LKH Landeskrankenhilfe

LKH Landeskrankenhilfe

Die LKH Landeskrankenhilfe: Ihr Partner in der privaten Pflegeversicherung

Die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) ist ein eigenständiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Hauptsitz in Lüneburg, der seit 1926 Versicherte in Gesundheits- und Pflegefragen unterstützt. Was 1926 als regionale Initiative von Landwirten aus der Lüneburger Umgebung begann, hat sich zu einem bundesweit tätigen Versicherungsunternehmen entwickelt. Im Jahr 2024 vertrauen über 317.000 Versicherte auf die Leistungen der LKH, darunter rund 158.869 Vollversicherte in der privaten Krankenversicherung und 158.535 Zusatzversicherte.

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit verfolgt die LKH ein besonderes Prinzip: Die Versicherten sind gleichzeitig Mitglieder des Vereins, und erwirtschaftete Überschüsse fließen in Form von Beitragsrückerstattungen an die Versichertengemeinschaft zurück. Dieses Modell stellt sicher, dass die Interessen der Versicherten stets im Mittelpunkt stehen. Mit einer Eigenkapitalquote von 41,9 Prozent und einer soliden Bilanzsumme von 9,13 Milliarden Euro präsentiert sich die LKH als finanzstarker und verlässlicher Partner für alle Lebenslagen.

Für Senioren und deren Angehörige ist besonders die private Pflegepflichtversicherung (PPV) der LKH von großer Bedeutung. Diese ist für alle privat Krankenversicherten verpflichtend und bietet umfassende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die Leistungen, Antragswege, Kontaktmöglichkeiten und praktische Tipps im Umgang mit der LKH Pflegepflichtversicherung.

Helles Beratungsbüro in Lüneburg: Ein älteres Paar sitzt mit einem Versicherungsberater am Tisch, alle schauen auf Unterlagen, freundliche Atmosphäre, Pflanzen und Fensterlicht im Hintergrund.

Persönliche Beratung schafft Vertrauen und Klarheit.

Die private Pflegepflichtversicherung der LKH: Grundlagen und Funktionsweise

Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) folgt in Deutschland dem Grundsatz „Pflege folgt Kranken". Das bedeutet: Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Bei der LKH erfolgt dies in der Regel direkt beim selben Versicherungsunternehmen. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt und entsprechen grundsätzlich denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Unterschiede bestehen jedoch in der Finanzierung und teilweise in der Abwicklung.

Die LKH arbeitet für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit mit MEDICPROOF zusammen, dem medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherungen. MEDICPROOF übernimmt die Aufgabe, die Pflegebedürftigkeit durch qualifizierte Gutachter festzustellen und einen entsprechenden Pflegegrad zu empfehlen. Die Einstufung erfolgt nach denselben Kriterien wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung, sodass alle Pflegebedürftigen in Deutschland nach einheitlichen Maßstäben bewertet werden.

Ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Pflegeversicherung liegt im Abrechnungsverfahren: Während gesetzliche Pflegekassen häufig direkt mit Leistungserbringern abrechnen, erfolgt bei der privaten Pflegeversicherung oft eine Kostenerstattung. Das bedeutet, dass Versicherte zunächst selbst in Vorleistung treten und die Rechnung anschließend zur Erstattung bei der LKH einreichen müssen. Viele Pflegedienste und Leistungserbringer bieten jedoch auch die Möglichkeit einer Abtretungserklärung, wodurch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse ermöglicht wird.

Pflegegutachter in ziviler Kleidung sitzt am Esstisch mit Seniorin und Tochter, erklärt Unterlagen zur Pflegebegutachtung, warmes Licht, respektvolle Atmosphäre.

Pflegegrade werden transparent erklärt.

Pflegekraft unterstützt Seniorin beim Gehen mit Gehbock in einer hellen Wohnung, Sicherheitsgriffe sichtbar, ruhige Szene.

Sichere Mobilität unterstützt die Selbstständigkeit.

Die fünf Pflegegrade und ihre Bedeutung

Seit 2017 wird die Pflegebedürftigkeit in Deutschland nicht mehr in Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade eingeteilt. Diese Reform sollte vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen, wie etwa Demenzerkrankungen, besser in das System einbeziehen. Die Pflegegrade bemessen sich danach, wie selbstständig die versicherte Person noch verschiedene Lebensbereiche gestalten kann.

Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Versicherte erhalten hier vor allem Beratungsleistungen und einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, der für Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden kann.

Pflegegrad 2 gilt für Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Ab diesem Pflegegrad stehen umfangreichere Leistungen zur Verfügung, darunter monatlich 796 Euro für Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflegehilfe oder 347 Euro Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen.

Pflegegrad 3 kennzeichnet schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die monatlichen Leistungen erhöhen sich auf 1.497 Euro für Pflegesachleistungen oder 599 Euro Pflegegeld.

Pflegegrad 4 steht für schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Versicherte können monatlich 1.859 Euro für Pflegesachleistungen oder 800 Euro Pflegegeld in Anspruch nehmen.

Pflegegrad 5 beschreibt schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die höchsten Leistungen betragen monatlich 2.299 Euro für Pflegesachleistungen oder 990 Euro Pflegegeld.

Diese Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und stellen eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dar. Die nächste reguläre Anpassung ist für Januar 2028 geplant und wird sich an der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung orientieren.

Seniorin sitzt am Küchentisch und schaut auf einen Kalender und geordnete Unterlagen zur Pflege, ruhiges, gut beleuchtetes Ambiente.
Pflegerin hilft einem älteren Herrn beim Waschen im Badezimmer, rückenschonende Haltung, Haltegriffe sichtbar.
Rollstuhlfahrer mit Angehöriger beim Spaziergang im Park, herbstliches Licht, freundliche Stimmung.

Pflegegrade strukturieren Unterstützung im Alltag.

Leistungen der LKH Pflegepflichtversicherung im Detail

Die LKH Pflegepflichtversicherung bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, das weit über die monatlichen Pflegeleistungen hinausgeht. Im Folgenden werden die wichtigsten Leistungsbereiche detailliert erläutert, damit Sie als Versicherter oder Angehöriger alle Möglichkeiten optimal nutzen können.

Häusliche Pflegehilfe bildet den Kernbereich der Pflegeleistungen. Versicherte ab Pflegegrad 2 können wählen zwischen Pflegegeld für selbst organisierte Pflege durch Angehörige oder Freunde und Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste. Eine Kombination beider Leistungsarten ist möglich und oft sinnvoll, wenn beispielsweise ein Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernimmt, während Angehörige weitere Unterstützung leisten. Bei der Kombinationsleistung verringert sich das Pflegegeld anteilig um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen.

Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe vorübergehend verhindert ist. Die Pflegeversicherung übernimmt für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege. Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuregelung in Kraft: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst, der flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann. Diese Reform vereinfacht die Nutzung erheblich und bietet mehr Gestaltungsspielraum.

Kurzzeitpflege unterstützt Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn sie vorübergehend auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Die Pflegekasse übernimmt derzeit für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr Kosten bis zu einem Höchstbetrag. Auch hier gilt ab Juli 2025 die neue Regelung mit dem gemeinsamen Jahresbudget.

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege bietet eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege. Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder eine Stärkung erforderlich ist, können Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Die monatlichen Leistungen reichen je nach Pflegegrad von 721 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.085 Euro (Pflegegrad 5). Diese Leistungen können zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Anrechnung erfolgt.

Vollstationäre Pflege wird notwendig, wenn eine Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist. Die LKH zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen, die je nach Pflegegrad gestaffelt sind: Versicherte mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss von 131 Euro monatlich, während Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 zwischen 805 Euro und 2.096 Euro erhalten. Wichtig zu wissen: Diese Beträge decken nur die pflegebedingten Aufwendungen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen zusätzlich privat getragen werden. Seit Januar 2024 gibt es einen gestaffelten Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten Jahr, 50 Prozent im dritten Jahr und 75 Prozent ab dem vierten Jahr.

Ambulanter Pflegedienst: Pflegerin reicht Senior im Wohnzimmer ein Glas Wasser und überprüft einen Pflegeplan, freundliche, aufgeräumte Umgebung.
Tagespflege: Seniorengruppe sitzt an einem großen Tisch und bastelt, Betreuerin unterstützt, helle Räume, gemütliche Atmosphäre.
Pflegeheim: Älterer Herr sitzt zufrieden in einem Sessel im Gemeinschaftsraum, Pflegerin spricht mit ihm, ruhige, gepflegte Einrichtung.

Ambulante Pflege stärkt das Leben zu Hause.

Antragstellung und Begutachtung: So erhalten Sie Leistungen von der LKH

Der Weg zu Pflegeleistungen beginnt mit der Antragstellung bei der LKH. Leistungen der Pflegeversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und können nicht rückwirkend vor dem Antragsmonat beansprucht werden. Es ist daher wichtig, bei ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit zeitnah einen Antrag zu stellen.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der LKH Pflegepflichtversicherung. Sie können den offiziellen Antrag auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (PPV) nutzen, der auf der Website der LKH als PDF-Formular zur Verfügung steht. Zusätzlich zum Hauptantrag benötigen Sie eine Erklärung zur Schweigepflichtentbindung, einen Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung und gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn eine andere Person in Ihrem Namen handeln soll. Alle Dokumente müssen unterschrieben werden.

Der Antrag kann auf folgenden Wegen eingereicht werden:

  • Postweg: Landeskrankenhilfe V.V.a.G., Abteilung Pflege, 21335 Lüneburg

  • Telefax: 04131 7251393

  • E-Mail: ppv.Leistung@LKH.de

In Eilfällen, etwa wenn während eines Krankenhausaufenthalts absehbar ist, dass nach der Entlassung dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegen wird, kann ein Eil-Antrag gestellt werden. Hierfür wenden Sie sich an den Sozialdienst des Krankenhauses, der Sie bei der Antragstellung unterstützt. Die LKH führt dann eine vorläufige Pflegegradzuordnung nach Aktenlage durch, sodass bereits vor der persönlichen Begutachtung Leistungen bereitgestellt werden können. Dies ist besonders wichtig, wenn nach dem Krankenhausaufenthalt eine Kurzzeitpflege geplant ist.

Nach Eingang des Antrags beauftragt die LKH MEDICPROOF mit der Begutachtung. MEDICPROOF ist der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherungen und stellt durch qualifizierte Gutachter die Pflegebedürftigkeit fest. Die Gutachter sind entweder erfahrene Ärzte, Pflegefachkräfte oder Pflegesachverständige, die freiberuflich für MEDICPROOF tätig sind.

Die Begutachtung findet in Ihrem Wohnbereich statt, also zu Hause oder in der vollstationären Pflegeeinrichtung. MEDICPROOF meldet sich telefonisch bei Ihnen oder der angegebenen Kontaktperson, um einen Termin zu vereinbaren. Für die Begutachtung sollten Sie etwa 60 Minuten einplanen. Der Gutachter prüft systematisch verschiedene Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Zur optimalen Vorbereitung auf die Begutachtung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Aktueller Medikamentenplan

  • Arztberichte und Krankenhausentlassungsbriefe

  • Pflegedokumentation, falls bereits vorhanden

  • Liste mit Diagnosen und behandelnden Ärzten

  • Hilfsmittelverzeichnis und Verordnungen

Ein wichtiger Tipp: Führen Sie bereits vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch, in dem Sie über mindestens eine Woche alle pflegebedürftigen Tätigkeiten und den Zeitaufwand dokumentieren. Dies hilft dem Gutachter, sich ein realistisches Bild der Pflegesituation zu machen. Zeigen Sie die Situation, wie sie tatsächlich ist – beschönigen Sie nichts, aber übertreiben Sie auch nicht. Bitten Sie bei der Begutachtung auch Angehörige oder Pflegepersonen hinzu, die den Alltag schildern können.

Nach der Begutachtung erstellt MEDICPROOF ein Gutachten, das nach interner Qualitätsprüfung an die LKH übermittelt wird. Die LKH trifft auf dieser Grundlage die Entscheidung über den Pflegegrad und informiert Sie schriftlich mit einem Pflegegrad-Bescheid. Die Bearbeitungszeit beträgt im Durchschnitt etwa 15 Arbeitstage für Erstgutachten und ambulante Gutachten. Sobald der Pflegegrad genehmigt ist, erhalten Sie die Leistungen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch richten Sie schriftlich an die LKH, nicht an MEDICPROOF. In der Regel wird dann eine erneute Begutachtung angeordnet. Es kann auch sinnvoll sein, zunächst das vollständige Gutachten anzufordern, um die Begründung für die Einstufung nachvollziehen zu können.

Auf einem Holztisch liegen sauber geordnete Antragsformulare, Kugelschreiber und ein Ausweis, daneben eine Brille; warmes Licht, neutrale Umgebung.

Gut vorbereitet: Anträge vollständig einreichen.

MEDICPROOF-Gutachter besucht Seniorin zu Hause, beide sitzen am Esstisch, er notiert sorgfältig, respektvolle, professionelle Stimmung.

Begutachtung findet in vertrauter Umgebung statt.

Pflegeberatung durch COMPASS: Kostenlose Unterstützung für Versicherte

Eine der wertvollsten Leistungen für privat Pflegeversicherte ist die kostenlose und unabhängige Pflegeberatung durch COMPASS. COMPASS Private Pflegeberatung GmbH ist ein von allen privaten Pflegeversicherern getragenes Unternehmen, das bundesweit Pflegebedürftige und deren Angehörige bei allen Fragen rund um das Thema Pflege informiert, unterstützt und begleitet.

Die Beratung ist für alle LKH-Versicherten kostenfrei und kann auf verschiedenen Wegen in Anspruch genommen werden. Die bundesweite Servicenummer 0800 1018800 ist die erste Anlaufstelle. Hier können Sie sich persönlich beraten lassen und einen Termin für eine ausführliche Beratung vereinbaren. COMPASS bietet sowohl telefonische Beratungen als auch Videoberatungen und – besonders wertvoll – Beratungen vor Ort in Ihrer Häuslichkeit an.

Das Beratungsangebot von COMPASS umfasst ein breites Spektrum:

  • Orientierung in der Pflegelandschaft und Aufklärung über Leistungsansprüche

  • Unterstützung bei der Antragstellung und beim Ausfüllen von Formularen

  • Hilfe bei der Organisation der konkreten Pflegesituation

  • Vermittlung von Pflegediensten, Pflegeheimen und Betreuungsangeboten

  • Beratung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

  • Spezielle Beratung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern

  • Beratung für Menschen mit Demenz und deren Angehörige

  • Begleitung in der letzten Lebensphase

  • Anleitung zur häuslichen Pflege und Pflegetechniken

Ein besonderer Service ist die aufsuchende Pflegeberatung. Die Beraterinnen und Berater von COMPASS kommen zu Ihnen nach Hause und verschaffen sich vor Ort einen Eindruck von der Pflegesituation. Sie können dann gezielt Empfehlungen aussprechen, welche Hilfsmittel sinnvoll wären, wie das Wohnumfeld verbessert werden könnte oder welche zusätzlichen Unterstützungsangebote in Ihrer Region verfügbar sind.

Die Qualität der COMPASS-Beratung ist mehrfach unabhängig bestätigt worden. Alle Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind hochqualifizierte Fachkräfte, viele mit praktischer Pflegeerfahrung. Sie werden kontinuierlich fortgebildet, um immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Regelungen und pflegerischen Entwicklungen zu sein. Die Beratung erfolgt streng neutral und unabhängig – COMPASS hat keine eigenen wirtschaftlichen Interessen an bestimmten Pflegediensten oder Produkten.

Neben der individuellen Beratung würdigt COMPASS auch das gesellschaftliche Engagement in der Pflege. Mit dem jährlich verliehenen Pflegepreis „pflegecompass" werden pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise für Pflegebedürftige einsetzen.

Pflegeberaterin sitzt mit älterer Dame am Telefon, Notizblock und Stift bereit, ruhiges Heimbüro, freundliche Haltung.

Kostenfreie Beratung klärt wichtige Schritte.

Berater besucht Familie zu Hause: bespricht Pflegeoptionen am Küchentisch mit Senior und Tochter, Informationsmappe offen.

Vor-Ort-Beratung zeigt passende Lösungen.

Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen und weitere Unterstützungsleistungen

Neben den monatlichen Pflegeleistungen bietet die LKH Pflegepflichtversicherung weitere wichtige Unterstützungen an, die die Pflege zu Hause erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege monatlich bis zu einem Wert von 42 Euro (erhöht zum 1. Januar 2025) beziehen. Zu diesen Hilfsmitteln gehören:

  • Einmalhandschuhe zum Schutz der Pflegepersonen

  • Mundschutz und FFP2-Masken

  • Schutzschürzen und Einmallätzchen

  • Fingerlinge

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Aufsaugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch

Diese Hilfsmittel dienen der Hygiene und dem Schutz der Pflegepersonen. Sie benötigen dafür kein ärztliches Rezept. Allerdings müssen Sie die Produkte zunächst selbst bezahlen und können dann die Rechnung zur Erstattung bei der LKH einreichen. Viele Anbieter bieten auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse an, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.

Technische Pflegehilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten, Toilettensitzerhöhungen oder Lagerungshilfen stellt die LKH bei ambulanter Pflege zur Verfügung, wenn sie für die Pflege notwendig sind. Diese Hilfsmittel werden vorrangig leihweise und kostenlos bereitgestellt. Wichtig: Informieren Sie die LKH vor der Anschaffung über Ihren Bedarf, damit die Bereitstellung koordiniert werden kann. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, sich vorab eine ärztliche Verordnung vom behandelnden Arzt ausstellen zu lassen. Eine Kostenerstattung für selbst beschaffte Hilfsmittel erfolgt grundsätzlich nicht. Bei stationärer Pflege besteht kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung auf Hilfsmittel.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen unterstützen Pflegebedürftige dabei, ihre Wohnung barrierefrei zu gestalten oder die Pflege zu erleichtern. Die LKH gewährt bei häuslicher Pflege einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Dieser Betrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Badewannenlifts

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer

  • Installation von Rampen oder Treppenliften

  • Umbau der Küche für eine bessere Zugänglichkeit

  • Anpassung der Beleuchtung

  • Anbringung von Haltegriffen und Handläufen

Für die Prüfung ist in der Regel eine Begutachtung durch MEDICPROOF erforderlich. Die LKH empfiehlt, vorab einen Kostenvoranschlag einzureichen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der LKH-Website unter den Formularen zur Pflegepflichtversicherung. Wichtig: Beginnen Sie mit den Umbaumaßnahmen erst nach der Genehmigung durch die LKH, da sonst keine Kostenerstattung möglich ist.

Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden. Dieser Betrag kann flexibel für verschiedene Angebote verwendet werden:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen oder Wäsche waschen

  • Betreuungsgruppen und Tagespflegeangebote

  • Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer

  • Bei Pflegegrad 1 auch für Pflegeleistungen ambulanter Dienste

Der Entlastungsbetrag wird nach dem Kostenerstattungsprinzip gezahlt: Sie bezahlen die Leistung zunächst selbst und reichen dann die Rechnung bei der LKH ein. Nicht verbrauchte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden. Wichtig ist, dass der genutzte Dienst nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt ist.

Pflegetraining und Pflegekurse bietet die LKH über MEDICPROOF an. Diese kostenlosen Schulungen richten sich an Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen und vermitteln praktisches Wissen für den Pflegealltag. Themen sind unter anderem rückenschonende Pflegetechniken, Umgang mit Demenz oder die Versorgung bei bestimmten Krankheitsbildern. Die Pflegetrainings finden auf Anfrage statt und können auch individuell bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.

Set aus Pflegehilfsmitteln: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen ordentlich auf einem Tisch arrangiert, neutrale Umgebung.
Barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Duschsitz und Haltegriffen, helle Fliesen, modernes Design.
Pflegebett im Schlafzimmer, verstellbares Kopfteil, Nachttisch mit Lampe, aufgeräumte, warme Atmosphäre.

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag spürbar.

Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3: Pflicht und Chance zugleich

Wenn Sie Pflegegeld von der LKH beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Pflicht mag zunächst als Kontrolle erscheinen, ist aber tatsächlich eine wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege.

Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich, also zweimal pro Jahr

  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich, also viermal pro Jahr

  • Pflegegrad 1 oder bei reinen Sachleistungen: Freiwillig, zweimal jährlich auf Wunsch

Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung für pflegende Angehörige. Ein geschulter Pflegeberater oder eine Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer anerkannten Beratungsstelle kommt zu Ihnen nach Hause. Dabei werden folgende Aspekte betrachtet:

  • Ist die Pflege fachgerecht und dem Pflegegrad entsprechend sichergestellt?

  • Werden alle verfügbaren Leistungen optimal genutzt?

  • Gibt es Hinweise auf Überforderung der Pflegepersonen?

  • Welche Hilfsmittel oder Unterstützungsangebote könnten zusätzlich hilfreich sein?

  • Besteht Bedarf für eine Höherstufung des Pflegegrades?

Die Beratungsperson gibt praktische Tipps zur Pflege, zeigt Pflegetechniken und informiert über weitere Entlastungsangebote. Nach dem Besuch erhalten Sie einen Nachweis über den Beratungseinsatz, den Sie an die LKH weiterleiten müssen. Diesen Nachweis müssen Sie aufbewahren und auf Verlangen der Pflegekasse vorlegen können.

Wichtig: Wenn Sie den verpflichtenden Beratungsbesuch nicht wahrnehmen, kann die LKH das Pflegegeld zunächst um die Hälfte kürzen. Bei wiederholtem Versäumnis kann das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden. Organisieren Sie den Beratungsbesuch daher rechtzeitig. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Sie können sich den Beratungsdienst frei wählen – dies kann ein ambulanter Pflegedienst sein oder eine anerkannte Beratungsstelle. Die Vergütungssätze werden jährlich von den Landesverbänden der Pflegekassen festgelegt.

Pflegeberaterin besucht ältere Dame zu Hause, prüft gemeinsam eine Checkliste, beide sitzen entspannt am Wohnzimmertisch, freundliche Beratungssituation.

Pflichtberatung hilft, Qualität zu sichern.

Digitale Services: Die App „Meine LKH" und das Kundenportal

Die LKH hat in den letzten Jahren erheblich in die Digitalisierung ihrer Services investiert. Mit der App „Meine LKH" und dem entsprechenden Webportal unter meine.lkh.de können Versicherte viele Anliegen selbstständig und bequem erledigen. Beide Zugangswege bieten im Wesentlichen die gleichen Funktionen, wobei die App eine praktische Fotofunktion zur Dokumentenerfassung mitbringt.

Die wichtigsten Funktionen der digitalen Services im Überblick:

  • Rechnungseinreichung: Laden Sie Rechnungen, Rezepte und andere Belege direkt hoch – entweder als PDF oder per Foto über die App

  • Bescheinigungen anfordern: Benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung oder andere Unterlagen? Diese können Sie direkt online anfordern

  • Persönliche Daten ändern: Adressänderungen, neue Bankverbindungen oder Telefonnummern können Sie selbst aktualisieren

  • Verträge einsehen: Behalten Sie alle laufenden Verträge im Blick

  • Digitales Postfach: Empfangen Sie Leistungsabrechnungen und Dokumente digital

  • E-Rezept-Funktion: Nutzen Sie elektronische Rezepte direkt über die App

  • Online Check-in: Übermitteln Sie Ihre Versichertendaten digital an Arztpraxen

Die Nutzung der digitalen Services erfordert eine einmalige Verifizierung. Die Basisversion können Sie ohne Verifizierung nutzen, haben dann aber nur eingeschränkte Funktionen. Für die Vollversion beantragen Sie in der App oder im Portal einen Aktivierungscode, der Ihnen aus Datenschutzgründen ausschließlich per Post zugeschickt wird. Nach Eingabe des Codes können Sie den vollen Funktionsumfang nutzen.

Die technischen Voraussetzungen für die App sind: iOS ab Version 17 oder Android ab Version 10, eine Kamera mit mindestens 8 Megapixeln und eine Internetverbindung. Das Webportal können Sie über jeden modernen Browser aufrufen.

Ein großer Vorteil der digitalen Einreichung ist die schnellere Bearbeitung Ihrer Unterlagen. Während der Postweg mehrere Tage dauern kann, sind digital eingereichte Dokumente sofort bei der LKH verfügbar. Sie erhalten außerdem eine Bestätigung über den Eingang und können den Bearbeitungsstatus verfolgen. Die Leistungsabrechnungen werden Ihnen dann ebenfalls digital zur Verfügung gestellt, sofern Sie dies wünschen.

Seniorin fotografiert mit einem modernen Smartphone eine Rechnung auf einem Holztisch, gute Beleuchtung, Fokus auf Handlung, keine lesbare Schrift.

Belege schnell und sicher digital einreichen.

Älterer Mann nutzt entspannt ein Smartphone im Sessel, lächelt, ruhiges Wohnzimmer, Pflanzen im Hintergrund.

Die App macht vieles bequemer.

Kontaktmöglichkeiten und Erreichbarkeit der LKH

Die LKH legt großen Wert auf persönlichen Service und bietet verschiedene Wege, um mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. Die Hauptverwaltung befindet sich in Lüneburg:

Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg

Die allgemeine Servicenummer erreichen Sie unter 04131 725-0. Das Service-Team ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar. Für Fragen zur Pflegepflichtversicherung gibt es spezielle Ansprechpartner, die Sie über diese zentrale Nummer erreichen.

Für schriftliche Anfragen steht Ihnen die E-Mail-Adresse service@lkh.de zur Verfügung. Speziell für Anliegen zur Pflegepflichtversicherung nutzen Sie bitte ppv.Leistung@LKH.de. Die LKH bemüht sich um eine zügige Bearbeitung von E-Mail-Anfragen, in der Regel erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Werktagen eine Antwort.

Auf der Website www.lkh.de finden Sie umfangreiche Informationen zu allen Leistungsbereichen. Besonders hilfreich ist der Bereich Service/Online-Services/Pflegepflichtversicherung, wo detaillierte Informationen zu den Pflegeleistungen, Antragsverfahren und häufigen Fragen bereitgestellt werden. Dort finden Sie auch eine Übersicht der Leistungshöhen nach Pflegegraden sowie Erläuterungen zu verschiedenen Leistungsarten.

Das Kontaktformular auf der Website ermöglicht es Ihnen, strukturiert Ihr Anliegen zu schildern. Sie können dort auch direkt Ihre Versicherungsnummer angeben, damit Ihre Anfrage schneller zugeordnet werden kann. Die Versicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein und besteht aus 2-3 Buchstaben und 5-7 Ziffern.

Für die Pflegeberatung erreichen Sie COMPASS unter der bereits erwähnten kostenfreien Nummer 0800 1018800. Diese Beratung ist unabhängig von den regulären Öffnungszeiten der LKH und bietet bundesweit Unterstützung.

Bei Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten, etwa wenn dringend eine Vorabeinstufung im Krankenhaus benötigt wird, gibt es eine spezielle Notfallnummer: 04131 403-402. Diese Nummer sollte jedoch wirklich nur in echten Notfallsituationen genutzt werden.

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Die LKH ist gut erreichbar und serviceorientiert.

Wichtige Formulare und Dokumente für die Pflegepflichtversicherung

Die LKH stellt auf ihrer Website eine umfassende Dokumentensammlung zur Verfügung, die alle wichtigen Formulare für die Pflegepflichtversicherung enthält. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt Service/Dokumente & Formulare/Pflegepflichtversicherung. Die wichtigsten Dokumente im Überblick:

Antrag auf Pflegeleistungen: Dies ist das zentrale Formular zur Erstbeantragung von Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung. Es umfasst mehrere Seiten und fragt systematisch alle relevanten Informationen ab: persönliche Daten, bisherige Pflegesituation, gewünschte Leistungsart und weitere Angaben. Zum Antrag gehören zwingend die Erklärung zur Schweigepflichtentbindung und der Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung.

Höherstufungsantrag: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat und Sie vermuten, dass ein höherer Pflegegrad angemessen wäre, nutzen Sie den Höherstufungsantrag. Dieser Antrag führt zu einer erneuten Begutachtung durch MEDICPROOF.

Eilantrag für Krankenhäuser: Dieses spezielle Formular nutzen Sozialdienste in Krankenhäusern, um für Patienten eine schnelle Vorabeinstufung zu veranlassen. Als Versicherter oder Angehöriger werden Sie dieses Formular in der Regel nicht selbst ausfüllen, sollten aber im Krankenhaus darauf hinweisen, dass eine Pflegebedürftigkeit nach der Entlassung zu erwarten ist.

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Mit diesem Formular beantragen Sie den Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung. Wichtig ist, dass Sie das Formular vor Beginn der Maßnahmen einreichen und einen detaillierten Kostenvoranschlag beifügen.

Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Dieses Formular füllt die Beratungsperson aus, die den Pflichtberatungsbesuch bei Ihnen durchgeführt hat. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen, das Original geht an die LKH.

Verhinderungspflege-Nachweis: Wenn Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, dokumentieren Sie mit diesem Formular, wer Sie wann vertreten hat und welche Kosten entstanden sind. Fügen Sie entsprechende Belege bei.

Vollmacht Pflegepflichtversicherung: Wenn eine andere Person in Ihrem Namen mit der LKH kommunizieren und Entscheidungen treffen soll, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Die LKH stellt hierfür ein Musterformular zur Verfügung, das alle notwendigen Angaben abfragt.

Kontaktdaten Pflegepflichtversicherung: Dieses PDF enthält eine übersichtliche Zusammenstellung aller relevanten Telefonnummern und E-Mail-Adressen speziell für Pflegefragen.

PPV Hilfsmittelverzeichnis: Eine Übersicht der Hilfsmittel, die von der Pflegepflichtversicherung übernommen werden können. Dies hilft bei der Orientierung, welche Hilfsmittel Sie beantragen können.

Alle Formulare stehen als PDF zum Download bereit. Sie können diese am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die LKH senden. Alternativ können Sie die Formulare auch ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und per Post oder Fax einreichen. Bei komplexeren Anträgen empfiehlt es sich, vorab telefonisch Rücksprache mit der LKH zu halten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.

Auf einem Tisch liegen mehrere Formularseiten ordentlich mit Klammer zusammen, daneben ein Füller und ein Umschlag, neutrale, helle Umgebung.

Die richtigen Formulare gezielt nutzen.

Hand eines Erwachsenen unterschreibt ein Formular mit Kugelschreiber, Unterlagen ordentlich gestapelt, Fokus auf die Unterschrift.

Unterschriften nicht vergessen – vollständig einreichen.

Besonderheiten und Unterschiede zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Obwohl die Leistungen der privaten und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung grundsätzlich identisch sind, gibt es einige wichtige Unterschiede in der Abwicklung und Finanzierung, die Sie als LKH-Versicherter kennen sollten.

Die Beitragsberechnung erfolgt in der privaten Pflegeversicherung anders als in der gesetzlichen. Während gesetzlich Versicherte einen prozentualen Beitrag vom Einkommen zahlen (aktuell 3,6 Prozent für Eltern, 4,2 Prozent für Kinderlose), berechnet sich der Beitrag in der privaten Pflegeversicherung nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Die Beiträge sind also individuell kalkuliert und bleiben nicht zwingend stabil. Wie in der privaten Krankenversicherung können Beitragsanpassungen vorgenommen werden, wenn die Leistungsausgaben steigen.

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Kostenabwicklung. Während gesetzliche Pflegekassen oft direkt mit Leistungserbringern abrechnen, ist bei der LKH häufiger das Kostenerstattungsprinzip üblich. Das bedeutet: Sie zahlen Leistungen zunächst selbst und reichen dann die Rechnung zur Erstattung ein. Dies erfordert eine gewisse finanzielle Liquidität, da zwischen Zahlung und Erstattung mehrere Wochen vergehen können. Allerdings bieten viele Leistungserbringer auch Abtretungserklärungen an, die eine Direktabrechnung ermöglichen.

Die Begutachtung erfolgt durch unterschiedliche medizinische Dienste: Bei der LKH ist dies MEDICPROOF, bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD, früher MDK). Beide wenden jedoch die gleichen Begutachtungsrichtlinien an, sodass die Einstufung nach einheitlichen Kriterien erfolgt. MEDICPROOF arbeitet mit freiberuflichen Gutachtern, während die medizinischen Dienste der gesetzlichen Kassen eigene Mitarbeiter beschäftigen.

Bei der Pflegeberatung haben Privatversicherte Zugang zu COMPASS, während gesetzlich Versicherte sich an ihre Pflegekasse oder die Pflegestützpunkte wenden. COMPASS gilt als besonders qualifiziert und bietet von Anfang an eine aufsuchende Beratung, die erst später auch für die gesetzliche Pflegeversicherung verpflichtend wurde.

Ein Vorteil der privaten Pflegeversicherung kann die schnellere Bearbeitung von Anträgen sein, da private Versicherer oft kleinere Versichertenbestände haben und daher Anliegen individueller bearbeiten können. MEDICPROOF gibt derzeit eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 15 Arbeitstagen für Gutachten an, was im Vergleich zu manchen gesetzlichen Pflegekassen schnell ist.

Die Familienversicherung gibt es in der privaten Pflegeversicherung nicht. Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Versicherung. Kinder werden in der Regel zu günstigen Kindertarifen versichert, müssen aber eigenständig versichert werden.

Vertrauensvolles Gespräch: Versicherungsberater und älteres Paar geben sich die Hand am Ende eines Beratungsgesprächs, warme Büroatmosphäre.

Private Pflegeversicherung bietet individuelle Lösungen.

Pflegefachkraft notiert Beobachtungen auf einem Klemmbrett neben einer Seniorin, sachliche Umgebung, konzentrierte Situation.

Begutachtung folgt einheitlichen Kriterien.

Praktische Tipps für den Umgang mit der LKH Pflegepflichtversicherung

Aus der Erfahrung vieler Versicherter haben sich einige praktische Empfehlungen herauskristallisiert, die den Umgang mit der LKH Pflegepflichtversicherung erleichtern:

Dokumentation ist alles: Führen Sie von Beginn an eine sorgfältige Dokumentation aller pflegerelevanten Ereignisse. Ein Pflegetagebuch hilft nicht nur bei der Begutachtung, sondern auch, wenn später eine Höherstufung beantragt werden soll. Fotografieren Sie relevante Situationen, sammeln Sie Arztberichte und notieren Sie alle Hilfsmittel und Medikamente.

Frühzeitig Antrag stellen: Warten Sie nicht, bis die Pflegesituation eskaliert. Schon bei ersten Anzeichen von dauerhafter Pflegebedürftigkeit sollten Sie einen Antrag stellen. Die Leistungen beginnen erst ab dem Antragsmonat, eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Lieber einmal zu früh als zu spät.

Nutzen Sie die Pflegeberatung: COMPASS bietet eine kostenlose, hochqualifizierte Beratung. Nehmen Sie dieses Angebot wahr, auch mehrfach. Die Berater kennen sich mit allen Details aus und können Ihnen helfen, alle verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen. Gerade bei komplexen Pflegesituationen ist eine professionelle Beratung Gold wert.

Sammeln Sie Belege systematisch: Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie alle Rechnungen, Rezepte und Verordnungen chronologisch abheften. Erstellen Sie monatlich eine Liste der Ausgaben und reichen Sie die Belege gebündelt ein. Das spart Zeit und verhindert, dass Belege verloren gehen. Bei digitaler Einreichung über die App fotografieren Sie die Belege sofort und laden sie hoch.

Prüfen Sie Bescheide genau: Wenn Sie einen Pflegegrad-Bescheid oder eine Leistungsabrechnung erhalten, prüfen Sie diese sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Unklarheiten fragen Sie zeitnah nach. Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch ein.

Kombinieren Sie Leistungen: Nutzen Sie die Möglichkeit, verschiedene Leistungen zu kombinieren. Beispielsweise können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden. Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zu anderen Leistungen verwendet werden. Tages- oder Nachtpflege mindert nicht das Pflegegeld. Lassen Sie sich beraten, welche Kombination für Ihre Situation optimal ist.

Planen Sie Umbaumaßnahmen rechtzeitig: Wenn absehbar ist, dass Wohnungsanpassungen notwendig werden, stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Begutachtung und Genehmigung können mehrere Wochen dauern. Beginnen Sie nicht mit dem Umbau, bevor Sie die Genehmigung haben.

Bewahren Sie Nachweise auf: Heben Sie alle Nachweise über Beratungsbesuche, Pflegetrainings und sonstige Leistungen mindestens fünf Jahre auf. Die LKH kann diese bei Prüfungen anfordern. Eine digitale Kopie als Backup ist empfehlenswert.

Melden Sie Änderungen umgehend: Wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert, informieren Sie die LKH zeitnah. Dies gilt insbesondere bei deutlicher Verschlechterung, die einen höheren Pflegegrad rechtfertigen würde, aber auch bei Verbesserungen. Auch Adressänderungen, Krankenhausaufenthalte oder der Umzug in eine Pflegeeinrichtung sollten sofort gemeldet werden.

Nutzen Sie digitale Services: Die App „Meine LKH" und das Webportal machen vieles einfacher und schneller. Gewöhnen Sie sich an, Belege direkt digital einzureichen. Das spart Porto, beschleunigt die Bearbeitung und Sie haben immer eine digitale Kopie.

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Wer benötigt die Pflegeberatung?

Häufige Fragen und Missverständnisse zur LKH Pflegepflichtversicherung

Muss ich bei einem Pflegegrad sofort Leistungen in Anspruch nehmen? Nein, die Anerkennung eines Pflegegrades bedeutet nicht, dass Sie sofort alle Leistungen nutzen müssen. Der Pflegegrad sichert Ihnen den Anspruch, Sie können die Leistungen aber nach Bedarf abrufen. Viele Versicherte lassen sich zunächst nur beraten und nehmen konkrete Leistungen erst später in Anspruch.

Kann ich zwischen Pflegegeld und Sachleistungen wechseln? Ja, Sie können jederzeit zwischen den Leistungsarten wechseln oder diese kombinieren. Ihre Entscheidung ist allerdings für mindestens sechs Monate bindend, außer die Pflegesituation ändert sich wesentlich. Besprechen Sie mit der LKH, welche Variante für Sie am sinnvollsten ist.

Was passiert mit nicht genutzten Leistungen? Nicht abgerufene Pflegesachleistungen verfallen am Monatsende. Das Pflegegeld wird immer in voller Höhe ausgezahlt, unabhängig davon, ob Sie es verwenden. Der Entlastungsbetrag kann angespart und in Folgemonate übertragen werden. Nicht genutzte Kurzzeitpflege- oder Verhinderungspflege-Leistungen verfallen am Jahresende.

Werden Pflegegrade automatisch überprüft? Nein, eine automatische Überprüfung gibt es nicht. Wenn sich Ihr Zustand verschlechtert, müssen Sie selbst einen Höherstufungsantrag stellen. Eine Begutachtung mit möglicher Herabstufung kann jedoch erfolgen, wenn die LKH begründete Zweifel am bisherigen Pflegegrad hat.

Kann ich den Pflegedienst frei wählen? Grundsätzlich ja, allerdings muss der Pflegedienst für die Pflegeversicherung zugelassen sein. Die LKH kann Ihnen eine Liste zugelassener Dienste in Ihrer Region zur Verfügung stellen. Bei Direktabrechnung sollten Sie mit dem Pflegedienst klären, ob dieser mit der LKH zusammenarbeitet.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Pflege in einer Einrichtung für maximal acht Wochen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson ausfällt, und kann sowohl zu Hause als auch stationär erfolgen. Ab Juli 2025 werden beide Leistungen zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst.

Muss ich die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der LKH bestellen? Nein, Sie können die Pflegehilfsmittel bei jedem Anbieter kaufen und die Rechnung bis zu 42 Euro monatlich zur Erstattung einreichen. Viele Anbieter bieten auch Boxen mit verschiedenen Produkten an, die direkt mit der LKH abrechnen. Achten Sie darauf, nur das zu bestellen, was Sie wirklich benötigen.

Können auch Angehörige das Pflegegeld erhalten? Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann von dieser frei verwendet werden. In der Praxis geben viele Pflegebedürftige das Geld an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung weiter, rechtlich besteht darauf aber kein Anspruch der Angehörigen.

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Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen zur LKH Pflegepflichtversicherung

Die LKH Landeskrankenhilfe ist ein traditionsreiches und finanziell solides Versicherungsunternehmen, das als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit die Interessen seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Die private Pflegepflichtversicherung der LKH bietet alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und orientiert sich dabei an denselben Standards wie die gesetzliche Pflegeversicherung.

Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad, der durch MEDICPROOF in einer persönlichen Begutachtung festgestellt wird. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die monatlichen Leistungen, die zwischen 131 Euro (Pflegegrad 1) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5) bei häuslicher Pflegesachleistung betragen. Zusätzlich stehen weitere Leistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und Zuschüsse für Wohnungsanpassungen zur Verfügung.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der LKH. Nach Eingang des Antrags wird eine Begutachtung durch MEDICPROOF veranlasst, die im Durchschnitt 15 Arbeitstage dauert. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat gewährt, daher ist eine rechtzeitige Antragstellung wichtig.

Mit COMPASS steht allen LKH-Versicherten eine kostenlose, hochqualifizierte Pflegeberatung zur Verfügung (Telefon 0800 1018800). Diese Beratung kann telefonisch, per Video oder bei Ihnen zu Hause erfolgen und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Pflege.

Die digitalen Services der LKH mit der App „Meine LKH" und dem Webportal ermöglichen eine bequeme Verwaltung Ihrer Versicherungsangelegenheiten. Sie können Belege digital einreichen, Bescheinigungen anfordern und persönliche Daten ändern.

Wichtige Kontaktdaten: Hauptverwaltung in Lüneburg, Uelzener Straße 120, Telefon 04131 725-0 (montags bis freitags 7:30 bis 18:00 Uhr), E-Mail service@lkh.de, speziell für Pflegefragen ppv.Leistung@LKH.de.

Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen optimal, indem Sie sich frühzeitig informieren, die Pflegeberatung in Anspruch nehmen und alle Änderungen in der Pflegesituation zeitnah melden. Eine gute Dokumentation und systematisches Vorgehen bei der Antragstellung erleichtern den Umgang mit der Pflegeversicherung erheblich.

Die LKH bietet als privater Krankenversicherer mit fast 100-jähriger Tradition eine verlässliche Absicherung im Pflegefall. Mit ihrer soliden finanziellen Basis, dem umfassenden Leistungsangebot und der Unterstützung durch professionelle Beratungsdienste sind Sie und Ihre Angehörigen im Pflegefall gut aufgehoben.

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Sicherheit

Mit Pflegegrad oft bezuschusst

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Häufige Fragen

Antworten zur LKH Pflegepflichtversicherung