Die BKK Voralb ist eine Betriebskrankenkasse mit besonderem Status: Sie steht ausschließlich den Beschäftigten der Trägerunternehmen HELLER, HILITE, INDEX und der Leuze-Gruppe sowie deren Familienangehörigen offen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung bietet die BKK Voralb ihren Versicherten nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, sondern zahlreiche attraktive Zusatzangebote. Mit rund 13.200 Versicherten (Stand Januar 2025) gehört sie zu den kleineren, aber persönlich agierenden Krankenkassen in Deutschland, die großen Wert auf individuelle Betreuung legt.
Für pflegebedürftige Versicherte und deren Angehörige ist die Pflegekasse der BKK Voralb eine wichtige Anlaufstelle. Sie bietet umfassende Unterstützung bei allen Fragen rund um Pflegebedürftigkeit, Pflegeleistungen und organisatorische Aspekte der häuslichen oder stationären Pflege. Dieser Artikel gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die Pflegeleistungen, Kontaktmöglichkeiten und wichtige Informationen zur Pflegekasse der BKK Voralb.
Die BKK Voralb hat als betriebsbezogene Krankenkasse eine besondere Mitgliederstruktur. Mitglied werden können ausschließlich:
Beschäftigte der Trägerunternehmen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von HELLER, HILITE, INDEX und der Leuze-Gruppe
Familienangehörige: Ehepartner und Kinder der Beschäftigten können sowohl familienversichert als auch eigenständig versichert sein
Ehemalige Beschäftigte: Die Mitgliedschaft bleibt auch nach einem Arbeitgeberwechsel erhalten
Studierende und Auszubildende: Kinder von Versicherten, die ihre Familienversicherung verlieren, können eigenständiges Mitglied bleiben
Diese Exklusivität ermöglicht der BKK Voralb eine besonders persönliche und auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnittene Betreuung. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 18,5 Prozent (Stand 2025), wovon 3,9 Prozent auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entfallen. Arbeitnehmer zahlen davon die Hälfte, also 9,25 Prozent ihres Bruttoeinkommens.
Die BKK Voralb ist an drei Standorten in Baden-Württemberg für ihre Versicherten präsent. Die persönliche Erreichbarkeit und kurze Wege sind Teil des Servicekonzepts:
Hauptverwaltung und Beratungsstelle HELLER
Gebrüder-Heller-Straße 15
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 93246-0
Telefax: 07022 93246-40
E-Mail: info@bkk-voralb.de
Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr
Beratungsstelle LEUZE
In der Braike 1
73277 Owen
Beratungszeiten: Dienstag von 8:00 bis 11:30 Uhr
Beratungsstelle INDEX
Hauffstraße 4
73262 Reichenbach
Telefon: 07153 9903-12
Beratungszeiten: Montag und Donnerstag von 8:30 bis 12:15 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8:30 bis 12:15 Uhr
Für Fragen zur Pflege stehen spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung. Die Pflegeabteilung erreichen Sie unter der Telefonnummer 07022 93246-29 oder per E-Mail an pflege@bkk-voralb.de. Die persönlichen Ansprechpartner sind Friedrich Hohl (Tel. 07022 93246-18) und Martina Hoppe (Tel. 07022 93246-21).
Kurze Wege dank regionaler Beratungsstellen
Schnell erreichbar per Telefon und E-Mail
Jede gesetzliche Krankenkasse verfügt über eine angegliederte Pflegekasse, die für die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zuständig ist. Die Pflegekasse der BKK Voralb übernimmt alle Aufgaben, die im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt sind. Dazu gehören insbesondere:
Bearbeitung von Anträgen auf Pflegeleistungen und Einstufung in Pflegegrade
Organisation der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Auszahlung der Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse
Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu allen Fragen der Pflege
Vermittlung von Pflegekursen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Prüfung und Genehmigung von Hilfsmitteln, Umbaumaßnahmen und weiteren Leistungen
Die Aufsichtsbehörde der BKK Voralb ist das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in Stuttgart. Die Vorständin Michaela Schneider ist für die Leitung der Kasse verantwortlich und wird von Carsten Fürst als stellvertretendem Vorstand unterstützt.
Strukturen der Pflegekasse verständlich erklärt
Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden. Es wird monatlich an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei verwendet werden – üblicherweise als finanzielle Anerkennung für die pflegenden Personen.
Höhe des Pflegegeldes bei der BKK Voralb (Stand 2025):
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld (nur Entlastungsbetrag von 131 Euro)
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld wird am ersten Werktag des Monats auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Wichtig zu wissen: Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche durch einen anerkannten Pflegedienst oder eine Beratungsstelle nachweisen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dies halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erforderlich. Werden diese Termine versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar gestrichen werden.
Pflegegeld würdigt Angehörige finanziell
Beratungstermine rechtzeitig im Blick behalten
Alternativ zum Pflegegeld können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Dabei übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege und rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Diese Option eignet sich besonders, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige nicht ausreicht oder wenn professionelle Unterstützung bei medizinischen Aspekten notwendig ist.
Höhe der Pflegesachleistungen bei der BKK Voralb (Stand 2025):
Pflegegrad 1: Keine Pflegesachleistungen (nur Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich
Die BKK Voralb empfiehlt, zur Suche nach einem geeigneten Pflegedienst die Plattform www.bkk-pflegefinder.de zu nutzen. Dort können Versicherte gezielt nach Pflegeeinrichtungen in ihrer Region suchen und Leistungen sowie Qualitätsmerkmale vergleichen.
Viele Pflegebedürftige und ihre Familien entscheiden sich für eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Diese Flexibilität ermöglicht es, einen Teil der Pflege professionell durch einen Pflegedienst abzudecken und gleichzeitig finanzielle Unterstützung für die Pflege durch Angehörige zu erhalten.
So funktioniert die Kombinationsleistung: Wenn beispielsweise 60 Prozent des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst verwendet werden, stehen noch 40 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung. Bei einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 würde das bedeuten: 60 Prozent von 1.497 Euro (= 898 Euro) für den Pflegedienst und 40 Prozent von 599 Euro (= 240 Euro) als Pflegegeld.
Die Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse der BKK Voralb formlos beantragt werden. Wichtig: Das anteilige Pflegegeld wird erst etwa sechs Wochen später ausgezahlt, da die Pflegekasse zunächst die tatsächlich in Anspruch genommenen Sachleistungen abrechnen muss. Die gewählte Aufteilung ist grundsätzlich für sechs Monate bindend, es sei denn, die Pflegesituation ändert sich wesentlich.
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad – von Pflegegrad 1 bis 5 – haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (Stand 2025). Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Erstattung von Kosten für:
Tages- oder Nachtpflege in teilstationären Einrichtungen
Kurzzeitpflege zur Überbrückung von Krisensituationen
Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Hilfen
Leistungen ambulanter Pflegedienste (mit Einschränkungen bei Pflegegrad 2-5)
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern im Erstattungsverfahren abgerechnet. Das bedeutet: Sie gehen zunächst in Vorleistung, reichen dann die Belege bei der Pflegekasse ein und erhalten die Kosten bis zur Höhe von 131 Euro erstattet. Nicht ausgeschöpfte Beträge können in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres oder sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in akuten Krisensituationen – kann Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Einrichtung in Anspruch genommen werden. Die BKK Voralb übernimmt hierfür die pflegebedingten Aufwendungen.
Leistungen der Kurzzeitpflege bei der BKK Voralb:
Dauer: bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr
Höchstbetrag: 1.854 Euro jährlich (Stand 2025)
Kombination mit Verhinderungspflege: Seit Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für beide Leistungsarten
Weiterzahlung Pflegegeld: Während der Kurzzeitpflege wird das halbe Pflegegeld für bis zu 8 Wochen weitergezahlt
Wichtig zu beachten: Die Pflegekasse übernimmt nur die pflegebedingten Aufwendungen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen privat getragen werden. Diese können jedoch teilweise über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Den Antrag auf Kurzzeitpflege finden Sie auf der Website der BKK Voralb oder erhalten ihn direkt bei der Pflegekasse.
Aufnahme in der Einrichtung unkompliziert klären
Auch pflegende Angehörige brauchen Pausen – sei es für Urlaub, bei eigener Krankheit oder einfach zur Erholung. Für diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt. Ein professioneller Pflegedienst, eine andere Privatperson oder auch entfernte Verwandte können die Pflege übernehmen, während die Hauptpflegeperson verhindert ist.
Leistungen der Verhinderungspflege bei der BKK Voralb (Stand 2025):
Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5 (seit Juli 2025 keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr erforderlich)
Dauer: bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr (statt vorher 6 Wochen)
Höchstbetrag: Teil des gemeinsamen Jahresbudgets von 3.539 Euro
Weiterzahlung Pflegegeld: Bei mehr als 8 Stunden Ersatzpflege pro Tag wird das halbe Pflegegeld für bis zu 8 Wochen weitergezahlt
Eine wichtige Neuerung seit Juli 2025: Die bisherigen komplizierten Übertragungsregeln zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wurden durch ein gemeinsames Jahresbudget ersetzt. Das bedeutet mehr Flexibilität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die frühere Sonderregelung für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 entfällt, da nun alle von den erweiterten Möglichkeiten profitieren.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Das Budget kann flexibel genutzt werden – ideal für kurze Auszeiten wie Arzttermine oder Treffen mit Freunden.
Ersatzpflege sichert die Versorgung
Die Tages- und Nachtpflege bietet eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege. Pflegebedürftige verbringen einen Teil des Tages oder der Nacht in einer speziellen Einrichtung, werden dort professionell betreut und kehren anschließend nach Hause zurück. Dies entlastet pflegende Angehörige besonders dann, wenn diese berufstätig sind oder nachts dringend Schlaf benötigen.
Leistungen für Tages- und Nachtpflege bei der BKK Voralb (Stand 2025):
Pflegegrad 1: 131 Euro (nur über Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Ein großer Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen in voller Höhe genutzt werden – es erfolgt keine Anrechnung. Die Pflegekasse übernimmt auch die Fahrtkosten von und zur Einrichtung. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen jedoch privat getragen werden, können aber teilweise über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Fahrdienst sorgt für bequeme Anreise
Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kommt die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Betracht. Die Pflegekasse der BKK Voralb übernimmt dabei die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege.
Leistungen für vollstationäre Pflege bei der BKK Voralb (Stand 2025):
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich (für Betreuung und Entlastung)
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich zu diesen Beträgen gewährt die Pflegeversicherung seit 2024 zeitabhängige Leistungszuschläge zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen:
Bis 12 Monate: 15 Prozent Zuschuss
Bis 24 Monate: 30 Prozent Zuschuss
Bis 36 Monate: 50 Prozent Zuschuss
Ab 37 Monaten: 75 Prozent Zuschuss
Diese Zuschläge sollen die Eigenanteile für Heimbewohner senken, die lange Zeit in einer Einrichtung leben. Trotzdem müssen Bewohner weiterhin die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen selbst tragen, was die vollstationäre Pflege zu einer erheblichen finanziellen Belastung machen kann. Zur Suche nach einem geeigneten Pflegeheim empfiehlt die BKK Voralb die Plattform www.bkk-pflegefinder.de.
Für die häusliche Pflege stehen Pflegebedürftigen jeden Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro zu (Stand 2025, Erhöhung um 4,5 Prozent gegenüber 2024). Diese Hilfsmittel dienen der Infektionsprophylaxe und sollen die Hygiene in der häuslichen Pflege verbessern.
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören:
Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Mundschutz und FFP2-Masken
Schutzschürzen und Schutzbekleidung
Die Pflegehilfsmittel können Sie über verschiedene Wege beziehen: über einen Versorgungsvertrag mit einem Anbieter, der direkt mit der BKK Voralb abrechnet, über spezialisierte Pflegehilfsmittel-Boxen, die monatlich nach Hause geliefert werden, oder durch Eigenbeschaffung mit anschließender Erstattung durch die Pflegekasse. Die letztgenannte Variante erfordert, dass Sie die Belege sammeln und monatlich einreichen.
Hygienehilfen erleichtern die Pflege zu Hause
Pflegebox bequem nach Hause liefern lassen
Neben den Verbrauchsmitteln gibt es technische Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Lagerungshilfen oder Toilettensitzerhöhungen. Diese werden oft leihweise überlassen. Für nicht leihbare Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Abgabepreises, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel.
Ein besonders wichtiges Hilfsmittel ist das Hausnotrufsystem. Die Pflegekasse übernimmt hierfür monatlich bis zu 25,50 Euro, was bei vielen Anbietern die Basiskosten vollständig abdeckt. Voraussetzungen sind:
Mindestens Pflegegrad 1
Die Person lebt allein oder überwiegend allein zu Hause
Im Notfall kann die Person nicht eigenständig Hilfe rufen
Es besteht eine Notsituation, die jederzeit eintreten kann
Die BKK Voralb arbeitet mit verschiedenen Hausnotruf-Anbietern zusammen. Der Antrag auf Kostenübernahme sollte vor der Beauftragung eines Anbieters gestellt werden.
Hausnotruf gibt Sicherheit im Alltag
Wenn bauliche Veränderungen in der Wohnung notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Seit 2025 beträgt dieser Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Erhöhung um 4,5 Prozent).
Typische wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind:
Umbau des Badezimmers mit bodengleicher Dusche oder Badewannenlift
Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer
Installation von Haltegriffen und rutschfesten Bodenbelägen
Anpassung der Beleuchtung zur Sturzprophylaxe
Der Zuschuss gilt pro Maßnahme und pro Person. Das bedeutet: Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Pflegezustands, die neue Umbaumaßnahmen erfordert, kann der Zuschuss erneut beantragt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann jeder den Zuschuss beantragen – so sind bis zu 16.720 Euro (bei vier Personen) möglich.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Legen Sie Kostenvoranschläge bei und begründen Sie ausführlich, warum die Maßnahme notwendig ist. Die BKK Voralb prüft den Antrag und bewilligt ihn in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Rampen erleichtern den Zugang zum Zuhause
Der erste Schritt zu Pflegeleistungen ist der Antrag auf Pflegeleistungen, den Sie bei der Pflegekasse der BKK Voralb stellen. Dies kann formlos geschehen – ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail genügen. Wichtig ist, dass der Antrag so früh wie möglich gestellt wird, denn: Leistungen werden erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend.
Der Ablauf nach der Antragstellung:
Antrag einreichen: Kontaktieren Sie die Pflegekasse unter 07022 93246-29 oder per E-Mail an pflege@bkk-voralb.de
Fragebogen ausfüllen: Sie erhalten einen Fragebogen zu Ihrer Pflegesituation und zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen
Begutachtung durch den MD: Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin zur Begutachtung, der in der Regel innerhalb von 25 Werktagen stattfindet
Bescheid erhalten: Die Pflegekasse teilt Ihnen schriftlich mit, welcher Pflegegrad bewilligt wurde
Leistungen beantragen: Nun können Sie konkrete Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Hilfsmittel beantragen
Das offizielle Antragsformular für Pflegeleistungen finden Sie auf der Website der BKK Voralb zum Download. Es sollte vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax eingereicht werden. Bei Fragen hilft Ihnen das Team der Pflegekasse gerne weiter.
Nach Ihrem Antrag beauftragt die BKK Voralb den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Ein Gutachter – meist eine erfahrene Pflegefachkraft oder ein Arzt – kommt zu Ihnen nach Hause oder führt in dringenden Fällen ein Telefoninterview durch.
Was wird bei der Begutachtung geprüft? Der MD bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen:
Mobilität: Können Sie sich noch selbstständig fortbewegen?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Können Sie sich zeitlich und örtlich orientieren?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es herausforderndes Verhalten?
Selbstversorgung: Können Sie sich noch selbst waschen, anziehen und ernähren?
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Können Sie Medikamente eigenständig nehmen?
Gestaltung des Alltagslebens: Können Sie Ihren Tagesablauf noch selbst strukturieren?
Tipps für die Begutachtung:
Lassen Sie nach Möglichkeit eine vertraute Person beim Termin dabei sein
Legen Sie ärztliche Berichte, Medikamentenpläne und Pflegedokumentation bereit
Bereiten Sie sich auf Fragen zu Ihrem Tagesablauf vor
Schildern Sie auch "schlechte Tage" realistisch
Übertreiben Sie nicht, aber verharmlosen Sie auch nicht
Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten, auf dessen Grundlage die BKK Voralb über den Pflegegrad entscheidet. Der Bescheid muss Ihnen innerhalb von 25 Werktagen nach Antragstellung vorliegen. Bei Verzögerungen können Sie ein Verfahren beschleunigen oder sogar Schadensersatz geltend machen.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Die BKK Voralb arbeitet hierfür mit dem Beratungsdienst B-I-S e.K. (Beratung Information Service) aus Blaustein zusammen.
Häufigkeit der Beratungseinsätze:
Pflegegrad 1: Freiwillig, halbjährlich möglich
Pflegegrad 2 und 3: Verpflichtend halbjährlich (2-mal pro Jahr)
Pflegegrad 4 und 5: Verpflichtend vierteljährlich (4-mal pro Jahr)
Bei Bezug von Kombinationsleistungen (Pflegegeld plus Pflegedienst) kann die Häufigkeit je nach Anteil der Sachleistung reduziert werden. Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenfrei – die Pflegekasse übernimmt die Kosten.
Inhalte des Beratungseinsatzes:
Überprüfung der Qualität der häuslichen Pflege
Beratung zu Pflegetechniken und rückenschonenden Arbeitsweisen
Hinweise auf weitere Unterstützungsangebote (Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen, Entlastungsangebote)
Unterstützung bei Anträgen und Formularen
Vermittlung von Pflegekursen für Angehörige
Die Termine können Sie direkt mit Wolfgang Müller von B-I-S e.K. oder einem anderen zugelassenen Anbieter vereinbaren. Kontaktdaten finden Sie auf der Website www.b-i-sek.de. Wichtig: Halten Sie die Fristen ein! Bei Versäumnis droht zunächst eine Kürzung, im Wiederholungsfall die komplette Streichung des Pflegegeldes.
Fristen und Termine rechtzeitig planen
Die BKK Voralb bietet kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. Diese finden in der Regel im häuslichen Umfeld statt und vermitteln praktisches Wissen für den Pflegealltag.
Themen der Pflegekurse:
Grundlagen der Pflege: Körperpflege, Lagerung, Mobilisation
Rückenschonende Pflegetechniken zur Vorbeugung eigener Gesundheitsschäden
Umgang mit Hilfsmitteln wie Pflegebett oder Rollstuhl
Ernährung bei Pflegebedürftigkeit und Umgang mit Schluckstörungen
Kommunikation mit Demenzerkrankten
Rechtliche und finanzielle Aspekte der Pflege
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Bei Interesse an einem Pflegekurs wenden Sie sich an Martina Hoppe (Tel. 07022 93246-21) oder Friedrich Hohl (Tel. 07022 93246-18) von der Pflegeabteilung der BKK Voralb. Die Kurse sind vollständig kostenfrei und können an Ihre individuelle Situation angepasst werden.
Leben Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen zusätzlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich. Dieser dient der Finanzierung einer Präsenzkraft, die organisatorische und betreuende Aufgaben für die Wohngemeinschaft übernimmt.
Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag:
Die Wohngruppe besteht aus 3 bis 12 Personen
Mindestens drei Bewohner sind pflegebedürftig
Es wurde eine Präsenzkraft gemeinschaftlich beauftragt
Die Wohnform entspricht keiner stationären Pflegeeinrichtung
Zusätzlich gibt es bei der Neugründung einer Wohngruppe eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 Euro pro Person (maximal 10.452 Euro pro Wohngruppe) für altersgerechte oder barrierefreie Umbaumaßnahmen. Diese Förderung muss innerhalb eines Jahres nach Gründung der Wohngruppe beantragt werden.
Wohngruppen fördern Selbstständigkeit und Gemeinschaft
Wer einen Angehörigen pflegt, ist oft beruflich eingeschränkt oder gibt den Job sogar ganz auf. Die Pflegeversicherung honoriert diesen Einsatz durch Beitragszahlungen zur Rentenversicherung. Diese Beiträge werden automatisch von der Pflegekasse übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie pflegen eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5
Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig (also ohne Arbeitsvertrag)
Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage
Sie sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche anderweitig berufstätig
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der bezogenen Leistungsart (Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Sachleistung). Als grobe Orientierung: Bei Pflegegrad 4 und Pflegegeld können sich künftig Rentenzahlbeträge von etwa 25-26 Euro pro Monat ergeben (auf Basis einer ganzjährigen Pflegetätigkeit 2024).
Zusätzlich besteht für pflegende Angehörige ein Unfallversicherungsschutz während der Pflegetätigkeit. Diese Absicherung erfolgt automatisch, sobald die Pflegekasse über die Pflegeperson informiert ist. Füllen Sie daher beim Antrag auf Pflegeleistungen unbedingt den Fragebogen zur sozialen Sicherung vollständig aus.
Tritt plötzlich eine akute Pflegesituation ein, haben Berufstätige das Recht auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung für bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr. In dieser Zeit können Sie die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren. Als Lohnersatzleistung zahlt die Pflegekasse der BKK Voralb das Pflegeunterstützungsgeld, das 90 Prozent des Nettoentgelts beträgt.
Für eine längerfristige Pflege gibt es weitere Möglichkeiten:
Pflegezeit: Vollständige oder teilweise Freistellung für bis zu 6 Monate (in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten)
Familienpflegezeit: Teilweise Freistellung für bis zu 24 Monate bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche (in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten)
Während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit erhalten Sie kein Gehalt vom Arbeitgeber, können aber ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Die Pflegekasse zahlt außerdem unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Über die Pflegeleistungen hinaus bietet die BKK Voralb ihren Versicherten attraktive Zusatzleistungen im Gesundheitsbereich:
Gesundheitskonto mit 500 Euro: Jeder Versicherte erhält ein persönliches Budget für Leistungen, die über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehen. Dazu gehören etwa zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (PSA-Test für Männer, Mammografie für Frauen), Reiseschutzimpfungen oder professionelle Zahnreinigung.
Kinderheldin – Digitale Hebammenberatung: Seit 2019 bietet die BKK Voralb eine digitale Hebammenberatung per Chat, Telefon oder Videocall an – täglich von 7 bis 22 Uhr. Dieser Service ist besonders wertvoll angesichts des Hebammenmangels in Deutschland.
Hausarztprogramm und Facharztprogramm: Versicherte profitieren von schnelleren Terminen, längeren Sprechzeiten und einer besseren Vernetzung zwischen Haus- und Fachärzten.
Ambulante Bewegungstherapie: Die BKK Voralb hat mit verschiedenen Therapiezentren in der Region Verträge geschlossen, die Versicherten ermöglichen, Bewegungstherapien zu einem geringen Eigenanteil von maximal 28 Euro zu erhalten.
Der Beitragssatz der BKK Voralb liegt 2025 bei 18,5 Prozent des Bruttoeinkommens, aufgeteilt in 14,6 Prozent allgemeinen Beitrag und 3,9 Prozent Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer zahlen davon die Hälfte, also 9,25 Prozent. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags von 2,5 Prozent (2024) auf 3,9 Prozent (2025) wurde notwendig aufgrund gestiegener Kosten im Gesundheitswesen, insbesondere bei Krankenhausbehandlungen, Arzneimitteln und Heilmitteln.
Trotz der Beitragserhöhung bleibt die BKK Voralb ihren Versicherten ein leistungsstarker Partner mit einem überdurchschnittlichen Zusatzangebot. Das Gesundheitskonto, die persönliche Betreuung und die regionalen Beratungsstellen machen die Kasse attraktiv für Beschäftigte der Trägerunternehmen und deren Familien.
Mit Pflegegrad monatlich kostenfrei: Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Wir übernehmen die Abrechnung mit der Kasse.
Jetzt Pflegebox beantragen
Sind Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden – etwa weil ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt wurde oder ein Antrag abgelehnt wurde – haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der BKK Voralb eingereicht werden.
Tipps für einen erfolgreichen Widerspruch:
Begründen Sie ausführlich und konkret, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind
Legen Sie neue ärztliche Bescheinigungen oder Pflegedokumentationen bei
Schildern Sie konkrete Beispiele aus dem Pflegealltag
Lassen Sie sich von einer Pflegeberatungsstelle oder einem Sozialverband unterstützen
Beachten Sie die Monatsfrist – verspätete Widersprüche werden nicht bearbeitet
Hat sich Ihr Pflegebedarf verschlechtert, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann erneut den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Auch hier gilt: Je besser Sie sich vorbereiten und Ihre Situation dokumentieren, desto höher sind die Erfolgsaussichten.
Die BKK Voralb arbeitet kontinuierlich daran, ihre digitalen Services auszubauen. Auf der Website www.bkk-voralb.de finden Versicherte:
Downloadbare Formulare für Pflegeleistungen, Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen
Informationen zu Leistungen und Voraussetzungen
Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder Telefon
Aktuelle Mitteilungen zu Beitragssätzen und Gesetzesänderungen
Für die Kommunikation mit der Pflegekasse können Sie die allgemeine E-Mail-Adresse info@bkk-voralb.de nutzen oder sich direkt an die Pflegeabteilung unter pflege@bkk-voralb.de wenden. Telefonisch erreichen Sie die Zentrale unter 07022 93246-0 oder die Pflegeabteilung direkt unter 07022 93246-29.
Die Pflegekasse der BKK Voralb bietet ihren Versicherten ein umfassendes Leistungspaket für alle Aspekte der Pflege. Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:
Mitgliedschaft: Exklusiv für Beschäftigte von HELLER, HILITE, INDEX und Leuze-Gruppe sowie deren Familien. Die Mitgliedschaft bleibt auch bei Arbeitgeberwechsel erhalten.
Kontakt: Hauptverwaltung in Nürtingen (Tel. 07022 93246-0), Pflegeabteilung direkt unter 07022 93246-29 oder pflege@bkk-voralb.de. Persönliche Ansprechpartner sind Friedrich Hohl und Martina Hoppe.
Wichtige Pflegeleistungen (Stand 2025):
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro (je nach Pflegegrad)
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro
Entlastungsbetrag: 131 Euro für alle Pflegegrade
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro
Tages-/Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro (zusätzlich zu Pflegegeld)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 Euro pro Maßnahme
Hausnotruf: bis 25,50 Euro monatlich
Antragstellung: Kontaktieren Sie frühzeitig die Pflegekasse, da Leistungen erst ab Antragstellung gewährt werden. Der Medizinische Dienst führt die Begutachtung durch, die Entscheidung erfolgt innerhalb von 25 Werktagen.
Beratung: Pflegegeldempfänger müssen halbjährlich (PG 2-3) oder vierteljährlich (PG 4-5) einen Beratungseinsatz nachweisen. Kostenlose Pflegekurse werden angeboten. Pflegeberatung erfolgt durch B-I-S e.K. und das Team der BKK Voralb.
Besonderheiten: Gesundheitskonto mit 500 Euro, digitale Hebammenberatung, Hausarzt- und Facharztprogramm. Persönliche Betreuung an drei Standorten in Baden-Württemberg.
Beitragssatz 2025: 18,5 Prozent (davon 3,9 Prozent Zusatzbeitrag), Arbeitnehmeranteil 9,25 Prozent.
Die BKK Voralb verbindet als traditionelle Betriebskrankenkasse persönliche Nähe mit professionellen Leistungen. Für pflegebedürftige Versicherte und deren Angehörige steht ein kompetentes Team bereit, das bei allen Fragen zur Pflege unterstützt und berät. Nutzen Sie die umfangreichen Angebote und lassen Sie sich individuell beraten – die Pflegekasse ist Ihr Partner in allen Phasen der Pflegebedürftigkeit.
Antworten zur Pflegekasse der BKK Voralb