Die WMF Betriebskrankenkasse gehört zu den traditionsreichsten Krankenkassen in Deutschland. Bereits im Jahr 1884 von der Württembergischen Metallwarenfabrik AG in Geislingen an der Steige gegründet, war sie eine der ersten Krankenkassen, die ihre Mitarbeiter durch eine eigene "Fabrikkasse" gegen Krankheit absicherte. Seit 1996 steht die WMF BKK allen gesetzlich Versicherten in ganz Deutschland offen und betreut heute über 23.000 Versicherte.
Alle krankenversicherten Mitglieder der WMF BKK sind automatisch auch bei der zugehörigen Pflegekasse versichert. Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt und bietet umfassenden Schutz für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Die WMF BKK übernimmt dabei nicht nur die Zahlung von Pflegegeld, sondern auch Kosten für Pflegesachleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie die stationäre Pflege.
Als selbsternannte "Wellnesskasse" verfolgt die WMF BKK einen ganzheitlichen Ansatz, der den Einklang von Körper, Geist und Seele in den Mittelpunkt stellt. Dieser Ansatz spiegelt sich auch in den Pflegeleistungen wider, die auf individuelle Bedürfnisse und Lebenssituationen zugeschnitten sind.
Individuelle Beratung direkt zu Hause
Tradition und moderne Versorgung vereint
Die Pflegekasse der WMF Betriebskrankenkasse bietet ein breites Spektrum an Leistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die Höhe und Art der Leistungen richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad, der von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen) reicht.
Pflegebedürftige haben die Wahl, ob sie Pflegegeld für selbst organisierte Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen durch professionelle Pflegedienste oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten in Anspruch nehmen möchten. Diese Wahlfreiheit ermöglicht es, die Pflege optimal an die individuelle Situation anzupassen.
Zum 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung soll der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung Rechnung tragen und sicherstellen, dass die Pflegeversorgung in Deutschland weiterhin hochwertig bleibt.
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung für pflegebedürftige Menschen, die in ihrer häuslichen Umgebung durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen versorgt werden. Die WMF BKK überweist das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person, die es dann an ihre Pflegeperson weitergeben kann, um deren Einsatz anzuerkennen.
Die monatlichen Pflegegeldbeträge ab 2025 betragen:
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Wichtig zu wissen: Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, können aber den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für Unterstützungsleistungen im Alltag nutzen.
Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 muss dieser Beratungsbesuch halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich stattfinden. Der Beratungseinsatz dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und unterstützt die Pflegepersonen. Er wird von zugelassenen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt.
Häusliche Pflege mit Herz
Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, übernimmt die WMF BKK die Kosten im Rahmen der Pflegesachleistungen. Diese umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen ab 2025 liegen bei:
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Wird der monatliche Höchstbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, können Pflegebedürftige zusätzlich bis zu 40 Prozent des ambulanten Sachleistungsbetrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Diese Umwandlungsmöglichkeit bietet zusätzliche Flexibilität bei der Gestaltung der Pflege.
Professionelle Hilfe zu Hause
Unterstützung im Haushalt durch Profis
Die WMF BKK bietet die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Dies ist besonders praktisch, wenn ein Pflegedienst nur einen Teil der Pflege übernimmt und Angehörige die restliche Versorgung sicherstellen. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel von den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wird.
Beispiel: Frau Müller mit Pflegegrad 3 nutzt 50 Prozent der ihr zustehenden Pflegesachleistungen (1.497 Euro) für einen Pflegedienst. Sie erhält dann noch 50 Prozent des Pflegegeldes (299,50 Euro von 599 Euro) für die Pflege durch ihre Tochter.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt und festgestellt werden. Pflegebedürftig sind Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten dauerhaft eingeschränkt sind.
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD). Ein Gutachter bewertet dabei die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen:
Mobilität: Kann die Person sich fortbewegen, Treppen steigen, eine stabile Sitzposition halten?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person örtlich und zeitlich orientieren, Entscheidungen treffen, Gespräche führen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es nächtliche Unruhe, Ängste, aggressives Verhalten?
Selbstversorgung: Kann sich die Person selbst waschen, anziehen, ernähren?
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Kann die Person Medikamente einnehmen, Arztbesuche wahrnehmen, Wunden versorgen?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person ihren Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen?
Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich eine Punktzahl, die über den Pflegegrad entscheidet:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
Begutachtung durch den MD vor Ort
Mobilität als wichtiges Kriterium
Der Weg zu Pflegeleistungen beginnt mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse der WMF BKK. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder online über die WMF BKK Suite gestellt werden. Das entsprechende Formular "Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" kann auf der Website der WMF BKK heruntergeladen werden.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Der Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch oder ein Telefoninterview. Es ist hilfreich, wenn bei der Begutachtung auch Angehörige oder andere Pflegepersonen anwesend sind, die mit der Situation vertraut sind.
Für die Begutachtung sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
Aktuelle Arztberichte und Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus
Medikamentenplan
Pflegedokumentation (falls bereits ein Pflegedienst tätig ist)
Ein Pflegetagebuch, in dem über ein bis zwei Wochen der tägliche Hilfebedarf dokumentiert wurde
Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten mit einer Empfehlung für einen Pflegegrad. Die Pflegekasse entscheidet auf Basis dieses Gutachtens über den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit. Die Leistungen werden in der Regel rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.
Wichtige Voraussetzung: Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre pflegeversichert gewesen sein. Diese sogenannte Vorversicherungszeit ist für die meisten Menschen problemlos erfüllt.
Antrag bequem digital stellen
Unterlagen für die Begutachtung
Pflegende Angehörige brauchen auch einmal eine Pause. Die WMF BKK unterstützt dies durch die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Seit dem 1. Juli 2025 wurden diese beiden Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst, der mehr Flexibilität bietet.
Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt 3.539 Euro und kann frei zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dieses Budget nach ihrem individuellen Bedarf nutzen.
Verhinderungspflege wird gewährt, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen ausfällt. Die Ersatzpflege kann durch andere Privatpersonen (Verwandte, Freunde, Nachbarn) oder durch einen Pflegedienst erfolgen. Die Verhinderungspflege kann nun für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit dem Pflegebedürftigen im selben Haushalt leben, beträgt die Vergütung maximal das Zweifache des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades. Zusätzlich können nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattet werden.
Kurzzeitpflege ermöglicht die vorübergehende Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Auch hier gilt nun eine maximale Dauer von acht Wochen pro Jahr.
Während der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, und zwar für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.
Verhinderungspflege schafft Auszeiten
Kurzzeitpflege bietet sichere Betreuung
Die teilstationäre Pflege ist ein wichtiges Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger. Pflegebedürftige verbringen dabei entweder den Tag oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung und kehren für den Rest der Zeit nach Hause zurück. Die WMF BKK übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.
Die monatlichen Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege ab 2025:
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Ein großer Vorteil: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen gewährt. Es erfolgt keine Anrechnung auf andere ambulante Leistungen. Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für die Kosten von Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten eingesetzt werden.
Typische Angebote der Tagespflege umfassen:
Abhol- und Bringservice (Transfer)
Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen)
Aktivierung und Förderung durch kreative, geistige und motorische Aktivitäten
Soziale Kontakte und Kommunikation
Pflegerische Betreuung und Unterstützung
Spezielle Programme für Menschen mit Demenz
Nachtpflege sorgt für Sicherheit
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die WMF BKK einen Zuschuss zu den Kosten der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich zu diesen Beträgen gewährt die Pflegeversicherung seit 2024 einen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen senkt. Die Höhe des Zuschusses steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts:
Bis 12 Monate: 15 Prozent des Eigenanteils
Nach 12 Monaten: 30 Prozent des Eigenanteils
Nach 24 Monaten: 50 Prozent des Eigenanteils
Nach 36 Monaten: 75 Prozent des Eigenanteils
Wichtig zu beachten: Die Pflegeversicherung übernimmt nur die pflegebedingten Kosten. Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Pflegeheimbewohner selbst aufkommen. Reichen die eigenen Mittel nicht aus, kann das Sozialamt nachrangig einspringen und die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernehmen.
Besuche geben Halt und Nähe
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, erhalten von der WMF BKK einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu und kann für verschiedene Unterstützungsleistungen verwendet werden:
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Nachbarschaftshilfe)
Leistungen ambulanter Pflegedienste (außer Selbstversorgung bei Pflegegrad 2 bis 5)
Tages- und Nachtpflege (auch für Fahrtkosten und "Hotelkosten")
Kurzzeitpflege (auch für Unterkunft und Verpflegung)
Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern auf Nachweis erstattet. Das bedeutet: Sie bezahlen zunächst die Leistung selbst und reichen dann die Rechnung oder Quittung bei der WMF BKK ein. Die Kasse erstattet dann die Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags.
Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Bis zum 30. Juni des Folgejahres haben Sie Zeit, das angesammelte Budget zu verwenden. Danach verfällt der nicht genutzte Betrag aus dem Vorvorjahr.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die WMF BKK seit dem 1. Januar 2025 monatlich bis zu 42 Euro. Zu diesen Verbrauchsmitteln gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Mundschutz
Schutzschürzen
Fingerlinge
Einweg-Lätzchen
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Diese Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und schützen sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen. Die Abrechnung kann entweder über einen anerkannten Lieferanten erfolgen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet, oder Sie reichen die Belege zur Erstattung ein.
Achtung: Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz (wie Einlagen oder Windeln) werden nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse übernommen. Wenden Sie sich dafür direkt an die WMF BKK als Krankenkasse.
Verbrauchsmaterialien erleichtern die Pflege
Hilfsmittel bequem nach Hause geliefert
Neben Verbrauchsmitteln übernimmt die WMF BKK auch Kosten für technische Pflegehilfsmittel, die längerfristig genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise:
Pflegebetten und Pflegebettenzubehör
Lagerungshilfen
Hausnotrufsysteme
Toilettensitzerhöhungen
Badewannenlifter
Rollstühle und Rollatoren (in bestimmten Fällen)
Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Wenn Sie ein Hilfsmittel kaufen, beträgt Ihr Eigenanteil maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind oder die Sie selbst beschaffen, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 10 Euro.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt die WMF BKK einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Damit können bauliche Veränderungen finanziert werden, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Typische Beispiele sind:
Einbau einer bodengleichen Dusche
Türverbreiterungen für Rollstühle
Rampen und Treppenlifte
Haltegriffe und Handläufe
Rutschfeste Bodenbeläge
Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen (z.B. in einer Pflege-WG), kann der Zuschuss bis zu vier Mal gewährt werden, also insgesamt bis zu 16.720 Euro. Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme vor Beginn der Umbaumaßnahmen.
Pflegebett erhöht die Sicherheit
Die WMF BKK bietet über die gesetzlichen Leistungen hinaus besondere Services für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an:
Kostenlose Pflegeberatung: Alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine umfassende, neutrale Pflegeberatung. Die Pflegeberater der WMF BKK analysieren die individuelle Situation, informieren über passende Leistungen und Angebote und helfen bei der Organisation der Pflege. Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder zu Hause stattfinden. Für Fragen zur Pflegeberatung erreichen Sie die WMF BKK unter der kostenfreien Pflegeberatungs-Hotline 0800 7237267.
Online-Pflegekurse: In Kooperation mit der spectrumK GmbH bietet die WMF BKK kostenlose Online-Pflegekurse unter dem Namen "PflegeCoach" an. Diese Kurse vermitteln pflegenden Angehörigen die Grundlagen der häuslichen Pflege, geben praktische Tipps zur Selbstfürsorge und informieren über rechtliche und finanzielle Fragen. Die Kurse können jederzeit von zu Hause aus absolviert werden und sind in Ihrem eigenen Tempo durchführbar. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.
BKK Pflegefinder: Der BKK Pflegefinder ist eine umfassende Datenbank mit rund 35.000 Pflegeangeboten in Deutschland. Mit einer einfachen Suchfunktion finden Sie ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeplätze und stationäre Pflegeheime in Ihrer Nähe. Besonders praktisch: Der Pflegefinder ermöglicht einen direkten Preisvergleich und zeigt Bewertungen zur Qualität der Einrichtungen.
Gesundheitstelefon: Haben Sie medizinische Fragen oder benötigen Informationen zu Diagnosen, Therapien oder Medikamenten? Das kostenfreie Gesundheitstelefon der WMF BKK ist rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche unter 0800 1405541 17 090 erreichbar. Ein Expertenteam beantwortet Ihre Fragen fachkundig und unkompliziert.
Online-Kurse vermitteln Pflegewissen
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen soziale Absicherung durch die Pflegeversicherung. Dies betrifft die Renten-, Unfall- und unter Umständen auch die Arbeitslosenversicherung.
Beiträge zur Rentenversicherung: Wenn Sie einen pflegebedürftigen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 für wenigstens zehn Stunden wöchentlich (verteilt auf mindestens zwei Tage) pflegen und dabei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, zahlt die Pflegekasse für Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege. Diese Beiträge sichern Ihren Rentenanspruch und gleichen Nachteile aus, die durch die reduzierte Erwerbstätigkeit entstehen.
Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt auch für Wege, die im Zusammenhang mit der Pflege zurückgelegt werden, etwa zum Arzt oder zur Apotheke.
Pflegeunterstützungsgeld: Wenn Sie kurzfristig die Arbeit unterbrechen müssen, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen die Pflege zu organisieren oder eine akute Pflegesituation zu bewältigen, können Sie bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dieses entspricht etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und wird von der Pflegekasse gezahlt.
Die WMF BKK unterstützt Berufstätige, die Angehörige pflegen, durch Information über gesetzliche Freistellungsregelungen:
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Für akute Pflegesituationen können Sie sich für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.
Pflegezeit: Sie können sich für bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen. Dies gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
Familienpflegezeit: Sie können Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf minimal 15 Stunden pro Woche reduzieren. Diese Regelung gilt in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten.
Die Pflegeberater der WMF BKK informieren Sie gern über die Details dieser Regelungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Freistellungen rechtzeitig planen
Die Pflegekasse der WMF BKK ist bei der Krankenversicherung in Geislingen an der Steige angesiedelt. Für alle Fragen rund um Pflegeleistungen stehen Ihnen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Postanschrift:
WMF Betriebskrankenkasse
Zentraler Posteingang
30645 Hannover
Kassensitz:
Fabrikstraße 48
73312 Geislingen an der Steige
Telefonische Beratung:
Allgemeine Fragen: 07331 9334-500
Pflegeberatungs-Hotline: 0800 7237267 (kostenfrei)
Gesundheitstelefon: 0800 1405541 17 090 (24/7, kostenfrei)
Fax: 07331 9334-509
Ansprechpartnerin für Pflegeleistungen:
Katrin Hildebrandt
Leitung Sachleistungen / Expertin für Sachleistungen
Telefon: 07331 9334-609
Digitale Services: Die WMF BKK bietet eine moderne Online-Geschäftsstelle und App (WMF BKK Suite), über die Sie viele Anliegen rund um die Uhr erledigen können. Dazu gehören:
Übermittlung von Krankmeldungen
Anfordern von Mitgliedsbescheinigungen
Versenden von Nachrichten und Dokumenten
Einsicht in Ihre Versicherungsdaten
Alle Formulare für Pflegeleistungen können auf der Website der WMF BKK heruntergeladen werden. Dazu gehören unter anderem der Erstantrag auf Pflegeleistungen, Anträge auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sowie Anträge auf Höherstufung des Pflegegrades.
Kompetente Hilfe am Telefon
Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen Pflegekassen gleich. Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze:
Mit Kindern (Elterneigenschaft nachgewiesen): 3,60 Prozent
Ohne Kinder (ab 23 Jahren): 4,20 Prozent
Für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren gibt es Beitragsabschläge:
Bei zwei Kindern: Abschlag von 0,25 Prozentpunkten
Bei drei Kindern: Abschlag von 0,50 Prozentpunkten
Bei vier Kindern: Abschlag von 0,75 Prozentpunkten
Bei fünf oder mehr Kindern: Abschlag von 1,00 Prozentpunkten
Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung bei der WMF BKK beträgt ab dem 1. Januar 2025 2,45 Prozent. Damit liegt die Kasse unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,50 Prozent, den das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt hat.
Nutzen Sie Ihr 42‑€‑Budget: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Kostenlos monatlich liefern lassen – wir übernehmen die Abwicklung.
Jetzt Pflegebox beantragen
Auf der Website der WMF BKK stehen verschiedene Formulare zum Download bereit, die für die Beantragung von Pflegeleistungen wichtig sind:
Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung: Dieses Formular benötigen Sie, um erstmals Pflegeleistungen zu beantragen.
Antrag auf eine höhere Pflegeeingruppierung: Wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht hat, können Sie eine Höherstufung beantragen.
Antrag auf Kurzzeitpflege: Für die Beantragung von Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.
Antrag auf Verhinderungspflege: Wenn Ihre Pflegeperson ausfällt und Sie eine Ersatzpflege benötigen.
Alternativ zur schriftlichen Antragstellung können Sie viele Leistungen auch telefonisch oder über die WMF BKK Suite beantragen. Die Mitarbeiter unterstützen Sie gern beim Ausfüllen der Formulare.
Formulare griffbereit ausfüllen
Die WMF Betriebskrankenkasse bietet ihren über 23.000 Versicherten umfassenden Schutz durch die angegliederte Pflegekasse. Alle krankenversicherten Mitglieder sind automatisch auch pflegeversichert und haben im Fall der Pflegebedürftigkeit Anspruch auf vielfältige Leistungen.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige (Pflegegrad 2: 347 Euro bis Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich)
Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege (Pflegegrad 2: 796 Euro bis Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich)
Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro (ab 01.07.2025)
Tages- und Nachtpflege als Ergänzung zur häuslichen Pflege (bis 2.085 Euro monatlich)
Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro
Vollstationäre Pflege mit Zuschlägen zur Senkung des Eigenanteils
Besondere Services der WMF BKK:
Kostenlose Pflegeberatung und Pflegeberatungs-Hotline
Online-Pflegekurse (PflegeCoach)
BKK Pflegefinder mit 35.000 Pflegeangeboten
24/7-Gesundheitstelefon für medizinische Fragen
Moderne Online-Geschäftsstelle und App (WMF BKK Suite)
Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
So beantragen Sie Pflegeleistungen:
Formloser Antrag bei der Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online)
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Bescheid über den Pflegegrad von der Pflegekasse
Leistungen werden rückwirkend ab Antragstellung gewährt
Die WMF BKK verbindet über 140 Jahre Erfahrung mit modernen digitalen Services. Als selbsternannte "Wellnesskasse" legt sie Wert auf einen ganzheitlichen Gesundheitsansatz, der auch in der Pflege zum Tragen kommt. Die persönlichen Ansprechpartner stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite und unterstützen Sie kompetent und freundlich.
Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung erreichen Sie die Pflegekasse der WMF BKK unter der Telefonnummer 07331 9334-500 oder der kostenfreien Pflegeberatungs-Hotline 0800 7237267. Die Gesundheitsexperten sind auch rund um die Uhr unter 0800 1405541 17 090 für Sie da.
Häufige Fragen schnell beantwortet