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Die Münchener Verein Krankenversicherung im Überblick

Die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. ist ein traditionsreiches deutsches Versicherungsunternehmen mit Sitz in München, das seit über 100 Jahren im Versicherungsgeschäft tätig ist. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit stehen die Interessen der Versicherten im Mittelpunkt. Die Gesellschaft wurde 1922 als Versicherungsanstalt des Bayerischen Gewerbebundes gegründet und hat sich zu einem der führenden Anbieter im Bereich der privaten Kranken- und Pflegeversicherung entwickelt.

Für Senioren und deren Angehörige ist besonders relevant, dass die Münchener Verein Krankenversicherung sowohl die private Pflegepflichtversicherung als auch ergänzende Pflegezusatzversicherungen anbietet. Als 14-facher Testsieger "Versicherer des Jahres" (Stand 2025) genießt das Unternehmen hohes Vertrauen in der Branche. Die Zentrale befindet sich in der Pettenkoferstraße 19, 80336 München.

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe betreut bundesweit Versicherte über 5 Vertriebsdirektionen, 3 Landesdirektionen, 7 Geschäftsstellen und 34 Maklervertriebsbereiche. Mit jährlichen Beitragseinnahmen von über 812 Millionen Euro und Kapitalanlagen von mehr als 7,7 Milliarden Euro gehört das Unternehmen zu den etablierten Anbietern am deutschen Versicherungsmarkt.

Pflegepflichtversicherung beim Münchener Verein

Alle privat krankenversicherten Personen sind verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese ist von den Leistungen her identisch mit der gesetzlichen Pflegeversicherung und orientiert sich am Grundsatz "Pflege folgt Kranken". Das bedeutet: Wer privat krankenversichert ist, schließt in der Regel auch die Pflegeversicherung bei demselben Unternehmen ab – beim Münchener Verein also die private Pflegepflichtversicherung.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt und für alle Versicherten gleich, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Der wesentliche Unterschied liegt in der Beitragsberechnung und der Finanzierung: Während die gesetzliche Pflegeversicherung nach dem Umlageverfahren funktioniert, arbeitet die private Pflegeversicherung nach dem Prinzip der Kapitaldeckung.

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter und dem individuellen Risiko bei Vertragsschluss. Je früher man in die private Pflegeversicherung eintritt, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Für Versicherte, die bereits mindestens fünf Jahre privat kranken- oder pflegeversichert sind, darf der Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übersteigen.

Aktuelle Pflegeleistungen 2025 im Detail

Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 erneut angepasst. Für Versicherte des Münchener Verein gelten folgende Leistungssätze, die abhängig vom zuerkannten Pflegegrad sind:

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:

  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Pflegesachleistungen bei professioneller Pflege durch Pflegedienste:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro (Entlastungsbetrag für Pflegedienstkosten)

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden, solange die häusliche Pflege sichergestellt ist. Oft wird es an pflegende Angehörige als Aufwandsentschädigung weitergegeben. Die Pflegesachleistungen hingegen sind zweckgebunden und werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Bei privaten Pflegepflichtversicherungen wie beim Münchener Verein erfolgt die Abrechnung häufig über Kostenerstattung.

Kombinationsleistungen optimal nutzen

Eine besonders wichtige Regelung ist die Möglichkeit der Kombinationsleistung: Versicherte können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn Sie beispielsweise nicht den gesamten Betrag der Pflegesachleistungen ausschöpfen, können Sie den Restbetrag anteilig in Pflegegeld umwandeln.

Konkret funktioniert das so: Das monatliche Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen. Nehmen Sie etwa 50 Prozent der Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen in Anspruch, erhalten Sie noch 50 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Diese Flexibilität ermöglicht es, professionelle Hilfe mit der Unterstützung durch Angehörige optimal zu kombinieren.

Der Umwandlungsanspruch bietet eine weitere Option: Bis zu 40 Prozent des ungenutzten Anspruchs auf Pflegesachleistungen können Sie für bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfen oder stundenweise Betreuung finanzieren, die nicht als klassische Pflegesachleistung abgerechnet werden können. Voraussetzung ist, dass der Dienstleister nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt ist.

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Pflegesachleistungen optimal nutzen

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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Der gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es eine wichtige Neuerung bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die bisherigen separaten Budgets wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Diese Vereinfachung erleichtert die Nutzung der Leistungen erheblich.

Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die private Pflegeperson – etwa ein pflegender Angehöriger – ausfällt, sei es wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen. Die Voraussetzungen wurden deutlich vereinfacht: Es entfällt die frühere Anforderung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit. Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2 können die Verhinderungspflege nun für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch nehmen.

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Bewältigung von Krisensituationen in der häuslichen Pflege. Auch hier gilt die neue Regelung von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.

Der entscheidende Vorteil: Sie können den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro flexibel für eine oder beide Leistungsarten einsetzen, je nach Bedarf. Bereits im ersten Halbjahr 2025 genutzte Beträge werden auf diesen gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet. Die Beantragung erfolgt weiterhin getrennt bei der Pflegekasse des Münchener Verein.

Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Dieser Zuschuss dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Er kann für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkäufe, Putzen oder Kochen

  • Tages- und Nachtpflege in spezialisierten Einrichtungen

  • Kurzzeitpflege zur Überbrückung von Notsituationen

  • Stundenweise Alltagsbegleitung bei Arzt- oder Friseurbesuchen

  • Besuchsdienste und Betreuung in Gruppen

  • Betreuungsangebote speziell für Demenzkranke

Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern rückwirkend von der Pflegekasse erstattet. Sie müssen zunächst in Vorleistung gehen und die Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse des Münchener Verein einreichen. Die Leistungen müssen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern erbracht werden. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden, etwa für Unterstützung beim Duschen oder Baden.

Nicht genutzte Beträge können Sie in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen. Wenn Sie den Entlastungsbetrag bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht abgerufen haben, verfällt er allerdings. Es lohnt sich daher, die monatlich zur Verfügung stehenden 131 Euro regelmäßig zu nutzen.

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Förderung

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Wohnraumanpassung und Hilfsmittel

Die Pflegekasse des Münchener Verein beteiligt sich an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Diese Unterstützung ist besonders wichtig, um das häusliche Umfeld an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anzupassen und möglichst lange ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Gefördert werden beispielsweise:

  • Einbau und Installation einer ebenerdigen Dusche

  • Umbau der Badezimmer-Armaturen

  • Anpassung der Toilette (z.B. erhöhtes WC)

  • Verlegung rutschhemmender Bodenbeläge

  • Einbau von Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzer

  • Installation von Rampen und Treppenliften

  • Anbringen von Haltegriffen und Stützklappgriffen

  • Absenkung von Badezimmerschränken und Waschbecken

Bei der Beantragung ist wichtig: Sie müssen vor Beginn der Umbaumaßnahmen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen und einen Kostenvoranschlag einreichen. Erst nach Genehmigung sollten Sie mit dem Umbau beginnen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also bis zu maximal 16.720 Euro pro Maßnahme.

Falls sich die Pflegesituation ändert und weitere Anpassungen notwendig werden, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden. Die Pflegekasse prüft dann, ob die neuen Maßnahmen die häusliche Pflege erleichtern und ob das Problem nicht bereits Teil der ersten Umbaumaßnahme war.

Technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden ebenfalls von der Pflegekasse übernommen. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Badewannenlifter oder Notrufsysteme werden in der Regel leihweise bereitgestellt. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Inkontinenzartikel erhalten Sie bis zu 60 Euro monatlich (seit einigen Tarifen auch bis zu 42 Euro, je nach Vereinbarung).

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Teilstationäre und vollstationäre Pflegeleistungen

Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht ausreicht, bietet die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege eine gute Ergänzung. Pflegebedürftige werden tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut und verbringen die übrige Zeit zu Hause. Die Pflegekasse des Münchener Verein übernimmt monatlich folgende Beträge für die reinen Pflegekosten:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Diese Leistungen können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen bezogen werden. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen allerdings selbst getragen werden.

Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse pauschale monatliche Beträge:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung seit 2022 einen Leistungszuschlag zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser Zuschlag ist nach der Verweildauer gestaffelt und reduziert die Eigenkosten für die Bewohner:

  • Ab dem 1. Monat: 15 Prozent Zuschuss

  • Ab dem 13. Monat: 30 Prozent Zuschuss

  • Ab dem 25. Monat: 50 Prozent Zuschuss

  • Ab dem 37. Monat: 75 Prozent Zuschuss

Diese Regelung entlastet insbesondere Pflegeheimbewohner, die bereits längere Zeit in der Einrichtung leben. Dennoch bleibt ein erheblicher Eigenanteil, der häufig durch private Pflegezusatzversicherungen abgedeckt werden sollte.

Pflegegrad beantragen: So geht's

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Pflegekasse, die beim Münchener Verein an die Krankenversicherung angegliedert ist.

Schritt 1: Formlosen Antrag stellen

Die Antragstellung ist unkompliziert. Es genügt ein formloser Antrag, den Sie per Brief, E-Mail oder Telefon bei Ihrer Pflegekasse stellen können. Wichtig: Der Tag der Antragstellung ist entscheidend, da die Leistungen nicht rückwirkend gewährt werden. Formulieren Sie einfach:

"Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung für [Name der pflegebedürftigen Person] ab dem heutigen Tag. Ich bitte um Zusendung der benötigten Antragsunterlagen und zügige Bearbeitung."

Geben Sie dabei folgende Daten an:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person

  • Versichertennummer beim Münchener Verein

  • Vollständige Adresse

  • Telefonnummer für Rückfragen

Senden Sie den Antrag per Einwurf-Einschreiben oder bewahren Sie eine Kopie bzw. Sendebestätigung auf. So haben Sie einen Nachweis über das Antragsdatum.

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Nach Ihrem formlosen Antrag erhalten Sie von der Pflegekasse des Münchener Verein ein ausführliches Antragsformular. Füllen Sie dieses sorgfältig und vollständig aus. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Pflegekasse wenden. Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person das Formular unterschreibt.

Schritt 3: Begutachtung vorbereiten

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten meist Medicproof) mit der Begutachtung. Sie erhalten eine Terminankündigung für den Hausbesuch oder – in bestimmten Fällen – für eine telefonische Begutachtung.

Bereiten Sie sich gut auf die Begutachtung vor:

  • Legen Sie alle relevanten Unterlagen bereit: Arztberichte, Medikamentenpläne, Entlassungsberichte aus der Klinik

  • Führen Sie einige Tage vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle benötigten Hilfen dokumentieren

  • Bitten Sie einen Angehörigen oder die hauptsächliche Pflegeperson, beim Termin anwesend zu sein

  • Falls ein Pflegedienst bereits zu Ihnen kommt, halten Sie die Pflegedokumentation bereit

  • Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts – schildern Sie den Alltag realistisch

Der Gutachter prüft in sechs Lebensbereichen (Modulen), wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigen kann:

  1. Mobilität: Fortbewegung, Positionswechsel, Treppensteigen

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Entscheidungsfähigkeit, Gesprächsführung

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, Ängste, Aggressionen

  4. Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, Toilettengang (mit 40% Gewichtung das wichtigste Modul)

  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel, Arztbesuche

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesplanung, Beschäftigung, Kontaktpflege

Aus der Bewertung dieser Module ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt:

  • 12,5 bis 26,75 Punkte: Pflegegrad 1

  • 27 bis 47,25 Punkte: Pflegegrad 2

  • 47,5 bis 69,75 Punkte: Pflegegrad 3

  • 70 bis 89,75 Punkte: Pflegegrad 4

  • 90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5

Schritt 4: Bescheid erhalten und Leistungen beantragen

Sie erhalten den Bescheid über den zuerkannten Pflegegrad in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Falls ein Gutachten erforderlich ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Bei Eilbedürftigkeit, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Palliativsituationen, gelten verkürzte Fristen.

Mit dem Pflegegrad-Bescheid können Sie die entsprechenden Leistungen bei Ihrer Pflegekasse des Münchener Verein beantragen. Die Leistungen stehen Ihnen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung zu.

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Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie den zuerkannten Pflegegrad für zu niedrig halten, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Legen Sie den Widerspruch schriftlich bei der Pflegekasse des Münchener Verein ein.

Ein Widerspruch kann formlos erfolgen. Schreiben Sie beispielsweise:

"Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Nummer] ein. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach."

Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb der Frist eingeht. Die Begründung können Sie später nachreichen. In der Begründung sollten Sie detailliert darlegen, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Führen Sie konkrete Beispiele aus dem Alltag an, die zeigen, dass der Hilfebedarf höher ist als im Gutachten dargestellt.

Häufige Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch:

  • Der Gutachter hat wichtige Einschränkungen übersehen oder nicht ausreichend gewichtet

  • Die Begutachtung fand an einem ungewöhnlich guten Tag statt und spiegelt nicht den Alltag wider

  • Wichtige Unterlagen wurden nicht berücksichtigt

  • Die Pflegesituation hat sich seit der Begutachtung verschlechtert

Nach Eingang des Widerspruchs hat die Pflegekasse drei Monate Zeit zu reagieren. Häufig wird eine erneute Begutachtung angeordnet. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Diese ist kostenfrei, und Sie benötigen keinen Anwalt.

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Verpflichtender Beratungseinsatz bei Pflegegeld

Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und keine professionelle Pflegekraft einsetzen, sind Sie ab Pflegegrad 2 verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (2-mal jährlich)

  • Bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (4-mal jährlich)

Diese Beratungseinsätze dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger. Ein anerkannter Pflegedienst oder eine zugelassene Beratungsstelle führt den Besuch bei Ihnen zu Hause durch. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse des Münchener Verein.

Während des Beratungsbesuchs:

  • Beurteilt die Pflegefachkraft die aktuelle Pflegesituation

  • Gibt praktische Tipps zur Pflege und Unterstützung

  • Informiert über Hilfsmittel, Entlastungsangebote und weitere Leistungen

  • Prüft, ob ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein könnte

  • Dokumentiert die Beratung und sendet den Nachweis an die Pflegekasse

Wichtig: Versäumen Sie die Frist für den Beratungseinsatz, droht zunächst eine angemessene Kürzung des Pflegegeldes. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden. Achten Sie daher auf die Fristen und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

Bei Pflegegrad 1 und bei Bezug von Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen ist der Beratungseinsatz freiwillig, kann aber bei Bedarf bis zu zweimal jährlich in Anspruch genommen werden.

Besondere Services: Die Deutsche PflegeKarte

Versicherte der privaten Pflegezusatzversicherung des Münchener Verein erhalten nach Vertragsabschluss die Deutsche PflegeKarte. Diese verschafft Zugang zu wertvollen kostenfreien Zusatzleistungen, die im Pflegefall und bereits im Vorfeld unterstützen:

Persönliche Pflege-Hotline: Unter der Telefonnummer (089) 5152-1970 erreichen Sie erfahrene Pflege-Spezialisten, die Sie zu allen Fragen rund um Pflege, Leistungsansprüche und Organisation beraten. Die Hotline hilft auch bei der Beantragung von Pflegeleistungen.

24-Stunden-Pflegeplatz-Garantie: Der Münchener Verein garantiert, innerhalb von 24 Stunden einen Vollzeit-Pflegeheimplatz zu vermitteln. Bei Bedarf an Kurzzeitpflege erfolgt die Vermittlung innerhalb von 48 Stunden. Dieses große Netzwerk zu Pflegeheimen in ganz Deutschland ist besonders wertvoll in Notfallsituationen.

Demenz-Betreuungsprogramm: Als erster Versicherer bietet der Münchener Verein kostenfreie Hilfe bei Demenz an. Gemeinsam mit dem Spezialisten-Team von Any Care GmbH werden pflegende Angehörige von Demenzkranken über ein 12-monatiges Betreuungsprogramm unterstützt:

  • Erstellung eines individuellen Hilfe- und Betreuungsplans

  • Auf Wunsch Ersttermin in der häuslichen Umgebung

  • Ein persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Programms

  • Motivation und Unterstützung des pflegenden Angehörigen

  • Hilfe bei psychischer Belastung

  • Informationsmaterial zur häuslichen Demenz-Pflege

  • Coaching zu Alltagsbewältigung (Arbeit, Familie)

  • Anregungen für pflegegerechte Umbaumaßnahmen

  • Hilfe bei der Suche nach Gedächtnis-Ambulanzen, Therapeuten, Selbsthilfegruppen

Das qualifizierte Fachpersonal umfasst Psychotherapeuten, Psychologen, Sozialpädagogen, psychiatrische Fachkrankenschwestern und Case-Manager. Im Hintergrund steht auch ein ärztliches Team zur Verfügung.

Anspruch auf das Demenz-Betreuungsprogramm haben pflegende Angehörige aller Personen, für die beim Münchener Verein eine private Pflegepflichtversicherung, private Pflegezusatzversicherung (Deutsche PrivatPflege) oder Deutsche DemenzVersicherung besteht. Voraussetzung ist, dass bereits eine Leistung bezahlt wird.

Private Pflegezusatzversicherung: Deutsche PrivatPflege

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wurde vom Gesetzgeber bewusst als "Teilkasko-Versicherung" konzipiert. Sie deckt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Pflegekosten. Um die erhebliche finanzielle Lücke zu schließen, bietet der Münchener Verein mit der Deutsche PrivatPflege eine flexible Pflegezusatzversicherung.

Tarifstufen und Leistungsumfang:

Die Deutsche PrivatPflege bietet verschiedene Absicherungsvarianten, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren:

  • Premiumschutz: Absicherung aller Pflegegrade 1 bis 5

  • Komfortschutz: Absicherung der Pflegegrade 2 bis 5

  • Kompaktschutz: Absicherung der Pflegegrade 3 bis 5

  • Basisschutz: Absicherung nur der Pflegegrade 4 und 5 (besonders günstig)

Sie können wählen, ob Sie nur die vollstationäre Pflege (im Pflegeheim) oder sowohl die häusliche als auch die vollstationäre Pflege absichern möchten. Bei der kombinierten Absicherung können Sie die Leistungshöhe für die häusliche Pflege niedriger wählen als für die vollstationäre Pflege – das spart Beitrag.

Besondere Vorteile der Deutschen PrivatPflege:

  • Keine Wartezeit: Der Versicherungsschutz beginnt sofort

  • Weltweite Leistung: Schutz besteht weltweit

  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung: Statt klassischer Gesundheitsfragen nutzt der Münchener Verein ein innovatives Ausschlussverfahren

  • Beitragsbefreiung im Pflegefall: Wählbar ab Pflegegrad 2 oder 4

  • Einmalleistung: Bis zu 10.000 Euro bei erstmaliger oder unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2

  • Option auf Höherversicherung: Bei bestimmten Lebensereignissen können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung den Schutz ausbauen

  • Dynamische Erhöhung: Alle drei Jahre Anpassung der Leistungen an gestiegene Pflegekosten möglich

Staatliche Förderung (Pflege-Bahr):

Für geförderte Pflegetagegeldversicherungen gewährt der Staat einen Zuschuss von 60 Euro pro Jahr. Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro monatlich, abzüglich der staatlichen Förderung ergibt sich ein Mindesteigenbeitrag von 10 Euro monatlich. Geförderte Tarife sind ohne Gesundheitsprüfung abschließbar und es besteht Kontrahierungszwang – das heißt, der Versicherer muss jeden Antragsteller aufnehmen.

Die Förderung ist jedoch an bestimmte Mindestleistungen gebunden und bietet oft nur eine Grundabsicherung. Für umfassenden Schutz empfiehlt sich die Kombination mit ungeförderten Tarifen.

Kontaktmöglichkeiten und wichtige Adressen

Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
Pettenkoferstraße 19
80336 München

Zentrale Telefonnummer: 089 / 51 52 - 10 00
Telefax: 089 / 51 52 - 15 01
E-Mail: info@muenchener-verein.de
Website: www.muenchener-verein.de

Servicezeiten: Rund um die Uhr über das Online-Kontaktformular erreichbar. Telefonische Servicezeiten sind Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten.

Spezielle Hotlines:

  • Pflege-Hotline: (089) 5152-1970 (für Versicherte mit Deutscher PflegeKarte)

  • Allgemeine Kundenhotline: 0800 / 222 33 88 (kostenfrei)

  • KFZ/Auto-Versicherung: (089) 5152-1990

  • Gebäude-, Hausrat- und Inhaltsversicherung: (089) 5152-1991

Online-Services:

Der Münchener Verein bietet umfangreiche digitale Services über die MV ServiceApp und das MV Kundenportal. Sie können damit:

  • Rechnungen per Foto einreichen

  • Leistungsmitteilungen digital empfangen

  • Persönliche Daten und Vertragsinformationen einsehen und ändern

  • Schadensmeldungen abgeben

Die App bietet eine einfache und intuitive Bedienung und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung und Rechnungserstattung innerhalb weniger Tage.

Beschwerden und Ombudsmann:

Falls Sie mit der Bearbeitung oder Entscheidung nicht zufrieden sind, können Sie sich an die interne Beschwerdestelle wenden:

Beschwerdestelle Münchener Verein
Pettenkoferstraße 19
80336 München
Telefon: 089 / 51 52 - 10 10
E-Mail: beschwerdestelle@muenchener-verein.de

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es zusätzlich den unabhängigen Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung:

Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Website: www.pkv-ombudsmann.de

Der Ombudsmann ist eine neutrale Schlichtungsstelle, die kostenlos bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen vermittelt.

Wichtige Formulare und Downloads

Auf der Website des Münchener Verein finden Sie zahlreiche Formulare zum Download. Besonders wichtig für Pflegeversicherte sind:

  • Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung

  • Antrag auf Wohnraumanpassung

  • Nachweise für Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI

  • Kostenerstattungsanträge für Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege

  • Pflegetagebuch-Vorlagen zur Dokumentation des Pflegebedarfs

Ein besonders hilfreiches Angebot ist der Pflege-Ratgeber des Münchener Verein, den Sie als PDF herunterladen oder kostenfrei als gedrucktes Exemplar bestellen können. Er bietet einen umfassenden Überblick zu den wichtigsten Pflegethemen und praktische Tipps für den Pflegealltag.

Kostenlose Pflegeberatung nutzen

Alle Versicherten haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie und unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese Beratung sollten Sie unbedingt in Anspruch nehmen, denn sie hilft Ihnen, den Überblick im komplexen Pflegesystem zu behalten.

Die Pflegeberatung unterstützt Sie bei:

  • Der Auswahl geeigneter Pflegeformen und Dienstleister

  • Der Beantragung von Leistungen und Hilfsmitteln

  • Der Organisation der häuslichen Pflege

  • Der Suche nach geeigneten Pflegeheimen

  • Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

  • Informationen zu weiteren Entlastungsangeboten

Neutrale Pflegeberatung erhalten Sie über:

  • Compass private pflegeberatung: Spezialisiert auf privat Pflegeversicherte, kostenfrei und unabhängig. Telefon: 0800 - 101 88 00, Website: www.compass-pflegeberatung.de

  • Pflegestützpunkte: Bundesweite Anlaufstellen für alle Fragen rund um Pflege. Den nächsten Pflegestützpunkt finden Sie über die Hotline 0800 - 40 40 044 oder unter www.pflegewegweiser-nrw.de (für NRW) bzw. entsprechende Landesportale

  • Pflegekassen: Auch Ihre Pflegekasse beim Münchener Verein bietet Beratung an

Die Beratung ist immer kostenfrei und Sie haben Anspruch darauf – sowohl vor als auch nach der Bewilligung eines Pflegegrades.

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Häufige Fragen und wichtige Hinweise

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung?

Die Leistungen sind identisch, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat pflegeversichert sind. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Beitragsberechnung: Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, bei der privaten nach dem Eintrittsalter und dem individuellen Risiko. Die private Pflegeversicherung arbeitet mit Kapitaldeckung, die gesetzliche mit Umlagefinanzierung.

Sind Kinder bei den Eltern mitversichert?

Nicht-erwerbstätige Kinder sind in beiden Systemen beitragsfrei mitversichert. Bei privat versicherten Eltern werden die Kinder jedoch ebenfalls privat versichert und zahlen einen eigenen (meist deutlich reduzierten) Beitrag.

Kann ich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung wechseln?

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung ("Pflege folgt Kranken"). Ein Wechsel ist nur möglich, wenn Sie auch Ihre Krankenversicherung wechseln. Privatversicherte können innerhalb der ersten sechs Monate der Versicherungspflicht ihre Pflegeversicherung bei einem anderen PKV-Unternehmen abschließen.

Was passiert, wenn die Pflegeleistungen nicht ausreichen?

Reichen die Leistungen der Pflegepflichtversicherung nicht aus, müssen Sie zunächst eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen. Auch Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sein (Elternunterhalt). Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, greift die Sozialhilfe in Form der "Hilfe zur Pflege". Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich eine private Pflegezusatzversicherung.

Wie oft kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen?

Sie können jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen, wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht hat. Zwischen einer Ablehnung und einem erneuten Antrag sollten Sie jedoch in der Regel mindestens sechs Monate warten, es sei denn, es ist eine deutliche Verschlechterung eingetreten.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Teilen Sie Ihrer Pflegekasse beim Münchener Verein umgehend die neue Adresse mit. Der Pflegegrad und die Leistungen bleiben auch nach einem Umzug bestehen. Falls Sie in ein anderes Bundesland ziehen, können sich jedoch die Angebote und Anbieter für bestimmte Leistungen wie den Entlastungsbetrag ändern, da diese nach Landesrecht geregelt sind.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die Münchener Verein Krankenversicherung ist ein etablierter Anbieter der privaten Pflegepflichtversicherung mit über 100-jähriger Tradition. Als 14-facher Testsieger "Versicherer des Jahres" bietet das Unternehmen nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen, sondern auch umfangreiche Zusatzservices und flexible Pflegezusatzversicherungen.

Kernpunkte für Versicherte:

  • Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind für alle gleich, unabhängig von der Versicherungsart

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen können ab Pflegegrad 2 kombiniert werden

  • Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht allen Pflegegrad-Inhabern zu

  • Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Wohnraumanpassungen werden mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme bezuschusst

  • Die Deutsche PflegeKarte bietet Zusatzversicherten kostenfreie Services wie die 24-h-Pflegeplatz-Garantie

  • Ein 12-monatiges Demenz-Betreuungsprogramm unterstützt pflegende Angehörige kostenfrei

Wichtige Handlungsschritte:

  1. Bei Pflegebedarf unverzüglich einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen

  2. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof gut vorbereiten

  3. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen

  4. Alle zustehenden Leistungen ausschöpfen: Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel

  5. Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug die verpflichtenden Beratungseinsätze termingerecht wahrnehmen

  6. Prüfen, ob eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, um die Versorgungslücke zu schließen

Die Pflegekasse des Münchener Verein erreichen Sie unter der zentralen Telefonnummer 089 / 51 52 - 10 00 oder per E-Mail an info@muenchener-verein.de. Nutzen Sie die kostenfreien Beratungsangebote, um Ihre individuellen Ansprüche optimal geltend zu machen und die bestmögliche Pflegeversorgung zu sichern.

Die Versicherung bietet zudem umfangreiche digitale Services über die MV ServiceApp und das Online-Kundenportal, die eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Leistungsanträgen ermöglichen. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis Ihrer Rechte können Sie sicherstellen, dass Sie oder Ihre Angehörigen im Pflegefall optimal versorgt sind.

FAQ Pflegeleistungen

Wichtige Fragen kurz erklärt