Die Universa Krankenversicherung a.G. ist die älteste private Krankenversicherung Deutschlands und bietet seit über 180 Jahren umfassenden Versicherungsschutz. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist besonders die private Pflegepflichtversicherung sowie verschiedene Pflegezusatzversicherungen der Universa relevant. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Hauptsitz in Nürnberg gehört die Universa zu den etablierten Anbietern im Bereich der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer bei der Universa privat krankenversichert ist, erhält automatisch auch die private Pflegepflichtversicherung. Diese entspricht in ihren Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und bietet Schutz bei Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus können Versicherte ihre Absicherung durch private Pflegezusatzversicherungen erweitern, um die Versorgungslücke zu schließen, die trotz der Pflegepflichtversicherung bestehen bleibt.
Die Wurzeln der Universa reichen bis ins Jahr 1843 zurück. Damals gründeten Nürnberger Tabakfabrikarbeiter auf Initiative von Georg Heine den Krankenunterstützungsverein für Tabakfabrikarbeiter, um sich gegen den krankheitsbedingten Verdienstausfall abzusichern. Zu dieser Zeit hatte sich der Staat noch nicht der sozialen Fürsorge angenommen, sodass die Arbeiter selbst die Initiative ergreifen mussten.
In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich aus dieser kleinen Unterstützungskasse die heutige Universa Krankenversicherung. Im Jahr 1857 wurde mit der Gründung des Nürnberger Frauenstifts die Sterbekasse eingeführt – der Vorläufer der heutigen Universa Lebensversicherung. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an die Bedürfnisse der Versicherten prägt die Universa bis heute.
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die Universa keine Aktiengesellschaft, sondern gehört ihren Mitgliedern. Erwirtschaftete Überschüsse werden an die Versicherten ausgeschüttet, was ein zentrales Merkmal dieser Rechtsform darstellt. Mit rund 830 Mitarbeitern in der Hauptverwaltung und 21 Geschäftsstellen sowie etwa 7.000 Außendienst- und Vertriebspartnern bundesweit ist die Universa gut aufgestellt, um ihre Versicherten zu betreuen.
Die private Pflegepflichtversicherung ist für alle privat krankenversicherten Personen verpflichtend und entspricht in ihren Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Universa bietet die Pflegepflichtversicherung in zwei Tarifstufen an:
Tarifstufe PVN: Für versicherte Personen ohne Anspruch auf Beihilfe (100% der vorgesehenen Leistungen)
Tarifstufe PVB: Für versicherte Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge (prozentuale Leistungen entsprechend dem Beihilfesatz)
Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert und müssen denen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, was sich auch auf die Leistungen der Universa auswirkt.
Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten widerspiegeln:
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit:
Bei Pflegegrad 1 erhalten Versicherte keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber Zugang zu verschiedenen Unterstützungsangeboten und einem Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Zudem gibt es einen Zuschuss für vollstationäre Pflege von 131 Euro und Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich.
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit:
Monatlich 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste. Bei teilstationärer Tages- und Nachtpflege stehen 721 Euro zur Verfügung, bei vollstationärer Pflege 805 Euro zuzüglich eines gestaffelten Leistungszuschlags.
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit:
Monatlich 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Pflegesachleistungen. Für teilstationäre Pflege 1.357 Euro, für vollstationäre Pflege 1.319 Euro plus gestaffelter Zuschlag zum Eigenanteil.
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit:
Monatlich 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Pflegesachleistungen. Bei teilstationärer Pflege 1.685 Euro, bei vollstationärer Pflege 1.855 Euro plus gestaffelter Zuschlag.
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung:
Monatlich 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Pflegesachleistungen. Für teilstationäre Pflege 2.085 Euro, für vollstationäre Pflege 2.096 Euro plus gestaffelter Zuschlag.
Pflegegrade bestimmen Ihre Leistungen
Eine wichtige Neuerung seit dem 1. Juli 2025 ist der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die bisher getrennten Leistungsbeträge wurden zu einem flexiblen Budget zusammengeführt, das Versicherte nach ihrem Bedarf für beide Leistungsarten einsetzen können.
Der Gemeinsame Jahresbetrag beträgt 3.539 Euro pro Kalenderjahr und kann für bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit als Voraussetzung für Verhinderungspflege entfällt ab dem 1. Juli 2025 vollständig. Damit können Versicherte diese wichtige Entlastungsleistung unmittelbar nach Feststellung des Pflegegrades nutzen.
Flexibles Budget für Entlastung nutzen
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (erhöht zum 1. Januar 2025). Dieser Betrag dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, wie beispielsweise:
Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
Alltagsbegleiter und Besuchsdienste
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe oder Einkaufsdienste
Tages- und Nachtpflege (anteilig)
Kurzzeitpflege (anteilig)
Zusätzlich können Pflegebedürftige bis zu 40 Prozent ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Dies bietet zusätzliche finanzielle Flexibilität bei der Organisation der häuslichen Pflege.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegeversicherung monatlich bis zu 42 Euro (erhöht zum 1. Januar 2025). Dazu gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Bettschutzeinlagen
Mundschutz und FFP2-Masken
Schutzschürzen und Schutzbekleidung
Mit Pflegegrad monatlich bis 40 € für Einmalhandschuhe, Desinfektion, Mundschutz, Betteinlagen u.v.m. Einfach online beantragen – wir übernehmen die Abrechnung.
Pflegebox kostenlos sichern
Die gesetzliche beziehungsweise private Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten ab. Um diese Versorgungslücke zu schließen, bietet die Universa verschiedene Pflegezusatzversicherungen an:
uni-PV plus (Pflegeergänzung)
Dieser Tarif verdoppelt oder erhöht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Universa zahlt dabei prozentuale Zuschüsse zu den verschiedenen Pflegeleistungen und hilft so, den Eigenanteil deutlich zu reduzieren. Die uni-PV plus ist besonders für Personen interessant, die ihre bestehende Absicherung unkompliziert aufstocken möchten.
uni-PT-Premium und uni-PT-Komfort (Pflegetagegeld)
Die Pflegetagegeldtarife bieten eine feste Geldzahlung pro Tag bei Pflegebedürftigkeit. Sie können das Tagegeld selbst festlegen – zwischen 15 und 100 Euro täglich. Das Geld steht zur freien Verfügung und kann ohne Nachweis für beliebige Zwecke verwendet werden.
Der Tarif uni-PT-Premium leistet bereits ab Pflegegrad 1 mit 10 Prozent des vereinbarten Tagegeldes. Bei höheren Pflegegraden steigen die Leistungen auf 30, 60, 80 und schließlich 100 Prozent des Tagegeldes bei Pflegegrad 5. Der Tarif uni-PT-Komfort leistet erst ab Pflegegrad 4 mit 50 Prozent und bei Pflegegrad 5 mit 100 Prozent des vereinbarten Tagegeldes.
Beide Tarife bieten wichtige Zusatzleistungen wie Beitragsfreiheit ab Pflegegrad 4 im Leistungsfall sowie eine Sonderzahlung beim erstmaligen Eintritt schwerer Pflegebedürftigkeit. Zudem erhalten Versicherte eine dynamische Erhöhung des Pflegetagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung, um den Werterhalt der Versicherung zu sichern.
Wenn Sie Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung der Universa benötigen, müssen Sie zunächst einen Pflegeantrag stellen. Die Universa bietet hierfür mehrere Wege:
Digitale Antragstellung:
Für ambulante Pflegeleistungen können Sie den Antrag digital einreichen. Laden Sie zunächst das PDF-Formular „Antrag auf ambulante Pflegeleistungen" von der Universa-Website herunter, füllen Sie es vollständig aus und speichern Sie es auf Ihrem Computer. Anschließend können Sie das ausgefüllte Formular über die Hochladefunktion auf der Website einreichen. Wichtig ist, dass nur die versicherte Person selbst oder ihr gesetzlicher Vertreter den Online-Antrag nutzen kann, da im Antragsprozess Einverständniserklärungen abgegeben werden müssen.
Telefonische Antragstellung:
Sie können auch telefonisch unter +49 911 5307-3603 einen Pflegeantrag stellen. Die Mitarbeiter der Universa schicken Ihnen dann die erforderlichen Unterlagen per Post zu. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie einen Antrag für Kinder oder Jugendliche stellen möchten, einen Antrag für die Versorgung in einem Pflegeheim benötigen oder wenn ein Krankenhaus für eine bei der Universa versicherte Person einen Erstantrag stellen möchte.
Die Bearbeitungsfrist für Pflegeanträge beträgt gesetzlich maximal 25 Arbeitstage ab Antragseingang. In bestimmten Fällen gelten verkürzte Fristen:
Bei Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung: eine Woche
Bei Aufenthalt in einem Hospiz oder ambulanter Palliativversorgung: eine Woche
Bei häuslicher Pflege mit angekündigter Pflegezeit: zwei Wochen
Wenn die Pflegekasse die Fristen nicht einhält, muss sie für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro Verzugsgeld an den Antragsteller zahlen.
Pflegeantrag digital oder telefonisch stellen
Nach Eingang Ihres Pflegeantrags wird die Universa eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit veranlassen. Für privat Versicherte erfolgt diese Begutachtung durch MEDICPROOF, den medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherung. MEDICPROOF ist ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und führt für 42 private Krankenversicherungen Pflegegutachten durch.
Die Begutachtung läuft nach einem standardisierten Verfahren ab:
1. Terminvereinbarung:
MEDICPROOF nimmt Kontakt mit Ihnen auf und vereinbart einen Termin für die Begutachtung in Ihrer häuslichen Umgebung. Dies ist kein klassischer Arztbesuch – es werden keine medizinischen Untersuchungen durchgeführt, sondern die Situation vor Ort betrachtet.
2. Hausbesuch durch geschulte Gutachter:
Ein freiberuflicher Arzt oder eine Pflegefachkraft, die von MEDICPROOF geschult wurde, kommt zu Ihnen nach Hause. Der Gutachter arbeitet mit einem standardisierten Fragebogen und bewertet sechs verschiedene Module:
Modul 1 – Mobilität: Körperliche Beweglichkeit wie Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungsfähigkeit
Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Umgang mit Aggression, Angst, Unruhe
Modul 4 – Selbstversorgung: Körperpflege, Ankleiden, Ernährung, Toilettengang (wichtigstes Modul)
Modul 5 – Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapietreue
Modul 6 – Alltagsleben und soziale Kontakte: Tagesstruktur, Freizeitgestaltung, soziale Aktivitäten
3. Punktevergabe und Pflegegrad:
Jedes Modul wird mit Punkten bewertet, die unterschiedlich gewichtet werden. Das Modul 4 (Selbstversorgung) hat mit 40 Prozent das größte Gewicht. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad:
12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3
70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4
90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5
Die Universa bietet auf ihrer Website Erklärvideos von MEDICPROOF an, die Sie optimal auf die Begutachtung vorbereiten. Diese Videos erläutern, wie die Begutachtung abläuft, welche Bereiche untersucht werden und wie der Pflegegrad ermittelt wird. Dies kann hilfreich sein, um eine realistische Erwartungshaltung zu entwickeln und sich gut vorzubereiten.
So läuft die MEDICPROOF-Begutachtung ab
Als Versicherter der Universa Pflegepflichtversicherung haben Sie Anspruch auf kostenlose und neutrale Pflegeberatung durch compass private pflegeberatung. Compass ist eine gemeinsame Einrichtung aller privaten Krankenversicherungsunternehmen und ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.
Die Pflegeberater von compass unterstützen Sie in vielfältiger Weise:
Information über Leistungen der Pflegeversicherung und andere Unterstützungsmöglichkeiten
Beratung zur Organisation der häuslichen Pflege
Unterstützung beim Begutachtungsverfahren
Begleitung des Begutachtungstermins (auf Wunsch)
Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Langfristige Begleitung bei Veränderungen der Pflegesituation
Beratung zu Themen wie Patientenverfügung und Versorgungsplanung
Sie erreichen compass montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie samstags von 10 bis 16 Uhr bundesweit unter der kostenfreien Nummer 0800 101 88 00. Die Beratung ist sowohl telefonisch als auch persönlich bei Ihnen zu Hause möglich. Bei einem persönlichen Beratungstermin stellt compass sicher, dass dieser innerhalb von 14 Tagen stattfinden kann.
Wichtig: Die Pflegeberatung ist neutral und unabhängig. Informationen aus der Beratung werden nur dann an die Universa weitergegeben, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen. Ansonsten werden alle Informationen vertraulich behandelt.
Zusätzlich bietet compass einen kostenlosen Online-Pflegekurs für pflegende Angehörige an. Dieser Kurs vermittelt praxisorientiertes Wissen zur häuslichen Pflege und kann flexibel nach eigenem Zeitplan absolviert werden. Um den Kurs freizuschalten, wenden Sie sich an compass unter der genannten Telefonnummer und erhalten einen persönlichen Gutschein-Code.
Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld beziehen und keine oder nur teilweise Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten, sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Dieser dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich einmal (zweimal pro Jahr)
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich einmal (viermal pro Jahr)
Pflegegrad 1: Freiwillig halbjährlich möglich
Der Beratungseinsatz wird von zugelassenen Pflegediensten, anerkannten Beratungsstellen oder freiberuflichen Pflegeberatern durchgeführt und dauert in der Regel zwischen 20 und 45 Minuten. Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegeversicherung.
Wenn Sie die verpflichtenden Beratungstermine versäumen, kann die Pflegekasse zunächst eine angemessene Kürzung des Pflegegeldes vornehmen. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld im schlimmsten Fall sogar komplett gestrichen werden. Daher ist es wichtig, die Termine wahrzunehmen und einzuhalten.
Falls Ihr Pflegeantrag abgelehnt wird oder Sie mit dem zuerkannten Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids.
So gehen Sie bei einem Widerspruch vor:
1. Bescheid und Gutachten prüfen:
Die Pflegekasse sendet Ihnen zusammen mit dem Bescheid das Gutachten von MEDICPROOF zu. Lesen Sie beides sorgfältig durch und prüfen Sie, ob alle Einschränkungen richtig erfasst wurden.
2. Widerspruch fristgerecht einlegen:
Senden Sie Ihren Widerspruch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax an die Pflegekasse. Ein Widerspruch per E-Mail ist nicht möglich. Sie können zunächst einen formlosen Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.
3. Begründung formulieren:
Erklären Sie konkret, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Welche Einschränkungen wurden nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt? Gibt es neue ärztliche Befunde, die für einen höheren Pflegegrad sprechen?
4. Klage vor dem Sozialgericht:
Falls der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Vor dem Sozialgericht entstehen in der Regel keine Gerichtsgebühren, und Sie müssen auch keinen Rechtsanwalt beauftragen (empfehlenswert ist es dennoch).
Die Universa Versicherungen sind über verschiedene Kanäle erreichbar:
Hauptverwaltung:
uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Zentrale Hotline:
Telefon: +49 911 5307-0
Fax: +49 911 5307-4700
E-Mail: info@universa.de
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8:00 bis 19:00 Uhr
Spezielle Hotlines:
Pflegeversicherung: +49 911 5307-3603
Pflegetagegeld: +49 911 5307-3600
24h-Schadenhotline: +49 911 5307-3850
Auslandsnotruf: +49 911 5307-33074
Gesundheitstelefon mediLine: +49 911 5307-33075
Compass Pflegeberatung:
Telefon: 0800 101 88 00 (kostenfrei)
Montag bis Freitag: 8:00 bis 19:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 16:00 Uhr
Neben der Hauptverwaltung in Nürnberg unterhält die Universa 21 Geschäftsstellen in ganz Deutschland. Diese Geschäftsstellen dienen als Anlaufstellen für persönliche Beratungen und sind über die bundesweit rund 7.000 Außendienst- und Vertriebspartner erreichbar.
Schnell erreichbar per Hotline
Auf der Website der Universa finden Sie verschiedene wichtige Formulare zum Download:
Antrag auf ambulante Pflegeleistungen:
Das zentrale Formular für die Erstbeantragung von Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege. Dieses PDF-Formular kann am Computer ausgefüllt und dann digital hochgeladen oder ausgedruckt und per Post versendet werden.
Übersicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung:
Ein ausführliches Informationsdokument, das alle Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung nach Pflegegraden aufschlüsselt. Dieses Dokument wird regelmäßig aktualisiert und enthält die aktuellen Leistungsbeträge für 2025.
Informationsblatt der Pflegeberatungsstelle Compass:
Dieses Informationsblatt erläutert das Beratungsangebot von compass und beschreibt, wie Sie die kostenlose Pflegeberatung in Anspruch nehmen können.
Pflegehilfsmittelverzeichnis:
Eine Übersicht über die verschiedenen Pflegehilfsmittel, die von der Pflegeversicherung übernommen werden können. Das Verzeichnis ist nach Produktgruppen gegliedert und hilft bei der Orientierung, welche Hilfsmittel beantragt werden können.
Alle Formulare und Informationsmaterialien sind auf der Universa-Website im Bereich „Kundenservice" unter dem Menüpunkt „Pflegeversicherung" zu finden. Sie können die Dokumente kostenlos herunterladen und ausdrucken.
Die private Pflegepflichtversicherung bei der Universa unterscheidet sich in einigen Punkten von der gesetzlichen Pflegeversicherung, auch wenn die Leistungen gleichwertig sind:
Begutachtung durch MEDICPROOF:
Während gesetzlich Versicherte vom Medizinischen Dienst (MD) begutachtet werden, erfolgt die Begutachtung privat Versicherter durch MEDICPROOF. Beide Dienste arbeiten nach denselben Begutachtungsrichtlinien, sodass die Bewertung vergleichbar ist.
Beitragshöhe:
In der privaten Krankenversicherung ist für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Tarif und dem Eintrittsalter. Der maximale Beitrag für Standardtarif-Versicherte liegt 2025 bei 804,82 Euro monatlich (für Einzelpersonen) beziehungsweise 1.207,23 Euro für Ehepaare.
Arbeitgeberzuschuss:
Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Pflegeversicherung. Dieser maximale Zuschuss beträgt 2025 99,23 Euro monatlich (bei einem Beitragssatz von 3,6 Prozent in der sozialen Pflegeversicherung).
Keine Familienversicherung:
Anders als in der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es in der privaten Pflegeversicherung keine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen. Jede Person muss einzeln versichert werden und zahlt einen eigenen Beitrag.
Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen einen gestaffelten Leistungszuschlag zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Dieser Zuschlag wird mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts höher:
Bis 12 Monate: 15 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 12 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 24 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils
Diese Zuschläge gelten für die Pflegegrade 2 bis 5 und werden direkt an das Pflegeheim gezahlt, wodurch sich der von den Bewohnern zu zahlende Eigenanteil entsprechend reduziert. Wichtig: Die Zuschläge beziehen sich ausschließlich auf den Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Ausbildungsumlagen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen weiterhin vollständig selbst getragen werden.
Seit 2022 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen im Wert von bis zu 53 Euro monatlich. Digitale Pflegeanwendungen sind Apps oder browserbasierte Programme, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag unterstützen sollen.
Um von der Pflegeversicherung erstattet zu werden, müssen DiPA im DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein. Dort werden sie auf Qualität, Sicherheit und Funktionstauglichkeit geprüft. Bislang ist noch keine DiPA zugelassen worden (Stand Januar 2025), aber die Infrastruktur für die zukünftige Nutzung ist bereits geschaffen.
Zusätzlich haben Pflegebedürftige Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Notrufsysteme oder Lagerungshilfen. Diese werden von der Pflegeversicherung entweder leihweise zur Verfügung gestellt oder bei Bedarf gekauft. Eine Zuzahlung von maximal 25 Euro pro Hilfsmittel kann erforderlich sein (maximal 50 Euro pro Monat für alle Hilfsmittel zusammen).
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie den Einbau eines Treppenlifts oder den barrierefreien Umbau des Badezimmers, zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro erhöht werden.
Die Universa bietet auf ihrer Website einen umfangreichen Pflegeratgeber mit verschiedenen Tools und Informationen:
Meine Pflegesuche:
Eine Datenbank, die Ihnen hilft, passende Pflegeeinrichtungen in Ihrer Region zu finden. Sie können die zu erwartenden Kosten am Beispiel regional ansässiger Pflegeheime vergleichen und so eine informierte Entscheidung treffen.
Kostenrechner:
Ein interaktives Tool, mit dem Sie die Höhe der Kosten für häusliche Pflege simulieren können. Der Rechner berücksichtigt Ihre individuelle Situation und zeigt auf, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie in Anspruch nehmen können und welche Eigenanteile verbleiben.
Meine Pflegeplanung:
Umfassende Informationen rund um das Thema Pflege, einschließlich ambulanter und stationärer Pflege, Umbaumaßnahmen in der Wohnung und rechtlicher Aspekte wie Vollmachten und Patientenverfügungen.
Erklärvideos von MEDICPROOF:
Kurze, verständliche Videos, die das Begutachtungsverfahren erklären und auf den Termin mit dem Gutachter vorbereiten. Die Videos zeigen an konkreten Beispielen, wie die sechs Module bewertet werden und welche Punkte für welchen Pflegegrad erforderlich sind.
Digitale Tools erleichtern die Planung
Wer ist bei der Universa pflegeversichert?
Alle privat krankenversicherten Personen bei der Universa haben automatisch auch eine private Pflegepflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und entspricht in den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Wie beantrage ich Pflegeleistungen bei der Universa?
Sie können den Pflegeantrag digital über die Website einreichen oder telefonisch unter +49 911 5307-3603 anfordern. Nach Antragsstellung erfolgt eine Begutachtung durch MEDICPROOF zur Feststellung des Pflegegrades.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Pflegeantrags?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 25 Arbeitstage. In bestimmten Fällen (Krankenhausaufenthalt, Hospiz, Palliativversorgung) gelten verkürzte Fristen von einer Woche. Bei Nichteinhaltung der Frist zahlt die Pflegekasse 70 Euro Verzugsgeld pro Woche.
Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 2 zu?
Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich entweder 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Pflegesachleistungen (oder eine Kombination aus beidem). Zusätzlich haben Sie Anspruch auf 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und können verschiedene andere Leistungen in Anspruch nehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden. Sie können frei über das Geld verfügen. Pflegesachleistungen sind für die professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gedacht und werden direkt mit dem Dienst abgerechnet.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, Sie können beide Leistungsarten kombinieren (Kombinationsleistung). Wenn Sie beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt.
Muss ich einen Beratungseinsatz durchführen lassen?
Bei Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz verpflichtend: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung vollständig.
Was passiert, wenn mein Pflegeantrag abgelehnt wird?
Sie haben ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax an die Pflegekasse. Bei erneuter Ablehnung können Sie vor dem Sozialgericht klagen.
Wie erreiche ich die kostenlose Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung durch compass erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 101 88 00. Die Beratung ist neutral, unabhängig und für Sie als Versicherter der Universa kostenfrei.
Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Sie können dieses Budget flexibel für bis zu acht Wochen nach Ihrem Bedarf einsetzen.
Werden die Pflegeleistungen regelmäßig erhöht?
Ja, die Pflegeleistungen werden regelmäßig dynamisiert. Zum 1. Januar 2025 erfolgte eine Erhöhung um 4,5 Prozent. Weitere Anpassungen sind für 2028 geplant und sollen sich an der Kerninflationsrate orientieren.
Die Universa Krankenversicherung bietet als älteste private Krankenversicherung Deutschlands umfassenden Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit. Die private Pflegepflichtversicherung ist für alle privat Krankenversicherten verpflichtend und entspricht in ihren Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Wichtige Eckpunkte im Überblick:
Leistungen 2025: Alle Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Das Pflegegeld reicht nun von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5), die Pflegesachleistungen von 796 Euro bis 2.299 Euro.
Gemeinsamer Jahresbetrag: Seit dem 1. Juli 2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel einsetzbare 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung – für bis zu acht Wochen.
Antragstellung: Digital über die Website oder telefonisch unter +49 911 5307-3603. Die Bearbeitungsfrist beträgt maximal 25 Arbeitstage.
Begutachtung: Erfolgt durch MEDICPROOF nach einem standardisierten Verfahren mit sechs Modulen. Die Vorbereitung durch Erklärvideos ist empfehlenswert.
Pflegeberatung: Kostenlos und neutral durch compass unter 0800 101 88 00. Die Beratung ist vertraulich und unabhängig von der Universa.
Zusätzliche Leistungen: 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich, 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Pflegezusatzversicherungen: uni-PV plus, uni-PT-Premium und uni-PT-Komfort schließen die Versorgungslücke und bieten zusätzlichen Schutz.
Kontakt: Zentrale Hotline +49 911 5307-0 (Mo-Fr 8-19 Uhr), spezielle Pflegehotline +49 911 5307-3603.
Die Universa bietet eine solide Absicherung bei Pflegebedürftigkeit mit umfassenden Serviceleistungen. Durch die Kombination aus Pflegepflichtversicherung, optionalen Zusatzversicherungen und der kostenlosen Pflegeberatung durch compass erhalten Versicherte eine gute Unterstützung in allen Phasen der Pflege. Die regelmäßige Dynamisierung der Leistungen stellt sicher, dass die Absicherung auch langfristig mit der Kostenentwicklung Schritt hält.
Nutzen Sie die umfangreichen Beratungsangebote und Informationsmaterialien der Universa, um sich optimal auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit vorzubereiten. Je früher Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen und gegebenenfalls eine Pflegezusatzversicherung abschließen, desto besser sind Sie für den Ernstfall gerüstet.
Wichtige Fragen und Antworten