionelle Dienste kann der gesamte Jahresbetrag ausgeschöpft werden

Für das Übergangsjahr 2025 gilt: Wurden bis zum 30. Juni 2025 bereits Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt, werden diese auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht, sondern fließen in das neue Budget ein.

Tochter übergibt die Pflege eines Seniors kurzfristig an professionelle Pflegekraft, Koffer im Flur, freundliche Verabschiedung.

Kurzzeitige Entlastung durch Verhinderungspflege

Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege als Entlastung

Wenn die häusliche Pflege allein nicht ausreicht oder die Pflegepersonen entlastet werden sollen, kann teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Die BKK Pflegekasse übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge die Kosten für die Pflege in einer zugelassenen Einrichtung, einschließlich der notwendigen Fahrkosten.

Die monatlichen Höchstbeträge für Tages- und Nachtpflege ab 2025 betragen:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro (über den Entlastungsbetrag)

  • Pflegegrad 2: 721 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Ein großer Vorteil: Die Leistungen für teilstationäre Pflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den ambulanten Pflegesachleistungen gewährt. Sie können also beispielsweise gleichzeitig Pflegegeld beziehen und eine Tagespflegeeinrichtung nutzen, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.

Seniorengruppe in heller Tagespflegeeinrichtung sitzt beim Kaffeetrinken, Betreuungspersonal lächelt, freundliche Atmosphäre.

Tagespflege entlastet Angehörige

Vollstationäre Pflege: Zuschüsse für das Pflegeheim

Wenn ein medizinisches Gutachten attestiert, dass eine vollstationäre Unterbringung notwendig ist, zahlt die Pflegekasse Zuschüsse für die stationäre Pflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Seit dem 1. Januar 2024 wurde der Zuschuss, den die Pflegekasse zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil zahlt, erhöht. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Pflege:

  • Im ersten Jahr: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils

  • Im zweiten Jahr: 30 Prozent

  • Im dritten Jahr: 50 Prozent

  • Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent

Diese gestaffelte Bezuschussung soll die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei längerer Heimunterbringung deutlich reduzieren.

Pflegeheim-Flur mit Sitzgelegenheiten und Pflanzen, ruhige Atmosphäre, hochwertige Einrichtung.

Moderne Einrichtungen bieten Komfort

Entlastungsbetrag: Monatlich 131 Euro für zusätzliche Unterstützung

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Leistung, die allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zusteht, sofern sie zu Hause versorgt werden. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt dieser 131 Euro monatlich (zuvor 125 Euro).

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für folgende Leistungen verwendet werden:

  • Tages- und Nachtpflege

  • Kurzzeitpflege (insbesondere für Unterkunfts- und Verpflegungskosten)

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. anerkannte Nachbarschaftshilfe, Alltagsbegleiter)

  • Ambulante Pflegedienste (jedoch nur für Leistungen der Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung)

Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern nach Vorlage entsprechender Rechnungen von der Pflegekasse erstattet. Nicht ausgeschöpfte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden. Eine wichtige Regelung: Mit Pflegegrad 1 können die Kosten für Kurzzeitpflege ausschließlich über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, da kein separates Budget für Kurzzeitpflege zur Verfügung steht.

Besonders praktisch: Wenn Sie Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, können Sie bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Betrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Dies bietet zusätzliche Flexibilität bei der Organisation der häuslichen Pflege.

Alltagsbegleiter hilft einer Seniorin beim Einkaufen, Einkaufsbeutel und frisches Obst, freundliches Lächeln.

Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatlich 42 Euro Zuschuss

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Zuschuss von 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und auch bei Pflege in Einrichtungen des Betreuten Wohnens oder Wohngemeinschaften. Keinen Anspruch haben Bewohner von stationären Pflegeheimen oder Krankenhauspatienten.

Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Aufsaugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch

  • Fingerlinge

  • Einmalhandschuhe

  • Mundschutz

  • Schutzschürzen

  • Desinfektionsmittel für die Hände

  • Desinfektionsmittel für Flächen

  • Einmallätzchen

Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Vertragsregelungen zwischen dem Spitzenverband der Pflegekassen und den Anbietern. Diese sollen unseriöse Praktiken verhindern:

  • Die Initiative zur Kontaktaufnahme muss vom Versicherten ausgehen (unerwünschte Anrufe oder Hausbesuche sind unzulässig)

  • Feststehende Produktboxen ohne individuelle Bedarfsermittlung sind nicht mehr erlaubt

  • Vor der Beantragung muss eine qualifizierte Beratung durch geschulte Fachkräfte erfolgen

Sie benötigen kein ärztliches Rezept für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss

Die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner fördert bauliche Veränderungen im Wohnumfeld von Pflegebedürftigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern und Barrieren abzubauen.

Voraussetzungen für den Zuschuss:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1 bis 5)

  • Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege oder erleichtern sie erheblich

  • Die Umbauten ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung

Der Zuschuss beträgt unabhängig vom Pflegegrad immer 4.180 Euro und gilt pro Maßnahme und pro Person. Wenn mehrere Personen mit Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt leben, können bis zu vier Personen den Zuschuss beantragen – so sind bis zu 16.720 Euro in einer Wohngemeinschaft möglich.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Badewannenlifts

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer

  • Installation von Handläufen und Haltegriffen

  • Einbau eines Treppenlifts

  • Verbesserung der Beleuchtung

  • Anpassung der Raumaufteilung

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Im Antrag sollten Sie genau beschreiben, welche Maßnahmen geplant sind und warum diese in Ihrer Situation notwendig sind. Kostenvoranschläge sollten beigefügt werden. Bei einer Mietwohnung kann für größere Eingriffe die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein.

Modernes, barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und Duschsitz.

Umbauten erleichtern die häusliche Pflege

Treppenlift in einem Einfamilienhaus, heller Flur, klare Sicht auf Schiene und Sitz.

Treppenlift schafft Sicherheit im Alltag

Hausnotruf: Erhöhte Sicherheit zu Hause

Ein Hausnotrufsystem ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall schnell und unkompliziert Hilfe zu rufen. Die Pflegekasse erkennt Hausnotrufsysteme als Pflegehilfsmittel an und übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor

  • Die Person lebt gänzlich oder über weite Teile des Tages allein

  • Die Person kann mit einem normalen Telefon in Notfällen keine Hilfe rufen

Die Pflegekasse zahlt für die Bereitstellung des Hausnotrufs monatlich bis zu 25,50 Euro (in manchen Quellen werden 23,00 Euro genannt – dies kann je nach regionalem Vertrag variieren). Dieser Betrag deckt die Grundkosten für das Hausnotrufsystem ab. Zusätzliche Leistungen wie ein Einsatzservice oder eine Schlüsselhinterlegung müssen in der Regel selbst bezahlt werden.

Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung bei der Pflegekasse für Sie. Der Antrag gilt ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Hausnotruf-Sender auf einem Nachttisch neben einem Bett, schlichtes Gerät mit großer Taste, gemütliches Schlafzimmer.

Hausnotruf bringt Sicherheit daheim

Senior drückt im Wohnzimmer einen Hausnotruf-Knopf am Armband, beruhigte Miene, modernes Zuhause.

Schnelle Hilfe auf Knopfdruck

Besondere Leistung für Bayern: Das Landespflegegeld

Eine Besonderheit für Versicherte mit Wohnsitz in Bayern ist das Bayerische Landespflegegeld. Mit dieser staatlichen Fürsorgeleistung werden Pflegebedürftige mit 1.000 Euro pro Jahr zusätzlich unterstützt.

Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit:

  • Pflegegrad 2 oder höher

  • Hauptwohnsitz in Bayern

  • Die einen entsprechenden Antrag gestellt haben

Das Landespflegegeld ist eine nicht steuerpflichtige Einnahme und wird zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen gewährt. Der Antrag kann online über das Elster-Zertifikat oder mit dem neuen Personalausweis gestellt werden, alternativ auch postalisch.

Wichtig: Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie für die Folgejahre keinen neuen Antrag stellen. Der Erstantrag wirkt fort, solange er nicht zurückgenommen wird. Für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2024 bis 31.12.2025) kann der Erstantrag bis zum 31. März 2026 gestellt werden.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Pflege.

Glückliche Seniorin hält einen Brief mit Bewilligungsbescheid, daneben sitzt Angehöriger, beide lächeln erleichtert.

Landespflegegeld unterstützt zusätzlich

Pflegeberatung: Persönliche Unterstützung in allen Pflegefragen

Die BKK Faber-Castell & Partner bietet ihren Versicherten eine umfassende und kostenlose Pflegeberatung an. Diese ist besonders wertvoll, da etwa jeder fünfte Erstantrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wird – oft, weil die Kriterien der Pflegebedürftigkeit missverstanden oder falsch eingeschätzt werden.

Die qualifizierten Pflegeberaterinnen der BKK gehen in einem persönlichen Beratungstermin auf Ihre individuellen Bedarfs- und Lebensumstände ein. Sie erhalten:

  • Informationen zu allen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

  • Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch mit dem Medizinischen Dienst Bayern

  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit den erforderlichen Hilfen

  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln und Wohnraumanpassung

  • Unterstützung bei der Antragstellung

Die Pflegeberatung ist flexibel und kann an einem Ort Ihrer Wahl durchgeführt werden:

  • Persönlich in der BKK Hauptverwaltung in Regen

  • Bei Ihnen zu Hause

  • In einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie die Pflegeexpertin Tina Faltermeier unter der Telefonnummer 09921 9602-262.

Zusätzlich zur BKK-eigenen Beratung steht allen Bürgern in Bayern die Pflegeberatung Bayern zur Verfügung, ein unabhängiges Angebot der gesetzlichen Pflegekassen in Bayern. Diese erreichen Sie kostenlos unter der Telefonnummer

0800-7721111

Kostenlose Pflegeberatung jetzt sichern
Individuelle Hilfe zu Leistungen und Anträgen

Wer benötigt die Pflegeberatung?

Online-Pflegekurse: Wissen für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige stehen oft vor großen Herausforderungen und fühlen sich mit den Anforderungen der häuslichen Pflege überfordert. Die BKK Faber-Castell & Partner bietet daher in Kooperation mit dem Partner curendo kostenlose Online-Pflegekurse an.

Die Kurse behandeln folgende Themen:

  • Grundlagen der häuslichen Pflege

  • Alzheimer und Demenz

  • Wohnen und Pflege im Alter

  • Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall

  • Selbstfürsorge durch Achtsamkeit

  • Pflegen bei Inkontinenz

Die Vorteile der Online-Pflegekurse:

  • Zeit- und ortsunabhängig abrufbar

  • Beliebig oft wiederholbar

  • Persönliche Tipps zu wichtigen Inhalten

  • Kostenlos für Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner

Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich eine E-Mail-Adresse und ein Passwort zur Registrierung. Die Freischaltung erfolgt mit Ihrer Versichertennummer. Weitere Informationen finden Sie unter www.bkk-faber-castell.de/online-pflegekurse.

Neben den Online-Kursen unterstützt die BKK auch bei der Suche nach Präsenz-Pflegekursen vor Ort, die von zugelassenen karitativen Organisationen angeboten werden und ebenfalls kostenlos sind.

Der BKK PflegeFinder: Schnelle Suche nach Pflegeeinrichtungen und Diensten

Mit der Pflegedatenbank BKK PflegeFinder können Sie zugelassene Pflegeeinrichtungen im ganzen Bundesgebiet einsehen und nach Ihren Anforderungen, Wünschen und Kriterien filtern. Das Tool unterstützt Sie bei der Suche nach:

  • Stationären Pflegeeinrichtungen

  • Ambulanten Pflegediensten

  • Tagespflegeeinrichtungen

  • Ansprechpartnern für Hilfen im Haushalt

  • Pflegeberatungsstellen

  • Betreuungsangeboten

  • Anbietern für Beratungsbesuche bei Pflegeldbezug

Der BKK PflegeFinder zeigt Ihnen Details wie Preise, Bewertungen und Kontaktdaten direkt an. Sie können gezielt in Ihrer Region suchen und so die passende Unterstützung in Ihrer Nähe finden.

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Regionale Anbieter, freie Kapazitäten

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Pflegegrad beantragen: So gehen Sie vor

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Die Antragstellung ist unkompliziert und kann formlos erfolgen.

Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei der Krankenkasse angesiedelt. Bei der BKK Faber-Castell & Partner reicht es aus, den Antrag an die BKK zu senden und darauf hinzuweisen, dass dieser an die Pflegekasse weitergereicht werden soll.

So stellen Sie den Antrag:

  • Telefonisch: Unter der Servicenummer 09921 9602-444

  • Schriftlich: Per Brief, Fax oder E-Mail mit dem Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse"

  • Online: Über das Kontaktformular auf der Website

  • Persönlich: In einer der Geschäftsstellen

Wichtig: Bewahren Sie einen Nachweis über die Antragstellung auf (z.B. Fax-Sendebericht, E-Mail-Bestätigung), denn Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend.

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst Bayern (MD Bayern) mit der Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch. In der Regel dauert es von der Antragstellung bis zum Bescheid der Pflegekasse etwa 25 Arbeitstage (bei Erstantrag etwa fünf Wochen).

Tipps für die Begutachtung:

  • Bereiten Sie ärztliche Berichte, Medikamentenpläne und Pflegedokumentationen vor

  • Lassen Sie nach Möglichkeit eine vertraute Person anwesend sein, die mit Ihrer Pflegesituation vertraut ist

  • Schildern Sie offen alle Einschränkungen und Schwierigkeiten im Alltag

  • Nehmen Sie im Vorfeld eine Pflegeberatung in Anspruch, um die Kriterien besser zu verstehen

Der Medizinische Dienst prüft anhand eines strukturierten Verfahrens Ihre Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte). Aus den erreichten Punkten ergibt sich der Pflegegrad.

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Höherstufung beantragen bei veränderter Pflegesituation

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und der Pflegebedarf zunimmt, können Sie einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad stellen. Auch hier erfolgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Der Antrag auf Höherstufung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer)

  • Aktueller Pflegegrad

  • Bereiche, in denen erhöhter Pflegebedarf besteht (Ernährung, Bewegung, Körperpflege, Sonstiges)

  • Gewünschte Leistungsart (Geldleistung, Sachleistung, Kombinationsleistung, vollstationäre Pflege)

  • Angaben zur Pflegeperson

  • Behandelnder Arzt (Name und Anschrift)

Das entsprechende Formular "Antrag auf höheren Pflegegrad" steht auf der Website der BKK Faber-Castell & Partner zum Download bereit oder kann in den Geschäftsstellen angefordert werden.

Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad

Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind – sei es eine Ablehnung oder ein zu niedriger Pflegegrad – können Sie Widerspruch einlegen. Sie haben dazu bis zu einem Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit.

Der Widerspruch muss direkt an die Pflegekasse gerichtet werden, nicht an den Medizinischen Dienst. Die Pflegekasse entscheidet dann, ob eine erneute Begutachtung notwendig ist. Das Widerspruchsgutachten wird grundsätzlich von einem anderen Gutachter erstellt als das Erstgutachten.

Tipp: Lassen Sie sich im Widerspruchsverfahren beraten, beispielsweise durch die Pflegeberatung der BKK oder durch einen Pflegestützpunkt. Oft hilft es, im Widerspruch konkret zu begründen, welche Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

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Kontaktmöglichkeiten der BKK Faber-Castell & Partner

Die BKK Faber-Castell & Partner legt großen Wert auf persönlichen Kontakt und bietet verschiedene Möglichkeiten, das Service-Team zu erreichen:

Hauptverwaltung:

BKK Faber-Castell & Partner
Bahnhofstraße 45
94209 Regen

Telefon: 09921 9602-0 (allgemeine Servicehotline)
Pflegekasse-Hotline: 09921 9602-444
Pflegeberatung: 09921 9602-262

E-Mail: regen@bkk-faber-castell.de
Website: www.bkk-faber-castell.de

Bitte beachten Sie, dass E-Mail grundsätzlich unsicher ist. Für vertrauliche Anfragen sollten Sie den Postweg oder das Telefon nutzen.

Die BKK Faber-Castell & Partner verfügt über mehrere Geschäftsstellen in Bayern, in denen Sie persönlich vorbeikommen können. Die genauen Standorte und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der Krankenkasse.

Für die Einreichung von elektronischen Rechnungen (eRechnungen) als Dienstleister oder Zulieferer nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse rechnung@bkk-faber-castell.de. Die Leitweg-ID lautet: 993-80168-55.

Empfangsbereich einer Krankenkasse mit freundlicher Mitarbeiterin am Schalter, Besucher erhält Auskunft, helle Räumlichkeiten.

Persönlich, telefonisch oder per E-Mail erreichbar

Formulare und Downloads

Die BKK Faber-Castell & Partner stellt verschiedene Formulare und Anträge online zum Download bereit. Im Download-Center der Website finden Sie unter anderem:

  • Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Erstantrag)

  • Antrag auf höheren Pflegegrad

  • Antrag auf Pflegegeld

  • Antrag auf Pflegesachleistungen

  • Antrag auf Kombinationsleistung

  • Antrag auf Verhinderungspflege

  • Antrag auf Kurzzeitpflege

  • Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Antrag auf Pflegehilfsmittel

Alle Formulare können Sie auch jederzeit in einer Geschäftsstelle der BKK Faber-Castell & Partner anfordern. Das Service-Team der Pflegekasse unterstützt Sie gerne persönlich beim Ausfüllen der Anträge.

Hausnotruf mit Pflegegrad sichern
Förderung

Kostenübernahme durch Kasse möglich

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Bonusprogramm: Zusätzliche Vorteile für gesundheitsbewusstes Verhalten

Neben den Pflegeleistungen bietet die BKK Faber-Castell & Partner ihren Versicherten ein attraktives Bonusprogramm an. Wer verantwortungsvoll mit der eigenen Gesundheit umgeht und an Vorsorge- und Aktivmaßnahmen teilnimmt, kann sich einen Geldbonus oder alternativ PremiumLeistungen sichern.

Das Programm kombiniert einen Vorsorgebonus und einen Aktivbonus. Für jede durchgeführte Gesundheitsmaßnahme im Rahmen des Vorsorgebonus erhalten Sie 10 Euro. Beim Aktivbonus können Erwachsene durch die Teilnahme an drei Gesundheitsmaßnahmen 100 Euro erhalten, Kinder 50 Euro.

Bei Auswahl der Bonusvariante 2 (Verwendung für PremiumLeistungen statt Auszahlung) erhöht sich der Betrag um 50 Prozent. Die Gelder können dann für professionelle Zahnreinigung, Brillen und Kontaktlinsen, sportmedizinische Untersuchungen und weitere Gesundheitsmaßnahmen verwendet werden.

Junge Frau hält Bonusheft und lächelt nach Vorsorgeuntersuchung, Arztpraxis im Hintergrund, freundliche Stimmung.

Gesundheitsbonus für Vorsorge und Aktivität

Finanzielle Stabilität und Beitragssätze

Die BKK Faber-Castell & Partner ist finanziell solide aufgestellt. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent (für krankengeldberechtigte Mitglieder und Rentner). Seit 2025 erhebt die BKK einen Zusatzbeitrag in Höhe von 2,18 Prozent.

Im Jahr 2022 lagen die Verwaltungskosten bei rund 119,27 Euro je Versicherten, was etwa 3,9 Prozent der Ausgaben entspricht. Dies zeigt eine effiziente Verwaltung der Mittel.

Die BKK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert. Der Vorstand besteht aus Christian Pröbster (Vorstand) und Marion Muhr (stellvertretende Vorständin). Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Nahaufnahme eines Taschenrechners, Unterlagen und Brille auf einem Schreibtisch, neutraler Hintergrund, Symbol für Finanzen und Beiträge.

Transparente Beiträge und solide Finanzen

Zusammenfassung: Das Wichtigste zur Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner

Die Pflegekasse der BKK Faber-Castell & Partner bietet ihren Versicherten in Bayern eine umfassende Absicherung im Pflegefall mit allen gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei zeichnet sich die Krankenkasse durch persönlichen Service, kostenlose Beratung und lange Tradition aus.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

  • Pflegegeld 2025: 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad

  • Pflegesachleistungen 2025: 796 bis 2.299 Euro monatlich

  • Kombinationsleistungen: Flexible Mischung aus Geld- und Sachleistungen möglich

  • Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Teilstationäre Pflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich zusätzlich zum Pflegegeld

  • Vollstationäre Pflege: Zuschüsse von 805 bis 2.096 Euro plus gestaffelte Bezuschussung des Eigenanteils

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

  • Hausnotruf: Zuschuss bis 25,50 Euro monatlich

  • Bayerisches Landespflegegeld: 1.000 Euro jährlich zusätzlich (ab Pflegegrad 2)

Besondere Services:

  • Kostenlose Pflegeberatung durch qualifizierte Fachkräfte

  • Online-Pflegekurse in Kooperation mit curendo

  • BKK PflegeFinder zur Suche nach Pflegeeinrichtungen und -diensten

  • Persönliche Betreuung in Geschäftsstellen vor Ort

  • Unterstützung bei der Antragstellung

So nutzen Sie die Leistungen:

  • Pflegegrad möglichst frühzeitig beantragen (formlos bei der Pflegekasse)

  • Vor dem Erstantrag eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen

  • Bei Verschlechterung des Zustands Höherstufung beantragen

  • Leistungen gezielt kombinieren, um optimale Versorgung zu gewährleisten

  • Regelmäßige Beratungseinsätze bei Pflegegeld-Bezug wahrnehmen

Wichtige Fristen beachten:

  • Anträge auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen

  • Widerspruch gegen Ablehnungen innerhalb eines Monats einlegen

  • Beratungseinsätze halbjährlich (PG 2-3) bzw. vierteljährlich (PG 4-5) durchführen

  • Antrag auf Landespflegegeld bis 31. März des Folgejahres stellen

Kontakt zur Pflegekasse:

Telefon: 09921 9602-444 (Pflegekasse-Hotline)
Pflegeberatung: 09921 9602-262
E-Mail: regen@bkk-faber-castell.de
Website: www.bkk-faber-castell.de

Die BKK Faber-Castell & Partner steht Ihnen als verlässlicher Partner im Pflegefall zur Seite. Nutzen Sie die umfangreichen Leistungen und die persönliche Beratung, um die bestmögliche Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen sicherzustellen. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen Kontakt aufzunehmen – das erfahrene Team unterstützt Sie gerne bei allen Anliegen rund um Pflege und Pflegeversicherung.

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Häufige Fragen

Antworten rund um Leistungen, Antrag und Beratung