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Die mkk – meine krankenkasse im Überblick

Die mkk – meine krankenkasse (früher BKK VBU) ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse mit Sitz in Berlin, die über eine integrierte Pflegekasse verfügt. Mit rund 550.000 Versicherten gehört sie zu den 25 größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2024 tritt die Kasse unter ihrem neuen Namen auf und bietet ihren Versicherten ein umfassendes Leistungspaket in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ist die Pflegekasse der mkk ein wichtiger Partner, der nicht nur finanzielle Leistungen bereitstellt, sondern auch umfassende Beratung und Unterstützung bei der Organisation der Pflege bietet. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angegliedert und als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Versicherte der mkk-Krankenkasse sind automatisch auch in der zugehörigen Pflegekasse versichert.

Mit über 35 ServiceCentern bundesweit – ausgenommen Saarland und Bremen – ist die mkk regional gut aufgestellt und bietet persönliche Beratung vor Ort. Der Hauptsitz befindet sich seit Oktober 2025 in der Prenzlauer Allee 96 in Berlin-Prenzlauer Berg. Die Pflegekasse zeichnet sich durch ihre telefonische Erreichbarkeit und digitale Services aus, die die Antragstellung und Kommunikation für Versicherte erheblich vereinfachen.

Helles mkk-ServiceCenter: Beraterin spricht mit Seniorin und Angehörigem am Tisch, Unterlagen und Stifte liegen bereit.

Persönliche Beratung im ServiceCenter

Die Pflegekasse der mkk – Ihr Partner in der Pflege

Die Pflegekasse der mkk ist der Träger der sozialen Pflegeversicherung für alle bei der mkk versicherten Personen. Sie finanziert Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Die Pflegekasse übernimmt dabei verschiedene Aufgaben, die weit über die reine Kostenerstattung hinausgehen.

Zentrale Aufgaben der Pflegekasse sind:

  • Prüfung von Anträgen auf Pflegeleistungen und Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD)

  • Bewilligung und Auszahlung von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und anderen Leistungen

  • Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Individuelle Pflegeberatung und Unterstützung bei der Organisation der Pflege

  • Vermittlung von Pflegediensten, Pflegeheimen und anderen Versorgungsangeboten

  • Finanzierung von Pflegekursen und Schulungen für pflegende Angehörige

Die mkk Pflegekasse arbeitet eng mit dem Medizinischen Dienst zusammen, der im Auftrag der Pflegekasse die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades durchführt. Basierend auf diesem Gutachten entscheidet die Pflegekasse über die Bewilligung von Leistungen. Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Leistungsbewilligung dauert in der Regel bis zu 25 Arbeitstage.

Ein besonderer Service der mkk ist die kostenfreie 24-Stunden-Hotline unter 0800 1656616, über die Versicherte rund um die Uhr Informationen erhalten können. Für spezifische Fragen zur Pflegeversicherung steht zusätzlich die Pflegekassen-Hotline unter 030 72612-2600 von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr zur Verfügung.

Pflegerische Beratung am Küchentisch: Beraterin erklärt Unterlagen einem Senior und seiner Tochter.

Individuelle Pflegeberatung zu Hause

Nahaufnahme von Händen, die Antragsformulare und Ausweis prüfen.

Unterlagen für den Pflegeantrag

Pflegegrade – Grundlage für Pflegeleistungen

Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die bisherigen drei Pflegestufen abgelöst haben. Der Pflegegrad bemisst sich nach dem Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person und wird durch ein strukturiertes Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes ermittelt.

Die fünf Pflegegrade im Überblick:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche (Module) untersucht: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet, die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtbewertung einfließen.

Wichtig zu wissen: Auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie Demenz haben seit der Reform 2017 deutlich bessere Chancen, einen Pflegegrad zu erhalten. Das neue Begutachtungsverfahren berücksichtigt nicht nur körperliche, sondern gleichwertig auch geistige und psychische Beeinträchtigungen.

Medizinischer Dienst besucht Seniorin zu Hause und führt eine Begutachtung durch.
Senior mit Angehöriger füllt gemeinsam Bewertungsbogen am Esstisch aus.
Pflegefachkraft macht sich Notizen während eines Hausbesuchs.

Begutachtung für den Pflegegrad

Ambulante Pflegeleistungen – Pflege zu Hause

Die mkk Pflegekasse bietet verschiedene Leistungen für die häusliche Pflege, die je nach individueller Situation kombiniert werden können. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben die Wahl zwischen verschiedenen Versorgungsformen, die optimal auf die jeweilige Pflegesituation abgestimmt werden können.

Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige

Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden. Das Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es zur freien Verfügung hat – beispielsweise um pflegende Angehörige finanziell zu entschädigen.

Pflegegeld-Beträge 2025:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung und Unterstützung der Pflegepersonen. Die Kosten trägt die mkk Pflegekasse.

Pflegesachleistungen durch professionelle Pflegedienste

Alternativ oder ergänzend zum Pflegegeld können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Hierbei übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder eine Sozialstation die pflegerische Versorgung zu Hause. Die mkk rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab, sodass Versicherte nicht in Vorleistung treten müssen.

Pflegesachleistungen-Beträge 2025:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Bei der Auswahl eines Pflegedienstes sollten Versicherte darauf achten, dass dieser von der Pflegekasse zugelassen ist. Die mkk bietet mit dem BKK PflegeFinder ein Online-Tool zur Suche nach geeigneten Pflegediensten in der Nähe. Wichtige Kriterien bei der Auswahl sind Transparenz, Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis.

Kombinationsleistung – Das Beste aus beiden Welten

Viele Pflegebedürftige benötigen sowohl die Unterstützung durch Angehörige als auch professionelle Hilfe. In diesem Fall kann eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragt werden. Werden beispielsweise 50 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch genommen, zahlt die Pflegekasse noch 50 Prozent des Pflegegeldes aus. An diese Entscheidung sind Versicherte für sechs Monate gebunden.

Entlastungsbetrag – Zusätzliche Unterstützung im Alltag

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025). Dieser Betrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger und kann für verschiedene Angebote genutzt werden, darunter:

  • Betreuungsangebote und Alltagsbegleitung

  • Haushaltshilfen

  • Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

  • Kurzzeitpflege (für den Eigenanteil bei Unterkunft und Verpflegung)

  • Ambulante Pflegedienste für körperbezogene Pflegemaßnahmen (insbesondere bei Pflegegrad 1)

Wichtig ist, dass die Leistungsanbieter nach Landesrecht zugelassen sein müssen. Die mkk Pflegekasse erstattet die Kosten nach Vorlage der Rechnungen. Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden.

Ambulante Pflegekraft unterstützt Senior beim Waschen im Badezimmer, freundliche Atmosphäre.
Angehörige reicht Seniorin eine Tasse Tee im Wohnzimmer, entspannte Szene.
Pflegedienstmitarbeiter mit Tasche klingelt an Haustür eines Mehrfamilienhauses.

Hilfe zu Hause durch Profis

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – Unterstützung bei Auszeiten

Pflegende Angehörige brauchen regelmäßig Erholung und Auszeiten. Die mkk Pflegekasse bietet hierfür zwei wichtige Leistungen an, die ab 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Budget zusammengefasst werden.

Verhinderungspflege – Ersatzpflege zu Hause

Wenn die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe verhindert ist, übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese kann durch andere Angehörige, Nachbarn oder professionelle Pflegekräfte erbracht werden. Die Verhinderungspflege kann sowohl stundenweise als auch tageweise in Anspruch genommen werden.

Leistungen für Verhinderungspflege 2025:

  • Bis zu 1.685 Euro jährlich für bis zu 42 Tage (6 Wochen)

  • Erhöhung auf bis zu 2.528 Euro, wenn keine Kurzzeitpflege genutzt wird

  • Ab 1. Juli 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro

  • Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt

Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Erst bei tageweiser Verhinderungspflege erfolgt die Kürzung auf 50 Prozent. Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit, und die tageweise Inanspruchnahme wird von 6 auf 8 Wochen ausgeweitet.

Kurzzeitpflege – Vorübergehende stationäre Unterbringung

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Sie kommt infrage, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sichergestellt werden kann – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustands.

Leistungen für Kurzzeitpflege 2025:

  • Bis zu 1.854 Euro jährlich für bis zu 56 Tage (8 Wochen)

  • Erhöhung auf bis zu 3.539 Euro, wenn keine Verhinderungspflege genutzt wird

  • Ab 1. Juli 2025: Flexible Kombination mit Verhinderungspflege im gemeinsamen Jahresbudget

  • Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt

Die mkk Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen sowie Kosten für soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen selbst getragen werden. Hier kann der Entlastungsbetrag zur Finanzierung des Eigenanteils genutzt werden.

Helles Zimmer einer Kurzzeitpflegeeinrichtung mit Pflegebett und Sessel.

Kurzzeitpflege für Übergangsphasen

Teilstationäre Pflege – Tages- und Nachtpflege

Die teilstationäre Pflege ergänzt die häusliche Pflege und entlastet pflegende Angehörige, die beispielsweise berufstätig sind. Pflegebedürftige verbringen dabei tagsüber oder nachts einige Stunden in einer spezialisierten Einrichtung und kehren anschließend nach Hause zurück.

Leistungen für Tages- und Nachtpflege 2025:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich

Ein großer Vorteil der teilstationären Pflege: Sie kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in vollem Umfang genutzt werden, ohne dass diese Leistungen gekürzt werden. Die mkk rechnet direkt mit der Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung ab. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für die Finanzierung nutzen.

Gruppe von Senioren bei Aktivierung in einer Tagespflegeeinrichtung, Betreuungskraft moderiert.

Tagespflege entlastet Angehörige

Ruhiger Nachtpflegeraum mit gedimmtem Licht, Pflegekraft schaut nach Bewohner.

Sichere Betreuung in der Nacht

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, bietet die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim eine umfassende Betreuung rund um die Uhr. Die mkk Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, wobei ein erheblicher Eigenanteil von den Bewohnern zu tragen ist.

Leistungen für vollstationäre Pflege 2025:

  • Pflegegrad 1: Zuschuss von 131 Euro monatlich

  • Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich

Zusätzlich zu diesen Beträgen erhalten Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 einen gestaffelten Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil:

  • 15 Prozent des Eigenanteils ab Beginn der Versorgung

  • 30 Prozent des Eigenanteils ab dem 13. Monat (zweites Jahr)

  • 50 Prozent des Eigenanteils ab dem 25. Monat (drittes Jahr)

  • 75 Prozent des Eigenanteils ab dem 37. Monat (viertes Jahr)

Diese Staffelung soll verhindern, dass langjährige Heimbewohner durch steigende Kosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Bereits vorherige Versorgungszeiten in anderen Pflegeheimen werden dabei angerechnet. Die mkk Pflegekasse zahlt die Leistungen direkt an die Pflegeeinrichtung.

Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt nur die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen müssen von den Bewohnern selbst getragen werden. Bei der Auswahl eines Pflegeheims sollten Versicherte verschiedene Einrichtungen vergleichen, da sich die Gesamtkosten regional stark unterscheiden können.

Pflegekraft spricht im Bewohnerzimmer freundlich mit Seniorin neben Pflegebett.

Rundum-Betreuung im Heim

Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die mkk Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe

  • Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch

  • Mundschutz und Schutzschürzen

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

Versicherte können diese Hilfsmittel über zugelassene Vertragspartner wie Apotheken oder Sanitätshäuser beziehen, die direkt mit der mkk abrechnen. Alternativ können die Produkte selbst gekauft und die Belege zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Technische Pflegehilfsmittel

Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen oder Hausnotrufsysteme übernimmt die mkk die tatsächlichen Kosten abzüglich einer gesetzlichen Zuzahlung von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Für Pflegebedürftige bis zum 18. Lebensjahr entfällt die Zuzahlung.

Technische Hilfsmittel werden meist leihweise zur Verfügung gestellt. Sie werden entweder im Gutachten des Medizinischen Dienstes empfohlen oder vom Arzt verordnet. Bei einer Empfehlung im Gutachten erfolgt die Versorgung automatisch durch die mkk. Bei ärztlicher Verordnung geben Versicherte das Rezept bei einem Vertragspartner ab, der die weitere Abwicklung übernimmt.

Für das Hausnotrufsystem beteiligt sich die mkk mit einer monatlichen Pauschale von 25,50 Euro netto (30,35 Euro brutto). Die restlichen Kosten müssen selbst getragen werden, wobei verschiedene Anbieter unterschiedliche Preismodelle haben.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, bezuschusst die mkk Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Zu solchen Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer

  • Entfernung von Türschwellen

  • Einbau von Treppenliften oder Rampen

  • Umbau von Badezimmern (ebenerdige Duschen, Haltegriffe)

  • Anpassung der Höhe von Küchenmöbeln

Der Zuschuss ist auf die tatsächlichen Kosten begrenzt. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der mkk Pflegekasse einzureichen. Ändert sich die Pflegesituation später und werden weitere Anpassungen nötig, kann erneut ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragt werden. Mieter sollten vor Umbaumaßnahmen unbedingt die Zustimmung des Vermieters einholen.

Pflegebett mit höhenverstellbarem Rahmen in hellem Schlafzimmer, Nachttisch daneben.

Technische Hilfsmittel im Alltag

Hausnotruf-Gerät mit roter Taste auf einem Nachttisch neben einer Lampe.

Sicherheit per Hausnotruf

Antragstellung und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Der Weg zu Pflegeleistungen beginnt mit der Antragstellung bei der mkk Pflegekasse. Dieser Schritt ist entscheidend, denn Leistungen werden frühestens ab dem Tag der Antragstellung gewährt.

So stellen Sie einen Pflegeantrag:

  • Formloser Antrag: Ein Anruf bei der mkk Pflegekasse unter 030 72612-2600 genügt. Teilen Sie mit, dass Sie Pflegeleistungen beantragen möchten. Das Datum des Anrufs gilt als Antragsdatum.

  • Schriftlicher Antrag: Sie können den Antrag auch schriftlich per Post, E-Mail oder Fax stellen. Viele Online-Portale bieten Musterformulare an.

  • Online-Antrag: Auf der Website der mkk Pflegekasse können Sie Antragsformulare herunterladen oder direkt online ausfüllen.

Nach der Antragstellung sendet die mkk ein ausführliches Antragsformular zu, in dem persönliche Angaben, Informationen zur Pflegeperson und zu den gewünschten Leistungen abgefragt werden. Dieses ausgefüllte Formular sollte zeitnah zurückgeschickt werden.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die mkk beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Dieser meldet sich bei den Antragstellern und vereinbart einen Termin für die Begutachtung, die in der Regel zu Hause stattfindet. In besonderen Fällen ist auch eine Begutachtung per Telefon oder Video möglich.

Bei der Begutachtung untersucht eine speziell geschulte Pflegefachkraft oder ein Arzt des MD, wie selbstständig die antragstellende Person ihren Alltag bewältigen kann. Die sechs Module (Mobilität, Kognition/Kommunikation, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit/Therapie, Alltagsgestaltung) werden systematisch durchgegangen und mit Punkten bewertet.

Tipps für die Begutachtung:

  • Bereiten Sie relevante Unterlagen vor: Arztberichte, Medikamentenplan, Pflegedokumentation

  • Lassen Sie Angehörige oder die Pflegeperson beim Termin anwesend sein

  • Beschreiben Sie einen typischen Tagesablauf und schildern Sie konkrete Schwierigkeiten

  • Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch über 1-2 Wochen

  • Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts – der Gutachter kann nur das beurteilen, was Sie schildern

Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten mit einer Empfehlung für den Pflegegrad. Dieses Gutachten geht an die mkk Pflegekasse, die auf dieser Grundlage über den Antrag entscheidet. Versicherte erhalten einen schriftlichen Bescheid zusammen mit einer Kopie des Gutachtens. Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 25 Arbeitstage.

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch bei der mkk Pflegekasse einlegen. Es empfiehlt sich, den Widerspruch zu begründen und gegebenenfalls ärztliche Stellungnahmen beizufügen.

Widerspruch beim Pflegegrad einlegen
Wichtig

Schnelle Hilfe bei Ablehnung

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Wichtige Formulare und Anträge der mkk Pflegekasse

Die mkk Pflegekasse stellt alle wichtigen Formulare als beschreibbare PDF-Dateien zum Download bereit. Diese können online ausgefüllt und dann per Post, E-Mail oder Fax eingereicht werden.

Zentrale Antragsformulare:

  • Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung: Für den Erstantrag auf einen Pflegegrad oder die Höherstufung in einen höheren Pflegegrad. Beide Anträge nutzen dasselbe Formular – einfach das entsprechende Kästchen ankreuzen.

  • Antrag auf Verhinderungspflege: Zur Abrechnung der Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson

  • Antrag auf Kurzzeitpflege: Für die vorübergehende stationäre Unterbringung

  • Antrag auf Tages- und Nachtpflege: Für die teilstationäre Pflege

  • Antrag auf Wohnumfeldverbesserung: Für Umbaumaßnahmen in der Wohnung

  • Antrag auf Pflegehilfsmittel: Für Hilfsmittel zum Verbrauch und technische Hilfsmittel

  • Antrag auf Umwandlung der Leistung: Für den Wechsel zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung

Alle Formulare finden Sie auf der Website www.meine-pflegekasse.de unter dem Menüpunkt "Anträge". Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare können Sie an folgende Adresse senden:

Pflegekasse der mkk – meine krankenkasse
10857 Berlin

Alternativ per E-Mail an: pflegekasse@meine-krankenkasse.de oder per Fax an: 030 72612-2619.

Für die schnelle Kostenerstattung (z.B. bei Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmitteln) können Sie auch die mkk App nutzen und Belege fotografieren und direkt hochladen.

Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige

Die mkk Pflegekasse bietet umfassende Beratungsleistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Diese Beratung ist kostenfrei und kann beliebig oft in Anspruch genommen werden.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Versicherte haben Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung, die bei der Planung und Organisation der Pflege unterstützt. Die Berater erstellen gemeinsam mit den Betroffenen einen individuellen Versorgungsplan, kümmern sich um notwendige Anträge und vermitteln Kontakte zu Pflegediensten oder anderen Anbietern. Die Beratung kann zu Hause, telefonisch oder in einem ServiceCenter der mkk stattfinden.

Pflegeschulungen und Pflegekurse

Pflegende Angehörige können kostenlose Pflegekurse besuchen, um praktische Fähigkeiten für die Pflege zu erlernen. Angeboten werden Kurse zu verschiedenen Themen wie:

  • Grundlagen der häuslichen Pflege

  • Umgang mit Pflegehilfsmitteln

  • Rückenschonende Pflegetechniken

  • Pflege bei Demenz

  • Pflege nach einem Schlaganfall

  • Ernährung in der Pflege

Die Kurse werden von ambulanten Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden oder anderen zugelassenen Anbietern durchgeführt. Zusätzlich bietet die mkk Online-Pflegekurse von curendo und Pflege ABC an, die jederzeit und von überall aus absolviert werden können. Auch individuelle Pflegeschulungen im eigenen Zuhause sind möglich.

BKK PflegeFinder

Der BKK PflegeFinder ist ein Online-Portal, mit dem Versicherte bundesweit nach Pflegediensten, Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen und anderen Pflegeangeboten suchen können. Das Tool zeigt auch die Qualitätsbewertungen der Einrichtungen an und ermöglicht so einen fundierten Vergleich.

Pflegeunterstützungsgeld

Berufstätige Angehörige, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen, können sich bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Die mkk zahlt für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Voraussetzung ist eine akute Pflegesituation, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei plötzlicher Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit.

Kostenlose Pflegeberatung buchen
Individuelle Hilfe zu Leistungen, Anträgen und Entlastung.

Wer benötigt die Pflegeberatung?

Kontakt und ServiceCenter der mkk

Die mkk – meine krankenkasse ist über verschiedene Kanäle gut erreichbar und bietet bundesweit persönliche Beratung an über 35 Standorten (ausgenommen Saarland und Bremen).

Zentrale Kontaktdaten:

  • Kostenfreie 24h-Hotline: 0800 1656616 (aus Deutschland)

  • Pflegekassen-Hotline: 030 72612-2600 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-14 Uhr)

  • E-Mail Pflegekasse: pflegekasse@meine-krankenkasse.de

  • Fax: 030 72612-2619

  • Postadresse: mkk – meine krankenkasse, 10857 Berlin

  • Website: www.meine-krankenkasse.de

  • Pflegekassen-Website: www.meine-pflegekasse.de

Hauptsitz Berlin:

Seit Oktober 2025 befindet sich der Hauptsitz der mkk in der Prenzlauer Allee 96, 10409 Berlin-Prenzlauer Berg. Zusätzlich gibt es in Berlin zwei weitere kleinere ServiceCenter in Berlin-Buch (Wiltbergstraße 9-11, 13125 Berlin) und Berlin-Biesdorf (Elsterwerdaer Platz 1, 12683 Berlin).

Bundesweite ServiceCenter

Die mkk verfügt über ServiceCenter in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die genauen Adressen und Öffnungszeiten der einzelnen Standorte finden Sie auf der Website unter dem Menüpunkt "ServiceCenter".

Für persönliche Beratungsgespräche empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.

Zusätzliche Leistungen und Besonderheiten der mkk

Neben den gesetzlichen Pflegeleistungen bietet die mkk einige zusätzliche Services und Leistungen, die das Angebot für Versicherte erweitern:

Gesundheitskonto bis 1.500 Euro

Die mkk bietet ein Gesundheitskonto mit einem Gesamtbudget von bis zu 1.500 Euro pro Jahr, das in drei Pakete unterteilt ist: Active+, Baby+ und Care+. Über das Care+-Paket können auch Pflegebedürftige und deren Angehörige von erweiterten Leistungen profitieren, etwa bei zusätzlichen Gesundheitsmaßnahmen oder Präventionsangeboten.

Bonusprogramm

Alle Versicherten der mkk – auch familienversicherte Kinder – können am Bonusprogramm teilnehmen und jährlich bis zu 100 Euro und mehr für gesundheitsbewusstes Verhalten erhalten. Bonuspunkte gibt es für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Sportkurse und andere Aktivitäten.

Reiseimpfungen

Die mkk übernimmt die Kosten für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen, einschließlich Reiseimpfungen. Bei Partnern wie dem Berliner Centrum für Reise- und Tropenmedizin ist sogar eine Abrechnung ohne Vorkasse möglich.

Digitale Services und mkk App

Über die mkk App können Versicherte Rechnungen einreichen, Bescheinigungen anfordern, Dokumente verwalten und mit der Krankenkasse kommunizieren. Auch Anträge für die Pflegekasse lassen sich digital stellen und bearbeiten.

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Beitragssätze und Finanzierung

Die Finanzierung der Pflegeversicherung erfolgt durch Beiträge, die sich am Einkommen orientieren. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2025 4,2 Prozent für Kinderlose und ist nach Anzahl der Kinder gestaffelt niedriger für Eltern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge grundsätzlich, wobei Arbeitnehmer in Sachsen einen etwas höheren Anteil tragen.

Die mkk-Krankenkasse selbst erhebt seit dem 1. Januar 2025 einen Zusatzbeitrag von 3,5 Prozent für die Krankenversicherung. Dieser Beitrag wird paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Für die Pflegeversicherung fallen keine zusätzlichen kassenbezogenen Beiträge an – hier gelten die bundeseinheitlichen Sätze.

Ambulante Pflegedienste vergleichen
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Regionale Anbieter, transparente Preise

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Häufig gestellte Fragen zur mkk Pflegekasse

Antworten auf wichtige Fragen

Praktische Tipps für Versicherte der mkk Pflegekasse

Nutzen Sie die Beratungsangebote frühzeitig
Viele Versicherte wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Kontaktieren Sie die Pflegeberatung der mkk bereits bei ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit. Die Berater helfen Ihnen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und die Pflege optimal zu organisieren.

Dokumentieren Sie den Pflegebedarf genau
Führen Sie vor der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein Pflegetagebuch, in dem Sie über 1-2 Wochen den täglichen Hilfebedarf dokumentieren. Dies hilft Ihnen, beim Begutachtungstermin nichts zu vergessen und den Unterstützungsbedarf realistisch darzustellen.

Kombinieren Sie Leistungen intelligent
Viele Pflegeleistungen können kombiniert werden, ohne dass sie sich gegenseitig mindern. So können Sie beispielsweise Tages- oder Nachtpflege zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nutzen. Auch der Entlastungsbetrag ist eine Zusatzleistung, die oft vergessen wird.

Bewahren Sie alle Belege auf
Für die Erstattung von Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln oder anderen Leistungen benötigen Sie Originalrechnungen und Quittungen. Bewahren Sie diese sorgfältig auf und reichen Sie sie zeitnah ein. Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können Sie ins Folgejahr übertragen.

Prüfen Sie regelmäßig, ob eine Höherstufung sinnvoll ist
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen deutlich, sollten Sie zeitnah einen Antrag auf Höherstufung stellen. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr finanzielle Unterstützung und erweiterte Leistungsmöglichkeiten.

Nutzen Sie digitale Services
Die mkk App und das Online-Portal bieten viele Möglichkeiten, Anträge digital zu stellen, Belege einzureichen und mit der Pflegekasse zu kommunizieren. Das spart Zeit und beschleunigt oft die Bearbeitung.

Informieren Sie sich über Änderungen
Die Pflegeversicherung wird regelmäßig reformiert. Zum 1. Juli 2025 treten beispielsweise wichtige Änderungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft. Bleiben Sie informiert über Newsletter, die Website oder durch persönliche Beratung.

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Sicherheit

Mit Pflegegrad oft bezuschusst

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Qualitätssicherung und Beratungseinsätze

Um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, müssen Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, regelmäßige Beratungseinsätze durch zugelassene Pflegedienste nachweisen:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle 6 Monate)

  • Bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)

Diese Beratungsbesuche dienen der Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen. Die Pflegefachkräfte geben praktische Tipps, beantworten Fragen und helfen bei Problemen. Die Kosten für diese Beratungseinsätze trägt die mkk Pflegekasse vollständig.

Bei Pflegegrad 1 oder wenn neben dem Pflegegeld auch Pflegesachleistungen bezogen werden, ist der Beratungseinsatz freiwillig, wird aber empfohlen. Seit Juli 2022 kann jeder zweite Beratungsbesuch auch per Videokonferenz stattfinden, wobei die erstmalige Beratung immer im eigenen Haushalt erfolgen muss.

Das Versäumen von Beratungseinsätzen kann zur Kürzung oder im Extremfall zur Einstellung des Pflegegeldes führen. Die mkk Pflegekasse weist rechtzeitig auf anstehende Termine hin.

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige, die die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben, genießen unter bestimmten Voraussetzungen besonderen Schutz durch die Sozialversicherung. Die mkk Pflegekasse zahlt für sie Beiträge zur Rentenversicherung und meldet sie zur Unfallversicherung an.

Voraussetzungen für die soziale Absicherung:

  • Die Pflegeperson pflegt mindestens 14 Stunden pro Woche (kann auf mehrere Pflegebedürftige verteilt sein)

  • Die Pflege findet nicht erwerbsmäßig statt

  • Die Pflegeperson ist nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig

  • Der oder die Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflegetätigkeit. Diese Beiträge werden direkt von der Pflegekasse an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und erhöhen später den Rentenanspruch der Pflegeperson.

Zusätzlich können sich Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Pflegetätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Dies sichert den Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Pflegetätigkeit endet.

Zusammenfassung – Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Die mkk Pflegekasse ist eine leistungsstarke und serviceorientierte Pflegekasse, die ihren Versicherten umfassende Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit bietet. Mit bundesweit über 35 ServiceCentern, einer kostenlosen 24-Stunden-Hotline und vielfältigen digitalen Services ist sie gut erreichbar und kundenfreundlich aufgestellt.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick (Stand 2025):

  • Pflegegeld von 347 bis 990 Euro monatlich für häusliche Pflege durch Angehörige

  • Pflegesachleistungen von 796 bis 2.299 Euro monatlich für professionelle Pflegedienste

  • Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel gestaltbar

  • Tages- und Nachtpflege von 721 bis 2.085 Euro monatlich zusätzlich zu anderen Leistungen

  • Verhinderungspflege bis 1.685 Euro jährlich (ab Juli 2025 im gemeinsamen Budget bis 3.539 Euro)

  • Kurzzeitpflege bis 1.854 Euro jährlich (ab Juli 2025 flexibel kombinierbar)

  • Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade ab 1

  • Pflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich für Verbrauchsprodukte

  • Wohnraumanpassung bis 4.000 Euro pro Maßnahme

  • Vollstationäre Pflege von 131 bis 2.096 Euro monatlich plus gestaffelter Leistungszuschlag

Wichtige Kontaktdaten:

  • 24h-Hotline: 0800 1656616 (kostenfrei)

  • Pflegekasse direkt: 030 72612-2600 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-14 Uhr)

  • E-Mail: pflegekasse@meine-krankenkasse.de

  • Website: www.meine-pflegekasse.de

Handlungsempfehlungen:

  • Stellen Sie den Pflegeantrag so früh wie möglich – Leistungen beginnen erst ab Antragstellung

  • Bereiten Sie sich gut auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor

  • Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung der mkk ausgiebig

  • Kombinieren Sie verschiedene Leistungen intelligent, um die bestmögliche Versorgung zu erreichen

  • Informieren Sie sich über alle zustehenden Leistungen – viele Angebote werden nicht ausreichend genutzt

  • Reichen Sie Belege zeitnah ein und bewahren Sie Kopien auf

  • Nutzen Sie digitale Services für schnellere Bearbeitung

  • Bleiben Sie über Gesetzesänderungen informiert, besonders die Reformen zum 1. Juli 2025

Die mkk Pflegekasse bietet mit ihrem umfassenden Leistungspaket, der guten Erreichbarkeit und den vielfältigen Beratungsangeboten eine solide Grundlage für die Bewältigung von Pflegesituationen. Durch die Kombination verschiedener Leistungen und die Inanspruchnahme aller zustehenden Unterstützungsangebote können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Pflegesituation finanziell und organisatorisch bestmöglich gestalten.

Bei allen Fragen und Unsicherheiten steht das kompetente Team der mkk Pflegekasse beratend zur Seite und hilft dabei, die individuell passenden Lösungen zu finden. Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und die verfügbaren Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen – dies ist Ihr gutes Recht als Versicherter und dient der bestmöglichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen.

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Mit Pflegegrad bis zu 40 € mtl. für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen) – Lieferung frei Haus.

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