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VIACTIV Krankenkasse - Umfassende Pflegeleistungen für Versicherte

Die VIACTIV als Partner in der Pflege

Die VIACTIV Krankenkasse ist eine der größten deutschen Betriebskrankenkassen mit Sitz in Bochum und betreut bundesweit rund 700.000 Versicherte. Mit einer über 180-jährigen Geschichte seit der Gründung der BKK GHH im Jahr 1832 verbindet die VIACTIV Tradition mit modernen Gesundheitsdienstleistungen. Als gesetzliche Krankenkasse ist die VIACTIV eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und bundesweit für alle Personen geöffnet, die in einem der 16 deutschen Bundesländer leben oder arbeiten.

Ein wesentlicher Vorteil für Versicherte der VIACTIV: Die Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung erfolgt automatisch mit der Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass alle VIACTIV-Mitglieder sowie familienversicherte Ehegatten und Kinder ohne zusätzlichen Antrag umfassenden Anspruch auf Pflegeleistungen haben. Die VIACTIV Pflegekasse steht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mit umfangreichem Know-how und finanziellen Leistungen zur Seite – unabhängig von Alter und der Ursache der Pflegebedürftigkeit.

Die Krankenkasse beschäftigt etwa 1.500 Mitarbeiter an 30 Standorten bundesweit und betreut neben den Versicherten auch rund 110.000 Firmenkunden, Vertragspartner und Leistungserbringer. Der aktuelle Beitragssatz der VIACTIV liegt bei 17,87 Prozent, wobei 14,6 Prozent der allgemeine Beitragssatz und 3,27 Prozent der kassenindividuelle Zusatzbeitrag sind.

Pflegegrade und Leistungsübersicht 2025

Die Pflegeleistungen der VIACTIV richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad der versicherten Person. Zum 1. Januar 2025 wurden sämtliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft alle Bereiche – von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zu Leistungen für teil- und vollstationäre Pflege. Die Erhöhung soll dazu beitragen, Pflegebedürftige und ihre Familien finanziell zu entlasten und die Pflegequalität langfristig zu sichern.

Die VIACTIV unterstützt Pflegebedürftige mit einer Vielzahl von Leistungen, die alle Bereiche der Pflege abdecken. Zu den wichtigsten Leistungen zählen:

  • Entlastungsbeträge für zusätzliche Unterstützung im Alltag

  • Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste

  • Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige

  • Tages- oder Nachtpflege für teilstationäre Betreuung

  • Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für zeitlich begrenzte Versorgung

  • Zuschüsse für ambulante Wohngruppen

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung

  • Beratungsbesuche für die häusliche Pflege

Die Höhe der jeweiligen Leistungen ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad. Weitere Informationen zu den individuellen Ansprüchen erhalten Versicherte bei der VIACTIV Pflegeberatung, die kostenlos und individuell berät.

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Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige

Das Pflegegeld ist eine zentrale Leistung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder anderen Privatpersonen betreut werden. Die Zahlung erfolgt monatlich am letzten Arbeitstag vor Ende des Monats. Das Pflegegeld kann auch zur Bezahlung von Pflegekräften aus dem Ausland verwendet werden.

Die monatlichen Pflegegeldbeträge ab Januar 2025 betragen:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro (Erhöhung um 15 Euro gegenüber 2024)

  • Pflegegrad 3: 599 Euro (Erhöhung um 26 Euro)

  • Pflegegrad 4: 800 Euro (Erhöhung um 35 Euro)

  • Pflegegrad 5: 990 Euro (Erhöhung um 43 Euro)

Wichtig zu wissen: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Personen mit Pflegegrad 1 können jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag nutzen und haben Zugang zu anderen Pflegeleistungen wie Pflegehilfsmitteln und Zuschüssen zur Wohnumfeldverbesserung.

Um Pflegegeld zu beantragen, ist zunächst die Feststellung eines Pflegegrades erforderlich. Nach dem Antrag beauftragt die VIACTIV den Medizinischen Dienst mit einer persönlichen Begutachtung. Auf Grundlage dieser Einschätzung wird über den zu erteilenden Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen entschieden. Das entsprechende Antragsformular kann im Download-Center der VIACTIV heruntergeladen werden.

Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege

Werden Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen, handelt es sich um sogenannte Pflegesachleistungen. Diese umfassen häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte in Form von Grundpflege, Betreuung oder hauswirtschaftlicher Versorgung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen ab Januar 2025 betragen:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro (Erhöhung um 35 Euro gegenüber 2024)

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro (Erhöhung um 65 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro (Erhöhung um 81 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro (Erhöhung um 99 Euro)

Eine Besonderheit bietet die VIACTIV durch die Möglichkeit von Kombinationsleistungen. Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen ihrer individuellen Situation entsprechend kombinieren. Dabei übernimmt die VIACTIV zunächst die Sachleistungen – rechnet also mit dem beauftragten Pflegedienst ab – und zahlt anschließend zusätzlich ein prozentual-anteiliges Pflegegeld, falls der Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist.

Rechenbeispiel für Kombinationsleistungen: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 nutzt einen Pflegedienst, der monatlich 817,80 Euro berechnet. Der monatliche Gesamtanspruch in Pflegegrad 3 beträgt jedoch 1.497 Euro. Es wurden also nur 60 Prozent des verfügbaren Budgets ausgeschöpft. Folglich besteht noch ein Anspruch auf die verbleibenden 40 Prozent des Pflegegeldes (100 Prozent wären 599 Euro). Dem Pflegebedürftigen stehen also noch 239,60 Euro monatliches Pflegegeld zu.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Der gemeinsame Jahresbetrag

Als Verhinderungspflege bezeichnet man die ersatzweise pflegerische Versorgung durch eine andere private oder professionelle Pflegekraft, wenn die eigentliche Pflegeperson zeitweilig ausfällt – beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen. Die Verhinderungspflege kann durch eine andere Privatperson, einen Pflegedienst oder auch durch die Aufnahme in eine stationäre Einrichtung erbracht werden.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht es, wenn eine pflegebedürftige Person beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt kurzzeitig auf eine stationäre Versorgung angewiesen ist. Diese Form der zeitlich begrenzten vollstationären Pflege kann bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.

Eine bedeutende Neuerung seit dem 1. Juli 2025: Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem flexiblen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengeführt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können diesen Betrag flexibel für beide Leistungsarten einsetzen – egal, ob die Ersatzpflege zu Hause erfolgt oder in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung stattfindet.

Weitere Verbesserungen seit Juli 2025:

  • Die Höchstdauer für Verhinderungspflege wurde auf acht Wochen erweitert

  • Die sechsmonatige Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt

  • Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden am Tag) ist die Nutzung zeitlich unbegrenzt möglich

  • Während der gesamten Dauer der stundenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weitergezahlt

Für die Verhinderungspflege ist kein Antrag vorab erforderlich. Erst wenn die Verhinderungspflege vorbei ist, prüft die VIACTIV Höhe und Umfang der Kosten. Dazu wird eines der bereitgestellten Formulare – je nach Situation für "Verhinderungspflege durch Privatperson" oder für "Verhinderungspflege durch Pflegedienstleister" – ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben zurückgesandt. Alternativ kann die Verhinderungspflege auch digital über die VIACTIV-App beantragt werden.

Besonderheit bei nahen Angehörigen: Erfolgt die Verhinderungspflege nicht erwerbsmäßig von Verwandten oder Verschwägerten bis zum 2. Grad oder von Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, zahlt die VIACTIV das 2-Fache des monatlichen Pflegegeldes zuzüglich nachgewiesener Fahrkosten und Verdienstausfall.

Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Lösung

Die Tages- oder Nachtpflege wird auch als teilstationäre Pflege bezeichnet und eignet sich, wenn Pflegebedürftige tagsüber oder nachts zu Hause nicht ausreichend versorgt werden können. In der Regel wird die pflegebedürftige Person dabei zu Hause abgeholt und für einen fest vereinbarten Zeitraum in einer stationären Einrichtung betreut. Anschließend kehrt sie wieder nach Hause in ihre gewohnte Umgebung zurück.

In den Pflegegraden 2 bis 5 beteiligt sich die VIACTIV Pflegekasse – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen – an den Kosten einer Tages- oder Nachtpflege. Die monatlichen Zuschüsse ab Januar 2025 betragen:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (ab 1. Januar 2025) mit den Kosten für eine Tages- oder Nachtpflege verrechnen lassen. Dazu müssen die entsprechenden Rechnungen bei der VIACTIV eingereicht werden.

Um die finanzielle Unterstützung für eine Tages- oder Nachtpflege zu erhalten, muss das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Die VIACTIV rechnet die Kosten dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel direkt mit dem Leistungserbringer ab. Auch dieser Antrag kann über die VIACTIV-App digital gestellt werden.

Der Entlastungsbetrag für flexible Unterstützung

Der Entlastungsbetrag ist eine flexibel einsetzbare Leistung, mit der die VIACTIV pflegebedürftige Menschen unbürokratisch unterstützt. Unabhängig vom Pflegegrad erhalten Personen, die zu Hause oder in einer ambulanten Wohngruppe gepflegt werden, seit dem 1. Januar 2025 monatlich 131 Euro (zuvor 125 Euro).

Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen genutzt werden:

  • Tages- und Nachtpflege

  • Kurzzeitpflege

  • Allgemeine Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Um ihn zu erhalten, müssen lediglich Belege der in Anspruch genommenen Leistungen bei der VIACTIV eingereicht werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Zuschuss einem der genannten Zwecke dient und die Leistung durch einen anerkannten Anbieter erbracht wird.

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause oder in einer ambulanten Wohngruppe gepflegt werden. Dies macht den Entlastungsbetrag zu einer besonders wichtigen Leistung, da er unabhängig vom Pflegegrad gewährt wird und pflegende Angehörige gezielt entlasten kann.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegebedürftige Menschen sind auf sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel angewiesen, die meist zur einmaligen Verwendung vorgesehen sind. Diese sind hygienisch, erleichtern die Pflege und schützen sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende.

Die VIACTIV Pflegekasse unterstützt monatlich mit 42 Euro (ab 1. Januar 2025, zuvor 40 Euro) für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht notwendig – für die Bewilligung reicht der bestätigte Pflegegrad aus.

Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Fingerlinge

  • Einmalhandschuhe

  • Mundschutz (inkl. FFP2-Masken)

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

  • Schutzschürzen

  • Einmallätzchen

  • Händedesinfektionsmittel – in flüssiger Form

  • Flächendesinfektionsmittel (keine Wunddesinfektion) – in flüssiger Form

Nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen: Pflegecremes, Pflegelotionen, Einmalwaschlappen oder feuchtes Toilettenpapier, da diese zum täglichen Lebens- bzw. Hygienebedarf gehören.

Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen? Pflegebedürftige benötigen mindestens Pflegegrad 1, wohnen zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage und werden von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder einem Pflegedienst betreut.

Die Pflegehilfsmittel können bequem nach Hause geliefert werden. Einfach der Apotheke, dem Sanitätshaus oder einem anderen Anbieter die Bewilligung der VIACTIV vorlegen, und bei Abschluss eines Abos kommen die notwendigen Pflegehilfsmittel unkompliziert und regelmäßig direkt nach Hause. Der Leistungserbringer rechnet direkt mit der VIACTIV ab.

Alternativ können die Hilfsmittel selbst in einem Drogeriemarkt gekauft werden, und die Quittungen werden zur Erstattung eingereicht. Wenn drei Monate in Folge mindestens 40 Euro für die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln nachgewiesen wurden, kann die VIACTIV auf Wunsch ohne weitere Vorlage von Quittungen oder Rechnungen dauerhaft monatlich den Anteil in Höhe von 42 Euro überweisen.

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Technische Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel

Neben den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt die VIACTIV auch die Kosten für technische Pflegehilfsmittel. Diese können spezielle Möbel wie Pflegebetten oder Pflegetische sein, aber auch Hausnotrufsysteme und medizinische Gerätschaften fallen unter diesen Begriff. Viele technische Hilfsmittel müssen nicht gekauft werden – sie werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt.

Für Versicherte bleibt nur ein Eigenanteil von zehn Prozent, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, höchstens jedoch 25 Euro, zu zahlen. Hat der Medizinische Dienst in seiner Begutachtung die Notwendigkeit bestimmter Pflegemittel bereits bestätigt, kann bei der Antragsstellung auf Kostenerstattung darauf verwiesen werden.

Die VIACTIV bietet auf ihrer Homepage eine detaillierte Übersicht über alle technischen Hilfsmittel, sortiert nach Therapieziel. Technische Hilfsmittel, die Strom benötigen – wie zum Beispiel Beatmungsgeräte – werden ebenfalls von der VIACTIV unterstützt. Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Hilfsmittel, werden auch die Stromkosten übernommen. Dazu müssen Basisangaben zu den jeweiligen Geräten und deren Einsatz an die VIACTIV weitergegeben werden. Die Krankenkasse berechnet einen pauschalen Jahresbetrag und überweist den errechneten Betrag.

Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung

Nicht jede Privatwohnung wird den Anforderungen häuslicher Pflege gerecht. Durch gezielte bauliche Maßnahmen kann das Wohnumfeld so an die individuelle Pflegesituation angepasst werden, dass sowohl Pflegebedürftigen als auch Pflegepersonen das Leben erleichtert wird.

Die VIACTIV beteiligt sich an den Kosten mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (ab 1. Januar 2025, zuvor 4.000 Euro), bei Wohngruppen sogar mit bis zu 16.720 Euro (zuvor 16.000 Euro).

Beispiele für bezuschusste Maßnahmen:

  • Installation von Treppenliften

  • Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe

  • Türverbreiterungen

  • Fest installierte Rampen

  • Einbau einer behindertengerechten Dusche

Ist ein Umbau aufgrund der bestehenden Bausubstanz nicht möglich, kann auch der Umzug in eine pflegegerechte Wohnung bezuschusst werden. Dies gilt allerdings nicht für den Umzug in ein Pflegeheim.

Voraussetzungen für eine Bezuschussung: Grundlegende Voraussetzung ist, dass die geplante Umbaumaßnahme dazu dient, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern bzw. dem Pflegebedürftigen hilft, wieder ein möglichst selbständiges Leben zu Hause zu führen. Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen, durch die eine Standardausstattung des Wohnumfelds erreicht wird, darf die VIACTIV nicht bezuschussen. Mietrechtliche Fragen sind vor Beantragung der gewünschten Baumaßnahme selbständig mit dem Vermieter zu klären.

Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, benötigt die VIACTIV den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Bezuschussung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme, die Einverständniserklärung des Vermieters, Nachweise über eventuelle Zuschüsse von anderen Trägern und einen Kostenvoranschlag. Generell gilt: Erstattet werden nur Arbeitskosten von anerkannten Handwerksbetrieben.

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Förderung

Bis zu 4.000 € Zuschuss

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Hausnotrufsystem für mehr Sicherheit

Dank moderner Hausnotrufsysteme können Pflegebedürftige im Notfall schnell und einfach Hilfe rufen. Bei einem Sturz oder einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands kann dies Leben retten. Hausnotrufsysteme sorgen dafür, dass sich alleinstehende und pflegebedürftige Menschen auch für einen längeren Zeitraum ohne Betreuung sicher fühlen.

Funktionsweise: Ein wasserdichter Sender wird Tag und Nacht am Körper getragen. Auf Knopfdruck übermittelt dieser ein Signal an eine Basisstation in der Wohnung, das von dort automatisch an eine 24-Stunden-Notrufzentrale weitergeleitet wird. Diese Zentrale verfügt über eine Liste von Kontaktpersonen sowie alle wichtigen Informationen bezüglich der Einnahme wichtiger Medikamente und Krankheiten.

Die VIACTIV Pflegekasse zahlt in allen Pflegegraden für ein Hausnotrufsystem eine monatliche Gebühr, die mit den Leistungserbringern vereinbart ist. Mit dieser Gebühr sind die Kosten für laufenden Betrieb, Installation und Abbau abgedeckt. Eventuelle Mehrkosten, die über die Vertragspreise der VIACTIV hinausgehen, rechnet der Dienstleister unmittelbar mit den Versicherten ab. Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.

Seniorin trägt einen diskreten Hausnotruf-Armbandsender im Wohnzimmer, drückt beruhigt den Knopf, im Hintergrund eine Basisstation auf dem Sideboard.

Im Notfall schnell Hilfe rufen

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim

In einem Pflegeheim werden pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr von qualifiziertem Personal betreut und versorgt. Die VIACTIV Pflegekasse übernimmt Kosten, die im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung, der medizinischen Behandlung und der sozialen Betreuung anfallen.

Die monatlichen Leistungsbeträge ab Januar 2025 betragen:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Zusätzlich zu dem Betrag, den die Pflegeversicherung bezuschusst, zahlen Bewohner einen Eigenanteil. Dieser ist für alle Bewohner unabhängig vom Pflegegrad gleich, allerdings ist die Höhe des Eigenanteils von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich, weswegen ein Vergleich lohnt.

Die Zuschläge zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im Heim wurden ab 1. Januar 2024 angepasst. Diese Beträge werden unmittelbar mit den Pflegeeinrichtungen abgerechnet und sind abhängig von der Verweildauer. Je länger jemand Leistungen bezieht, desto höher fällt der Zuschlag aus:

  • Bis 12 Monate: 15 Prozent Zuschlag

  • Mehr als 12 Monate: 30 Prozent Zuschlag

  • Mehr als 24 Monate: 50 Prozent Zuschlag

  • Mehr als 36 Monate: 75 Prozent Zuschlag

Generell gibt es zwei Wege, wie die Kosten für die stationäre Versorgung abrechnet werden können. Der Normalfall ist, dass Pflegeeinrichtungen direkt mit der VIACTIV abrechnen, sofern sie eine Vergütungsvereinbarung mit der Pflegekasse besitzen.

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Kostenlos

Mit Pflegegrad bezuschussbar

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Pflegeberatung und Beratungsbesuche

Die VIACTIV bietet umfassende Pflegeberatung für Versicherte und ihre Angehörigen an. Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose, neutrale und individuelle Pflegeberatung – ganz egal, ob sie schon einen Pflegegrad haben oder diesen erst beantragen. Auch Angehörige, die pflegen oder pflegerische Unterstützung organisieren, können die Beratung nutzen.

Drei Möglichkeiten der Pflegeberatung:

  • Beratung in einem Pflege-Stützpunkt: Den nächsten Pflege-Stützpunkt findet man über den digitalen Pflegefinder

  • Beratung durch das Expertenteam der VIACTIV Pflegekasse unter der Pflege-Hotline 0800 589 13 51 (Mo-Fr, 8-18 Uhr)

  • Beratung durch das Expertenteam von spectrumK, einem Partner der VIACTIV

Die erfahrenen Experten der Pflege-Hotline haben die richtigen Antworten auf die zahlreichen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung kann auch dazu dienen, gemeinsam mit Angehörigen oder Pflegepersonen die individuelle Situation zu analysieren und einen Versorgungsplan zu erarbeiten. In besonderen Fällen vermittelt die VIACTIV auch eine individuelle Pflegeberatung in der häuslichen Umgebung.

Pflegeberatungsbesuche sind wieder Pflicht: Regelmäßige Pflegeberatungseinsätze bei pflegebedürftigen Beziehern von Pflegegeld sollen die Qualität der Pflege bestmöglich sicherstellen. Nach der Corona-Pandemie, während der diese Besuche zeitweise ausgesetzt waren, sind sie inzwischen wieder verpflichtend.

Häufigkeit der Beratungsbesuche:

  • Pflegegrad 4 und 5: Ein Beratungsbesuch pro Quartal (alle drei Monate)

  • Pflegegrad 2 und 3: Ein Beratungsbesuch pro Halbjahr (Stichtage 30. Juni und 31. Dezember)

  • Pflegegrad 1: Auf Wunsch einmal im Jahr, aber nicht verpflichtend

Für die Fortzahlung des Pflegegeldes ist ein entsprechender Nachweis über den Beratungsbesuch notwendig. Liegt dieser nicht rechtzeitig vor, schickt die Pflegekasse eine Erinnerung. Falls dann trotzdem kein Nachweis erfolgt, ist die VIACTIV verpflichtet, die Zahlung des Pflegegeldes erst zu kürzen und im Wiederholungsfall sogar ganz einzustellen. Eine Weiterzahlung ist erst wieder möglich, wenn der Nachweis vorliegt.

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Wer benötigt die Pflegeberatung?

Pflegekurse für Angehörige

Die VIACTIV bietet Pflegekurse und individuelle Schulungen für pflegende Angehörige an. Die Kurse richten sich besonders an pflegende Angehörige, die neben nützlichen Handgriffen und rückenschonenden Techniken auch theoretische Grundlagen der hygienischen Pflege, der Gesundheit und des Betreuungsrechts erlernen möchten.

Auch Schulungen zu speziellen Themen, wie der Pflege von Menschen mit Demenz, sind möglich. Einige Schulungen werden als zertifizierte Online-Kurse angeboten. Die VIACTIV kooperiert mit spectrumK und bietet den Online-PflegeCoach an, der verschiedene Pflegekurse zu Themen wie "Grundlagen der häuslichen Pflege", "Alzheimer & Demenz", "Sicherheit im Pflegealltag" oder "Selbstfürsorge durch Achtsamkeit" umfasst.

Um Angehörige beim Thema häusliche Pflege bestmöglich zu unterstützen, fördert die VIACTIV auch individuelle Pflegekurse vor Ort. Eine erfahrene Pflegekraft macht sich zunächst ein Bild von der konkreten Pflegesituation. Auf Basis der individuellen Bedürfnisse und fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse wird dann ein Schulungsplan erstellt. Anschließend erfolgt die praktische Anleitung und Beratung vor Ort. Hierzu finden bis zu sechs Hausbesuche statt.

Bei Interesse an einem individuellen Pflegekurs können sich Versicherte telefonisch an die Experten der Pflege-Hotline wenden. Diese verfügen über ein Netzwerk erfahrener Dienstleister und vermitteln einen Kursanbieter, der die Kosten im Anschluss an die Schulung direkt mit der VIACTIV abrechnet. Selbstverständlich können Versicherte auch einen öffentlichen Pflegekurs eines Wohlfahrtsverbands oder einer anderen sozialen Einrichtung besuchen. Die Teilnahme ist in vielen Fällen kostenlos, und falls eine Kursgebühr anfällt, erstattet die VIACTIV die Kosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung.

Antragstellung bei der VIACTIV Pflegekasse

Um Pflegeleistungen von der VIACTIV zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Der Antrag auf Pflegeleistungen kann zunächst ganz einfach telefonisch bei der VIACTIV gestellt werden. Die Krankenkasse übermittelt das Anliegen anschließend an den Medizinischen Dienst, der einen Begutachtungstermin zur Ermittlung des Pflegegrads mit den Versicherten vereinbart.

In einem zweiten Schritt benötigt die VIACTIV ein ausgefülltes Antragsformular, um Detailfragen zu klären. Das entsprechende Formular kann direkt im Download-Center heruntergeladen werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular wird dann an folgende Adresse gesendet:

VIACTIV Krankenkasse
Zentraler Posteingang
44775 Bochum

Im Anschluss an den Begutachtungstermin erstellt der Medizinische Dienst ein Pflegegutachten, das er an die VIACTIV sendet. Dieses Dokument ist die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad. Ausführliche Informationen zur Einstufung und den Leistungen, die in dem jeweiligen Pflegegrad zustehen, erhalten Versicherte dann umgehend per Post von der VIACTIV.

Digitale Antragstellung: Viele Pflegeleistungen können auch problemlos über die VIACTIV-App beantragt werden. Die persönlichen Daten sind dann bereits hinterlegt. Die VIACTIV Service-App steht kostenfrei in allen App-Stores zur Verfügung. Nach der Registrierung können Formulare innerhalb der App oder über VIACTIV Service-Online, den digitalen Kundenservice über den Desktop-Browser, genutzt werden.

Aktuelle Funktionen der Service-App:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hochladen

  • Rechnungen einreichen

  • Mutterschaftsgeld beantragen

  • Haushaltshilfe beantragen

  • Kinderkrankengeld beantragen

  • Familienversicherung beantragen

  • Pflegeleistungen beantragen (Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege etc.)

  • Auslandskrankenschein beantragen

  • Elektronische Gesundheitskarte bestellen

  • Dokumente senden, empfangen und verwalten über die digitale Postbox

  • Persönliche Daten ändern

Seniorin nutzt ein Smartphone zu Hause, lächelt, während sie eine Service-App verwendet, keine lesbaren UI-Details, gemütliche Sofaecke.

Anträge bequem per App

Kontaktmöglichkeiten der VIACTIV

Die VIACTIV bietet verschiedene Wege, um mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten. Die zentrale Service-Nummer erreichen Versicherte rund um die Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 222 12 11. Diese Hotline ist 24/7 aus allen deutschen Netzen erreichbar.

Speziell für Pflegethemen steht die Pflege-Hotline unter 0800 589 13 51 zur Verfügung, die von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr besetzt ist.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

  • E-Mail: service@viactiv.de

  • Fax: 0234 479 1999

  • Postadresse für Briefe: VIACTIV Krankenkasse, Zentraler Posteingang, 44775 Bochum

  • Postadresse für Päckchen und Pakete: VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3-5, 44803 Bochum

  • Chat: 24/7 rund um die Uhr verfügbar

  • Kontaktformular: Auf der Website verfügbar

Die VIACTIV verfügt über ein bundesweites Netz von Geschäftsstellen. Über die Website können Versicherte einen Kundenservice in ihrer Nähe finden. Mit etwa 30 Standorten bundesweit ist die VIACTIV gut erreichbar.

Download-Center und Formulare

Im Download-Center der VIACTIV finden Versicherte alle wichtigen Formulare und Anträge thematisch sortiert. Sämtliche Dateien sind im PDF-Format gespeichert. Es genügt ein Klick, um sie zu öffnen und herunterzuladen. Viele Dokumente können auch direkt am Bildschirm ausgefüllt und anschließend auf dem eigenen Gerät abgespeichert werden.

Wichtige Formulare im Bereich Pflege:

  • Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades (Erstantrag oder Höherstufung)

  • Antrag auf Umstellung der Pflegeleistung

  • Antrag auf Verhinderungspflege durch Privatperson

  • Antrag auf Verhinderungspflege durch Pflegedienstleister

  • Antrag auf Kurzzeitpflege

  • Antrag auf Tages- oder Nachtpflege

  • Antrag auf Hausnotrufsystem

  • Antrag auf Wohnumfeldverbesserung

  • Antrag auf Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen

  • Formular zur Änderung der Pflegeperson

  • Vorsorgevollmacht

Versicherte, die eine Bescheinigung benötigen oder ihren Antrag online einreichen möchten, können den digitalen Kundenservice der VIACTIV nutzen. Dort können viele Anliegen schnell und bequem digital erledigt werden.

Zusatzangebote und Besonderheiten der VIACTIV

Neben den gesetzlichen Pflegeleistungen bietet die VIACTIV verschiedene Zusatzangebote an. In Kooperation mit erfahrenen Partnern steht ein breites Spektrum privater Zusatzversicherungen zur Verfügung, beispielsweise für höhere Zuschüsse bei Zahnersatz, Kostenerstattung für IGeL-Leistungen oder Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus.

Die VIACTIV legt besonderen Wert auf Sport und Prävention. In Zusammenarbeit mit führenden Fitnessexperten und erfahrenen Sportmedizinern baut die Krankenkasse ihr Angebot kontinuierlich aus. Versicherte profitieren von Zuschüssen für Sport und individuelle Vorsorge sowie von innovativen Konzepten zur Gesundheitsförderung.

Die VIACTIV gehört zu den besten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und überzeugt seit Jahren mit starken Leistungen und erstklassigem Service. Die Krankenkasse verfügt über mehr als 180 Jahre Erfahrung im Gesundheitswesen und bietet gleichzeitig ein hochmodernes Leistungs- und Beratungspaket.

Alternative Medizin: Die VIACTIV übernimmt auch Kosten für viele alternative Heilmethoden wie Osteopathie, Homöopathie oder Akupunktur. Versicherte, die auf diese Behandlungsmethoden vertrauen oder sie ausprobieren möchten, erhalten entsprechende Zuschüsse.

Häusliche Krankenpflege als ergänzende Leistung

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung bietet die VIACTIV auch häusliche Krankenpflege an. Diese Leistung aus der Krankenversicherung unterstützt bei der Genesung nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung und erleichtert den Alltag zu Hause.

Leistungen der häuslichen Krankenpflege:

  • Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung)

  • Grundpflege (z.B. Körperpflege, Ernährung)

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Ob Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht, entscheidet der behandelnde Arzt. Gegen Vorlage der ärztlichen Verordnung übernimmt die VIACTIV die Kosten, allerdings nur, wenn die Leistung nicht von einer im Haushalt lebenden Person erbracht wird. Die häusliche Krankenpflege besteht aus Sachleistungen, die von Pflegediensten übernommen werden.

Wichtige Änderungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden zahlreiche Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eingeführt. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 26. Mai 2023 verabschiedet, und die Änderungen traten schrittweise in Kraft.

Wichtigste Neuerungen:

  • Januar 2025: Erhöhung aller Leistungsbeträge um 4,5 Prozent

  • Juli 2025: Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

  • Juli 2025: Wegfall der sechsmonatigen Vorpflegezeit vor erstmaliger Inanspruchnahme der Verhinderungspflege

  • Juli 2025: Erhöhung der Höchstdauer für Verhinderungspflege auf acht Wochen

  • Januar 2028: Weitere Leistungserhöhung orientiert an der Kerninflationsrate

Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit schwersten Beeinträchtigungen (Pflegegrad 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) wurden die wesentlichen Verbesserungen bereits zum 1. Januar 2024 vorgezogen. Diese Personengruppe erhielt bereits früher Zugriff auf den flexiblen Gesamtbetrag und profitierte von der Wegfall der Vorpflegezeit sowie der verlängerten Höchstdauer.

Zusammenfassung der wichtigsten Informationen

Die VIACTIV Krankenkasse bietet ihren rund 700.000 Versicherten umfassende Pflegeleistungen und steht als kompetenter Partner an der Seite von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Mit der automatischen Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung haben alle VIACTIV-Versicherten Anspruch auf die vollständigen gesetzlichen Pflegeleistungen.

Kernpunkte im Überblick:

  • Pflegegeld 2025: Von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich

  • Pflegesachleistungen 2025: Von 796 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.299 Euro (Pflegegrad 5) monatlich

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (seit Juli 2025)

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterialien

  • Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

  • Tages- und Nachtpflege: Von 721 Euro bis 2.085 Euro monatlich je nach Pflegegrad

  • Hausnotrufsystem: Monatliche Gebühr wird übernommen

Besondere Stärken der VIACTIV:

  • Kostenlose und individuelle Pflegeberatung über die Pflege-Hotline

  • Digitale Antragstellung über die VIACTIV-App

  • Umfassendes Download-Center mit allen wichtigen Formularen

  • 24/7 Service-Hotline für allgemeine Anliegen

  • Pflegekurse für Angehörige, auch als Online-Kurse verfügbar

  • Individuelle Pflegeschulungen vor Ort möglich

  • Bundesweites Netz von Geschäftsstellen

  • Über 180 Jahre Erfahrung im Gesundheitswesen

Die VIACTIV erleichtert die Antragstellung durch verschiedene Wege: telefonisch, schriftlich, online über die Website oder digital über die Service-App. Versicherte und ihre Angehörigen können sich jederzeit an die Pflege-Hotline unter 0800 589 13 51 wenden (Mo-Fr, 8-18 Uhr) oder die zentrale Service-Nummer 0800 222 12 11 nutzen, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Mit der kontinuierlichen Anpassung der Leistungen – zuletzt zum Januar 2025 um 4,5 Prozent und mit der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags im Juli 2025 – zeigt die VIACTIV ihr Engagement für die Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland. Die Kombination aus umfassenden gesetzlichen Leistungen, modernem digitalem Service und persönlicher Beratung macht die VIACTIV zu einem verlässlichen Partner in allen Pflegesituationen.

Häufige Fragen

Antworten zu Leistungen der VIACTIV Pflegekasse