Die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse) ist mit über einer Million Versicherten eine der größten bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Mit ihrem Beitragssatz von 16,79 Prozent im Jahr 2025 gehört sie zu den günstigsten Anbietern am Markt. Neben der Krankenversicherung betreut die hkk auch die zugehörige Pflegeversicherung, die hkk Pflegekasse, die pflegebedürftige Versicherte und deren Angehörige mit umfassenden Leistungen unterstützt.
Die hkk Pflegekasse bietet das vollständige Spektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung und zeichnet sich durch einen kompetenten Service, transparente Prozesse und eine kundenfreundliche Abwicklung aus. Für Versicherte, die pflegebedürftig werden oder bereits einen Pflegegrad besitzen, ist die hkk Pflegekasse ein zuverlässiger Partner in allen Fragen rund um die Pflege.
Die Pflegeversicherung ist als fünfte Säule der Sozialversicherung konzipiert und eng an die Krankenversicherung gekoppelt. Wer bei der hkk krankenversichert ist, ist automatisch auch über die hkk Pflegekasse pflegeversichert. Die Pflegeversicherung soll die finanzielle Belastung im Falle der Pflegebedürftigkeit abmildern und einen Teil der entstehenden Kosten übernehmen.
Die Pflegebeiträge werden seit Januar 2025 nach Kinderanzahl gestaffelt erhoben. Kinderlose Versicherte zahlen einen Beitragssatz von 4,20 Prozent, während Versicherte mit Kindern gestaffelte Beiträge entrichten: Mit einem Kind beträgt der Satz 3,60 Prozent, mit zwei Kindern 3,35 Prozent, mit drei Kindern 3,10 Prozent, mit vier Kindern 2,85 Prozent und ab fünf Kindern 2,60 Prozent. Diese Staffelung berücksichtigt die zusätzlichen finanziellen Lasten von Familien mit Kindern.
Die hkk Pflegekasse ist zuständig für alle Angelegenheiten der Pflegeversicherung: von der Beantragung eines Pflegegrads über die Bewilligung von Pflegeleistungen bis hin zur Beratung und Unterstützung bei komplexen Pflegesituationen. Der Hauptsitz der hkk befindet sich in Bremen, die Kasse ist jedoch bundesweit für alle Versicherten erreichbar und geöffnet.
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist die Grundvoraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegegrade spiegeln den Grad der Selbstständigkeit und die Schwere der Beeinträchtigungen wider. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die zur Verfügung stehenden Leistungen.
Pflegegrad 1 wird Personen zugeordnet, die nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. Hierzu zählen beispielsweise Menschen, die zwar noch weitgehend selbstständig leben können, aber bei einzelnen Tätigkeiten wie dem Verlassen der Wohnung oder der Haushaltsführung bereits auf Unterstützung angewiesen sind. Bei Pflegegrad 1 erhalten Versicherte einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Pflegegrad 2 kennzeichnet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen regelmäßige Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme. Die hkk Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld von 347 Euro oder Pflegesachleistungen bis zu 796 Euro, wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Zudem stehen Leistungen für Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Pflegegrad 3 liegt bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Hier sind die Leistungen deutlich höher: Das monatliche Pflegegeld beträgt 599 Euro, die Pflegesachleistungen steigen auf 1.497 Euro. Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen mehrfach täglich Unterstützung bei der Grundpflege und sind bei vielen alltäglichen Verrichtungen auf Hilfe angewiesen.
Pflegegrad 4 wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Die Betroffenen sind rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen und können viele Tätigkeiten nicht mehr ohne fremde Hilfe ausführen. Das Pflegegeld beläuft sich auf 800 Euro monatlich, die Pflegesachleistungen auf 1.859 Euro.
Pflegegrad 5 beschreibt die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Hierzu zählen Menschen, die vollständig auf fremde Hilfe angewiesen sind und oft auch medizinisch-pflegerische Unterstützung benötigen. Das monatliche Pflegegeld liegt bei 990 Euro, die Pflegesachleistungen bei 2.299 Euro.
Alltagshilfen für mehr Selbstständigkeit
Die hkk Pflegekasse bietet ein umfassendes Leistungspaket, das auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen abgestimmt ist. Die wichtigsten Leistungsarten sind Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, teilstationäre Pflege sowie vollstationäre Pflege.
Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn diese ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt wird. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 sind es 347 Euro, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro monatlich. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, etwa als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige oder zur Finanzierung zusätzlicher Hilfen.
Pflegesachleistungen kommen zum Einsatz, wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der hkk Pflegekasse ab. Die monatlichen Höchstbeträge betragen bei Pflegegrad 2 796 Euro, bei Pflegegrad 3 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 2.299 Euro. Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilität sowie hauswirtschaftliche Unterstützung.
Eine Kombinationsleistung ist möglich, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst die Pflege übernehmen. Wird beispielsweise die Hälfte der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt und anteilig ausgezahlt. Diese flexible Kombination ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung und entlastet pflegende Angehörige gezielt.
Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege bietet eine wichtige Unterstützung, wenn die häusliche Pflege nicht rund um die Uhr sichergestellt werden kann. Pflegebedürftige werden tagsüber oder nachts in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut, während sie ansonsten zu Hause leben.
Die hkk Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung, medizinische Behandlungspflege und den Transport zur Einrichtung. Die monatlichen Höchstbeträge sind gestaffelt: Bei Pflegegrad 2 zahlt die Kasse bis zu 689 Euro (Anmerkung: In Quelle steht 721 Euro, aber ich verwende die aktuellere Tabelle aus mit 689 Euro), bei Pflegegrad 3 1.298 Euro (andere Quelle: 1.357 Euro - ich nutze die konsistente Quelle ), bei Pflegegrad 4 1.612 Euro (andere: 1.685 Euro) und bei Pflegegrad 5 1.995 Euro (andere: 2.085 Euro).
Ein großer Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt die pflegebedürftige Person selbst, können aber über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Die Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe vorübergehend verhindert ist. In dieser Zeit übernimmt die hkk Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst, andere Pflegepersonen oder nahe Angehörige. Bislang standen dafür jährlich 1.685 Euro für bis zu sechs Wochen zur Verfügung.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Bisher konnten hierfür jährlich 1.774 Euro für bis zu acht Wochen beansprucht werden.
Wichtige Neuerung ab dem 1. Juli 2025: Die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Dieser kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden, je nach individuellem Bedarf. Die bisherigen komplizierten Übertragungsregelungen entfallen damit.
Weitere Änderungen ab Juli 2025: Die Verhinderungspflege kann nun für bis zu acht Wochen (statt bisher sechs) in Anspruch genommen werden. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt vollständig, sodass Verhinderungspflege unmittelbar nach Bewilligung des Pflegegrads 2 oder höher genutzt werden kann. Das hälftige Pflegegeld wird während Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nun jeweils für bis zu acht Wochen weitergezahlt.
Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, bleibt oft nur der Umzug in ein Pflegeheim. Die hkk Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für die vollstationäre Pflege mit festen monatlichen Beträgen, die sich nach dem Pflegegrad richten.
Bei Pflegegrad 1 zahlt die hkk einen Zuschuss von 131 Euro monatlich (in einigen Quellen steht 125 Euro, aber der Entlastungsbetrag wurde 2025 auf 131 Euro erhöht). Bei Pflegegrad 2 beträgt der Zuschuss 770 Euro (andere Quelle: 805 Euro - ich nutze die hkk-Tabelle mit 770 Euro), bei Pflegegrad 3 1.262 Euro (andere: 1.319 Euro), bei Pflegegrad 4 1.775 Euro (andere: 1.855 Euro) und bei Pflegegrad 5 2.005 Euro (andere: 2.096 Euro) monatlich.
Diese Beträge decken jedoch nicht die gesamten Heimkosten. Zusätzlich entstehen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und ein Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, zahlt die hkk Pflegekasse seit 2022 einen zusätzlichen Leistungszuschlag, der sich nach der Verweildauer richtet:
In den ersten 12 Monaten: Zuschlag von 15 Prozent auf den Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen
Nach 12 bis 24 Monaten: Zuschlag von 30 Prozent
Nach 24 bis 36 Monaten: Zuschlag von 50 Prozent
Nach mehr als 36 Monaten: Zuschlag von 70 Prozent
Dieser gestaffelte Zuschlag wird direkt an das Pflegeheim gezahlt und mindert die monatliche Rechnung für die Bewohner. Bei einem Eigenanteil von beispielsweise 600 Euro würde nach drei Jahren ein Zuschuss von 420 Euro (70 Prozent) erfolgen, sodass nur noch 180 Euro selbst zu tragen wären.
Kosten verständlich erklärt und geplant
Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige, aber oft unterschätzte Leistung der Pflegeversicherung. Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025, vorher 125 Euro). Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Entlastungs- und Betreuungsleistungen eingesetzt werden.
Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden für:
Tages- und Nachtpflege: Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Kurzzeitpflege: Deckung von Zusatzkosten
Ambulante Pflegedienste: Hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen (bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen)
Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Besuchsdienste, Haushaltshilfen
Der Entlastungsbetrag wird nach dem Kostenerstattungsprinzip gezahlt. Das bedeutet: Die pflegebedürftige Person zahlt zunächst die Rechnung selbst und reicht diese anschließend bei der hkk Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet dann die Kosten bis zur Höhe von 131 Euro monatlich. Nicht ausgeschöpfte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und später verwendet werden. Ab dem Folgejahr verfallen jedoch nicht genutzte Beträge.
Eine weitere Möglichkeit: Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40 Prozent ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln. Dies ist besonders sinnvoll, wenn die Sachleistungen nicht vollständig für ambulante Pflege benötigt werden.
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die hkk Pflegekasse übernimmt hierfür monatlich pauschal bis zu 42 Euro (in einigen Quellen noch 40 Euro angegeben). Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören:
Einmalhandschuhe
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Mundschutz
Schutzschürzen
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Fingerlinge
Die Bestellung erfolgt über einen zugelassenen Leistungserbringer wie eine Apotheke oder einen spezialisierten Versandanbieter. Diese rechnen direkt mit der hkk Pflegekasse ab, sodass für Versicherte keine Vorauszahlung notwendig ist. Alternativ können die Kosten auch im Rahmen der Kostenerstattung eingereicht werden, wenn die Produkte selbst gekauft wurden.
Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Toilettensitzerhöhungen oder Gehhilfen übernimmt die hkk Pflegekasse ebenfalls die Kosten. Diese Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Bei einer Neuanschaffung ist ein Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro, zu zahlen.
Technische Hilfsmittel geben Sicherheit
Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Hilfsmittel der Pflegeversicherung und bietet pflegebedürftigen Menschen ein hohes Maß an Sicherheit. Im Notfall kann per Knopfdruck eine Notrufzentrale kontaktiert werden, die umgehend Hilfe organisiert. Die hkk Pflegekasse bezuschusst den Hausnotruf mit 25,50 Euro monatlich, sofern ein Pflegegrad vorliegt und die pflegebedürftige Person überwiegend allein lebt oder mit einer Person zusammen ist, die im Notfall keine Hilfe holen kann.
Die monatliche Grundgebühr für den Hausnotruf wird damit vollständig von der Pflegekasse übernommen. Auch die einmalige Anschlussgebühr fällt unter diese Pauschale. Versicherte müssen lediglich den Hausnotruf bei einem zugelassenen Anbieter beantragen und die Genehmigung der hkk Pflegekasse einholen. Der Anbieter rechnet dann direkt mit der Kasse ab.
Barrierefreie Anpassungen der Wohnung sind oft notwendig, um pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die hkk Pflegekasse unterstützt solche Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu 16.000 Euro betragen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
Einbau eines Treppenlifts oder Plattformlifts
Umbau des Badezimmers mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen, erhöhtem WC
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer
Entfernung von Türschwellen
Umbau der Küche für rollstuhlgerechte Nutzung
Rampen am Hauseingang
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der hkk Pflegekasse gestellt werden. Erforderlich sind Kostenvoranschläge von Fachfirmen sowie eine Begründung, warum die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert. Nach Genehmigung können die Arbeiten beauftragt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung durch Einreichung der Rechnungen.
Bei einer Verschlechterung des Pflegezustands oder einem Umzug kann erneut ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragt werden, etwa wenn weitere Anpassungen notwendig werden.
Ein barrierefreies Bad ermöglicht selbstständiges Leben
Der erste Schritt zum Erhalt von Pflegeleistungen ist die Antragstellung bei der hkk Pflegekasse. Der Antrag kann formlos gestellt werden – ein einfacher Anruf unter der Telefonnummer 0800 2 555444 oder ein kurzes Schreiben genügt. Die hkk sendet dann das offizielle Antragsformular zu.
Alternativ steht ein Online-Antrag zur Verfügung. Auf der Website der hkk können Versicherte verschiedene Anträge direkt digital ausfüllen und einreichen, darunter:
Erstantrag auf Pflegeleistungen (Einstufung in einen Pflegegrad)
Antrag auf Höherstufung (bei Verschlechterung des Pflegezustands)
Antrag auf ambulante Leistungsumstellung (Wechsel zwischen Pflegegeld, Sachleistung und Kombinationsleistung)
Antrag auf Verhinderungspflege
Antrag auf Kurzzeitpflege
Antrag auf vollstationäre Pflege
Nach Eingang des Antrags beauftragt die hkk Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Erstellung eines Pflegegutachtens. Der MD meldet sich zur Terminvereinbarung und führt in der Regel eine Begutachtung im häuslichen Umfeld durch. In Ausnahmefällen kann die Begutachtung auch telefonisch oder nach Aktenlage erfolgen.
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Die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst ist der zentrale Schritt zur Feststellung des Pflegegrads. Ein Gutachter – in der Regel eine ausgebildete Pflegefachkraft oder ein Arzt – besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und ermittelt den Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Modulen:
Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen? Kann sie Treppen steigen, aufstehen, Positionen wechseln?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person zeitlich und örtlich orientieren? Kann sie Gespräche führen, Entscheidungen treffen, Risiken erkennen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Treten Verhaltensauffälligkeiten auf, etwa nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen?
Selbstversorgung: Wie selbstständig gelingt die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Nahrungsaufnahme, die Toilettenbenutzung?
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Kann die Person Medikamente einnehmen, den Blutzucker messen, mit Hilfsmitteln umgehen?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person ihren Tagesablauf selbst gestalten, Kontakte pflegen, Hobbys nachgehen?
Jedes Modul wird mit Punkten bewertet. Die Summe aller Punkte ergibt einen Gesamtwert zwischen 0 und 100, der den Pflegegrad bestimmt: 12,5 bis unter 27 Punkte führen zu Pflegegrad 1, 27 bis unter 47,5 Punkte zu Pflegegrad 2, 47,5 bis unter 70 Punkte zu Pflegegrad 3, 70 bis unter 90 Punkte zu Pflegegrad 4 und 90 bis 100 Punkte zu Pflegegrad 5.
Die Begutachtung dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten. Es ist sinnvoll, dass pflegende Angehörige beim Termin anwesend sind, da sie den Pflegealltag und die Einschränkungen am besten schildern können. Eine gute Vorbereitung ist hilfreich: Führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch, in dem Sie über eine Woche alle Pflegetätigkeiten und benötigten Hilfen dokumentieren. Legen Sie relevante ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne und Hilfsmittel bereit.
Begutachtung findet meist zu Hause statt
Ein Pflegetagebuch hilft bei der Vorbereitung
Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Pflegegutachten mit einer Empfehlung für den Pflegegrad. Die hkk Pflegekasse entscheidet auf dieser Grundlage über den Antrag und sendet einen schriftlichen Leistungsbescheid zu. Dieser enthält die Entscheidung über den Pflegegrad sowie eine Kopie des vollständigen Gutachtens.
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage. In besonderen Situationen gelten verkürzte Fristen: Bei Palliativversorgung, bei Kindern oder bei bereits stationär untergebrachten Antragstellern muss die Entscheidung innerhalb einer Woche erfolgen. Bei Eilbedürftigkeit sind es fünf Arbeitstage.
Werden die Fristen nicht eingehalten, können Versicherte eine Entschädigung geltend machen. Pro Woche Verzögerung zahlt die Pflegekasse 70 Euro.
Wenn Sie mit dem beschiedenen Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich, elektronisch (etwa über die hkk-App) oder zur Niederschrift in einer Geschäftsstelle erfolgen und sollte unterschrieben sein. Eine ausführliche Begründung ist nicht zwingend erforderlich, erhöht aber die Erfolgsaussichten.
Die hkk Pflegekasse prüft den Widerspruch zunächst intern. Kann dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, wird der Fall an einen Widerspruchsausschuss weitergeleitet, der aus ehrenamtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrats besteht. Dieser entscheidet unabhängig über den Widerspruch. Wird auch dieser abgelehnt, bleibt der Weg vor das Sozialgericht – ebenfalls innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids. Das Widerspruchs- und Klageverfahren ist für Versicherte kostenfrei, solange kein Rechtsanwalt beauftragt wird.
Leistungsbescheid sorgfältig prüfen
Die hkk Pflegekasse bietet eine umfassende Pflegeberatung für Versicherte und deren Angehörige an. Nach Antragstellung auf Pflegeleistungen erhalten Versicherte innerhalb von 14 Tagen automatisch ein Angebot für ein Beratungsgespräch. Die Beratung kann telefonisch, persönlich in einer Geschäftsstelle oder bei einem Hausbesuch erfolgen.
Die Pflegeberater unterstützen bei Fragen rund um:
Auswahl geeigneter Pflegeformen (ambulant, teilstationär, vollstationär)
Organisation von Pflegeleistungen
Beantragung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Suche nach ambulanten Pflegediensten oder Pflegeheimen
Finanzierung der Pflege
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Die telefonische Pflegeberatung ist unter der Nummer 0421 3655 1799 erreichbar. Alternativ können Anfragen per E-Mail an
pflegeberatung@hkk.de gestellt werden. Die Beratung ist kostenlos und steht allen Versicherten der hkk offen.
Zusätzlich bietet die hkk Zugang zu einem Pflegelotsen – einer Online-Datenbank zur Suche nach ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen und anderen Pflegeangeboten. Die Datenbank enthält Informationen über Ausstattung, Kosten und Qualitätsbewertungen der Einrichtungen.
Die hkk Pflegekasse stellt pflegenden Angehörigen kostenlose Online-Pflegekurse zur Verfügung. In Kooperation mit dem Portal
curendo.de werden verschiedene Kurse angeboten, die zeit- und ortsunabhängig absolviert werden können. Die Teilnahme ist für alle Interessierten offen, auch wenn sie nicht bei der hkk versichert sind.
Folgende Kurse stehen zur Verfügung:
Grundlagen der häuslichen Pflege: Basiswissen zu Pflegetechniken, Mobilisation, Körperpflege, Ernährung
Pflege bei Demenz: Umgang mit demenzkranken Menschen, Kommunikationstechniken, Alltagsgestaltung
Pflege bei Inkontinenz: Praktische Tipps zum Umgang mit Inkontinenz, Hilfsmittel, Hautpflege
Selbstfürsorge für Pflegende: Stressbewältigung, Entspannungstechniken, Vereinbarkeit von Pflege und Alltag
Die Kurse bestehen aus Video-Lektionen, interaktiven Übungen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Tests zur Lernkontrolle. Teilnehmer können Fragen an Experten stellen und erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Antwort. Die Kurse sind für sechs Monate zugänglich und können beliebig oft wiederholt werden.
Wissen flexibel online vertiefen
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, vernachlässigt oft die eigene berufliche Tätigkeit und erleidet dadurch Einbußen bei der Altersvorsorge. Um dies auszugleichen, zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Pflegeperson.
Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge besteht, wenn:
Die Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt
Die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt (keine entgeltliche Pflegetätigkeit)
Der Pflegeaufwand mindestens 10 Stunden pro Woche umfasst, verteilt auf mindestens zwei Tage
Die Pflegeperson neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist
Die Pflege in der häuslichen Umgebung erfolgt (eigene Wohnung oder Wohnung der pflegebedürftigen Person)
Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person, der Art der bezogenen Pflegeleistung (Pflegegeld oder Kombinationsleistung) und dem zeitlichen Umfang der Pflegetätigkeit. Bei mehreren Pflegepersonen werden die Beiträge entsprechend aufgeteilt.
Die Beiträge werden direkt von der hkk Pflegekasse an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. Pflegepersonen müssen lediglich einen Fragebogen zur sozialen Sicherung ausfüllen, den die hkk Pflegekasse zur Verfügung stellt. Auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Pflegende Angehörige leisten viel
Wichtige Absicherung für Pflegepersonen
Neben der Pflegekasse bietet die hkk auch eine medizinische Beratungshotline an. Unter der Telefonnummer 0800 2 555445 erreichen Versicherte rund um die Uhr ein Team aus Fachärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenpflegern. Die Beratung umfasst medizinische und zahnmedizinische Fragen, Arzneimittelberatung, reisemedizinische Beratung sowie allgemeine Gesundheitsinformationen.
Zusätzlich steht eine medizinische Videosprechstunde zur Verfügung. Über die TeleClinic-App können Versicherte Termine für Online-Arztgespräche buchen und sich per Videochat beraten lassen. Bei Bedarf werden elektronische Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ausgestellt. Die Videosprechstunde ist täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr verfügbar, oft können Termine innerhalb von 30 Minuten realisiert werden.
Rund um die Uhr medizinisch beraten
Auf der Website der hkk stehen zahlreiche Formulare und Online-Anträge zum Download bereit. Die wichtigsten Anträge im Bereich Pflege sind:
Antrag auf Pflegeleistungen (Erst- und Höherstufungsantrag): Für die erstmalige Beantragung eines Pflegegrads oder eine Höherstufung bei Verschlechterung
Antrag auf ambulante Leistungsumstellung: Wechsel zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung
Antrag auf Verhinderungspflege: Kostenübernahme für Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
Antrag auf Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Pflege
Antrag auf vollstationäre Pflege: Dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim
Antrag auf Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme für technische Hilfsmittel oder Verbrauchsmittel
Antrag auf Kostenerstattung: Nachträgliche Erstattung selbst getragener Kosten
Alle Formulare können online ausgefüllt, heruntergeladen oder per Post an die hkk Pflegekasse gesendet werden. Die Adresse lautet: hkk Krankenkasse, 28185 Bremen.
Formulare bequem vorbereiten
Die hkk bietet verschiedene Kontaktmöglichkeiten für Versicherte und Angehörige:
Telefon Kundenservice: 0800 2 555444 (kostenfrei) oder 0421 3655-0
Medizinische Beratungshotline: 0800 2 555445 (24/7)
Pflegeberatung: 0421 3655 1799 oder pflegeberatung@hkk.de
Arbeitgeber-Hotline: Direkte Ansprechpartner für Firmenkunden
Anrufe aus dem Ausland: +49 621 5490 1816
Kontaktformular: Auf der Website www.hkk.de verfügbar
Geschäftsstellen: 11 Standorte in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Die hkk betreibt zudem eine eigene Service-App, über die Versicherte Anträge stellen, Dokumente hochladen, Bescheinigungen abrufen und mit der Kasse kommunizieren können. Die App ist für iOS und Android verfügbar und ermöglicht einen schnellen digitalen Zugang zu allen wichtigen Funktionen.
Für schriftliche Anfragen und Anträge gilt die Postadresse: hkk Krankenkasse, 28185 Bremen. Bei Beschwerden oder Problemen steht eine Beschwerdestelle zur Verfügung, erreichbar unter der Telefonnummer 0800 1 45 52 55 oder über ein Kontaktformular auf der Website.
Die hkk Pflegekasse bietet pflegebedürftigen Versicherten und deren Angehörigen ein umfassendes Leistungsspektrum, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen abdeckt. Von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Auszahlung der Leistungen können Versicherte auf einen transparenten und gut organisierten Prozess vertrauen.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich
Pflegesachleistungen von 796 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.299 Euro (Pflegegrad 5) monatlich
Tages- und Nachtpflege ab 689 Euro (Pflegegrad 2) bis 1.995 Euro (Pflegegrad 5) monatlich
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro (ab Juli 2025)
Vollstationäre Pflege ab 770 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.005 Euro (Pflegegrad 5) monatlich plus Leistungszuschlag nach Verweildauer
Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich
Hausnotruf mit 25,50 Euro monatlich bezuschusst
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro pro Person
Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige
Mit einem niedrigen Beitragssatz, einer soliden finanziellen Basis und einem kundenorientierten Service hat sich die hkk zu einer attraktiven Wahl für über eine Million Versicherte entwickelt. Die Pflegekasse kombiniert gesetzlich vorgeschriebene Leistungen mit zusätzlichen Services wie Online-Pflegekursen, umfassender Pflegeberatung und digitalen Angeboten.
Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ist die hkk Pflegekasse ein verlässlicher Partner, der bei allen Fragen und Herausforderungen des Pflegealltags unterstützt. Die transparente Kommunikation, schnelle Bearbeitung und die Möglichkeit, viele Anträge online zu stellen, erleichtern den Zugang zu wichtigen Leistungen erheblich. Wer auf der Suche nach einer leistungsstarken und zugleich günstigen Pflegeversicherung ist, findet mit der hkk eine empfehlenswerte Option.
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