Die Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG gehört zur Mecklenburgischen Versicherungsgruppe, einem traditionsreichen Versicherungsunternehmen mit über 225 Jahren Erfahrung. Als private Krankenversicherung bietet die Mecklenburgische neben der Krankenvollversicherung auch umfassende Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung an. Für mehr als 650.000 Versicherte mit über 2,8 Millionen Verträgen ist die Mecklenburgische ein verlässlicher Partner in allen Lebenslagen – besonders auch im Pflegefall.
Für Senioren und ihre Angehörigen ist es wichtig zu verstehen, dass die Mecklenburgische zwei verschiedene Arten von Pflegeversicherungen anbietet: die gesetzlich vorgeschriebene private Pflegepflichtversicherung und die freiwillige Pflegetagegeldversicherung als zusätzliche Absicherung. Während die Pflegepflichtversicherung Mindestleistungen nach gesetzlichen Vorgaben erbringt, dient die Pflegetagegeldversicherung dazu, finanzielle Lücken bei Pflegebedürftigkeit zu schließen.
Der Hauptsitz der Mecklenburgischen befindet sich am Platz der Mecklenburgischen 1 in 30625 Hannover. Mit rund 1.000 Angestellten und über 800 Agenturen vor Ort ist das Unternehmen bundesweit vertreten und bietet persönliche Beratung in der Nähe der Versicherten.
Zentrale der Mecklenburgischen in Hannover
Jeder privat Krankenversicherte ist verpflichtet, auch eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese folgt dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Das bedeutet: Wer bei der Mecklenburgischen privat krankenversichert ist, muss in der Regel auch dort die Pflegepflichtversicherung abschließen. Eine Ausnahme besteht nur in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme der privaten Krankenversicherung – in diesem Zeitraum können Versicherte für die Pflegepflichtversicherung auch ein anderes Unternehmen wählen.
Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und entsprechen exakt denen der gesetzlichen Pflegekassen. Der wesentliche Unterschied liegt im Abrechnungsverfahren: Während gesetzliche Pflegekassen oft direkt mit Leistungserbringern abrechnen, erstatten private Pflegeversicherungen die Kosten nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, Versicherte zahlen zunächst selbst und reichen dann die Belege bei der Mecklenburgischen ein.
Für die Beitragshöhe in der privaten Pflegepflichtversicherung gilt: Sie richtet sich nicht nach dem Einkommen wie bei gesetzlich Versicherten, sondern nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Allerdings hat der Gesetzgeber eine wichtige Begrenzung eingeführt: Wer bereits mindestens fünf Jahre privat pflegeversichert ist, zahlt maximal den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser liegt für Kinderlose im Jahr 2025 bei 4,2 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Mecklenburgische Krankenversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit die gesetzlich festgelegten Leistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Zum 1. Januar 2025 wurden diese Leistungen um 4,5 Prozent erhöht. Versicherte müssen für diese Anpassung keinen neuen Antrag stellen – die Erhöhung erfolgt automatisch.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (zuvor 332 Euro)
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (zuvor 573 Euro)
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (zuvor 765 Euro)
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (zuvor 947 Euro)
Das Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn sie ausschließlich durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer gepflegt werden. Dieses Geld steht zur freien Verfügung und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es in der Regel an die Pflegepersonen weitergibt.
Pflegesachleistungen bei professioneller Pflege:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich (zuvor 761 Euro)
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich (zuvor 1.432 Euro)
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich (zuvor 1.778 Euro)
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich (zuvor 2.200 Euro)
Diese Beträge stehen zur Verfügung, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Bei der Mecklenburgischen als private Versicherung bedeutet dies: Der Versicherte bezahlt die Rechnung des Pflegedienstes zunächst selbst und reicht sie dann zur Erstattung ein.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege:
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Ein wichtiger Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass diese gekürzt werden.
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich erhalten Heimbewohner ab Pflegegrad 2 einen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil an den Pflegekosten reduziert. Dieser Zuschlag steigt mit der Verweildauer im Pflegeheim: Im ersten Jahr 15 Prozent, nach mehr als 12 Monaten 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine wichtige Neuerung: Die bisherigen getrennten Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden.
Die Verhinderungspflege kann jetzt für bis zu 8 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden (zuvor 6 Wochen). Die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt komplett. Das bedeutet: Bereits unmittelbar nach Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 können Versicherte Verhinderungspflege nutzen, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt – beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder eines Reha-Aufenthalts.
Übernehmen nahe Angehörige die Verhinderungspflege nicht erwerbsmäßig, erhalten sie das 2-fache des jeweiligen Pflegegeldes als Aufwandsentschädigung. Bei erwerbsmäßiger Verhinderungspflege durch ambulante Pflegedienste oder Betreuungsdienste kann der gesamte gemeinsame Jahresbetrag abgerechnet werden.
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (zuvor 125 Euro). Dieser zweckgebundene Betrag dient zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.
Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden für:
Tages- und Nachtpflege (insbesondere zur Deckung von Zusatzkosten)
Kurzzeitpflege (vor allem für Unterkunft und Verpflegung)
Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter)
Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen)
Zusätzlich haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von monatlich 42 Euro (zuvor 40 Euro). Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Die Mecklenburgische erstattet diese Kosten nach Vorlage der Belege.
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Die Pflegeversicherung der Mecklenburgischen bezuschusst bauliche Anpassungen in der Wohnung mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (zuvor 4.000 Euro). Dieser Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, wenn die Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen.
Förderfähig sind unter anderem:
Einbau von Treppenliften oder Rampen
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung
Umbau des Badezimmers (Dusche statt Badewanne, bodengleiche Dusche)
Installation von Haltegriffen und Stützvorrichtungen
Anpassung der Möblierung an die Pflegesituation
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Mecklenburgischen gestellt werden. Erst nach Genehmigung sollten die Arbeiten beauftragt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also bis zu 16.720 Euro.
Um Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung der Mecklenburgischen zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich und kann telefonisch, per E-Mail, per Fax oder schriftlich erfolgen. Es genügt der Satz: "Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung" oder "Ich beantrage einen Pflegegrad".
Kontaktdaten für die Antragstellung:
Telefon: 0511 5351 0
E-Mail: proME@mecklenburgische.de
Fax: 0511 5351 3399
Post: Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG, 30619 Hannover
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Mecklenburgische den Medicproof, den medizinischen Gutachterdienst der privaten Krankenversicherungen, mit der Begutachtung. Medicproof ist das Pendant zum Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten und führt die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch.
Der Ablauf der Begutachtung:
Sie erhalten von Medicproof ein Pflegeprotokoll zugeschickt, das Sie vorab ausfüllen sollten
Ein Gutachter von Medicproof vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch
Die Begutachtung dauert etwa 45 bis 90 Minuten und findet in Ihrer häuslichen Umgebung statt
Der Gutachter erfasst Ihren Hilfebedarf in sechs Lebensbereichen (Module)
Auf Basis eines Punktesystems wird der Pflegegrad ermittelt
Das Gutachten geht an die Mecklenburgische, die dann über den Pflegegrad entscheidet
Die Mecklenburgische muss ihre Entscheidung über den Antrag spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen. In besonderen Fällen gelten verkürzte Fristen:
1 Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei palliativer Versorgung
2 Wochen wenn pflegende Angehörige Pflegezeit beim Arbeitgeber angemeldet haben
Wird die Frist nicht eingehalten und hat die Versicherung die Verzögerung zu vertreten, steht Antragstellern eine pauschale Entschädigung von 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung zu. Diese wird automatisch mit dem Pflegegeld ausgezahlt.
Neben der Pflegepflichtversicherung bietet die Mecklenburgische auch eine freiwillige Pflegetagegeldversicherung an. Diese private Zusatzversicherung dient dazu, die Versorgungslücke zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen. Gerade bei stationärer Pflege im Heim können die Eigenanteile mehrere tausend Euro pro Monat betragen.
Die Mecklenburgische bietet zwei Tarife an:
Tarif "Pflegetagegeld":
Wählbarer Tagessatz zwischen 10 und 100 Euro (in 5-Euro-Schritten)
Leistungen ab Pflegegrad 1
100 Prozent Leistung bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 3
100 Prozent Leistung bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 5
Gestaffelte Leistungen bei niedrigeren Pflegegraden
Tarif "Pflegetagegeld plus":
Wählbarer Tagessatz zwischen 10 und 100 Euro
100 Prozent Leistung bei stationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 1
100 Prozent Leistung bei ambulanter Pflege ab Pflegegrad 5
Umfangreichere Assistance-Leistungen
Pflegeheimplatzgarantie
Ein wichtiges Merkmal beider Tarife: Die Mecklenburgische übernimmt die Pflegeeinstufung der Pflegepflichtversicherung. Es findet keine separate Begutachtung statt. Bei den Pflegegraden 3, 4 und 5 entfallen zudem die Wartezeiten – die Leistung wird sofort erbracht.
Beide Tarife bieten eine Dynamik-Option: Alle drei Jahre kann das versicherte Tagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung um 10 Prozent erhöht werden. Dies ist besonders wichtig, um die Leistung an steigende Pflegekosten anzupassen.
Ein besonderer Vorteil der Pflegetagegeldversicherung bei der Mecklenburgischen sind die umfangreichen Assistance-Leistungen. Diese praktischen Hilfen gehen über die reine Geldzahlung hinaus und unterstützen Versicherte und ihre Angehörigen konkret bei der Organisation der Pflege.
Die Assistance-Leistungen umfassen:
Pflegeheimplatzgarantie: Die Mecklenburgische vermittelt einen geeigneten Pflegeheimplatz in der gewünschten Region
Organisation von Dienstleistungen: Vermittlung von Pflegediensten, Haushaltshilfen, Hausnotruf und anderen Unterstützungsangeboten
Kostenübernahme in den ersten 12 Wochen: Bis zu 2.000 Euro für vermittelte Dienstleistungen werden in der Anfangsphase übernommen
Telefonische Beratung: Unter der Rufnummer 0800 1797 500 erreichen Versicherte die Assistance-Hotline
Diese Leistungen sind besonders wertvoll, wenn ein Pflegefall plötzlich eintritt und schnell Entscheidungen getroffen werden müssen. Die Experten der Mecklenburgischen kennen die regionalen Versorgungsstrukturen und können zeitnah passende Lösungen vermitteln.
Wer Pflegegeld von der Mecklenburgischen bezieht und ausschließlich durch Angehörige gepflegt wird, ist zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Diese dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: Beratung freiwillig, einmal halbjährlich kostenfrei möglich
Pflegegrad 2 und 3: Beratung verpflichtend einmal halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5: Beratung verpflichtend einmal vierteljährlich
Wird ein verpflichtender Beratungsbesuch nicht wahrgenommen, kann die Mecklenburgische das Pflegegeld zunächst kürzen und bei wiederholter Nichtteilnahme sogar komplett streichen. Die Beratung kann durch zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen durchgeführt werden. Die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung vollständig.
Bei der Beratung werden folgende Themen behandelt:
Überprüfung der aktuellen Pflegesituation
Beratung zu Hilfsmitteln und technischen Hilfen
Schulung der Pflegeperson in Pflegetechniken
Hinweise auf Entlastungsangebote
Beratung zu weiteren Leistungen der Pflegeversicherung
Prüfung, ob der Pflegegrad noch angemessen ist
Beamte, Soldaten und andere Beihilfeberechtigte haben in der Regel nur einen anteiligen Versicherungsschutz in der privaten Pflegeversicherung, da ein Teil der Kosten durch die Beihilfe getragen wird. Die Mecklenburgische bietet für diesen Personenkreis beihilfekonforme Tarife an.
Die Leistungen werden dann entsprechend dem Beihilfesatz aufgeteilt. Bei einem Beihilfesatz von beispielsweise 70 Prozent übernimmt die Beihilfestelle 70 Prozent der erstattungsfähigen Kosten, die Mecklenburgische die restlichen 30 Prozent. Wichtig: Die Beihilfesätze und -vorschriften unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern erheblich. Beihilfeberechtigte sollten sich vor Antragstellung bei ihrer zuständigen Beihilfestelle informieren.
Ein besonderer Schutz besteht für Kinder, die pflegebedürftig geboren werden oder in jungen Jahren pflegebedürftig werden. Die Mecklenburgische bietet eine Kindernachversicherung in der Pflegetagegeldversicherung an. Eltern, die selbst eine Pflegetagegeldversicherung bei der Mecklenburgischen haben, können ihr Kind trotz bestehender Pflegebedürftigkeit ohne Gesundheitsprüfung mitversichern.
Dies ist eine erhebliche Erleichterung, denn normalerweise wären Kinder mit vorbestehender Pflegebedürftigkeit von privaten Zusatzversicherungen ausgeschlossen. Die Kindernachversicherung muss innerhalb bestimmter Fristen nach der Geburt oder nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit beantragt werden. Die genauen Bedingungen und Fristen sollten direkt bei der Mecklenburgischen erfragt werden.
Für die Beantragung von Pflegeleistungen stellt die Mecklenburgische verschiedene Formulare zur Verfügung. Diese können auf der Webseite www.mecklenburgische.de heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden.
Wichtige Formulare:
Antrag auf Pflegeleistungen: Das zentrale Formular zur Beantragung eines Pflegegrades
Ärztliche Stellungnahme: Wird vom behandelnden Arzt ausgefüllt und dem Antrag beigefügt
Antrag auf Pflegehilfsmittel: Für monatlich 42 Euro Verbrauchsmittel
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für Zuschüsse bis 4.180 Euro
Antrag auf Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege: Kann auch nachträglich gestellt werden
Für die schnelle Einreichung von Belegen und Rechnungen bietet die Mecklenburgische die kostenlose App "Hallo ME" an. Über diese App können Versicherte Rechnungen fotografieren und direkt zur Erstattung einreichen – ohne Postweg oder Fax. Die App ist für iOS und Android verfügbar und wird von vielen Versicherten als besonders komfortabel bewertet.
Die Pflegepflichtversicherung der Mecklenburgischen ermöglicht die flexible Kombination verschiedener Leistungen. So können Pflegebedürftige beispielsweise Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombinieren, wenn sie teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst versorgt werden.
Bei der Kombinationsleistung gilt: Werden nur 60 Prozent der möglichen Pflegesachleistungen genutzt, stehen noch 40 Prozent des Pflegegeldes zur Auszahlung zur Verfügung. Die Berechnung erfolgt prozentual und kann monatlich flexibel angepasst werden. Dies ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Pflegesituation, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen orientiert.
Zusätzlich können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Dies ist besonders sinnvoll, wenn mehr Betreuung und weniger pflegerische Versorgung benötigt wird. Über diese umgewandelten Mittel können dann Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder ähnliche Dienste finanziert werden.
Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, wird durch die Pflegeversicherung der Mecklenburgischen sozial abgesichert. Die Pflegeversicherung zahlt dann Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson.
Voraussetzungen für die Rentenversicherung als Pflegeperson:
Pflege von mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens 2 Tage
Die Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung
Die Pflegeperson ist nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflege. Bei Pflegegrad 5 und vollständiger Pflege können die Rentenbeiträge zu einer späteren monatlichen Rente von etwa 36 bis 37 Euro führen (bezogen auf ein Pflegejahr). Dies mag auf den ersten Blick gering erscheinen, summiert sich aber über mehrere Pflegejahre und trägt zur Vermeidung von Altersarmut bei pflegenden Angehörigen bei.
Zusätzlich sind pflegende Angehörige über die Pflegeversicherung unfallversichert, wenn sie die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben. Diese Unfallversicherung gilt während der Pflegetätigkeit und auf direkten Wegen zur pflegebedürftigen Person und zurück.
Wenn sich der Pflegebedarf erhöht, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Dies ist formlos möglich und folgt dem gleichen Verfahren wie der Erstantrag. Medicproof führt erneut eine Begutachtung durch und prüft, ob die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad erfüllt sind.
Wichtig: Auch bei einem Höherstufungsantrag gilt die 25-Arbeitstage-Frist für die Entscheidung. Wird diese nicht eingehalten, steht wieder die Entschädigung von 70 Euro pro Woche zu. Die Leistungen des höheren Pflegegrades werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab der Entscheidung.
Falls die Mecklenburgische einen Antrag ablehnt oder einen niedrigeren Pflegegrad bewilligt als erwartet, haben Versicherte die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids schriftlich eingelegt werden. Es genügt zunächst ein formloses Schreiben mit dem Hinweis, dass Widerspruch eingelegt wird. Die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.
Im Widerspruchsverfahren prüft die Mecklenburgische den Fall erneut, oft wird auch ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Versicherte haben das Recht, das Gutachten von Medicproof einzusehen und sollten dies auch tun, um die Entscheidung nachvollziehen zu können. Bei komplexen Fällen kann es sinnvoll sein, sich bei einer Pflegeberatungsstelle oder einem Sozialverband unterstützen zu lassen.
Die Mecklenburgische bietet verschiedene Wege, um mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. Für Fragen zur Pflegeversicherung stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Zentrale Kontaktstelle Hannover:
Telefon: 0511 5351 0 (Mo.-Fr. 7-18 Uhr)
E-Mail für Pflegepflichtversicherung: proME@mecklenburgische.de
Fax: 0511 5351 4444
Postadresse: Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG, Platz der Mecklenburgischen 1, 30625 Hannover
Assistance-Hotline Pflegetagegeldversicherung:
Telefon: 0800 1797 500 (kostenfrei)
Darüber hinaus ist die Mecklenburgische mit über 800 Agenturen bundesweit vertreten. Eine persönliche Beratung vor Ort ist in vielen Regionen möglich. Die nächstgelegene Agentur kann über die Agentursuche auf der Website www.mecklenburgische.de gefunden werden. Viele Versicherte schätzen die persönliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner vor Ort, der die individuelle Situation kennt und bei allen Fragen weiterhilft.
Die Mecklenburgische hat in den letzten Jahren ihre digitalen Angebote deutlich ausgebaut. Neben der bereits erwähnten App "Hallo ME" für die Belegeinreichung bietet das Unternehmen auch einen umfassenden Online-Service-Bereich.
Über die Website können Versicherte:
Formulare herunterladen und online ausfüllen
Den Status ihrer Anträge verfolgen
Ihre Vertragsdaten einsehen und aktualisieren
Mit dem Kundenservice in Kontakt treten
Informationsmaterial zu Pflegethemen abrufen
Für die jüngere Generation von Angehörigen, die oft die Organisation der Pflege für ihre Eltern übernehmen, sind diese digitalen Zugangswege besonders wertvoll. Sie ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation mit der Versicherung, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Mit über 225 Jahren Unternehmensgeschichte gehört die Mecklenburgische zu den traditionsreichsten Versicherungsunternehmen Deutschlands. Das Unternehmen ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert, was bedeutet, dass die Versicherten gleichzeitig Mitglieder des Vereins sind und keine externen Aktionäre Gewinne abschöpfen. Dies führt zu einer stark kundenorientierten Ausrichtung.
Die Mecklenburgische verfügt über ein kontinuierliches Qualitätsmanagement und wird regelmäßig von unabhängigen Ratingagenturen bewertet. Die finanzielle Solidität des Unternehmens ist ein wichtiger Aspekt, besonders bei langfristigen Versicherungen wie der Pflegetagegeldversicherung, die oft über Jahrzehnte läuft.
Mit rund 1.000 Mitarbeitern in der Zentrale in Hannover und einem dichten Netz von Agenturen bundesweit ist die Mecklenburgische personell gut aufgestellt, um die Anträge zügig zu bearbeiten und Versicherte umfassend zu betreuen.
Eine Besonderheit betrifft Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Diese beiden Kassen dürfen selbst keine Pflegepflichtversicherung durchführen. Daher wurde von den privaten Krankenversicherungen die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) gegründet, die für diese Versicherten die Pflegepflichtversicherung übernimmt.
Die Mecklenburgische ist Teil dieser GPV. Die praktische Abwicklung erfolgt allerdings weiterhin über die PBeaKK und KVB, sodass Versicherte nur einen Ansprechpartner haben. Die Leistungen entsprechen vollständig denen der privaten Pflegepflichtversicherung und werden nach den gleichen Grundsätzen gewährt.
Im Rahmen der Pflegebegutachtung durch Medicproof wird auch geprüft, ob Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahmen geeignet wären, die Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu vermindern oder hinauszuzögern. Wenn der Gutachter solche Möglichkeiten sieht, erstellt er eine entsprechende Empfehlung.
Die Mecklenburgische ist verpflichtet, diese Empfehlung zu prüfen und dem Versicherten zusammen mit dem Pflegegrad-Bescheid mitzuteilen. Wenn der Versicherte einwilligt, leitet die Pflegeversicherung die Empfehlung an den zuständigen Rehabilitationsträger (meist die Rentenversicherung oder Krankenkasse) weiter. Dies löst ein Antragsverfahren auf Rehabilitationsleistungen aus.
Wichtig: Die Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen hat keine negativen Auswirkungen auf den bereits bewilligten Pflegegrad. Auch wenn eine Rehabilitation die Pflegebedürftigkeit tatsächlich verringern sollte, muss der Pflegegrad nicht sofort neu bewertet werden – es sei denn, der Versicherte oder die Pflegeversicherung beantragt dies ausdrücklich.
Basierend auf den Erfahrungen vieler Versicherter haben sich folgende praktische Empfehlungen bewährt:
Bei der Antragstellung:
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn Leistungen werden erst ab dem Antragsmonat gezahlt
Nutzen Sie den schriftlichen Weg (E-Mail, Fax, Brief), um ein Beweisstück für das Antragsdatum zu haben
Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt um eine aussagekräftige Stellungnahme
Führen Sie ein Pflegetagebuch über mindestens eine Woche vor der Begutachtung
Bei der Begutachtung durch Medicproof:
Füllen Sie das Pflegeprotokoll sorgfältig und ehrlich aus
Lassen Sie sich von einer vertrauten Person begleiten (Angehöriger, Pflegeperson)
Schildern Sie einen typischen Alltag, nicht einen besonders guten Tag
Führen Sie praktische Aufgaben so vor, wie Sie sie tatsächlich bewältigen – nicht, wie es idealerweise sein sollte
Nennen Sie auch psychische Belastungen und kognitive Einschränkungen
Nach der Bewilligung:
Lesen Sie den Bescheid und das Gutachten sorgfältig durch
Prüfen Sie, ob alle Einschränkungen erfasst wurden
Nutzen Sie alle zustehenden Leistungen (Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratung)
Beantragen Sie bei Verschlechterung rechtzeitig eine Höherstufung
Nehmen Sie die verpflichtenden Beratungsbesuche wahr
Bei der Abrechnung:
Nutzen Sie die App "Hallo ME" für schnelle Belegeinreichung
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Belege auf
Achten Sie auf die korrekte Zuordnung (Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, etc.)
Fragen Sie bei Unklarheiten direkt beim Kundenservice nach
Kann ich als gesetzlich Krankenversicherter bei der Mecklenburgischen pflegeversichert sein?
Grundsätzlich folgt die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist normalerweise auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Eine Ausnahme gibt es für freiwillig gesetzlich Versicherte: Diese können sich innerhalb von drei Monaten von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen und stattdessen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Diese Entscheidung ist jedoch unwiderruflich.
Was passiert, wenn ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechsle?
Wenn Sie krankenversicherungspflichtig werden (z.B. durch Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze), können Sie die private Kranken- und Pflegeversicherung bei der Mecklenburgischen umgehend kündigen. Die Kündigung wird zum Beginn der Versicherungspflicht wirksam. Wenn der Wechsel nur vorübergehend ist, empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung, die eine spätere Rückkehr ohne Risikozuschlag ermöglicht.
Werden meine Kinder in der Pflegeversicherung mitversichert?
Ja, nicht erwerbstätige Kinder werden in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert. Dies gilt bis zur Vollendung einer Schul- oder Berufsausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr. Für die Pflegetagegeldversicherung als Zusatzversicherung gilt dies nicht – hier müssen Kinder separat versichert werden, es sei denn, es besteht eine Kindernachversicherung.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Pflegeleistungen?
Die Mecklenburgische muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In der Praxis erfolgt die Entscheidung oft schneller. Bei Überschreitung der Frist ohne Verschulden des Versicherten wird eine Entschädigung von 70 Euro pro Woche fällig. In Eilfällen (Krankenhaus, Hospiz, Pflegezeit) gelten verkürzte Fristen von einer oder zwei Wochen.
Muss ich Leistungen vor der Inanspruchnahme beantragen?
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sollte der Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist auch eine nachträgliche Beantragung möglich, allerdings empfiehlt sich eine vorherige Abklärung. Das normale Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden automatisch gezahlt, sobald der Pflegegrad festgestellt ist.
Bei der Antragstellung auf Pflegeleistungen müssen Versicherte eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnen. Diese ermöglicht es der Mecklenburgischen und Medicproof, mit behandelnden Ärzten, Pflegediensten und anderen Beteiligten Informationen auszutauschen, die für die Begutachtung relevant sind.
Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Versicherte haben jederzeit das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und können der Datenweitergabe in bestimmten Grenzen widersprechen. Allerdings kann dies dazu führen, dass die Begutachtung nicht durchgeführt werden kann und der Antrag abgelehnt wird.
Das Gutachten von Medicproof wird zusammen mit dem Bescheid an den Versicherten versandt, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht. Es ist jedoch dringend empfehlenswert, das Gutachten anzufordern und sorgfältig zu lesen, da es die Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad bildet.
Die Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG ist ein etablierter und verlässlicher Partner für privat Versicherte in allen Fragen der Pflegeversicherung. Als Teil der über 225 Jahre alten Mecklenburgischen Versicherungsgruppe verbindet das Unternehmen Tradition mit modernen Serviceangeboten.
Kernpunkte der Pflegepflichtversicherung:
Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für alle Privatversicherten
Leistungen entsprechen exakt denen der gesetzlichen Pflegekassen
Abrechnungsprinzip: Kostenerstattung nach Belegeinreichung
Beiträge nach Alter und Gesundheitszustand, mit Höchstbeitragsbegrenzung
Begutachtung durch Medicproof statt durch den Medizinischen Dienst
Alle Leistungen ab 2025 um 4,5 Prozent erhöht
Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro seit 1. Juli 2025
Zusätzliche Absicherung durch Pflegetagegeldversicherung:
Freiwillige Zusatzversicherung zur Schließung der Versorgungslücke
Zwei Tarife mit unterschiedlichen Leistungsstufen
Wählbarer Tagessatz zwischen 10 und 100 Euro
Umfangreiche Assistance-Leistungen inklusive
Keine separate Begutachtung, Übernahme der Pflegegradeinstufung
Dynamik-Option für Beitragsanpassung alle drei Jahre
Service und Erreichbarkeit:
Zentrale in Hannover: Telefon 0511 5351 0, E-Mail proME@mecklenburgische.de
Über 800 Agenturen bundesweit für persönliche Beratung
App "Hallo ME" für digitale Belegeinreichung
Assistance-Hotline 0800 1797 500 für Pflegetagegeld-Versicherte
Entscheidung über Anträge innerhalb von 25 Arbeitstagen
Die Mecklenburgische verbindet solide finanzielle Grundlagen mit kundenorientiertem Service und ist damit eine empfehlenswerte Wahl für die private Pflegeversicherung. Die Kombination aus Pflegepflichtversicherung und individuell gestaltbarer Pflegetagegeldversicherung ermöglicht eine umfassende Absicherung im Pflegefall. Gerade für Senioren und ihre Angehörigen ist die persönliche Betreuung durch Agenturen vor Ort und die umfassenden Assistance-Leistungen ein großer Vorteil in einer oft belastenden Situation.
Für alle Fragen zur Pflegeversicherung bei der Mecklenburgischen steht der Kundenservice kompetent zur Verfügung. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege und eine vorausschauende Absicherung können im Pflegefall erheblich zur Entlastung aller Beteiligten beitragen.
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