Die IKK - Die Innovationskasse ist eine bundesweit geöffnete Innungskrankenkasse mit Sitz in Lübeck, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts rund 271.000 Versicherte betreut. Als Teil der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bietet sie ihren Mitgliedern umfassende Pflegeleistungen, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen ihnen zustehen, wie sie diese beantragen und an wen sie sich bei Fragen wenden können.
Die Pflegekasse der IKK - Die Innovationskasse unterstützt Versicherte in allen Pflegegraden mit finanziellen Leistungen, Beratungsangeboten und praktischen Hilfestellungen. Seit Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, was pflegebedürftige Menschen und ihre Familien spürbar entlastet. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die Leistungen, Antragsverfahren und Kontaktmöglichkeiten der IKK-Pflegekasse.
Kompetente Beratung zu Leistungen der Pflegekasse
Die IKK - Die Innovationskasse entstand am 1. Januar 2006 aus der Fusion der IKK Mecklenburg-Vorpommern und der IKK Schleswig-Holstein. Ursprünglich war die Krankenkasse ausschließlich für Versicherte in diesen beiden Bundesländern zugänglich. Am 1. Februar 2021 erfolgte jedoch eine entscheidende Weiterentwicklung: Im Rahmen einer Satzungsänderung wurde nicht nur der Name von "IKK Nord" in "IKK - Die Innovationskasse" geändert, sondern auch eine bundesweite Öffnung vollzogen. Seither können sich Menschen aus ganz Deutschland bei dieser Krankenkasse versichern.
Mit Stand 1. Januar 2025 zählt die IKK - Die Innovationskasse 223.581 Mitglieder sowie 47.910 mitversicherte Familienangehörige, was insgesamt 271.491 Versicherten entspricht. Der Vorstand besteht aus dem hauptamtlich tätigen Alleinvorstand Ralf Hermes. Der Verwaltungsrat setzt sich paritätisch aus je 14 Versicherten- und Arbeitgebervertretern zusammen und wurde zuletzt im Juli 2023 im Zuge der Sozialwahlen neu konstituiert.
Die Krankenkasse unterhält 18 Geschäftsstellen, überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, bietet ihre Leistungen aber deutschlandweit an. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn.
Moderne Strukturen für bundesweite Versorgung
Das Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Es dient der finanziellen Anerkennung der Pflegeleistung und wird monatlich im Voraus direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es zur freien Verfügung an die Pflegepersonen weitergeben kann.
Höhe des Pflegegeldes ab 1. Januar 2025:
Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (Erhöhung um 15 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (Erhöhung um 26 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (Erhöhung um 35 Euro gegenüber 2024)
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (Erhöhung um 43 Euro gegenüber 2024)
Das Pflegegeld können Sie frei verwenden, um beispielsweise ausländische Pflegekräfte zu finanzieren oder Angehörige für ihren Pflegeaufwand zu entschädigen. Wichtig zu wissen: Bei Bezug von Pflegegeld sind Sie verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durch Pflegefachkräfte durchführen zu lassen. Diese dienen der Qualitätssicherung und unterstützen Sie bei Fragen zur häuslichen Pflege.
Beratungseinsätze - Pflicht bei Pflegegeldbezug:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (zweimal jährlich) verpflichtend
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (viermal jährlich) verpflichtend
Pflegegrad 1: Auf Wunsch möglich, aber nicht verpflichtend
Die Kosten für diese Beratungseinsätze trägt vollständig die IKK-Pflegekasse. Die Beratungen finden in der Regel in Ihrer häuslichen Umgebung statt und werden von zugelassenen Pflegediensten, unabhängigen Pflegekräften oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Sollten Sie die verpflichtenden Termine versäumen, kann Ihr Pflegegeld zunächst gekürzt und im Wiederholungsfall sogar komplett gestrichen werden.
Pflegegeld unterstützt familiäre Pflege zuhause
Die Pflegesachleistungen sind für Versicherte gedacht, die sich von einem professionellen ambulanten Pflegedienst versorgen lassen möchten. Diese Leistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die IKK-Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst, Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Höhe der Pflegesachleistungen ab 1. Januar 2025:
Pflegegrad 1: Keine regulären Pflegesachleistungen, aber 131 Euro Entlastungsbetrag nutzbar
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Die Pflegesachleistungen zielen hauptsächlich darauf ab, vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit auszugleichen oder zu mildern. Zur pflegerischen Betreuung gehören auch Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens sowie die pflegerische Anleitung von Pflegepersonen.
Kombinationsleistung - Das Beste aus beiden Welten:
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Die IKK-Pflegekasse bietet die Möglichkeit der Kombinationsleistung, bei der Sie beide Leistungsarten miteinander verbinden können. Wenn Sie beispielsweise einen Pflegedienst nur für bestimmte Tätigkeiten beauftragen und den Rest selbst bzw. durch Angehörige erledigen lassen, können Sie anteiliges Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten.
Beispiel für Kombinationsleistung: Eine Person mit Pflegegrad 3 nimmt Pflegesachleistungen in Höhe von 65 Prozent des Höchstbetrags (1.497 Euro) in Anspruch, also 973,05 Euro. Die IKK-Pflegekasse zahlt zusätzlich 35 Prozent des Pflegegeldes von 599 Euro, also 209,65 Euro. Insgesamt erhält die pflegebedürftige Person damit eine monatliche Unterstützung von 1.182,70 Euro.
Professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste
Der Entlastungsbetrag ist eine besonders flexible Leistung, die allen pflegebedürftigen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt dieser 131 Euro monatlich (Erhöhung von 125 Euro in 2024). Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags:
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen)
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Ambulante Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen)
Betreuungsangebote in Kleingruppen oder Einzelbetreuung
Unterstützung durch Alltags- oder Pflegebegleiter
Ein großer Vorteil: Der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Nicht genutzte Beträge können Sie in die Folgemonate übertragen und bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfallen sie jedoch. Sie sollten also darauf achten, den Betrag zeitnah zu nutzen. Insgesamt stehen Ihnen somit jährlich bis zu 1.572 Euro zur Verfügung.
Umwandlung von Pflegesachleistungen: Wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht, können Sie ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent Ihrer ungenutzten Pflegesachleistungen in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie keine oder nur wenig professionelle Pflege benötigen, aber mehr Unterstützung im Haushalt oder bei der Betreuung brauchen.
Alltagsunterstützung flexibel finanzieren
Pflegende Angehörige benötigen regelmäßig Auszeiten, sei es für Urlaub, bei eigener Krankheit oder aus anderen Gründen. Dafür stellt die IKK-Pflegekasse zwei wichtige Leistungen bereit: die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege (Ersatzpflege):
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Ab Pflegegrad 2 können Sie für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Die IKK-Pflegekasse übernimmt dabei Kosten in Höhe von bis zu 1.685 Euro jährlich (Stand 2025).
Eine wichtige Neuerung: Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro. Das bedeutet, Sie können flexibel entscheiden, wie Sie dieses Budget zwischen beiden Leistungsarten aufteilen. Zusätzlich wurde der Betrag aus der Kurzzeitpflege, der in die Verhinderungspflege übertragen werden kann, von 806 Euro auf 843 Euro erhöht.
Wichtige Regelungen zur Verhinderungspflege:
Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt seit dem 1. Juli 2025
Der maximale Zeitraum wurde von 6 auf 8 Wochen erhöht
Das hälftige Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege für bis zu 8 Wochen weitergezahlt
Bei nahen Angehörigen (bis zum 2. Grad verwandt oder im selben Haushalt lebend) gelten niedrigere Erstattungsbeträge
Besonderheit für junge Pflegebedürftige: Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, konnten bereits seit dem 1. Januar 2024 von verbesserten Regelungen profitieren. Für diese Gruppe stand der gemeinsame Jahresbetrag bereits früher zur Verfügung.
Kurzzeitpflege:
Die Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung für eine begrenzte Zeit. Sie kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Ab Pflegegrad 2 können Sie Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die IKK-Pflegekasse übernimmt dabei Kosten in Höhe von bis zu 1.854 Euro jährlich für pflegebedingte Aufwendungen (Stand 2025). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten) müssen Sie selbst tragen oder können über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Durch die Übertragungsmöglichkeit aus der Verhinderungspflege können Sie insgesamt bis zu 3.539 Euro für Kurzzeitpflege nutzen. Während der Kurzzeitpflege wird das hälftige Pflegegeld für bis zu 8 Wochen weitergezahlt.
Kurzzeitpflege entlastet Angehörige
Die teilstationäre Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut zu werden, während sie weiterhin zu Hause wohnen. Diese Form der Pflege entlastet pflegende Angehörige erheblich und bietet Pflegebedürftigen soziale Kontakte und professionelle Betreuung.
Leistungen für Tages- und Nachtpflege ab 1. Januar 2025:
Pflegegrad 1: Keine regulären Leistungen, aber Entlastungsbetrag nutzbar
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Ein besonderer Vorteil der teilstationären Pflege: Diese Leistungen können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen bezogen werden. Sie müssen also keine Abstriche bei Ihren anderen Pflegeleistungen machen, wenn Sie Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen.
Tagespflege schafft Entlastung und Kontakt
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die IKK-Pflegekasse einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad.
Leistungen für vollstationäre Pflege ab 1. Januar 2025:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich (entspricht dem Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Leistungszuschlag zum Eigenanteil: Zusätzlich zu den pauschalen Leistungsbeträgen gewährt die Pflegeversicherung gestaffelte Zuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil. Diese richten sich nach der Dauer des Heimaufenthalts:
Ab dem 1. Monat: 15 Prozent des Eigenanteils
Nach 12 Monaten: 30 Prozent des Eigenanteils
Nach 24 Monaten: 50 Prozent des Eigenanteils
Nach 36 Monaten: 75 Prozent des Eigenanteils
Der Leistungszuschlag wird direkt an das Pflegeheim gezahlt, wodurch sich Ihr Eigenanteil entsprechend verringert. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2022 und wurde zum 1. Januar 2024 noch einmal verbessert.
Im Pflegeheim gut versorgt
Die IKK-Pflegekasse unterstützt Sie bei der Anschaffung von Hilfsmitteln, die die Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Für Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch stehen Ihnen ab 1. Januar 2025 monatlich 42 Euro zur Verfügung (Erhöhung von 40 Euro in 2024). Zu diesen Verbrauchshilfsmitteln gehören:
Einmalhandschuhe
Mundschutz und FFP2-Masken
Händedesinfektionsmittel und -tücher
Flächendesinfektionsmittel und -tücher
Schutzschürzen (Einmalgebrauch oder wiederverwendbar)
Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
Fingerlinge
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind für Sie zuzahlungsfrei, solange Sie den monatlichen Höchstbetrag nicht überschreiten. Sie können die Hilfsmittel bei Vertragspartnern der IKK bestellen, die dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
Technische Pflegehilfsmittel:
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Aufstehhilfen, Dusch- und Toilettensitze oder Notrufsysteme erleichtern die tägliche Pflege erheblich. Die IKK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Viele technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten werden nicht gekauft, sondern leihweise überlassen. In diesen Fällen entfällt die Zuzahlung.
Für die Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Wenden Sie sich damit an einen Vertragspartner der IKK, der die Beratung, Anpassung und Beantragung der Kostenübernahme für Sie übernimmt.
Technische Hilfsmittel erleichtern den Alltag
Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, können bauliche Anpassungen in Ihrer Wohnung notwendig sein. Die IKK-Pflegekasse unterstützt Sie dabei mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person (ab 1. Januar 2025, vorher 4.000 Euro).
Förderfähige Maßnahmen zur Wohnraumanpassung:
Einbau von Treppenliften oder Rampen
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung
Umbau des Badezimmers (ebenerdige Dusche, erhöhtes WC)
Installation von Haltegriffen und Handläufen
Anpassung der Küche an besondere Bedürfnisse
Umbau von Türschwellen
Der Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf maximal 16.720 Euro pro Maßnahme aufgestockt werden (4.180 Euro x 4 Personen). Sie müssen den Antrag auf Kostenübernahme vor Beginn der Maßnahme bei der IKK-Pflegekasse stellen.
Besonders wichtig: Falls Sie umziehen und in der neuen Wohnung erneut Anpassungen vornehmen müssen, können Sie den Zuschuss erneut beantragen. Auch für Reparaturen oder Wartungen bereits geförderter Maßnahmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung erhalten.
Wohnraumanpassung erhöht Sicherheit und Komfort
Die IKK-Pflegekasse fördert ambulant betreute Wohngruppen besonders, da diese Form des gemeinschaftlichen Wohnens die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen unterstützt.
Wohngruppenzuschlag:
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, erhalten zusätzlich zu ihren regulären Pflegeleistungen einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich (ab 1. Januar 2025, vorher 214 Euro). Dieser Zuschlag dient der Finanzierung einer Präsenzkraft, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten übernimmt.
Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag:
Die Wohngruppe besteht aus mindestens 3 und höchstens 12 Personen
Mindestens 3 Bewohner haben einen anerkannten Pflegegrad
Die Bewohner haben gemeinschaftlich eine Präsenzkraft beauftragt
Es handelt sich nicht um eine vollstationäre Pflegeeinrichtung
Der Antragsteller bezieht Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder andere ambulante Leistungen (bei Pflegegrad 1 entfällt diese Voraussetzung)
Anschubfinanzierung für Neugründungen:
Bei der Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe können Sie eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 Euro pro Person beantragen. Je Wohngruppe ist diese Förderung auf 10.452 Euro begrenzt. Das Geld können Sie für die altersgerechte und barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung verwenden.
Diese Anschubfinanzierung erhalten Sie zusätzlich zu den Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Sie müssen den Antrag innerhalb eines Jahres nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen stellen.
Gemeinsam wohnen – selbstbestimmt leben
Die IKK-Pflegekasse bietet pflegenden Angehörigen mit dem PflegeCoach eine praktische Online-Hilfe an. Diese kostenlosen Pflegekurse können Sie flexibel von zu Hause aus nutzen und in Ihrem eigenen Tempo durcharbeiten.
Inhalte der Online-Pflegekurse:
Grundlagen der häuslichen Pflege
Umgang mit Alzheimer und Demenz
Sicherheit im Pflegealltag
Wohnen und Pflege im Alter
Selbstfürsorge durch Achtsamkeit
Pflegen bei Inkontinenz
Pflegen nach Schlaganfall
Die Online-Schulungen informieren über gesetzliche Leistungen der Pflegeversicherung und beantworten wichtige Fragen zur häuslichen Pflege. Die Teilnahme ist für Versicherte der IKK-Pflegekasse kostenlos. Sie können den PflegeCoach über die Website der IKK aufrufen und sich mit individuellen Fragen auch direkt an die Experten wenden.
Neben den Online-Kursen können Sie auch Pflegekurse vor Ort in Anspruch nehmen. Diese werden von Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden oder anderen Bildungseinrichtungen angeboten und von der Pflegekasse finanziert.
Pflegewissen bequem online lernen
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der IKK-Pflegekasse stellen. Dies können Sie formlos telefonisch, schriftlich oder über das Online-Servicecenter der IKK tun.
Schritte der Antragstellung:
1. Antrag stellen: Kontaktieren Sie die IKK-Pflegekasse telefonisch unter 0385 6373-830 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website. Sie können auch den schriftlichen Antrag als PDF herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an die Adresse IKK - Die Innovationskasse, 19102 Schwerin, senden.
2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD): Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die IKK-Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Der MD meldet sich innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen bei Ihnen, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Diese findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
3. Begutachtungstermin: Ein erfahrener Gutachter (Pflegefachkraft oder Arzt) besucht Sie und beurteilt Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Anhand eines Punktesystems wird Ihr Pflegegrad ermittelt.
4. Bescheid der Pflegekasse: Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung muss die IKK-Pflegekasse über Ihren Pflegegrad entscheiden und Ihnen den Bescheid zusenden. Bei Aufenthalt im Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung oder im Hospiz verkürzt sich die Frist auf eine Woche.
5. Widerspruch bei Ablehnung: Falls Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie mit dem zugeteilten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und legen Sie gegebenenfalls ärztliche Unterlagen bei.
Punktegrenzen für die Pflegegrade:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigungen)
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigungen)
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigungen)
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen)
Begutachtung klärt den passenden Pflegegrad
Alle Versicherten der IKK-Pflegekasse haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese Beratung ist freiwillig und kostenlos. Sie dient dazu, Sie über alle verfügbaren Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen.
Anspruch auf Pflegeberatung haben:
Personen mit anerkanntem Pflegegrad
Personen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und bei denen ein erkennbarer Hilfe- und Beratungsbedarf besteht
Pflegende Angehörige (mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person)
Die IKK-Pflegekasse schlägt Ihnen spätestens zwei Wochen nach Antragstellung einen konkreten Beratungstermin vor oder stellt Ihnen einen Beratungsgutschein aus, den Sie bei anerkannten Beratungsstellen einlösen können. Die Beratung kann bei Ihnen zu Hause, telefonisch, als Videoanruf oder in einer Beratungsstelle stattfinden.
Inhalte der Pflegeberatung:
Ermittlung Ihres individuellen Hilfebedarfs
Information über alle verfügbaren Pflegeleistungen
Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung
Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Unterstützung bei der Antragstellung
Vermittlung von Kontakten zu Pflegediensten und anderen Anbietern
Information über Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Die Pflegeberater der IKK sind speziell geschult und verfügen über umfassendes Wissen im Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Sie begleiten Sie individuell in Ihrer Pflegesituation und stehen Ihnen auch nach dem ersten Gespräch als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Individuelle Pflegeberatung gibt Sicherheit
Die IKK - Die Innovationskasse bietet Ihnen verschiedene Wege, um mit der Pflegekasse in Kontakt zu treten:
Zentrale Kontaktdaten:
Telefon: 0385 6373-830 (Kundenservice, medizinische Beratung und Arbeitgeber-Hotline)
E-Mail: mail@die-ik.de
Telefax: 0451 8806-614
Website: www.die-ik.de
Postanschriften:
Hausanschrift: IKK - Die Innovationskasse, Lachswehrallee 1, 23558 Lübeck
Postanschrift allgemein: IKK - Die Innovationskasse, Postfach 2299, 23510 Lübeck
Postanschrift Pflegekasse: IKK - Die Innovationskasse, 19102 Schwerin
Online-Servicecenter und App:
Die IKK bietet ein umfangreiches Online-Servicecenter, in dem Sie zeit- und ortsunabhängig viele Services nutzen können. Sie können dort Anträge stellen, Dokumente hochladen, Ihre persönlichen Daten einsehen und ändern sowie über eine persönliche Mailbox sicher mit der IKK kommunizieren.
Mit der IK-App haben Sie die wichtigsten Funktionen auch mobil auf Ihrem Smartphone verfügbar. Die App ermöglicht unter anderem:
Sichere Kommunikation über die persönliche Mailbox
Übersicht und Anpassung der persönlichen Daten
Übermittlung von Nachweisen für das Bonusprogramm
Einreichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Beantragung einer neuen Gesundheitskarte
Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)
Chatbot "Nikk":
Für schnelle Fragen steht Ihnen der Chatbot "Nikk" täglich 24 Stunden zur Verfügung. Nikk beantwortet häufige Fragen zu Leistungen, Beiträgen und Verfahren. Beachten Sie jedoch, dass die Antworten nicht rechtsverbindlich sind und die persönliche Beratung durch Mitarbeiter der IKK nicht ersetzen.
Geschäftsstellen:
Die IKK - Die Innovationskasse unterhält 18 Geschäftsstellen überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Dort können Sie persönliche Beratungsgespräche führen. Die Standorte finden Sie unter anderem in:
Lübeck, Kiel, Flensburg, Rendsburg, Bad Oldesloe, Heide, Husum (Schleswig-Holstein)
Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald, Wismar, Güstrow, Ludwigslust, Pasewalk, Waren, Bergen (Mecklenburg-Vorpommern)
Eine vollständige Liste mit Adressen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der IKK. Vereinbaren Sie am besten vorab telefonisch einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
Persönliche Hilfe in der Geschäftsstelle
Die IKK-Pflegekasse wird künftig auch digitale Pflegeanwendungen (DiPA) finanzieren. Dabei handelt es sich um Apps oder webbasierte Anwendungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Pflegealltag unterstützen sollen. Die DiPA müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen werden.
Anspruch und Kostenübernahme:
Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf DiPA und gegebenenfalls notwendige ergänzende Unterstützungsleistungen im Gesamtwert von bis zu 53 Euro monatlich (ab 1. Januar 2025, vorher 50 Euro). Die Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden und wird zunächst für maximal 6 Monate bewilligt. Nach positiver Überprüfung kann die Bewilligung unbefristet verlängert werden.
Derzeit sind noch keine DiPA vom BfArM zugelassen und im Verzeichnis gelistet (Stand Januar 2025). Geplante gesetzliche Änderungen sollen es Herstellern jedoch erleichtern, DiPA zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Sobald die ersten DiPA verfügbar sind, informiert die IKK-Pflegekasse ihre Versicherten darüber.
Digitale Helfer im Pflegealltag
Neben den Pflegeleistungen sollten Sie auch über die Zuzahlungsregelungen in der Krankenversicherung Bescheid wissen. Die IKK - Die Innovationskasse erhebt bei verschiedenen Leistungen gesetzliche Zuzahlungen.
Übersicht über Zuzahlungen:
Arzneimittel: 10% des Preises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Heilmittel (z.B. Krankengymnastik): 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro je Rezept
Hilfsmittel: 10% der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel
Krankenhausaufenthalt: 10 Euro täglich für maximal 28 Tage im Kalenderjahr
Häusliche Krankenpflege: 10% der Kosten für maximal 28 Tage pro Jahr plus 10 Euro je Rezept
Belastungsgrenze und Befreiung von Zuzahlungen:
Die Höhe der Zuzahlungen ist auf 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent. Als chronisch krank gelten Sie, wenn Sie wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Sobald Sie die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei der IKK eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen für das restliche Kalenderjahr beantragen. Bewahren Sie daher alle Zuzahlungsbelege auf und reichen Sie diese bei der Krankenkasse ein.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit, mit Ausnahme von Fahrtkosten.
Belege sammeln und Belastungsgrenze nutzen
Die IKK - Die Innovationskasse stellt alle wichtigen Formulare zum Download auf ihrer Website bereit. Diese können Sie am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken oder direkt online über das Servicecenter übermitteln.
Wichtigste Formulare für die Pflegeversicherung:
Antrag auf ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen: Dieses Formular können Sie für mehrere Leistungen nutzen. Füllen Sie nur die Angaben für die gewünschte Leistung aus.
Antrag auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege: Hier können Sie beide Leistungsarten beantragen und abrechnen.
Abrechnung der tagesweisen Verhinderungspflege: Zur nachträglichen Erstattung von Kosten für die Ersatzpflege
Abrechnung der stundenweisen Verhinderungspflege: Für kurzzeitige Vertretungen unter 8 Stunden täglich
Alle Formulare finden Sie im Bereich "Formular-Download" auf der Website der IKK. Die Option zum Ausfüllen am Bildschirm steht Ihnen mit einem geeigneten PDF-Reader wie Adobe Acrobat Reader DC zur Verfügung.
Formulare bequem vorbereiten und einreichen
Ein wichtiger Aspekt bei der Wahl einer Krankenkasse ist der Beitragssatz. Die IKK - Die Innovationskasse hat in den letzten Jahren mehrere Erhöhungen vorgenommen:
Bis Ende 2023: 1,6% Zusatzbeitrag
Januar 2024: 1,7% Zusatzbeitrag
Juli 2024: 2,3% Zusatzbeitrag
November 2024: 3,1% Zusatzbeitrag
Februar 2025: 3,6% Zusatzbeitrag
Juli 2025: 18,9% Gesamtbeitragssatz (einschließlich des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6% und des kassenindividuellen Zusatzbeitrags von 4,3%)
Der Gesamtbeitragssatz von 18,9 Prozent (Stand Juli 2025) liegt deutlich über dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen. Für Arbeitnehmer bedeutet dies einen Beitragsanteil von 9,45 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, den Rest trägt der Arbeitgeber.
Zur Pflegeversicherung kommt seit dem 1. Januar 2025 ein Beitragssatz von 4,2 Prozent für Kinderlose hinzu. Für Eltern staffelt sich der Beitrag je nach Anzahl der Kinder.
Beiträge im Blick behalten
1. Nutzen Sie Ihre Ansprüche vollständig aus: Viele Pflegebedürftige schöpfen ihre Leistungsansprüche nicht voll aus. Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder Zuschüsse für Wohnraumanpassung nutzen.
2. Kombinieren Sie Leistungen sinnvoll: Sie können verschiedene Pflegeleistungen miteinander kombinieren. Beispielsweise können Sie neben dem Pflegegeld auch den Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen einsetzen oder Tages-/Nachtpflege zusätzlich zu Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.
3. Bewahren Sie alle Belege auf: Für die Erstattung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, Verhinderungspflege oder Zuzahlungen benötigen Sie Originalbelege. Legen Sie eine Ordnerstruktur an, um den Überblick zu behalten.
4. Beantragen Sie rechtzeitig Höherstufungen: Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert, können Sie jederzeit eine Höherstufung in einen höheren Pflegegrad beantragen. Warten Sie nicht zu lange, denn höhere Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.
5. Nutzen Sie digitale Services: Das Online-Servicecenter und die IK-App sparen Ihnen Zeit und Wege. Viele Anliegen können Sie bequem von zu Hause aus erledigen.
6. Holen Sie sich Unterstützung: Scheuen Sie sich nicht, die kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeberater helfen Ihnen, alle verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen und einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen.
7. Planen Sie Verhinderungspflege rechtzeitig: Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Auszeit benötigen, organisieren Sie die Verhinderungspflege frühzeitig. Beliebte Pflegedienste oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen können schnell ausgebucht sein.
8. Informieren Sie sich über Zusatzleistungen: Die IKK - Die Innovationskasse bietet neben den gesetzlichen Pflegeleistungen auch Zusatzangebote wie den PflegeCoach oder besondere Bonusprogramme. Nutzen Sie diese Möglichkeiten zur zusätzlichen Unterstützung.
Mit Struktur Leistungen optimal nutzen
Die IKK - Die Innovationskasse bietet als bundesweit geöffnete Pflegekasse alle gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung an. Mit den Leistungserhöhungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent wurde die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbessert.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich (je nach Pflegegrad)
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro jährlich (ab 1. Juli 2025)
Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege: 805 bis 2.096 Euro monatlich plus Leistungszuschläge
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich für ambulant betreute Wohngruppen
Die IKK-Pflegekasse erreichen Sie telefonisch unter 0385 6373-830, per E-Mail an mail@die-ik.de oder über das Online-Servicecenter auf www.die-ik.de. Anträge auf Pflegeleistungen senden Sie unterschrieben an: IKK - Die Innovationskasse, 19102 Schwerin.
Mit 18 Geschäftsstellen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie bundesweiter Erreichbarkeit bietet die IKK - Die Innovationskasse ihren Versicherten umfassende Unterstützung in allen Pflegefragen. Zusätzliche Services wie der kostenlose PflegeCoach, die individuelle Pflegeberatung und digitale Angebote runden das Leistungsspektrum ab.
Beachten Sie jedoch, dass die IKK - Die Innovationskasse seit Juli 2025 einen Gesamtbeitragssatz von 18,9 Prozent erhebt, was über dem Durchschnitt anderer gesetzlicher Krankenkassen liegt. Bei der Wahl Ihrer Krankenkasse sollten Sie neben den Leistungen auch die Beitragskosten berücksichtigen.
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