Die Continentale BKK (Continentale Betriebskrankenkasse) ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse mit integrierter Pflegekasse, die rund 90.000 Versicherte betreut. Mit Hauptsitz in Hamburg und weiteren Geschäftsstellen in Dortmund, Kassel und Plettenberg bietet sie umfassende Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung. Als Mitglied der Continentale BKK profitieren Sie automatisch von der integrierten Pflegekasse, die Sie im Pflegefall finanziell und organisatorisch unterstützt.
Die Pflegekasse der Continentale BKK erbringt alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und legt besonderen Wert auf persönliche Beratung und individuelle Unterstützung. In Deutschland sind über 2 Millionen Menschen auf Pflege oder Unterstützung angewiesen – die Leistungen der Pflegekasse bilden dabei eine wichtige Säule der sozialen Sicherung und ermöglichen vielen Pflegebedürftigen, in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld zu verbleiben.
Kompetente Beratung gibt Sicherheit im Pflegefall
Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Das deutsche Pflegesystem unterscheidet fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung, bei der sechs verschiedene Lebensbereiche betrachtet werden: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Punkteverteilung für die einzelnen Pflegegrade gestaltet sich wie folgt:
Pflegegrad 1: ab 12,5 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 2: ab 27 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 3: ab 47,5 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 4: ab 70 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 5: ab 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
Diese Bewertung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und berücksichtigt sowohl körperliche als auch geistige und psychische Einschränkungen. Besonders an Demenz erkrankte Menschen können von diesem Beurteilungsverfahren profitieren, da nicht nur körperliche, sondern auch kognitive Beeinträchtigungen in die Bewertung einfließen.
Begutachtung für die Pflegegrade zu Hause
Unterstützung bei Mobilität wird berücksichtigt
Die Continentale BKK bietet umfassende Pflegeleistungen, die sich am jeweiligen Pflegegrad orientieren. Alle nachfolgenden Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025 und wurden im Rahmen der gesetzlichen Anpassungen um 4,5 Prozent erhöht.
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige:
Wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder anderen Privatpersonen gepflegt werden, erhalten Sie monatlich ein Pflegegeld, über das Sie frei verfügen können. Die Höhe beträgt:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Wichtig zu beachten: Bei Bezug von Pflegegeld müssen Sie je nach Pflegegrad regelmäßige Beratungseinsätze durchführen lassen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist dies halbjährlich erforderlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Diese Beratungen erfolgen durch einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle wie die compass private pflegeberatung und dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste:
Wenn Sie die Leistungen eines anerkannten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, übernimmt die Continentale BKK folgende monatliche Beträge:
Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro
Diese Beträge werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Sie können damit Leistungen wie Körperpflege, Hilfe im Haushalt und häusliche Betreuung finanzieren.
Kombinationsleistungen – das Beste aus beiden Welten:
Ein besonders flexibles Angebot ist die Möglichkeit der Kombinationsleistung. Sie können die Pflege durch Angehörige mit den Leistungen eines Pflegedienstes kombinieren. Wenn Sie beispielsweise nur 60 Prozent der verfügbaren Sachleistungen nutzen, erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.
Beispielrechnung für Pflegegrad 3: Nehmen Sie Pflegeeinsätze durch einen Pflegedienst in Höhe von 898,20 Euro in Anspruch (entspricht 60 Prozent von 1.497 Euro), können Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes erhalten – das entspricht 239,60 Euro von insgesamt 599 Euro Pflegegeld.
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad zur Verfügung und wurde zum 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro monatlich erhöht. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann verwendet werden für:
Angebote zur Unterstützung im Alltag (Haushaltshilfen, Einkaufsdienste)
Betreuungsangebote und Gruppenaktivitäten
Tages- und Nachtpflege (anteilig für Unterkunft und Verpflegung)
Kurzzeitpflege (anteilig)
Bei Pflegegrad 1: auch für Sachleistungen durch Pflegedienste
Der Entlastungsbetrag wird nach dem Kostenerstattungsprinzip ausgezahlt. Das bedeutet: Sie treten zunächst in Vorleistung, reichen dann die Rechnungen bei der Continentale BKK ein und erhalten die Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags erstattet. Nicht verbrauchte Beträge werden in den nächsten Monat übertragen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Tipp: Viele Dienstleister bieten an, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Dafür müssen Sie lediglich eine Abtretungserklärung unterzeichnen und müssen nicht in Vorleistung gehen.
Alltagshilfen entlasten Pflegebedürftige
Betreuung sorgt für soziale Teilhabe
Wenn Ihre private Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend verhindert ist, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Continentale BKK erstattet in den Pflegegraden 2 bis 5 die Kosten einer Ersatzpflege bis zu 1.685 Euro für längstens sechs Wochen pro Jahr.
Sie können diesen Betrag mit ungenutzten Mitteln aus der Kurzzeitpflege um bis zu 843 Euro erhöhen, sodass maximal 2.528 Euro zur Verfügung stehen. Für die Verhinderungspflege gibt es zwei Varianten:
Stundenweise Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson an einzelnen Tagen weniger als acht Stunden verhindert ist
Tageweise Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson für einen zusammenhängenden Zeitraum von acht Stunden oder mehr ausfällt
Eine wichtige Voraussetzung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der ersten Verhinderung mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt haben.
Sonderregelung für junge Pflegebedürftige: Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt seit 2024 eine erweiterte Regelung. Hier steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro (Stand 2025) zur Verfügung, und zwar für längstens acht Wochen. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt in diesem Fall.
Ersatzpflege schafft verlässliche Entlastung
Pausen sind wichtig für Angehörige
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ist ein wichtiges Unterstützungsangebot, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichenden Umfang sichergestellt werden kann oder eine Ergänzung zur häuslichen Pflege notwendig ist. Die Continentale BKK übernimmt folgende monatliche Beträge:
Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro
Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro
Ein großer Vorteil: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu den Leistungen der häuslichen Pflege (Pflegegeld oder Sachleistungen) in Anspruch genommen werden. Die Beträge werden nicht auf die häuslichen Pflegeleistungen angerechnet. Zu beachten ist jedoch, dass Sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen müssen – hierfür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht oder noch nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Typische Situationen sind die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder Krisensituationen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
Die Continentale BKK übernimmt für die Pflegegrade 2 bis 5 Kosten bis zu 1.774 Euro für längstens acht Wochen pro Kalenderjahr. Auch hier gilt: Sie können ungenutzte Mittel aus der Verhinderungspflege hinzunehmen und so das Budget auf bis zu 3.386 Euro erhöhen.
Besonderheit für Personen ohne Pflegegrad: Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, werden die Kosten für Kurzzeitpflege auch bei Personen ohne Pflegegrad übernommen.
Kurzzeitpflege überbrückt Übergangssituationen
Für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt die Continentale BKK pauschale Leistungsbeträge für die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich erhalten Heimbewohner seit dem 1. Januar 2024 einen Leistungszuschlag, der den pflegebedingten Eigenanteil reduziert. Die Höhe des Zuschusses steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts:
Bis 12 Monate: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
13 bis 24 Monate: 30 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
25 bis 36 Monate: 50 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Ab 37 Monaten: 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Wichtig zu wissen: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Sie weiterhin selbst tragen. Der Leistungszuschlag reduziert ausschließlich den Eigenanteil an den Pflegekosten.
Die Continentale BKK stellt notwendige Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Gehhilfen werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen erhalten Sie bis zu 42 Euro pro Monat. Diese können Sie bei anerkannten Anbietern beziehen und die Kosten erstatten lassen.
Wichtiger Hinweis: Beschaffen Sie sich selbst ein Pflegehilfsmittel, ohne vorherige Rücksprache mit der Pflegekasse, kann es sein, dass die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden. Der Hilfsmittel-Service der Continentale BKK unterstützt Sie bei der Beschaffung – rufen Sie vor einem Kauf immer unter 0231 919 7104 an.
Hausnotrufsysteme: Auch Hausnotrufsysteme zählen zu den anerkannten Pflegehilfsmitteln. Bei Sturzgefährdung und ab Pflegegrad 1 können die Kosten übernommen werden. Die monatliche Vergütungspauschale beträgt bis zu 25,50 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie weitgehend allein leben oder mit jemandem zusammenleben, der im Notfall keine Hilfe rufen kann.
Hilfsmittel erhöhen Sicherheit zu Hause
Mobilitätshilfen erleichtern den Alltag
Wenn durch bauliche Veränderungen die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird, können Sie bei der Continentale BKK Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro beantragen. Typische Maßnahmen sind:
Installation einer ebenerdigen Dusche oder barrierefreien Badewanne
Einbau eines Treppenlifts
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer
Umbau der Küche für rollstuhlgerechte Nutzung
Umzug in eine barrierefreie Wohnung (anteilige Umzugskosten)
Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahme beantragt werden. Ein formloser Antrag genügt. Die Continentale BKK prüft dann, ob die Maßnahme notwendig und angemessen ist. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss für jede Person einzeln beantragt werden, maximal jedoch viermal pro Maßnahme.
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder Pflege-Wohngemeinschaft leben, erhalten einen pauschalen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich. Dieser Zuschlag steht allen Pflegegraden (1 bis 5) zu und soll die gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung unterstützen.
Voraussetzung ist, dass die Wohngruppe aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen besteht und die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch die Bewohner selbst organisiert wird. Der Zuschlag dient der Finanzierung einer Präsenzkraft, die organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Continentale BKK stellen. Dies ist unkompliziert möglich:
Telefonisch: Ein Anruf unter 0231 919 7104 genügt (Montag bis Freitag, 8:00-19:00 Uhr)
Schriftlich: Formloser Antrag per Post oder E-Mail (sc-k-ppv@continentale.de)
Online: Download der Antragsformulare auf der Website der Continentale BKK
Also bevollmächtigte Personen können den Antrag für Sie stellen. Die Continentale BKK unterstützt Sie gerne beim Ausfüllen der Formulare.
Der Begutachtungsprozess:
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Continentale BKK den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung. Ein Gutachter – entweder eine Pflegefachkraft oder ein Arzt – vereinbart einen Termin mit Ihnen und begutachtet Sie in Ihrer häuslichen Umgebung.
Die gesetzlichen Begutachtungsfristen betragen:
Normalfall: 25 Arbeitstage ab Antragstellung
Bei Krankenhausaufenthalt: 5 Arbeitstage (wenn zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich)
Bei häuslicher Pflege mit Pflegezeit/Familienpflegezeit: 10 Arbeitstage
Bei Hospizaufenthalt oder palliativer Versorgung: 5 Arbeitstage
Wenn die Pflegekasse den Bescheid nicht fristgerecht erteilt, muss sie für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro Verzugsgeld an Sie zahlen.
Vorbereitung auf die Begutachtung:
Vor der Begutachtung erhalten Sie von MEDICPROOF bzw. dem Medizinischen Dienst ein Pflegeprotokoll zugeschickt, das Sie vorab ausfüllen sollten. Dokumentieren Sie ehrlich und offen alle Einschränkungen im Alltag. Folgende Tipps helfen bei der Vorbereitung:
Führen Sie in den Wochen vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch
Notieren Sie alle täglichen Hilfestellungen, die nötig sind
Sammeln Sie ärztliche Berichte und Diagnosen
Bitten Sie eine Vertrauensperson, beim Termin dabei zu sein
Dokumentieren Sie auch "gute Tage" realistisch – zeigen Sie den Durchschnitt
Die Continentale BKK bietet umfassende Pflegeberatung, um Sie in der oft herausfordernden Pflegesituation zu unterstützen. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Pflegeberater und ist kostenlos.
compass private pflegeberatung:
Als externer Partner steht Ihnen die compass private pflegeberatung zur Verfügung. Die Pflegeexperten beraten Sie telefonisch oder bei einem Hausbesuch zu allen Fragen rund um Pflege, wie:
Auswahl geeigneter Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
Pflegeleistungen und medizinische Hilfen in Ihrer Region
Alltagshilfen wie Mahlzeitendienste oder Fahrdienste
Wohnraumanpassung und technische Hilfsmittel
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Sie erreichen compass unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 101 88 00 (werktags 8-19 Uhr, samstags 10-16 Uhr) oder online unter www.compass-pflegeberatung.de.
Krisenmanagement durch Malteser:
Für Versicherte mit einer Pflegezusatzversicherung bei der Continentale bietet der Malteser Hilfsdienst ein besonderes Krisenmanagement an. Wenn Sie kurzfristig einen Pflegeplatz oder eine Ersatz-Pflegekraft benötigen, unterstützen Sie die Malteser-Experten schnell und unbürokratisch.
Online-Pflegekurse:
Die Continentale BKK bietet allen Versicherten kostenlosen Zugang zu Online-Pflegekursen von "Angehörige pflegen" an. Aktuell verfügbare Kurse sind:
Grundlagen der häuslichen Pflege
Demenz – Alltagsgestaltung und Begleitung
Parkinson – Die Krankheit verstehen
Schlaganfall – Die Krankheit verstehen
Die Kurse vermitteln praktische Fertigkeiten und theoretisches Wissen, das Sie direkt in der Pflege anwenden können. Sie können die Inhalte jederzeit flexibel abrufen und in Ihrem eigenen Tempo lernen. Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich eine E-Mail-Adresse und Ihre Versichertendaten der Continentale BKK.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt und gelten für alle gesetzlichen Pflegekassen gleichermaßen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro monatlich).
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag je zur Hälfte – jeder trägt also 1,8 Prozent. Eine Ausnahme gilt in Sachsen: Dort zahlen Arbeitnehmer 2,3 Prozent und Arbeitgeber 1,3 Prozent, da in Sachsen bei Einführung der Pflegeversicherung kein Feiertag gestrichen wurde.
Beitragszuschlag für Kinderlose:
Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen zusätzlichen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Dieser wird allein vom Arbeitnehmer getragen. Der Gesamtbeitrag für Kinderlose beträgt damit 4,2 Prozent (davon 2,4 Prozent Arbeitnehmeranteil).
Beitragsreduzierung für Eltern mit mehreren Kindern:
Seit Juli 2023 werden Eltern mit mehreren Kindern bei den Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet. Für jedes Kind unter 25 Jahren gibt es ab dem zweiten Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten, maximal für fünf Kinder:
1 Kind: 3,6 Prozent (regulärer Beitragssatz)
2 Kinder: 3,35 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,55 Prozent)
3 Kinder: 3,10 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,30 Prozent)
4 Kinder: 2,85 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 1,05 Prozent)
5 oder mehr Kinder: 2,60 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 0,80 Prozent)
Die Continentale BKK legt großen Wert auf persönliche Beratung und ist über verschiedene Kanäle gut erreichbar:
Zentrale Kontaktdaten:
Kostenlose Hotline: 0800 6 262626
Pflegeversicherung direkt: 0231 919 7104 (Mo-Fr 8:00-19:00 Uhr)
E-Mail Pflegeversicherung: sc-k-ppv@continentale.de
Fax: 0231 919 2249
Website: www.continentale-bkk.de
Postanschrift:
Continentale Betriebskrankenkasse
Zentraler Posteingang
30645 Hannover
Geschäftsstellen vor Ort:
Die Continentale BKK unterhält vier Geschäftsstellen sowie über 130 Service-Points bundesweit:
Geschäftsstelle Hamburg: Sengelmannstr. 120, 22335 Hamburg
Geschäftsstelle Dortmund: Freie-Vogel-Straße 373, 44269 Dortmund
Geschäftsstelle Kassel: Josef-Fischer-Str. 10, 34127 Kassel
Geschäftsstelle Plettenberg: Maiplatz 3, 58840 Plettenberg
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8-17 Uhr, Freitag 8-16 Uhr oder nach Vereinbarung.
Die Service-Points der Continentale BKK befinden sich bei Vertriebspartnern der Continentale Krankenversicherung und dienen als Kontakt-, Informations- und Annahmestellen.
Schnelle Hilfe über die Hotline
Persönliche Beratung vor Ort
Auf der Website der Continentale BKK finden Sie alle wichtigen Antragsformulare zum Download als beschreibbare PDF-Dateien:
Antrag auf häusliche Pflege (Erstantrag)
Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades
Antrag auf Verhinderungspflege
Antrag auf Wohngruppenzuschlag
Antrag auf vollstationäre Pflege
Umstellungsanträge (Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung)
Alle ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können Sie per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Bei bevollmächtigten Personen ist die Vollmacht beizufügen. Alternativ sendet Ihnen die Continentale BKK die Antragsunterlagen auch gerne per Post zu.
Mit Pflegegrad: Monatlich 40 € für Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen – einfach online beantragen.
Pflegebox jetzt beantragen
Wenn Sie mit dem Bescheid der Continentale BKK nicht einverstanden sind – sei es bei Ablehnung Ihres Antrags oder bei Einstufung in einen zu niedrigen Pflegegrad – haben Sie das Recht auf Widerspruch. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der Continentale BKK eingehen.
Im Widerspruch sollten Sie detailliert begründen, warum Sie die Entscheidung für nicht zutreffend halten. Hilfreich ist es, ein aktuelles Pflegetagebuch beizulegen, ärztliche Berichte anzufügen und konkret auf die Gutachtenergebnisse einzugehen. Die Continentale BKK prüft Ihren Widerspruch und kann eine neue Begutachtung veranlassen.
Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Für sozialrechtliche Verfahren im Bereich der Pflegeversicherung fallen in der ersten Instanz keine Gerichtskosten an.
Widerspruch gut begründet einreichen
Wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen und sich dafür von der Arbeit freistellen lassen möchten, können Sie verschiedene gesetzliche Regelungen nutzen. Die Continentale BKK unterstützt Sie dabei mit Beiträgen zur Sozialversicherung:
Pflegeunterstützungsgeld: Bei akuter Pflegesituation haben Sie Anspruch auf bis zu zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung. In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse einen Teil Ihres entgangenen Arbeitsentgelts sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Pflegezeit: Für bis zu sechs Monate können Sie sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Die Continentale BKK übernimmt in dieser Zeit die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Familienpflegezeit: Für bis zu 24 Monate können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren (auf mindestens 15 Wochenstunden). Auch hier werden Sozialversicherungsbeiträge übernommen.
Wichtig: Sprechen Sie vor Inanspruchnahme dieser Leistungen immer mit der Continentale BKK unter der Rufnummer 0231 919 7104, um die Details zu klären und die notwendigen Anträge zu stellen.
Pflegezeit mit Arbeitgeber abstimmen
Zeit für die Pflege der Angehörigen
Die Continentale BKK bietet als bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse umfassende Leistungen in der Pflegeversicherung. Hier die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst:
Leistungshöhe 2025:
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro (je nach Pflegegrad)
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro
Entlastungsbetrag: 131 Euro für alle Pflegegrade
Verhinderungspflege: bis 1.685 Euro für sechs Wochen
Kurzzeitpflege: bis 1.774 Euro für acht Wochen
Tages-/Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro zusätzlich zur häuslichen Pflege
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 Euro
Antragstellung: Unkompliziert telefonisch unter 0231 919 7104 oder schriftlich. Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst innerhalb gesetzlicher Fristen.
Beratung und Support: Kostenlose Pflegeberatung durch compass, Online-Pflegekurse, persönliche Ansprechpartner in vier Geschäftsstellen und über 130 Service-Points.
Beiträge 2025: 3,6 Prozent Grundbeitrag, Zuschlag von 0,6 Prozent für Kinderlose, Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern ab dem zweiten Kind.
Besonderheiten: Flexible Kombinationsleistungen, keine Anrechnung der Tagespflege auf häusliche Leistungen, Leistungszuschlag für Heimbewohner je nach Aufenthaltsdauer.
Die Continentale BKK ist über ihre kostenlose Hotline 0800 6 262626 und speziell für Pflegefragen unter 0231 919 7104 gut erreichbar. Nutzen Sie die umfassenden Beratungsangebote, um die für Ihre Situation passenden Leistungen optimal auszuschöpfen und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
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