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Die DEVK Krankenversicherung im Überblick: Partner für Pflege und Vorsorge

Die DEVK Krankenversicherungs-AG gehört zu den etablierten Anbietern von privaten Kranken- und Pflegezusatzversicherungen in Deutschland. Mit einer über 135-jährigen Unternehmensgeschichte und rund 4,2 Millionen Kunden bietet die DEVK umfassenden Versicherungsschutz im Gesundheitsbereich. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind insbesondere die Pflegezusatzversicherungen der DEVK von großer Bedeutung, da sie die Versorgungslücken der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen helfen.

Die DEVK mit Hauptsitz in Köln ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert und ursprünglich aus einer Selbsthilfeeinrichtung für Eisenbahner entstanden. Heute steht das Unternehmen allen Kundengruppen offen und bietet neben Krankenversicherungen auch ein breites Spektrum weiterer Versicherungsprodukte an. Im Bereich der Pflegevorsorge hat sich die DEVK als verlässlicher Partner etabliert, der bedarfsgerechte Lösungen für unterschiedliche Lebenssituationen anbietet.

Warum eine private Pflegezusatzversicherung unverzichtbar ist

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Pflegefall nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten ab. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die finanzielle Lücke: Bei Pflegegrad 4 und vollstationärer Unterbringung in einem Pflegeheim entstehen durchschnittliche Kosten von etwa 3.600 Euro monatlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt jedoch nur 1.855 Euro (Stand 2025). Die verbleibende Finanzierungslücke von 1.745 Euro muss die pflegebedürftige Person selbst tragen – Monat für Monat.

Diese erheblichen Eigenanteile können das Vermögen schnell aufzehren und Angehörige belasten. Hier setzt die private Pflegezusatzversicherung an: Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgt dafür, dass im Pflegefall finanzielle Spielräume erhalten bleiben. Die DEVK bietet hierfür verschiedene Tariflösungen an, die sich an unterschiedliche Bedürfnisse und Budgets anpassen.

Die Förderpflege der DEVK: Staatlich unterstützte Pflegevorsorge

Die DEVK-Förderpflege ist eine besonders attraktive Option für Menschen, die frühzeitig und kostengünstig für den Pflegefall vorsorgen möchten. Das Besondere: Der Staat beteiligt sich mit einer jährlichen Zulage von 60 Euro (5 Euro monatlich) an der privaten Pflegevorsorge. Bei einem monatlichen Eigenbeitrag von nur 10 Euro ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 15 Euro pro Monat.

Die wichtigsten Merkmale der Förderpflege im Detail:

  • Keine Gesundheitsprüfung: Der Abschluss erfolgt ohne medizinische Untersuchung oder Gesundheitsfragen

  • Keine Risikozuschläge: Vorerkrankungen führen nicht zu höheren Beiträgen

  • Steuerfreie Auszahlung: Die Leistungen werden steuerfrei ausgezahlt, ohne dass Kostenbelege erforderlich sind

  • Gestaffelte Leistungen: Je nach Pflegegrad werden 15 bis 100 Prozent der vereinbarten Leistung gezahlt

  • Altersabhängige Leistungshöhe: Je jünger Sie beim Vertragsabschluss sind, desto höher fällt die spätere Auszahlung aus

Die Förderpflege unterliegt einer Wartezeit von fünf Jahren ab Vertragsabschluss. Diese Wartezeit kann jedoch entfallen, wenn Sie die Förderpflege mit einer Pflegetagegeldversicherung kombinieren. Diese Kombination ist besonders sinnvoll, da sie die Vorteile beider Produkte vereint: die staatliche Förderung und den umfassenden Versicherungsschutz.

Ein Dynamisierungsangebot ermöglicht es zudem, alle drei Jahre den Versicherungsschutz an die allgemeine Inflationsrate anzupassen. So bleibt der Wert Ihrer Absicherung auch langfristig erhalten.

Pflegetagegeldversicherung mit Assistance-Leistungen (PT/PA)

Die Pflegetagegeldversicherung PT/PA der DEVK bietet umfassenden Schutz in allen Pflegegraden und zusätzlich wertvolle Unterstützungsleistungen im Pflegealltag. Anders als die Förderpflege zahlt diese Versicherung bereits ab Pflegegrad 1 und deckt sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege ab.

Die Leistungsstaffelung bei häuslicher oder teilstationärer Pflege gestaltet sich wie folgt:

  • Pflegegrad 1: 15% des vereinbarten Tagessatzes

  • Pflegegrad 2: 25% des vereinbarten Tagessatzes

  • Pflegegrad 3: 50% des vereinbarten Tagessatzes

  • Pflegegrad 4: 75% des vereinbarten Tagessatzes

  • Pflegegrad 5: 100% des vereinbarten Tagessatzes

Ein besonderer Vorteil: Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim werden unabhängig vom Pflegegrad 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes ausgezahlt, sofern eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Diese Regelung bietet maximale finanzielle Sicherheit in der kostenintensivsten Pflegesituation.

Der Versicherungsschutz gilt in der gesamten Europäischen Union und der Schweiz, sodass Sie auch bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland abgesichert sind.

Junge Frau telefoniert in ruhiger Umgebung, neben ihr liegen Notizen und ein Kalender – Symbol für schnelle Unterstützung und Organisation.

Schnelle Hilfe organisiert Leistungen rechtzeitig

Umfassende Assistance-Leistungen für den Pflegealltag

Was die PT/PA-Tarife besonders wertvoll macht, sind die integrierten Assistance-Leistungen, die in Zusammenarbeit mit dem Malteser Hilfsdienst erbracht werden. Diese praktischen Unterstützungsangebote helfen Betroffenen und Angehörigen, den oft überwältigenden Pflegealltag zu organisieren und zu bewältigen:

  • Garantierte Pflegeplatzvermittlung: Innerhalb von 24 Stunden wird ein geeigneter Pflegeplatz vermittelt, wenn dies erforderlich ist

  • Kostenlose Pflegeberatung: Fachkundige Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege steht jederzeit zur Verfügung

  • Vermittlung von Hilfs- und Dienstleistungen: Professionelle Pflegekräfte für die ambulante Pflege, Wohnungsreinigung, Wäsche- und Einkaufsservice, Menüservice, Fahrdienste und viele weitere Unterstützungsangebote werden organisiert

  • DEVK-Pflegeportal: Ein umfangreiches Online-Portal mit Informationen zu allen Pflegethemen, praktischen Kalender- und Kontaktfunktionen erleichtert die Organisation des Pflegealltags erheblich

Diese Assistance-Leistungen sind mehr als nur eine Zusatzoption – sie stellen eine echte Entlastung dar, besonders in Situationen, in denen Angehörige überfordert sind und nicht wissen, wo sie die notwendige Unterstützung finden.

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Mit Pflegegrad oft kostenfrei

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Pflegetagegeld-Grundabsicherung (PT3): Schutz für den schlimmsten Fall

Für Menschen, die eine kostengünstige Grundabsicherung suchen, bietet die DEVK den Tarif PT3 (oder PT-B3) an. Dieser Tarif konzentriert sich auf die höchsten Pflegegrade und ist besonders preiswert:

  • Pflegegrad 5: 100% des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes

  • Pflegegrad 4: 50% des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes

Die Beiträge sind abhängig vom Eintrittsalter. Beispiele für den monatlichen Beitrag je 5 Euro Pflegetagegeld:

  • Einstiegsalter 30 Jahre: ab 1,52 Euro monatlich

  • Einstiegsalter 45 Jahre: ab 2,57 Euro monatlich

Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht die Leistung: Bei einem vereinbarten Tagessatz von 45 Euro und Pflegegrad 4 erhalten Sie 1.350 Euro monatlich (50% von 2.700 Euro). Der monatliche Beitrag bei einem Einstiegsalter von 30 Jahren läge bei etwa 13,68 Euro (9 x 1,52 Euro).

Optimale Vorsorgestrategie: Kombination mehrerer Produkte

Die DEVK empfiehlt für eine bedarfsgerechte Absicherung die Kombination aus Förderpflege und Pflegetagegeld. Ein Rechenbeispiel für einen 30-jährigen Kunden mit einer Versorgungslücke in Pflegegrad 4 von 1.825 Euro:

  • Förderpflege: Beitrag 17,60 Euro (davon 5 Euro staatliche Zulage), Leistung 450 Euro

  • Pflegetagegeld PT/PA (Tagessatz 45 Euro): Beitrag 41,14 Euro, Leistung 1.350 Euro

  • Gesamtbeitrag: 58,74 Euro monatlich

  • Gesamtleistung bei Pflegegrad 4: 1.800 Euro monatlich

Diese Kombination bietet mehrere Vorteile: Sie profitieren von der staatlichen Förderung, kommen in den Genuss der umfassenden Assistance-Leistungen und können die Wartezeit der Förderpflege erlassen bekommen. Zudem steht Ihnen das DEVK-Pflegeportal in vollem Umfang zur Verfügung.

Antragstellung und Formulare: So kommen Sie zu Ihren Leistungen

Wenn der Pflegefall eintritt, ist schnelles und korrektes Handeln wichtig. Die DEVK hat den Antragsprozess klar strukturiert, damit Versicherte zügig ihre Leistungen erhalten können.

Der Weg zum Pflegegeld – Schritt für Schritt:

  • Schritt 1: Antrag stellen – Melden Sie sich bei der DEVK und teilen Sie mit, dass Pflegebedürftigkeit eingetreten ist oder voraussehbar ist

  • Schritt 2: Formulare ausfüllen – Sie erhalten den „Antrag auf ambulante Pflegeleistungen" (Formular 90472) und weitere erforderliche Unterlagen

  • Schritt 3: Begutachtung durch Medicproof – Der medizinische Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherungen erstellt ein Pflegegutachten

  • Schritt 4: Bescheid erhalten – Die DEVK entscheidet anhand des Gutachtens über den Pflegegrad und die Leistungen

  • Schritt 5: Leistungen in Anspruch nehmen – Nach positiver Entscheidung werden die vereinbarten Leistungen ausgezahlt

Wichtige Formulare und Anlagen:

  • Antrag auf ambulante Pflegeleistungen: Hier geben Sie an, welche Leistungsart Sie wünschen (Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung)

  • Pflegeprotokoll: Eine detaillierte Beschreibung der aktuellen Pflegesituation und der erforderlichen Unterstützung

  • Einwilligungserklärung: Erlaubnis zur Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung für die Begutachtung

Bei der Antragstellung sollten Sie besonders sorgfältig vorgehen und alle Einschränkungen realistisch darstellen. Viele Antragsteller neigen dazu, ihre Selbstständigkeit zu überschätzen, was zu einem niedrigeren Pflegegrad führen kann.

Das Begutachtungsverfahren durch Medicproof

Die DEVK arbeitet für die Pflegebegutachtung mit Medicproof zusammen, dem medizinischen Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen. Medicproof ist unabhängig von den Versicherungen und soll neutral und objektiv die Pflegesituation erfassen.

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage nach Eingang des vollständigen Pflegeantrags. Die DEVK Krankenversicherungs-AG hat im Jahr 2023 alle gesetzlichen Fristen eingehalten und Kunden zeitnah über ihre Pflegesituation aufgeklärt.

Vorbereitung auf die Begutachtung:

  • Füllen Sie das Medicproof Pflegeprotokoll sorgfältig und ehrlich aus

  • Dokumentieren Sie typische Tage mit allen erforderlichen Hilfestellungen

  • Notieren Sie besondere Schwierigkeiten und zeitaufwändige Pflegesituationen

  • Bereiten Sie Unterlagen vor (Arztberichte, Medikamentenliste, Hilfsmittelverzeichnis)

  • Bitten Sie eine vertraute Person, bei der Begutachtung anwesend zu sein

  • Seien Sie während der Begutachtung ehrlich und zeigen Sie Ihre tatsächlichen Einschränkungen

Nach der Begutachtung erstellt Medicproof ein Gutachten, das der DEVK als Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad dient. Sie erhalten sowohl das Gutachten als auch den Bescheid zugeschickt.

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Wichtig

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Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid

Falls Sie mit dem zugeteilten Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einzulegen. Dies ist wichtig, da ein niedrigerer Pflegegrad auch geringere Leistungen bedeutet.

Häufige Gründe für einen Widerspruch:

  • Die pflegebedürftige Person war am Begutachtungstag ungewöhnlich fit

  • Wichtige Einschränkungen wurden im Gutachten nicht oder falsch erfasst

  • Der Hilfebedarf wurde unterschätzt

  • Eine Verschlechterung ist seit der Begutachtung eingetreten

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte gut begründet werden. Fordern Sie zunächst das vollständige Gutachten an, falls Sie es noch nicht erhalten haben. Prüfen Sie das Gutachten sorgfältig auf Fehler oder Unvollständigkeiten. Eine fachkundige Begründung erhöht die Erfolgschancen erheblich – ziehen Sie gegebenenfalls einen Pflegeberater oder Sozialberater hinzu.

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Wichtig

Fristen wahren, Chancen erhöhen

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Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 2025

Um die Bedeutung der privaten Pflegezusatzversicherung richtig einordnen zu können, ist es wichtig, die aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu kennen. Zum 1. Januar 2025 wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht.

Pflegegeld 2025 (bei häuslicher Pflege durch Angehörige):

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Pflegesachleistungen 2025 (für professionelle ambulante Pflege):

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Vollstationäre Pflege 2025:

  • Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich

Zusätzlich gibt es seit 2022 einen Leistungszuschlag für Pflegeheimbewohner, der den Eigenanteil für die Pflegekosten (nicht für Unterkunft und Verpflegung) reduziert:

  • Erstes Jahr: 15% des Eigenanteils

  • Zweites Jahr: 30% des Eigenanteils

  • Drittes Jahr: 50% des Eigenanteils

  • Ab dem vierten Jahr: 75% des Eigenanteils

Der Entlastungsbetrag wurde auf 131 Euro monatlich erhöht und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Auch die Budgets für

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zum 1. Juli 2025 zusammengelegt. Es steht nun ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.

Tagespflege und Nachtpflege: Zusätzliche Entlastung nutzen

Ein oft unterschätztes Angebot ist die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege. Diese Leistung wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet und steht als zusätzliches Budget zur Verfügung.

Tagespflege-Budget 2025:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.086 Euro monatlich

Die Tagespflege deckt die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Beförderung zur Einrichtung und zurück ab. Lediglich für Unterkunft und Verpflegung muss ein Eigenanteil gezahlt werden, der oft zwischen 20 und 40 Euro pro Tag liegt. Dieser Eigenanteil kann mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro finanziert werden.

Trotz der erheblichen Entlastungswirkung wird die Tagespflege von etwa 85 Prozent der Pflegebedürftigen nicht genutzt. Häufige Gründe sind Unkenntnis über das Angebot, Sorge vor Veränderungen oder die Befürchtung, die pflegebedürftige Person könnte sich unwohl fühlen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatliche Unterstützung sichern

Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (ab 2025, vorher 40 Euro). Diese Pauschale deckt wichtige Hygieneartikel ab:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Schutzschürzen

  • Bettschutzeinlagen

  • FFP2-Masken

  • Mundschutz

Die Beantragung erfolgt mit den Formularen Anlage 2 und 4 bei der Pflegekasse. Viele Online-Anbieter übernehmen die Antragstellung und liefern monatlich Pflegeboxen direkt nach Hause. Der Versand erfolgt kostenfrei, und die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss

Für bauliche Anpassungen der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Die Höhe ist unabhängig vom Pflegegrad – auch Personen mit Pflegegrad 1 erhalten die volle Summe.

Typische wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

  • Einbau eines Treppenlifts

  • Umbau des Badezimmers (z.B. ebenerdige Dusche statt Badewanne)

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung

  • Installation von Haltegriffen und Handläufen

  • Rampen für Eingänge

  • Anpassung der Beleuchtung

  • Erhöhung des WCs

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zunächst sollten Sie Kostenvoranschläge einholen, diese der Pflegekasse vorlegen und auf die Genehmigung warten. Erst dann dürfen Sie die Arbeiten beauftragen.

Treppenhaus mit installiertem Treppenlift an einer geraden Treppe. Neutrale Wohnungseinrichtung, Fokus auf barrierefreien Zugang.

Ein Treppenlift schafft sichere Mobilität

Pflegeberatung: Ihr Anspruch auf individuelle Unterstützung

Alle Versicherten, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese Beratung ist kostenlos und umfasst:

  • Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs

  • Erstellung eines Versorgungsplans

  • Information über Leistungen und Angebote

  • Hinweise auf Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige

  • Vermittlung von Dienstleistern

  • Begleitung in der jeweiligen Pflegesituation

Die DEVK benennt Ihnen eine persönlich zuständige Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen ein Beratungsangebot oder einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle. Die Beratung kann auf Wunsch auch zu Hause durchgeführt werden.

Kostenlose Pflegeberatung sichern
Individuelle Hilfe zu Leistungen und Anträgen

Wer benötigt die Pflegeberatung?

Kostenlose Pflegekurse für Angehörige nutzen

Die Pflegekassen sind nach § 45 SGB XI verpflichtet, kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten. Diese Schulungen vermitteln praktisches Wissen und Techniken für den Pflegealltag:

  • Rückengerechtes Heben und Lagern

  • Unterstützung bei der Körperpflege

  • Umgang mit Demenz und herausforderndem Verhalten

  • Medikamentengabe und Behandlungspflege

  • Organisation des Pflegealltags

  • Entlastungsmöglichkeiten kennenlernen

  • Rechtliche und finanzielle Fragen

Pflegekurse werden sowohl als Präsenzveranstaltungen vor Ort als auch als Online-Kurse angeboten. Die Online-Variante bietet maximale Flexibilität, da Sie die Inhalte jederzeit abrufen können. Auch Privatversicherte haben Anspruch auf diese kostenlosen Kurse.

Pflegehilfsmittel kostenlos nach Hause

Einmal beantragen – monatlich bis 40 € für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. kostenlos geliefert.

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Kontakt zur DEVK: Alle wichtigen Anlaufstellen

Bei Fragen zu Ihrer Pflegezusatzversicherung oder zur Pflegepflichtversicherung stehen Ihnen verschiedene Kontaktwege zur Verfügung:

Allgemeine Kundenbetreuung:

  • Telefon: 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)

  • Aus dem Ausland: +49 221 757-757

  • Servicezeiten: Montag bis Samstag von 8:00 bis 21:00 Uhr

  • E-Mail: info@devk.de

Speziell für Pflegepflichtversicherung:

  • Telefon: 0221 757-1660

  • E-Mail: normalbestand.kv@devk.de

  • Servicezeiten: Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)

Schriftlicher Kontakt:

DEVK Krankenversicherungs-AG
Riehler Straße 190
50735 Köln

Für persönliche Beratungen stehen bundesweit rund 1.200 Geschäftsstellen mit etwa 2.550 Vertriebspartnerschaften zur Verfügung. Über die Website der DEVK können Sie die nächstgelegene Beratungsstelle finden und direkt einen Termin vereinbaren. Die DEVK bietet auch Videoberatung an, sodass Sie bequem von zu Hause aus beraten werden können.

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Förderung

Bis 4.180 € Förderung

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Online-Services und digitale Verwaltung

Über das Online-Portal meineDEVK können Sie Ihre Versicherungen bequem digital verwalten:

  • Vertragsübersicht und Leistungsdetails einsehen

  • Kontaktdaten und Bankverbindung ändern

  • Schadensmeldungen einreichen

  • Dokumente herunterladen

  • Nachrichten an die DEVK senden

Das DEVK-Pflegeportal steht Versicherten mit dem Tarif PT/PA zur Verfügung und bietet:

  • Umfangreiche Informationen zu allen Pflegethemen

  • Praktische Kalender- und Kontaktfunktionen

  • Hilfe bei der Organisation des Pflegealltags

  • Direkten Zugang zu Assistance-Leistungen

Wann sollten Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist so früh wie möglich. Je jünger Sie beim Vertragsabschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge und desto höher fallen später die Leistungen aus (dies gilt insbesondere für die Förderpflege).

Wichtige Überlegungen zum richtigen Zeitpunkt:

  • Gesundheitszustand: Bei vielen Tarifen (außer der Förderpflege) erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen oder Ablehnungen führen

  • Alter: Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge deutlich an

  • Wartezeiten: Die Förderpflege hat eine Wartezeit von fünf Jahren – je früher Sie abschließen, desto schneller greift der Schutz

  • Finanzielle Belastbarkeit: Prüfen Sie, welcher monatliche Beitrag langfristig tragbar ist

Laut Statistik wird etwa jeder Zweite im Laufe seines Lebens pflegebedürftig. Das durchschnittliche Eintrittsalter in Pflegebedürftigkeit liegt bei etwa 80 Jahren, aber auch jüngere Menschen können durch Unfälle oder Krankheiten pflegebedürftig werden. Eine rechtzeitige Vorsorge schützt Sie und Ihre Familie vor erheblichen finanziellen Belastungen.

Besonderheiten für privat Krankenversicherte

Privatversicherte haben bei der DEVK die gleichen Ansprüche auf Pflegeleistungen wie gesetzlich Versicherte – die Leistungen sind identisch. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Finanzierung:

In der privaten Pflegepflichtversicherung funktioniert die Finanzierung nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Jeder Versicherte baut durch monatliche Beiträge einen Kapitalstock (Alterungsrückstellungen) auf, um sein mit dem Alter steigendes Pflegerisiko selbst abzudecken. Die Beiträge sind abhängig vom Eintrittsalter und dem individuellen Risiko bei Vertragsabschluss.

Für die Begutachtung ist nicht der Medizinische Dienst (MD) zuständig, sondern Medicproof. Das Begutachtungsverfahren läuft jedoch nach denselben Kriterien ab wie bei gesetzlich Versicherten.

Praktische Tipps für DEVK-Versicherte im Pflegefall

1. Frühzeitig handeln: Stellen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen, sobald erkennbar ist, dass dauerhaft Hilfe benötigt wird. Die Leistungen werden rückwirkend zum Antragsdatum gezahlt.

2. Dokumentation führen: Notieren Sie über mehrere Wochen, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung benötigt wird und wie viel Zeit die Pflege täglich in Anspruch nimmt. Diese Aufzeichnungen helfen bei der Begutachtung.

3. Alle Leistungen kombinieren: Nutzen Sie die Möglichkeit, verschiedene Leistungen zu kombinieren (z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege, Kurzzeitpflege). So schöpfen Sie Ihre Ansprüche optimal aus.

4. Assistance-Leistungen aktiv nutzen: Wenn Sie den Tarif PT/PA haben, zögern Sie nicht, die Assistance-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Beratung und Vermittlung ist kostenfrei und kann Ihnen viel Zeit und Stress ersparen.

5. Regelmäßige Überprüfung: Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Warten Sie nicht bis zum nächsten Begutachtungstermin.

6. Entlastungsangebote wahrnehmen: Nehmen Sie an kostenlosen Pflegekursen teil, nutzen Sie Verhinderungspflege für Auszeiten und ziehen Sie Tagespflege in Betracht. Die Pflege ist ein Marathon, kein Sprint.

7. Beratung suchen: Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegeberatung. Die Pflegeberater kennen alle Leistungen und können Ihnen helfen, die optimale Versorgung zu organisieren.

Häufige Missverständnisse und Irrtümer

Irrtum 1: „Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht aus"
Tatsache: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab. Im Durchschnitt verbleibt eine Finanzierungslücke von etwa 50 Prozent, die aus eigenen Mitteln getragen werden muss.

Irrtum 2: „Eine Pflegezusatzversicherung ist zu teuer"
Tatsache: Mit der staatlich geförderten Förderpflege können Sie bereits ab einem Eigenanteil von 10 Euro monatlich vorsorgen. Je früher Sie beginnen, desto günstiger ist der Beitrag.

Irrtum 3: „Im Pflegefall springt das Sozialamt ein"
Tatsache: Das Sozialamt zahlt nur, wenn eigene Mittel und das Einkommen nicht ausreichen. Allerdings werden dann zunächst Vermögen und Schonvermögen aufgebraucht, und auch Kinder können zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Irrtum 4: „Mit Vorerkrankungen bekomme ich keine Pflegezusatzversicherung"
Tatsache: Die DEVK-Förderpflege kommt ohne Gesundheitsprüfung aus und nimmt alle Antragsteller auf, unabhängig von Vorerkrankungen.

Irrtum 5: „Ich bin zu alt für eine Pflegezusatzversicherung"
Tatsache: Auch im höheren Alter ist ein Abschluss noch möglich und sinnvoll. Die Beiträge sind zwar höher, aber der Versicherungsschutz greift bereits kurz nach Vertragsabschluss (nach Ablauf der Wartezeit).

Die Zukunft der Pflegeversicherung: Was sich ändern wird

Die demografische Entwicklung in Deutschland führt dazu, dass immer mehr Menschen pflegebedürftig werden, während gleichzeitig weniger junge Menschen Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen. Experten gehen davon aus, dass die Finanzierungslücke in den kommenden Jahren weiter wachsen wird.

Die Politik hat bereits reagiert: Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden zum 1. Januar 2025 die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Gleichzeitig stieg jedoch auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent für Kinderlose.

Weitere Anpassungen sind in den nächsten Jahren zu erwarten. Die nächste reguläre Erhöhung der Pflegeleistungen soll zum 1. Januar 2028 erfolgen und sich an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen orientieren.

Für Versicherte bedeutet dies: Die private Pflegevorsorge wird noch wichtiger, da die gesetzlichen Leistungen voraussichtlich nicht mit den steigenden Pflegekosten Schritt halten werden. Wer frühzeitig vorsorgt, sichert sich gegen diese Entwicklung ab und bewahrt seine finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte zur DEVK Krankenversicherung

Die DEVK Krankenversicherungs-AG bietet umfassende Lösungen für die private Pflegevorsorge, die die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen helfen. Mit über 135 Jahren Erfahrung und rund 4,2 Millionen Kunden ist die DEVK ein etablierter und verlässlicher Partner im deutschen Versicherungsmarkt.

Die drei Hauptprodukte der DEVK-Pflegevorsorge:

  • Förderpflege: Staatlich geförderte Basisabsicherung ab 15 Euro monatlich (davon 5 Euro staatliche Zulage), ohne Gesundheitsprüfung, mit Wartezeit von fünf Jahren

  • Pflegetagegeldversicherung PT/PA: Umfassender Schutz in allen Pflegegraden mit wertvollen Assistance-Leistungen, inklusive Pflegeportal und Unterstützung durch den Malteser Hilfsdienst

  • Grundabsicherung PT3: Günstige Einstiegslösung, die Schutz für die höchsten Pflegegrade 4 und 5 bietet

Zentrale Vorteile der DEVK-Pflegeversicherungen:

  • Flexible Tarifgestaltung für unterschiedliche Bedürfnisse und Budgets

  • Kombination mehrerer Produkte für optimalen Schutz möglich

  • Umfassende Assistance-Leistungen im Pflegealltag (bei PT/PA)

  • Schnelle Bearbeitung von Pflegeanträgen (gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen wird eingehalten)

  • Bundesweites Beratungsnetz mit über 1.200 Geschäftsstellen

  • Digitale Services für bequeme Verwaltung

Wichtige Kontaktdaten im Überblick:

  • Allgemeine Beratung: 0800 4-757-757 (gebührenfrei, Mo-Sa 8:00-21:00 Uhr)

  • Pflegepflichtversicherung: 0221 757-1660 (Mo-Fr 10:00-18:00 Uhr)

  • E-Mail: info@devk.de bzw. normalbestand.kv@devk.de

  • Online-Portal: meineDEVK für digitale Verwaltung

Handlungsempfehlungen für Versicherte:

  1. Prüfen Sie frühzeitig Ihren Vorsorgebedarf und die bestehende Versorgungslücke

  2. Beginnen Sie die Pflegevorsorge so jung wie möglich, um von günstigen Beiträgen und höheren Leistungen zu profitieren

  3. Nutzen Sie die staatliche Förderung der Förderpflege als kostengünstigen Einstieg

  4. Kombinieren Sie verschiedene Produkte für optimalen Schutz

  5. Stellen Sie Anträge auf Pflegeleistungen rechtzeitig und sorgfältig

  6. Bereiten Sie sich gründlich auf die Begutachtung durch Medicproof vor

  7. Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung

  8. Nehmen Sie Beratungsangebote und Assistance-Leistungen aktiv in Anspruch

  9. Dokumentieren Sie Verschlechterungen und beantragen Sie gegebenenfalls eine Höherstufung

  10. Informieren Sie sich kontinuierlich über Änderungen im Pflegesystem

Die private Pflegevorsorge ist angesichts der demografischen Entwicklung und der begrenzten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung unverzichtbar geworden. Die DEVK bietet mit ihren verschiedenen Tarifen passende Lösungen für unterschiedliche Lebenssituationen und Budgets. Durch die Kombination aus finanziellen Leistungen und praktischen Unterstützungsangeboten stellt die DEVK sicher, dass ihre Versicherten im Pflegefall umfassend abgesichert sind.

Wer heute vorsorgt, schützt nicht nur seine eigene finanzielle Zukunft, sondern entlastet auch seine Familie. Die Pflegekosten werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen, während die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wahrscheinlich nicht im gleichen Maße mitwachsen werden. Eine private Pflegezusatzversicherung ist daher eine wichtige Investition in Ihre Lebensqualität und Ihre finanzielle Sicherheit im Alter.

Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre individuelle Situation zu analysieren und lassen Sie sich persönlich beraten. Die Experten der DEVK stehen Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Vorsorgestrategie, die zu Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten passt. Je früher Sie handeln, desto besser sind Sie für den Pflegefall gerüstet.

DEVK Pflege-FAQ

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