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Landwirtschaftliche Krankenkasse - LKK: Umfassender Ratgeber für Versicherte und Angehörige

Pflegerin sitzt mit älterem Bauernpaar am Holztisch auf einem Bauernhof, bespricht Versicherungsunterlagen; im Hintergrund Hofgebäude und Traktor, warmes Tageslicht, ländliche Atmosphäre.

Gemeinsam Pflege und Absicherung auf dem Hof planen

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse - Eine besondere Form der Krankenversicherung

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist eine spezialisierte gesetzliche Krankenversicherung für Menschen, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätig sind. Anders als die allgemeinen gesetzlichen Krankenkassen richtet sich die LKK ausschließlich an einen klar definierten Versichertenkreis und berücksichtigt die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe. Seit dem 1. Januar 2013 werden die Aufgaben der Landwirtschaftlichen Krankenkasse von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wahrgenommen, die als bundesweiter Träger alle Zweige der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unter einem Dach vereint.

Für pflegebedürftige Versicherte und deren Angehörige ist besonders relevant, dass die LKK-Mitgliedschaft automatisch eine Versicherung in der Landwirtschaftlichen Pflegekasse einschließt. Diese bietet umfassende Pflegeleistungen, die mit denen der allgemeinen Pflegeversicherung vergleichbar sind, teilweise aber noch vorteilhaftere Konditionen aufweisen. Mit der Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 wurde die finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen weiter gestärkt.

Zum Stand 1. Dezember 2019 waren insgesamt 594.850 Personen in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung versichert, darunter rund 144.600 landwirtschaftliche Unternehmer, 18.600 mitarbeitende Familienangehörige, über 273.000 Altenteiler und etwa 127.000 beitragsfrei versicherte Familienangehörige. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung der LKK für die soziale Absicherung des gesamten landwirtschaftlichen Berufsstands.

Landwirt im karierten Hemd spricht in moderner Beratungsstelle mit Sachbearbeiterin, Aktenordner und Pflanzen im Hintergrund.

Individuelle Beratung für landwirtschaftliche Versicherte

Pflegerin hält die Hand einer Seniorin im Wohnzimmer eines Bauernhauses, warme, freundliche Atmosphäre.

Zuwendung und Sicherheit in der häuslichen Pflege

Wer ist in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert?

Die Versicherungspflicht in der LKK betrifft verschiedene Personengruppen, die in unterschiedlichen Funktionen mit einem landwirtschaftlichen Unternehmen verbunden sind. Die Kenntnis der genauen Versicherungsbedingungen ist wichtig, um die eigenen Ansprüche zu verstehen und gegebenenfalls Pflegeleistungen korrekt beantragen zu können.

Landwirtschaftliche Unternehmer bilden die Hauptgruppe der Versicherten. Als Unternehmer gilt, wer ein landwirtschaftliches Unternehmen auf eigene Rechnung und Gefahr führt. Die Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Betriebsgröße, wobei bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Anders als in der allgemeinen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach dem Einkommenspotenzial des Betriebes, das seit 1. Januar 2025 durch das Standardeinkommen ermittelt wird.

Mitarbeitende Familienangehörige (Mifas) sind ab Vollendung des 15. Lebensjahres versicherungspflichtig, wenn sie hauptberuflich im landwirtschaftlichen Unternehmen beschäftigt sind. Hauptberuflichkeit liegt vor, wenn die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden beträgt oder die monatlichen Einnahmen aus dieser Tätigkeit 450 Euro überschreiten. Zu den mitarbeitenden Familienangehörigen zählen Verwandte bis zum dritten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad sowie Pflegekinder und Ehepartner des Unternehmers. Die Beiträge für Mifas muss der landwirtschaftliche Unternehmer übernehmen.

Altenteiler sind ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer, die ihren Betrieb übergeben haben und nun eine Altersrente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse beziehen. Sie bleiben in der LKK versichert und profitieren von den besonderen Beitragsregelungen. Mit über 273.000 versicherten Altenteilern bilden sie eine bedeutende Gruppe innerhalb der LKK, die aufgrund ihres Alters häufig auch Pflegeleistungen in Anspruch nimmt.

Familienangehörige von LKK-Mitgliedern sind im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Dies betrifft insbesondere Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Für Kinder gelten Altersgrenzen: Nicht erwerbstätige Kinder können bis zum 23. Lebensjahr familienversichert sein, während der Schul- oder Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes verlängern diese Frist entsprechend.

Junge Frau hilft älterem Bauern beim Aufsetzen der Brille im Hof, Traktor im Hintergrund, herzliche Szene.

Versicherungsschutz für die ganze Familie

Familie auf Bauernhof bespricht Unterlagen am Küchentisch, Vater, Mutter und erwachsener Sohn in Arbeitskleidung.

Gemeinsam Ansprüche und Pflichten klären

Der neue Beitragsmaßstab ab 2025: Standardeinkommen statt Flächenwert

Mit dem 1. Januar 2025 wurde ein fundamentaler Wechsel in der Beitragsbemessung der LKK vollzogen. Das Standardeinkommen hat den bisherigen korrigierten Flächenwert als Berechnungsgrundlage abgelöst. Diese Umstellung war notwendig geworden, weil die Grundsteuerreform die bisherigen Berechnungsfaktoren obsolet gemacht hatte. Die Vertreterversammlung der SVLFG entschied sich für das Standardeinkommen als neuen Maßstab, da es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe präziser abbildet.

Das Standardeinkommen basiert auf betriebswirtschaftlichen Daten und ergibt sich aus der Summe der nach Flächengröße und Durchschnittsbestand der Tiere berechneten Standardeinkommenswerte. Diese Werte werden jährlich vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft sowie vom Thünen-Institut neu ermittelt und berücksichtigen dabei Produktionsmengen, Preise sowie Daten des Testbetriebsnetzes. Die Berechnung differenziert nach verschiedenen Flächennutzungen, mehreren Tierarten und grundsätzlich nach Landkreisen.

Die Auswirkungen der Umstellung variieren erheblich je nach Betriebsstruktur. Besonders Betriebe mit Tierhaltung müssen sich auf veränderte Beiträge einstellen, da Tiere bei der bisherigen Ermittlung des Einkommenspotenzials kaum berücksichtigt wurden. Nach Einschätzung der SVLFG werden etwa 42 Prozent der Unternehmer niedriger eingestuft, 15 Prozent bleiben in ihrer Beitragsklasse und 43 Prozent werden höher eingestuft. Um Beitragssprünge abzufedern, wurde eine dreijährige Übergangszeit von 2025 bis 2027 eingeführt, in der Beitragssteigerungen gestreckt werden.

Trotz der Umstellung bleibt die LKK im Vergleich zur allgemeinen Krankenversicherung attraktiv. Der Höchstbeitrag in der Beitragsklasse 20 beträgt für 2025 monatlich 828 Euro, während in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung der Höchstbeitrag bei 942,10 Euro liegt. Zudem wird der Höchstbeitrag in der LKK erst ab einem ermittelten Einkommen von 111.600,01 Euro pro Jahr fällig, während in der allgemeinen Krankenversicherung bereits ab einem Einkommen von 66.150 Euro pro Jahr der Höchstbeitrag erreicht wird.

Bäuerin prüft Rechnungen und Beiträge am Holztisch mit Taschenrechner und Ordnern, im Fenster Blick auf Felder.

Beiträge mit Blick auf den Betrieb kalkulieren

Die Landwirtschaftliche Pflegekasse: Automatischer Versicherungsschutz

Als Mitglied der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sind Sie und Ihre Familienangehörigen automatisch in der Landwirtschaftlichen Pflegekasse versichert. Die Pflegeversicherung folgt dabei dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" - ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Landwirtschaftliche Pflegekasse ist unter dem Dach der SVLFG organisiert und bietet denselben Leistungsumfang wie die allgemeinen Pflegekassen, wobei die Beitragsregelungen an die besonderen Verhältnisse in der Landwirtschaft angepasst sind.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2025 einheitlich 3,60 Prozent. Kinderlose zahlen mit Vollendung des 23. Lebensjahres einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,60 Prozent, sodass ihr Gesamtbeitragssatz 4,20 Prozent beträgt. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit dem 1. Juli 2023 Entlastungen: Der Beitragssatz reduziert sich ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozent je Kind, solange das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Pflegekasse trägt durch ihr umfassendes Leistungsangebot dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen und deren Familien entlastet werden. Neben den finanziellen Leistungen bietet die SVLFG auch umfangreiche Beratungsangebote, die pflegende Angehörige bei der Organisation und Durchführung der häuslichen Pflege unterstützen. Die Kombination aus Kranken- und Pflegeversicherung unter einem Dach ermöglicht eine koordinierte und effiziente Versorgung.

Junge Pflegekraft lächelt und erklärt älterem Landwirt Pflegeunterlagen im gemütlichen Wohnzimmer eines Bauernhauses.

Pflegeleistungen einfach erklärt und genutzt

Pflegeleistungen 2025: Erhöhungen und neues Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Zum 1. Januar 2025 wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung erfolgte gemäß Paragraf 30 des Elften Sozialgesetzbuches und betrifft alle pflegebedürftigen Menschen unabhängig von ihrer Krankenkasse. Die Erhöhung soll den steigenden Kosten im Pflegebereich Rechnung tragen und die finanzielle Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen verbessern.

Das Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte wurde wie folgt erhöht:

  • Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro monatlich (+ 15 Euro)

  • Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro monatlich (+ 26 Euro)

  • Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro monatlich (+ 35 Euro)

  • Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro monatlich (+ 43 Euro)

Die Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste stiegen ebenfalls:

  • Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro monatlich

Auch die teilstationären Leistungen für Tages- und Nachtpflege wurden angepasst und können zusätzlich zu ambulanten Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Anrechnung erfolgt:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich

Der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade wurde von 125 Euro auf 131 Euro monatlich erhöht. Dieser zweckgebundene Betrag kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen oder zusätzliche Tagespflege verwendet werden. Nicht genutzte Beträge können über das Kalenderjahr angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerechnet werden.

Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden mit bis zu 42 Euro monatlich erstattet (zuvor 40 Euro). Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, FFP2-Masken und andere Hygieneartikel, die für die häusliche Pflege notwendig sind.

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt seit 2025 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dieser kann für bauliche Veränderungen wie den Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen oder die Installation eines Treppenlifts verwendet werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen beantragt werden, sodass maximal 16.720 Euro zur Verfügung stehen.

Ambulanter Pflegedienstmitarbeiter hilft älterem Mann beim Anziehen in heller Wohnung.
Pflegekraft sortiert Medikamente in einer Wochenbox auf einem Küchentisch.
Seniorin wird morgens mit dem Bus zur Tagespflege gebracht; ländliche Haltestelle.

Professionelle Hilfe zu Hause entlastet

Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025

Eine wichtige Neuerung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft: Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Diese Regelung bietet deutlich mehr Flexibilität für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Die Verhinderungspflege dient der vorübergehenden Vertretung einer Pflegeperson, wenn diese aus Gründen wie Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen ausfällt. Die zeitliche Höchstdauer wird auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben. Wichtig ist, dass ab dem 1. Juli 2025 die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt - der Anspruch kann unmittelbar ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Pflege von bis zu acht Wochen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Pflegezustands. Das neue gemeinsame Budget kann flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt werden, je nach individuellem Bedarf.

Während der Inanspruchnahme von Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld hälftig weitergezahlt, und zwar für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr bei beiden Leistungsarten. Dies stellt sicher, dass pflegende Angehörige auch während ihrer Auszeit weiterhin eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Pflegerin markiert Termine in einem Wandkalender neben einer älteren Dame; helle Küche mit ländlichem Ausblick.

Pflege-Auszeiten rechtzeitig einplanen

Pflegegrade beantragen: Der Weg zur Einstufung

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt und durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt werden. Das Antragsverfahren ist unkompliziert und kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.

Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie bei der Landwirtschaftlichen Pflegekasse der SVLFG. Dies kann schriftlich, telefonisch, persönlich oder über das Online-Portal "Meine SVLFG" erfolgen. Bereits der erste Kontakt mit der Angabe, dass Pflegeleistungen benötigt werden, gilt als Antragstellung. Das Datum der Antragstellung ist entscheidend, denn ab diesem Zeitpunkt können Leistungen rückwirkend gewährt werden.

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Ein erfahrener Gutachter - in der Regel eine Pflegefachkraft oder ein Arzt - vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch oder eine telefonische Begutachtung. Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche (Module) geprüft:

  1. Mobilität: Körperliche Beweglichkeit, Fortbewegung, Treppensteigen

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Verständnis, Gesprächsfähigkeit

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Häufigkeit von Hilfen bei psychischen Problemen

  4. Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, Toilettengang

  5. Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen: Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesstruktur, Hobbys, soziale Beziehungen

Aufgrund der Gesamtbewertung erfolgt die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 umfasst geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit, während Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung bezeichnet. Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Es ist hilfreich, sich auf die Begutachtung vorzubereiten. Legen Sie aktuelle Arztberichte, Medikamentenpläne und gegebenenfalls Pflegedokumentationen bereit. Idealerweise sollte eine Person anwesend sein, die Sie regelmäßig pflegt und den Alltag gut kennt. Beschreiben Sie ehrlich und detailliert, welche Einschränkungen bestehen und wo konkret Hilfe benötigt wird - auch an "schlechten Tagen".

Pflegefachkraft führt bei älterem Mann eine Begutachtung zuhause durch, schreibt Notizen auf Klemmbrett.

MD-Begutachtung gut vorbereiten

Tochter unterstützt Mutter beim Ausfüllen eines Pflegeantrags am Küchentisch, Ordner und Stifte bereit.

Pflegeantrag gemeinsam ausfüllen

Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad

Wenn die Pflegekasse einen Antrag ablehnt oder einen aus Ihrer Sicht zu niedrigen Pflegegrad feststellt, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dieser muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen. Ein formloses Schreiben mit der Angabe Ihrer Personalien, des Aktenzeichens und der Erklärung "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein" genügt zunächst.

Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen, sollte dies aber zeitnah tun. In der Begründung sollten Sie konkret darlegen, warum Sie die Entscheidung für falsch halten. Hilfreich sind Stellungnahmen des Hausarztes, Facharztes oder Pflegedienstes, die den tatsächlichen Pflegebedarf bestätigen. Bei formalen Fehlern im Gutachten - etwa wenn wichtige Aspekte nicht berücksichtigt wurden - sollten diese explizit benannt werden.

Nach Eingang des Widerspruchs hat die Pflegekasse maximal drei Monate Zeit zu reagieren. Häufig wird eine Wiederholungsbegutachtung angeordnet. Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie ein Pflegetagebuch führen, das den konkreten Hilfe- und Betreuungsbedarf über mehrere Wochen dokumentiert. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt als letzter Schritt die Klage beim Sozialgericht - diese ist kostenfrei.

Ältere Frau schreibt einen Widerspruchsbrief an einem rustikalen Schreibtisch, ruhige konzentrierte Atmosphäre.

Widerspruch fristgerecht einlegen

Beratungsangebote und Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI

Die Landwirtschaftliche Pflegekasse bietet umfassende Pflegeberatung an, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bei allen Fragen rund um die Pflege unterstützt. Die Beratung ist kostenlos und kann telefonisch, persönlich oder über das Online-Portal in Anspruch genommen werden. Das Servicetelefon der Pflegekasse ist Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.

Für Pflegegeldempfänger sind Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI verpflichtend. Diese dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger. Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen Beratungseinsätze halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden. Personen mit Pflegegrad 1 oder solche, die ausschließlich Pflegesachleistungen beziehen, können die Beratungseinsätze freiwillig nutzen.

Der Beratungseinsatz wird von einer qualifizierten Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer Beratungsstelle durchgeführt. Der erste Besuch muss immer in der häuslichen Umgebung stattfinden, Folgetermine können auch per Video erfolgen. Die Fachkraft überprüft die Pflegesituation, gibt praktische Tipps zur Pflege und informiert über weitere Unterstützungsangebote. Die Teilnahme wird dokumentiert und der Pflegekasse gemeldet. Bei fehlendem Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Beraterin telefoniert mit pflegender Angehöriger in einem Servicezentrum, Notizblock und Headset sichtbar.

Pflegeberatung schnell erreichbar

Mitarbeitende Familienangehörige: Besonderheiten bei Versicherung und Pflege

Für mitarbeitende Familienangehörige (Mifas) gelten besondere Regelungen, die sowohl die Versicherung als auch die Pflegesituation betreffen. Mifas sind bei der LKK versicherungspflichtig, wenn sie hauptberuflich im landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten. Dies ist anzunehmen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt oder das monatliche Arbeitsentgelt 450 Euro übersteigt.

Die Anmeldung erfolgt über die SVLFG, wobei ein Fragebogen zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht auszufüllen ist. Die Versicherungspflicht beginnt in der Krankenversicherung frühestens mit 15 Jahren oder mit Beginn einer Ausbildung, in der Alterskasse frühestens mit 18 Jahren. Automatisch mit der Krankenversicherungspflicht tritt auch die Versicherung in der Landwirtschaftlichen Pflegekasse ein.

Wenn ein Mifa pflegebedürftig wird, gelten dieselben Leistungsansprüche wie für andere Versicherte. Besonders wichtig ist hier die Regelung zur nicht erwerbsmäßigen Pflege: Andere Familienangehörige können durch die Pflege eines Mifa unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge erwerben, die von der Pflegekasse gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen erfolgt und die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist.

Erwachsene Tochter unterstützt ihren Vater im Stall; beide tragen Arbeitskleidung, Kälberboxen im Hintergrund.

Familienarbeit und Pflege vereinen

Online-Services und digitale Angebote der SVLFG

Die SVLFG baut ihre digitalen Services kontinuierlich aus. Das Online-Portal "Meine SVLFG" ermöglicht Versicherten, viele Anliegen bequem von zu Hause aus zu erledigen. Nach einmaliger Registrierung können Sie über das Portal:

  • Adressdaten und Bankverbindungen ändern

  • Lastschriftmandate erteilen

  • Dokumente sicher mit der SVLFG austauschen (Versichertenpostfach)

  • Anträge auf Pflegeleistungen einreichen

  • Kombinationsleistungen beantragen

  • Den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen

Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst fordern Sie online Ihre Zugangsdaten an, die Ihnen aus Sicherheitsgründen per Post zugesandt werden. Mit diesen Daten schließen Sie die Registrierung ab. Das System nutzt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, um Ihre Daten bestmöglich zu schützen.

Zusätzlich zum Portal bietet die SVLFG auf ihrer Website umfangreiche Informationsmaterialien, einen Beitragsrechner für die Krankenversicherung sowie Merkblätter zu allen Leistungen. Die Kombination aus persönlicher Beratung, telefonischem Service und digitalen Angeboten stellt sicher, dass jeder Versicherte den für ihn passenden Zugangsweg findet.

Landwirt sitzt am Küchentisch mit Laptop und Smartphone, bestätigt Anmeldung per Zwei-Faktor-Authentifizierung, ländlicher Ausblick durchs Fenster.

Online-Portal bequem und sicher nutzen

Pflegende Angehörige: Soziale Absicherung und Unterstützung

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse abgesichert werden, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen. Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Unfallversicherung für pflegende Angehörige.

Für die Rentenversicherung gelten folgende Voraussetzungen: Die Pflege muss mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen erfolgen, der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben, und die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Leistungsart (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination).

Bei einer ganzjährigen Pflegetätigkeit in 2024 ergeben sich beispielsweise folgende monatliche Rentenzahlbeträge (West) bei reinem Pflegegeldbezug: Bei Pflegegrad 2 etwa 9,93 Euro, bei Pflegegrad 3 rund 15,81 Euro, bei Pflegegrad 4 circa 25,74 Euro und bei Pflegegrad 5 ungefähr 36,77 Euro. Diese Beträge mögen zunächst gering erscheinen, summieren sich aber über Jahre zu einem wichtigen Baustein der Altersversorgung.

Die Unfallversicherung schützt pflegende Angehörige beitragsfrei während der Pflegetätigkeit und auf direkten Wegen zur Pflegeperson. Dies ist besonders wichtig, wenn die pflegebedürftige Person in einem anderen Haushalt lebt. Die Arbeitslosenversicherung greift, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflege versicherungspflichtig beschäftigt war oder Arbeitslosengeld bezogen hat. Sie stellt sicher, dass nach Ende der Pflegetätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Pflegerin unterstützt älteren Mann beim Aufstehen aus dem Sessel; beide lächeln, helles Tageslicht.

Pflegende Angehörige verdienen Absicherung

Junge Frau sortiert Ordner und Versicherungsunterlagen am Wohnzimmertisch neben ihrer pflegebedürftigen Mutter.

Unterlagen geordnet: Leistungen optimal nutzen

Kontakt und Zuständigkeiten der SVLFG

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist bundesweit zuständig und betreut alle Versicherten zentral. Für Beratungen und persönliche Anliegen stehen regionale Geschäftsstellen zur Verfügung. Die zentrale Bezirksverwaltung für Hessen befindet sich in Kassel:

SVLFG - Bezirksverwaltung Hessen
Weißensteinstraße 70-72
34105 Kassel
Telefon: 0561 7850
Fax: 0561 785219007
E-Mail: BHH@svlfg.de

Die Geschäftsstellen sind in der Regel Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr geöffnet, zusätzliche Termine können vereinbart werden. Für spezifische Anliegen gibt es verschiedene Servicetelefone:

  • Servicetelefon Pflegekasse: Montag bis Donnerstag 8:00-16:00 Uhr, Freitag 8:00-13:00 Uhr

  • Servicetelefon Krankenversicherung: Für Fragen zu Beiträgen und Leistungen

  • Online-Portal: "Meine SVLFG" für digitale Anliegen rund um die Uhr

Zahlungen können per SEPA-Lastschrift oder SEPA-Überweisung erfolgen. Die SVLFG empfiehlt die Erteilung eines Lastschriftmandats, das bequem über das Online-Portal eingerichtet werden kann. Dies vereinfacht die Beitragszahlung und verhindert versehentliche Zahlungsverzüge.

Freundlicher Empfangsbereich einer Verwaltung mit Pflanzen und Holzmöbeln, Beraterin begrüßt Besucher.

Kurze Wege: Regionale Beratung nutzen

Beiträge und Finanzierung der LKK

Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung werden nach einer Beitragstabelle mit 20 Beitragsklassen festgesetzt. Seit 2025 basiert die Einstufung auf dem Standardeinkommen des Betriebes. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,60 Prozent, hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,50 Prozent, sodass sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,10 Prozent ergibt.

Für verschiedene Einkommensarten gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Aus Renten: Rentenversicherungsträger und Versicherter tragen je zur Hälfte, Beitragssatz 17,10 Prozent

  • Aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen: Versicherter allein, 17,10 Prozent

  • Aus Renten der Alterssicherung der Landwirte: Versicherter allein, 8,55 Prozent

  • Aus Saisonbeschäftigung: Arbeitgeber allein, 7,30 Prozent

  • Studenten: 10,22 Prozent (7/10 des allgemeinen Beitragssatzes ohne Zusatzbeitragssatz)

Die Beitragsbemessungsgrenze für 2025 liegt bei einem monatlichen Einkommen, das dem Standardeinkommen in der höchsten Beitragsklasse entspricht. Für Minijobs gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro monatlich, für Midijobs die Gleitzonenregelung von 556,01 Euro bis 2.000 Euro.

Die Sachbezugswerte für 2025 betragen 333 Euro monatlich für freie Verpflegung und 282 Euro für freie Unterkunft, der Gesamtsachbezugswert liegt bei 615 Euro monatlich. Diese Werte sind relevant, wenn Arbeitsentgelt teilweise in Form von Sachleistungen erbracht wird.

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Wer benötigt die Pflegeberatung?

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit: Ein vollständiger Überblick

Die Landwirtschaftliche Pflegekasse bietet ein umfassendes Leistungspaket für pflegebedürftige Versicherte. Neben den bereits beschriebenen Hauptleistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es zahlreiche weitere Unterstützungsangebote.

Kombinationsleistung: Wenn sowohl Angehörige pflegen als auch ein Pflegedienst eingebunden ist, können Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert werden. Wird beispielsweise bei Pflegegrad 3 nur 35 Prozent der möglichen Sachleistung (523,95 Euro von 1.497 Euro) genutzt, können zusätzlich 65 Prozent des Pflegegeldes (389,35 Euro von 599 Euro) ausgezahlt werden. Das anteilige Pflegegeld wird nach Eingang der Rechnung des Pflegedienstes berechnet und ausgezahlt.

Vollstationäre Pflege: Wenn die Pflege im Heim erforderlich wird, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Aufenthaltsdauer. Für Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 wurde zudem ein Leistungszuschlag eingeführt, der mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt und die Eigenanteile reduziert.

Wohngruppen-Zuschlag: Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen erhalten einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro (nach Erhöhung 2025). Zudem gibt es eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro je Person bei Gründung einer Wohngruppe, maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe.

Pflegekurse für Angehörige: Die Pflegekasse bietet kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. Diese vermitteln praktisches Wissen zur Pflege und helfen, die körperliche und seelische Belastung zu reduzieren. Kurse können in Gruppen oder individuell zu Hause durchgeführt werden.

Technische Pflegehilfsmittel: Neben den Verbrauchsmitteln werden auch technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Notrufsysteme oder Hebehilfen leihweise zur Verfügung gestellt oder bezuschusst. Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Prozent, höchstens jedoch 25 Euro je Hilfsmittel. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind zuzahlungsfrei.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich kann sehr flexibel eingesetzt werden. Er dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, etwa Alltagsbegleitern, Besuchsdiensten oder Vorleseservices. Auch Teile der Tages-, Nacht-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können damit finanziert werden.

Pflegezeit und Familienpflegezeit: Berufstätige Angehörige können zur Pflege eines nahen Angehörigen bis zu sechs Monate vollständig oder bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freigestellt werden. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz, und es können zinsgünstige Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.

Moderner Pflegebettplatz in einem hellen Zimmer mit Nachttisch und Leselampe.

Technische Hilfsmittel erhöhen Komfort

Pflegekurs: Pflegende Angehörige üben rückenschonendes Heben mit Anleitung einer Fachkraft.

Pflegewissen praktisch erlernen

Praktische Tipps für den Umgang mit der Pflegekasse

Der Umgang mit Pflegekassen und Behörden kann herausfordernd sein. Folgende praktische Tipps erleichtern die Kommunikation und helfen, alle Ansprüche vollständig zu nutzen:

Dokumentation führen: Führen Sie von Beginn an ein Pflegetagebuch, in dem Sie täglich den Zeitaufwand für verschiedene Pflegetätigkeiten notieren. Dies ist bei Anträgen, Widersprüchen und Höherstufungen äußerst hilfreich und liefert konkrete Nachweise für den tatsächlichen Pflegebedarf.

Fristen beachten: Merken Sie sich wichtige Fristen vor, etwa für Widersprüche (ein Monat) oder für die Abrechnung des Entlastungsbetrags (bis 30. Juni des Folgejahres). Versäumte Fristen können zu finanziellen Einbußen führen.

Alle Leistungen kombinieren: Viele Pflegeleistungen können parallel in Anspruch genommen werden. So sind Pflegegeld, Tagespflege und Entlastungsbetrag kombinierbar. Prüfen Sie, welche Kombination für Ihre Situation optimal ist, und lassen Sie sich dabei von der Pflegeberatung unterstützen.

Regelmäßige Überprüfung: Der Pflegebedarf kann sich ändern. Bei deutlicher Verschlechterung sollten Sie nicht auf den turnusmäßigen Termin warten, sondern zeitnah eine Höherstufung beantragen. Auch eine Verbesserung sollten Sie melden, da Sie sonst Leistungen zu Unrecht beziehen könnten.

Beratung nutzen: Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der Pflegekasse intensiv. Die Berater kennen alle Leistungen und können individuelle Lösungen vorschlagen, an die Sie möglicherweise nicht gedacht haben. Auch die Beratungseinsätze nach § 37.3 sind nicht nur Pflicht, sondern wertvolle Hilfe.

Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle Bescheide, Rechnungen, Quittungen und Nachweise sorgfältig auf. Bei Unstimmigkeiten oder späteren Anträgen sind diese Dokumente unverzichtbar. Erstellen Sie digitale Kopien zur Sicherheit.

Anträge frühzeitig stellen: Beantragen Sie Leistungen lieber zu früh als zu spät. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen, und Leistungen werden meist erst ab Antragsdatum gewährt. Bei absehbarem Bedarf, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, sollten Sie bereits während des Aufenthalts tätig werden.

Notizbuch mit Checkliste und Stift auf einem Holztisch; nebenan liegen Pflegeunterlagen und ein Kalender.

Mit guter Planung den Überblick behalten

Besonderheiten für Senioren in landwirtschaftlichen Betrieben

Viele pflegebedürftige Menschen in der Landwirtschaft leben noch auf dem Hof oder in unmittelbarer Nähe. Diese Situation bringt besondere Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich. Die räumliche Nähe zu den pflegenden Angehörigen erleichtert die häusliche Pflege, gleichzeitig kann die Einbindung in den laufenden Betrieb auch belastend sein.

Barrierefreiheit auf dem Hof: Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro kann auf landwirtschaftlichen Betrieben besonders wichtig sein. Häufig erforderliche Maßnahmen sind Rampen für Rollstühle oder Rollatoren, rutschfeste Beläge in Stallungen oder Scheunen, wenn diese noch täglich besucht werden, sowie angepasste Badezimmer in älteren Hofgebäuden. Auch die Verbreiterung von Türen in historischen Bauernhäusern kann notwendig werden.

Betriebs- und Haushaltshilfe: Neben den Pflegeleistungen bietet die SVLFG auch Betriebs- und Haushaltshilfe an. Diese kann bei Krankheit, zur Rehabilitation oder bei Schwangerschaft beantragt werden und stellt sicher, dass der Betrieb weitergeführt werden kann. Die Kombination mit Pflegeleistungen ist möglich und sollte bei Bedarf geprüft werden.

Generationenübergreifende Pflege: In landwirtschaftlichen Familienbetrieben ist oft die gesamte Familie in die Pflege eingebunden. Dies kann durch die geteilte Pflege besser abgebildet werden: Wenn mehrere Personen jeweils mindestens zehn Stunden wöchentlich pflegen, können alle anteilige Rentenbeiträge erwerben. Dies würdigt den gemeinsamen Einsatz angemessen.

Tagespflege als Entlastung: Auch wenn die Pflege grundsätzlich zu Hause erfolgen soll, kann die Tagespflege eine wertvolle Entlastung bieten. Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Unternehmens ist zeitintensiv, und die Tagespflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich einige Stunden voll auf die Arbeit zu konzentrieren. Der Transport wird von der Pflegekasse übernommen, sodass auch ländliche Regionen gut erschlossen sind.

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Leistungen über Pflegekasse nutzbar

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Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen zur LKK auf einen Blick

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist eine spezialisierte gesetzliche Krankenversicherung für Menschen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. Sie wird seit 2013 von der SVLFG als bundesweitem Träger verwaltet und umfasst automatisch auch die Landwirtschaftliche Pflegekasse. Mit der Einführung des Standardeinkommens als neuen Beitragsmaßstab ab 2025 wurde die Beitragsberechnung grundlegend reformiert, wobei nun auch Tierhaltungen stärker berücksichtigt werden.

Versichert sind landwirtschaftliche Unternehmer, mitarbeitende Familienangehörige, Altenteiler und deren Familienangehörige. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommenspotenzial des Betriebes und werden in 20 Beitragsklassen gestaffelt. Im Vergleich zur allgemeinen Krankenversicherung bleibt die LKK attraktiv: Der Höchstbeitrag liegt bei 828 Euro (statt 942,10 Euro) und wird erst ab einem deutlich höheren Einkommensniveau fällig.

Die Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stehen in erhöhtem Umfang zur Verfügung. Eine wichtige Neuerung ist das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro ab 1. Juli 2025, das mehr Flexibilität ermöglicht.

Pflegebedürftige müssen zunächst einen Pflegegrad beim Medizinischen Dienst beantragen lassen. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade, wobei Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung stehen. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung besteht ein Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats.

Pflegende Angehörige werden durch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sozial abgesichert, ohne selbst zahlen zu müssen. Die Pflegekasse übernimmt diese Beiträge, wenn die Pflege mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen erfolgt und die Pflegeperson maximal 30 Stunden erwerbstätig ist.

Die SVLFG bietet umfassende Beratungsangebote, ein Online-Portal für digitale Anliegen und regionale Geschäftsstellen für persönliche Beratungen. Das Servicetelefon der Pflegekasse ist werktags erreichbar und unterstützt bei allen Fragen rund um Pflegeleistungen und Anträge.

Für pflegebedürftige Menschen in landwirtschaftlichen Betrieben und deren Angehörige bietet die LKK damit eine umfassende soziale Absicherung, die den besonderen Anforderungen des Berufsstands Rechnung trägt. Die Kombination aus vorteilhaften Beitragsregelungen und vollständigen Pflegeleistungen macht die LKK zu einer tragfähigen Lösung für die Gesundheits- und Pflegeversorgung in der Landwirtschaft.

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Förderung

Bis 25 € mtl. erstattbar

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LKK & Pflege FAQ

Häufige Fragen verständlich beantwortet