Südzucker-BKK

Südzucker-BKK

Die Südzucker-BKK: Eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit umfassenden Pflegeleistungen

Die Südzucker-BKK gehört zu den ältesten Betriebskrankenkassen Deutschlands und blickt auf eine über 90-jährige Geschichte zurück. Als geschlossene Betriebskrankenkasse steht sie exklusiv den Mitarbeitern der Südzucker AG, der Beneo GmbH, der CropEnergies Gruppe sowie deren Familienangehörigen zur Verfügung. Mit rund 9.096 Versicherten (Stand Juli 2025) verbindet die Krankenkasse traditionelle Werte mit modernem Service und persönlicher Betreuung. Die Pflegekasse der Südzucker-BKK bietet ihren Versicherten dabei ein umfassendes Leistungspaket, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen sowie zusätzliche Serviceangebote umfasst.

Der Beitragssatz der Südzucker-BKK liegt bei 17,50 Prozent, wobei der Zusatzbeitrag 2,90 Prozent beträgt. Die Pflegeversicherung ist als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung bundesweit einheitlich geregelt, sodass die Leistungshöhen für alle Pflegekassen gleich sind. Dennoch unterscheiden sich die Kassen im Service, der Erreichbarkeit und den zusätzlichen Beratungsangeboten – Bereiche, in denen die Südzucker-BKK durch ihre persönliche Betreuung und kurze Entscheidungswege punktet.

Freundliche Sachbearbeiterin berät älteres Ehepaar in einem modernen, hellen Büro; auf dem Tisch liegen geordnete Unterlagen und ein Stift; entspannte, vertrauensvolle Atmosphäre.

Persönliche Beratung bei der Südzucker-BKK

Kontaktmöglichkeiten und Erreichbarkeit der Südzucker-BKK

Die Südzucker-BKK legt großen Wert auf persönliche Ansprechpartner und kurze Kommunikationswege. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in der Joseph-Meyer-Straße 13-15 in 68167 Mannheim. Versicherte erreichen die Krankenkasse über verschiedene Kanäle:

  • Service-Hotline: 0621-32858-48 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 16 Uhr)

  • Zentrale: 0621-32858-0

  • Fax: 0621-32858-49

  • E-Mail: info@suedzucker-bkk.de

  • Leistungsabteilung: leistungen@suedzucker-bkk.de

  • Beitragsabteilung: beitraege@suedzucker-bkk.de

Besonders praktisch: Die Südzucker-BKK bietet eine Online-Geschäftsstelle sowie eine mobile App an, über die Versicherte rund um die Uhr Anträge stellen, Dokumente hochladen und ihre Versichertendaten verwalten können. Der Rückrufservice ermöglicht es zudem, einen telefonischen Beratungstermin zu vereinbaren, ohne in der Warteschleife zu hängen.

Freundliche Mitarbeiterin in einem Callcenter mit Headset spricht konzentriert mit einem Anrufer; ruhiger Hintergrund, warmes Licht.

Schnell erreichbar über die Service-Hotline

Moderne Bürofassade in Mannheim bei Tageslicht; Eingangsbereich mit Glasfront, klarer, professioneller Eindruck ohne lesbare Beschilderung.

Hauptgeschäftsstelle mit kurzen Entscheidungswegen

Pflegegeld 2025: Aktuelle Leistungshöhen

Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben. Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder Bekannten im häuslichen Umfeld gepflegt werden und die Pflege weitgehend selbst organisieren. Die aktuellen monatlichen Beträge betragen:

  • Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag von 131 Euro

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Das Pflegegeld wird zur freien Verfügung ausgezahlt und muss nicht gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden. Es dient als finanzielle Anerkennung für die Pflegeleistung der Angehörigen und kann frei verwendet werden – etwa zur Aufwandsentschädigung für die Pflegeperson oder zur Deckung pflegebedingter Mehrkosten im Haushalt.

Erwachsene Tochter hilft ihrer Mutter beim Kämmen im Wohnzimmer; warme, häusliche Umgebung, respektvolle Nähe.

Pflege zu Hause mit Angehörigen

Pflegende Angehörige sitzt am Küchentisch und trägt Beträge in ein Haushaltsbuch ein; ruhige Szene ohne lesbaren Text.

Pflegegeld unterstützt das Haushaltsbudget

Pflegesachleistungen: Professionelle Unterstützung im häuslichen Umfeld

Wer professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält Pflegesachleistungen. Diese werden nicht ausgezahlt, sondern direkt zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst abgerechnet. Die monatlichen Höchstbeträge seit Januar 2025:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Südzucker-BKK arbeitet mit zugelassenen Pflegediensten zusammen, die entsprechende Leistungspakete anbieten. Versicherte können dabei selbst entscheiden, welchen Pflegedienst sie beauftragen möchten.

Ambulante Pflegekraft hilft einer Seniorin beim Waschen im barrierearmen Badezimmer; freundliche, respektvolle Interaktion.

Professionelle Hilfe zu Hause

Pflegekraft unterstützt einen Senior beim Aufstehen mit einem Gehwagen im Wohnzimmer; helles Tageslicht, sicheres Umfeld.

Mobilisation mit ambulanter Unterstützung

Kombinationsleistung: Flexibilität durch Mischung von Geld- und Sachleistung

Eine besonders flexible Lösung bietet die Kombinationsleistung. Dabei werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert. Wird beispielsweise nur 60 Prozent der verfügbaren Pflegesachleistung in Anspruch genommen, erhalten die Pflegebedürftigen zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.

Diese Regelung ermöglicht es Familien, besonders anstrengende oder schwierige Pflegetätigkeiten – etwa das Baden oder medizinische Behandlungspflege – durch Fachkräfte erledigen zu lassen, während Angehörige die übrige Betreuung übernehmen. Die Südzucker-BKK berät ihre Versicherten gerne persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten und erstellt auf Wunsch individuelle Berechnungen.

Familie sitzt mit einer Pflegerin am Esstisch und bespricht einen Pflegeplan; Notizblock und Kalender liegen bereit.

Kombination aus Geld- und Sachleistung planen

Tages- und Nachtpflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ergänzt die häusliche Pflege und entlastet Angehörige zeitweise. Pflegebedürftige verbringen dabei regelmäßig einige Stunden oder die Nacht in einer spezialisierten Einrichtung und kehren anschließend nach Hause zurück. Die monatlichen Leistungsbeträge seit 2025:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Ein großer Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen gezahlt. Sie können also parallel in voller Höhe genutzt werden. Die Kosten umfassen dabei die Pflege und Betreuung sowie den Transport zur Einrichtung und zurück. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen anteilig selbst tragen.

Heller Gemeinschaftsraum einer Tagespflege mit Seniorinnen und Senioren beim Kaffeetrinken; Betreuungskraft im Hintergrund.

Tagespflege bietet strukturierte Betreuung

Kleiner Transportbus hält vor einer Einrichtung, ein Senior wird freundlich begleitet; sichere Umgebung.

Bequemer Transport zur Einrichtung

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Unterstützung in besonderen Situationen

Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa wegen Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson –, stehen zwei wichtige Leistungen zur Verfügung:

Kurzzeitpflege bedeutet die vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse beteiligt sich seit 2025 mit bis zu 1.854 Euro jährlich an den Kosten. Diese Leistung ist besonders hilfreich nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Versorgung noch nicht wieder hergestellt ist.

Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. In diesem Fall kann eine Ersatzpflegekraft die Betreuung übernehmen – entweder im häuslichen Umfeld oder auch durch stundenweise Betreuung. Die Pflegekasse zahlt hierfür bis zu 1.685 Euro für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die bisherige Pflegeperson den Pflegebedürftigen zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat.

Senior in einem Pflegeheim-Zimmer wird von einer Pflegekraft am Bett unterstützt; ruhige, professionelle Atmosphäre.

Kurzzeitpflege überbrückt besondere Situationen

Ersatzpflege zu Hause: vertraute Nachbarin sitzt neben Seniorin und reicht ein Getränk; warmes Wohnzimmer.

Verhinderungspflege sichert Betreuung daheim

Der neue Gemeinsame Jahresbetrag ab Juli 2025

Eine wichtige Neuerung seit dem 1. Juli 2025: Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Diese Regelung erhöht die Flexibilität erheblich, da Versicherte nun selbst entscheiden können, wie sie dieses Budget zwischen den beiden Leistungsarten aufteilen möchten.

Zudem entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit von sechs Monaten für die Verhinderungspflege. Die Leistung kann somit unmittelbar nach Feststellung eines Pflegegrades ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Außerdem wurde die maximale Dauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen erhöht, während gleichzeitig das hälftige Pflegegeld für bis zu acht Wochen weitergezahlt wird.

Berater erklärt einem Senior das Jahresbudget an einem leeren Notizblock; beide sitzen am Tisch, ohne sichtbaren Text.

Flexibel über ein Jahresbudget verfügen

Vollstationäre Pflege: Leistungen im Pflegeheim

Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die monatlichen Leistungsbeträge betragen seit 2025:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag, der abhängig von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim gestaffelt ist:

  • Bis 12 Monate: 15 Prozent des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils

  • Mehr als 12 Monate: 30 Prozent

  • Mehr als 24 Monate: 50 Prozent

  • Mehr als 36 Monate: 75 Prozent

Diese Zuschläge reduzieren den Eigenanteil, den Heimbewohner für die Pflege zahlen müssen, erheblich. Dennoch bleibt die vollstationäre Pflege mit durchschnittlich mehreren tausend Euro monatlich eine finanzielle Belastung, da neben den Pflegekosten auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen anfallen.

Helles Bewohnerzimmer in einem Pflegeheim mit Pflegebett, Nachttisch und bequemen Sessel; ruhige, saubere Atmosphäre.

Vollstationäre Versorgung im Pflegeheim

Pflegekraft begleitet eine Bewohnerin im Speisesaal; freundlicher Austausch, warmes Licht.

Individuelle Betreuung im Alltag

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für zusätzliche Unterstützung

Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad – von Pflegegrad 1 bis 5 – haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (seit Januar 2025). Dieser zweckgebundene Betrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen verwendet werden:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen)

  • Alltagsbegleitung (Begleitung zu Arztbesuchen, Spaziergänge, Gesellschaft)

  • Betreuungsangebote (Gruppenangebote, Beschäftigungstherapie)

  • Tages- und Nachtpflege (als Zuschuss zu den Kosten)

  • Kurzzeitpflege (insbesondere für Unterkunfts- und Verpflegungskosten)

Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch ambulante Pflegedienste verwendet werden, da diese Versicherten keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben. Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet. Versicherte müssen die Rechnungen der Dienstleister bei der Südzucker-BKK einreichen.

Alltagsbegleiterin geht mit einem Senior im Park spazieren; freundliches Gespräch, grüne Umgebung.

Entlastung im Alltag durch Begleitung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 Euro monatlich

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro (seit 2025). Diese Hilfsmittel dienen der Hygiene und Infektionsprophylaxe bei der häuslichen Pflege. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Mundschutz und FFP2-Masken

  • Bettschutzeinlagen (Einmalprodukte)

  • Schutzschürzen

Versicherte können sich die Pflegehilfsmittel als monatliche Pflegebox liefern lassen oder die Produkte selbst kaufen und die Belege zur Erstattung einreichen. Die Südzucker-BKK arbeitet mit verschiedenen Anbietern zusammen, die die Hilfsmittel direkt nach Hause liefern und mit der Kasse abrechnen.

Pflegebox auf einem Tisch mit Einmalhandschuhen, FFP2-Masken, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen; aufgeräumte Darstellung ohne lesbaren Text.

Pflegehilfsmittel bequem als Monatsbox

Pflegekraft desinfiziert sorgfältig die Hände vor einer Pflegetätigkeit; Nahaufnahme ohne Marken.

Hygiene schützt Pflegebedürftige

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss bis zu 4.180 Euro

Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Diese Förderung können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 beantragen. Gefördert werden beispielsweise:

  • Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe

  • Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, erhöhtes WC)

  • Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer

  • Abbau von Schwellen und Stufen

  • Installation von Orientierungshilfen für Menschen mit Demenz

Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 Euro. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt. Wichtig: Der Antrag sollte vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Die Bearbeitungsfrist beträgt drei Wochen, bei Notwendigkeit eines medizinischen Gutachtens fünf Wochen.

Modernes, barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und Duschsitz; helle Fliesen, klare Linien.

Ein barrierefreies Bad schafft Sicherheit

Treppenlift an einer Holztreppe in einem Einfamilienhaus; sichere, stabile Konstruktion ohne Marken.

Treppenlift erleichtert den Alltag

Pflegegrad beantragen: So funktioniert es bei der Südzucker-BKK

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt und festgestellt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden – telefonisch, schriftlich per Brief, per E-Mail oder über die Online-Geschäftsstelle. Ein einfacher Satz genügt: "Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung" oder "Ich beantrage die Feststellung eines Pflegegrades".

Nach Eingang des Antrags erhält der Versicherte ein ausführliches Formular, das ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Anschließend beauftragt die Südzucker-BKK den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart einen Termin und besucht den Antragsteller in der Regel zu Hause – in bestimmten Fällen ist auch ein strukturiertes Telefoninterview oder eine Begutachtung per Videotelefonie möglich.

Die Begutachtung dauert etwa 30 bis 90 Minuten und umfasst sechs Lebensbereiche:

  1. Mobilität (Fortbewegung, Positionswechsel)

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Orientierung, Entscheidungsfähigkeit)

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  4. Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung)

  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (Medikation, Therapien)

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Je nach Grad der Selbstständigkeit werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad:

  • 12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)

  • 27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)

  • 47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)

  • 70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)

  • 90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei einem Eilantrag – etwa nach Krankenhausaufenthalt oder in der Palliativsituation – verkürzt sich die Frist deutlich. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt.

MD-Gutachter sitzt mit einer älteren Person am Wohnzimmertisch und erklärt den Ablauf; Tablet und Stift liegen bereit.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Begutachtung zu Hause: Gutachter prüft sicher das Badezimmer auf Barrieren; respektvolle Distanz.

Wohnumfeld wird im Termin berücksichtigt

Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid

Wer mit dem zugewiesenen Pflegegrad nicht einverstanden ist, kann innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte begründet werden. Es empfiehlt sich, zunächst das Pflegegutachten anzufordern (falls noch nicht erhalten) und zu prüfen, ob Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind.

Häufige Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch sind:

  • Die pflegebedürftige Person war am Begutachtungstag ungewöhnlich fit

  • Wichtige Einschränkungen wurden nicht erfasst

  • Der Gesundheitszustand hat sich seit der Begutachtung verschlechtert

  • Pflegerelevante Diagnosen wurden nicht berücksichtigt

Die Südzucker-BKK prüft den Widerspruch und kann entweder dem Widerspruch abhelfen oder einen sogenannten Widerspruchsbescheid erlassen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Wochen, maximal jedoch drei Monate. Bei Erfolg werden die höheren Leistungen rückwirkend ab Antragstellung gewährt.

Erwachsene Tochter sitzt am Schreibtisch und formuliert einen Widerspruch; Aktenordner, Kugelschreiber, konzentrierter Blick.

Widerspruch fristgerecht und begründet einlegen

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht und ausschließlich von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchführen lassen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Freiwillig, auf Wunsch

  • Pflegegrade 2 und 3: Halbjährlich verpflichtend

  • Pflegegrade 4 und 5: Vierteljährlich verpflichtend

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig. Der Beratungsbesuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und soll pflegende Angehörige unterstützen. Dabei werden die Pflegesituation besprochen, Tipps zur Pflegetechnik gegeben und auf mögliche Entlastungsangebote hingewiesen. Der Pflegedienst bestätigt den Beratungsbesuch direkt an die Pflegekasse.

Pflegegeld prüfen und sichern
Wichtig

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Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungsangebote

Die Südzucker-BKK bietet – wie alle Pflegekassen – kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen über Pflegetechniken, den Umgang mit Hilfsmitteln sowie Informationen zu rechtlichen und finanziellen Fragen. Die Schulungen können als Gruppenkurse oder individuell in der häuslichen Umgebung stattfinden.

Auch digitale Pflegekurse werden zunehmend angeboten, sodass Angehörige zeitlich flexibel lernen können. Die Teilnahme ist freiwillig und kann dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, körperliche und seelische Belastungen zu mindern und die Pflegequalität zu verbessern.

Pflegefachkraft demonstriert an einer Pflegepuppe rückenschonende Lagerung; kleine Gruppe Angehöriger schaut aufmerksam zu.

Kurse vermitteln sichere Pflegetechniken

Zusatzversicherungen: Ergänzender Schutz durch Kooperation mit der Barmenia

Die Südzucker-BKK kooperiert mit der Barmenia Krankenversicherung und bietet ihren Mitgliedern unter dem Namen "BKK ExtraPlus" verschiedene Zusatzversicherungen zu günstigen Konditionen an. Diese ergänzen die gesetzlichen Leistungen und schließen Versorgungslücken:

  • Auslandsreisekrankenversicherung: Schutz bis zu 42 Tage pro Reise, bereits ab 5,16 Euro jährlich

  • Zahnzusatzversicherung: Erstattung für Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe

  • Krankenhauszusatzversicherung: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl

  • Pflegezusatzversicherung: Finanzielle Absicherung ab Pflegegrad 1, Tarif "mehr Pflege100" bietet 100-prozentige Absicherung

  • Ambulante Zusatzversicherung: Erstattung für Naturheilverfahren, Heilmittel, Hilfsmittel, Brillen

Die Tarife zeichnen sich durch kein Aufnahmehöchstalter, keine Wartezeiten, günstige Beiträge und täglichen Versicherungsbeginn aus. Für Beratung steht die Barmenia montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 0202-438-3560 zur Verfügung.

Beraterin der privaten Krankenversicherung spricht mit einem Kunden in einem hellen Beratungsraum; Tablet und neutrale Broschüre ohne lesbaren Text liegen bereit.

Zusatzschutz bequem besprechen

Nahaufnahme einer Hand, die eine neutrale Versicherungskarte und eine schlichte Broschüre auf den Tisch legt; keine lesbaren Aufdrucke.

Zusatzversicherungen schließen Versorgungslücken

Online-Services und digitale Angebote

Die Südzucker-BKK hat ihre digitalen Services in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Über die Online-Geschäftsstelle und die mobile App können Versicherte rund um die Uhr:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochladen

  • Rechnungen und Belege einreichen

  • Adress- und Bankdaten ändern

  • Mitgliedsbescheinigungen anfordern

  • Fotos für die Versichertenkarte hochladen

  • Nachrichten an die Krankenkasse senden

  • Bonuspunkte verwalten

Die Datenübertragung erfolgt über eine sichere SSL-Verschlüsselung. Nach der Erstregistrierung erhalten Versicherte einen Zugangscode per Post, der zur Freischaltung erforderlich ist. Die App ist sowohl für Android als auch für iOS verfügbar.

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Soziale Absicherung pflegender Angehöriger

Wer Angehörige pflegt und deshalb die Erwerbstätigkeit einschränkt oder aufgibt, muss nicht auf seinen Rentenanspruch verzichten. Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige. Voraussetzungen sind:

  • Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2

  • Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage

  • Die Pflegeperson ist neben der Pflege maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig

  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der bezogenen Pflegeleistung (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung). Die Beiträge werden auf ein fiktives Einkommen zwischen rund

708 Euro bei Pflegegrad 2 und bis zu 3.745 Euro bei Pflegegrad 5 bemessen. Pflegende Personen müssen keinen gesonderten Antrag stellen – die Meldung erfolgt automatisch über den Pflegeantrag.

Zusätzlich sind pflegende Angehörige während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Auch ein Anspruch auf Arbeitslosenversicherung kann bestehen, wenn die Pflegetätigkeit mindestens 10 Stunden wöchentlich ausgeübt wird.

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Förderung

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Wichtige Formulare und Anträge

Die Südzucker-BKK stellt alle wichtigen Formulare auf ihrer Website zum Download bereit. Für die Pflegeversicherung sind besonders relevant:

  • Erstantrag Pflegeleistungen: Zur erstmaligen Beantragung eines Pflegegrades

  • Antrag Höherstufung: Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands

  • Antrag Verhinderungspflege: Zur Kostenerstattung bei Ausfall der Pflegeperson

  • Fragebogen zur sozialen Sicherung: Für die Zahlung von Rentenbeiträgen für Pflegepersonen

  • Vollmacht: Zur Vertretung des Pflegebedürftigen

Viele Anträge können auch direkt über die Online-Geschäftsstelle gestellt werden, was die Bearbeitung beschleunigt und Papierpost erspart.

Kostenlose Pflegebox: 42 € monatlich

Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz & mehr bequem nach Hause – Kostenübernahme mit Pflegegrad.

Pflegebox beantragen
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Pflegebeitragssatz 2025

Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent erhöht. Dieser Beitragssatz gilt bundesweit einheitlich und wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen – also je 1,8 Prozent. Für Kinderlose kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu, den die Versicherten allein tragen. Kinderreiche Familien profitieren hingegen von Beitragsabschlägen von 0,25 Prozentpunkten pro Kind ab dem zweiten Kind (bis maximal fünf Kinder).

In Sachsen gilt eine abweichende Regelung: Dort zahlen Arbeitgeber nur 1,3 Prozent, Arbeitnehmer entsprechend 2,3 Prozent plus eventuelle Zu- oder Abschläge.

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Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten zur Südzucker-BKK Pflegekasse

Die Südzucker-BKK bietet als traditionsreiche Betriebskrankenkasse ihren Versicherten ein umfassendes Leistungspaket in der Pflegeversicherung. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Persönlicher Service: Direkte Ansprechpartner, kurze Wege, individuelle Beratung

  • Pflegegeld 2025: 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad

  • Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich für professionelle Pflege

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab Juli 2025

  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterial

  • Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme

  • Digitale Services: Online-Geschäftsstelle und App für bequeme Verwaltung

  • Zusatzversicherungen: Günstige Tarife durch Kooperation mit der Barmenia

Die Antragstellung ist unkompliziert und kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Bei Unzufriedenheit mit dem Bescheid steht das Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats offen. Die Südzucker-BKK berät ihre Versicherten umfassend zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung und unterstützt bei der optimalen Nutzung der Leistungen.

Für Angehörige, die pflegen, bietet die Kasse nicht nur finanzielle Leistungen, sondern auch soziale Absicherung durch Rentenbeiträge und Unfallversicherungsschutz. Kostenlose Pflegekurse und der verpflichtende Beratungsbesuch sorgen für Qualitätssicherung und Unterstützung im Pflegealltag. Die Kombination aus gesetzlichen Leistungen, persönlichem Service und zusätzlichen Angeboten macht die Südzucker-BKK zu einem verlässlichen Partner in allen Pflegefragen.

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Häufige Fragen

Wichtige Antworten zur Südzucker-BKK und Pflege