Die Südzucker-BKK gehört zu den ältesten Betriebskrankenkassen Deutschlands und blickt auf eine über 90-jährige Geschichte zurück. Als geschlossene Betriebskrankenkasse steht sie exklusiv den Mitarbeitern der Südzucker AG, der Beneo GmbH, der CropEnergies Gruppe sowie deren Familienangehörigen zur Verfügung. Mit rund 9.096 Versicherten (Stand Juli 2025) verbindet die Krankenkasse traditionelle Werte mit modernem Service und persönlicher Betreuung. Die Pflegekasse der Südzucker-BKK bietet ihren Versicherten dabei ein umfassendes Leistungspaket, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen sowie zusätzliche Serviceangebote umfasst.
Der Beitragssatz der Südzucker-BKK liegt bei 17,50 Prozent, wobei der Zusatzbeitrag 2,90 Prozent beträgt. Die Pflegeversicherung ist als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung bundesweit einheitlich geregelt, sodass die Leistungshöhen für alle Pflegekassen gleich sind. Dennoch unterscheiden sich die Kassen im Service, der Erreichbarkeit und den zusätzlichen Beratungsangeboten – Bereiche, in denen die Südzucker-BKK durch ihre persönliche Betreuung und kurze Entscheidungswege punktet.
Persönliche Beratung bei der Südzucker-BKK
Die Südzucker-BKK legt großen Wert auf persönliche Ansprechpartner und kurze Kommunikationswege. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in der Joseph-Meyer-Straße 13-15 in 68167 Mannheim. Versicherte erreichen die Krankenkasse über verschiedene Kanäle:
Service-Hotline: 0621-32858-48 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 16 Uhr)
Zentrale: 0621-32858-0
Fax: 0621-32858-49
E-Mail: info@suedzucker-bkk.de
Leistungsabteilung: leistungen@suedzucker-bkk.de
Beitragsabteilung: beitraege@suedzucker-bkk.de
Besonders praktisch: Die Südzucker-BKK bietet eine Online-Geschäftsstelle sowie eine mobile App an, über die Versicherte rund um die Uhr Anträge stellen, Dokumente hochladen und ihre Versichertendaten verwalten können. Der Rückrufservice ermöglicht es zudem, einen telefonischen Beratungstermin zu vereinbaren, ohne in der Warteschleife zu hängen.
Schnell erreichbar über die Service-Hotline
Hauptgeschäftsstelle mit kurzen Entscheidungswegen
Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben. Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder Bekannten im häuslichen Umfeld gepflegt werden und die Pflege weitgehend selbst organisieren. Die aktuellen monatlichen Beträge betragen:
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag von 131 Euro
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld wird zur freien Verfügung ausgezahlt und muss nicht gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden. Es dient als finanzielle Anerkennung für die Pflegeleistung der Angehörigen und kann frei verwendet werden – etwa zur Aufwandsentschädigung für die Pflegeperson oder zur Deckung pflegebedingter Mehrkosten im Haushalt.
Pflege zu Hause mit Angehörigen
Pflegegeld unterstützt das Haushaltsbudget
Wer professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält Pflegesachleistungen. Diese werden nicht ausgezahlt, sondern direkt zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst abgerechnet. Die monatlichen Höchstbeträge seit Januar 2025:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Südzucker-BKK arbeitet mit zugelassenen Pflegediensten zusammen, die entsprechende Leistungspakete anbieten. Versicherte können dabei selbst entscheiden, welchen Pflegedienst sie beauftragen möchten.
Professionelle Hilfe zu Hause
Mobilisation mit ambulanter Unterstützung
Eine besonders flexible Lösung bietet die Kombinationsleistung. Dabei werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert. Wird beispielsweise nur 60 Prozent der verfügbaren Pflegesachleistung in Anspruch genommen, erhalten die Pflegebedürftigen zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.
Diese Regelung ermöglicht es Familien, besonders anstrengende oder schwierige Pflegetätigkeiten – etwa das Baden oder medizinische Behandlungspflege – durch Fachkräfte erledigen zu lassen, während Angehörige die übrige Betreuung übernehmen. Die Südzucker-BKK berät ihre Versicherten gerne persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten und erstellt auf Wunsch individuelle Berechnungen.
Kombination aus Geld- und Sachleistung planen
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ergänzt die häusliche Pflege und entlastet Angehörige zeitweise. Pflegebedürftige verbringen dabei regelmäßig einige Stunden oder die Nacht in einer spezialisierten Einrichtung und kehren anschließend nach Hause zurück. Die monatlichen Leistungsbeträge seit 2025:
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Ein großer Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen gezahlt. Sie können also parallel in voller Höhe genutzt werden. Die Kosten umfassen dabei die Pflege und Betreuung sowie den Transport zur Einrichtung und zurück. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen anteilig selbst tragen.
Tagespflege bietet strukturierte Betreuung
Bequemer Transport zur Einrichtung
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa wegen Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson –, stehen zwei wichtige Leistungen zur Verfügung:
Kurzzeitpflege bedeutet die vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse beteiligt sich seit 2025 mit bis zu 1.854 Euro jährlich an den Kosten. Diese Leistung ist besonders hilfreich nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Versorgung noch nicht wieder hergestellt ist.
Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. In diesem Fall kann eine Ersatzpflegekraft die Betreuung übernehmen – entweder im häuslichen Umfeld oder auch durch stundenweise Betreuung. Die Pflegekasse zahlt hierfür bis zu 1.685 Euro für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die bisherige Pflegeperson den Pflegebedürftigen zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat.
Kurzzeitpflege überbrückt besondere Situationen
Verhinderungspflege sichert Betreuung daheim
Eine wichtige Neuerung seit dem 1. Juli 2025: Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Diese Regelung erhöht die Flexibilität erheblich, da Versicherte nun selbst entscheiden können, wie sie dieses Budget zwischen den beiden Leistungsarten aufteilen möchten.
Zudem entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit von sechs Monaten für die Verhinderungspflege. Die Leistung kann somit unmittelbar nach Feststellung eines Pflegegrades ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Außerdem wurde die maximale Dauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen erhöht, während gleichzeitig das hälftige Pflegegeld für bis zu acht Wochen weitergezahlt wird.
Flexibel über ein Jahresbudget verfügen
Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die monatlichen Leistungsbeträge betragen seit 2025:
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag, der abhängig von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim gestaffelt ist:
Bis 12 Monate: 15 Prozent des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils
Mehr als 12 Monate: 30 Prozent
Mehr als 24 Monate: 50 Prozent
Mehr als 36 Monate: 75 Prozent
Diese Zuschläge reduzieren den Eigenanteil, den Heimbewohner für die Pflege zahlen müssen, erheblich. Dennoch bleibt die vollstationäre Pflege mit durchschnittlich mehreren tausend Euro monatlich eine finanzielle Belastung, da neben den Pflegekosten auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen anfallen.
Vollstationäre Versorgung im Pflegeheim
Individuelle Betreuung im Alltag
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad – von Pflegegrad 1 bis 5 – haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (seit Januar 2025). Dieser zweckgebundene Betrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen verwendet werden:
Haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen)
Alltagsbegleitung (Begleitung zu Arztbesuchen, Spaziergänge, Gesellschaft)
Betreuungsangebote (Gruppenangebote, Beschäftigungstherapie)
Tages- und Nachtpflege (als Zuschuss zu den Kosten)
Kurzzeitpflege (insbesondere für Unterkunfts- und Verpflegungskosten)
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch ambulante Pflegedienste verwendet werden, da diese Versicherten keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben. Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet. Versicherte müssen die Rechnungen der Dienstleister bei der Südzucker-BKK einreichen.
Entlastung im Alltag durch Begleitung
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro (seit 2025). Diese Hilfsmittel dienen der Hygiene und Infektionsprophylaxe bei der häuslichen Pflege. Dazu gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Mundschutz und FFP2-Masken
Bettschutzeinlagen (Einmalprodukte)
Schutzschürzen
Versicherte können sich die Pflegehilfsmittel als monatliche Pflegebox liefern lassen oder die Produkte selbst kaufen und die Belege zur Erstattung einreichen. Die Südzucker-BKK arbeitet mit verschiedenen Anbietern zusammen, die die Hilfsmittel direkt nach Hause liefern und mit der Kasse abrechnen.
Pflegehilfsmittel bequem als Monatsbox
Hygiene schützt Pflegebedürftige
Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Diese Förderung können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 beantragen. Gefördert werden beispielsweise:
Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe
Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, Haltegriffe, erhöhtes WC)
Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer
Abbau von Schwellen und Stufen
Installation von Orientierungshilfen für Menschen mit Demenz
Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 Euro. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt. Wichtig: Der Antrag sollte vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Die Bearbeitungsfrist beträgt drei Wochen, bei Notwendigkeit eines medizinischen Gutachtens fünf Wochen.
Ein barrierefreies Bad schafft Sicherheit
Treppenlift erleichtert den Alltag
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt und festgestellt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden – telefonisch, schriftlich per Brief, per E-Mail oder über die Online-Geschäftsstelle. Ein einfacher Satz genügt: "Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung" oder "Ich beantrage die Feststellung eines Pflegegrades".
Nach Eingang des Antrags erhält der Versicherte ein ausführliches Formular, das ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Anschließend beauftragt die Südzucker-BKK den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart einen Termin und besucht den Antragsteller in der Regel zu Hause – in bestimmten Fällen ist auch ein strukturiertes Telefoninterview oder eine Begutachtung per Videotelefonie möglich.
Die Begutachtung dauert etwa 30 bis 90 Minuten und umfasst sechs Lebensbereiche:
Mobilität (Fortbewegung, Positionswechsel)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Orientierung, Entscheidungsfähigkeit)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung)
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (Medikation, Therapien)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Je nach Grad der Selbstständigkeit werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad:
12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)
27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)
47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)
70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)
90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei einem Eilantrag – etwa nach Krankenhausaufenthalt oder in der Palliativsituation – verkürzt sich die Frist deutlich. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Wohnumfeld wird im Termin berücksichtigt
Wer mit dem zugewiesenen Pflegegrad nicht einverstanden ist, kann innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte begründet werden. Es empfiehlt sich, zunächst das Pflegegutachten anzufordern (falls noch nicht erhalten) und zu prüfen, ob Angaben fehlerhaft oder unvollständig sind.
Häufige Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch sind:
Die pflegebedürftige Person war am Begutachtungstag ungewöhnlich fit
Wichtige Einschränkungen wurden nicht erfasst
Der Gesundheitszustand hat sich seit der Begutachtung verschlechtert
Pflegerelevante Diagnosen wurden nicht berücksichtigt
Die Südzucker-BKK prüft den Widerspruch und kann entweder dem Widerspruch abhelfen oder einen sogenannten Widerspruchsbescheid erlassen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Wochen, maximal jedoch drei Monate. Bei Erfolg werden die höheren Leistungen rückwirkend ab Antragstellung gewährt.
Widerspruch fristgerecht und begründet einlegen
Wer Pflegegeld bezieht und ausschließlich von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle durchführen lassen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: Freiwillig, auf Wunsch
Pflegegrade 2 und 3: Halbjährlich verpflichtend
Pflegegrade 4 und 5: Vierteljährlich verpflichtend
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig. Der Beratungsbesuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und soll pflegende Angehörige unterstützen. Dabei werden die Pflegesituation besprochen, Tipps zur Pflegetechnik gegeben und auf mögliche Entlastungsangebote hingewiesen. Der Pflegedienst bestätigt den Beratungsbesuch direkt an die Pflegekasse.
Die Südzucker-BKK bietet – wie alle Pflegekassen – kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen über Pflegetechniken, den Umgang mit Hilfsmitteln sowie Informationen zu rechtlichen und finanziellen Fragen. Die Schulungen können als Gruppenkurse oder individuell in der häuslichen Umgebung stattfinden.
Auch digitale Pflegekurse werden zunehmend angeboten, sodass Angehörige zeitlich flexibel lernen können. Die Teilnahme ist freiwillig und kann dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, körperliche und seelische Belastungen zu mindern und die Pflegequalität zu verbessern.
Kurse vermitteln sichere Pflegetechniken
Die Südzucker-BKK kooperiert mit der Barmenia Krankenversicherung und bietet ihren Mitgliedern unter dem Namen "BKK ExtraPlus" verschiedene Zusatzversicherungen zu günstigen Konditionen an. Diese ergänzen die gesetzlichen Leistungen und schließen Versorgungslücken:
Auslandsreisekrankenversicherung: Schutz bis zu 42 Tage pro Reise, bereits ab 5,16 Euro jährlich
Zahnzusatzversicherung: Erstattung für Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe
Krankenhauszusatzversicherung: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl
Pflegezusatzversicherung: Finanzielle Absicherung ab Pflegegrad 1, Tarif "mehr Pflege100" bietet 100-prozentige Absicherung
Ambulante Zusatzversicherung: Erstattung für Naturheilverfahren, Heilmittel, Hilfsmittel, Brillen
Die Tarife zeichnen sich durch kein Aufnahmehöchstalter, keine Wartezeiten, günstige Beiträge und täglichen Versicherungsbeginn aus. Für Beratung steht die Barmenia montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 0202-438-3560 zur Verfügung.
Zusatzschutz bequem besprechen
Zusatzversicherungen schließen Versorgungslücken
Die Südzucker-BKK hat ihre digitalen Services in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Über die Online-Geschäftsstelle und die mobile App können Versicherte rund um die Uhr:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochladen
Rechnungen und Belege einreichen
Adress- und Bankdaten ändern
Mitgliedsbescheinigungen anfordern
Fotos für die Versichertenkarte hochladen
Nachrichten an die Krankenkasse senden
Bonuspunkte verwalten
Die Datenübertragung erfolgt über eine sichere SSL-Verschlüsselung. Nach der Erstregistrierung erhalten Versicherte einen Zugangscode per Post, der zur Freischaltung erforderlich ist. Die App ist sowohl für Android als auch für iOS verfügbar.
Wer Angehörige pflegt und deshalb die Erwerbstätigkeit einschränkt oder aufgibt, muss nicht auf seinen Rentenanspruch verzichten. Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige. Voraussetzungen sind:
Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2
Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage
Die Pflegeperson ist neben der Pflege maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der bezogenen Pflegeleistung (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung). Die Beiträge werden auf ein fiktives Einkommen zwischen rund
708 Euro bei Pflegegrad 2 und bis zu 3.745 Euro bei Pflegegrad 5 bemessen. Pflegende Personen müssen keinen gesonderten Antrag stellen – die Meldung erfolgt automatisch über den Pflegeantrag.
Zusätzlich sind pflegende Angehörige während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Auch ein Anspruch auf Arbeitslosenversicherung kann bestehen, wenn die Pflegetätigkeit mindestens 10 Stunden wöchentlich ausgeübt wird.
Die Südzucker-BKK stellt alle wichtigen Formulare auf ihrer Website zum Download bereit. Für die Pflegeversicherung sind besonders relevant:
Erstantrag Pflegeleistungen: Zur erstmaligen Beantragung eines Pflegegrades
Antrag Höherstufung: Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands
Antrag Verhinderungspflege: Zur Kostenerstattung bei Ausfall der Pflegeperson
Fragebogen zur sozialen Sicherung: Für die Zahlung von Rentenbeiträgen für Pflegepersonen
Vollmacht: Zur Vertretung des Pflegebedürftigen
Viele Anträge können auch direkt über die Online-Geschäftsstelle gestellt werden, was die Bearbeitung beschleunigt und Papierpost erspart.
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz & mehr bequem nach Hause – Kostenübernahme mit Pflegegrad.
Pflegebox beantragen
Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent erhöht. Dieser Beitragssatz gilt bundesweit einheitlich und wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen – also je 1,8 Prozent. Für Kinderlose kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu, den die Versicherten allein tragen. Kinderreiche Familien profitieren hingegen von Beitragsabschlägen von 0,25 Prozentpunkten pro Kind ab dem zweiten Kind (bis maximal fünf Kinder).
In Sachsen gilt eine abweichende Regelung: Dort zahlen Arbeitgeber nur 1,3 Prozent, Arbeitnehmer entsprechend 2,3 Prozent plus eventuelle Zu- oder Abschläge.
Die Südzucker-BKK bietet als traditionsreiche Betriebskrankenkasse ihren Versicherten ein umfassendes Leistungspaket in der Pflegeversicherung. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Persönlicher Service: Direkte Ansprechpartner, kurze Wege, individuelle Beratung
Pflegegeld 2025: 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich für professionelle Pflege
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab Juli 2025
Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterial
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme
Digitale Services: Online-Geschäftsstelle und App für bequeme Verwaltung
Zusatzversicherungen: Günstige Tarife durch Kooperation mit der Barmenia
Die Antragstellung ist unkompliziert und kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Bei Unzufriedenheit mit dem Bescheid steht das Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats offen. Die Südzucker-BKK berät ihre Versicherten umfassend zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung und unterstützt bei der optimalen Nutzung der Leistungen.
Für Angehörige, die pflegen, bietet die Kasse nicht nur finanzielle Leistungen, sondern auch soziale Absicherung durch Rentenbeiträge und Unfallversicherungsschutz. Kostenlose Pflegekurse und der verpflichtende Beratungsbesuch sorgen für Qualitätssicherung und Unterstützung im Pflegealltag. Die Kombination aus gesetzlichen Leistungen, persönlichem Service und zusätzlichen Angeboten macht die Südzucker-BKK zu einem verlässlichen Partner in allen Pflegefragen.
Wichtige Antworten zur Südzucker-BKK und Pflege