Die BKK VerbundPlus gehört zu den bundesweit geöffneten Betriebskrankenkassen in Deutschland und betreut aktuell rund 137.658 Versicherte (Stand Januar 2025). Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München und Verwaltung in Biberach an der Riß bietet die Krankenkasse umfassende Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stellt die Pflegekasse der BKK VerbundPlus einen zuverlässigen Partner dar, der nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringt, sondern auch zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote bereitstellt.
Die Pflegekasse ist organisatorisch an die Krankenkasse angegliedert und übernimmt alle Aufgaben im Bereich der sozialen Pflegeversicherung. Mit fünf Standorten in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen ermöglicht die BKK VerbundPlus einen persönlichen Kontakt vor Ort, während gleichzeitig moderne digitale Services die Kommunikation und Antragstellung erleichtern. Versicherte profitieren von einer kostenlosen Servicehotline unter 0800 2 234 987, die rund um die Uhr erreichbar ist und bei allen Fragen zur Pflege weiterhilft.
Persönliche Beratung gibt Sicherheit im Pflegealltag
Zum 1. Januar 2025 sind alle Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent gestiegen. Diese Erhöhung betrifft sämtliche Leistungsbereiche – vom Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Wohnraumanpassungen. Die Anpassung wurde bereits 2023 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes beschlossen und soll Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen finanziell entlasten. Die nächste reguläre Erhöhung ist für 2028 geplant und wird sich an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung orientieren.
Die BKK VerbundPlus zahlt als Pflegekasse diese gesetzlichen Leistungen vollständig aus. Versicherte erhalten die gleichen Beträge wie bei allen anderen gesetzlichen Pflegekassen, da die Leistungshöhe bundeseinheitlich geregelt ist. Entscheidend für die Höhe der Leistungen ist der Pflegegrad, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach einer Begutachtung festgestellt wird.
Erhöhte Leistungen entlasten Pflegehaushalte
Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie ihre Pflege selbst organisieren – typischerweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und kann frei verwendet werden. Viele Pflegebedürftige geben das Geld an ihre pflegenden Angehörigen weiter als Anerkennung für deren Einsatz. Es besteht aber keine Verpflichtung dazu.
Die monatlichen Pflegegeldbeträge 2025 bei der BKK VerbundPlus betragen:
Pflegegrad 2: 347 Euro (Erhöhung um 15 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 3: 599 Euro (Erhöhung um 26 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 4: 800 Euro (Erhöhung um 35 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 5: 990 Euro (Erhöhung um 43 Euro gegenüber 2024)
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, da dieser Pflegegrad eine noch vergleichsweise geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreibt. Betroffene mit Pflegegrad 1 erhalten jedoch andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln.
Wichtig zu wissen: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche nachweisen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dies einmal pro Halbjahr verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar einmal pro Quartal. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung und können durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt werden. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Pflegegeld stärkt häusliche Betreuung
Pflegesachleistungen sind vorgesehen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt oder unterstützt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse der BKK VerbundPlus ab. Die Versicherten erhalten keine Barüberweisung, sondern das Budget steht für die Abrechnung pflegerischer Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Die monatlichen Pflegesachleistungen 2025 betragen:
Pflegegrad 2: 796 Euro (Erhöhung um 35 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 3: 1.497 Euro (Erhöhung um 65 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 4: 1.859 Euro (Erhöhung um 81 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 5: 2.299 Euro (Erhöhung um 99 Euro gegenüber 2024)
Diese Beträge stellen das maximale Budget dar, das monatlich zur Verfügung steht. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen am Monatsende und können nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Daher empfiehlt es sich, bei der Beauftragung eines Pflegedienstes genau zu planen, welche Leistungen regelmäßig benötigt werden.
Professionelle Hilfe zu Hause nutzen
Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Dieses Modell ist besonders praktisch, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, aber zusätzlich professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst gewünscht wird. Die Kombinationsleistung bietet maximale Flexibilität in der Pflegeorganisation.
Die Berechnung funktioniert nach einem festgelegten Prinzip: Zunächst wird ermittelt, wie viel Prozent der Pflegesachleistungen tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Der verbleibende Prozentsatz wird dann vom Pflegegeld ausbezahlt. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht das Prinzip:
Beispielrechnung für Pflegegrad 3: Frau Schmidt hat Pflegegrad 3 und nutzt Pflegesachleistungen im Wert von 1.200 Euro. Das entspricht etwa 80 Prozent ihres maximalen Anspruchs von 1.497 Euro. Folglich erhält sie 20 Prozent des Pflegegeldes für Pflegegrad 3, also 20 Prozent von 599 Euro = 119,80 Euro als Pflegegeld ausgezahlt. Insgesamt nutzt Frau Schmidt also Leistungen im Wert von 1.319,80 Euro.
Die Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse der BKK VerbundPlus beantragt werden. Dabei gilt: Wer sich für ein bestimmtes Verhältnis zwischen Pflegegeld und Sachleistungen entscheidet, ist daran für mindestens sechs Monate gebunden. Eine vorzeitige Änderung ist nur bei wesentlichen Veränderungen der Pflegesituation möglich, etwa bei einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Pflege flexibel kombinieren und planen
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und wurde zum 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro monatlich erhöht. Dieser Betrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen. Er kann vielfältig eingesetzt werden:
Tages- oder Nachtpflege: Finanzierung der Eigenanteile
Kurzzeitpflege: Zuschuss zu den Kosten
Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Haushaltshilfen, Begleitdienste, Betreuungsgruppen
Ambulante Pflegedienste: Bei Pflegegrad 1 auch für Grundpflege, ab Pflegegrad 2 nur für hauswirtschaftliche Versorgung
Nachbarschaftshilfe: In einigen Bundesländern möglich
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss durch entsprechende Rechnungen nachgewiesen werden. Die BKK VerbundPlus erstattet die Kosten nach Einreichung der Belege. Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden – sogar über das Kalenderjahr hinaus bis zum 30. Juni des Folgejahres. Dies ermöglicht eine flexible Verwendung, beispielsweise für eine größere Anschaffung oder eine längere Betreuungszeit.
Entlastungsbetrag schafft Freiräume
Eine bedeutende Neuerung im Jahr 2025 betrifft die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Während beide Leistungen zum Jahresbeginn zunächst einzeln um 4,5 Prozent erhöht wurden, erfolgte zum 1. Juli 2025 eine grundlegende Änderung: Die bisher getrennten Budgets wurden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt.
Dieser neue Jahresbetrag beläuft sich auf 3.539 Euro und kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden – je nach individuellem Bedarf. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können selbst entscheiden, wie sie dieses Budget aufteilen möchten. Das schafft deutlich mehr Flexibilität als die bisherige Regelung mit festen Obergrenzen für jede Leistungsart.
Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Sie wird typischerweise nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig, wenn die häusliche Pflege noch nicht wieder möglich ist, oder in Krisensituationen, wenn pflegende Angehörige die Versorgung vorübergehend nicht leisten können.
Verhinderungspflege dient als Ersatz, wenn die private Pflegeperson ausfällt – sei es wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen. Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, eine andere Privatperson oder durch Angehörige erfolgen. Wichtig: Bei der Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gelten besondere Regelungen. In diesen Fällen ist der Erstattungsbetrag auf das 1,5-fache des jeweiligen Pflegegeldes begrenzt, zuzüglich nachgewiesener Aufwendungen wie Fahrtkosten.
Kurzzeitpflege überbrückt Belastungsspitzen
Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege bietet eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige, während die Pflegebedürftigen professionell betreut werden. Anders als bei den meisten anderen Pflegeleistungen können die Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in vollem Umfang beansprucht werden – eine bedeutende finanzielle Unterstützung.
Die monatlichen Beträge 2025 für Tages- und Nachtpflege betragen:
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Die Tagespflege findet tagsüber statt, wobei die Pflegebedürftigen morgens zur Einrichtung gebracht und abends wieder abgeholt werden – entweder durch Angehörige oder durch einen Fahrdienst der Einrichtung. Die Nachtpflege richtet sich besonders an Menschen mit Demenz, die nachts unruhig sind und Betreuung benötigen, damit pflegende Angehörige schlafen können. Zusätzlich zu den genannten Beträgen kann auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für die Finanzierung von Eigenanteilen bei der Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden.
Tagespflege entlastet Angehörige spürbar
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist und eine vollstationäre Pflege im Pflegeheim notwendig wird, beteiligt sich die Pflegekasse der BKK VerbundPlus mit pauschalen Leistungsbeträgen an den Kosten. Diese Beträge wurden ebenfalls zum 1. Januar 2025 angehoben und betragen:
Pflegegrad 1: 131 Euro (als einmaliger Zuschuss)
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Wichtig zu verstehen: Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind in der Regel deutlich höher als diese Zuschüsse. Heimbewohner müssen einen Eigenanteil zahlen, der sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt: den pflegebedingten Kosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Um Heimbewohner finanziell zu entlasten, zahlt die Pflegekasse seit 2022 zusätzliche Leistungszuschläge, die mit der Dauer des Heimaufenthalts steigen:
0-12 Monate: 15 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Kosten
Mehr als 12 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 24 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils
Diese Zuschläge werden direkt an das Pflegeheim gezahlt und verringern somit die monatliche Belastung der Bewohner. Je länger jemand im Heim lebt, desto geringer wird der selbst zu zahlende Eigenanteil.
Pflegeheim: Unterstützung und Sicherheit
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz zahlt die BKK VerbundPlus seit Januar 2025 einen monatlichen Betrag von 42 Euro (zuvor 40 Euro). Diese Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und tragen zur Hygiene bei. Die Kosten werden entweder direkt mit Leistungserbringern abgerechnet oder auf Antrag erstattet. Viele Versicherte nutzen mittlerweile praktische Pflegeboxen, die monatlich nach Hause geliefert werden.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts, den barrierefreien Badumbau oder die Verbreiterung von Türen gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Erhöhung um 180 Euro gegenüber 2024). Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 Euro pro Maßnahme. Die Beantragung sollte erfolgen, bevor mit den Umbauarbeiten begonnen wird.
Verbrauchshilfsmittel erleichtern die Pflege
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, erhalten einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro (seit Januar 2025). Voraussetzung ist, dass die Wohngruppe aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen besteht und mindestens zwei weitere Bewohner ebenfalls pflegebedürftig sind. Der Zuschlag dient der Organisation des gemeinschaftlichen Lebens und der pflegerischen Versorgung – beispielsweise für die Finanzierung einer Präsenzkraft, die organisatorische und hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt.
Gemeinsam wohnen, besser versorgt
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad beantragen. Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch auf Pflegeleistungen. Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden und ist erfreulich unkompliziert:
Mögliche Wege der Antragstellung:
Telefonisch: Über die kostenlose Servicehotline 0800 2 234 987 (rund um die Uhr erreichbar)
Schriftlich: Per Post an BKK VerbundPlus, Zeppelinring 13, 88400 Biberach
Per E-Mail: An info@bkkvp.de
Per Fax: An 07351 1824-813
Online: Über die Website der BKK VerbundPlus oder die Onlinefiliale
Persönlich: In einer der Geschäftsstellen
Für den Erstantrag genügt eine formlose Mitteilung mit dem Inhalt: "Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung" oder "Ich beantrage einen Pflegegrad". Wichtig ist, dass Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und Kontaktdaten angegeben werden. Die BKK VerbundPlus sendet daraufhin ausführliche Antragsunterlagen zu, die ausgefüllt zurückgeschickt werden müssen.
Pflegeleistungen einfach beantragen
Nach Eingang des vollständigen Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung. Der MDK ist bei gesetzlich Versicherten für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit zuständig. Ein Gutachter – in der Regel eine examinierte Pflegefachkraft oder ein Arzt – vereinbart einen Termin für die Begutachtung, die normalerweise im häuslichen Umfeld der antragstellenden Person stattfindet.
Die Begutachtung dauert üblicherweise 30 bis 90 Minuten und orientiert sich am Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das seit 2017 gilt. Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet:
Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person zeitlich und örtlich orientieren?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es auffälliges Verhalten, Ängste oder Wahnvorstellungen?
Selbstversorgung: Wie selbstständig gelingen Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken?
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Können Medikamente selbstständig eingenommen werden?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Tagesablauf gestaltet werden?
Der Bereich Selbstversorgung hat mit 40 Prozent den größten Einfluss auf die Bewertung. Insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden, die dann einem Pflegegrad zugeordnet werden:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
Nach der Begutachtung erstellt der MDK ein Gutachten und leitet es an die Pflegekasse weiter. Die BKK VerbundPlus entscheidet auf Grundlage dieses Gutachtens über den Pflegegrad und teilt ihre Entscheidung schriftlich mit. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. In besonderen Fällen, etwa bei Palliativpflege oder akuter Pflegebedürftigkeit im Krankenhaus, gelten verkürzte Fristen.
Begutachtung klärt den Pflegegrad
Unter bestimmten Umständen kann ein Eilantrag gestellt werden, bei dem die Begutachtung deutlich schneller erfolgen muss:
Akute Pflegebedürftigkeit im Krankenhaus: Begutachtung innerhalb einer Woche, wenn die Entlassung unmittelbar bevorsteht
Palliativpflege: Begutachtung spätestens am fünften Tag nach Antragstellung
Akut lebensbedrohliche Erkrankung: Verkürzte Begutachtungsfristen
Wer einen Eilantrag stellen möchte, sollte dies ausdrücklich bei der Antragstellung erwähnen und entsprechende Nachweise einreichen, etwa ein ärztliches Attest.
Eilantrag beschleunigt die Einstufung
Falls die BKK VerbundPlus den Antrag ablehnt oder einen niedrigeren Pflegegrad als erwartet feststellt, haben Versicherte das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte begründet werden. Es empfiehlt sich, das MDK-Gutachten sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls auf Unstimmigkeiten oder fehlende Informationen hinzuweisen.
Viele Widersprüche sind erfolgreich, besonders wenn die Begutachtung nicht alle relevanten Einschränkungen erfasst hat. Eine erneute Begutachtung kann angeordnet werden, bei der die Pflegekasse eventuelle Versäumnisse der ersten Begutachtung berücksichtigt. Unterstützung beim Widerspruchsverfahren bieten Pflegeberatungen, Sozialverbände oder spezialisierte Anwälte für Sozialrecht.
Widerspruch gut begründet einlegen
Wenn sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit erhöht, kann jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Der Ablauf entspricht dem des Erstantrags: Nach der Antragstellung erfolgt eine erneute Begutachtung durch den MDK, die ausschließlich die aktuellen Einschränkungen bewertet. Es ist sinnvoll, vor dem Höherstufungsantrag ein aktuelles Pflegetagebuch zu führen, das den tatsächlichen Pflegeaufwand dokumentiert.
Pflegetagebuch hilft bei Höherstufung
Die Pflegekasse der BKK VerbundPlus stellt verschiedene Formulare bereit, die Versicherte für die Beantragung von Leistungen benötigen. Alle Formulare können auf der Website heruntergeladen, online ausgefüllt oder telefonisch angefordert werden:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung: Für die Erstbeantragung eines Pflegegrads oder die Höherstufung
Antrag auf Verhinderungspflege: Für die Beantragung von Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson
Antrag auf Kurzzeitpflege: Für vorübergehende vollstationäre Pflege
Die Anträge können per Post, Fax (07351 1824-813), E-Mail oder über die Onlinefiliale eingereicht werden. Bei Fragen zum Ausfüllen hilft die Servicehotline weiter.
Formulare gezielt vorbereiten
Ein besonderes Angebot der BKK VerbundPlus ist die digitale Pflegeberatung "Linda". Dieses innovative Tool steht Versicherten rund um die Uhr zur Verfügung und beantwortet Fragen zur Pflegeversicherung interaktiv und unkompliziert. Linda kann bei verschiedenen Anliegen helfen:
Erklärung von Pflegeleistungen und deren Voraussetzungen
Unterstützung bei der Antragstellung
Tipps zur Pflegeorganisation
Informationen zu Zuschüssen und Entlastungsangeboten
Klärung von Missverständnissen und häufigen Fragen
Die digitale Beratung ersetzt keine persönliche Pflegeberatung durch Fachkräfte, bietet aber eine niedrigschwellige erste Anlaufstelle, die zeitlich flexibel genutzt werden kann. Für komplexere Fragen oder individuelle Beratung steht zusätzlich die persönliche Videoberatung zur Verfügung.
Digitale Beratung rund um die Uhr
Neben der digitalen Beratung bietet die BKK VerbundPlus auch persönliche Pflegeberatung per Video-Chat an. Versicherte können online einen Wunschtermin buchen und sich von erfahrenen Pflegeexperten beraten lassen – bequem von zu Hause aus, ohne Anfahrtswege. Die Videoberatung eignet sich besonders für:
Ausführliche Beratung zur individuellen Pflegesituation
Klärung komplexer Fragen zu Leistungskombinationen
Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Pflegeangebote
Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Nach der Terminbuchung erhalten Versicherte eine Bestätigungsmail mit allen Details und einer Kalendereinladung. Die Videoberatung ist kostenfrei und kann von allen Versicherten der BKK VerbundPlus genutzt werden.
Kompetente Hilfe per Video-Chat
Pflegende Angehörige stehen oft vor großen Herausforderungen und benötigen praktisches Wissen für den Pflegealltag. Die BKK VerbundPlus bietet daher kostenlose Pflegekurse und Pflegeschulungen an, die in Kooperation mit externen Partnern durchgeführt werden. Die Kurse vermitteln wichtige Grundlagen:
Rückenschonende Pflegetechniken
Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Demenz
Prophylaxe-Maßnahmen (Dekubitus, Kontrakturen, Sturz)
Ernährung im Alter
Organisation des Pflegealltags
Entlastungsmöglichkeiten und rechtliche Fragen
Die Schulungen können sowohl als Gruppenkurse als auch individuell im häuslichen Umfeld stattfinden. Versicherte können sich einen Beratungsgutschein im Downloadcenter der BKK VerbundPlus herunterladen und damit eine individuelle Pflegeschulung bei einem Kooperationspartner buchen.
Ergänzend bietet die BKK VerbundPlus Online-Pflegekurse zu Themen wie häusliche Pflege, Wohnen im Alter und Demenz an. Diese können zeitlich flexibel absolviert werden und erfordern lediglich eine Anmeldung mit der Versichertennummer auf der Plattform des Kooperationspartners.
Kurse vermitteln praktisches Pflegewissen
Die Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten oder Unterstützungsangeboten ist oft zeitaufwendig. Der Pflegefinder der BKK VerbundPlus erleichtert diese Suche erheblich. Über die Website können Versicherte gezielt nach verschiedenen Angeboten suchen:
Ambulante Pflegedienste
Tagespflegeeinrichtungen
Pflegeheime
Pflegestützpunkte
Alltagsunterstützende Dienste
Der Pflegefinder zeigt nicht nur die Kontaktdaten, sondern auch Preise und weitere wichtige Informationen zu den Einrichtungen. Die Suche kann nach Ort oder Postleitzahl eingegrenzt werden, was eine schnelle Übersicht über regionale Angebote ermöglicht.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind gesetzlich geregelt und werden zum 1. Januar 2025 angehoben. Die Höhe des Beitrags hängt von der Anzahl der Kinder und deren Alter ab. Die BKK VerbundPlus wendet folgende Beitragssätze an:
Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren: 4,2 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 2,40 Prozent)
Mitglieder mit 1 Kind: 3,6 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,80 Prozent)
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren: 3,35 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,55 Prozent)
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren: 3,10 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,30 Prozent)
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren: 2,85 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,05 Prozent)
Mitglieder mit 5 Kindern unter 25 Jahren: 2,6 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 0,80 Prozent)
Für jedes zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren verringert sich der Pflegebeitrag um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte. Diese Staffelung soll Familien mit mehreren Kindern finanziell entlasten. Rentner zahlen ihren Beitrag allein, ohne Arbeitgeberbeteiligung.
Ergänzend zur Pflegeversicherung sollten Versicherte auch den Krankenversicherungsbeitrag kennen. Die BKK VerbundPlus erhebt seit 1. April 2025 einen Zusatzbeitrag von 3,89 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 18,49 Prozent. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Beitrag hälftig, sodass jeder 9,245 Prozent trägt.
Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. – bis 40 €/Monat von der Pflegekasse. Einfach online beantragen und bequem liefern lassen.
Jetzt Pflegebox sichern
Die BKK VerbundPlus ist über verschiedene Kanäle erreichbar und bietet sowohl telefonische als auch persönliche Beratung an. Die zentrale Postanschrift für alle schriftlichen Anliegen lautet:
BKK VerbundPlus
Zeppelinring 13
88400 Biberach
Zentrale Servicehotline: 0800 2 234 987 (kostenfrei rund um die Uhr)
E-Mail: info@bkkvp.de
Fax: 07351 1824-813
Telefonische Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 07:30 – 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 16:00 Uhr
Für medizinische Fragen steht ein gesondertes Gesundheitstelefon zur Verfügung unter der Nummer 0800 140 554 105 090 (Montag bis Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr, kostenfrei für Versicherte).
Servicehotline hilft schnell weiter
Die BKK VerbundPlus unterhält fünf Regionalservices, in denen Versicherte persönliche Beratung erhalten können. Eine Terminvereinbarung ist empfehlenswert und kann online oder telefonisch erfolgen.
Regionalservice Biberach (Hauptverwaltung)
Zeppelinring 13, 88400 Biberach
Öffnungszeiten: Mo – Do: 08:00 – 16:00 Uhr, Fr: 08:00 – 14:00 Uhr
Regionalservice Dresden
Wiener Str. 80b, 01219 Dresden
Öffnungszeiten: Mo – Do: 08:00 – 16:00 Uhr, Fr: 08:00 – 14:00 Uhr
Regionalservice Karlsruhe
Kaiserstr. 201-203, 76133 Karlsruhe
Öffnungszeiten: Mo – Do: 08:00 – 16:00 Uhr, Fr: 08:00 – 14:00 Uhr
Regionalservice Ulm
Hindenburgring 15, 89077 Ulm
Öffnungszeiten: Mo – Do: 08:00 – 16:00 Uhr, Fr: 08:00 – 14:00 Uhr
Regionalservice Vöhringen
Wannengasse 17, 89269 Vöhringen
Öffnungszeiten: Mo – Do: 08:00 – 16:00 Uhr, Fr: 08:00 – 14:00 Uhr
Beratung vor Ort persönlich nutzen
Die Onlinefiliale der BKK VerbundPlus ermöglicht eine komfortable digitale Kommunikation rund um die Uhr. Nach der Registrierung können Versicherte verschiedene Services nutzen:
Rechnungen und Formulare einreichen
Anträge stellen und verwalten
Persönliche Daten aktualisieren
Bescheinigungen herunterladen
Anliegen klären und Nachrichten senden
Verschiedene Zusatzangebote nutzen
Die Onlinefiliale spart Zeit und ermöglicht eine papierlose Kommunikation, was besonders praktisch ist für Versicherte, die nicht in der Nähe einer Geschäftsstelle wohnen oder zeitlich flexibel agieren möchten.
Services bequem digital erledigen
Wer Leistungen der Pflegekasse optimal nutzen möchte, sollte einige praktische Hinweise beachten:
Frühzeitig beantragen: Je früher ein Pflegegrad beantragt wird, desto eher beginnt der Leistungsanspruch. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Wer zu lange wartet, verschenkt möglicherweise Geld.
Pflegetagebuch führen: Ein detailliertes Pflegetagebuch über mindestens eine Woche vor der MDK-Begutachtung hilft, den tatsächlichen Pflegeaufwand zu dokumentieren. Dies kann die Einstufung positiv beeinflussen.
Vorbereitung auf die Begutachtung: Zur Begutachtung sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen, Medikamentenpläne und Arztberichte bereitliegen. Eine vertraute Person sollte beim Termin anwesend sein, da Pflegebedürftige oft ihre Einschränkungen herunterspielen.
Leistungen kombinieren: Viele Pflegeleistungen können miteinander kombiniert werden. Besonders die Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Tages- oder Nachtpflege schöpft die Möglichkeiten optimal aus.
Beratung nutzen: Die kostenlose Pflegeberatung der BKK VerbundPlus sollte unbedingt in Anspruch genommen werden. Die Experten kennen alle Möglichkeiten und können individuell beraten, welche Leistungskombination am sinnvollsten ist.
Fristen beachten: Für Widersprüche gegen Pflegegutachten gilt eine Frist von einem Monat. Auch bei Höherstufungsanträgen sollten keine unnötigen Verzögerungen entstehen.
Belege sammeln: Für die Erstattung des Entlastungsbetrags oder von Pflegehilfsmitteln müssen Belege eingereicht werden. Diese sollten sorgfältig gesammelt und regelmäßig eingereicht werden.
Beratungsbesuche wahrnehmen: Die verpflichtenden Beratungsbesuche bei Pflegegeldempfängern sollten nicht als lästige Pflicht gesehen werden, sondern als Chance, wertvolle Tipps zu erhalten und die Pflegequalität zu verbessern.
Regelmäßige Überprüfung: Der Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit ändern. Bei deutlicher Verschlechterung sollte zeitnah ein Höherstufungsantrag gestellt werden, um den Leistungsanspruch anzupassen.
Mit Planung Leistungen optimal nutzen
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegradantrags? Nach vollständigem Antrag beauftragt die Pflegekasse den MDK mit der Begutachtung. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Bei Verzögerungen sollten Versicherte nachfragen.
Kann ich meine Pflegeleistungen auch rückwirkend erhalten? Ja, der Leistungsanspruch beginnt mit dem Tag der Antragstellung, nicht erst ab dem Bescheiddatum. Daher ist eine frühe Antragstellung wichtig.
Was passiert, wenn ich einen Beratungsbesuch verpasse? Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder sogar in Pflegesachleistungen umwandeln, wenn Beratungsbesuche wiederholt nicht nachgewiesen werden. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist daher wichtig.
Kann ich zwischen verschiedenen Leistungsformen wechseln? Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber bei der Kombinationsleistung gilt eine Bindungsfrist von sechs Monaten, sofern keine wesentliche Änderung der Pflegesituation eintritt.
Werden die Pflegeleistungen regelmäßig angepasst? Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 geplant. Sie orientiert sich dann an der Entwicklung von Preisen und Löhnen.
Die Pflegekasse der BKK VerbundPlus bietet allen Versicherten umfassende Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit 137.658 Versicherten und bundesweiter Öffnung ist sie eine verlässliche Partnerin für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld 2025 (ab Pflegegrad 2): 347 bis 990 Euro monatlich für selbst organisierte Pflege durch Angehörige oder Bekannte. Das Geld wird direkt ausgezahlt und kann frei verwendet werden.
Pflegesachleistungen 2025 (ab Pflegegrad 2): 796 bis 2.299 Euro monatlich für professionelle ambulante Pflege durch einen Pflegedienst. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Kombinationsleistung: Flexible Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ermöglicht eine individuelle Pflegeorganisation mit maximaler Flexibilität.
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade zur Unterstützung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit.
Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025: 3.539 Euro jährlich für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, flexibel nutzbar je nach Bedarf.
Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich zusätzlich zu anderen ambulanten Leistungen für teilstationäre Pflege.
Vollstationäre Pflege: 805 bis 2.096 Euro monatlich plus gestaffelte Leistungszuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim steigen (15 bis 75 Prozent des Eigenanteils).
Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten wie Treppenlifte oder Badumbauten.
Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich für Bewohner ambulant betreuter Wohngemeinschaften.
Die Antragstellung ist unkompliziert über verschiedene Wege möglich – telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder online. Nach der Begutachtung durch den MDK wird der Pflegegrad festgestellt, der die Grundlage für alle Leistungsansprüche bildet. Die Leistungen beginnen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Besondere Services der BKK VerbundPlus umfassen die digitale Pflegeberatung "Linda", persönliche Videoberatung, kostenlose Pflegekurse und den praktischen Pflegefinder zur Suche regionaler Angebote. Mit fünf Regionalservices in Biberach, Dresden, Karlsruhe, Ulm und Vöhringen bietet die BKK VerbundPlus auch persönliche Beratung vor Ort.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen seit 2025 je nach Kinderzahl zwischen 2,6 und 4,2 Prozent. Kinderlose zahlen den höchsten Satz, während Familien mit mehreren Kindern finanziell entlastet werden.
Für alle Fragen steht die kostenlose Servicehotline 0800 2 234 987 rund um die Uhr zur Verfügung. Die Onlinefiliale ermöglicht zudem eine bequeme digitale Kommunikation und Antragstellung. Die BKK VerbundPlus zeigt sich als moderne, serviceorientierte Pflegekasse, die ihre Versicherten mit innovativen digitalen Angeboten und persönlicher Beratung optimal unterstützt.
Häufige Fragen