Placeholder Text

Placeholder Text

Die Württembergische Krankenversicherung: Ihr Partner in der Pflege

Die Württembergische Krankenversicherung AG gehört zu den etablierten privaten Krankenversicherern in Deutschland und ist Teil der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe. Mit Hauptsitz in Kornwestheim bei Stuttgart bietet das Unternehmen seit Jahrzehnten umfassende Versicherungslösungen im Gesundheitsbereich. Für Menschen, die sich mit dem Thema Pflege auseinandersetzen müssen, ist die Pflegekasse der Württembergischen ein wichtiger Ansprechpartner, der sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung als auch ergänzende private Pflegezusatzversicherungen anbietet.

Das Unternehmen wurde 1828 gegründet und verfügt über eine lange Tradition in der Versicherungsbranche. Heute betreut die Württembergische Krankenversicherung AG privatversicherte Kunden in allen Belangen der Kranken- und Pflegeversicherung. Besonders für Senioren und deren Angehörige ist es wichtig zu verstehen, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und wie diese beantragt werden können.

Private Pflegepflichtversicherung bei der Württembergischen

Wer in Deutschland privatversichert ist, benötigt parallel zur privaten Krankenversicherung auch eine private Pflegepflichtversicherung (PPV). Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und entspricht in ihren Leistungen der sozialen Pflegeversicherung der gesetzlich Versicherten. Die Württembergische Krankenversicherung bietet ihren privatversicherten Kunden diese Pflegepflichtversicherung an.

Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) definiert und für alle Anbieter identisch. Das bedeutet, dass privatversicherte Personen bei der Württembergischen die gleichen Pflegeleistungen erhalten wie gesetzlich Versicherte bei ihrer Pflegekasse. Der entscheidende Unterschied liegt in der Organisation: Während gesetzlich Versicherte automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung werden, müssen Privatversicherte ihre Pflegepflichtversicherung aktiv bei ihrer privaten Krankenversicherung abschließen.

Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt bei privatversicherten Personen nicht durch den Medizinischen Dienst (MD), sondern durch Medicproof oder einen anderen von der Versicherung beauftragten medizinischen Dienst. Die Württembergische Krankenversicherung akzeptiert jedoch auch Gutachten der sozialen Pflegeversicherung, falls bereits eines vorliegt.

Aktuelle Pflegeleistungen 2025: Erhöhungen und Anpassungen

Zum 1. Januar 2025 wurden sämtliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft sowohl die ambulante als auch die stationäre Pflege und gilt gleichermaßen für gesetzlich und privat Versicherte. Für Versicherte der Württembergischen Krankenversicherung bedeutet dies konkret verbesserte finanzielle Unterstützung in allen Pflegegraden.

Pflegegeld 2025 – die monatlichen Beträge im Überblick:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (Erhöhung um 15 Euro)

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (Erhöhung um 26 Euro)

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (Erhöhung um 35 Euro)

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (Erhöhung um 43 Euro)

Das Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, wenn diese zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Es kann frei verwendet werden, wird aber üblicherweise an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung für ihre Leistung weitergegeben.

Pflegesachleistungen 2025 – für professionelle ambulante Pflege:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich (Erhöhung um 35 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich (Erhöhung um 65 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich (Erhöhung um 81 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich (Erhöhung um 99 Euro)

Die Pflegesachleistungen decken die Kosten für professionelle Pflegedienste ab. Dabei rechnet der Pflegedienst direkt mit der Württembergischen Krankenversicherung ab. Versicherte können auch eine Kombinationsleistung wählen, bei der Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombiniert werden.

Der Entlastungsbetrag: Mehr Unterstützung im Alltag

Auch der Entlastungsbetrag wurde zum Januar 2025 angepasst und beträgt nun 131 Euro monatlich statt der bisherigen 125 Euro. Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und kann für verschiedene Unterstützungsleistungen eingesetzt werden:

  • Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag

  • Unterstützung pflegender Angehöriger

  • Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege (Eigenanteil)

  • Anerkannte Nachbarschaftshilfe (in einigen Bundesländern)

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss für entsprechende Leistungen verwendet und anschließend bei der Württembergischen Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Nicht genutzte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden.

Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag nutzen
Förderung

Bis zu 125 € monatlich

PH24 Icon

Gemeinsamer Jahresbetrag: Flexible Nutzung seit Juli 2025

Eine bedeutende Neuerung seit dem 1. Juli 2025 ist die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese beiden Leistungen wurden zu einem flexiblen Budget von insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengeführt. Versicherte der Württembergischen können diesen Betrag je nach individuellem Bedarf für beide Pflegeformen nutzen.

Wichtige Änderungen durch den Gemeinsamen Jahresbetrag:

  • Die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt komplett – der Betrag kann sofort ab Feststellung des Pflegegrades genutzt werden

  • Die Dauer der Verhinderungspflege wurde von sechs auf acht Wochen pro Jahr erhöht

  • Das Pflegegeld wird während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zur Hälfte für bis zu acht Wochen weitergezahlt

  • Nahe Angehörige, die die Verhinderungspflege übernehmen, erhalten maximal das Doppelte des Pflegegelds statt wie bisher das 1,5-fache

Diese Regelung bietet deutlich mehr Flexibilität für pflegende Angehörige, die eine Auszeit benötigen. Ob für einen Urlaub, bei eigener Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen – der Gemeinsame Jahresbetrag kann individuell und bedarfsgerecht eingesetzt werden.

Vollstationäre Pflege: Zuschüsse und Eigenanteile

Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist und ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, übernimmt die Württembergische Krankenversicherung als Pflegekasse pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen:

  • Pflegegrad 1: Zuschuss von 131 Euro monatlich

  • Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich

Wichtig zu wissen: Diese Beträge decken in der Regel nicht die gesamten Heimkosten ab. Es entsteht ein pflegebedingter Eigenanteil, der für die Pflegegrade 2 bis 5 in jeder Einrichtung einheitlich ist. Um pflegebedürftige Personen vor steigenden Kosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung zusätzlich einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil:

  • Im ersten Jahr: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils

  • Im zweiten Jahr: 30 Prozent

  • Im dritten Jahr: 50 Prozent

  • Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent

Zusätzlich zu den pflegebedingten Kosten müssen Heimbewohner die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Investitionskosten selbst tragen. Diese Ausgaben variieren je nach Einrichtung erheblich, weshalb ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Pflegeheime empfehlenswert ist.

Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege

Die Württembergische Krankenversicherung übernimmt auch Kosten für teilstationäre Pflege, wenn die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut wird, aber weiterhin zu Hause wohnt. Diese Form der Pflege eignet sich besonders zur Entlastung pflegender Angehöriger oder wenn nachts eine intensive Betreuung erforderlich ist.

Die monatlichen Leistungen für Tages- und Nachtpflege betragen 2025:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro

Ein großer Vorteil: Die Leistungen für teilstationäre Pflege können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Auch die Fahrtkosten zur Einrichtung und zurück werden von der Pflegeversicherung übernommen. Eigenanteile fallen jedoch für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten an.

Private Pflegezusatzversicherung der Württembergischen

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung decken oft nicht die gesamten Pflegekosten ab. Hier setzt die private Pflegezusatzversicherung der Württembergischen an. Mit verschiedenen Tarifoptionen können Versicherte ihre Absicherung im Pflegefall deutlich verbessern.

Die Württembergische bietet verschiedene Tarife an, die unterschiedliche Leistungsniveaus abdecken. Bei ambulanter Pflege zahlt die Zusatzversicherung beispielsweise:

  • Im Kompaktschutz: 1.100 Euro monatlich

  • Im Komfortschutz: 1.300 Euro monatlich

Bei stationärer Pflege werden die Zuschüsse entsprechend angepasst. Die private Pflegezusatzversicherung zahlt ihre Leistungen zusätzlich zu den Beträgen der Pflegepflichtversicherung und kann damit helfen, die entstehende Versorgungslücke zu schließen.

Wichtig bei Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung:

  • Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger sind die Beiträge

  • Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden

  • Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen

  • Die Leistungen sind vertraglich garantiert und können nicht gekürzt werden

Eine Alternative ist die staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung, die mit 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) vom Staat bezuschusst wird. Diese Versicherung verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung, hat aber eine Wartezeit von fünf Jahren und bietet in der Regel geringere Leistungen als ungeförderte Tarife.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich ab 2025

Ein wichtiger Aspekt der Pflegeleistungen sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Ab Januar 2025 beträgt die monatliche Pauschale hierfür 42 Euro (zuvor 40 Euro). Dieser Betrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt werden.

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören:

  • Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Schutzschürzen und Einweg-Lätzchen

  • FFP2-Masken und medizinische Masken

  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Die Württembergische Krankenversicherung erstattet diese Produkte bis zur monatlichen Pauschale von 42 Euro. Versicherte können die Hilfsmittel entweder selbst kaufen und die Rechnungen zur Erstattung einreichen oder einen Lieferservice nutzen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Pflegehilfsmittel gratis per Pflegebox

Sichern Sie sich 42 € monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen – unkompliziert beantragen.

Jetzt Pflegebox beantragen
Pflegehilfsmittel gratis per Pflegebox

Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss

Wenn bauliche Veränderungen in der Wohnung notwendig werden, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, gewährt die Württembergische Krankenversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Diese sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können sein:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche

  • Installation von Treppenliften

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhl oder Rollator

  • Abbau von Schwellen und Stufen

  • Anbringung von Haltegriffen und Stützvorrichtungen

  • Verbesserung der Beleuchtung

Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen beantragt werden, wodurch maximal 16.720 Euro zur Verfügung stehen. Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands kann der Zuschuss erneut beantragt werden.

Badumbau-Zuschuss einfach beantragen
Förderung

Bis zu 4.180 € Zuschuss

PH24 Icon

Antragstellung und Begutachtung bei der Württembergischen

Die Beantragung eines Pflegegrades bei der Württembergischen Krankenversicherung erfolgt formlos. Ein Telefonanruf unter der Service-Hotline 0711 662-722112 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) genügt, um den Antrag zu stellen. Alternativ kann der Antrag auch schriftlich per Post oder E-Mail an kranken.leistung@wuerttembergische.de gestellt werden.

Der Ablauf der Pflegegrad-Beantragung:

  1. Antragstellung: Sie teilen der Württembergischen mit, dass Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen

  2. Antragsformular: Sie erhalten ein ausführliches Formular, das ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss

  3. Begutachtung: Ein Gutachter von Medicproof vereinbart einen Termin für die Begutachtung in der Häuslichkeit

  4. Gutachten: Der Gutachter erstellt ein Gutachten über den Grad der Pflegebedürftigkeit

  5. Bescheid: Die Württembergische teilt Ihnen den zuerkannten Pflegegrad schriftlich mit

Die Begutachtung erfolgt bei privatversicherten Personen durch Medicproof, den medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung. Die Württembergische akzeptiert jedoch auch Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung, falls bereits eines vorliegt. Bei Versicherten, die ins Ausland verzogen sind, kann die Begutachtung auch durch einen von der Versicherung beauftragten Arzt erfolgen.

Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die erreichte Punktzahl bestimmt den Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: ab 12,5 Punkten (geringe Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 2: ab 27 Punkten (erhebliche Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 3: ab 47,5 Punkten (schwere Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 4: ab 70 Punkten (schwerste Beeinträchtigung)

  • Pflegegrad 5: ab 90 Punkten (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)

Kostenlose Pflegeberatung sichern
Hilfe bei Antrag, Begutachtung und Leistungen.

Wer benötigt die Pflegeberatung?

Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid

Wenn Sie mit dem zugeteilten Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und konkret begründet werden. Fordern Sie dazu das vollständige Gutachten an, falls Sie es nicht bereits erhalten haben.

Mögliche Gründe für einen Widerspruch:

  • Die pflegebedürftige Person war am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit

  • Wichtige Aspekte der Pflegebedürftigkeit wurden nicht berücksichtigt

  • Der Gesundheitszustand hat sich seit der Begutachtung verschlechtert

  • Bestimmte Einschränkungen wurden im Gutachten falsch eingeschätzt

Bei der Begründung des Widerspruchs können Ihnen Ärzte, Pflegefachkräfte oder Pflegeberater helfen. Auch die unabhängige Pflegeberatung Compass (erreichbar unter 0800-101 88 00) steht privatversicherten Personen kostenlos zur Verfügung und kann bei einem Widerspruch unterstützen.

Pflegegrad-Widerspruch mit Experten einreichen
Wichtig

Erfolgschancen prüfen, Fristen wahren

PH24 Icon

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Wer Pflegegeld von der Württembergischen Krankenversicherung bezieht und ausschließlich durch Angehörige gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen lassen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (zweimal pro Jahr)

  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (viermal pro Jahr)

Der Beratungseinsatz dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und soll pflegende Angehörige unterstützen. Ein qualifizierter Pflegeberater besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und beurteilt die Pflegesituation. Dabei können Fragen gestellt werden und der Berater gibt praktische Tipps für den Pflegealltag.

Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Württembergische Krankenversicherung. Versicherte müssen sich lediglich um die Organisation kümmern und den Termin beim Pflegedienst oder einem anerkannten Beratungsdienst vereinbaren. Ein Nachweis über den durchgeführten Beratungseinsatz wird anschließend an die Pflegekasse übermittelt.

Umfassende Service-Leistungen der Württembergischen

Die Württembergische Krankenversicherung bietet ihren Versicherten zahlreiche zusätzliche Service-Leistungen, die über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehen. Diese Services sollen den Versorgungsalltag erleichtern und die bestmögliche Betreuung sicherstellen.

BetterDoc – Zweite Meinung einholen: Vollversicherte können kostenlos eine zweite ärztliche Meinung bei Spezialisten einholen. Dies ist besonders hilfreich vor geplanten Operationen oder bei schwierigen Behandlungsentscheidungen.

TeleClinic – Videosprechstunde: Per Videocall können Versicherte ärztliche Sprechstunden wahrnehmen, ohne das Haus verlassen zu müssen. Diese telemedizinische Betreuung ist besonders für mobilitätseingeschränkte Personen eine große Erleichterung.

Gesundheitstelefon: Unter der Nummer 0711 662-722722 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) erhalten Versicherte umfassende Informationen zu Krankheitsbildern, Vorsorgemaßnahmen, Impfungen und Ernährungsfragen.

Gesundheitsmanagement: Bei schweren, lang andauernden Erkrankungen steht ein persönlicher Gesundheitsmanager zur Verfügung, der beispielsweise den Übergang von Krankenhaus zu Reha-Maßnahme oder häuslicher Pflege koordiniert.

Hilfsmittel-Service: Vollversicherte und Zusatzversicherte erhalten verordnete Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehilfen frei Haus geliefert. Die individuelle Beratung durch Kooperationspartner ist inklusive.

Hörgeräte-Kooperation: Über Partner wie Amplifon, KIND und audibene erhalten Versicherte qualitativ hochwertige Hörgeräte zu fairen Konditionen. Bei audibene ist sogar eine Hörakustikprüfung von zu Hause aus möglich.

Zahntechnik-Kooperationen: Durch Partnerschaften mit zahntechnischen Laboren, die ausschließlich in Deutschland produzieren, erhalten Versicherte hochwertige zahntechnische Leistungen zu vergünstigten Konditionen.

Wichtige Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick

Die Württembergische Krankenversicherung stellt verschiedene Kontaktwege zur Verfügung, um ihren Versicherten den bestmöglichen Service zu bieten:

Allgemeiner Kundenservice:
Telefon: 0711 662-0
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Krankenversicherung Leistungsservice:
Telefon: 0711 662-722112
E-Mail: kranken.leistung@wuerttembergische.de
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Auslandsreise-Notruf-Service:
Kostenfreie Hotline: 00800 81 82 6000
Erreichbar 24 Stunden täglich

Postanschrift:
Württembergische Krankenversicherung AG
Leistungsservice
70801 Kornwestheim

Für die schnelle Bearbeitung von Anträgen und Leistungsfällen empfiehlt sich die Nutzung des Online-Kundenportals. Dort können Versicherte ihre Verträge einsehen, Rechnungen digital einreichen und den Status ihrer Anträge verfolgen. Das Kundenportal ist auch als App für mobile Endgeräte verfügbar.

Unabhängige Pflegeberatung durch Compass

Als privatversicherte Person haben Sie Anspruch auf eine kostenlose, unabhängige Pflegeberatung durch Compass Private Pflegeberatung. Compass ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung für privat Pflegeversicherte und steht allen Versicherten der privaten Krankenversicherung zur Verfügung.

Die Pflegeberater von Compass helfen bei allen Fragen rund um das Thema Pflege:

  • Informationen zu Pflegeleistungen und deren Beantragung

  • Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege

  • Hilfe bei der Suche nach Pflegediensten oder Pflegeheimen

  • Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen

  • Unterstützung bei Widersprüchen gegen Pflegegrad-Bescheide

Compass ist telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800-101 88 00 erreichbar. Die Beratung kann auch persönlich vor Ort oder per Video-Beratung erfolgen. Alle Beratungsangebote sind für Versicherte kostenfrei und können anonym in Anspruch genommen werden.

Wichtige Formulare und Anträge

Für verschiedene Leistungen der Pflegekasse benötigen Versicherte der Württembergischen spezielle Formulare. Die wichtigsten Dokumente sind:

Antrag auf ambulante Pflegeleistungen (Formular KPF04): Mit diesem Formular beantragen Sie Pflegegeld oder Kostenerstattung für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst. Das Formular erfordert Angaben zur pflegebedürftigen Person, zur Pflegeperson und zu behandelnden Ärzten.

Antrag auf Kranken- und Pflegeversicherung: Bei Neuabschluss einer Versicherung oder Änderungen am bestehenden Vertrag wird dieses umfassende Antragsformular benötigt. Es enthält detaillierte Gesundheitsfragen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für die monatliche Pauschale von 42 Euro können Versicherte entweder einen Dauerauftrag einrichten oder einzelne Rechnungen zur Erstattung einreichen.

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Dieser Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden und sollte mit Kostenvoranschlägen und gegebenenfalls ärztlichen Begründungen versehen sein.

Alle Formulare sind auf der Website der Württembergischen verfügbar oder können beim Kundenservice angefordert werden. Viele Anträge können mittlerweile auch digital über das Kundenportal eingereicht werden.

Besonderheiten bei den Gesundheitsfragen

Beim Abschluss einer privaten Kranken- oder Pflegezusatzversicherung bei der Württembergischen müssen umfassende Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese Fragen sind für die Risikoeinschätzung des Versicherers notwendig und müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.

Typische Gesundheitsfragen umfassen:

  • Körpergröße und Gewicht

  • Bestehende Erkrankungen und deren Behandlung

  • Krankenhausaufenthalte in den letzten 10 Jahren

  • Psychologische oder psychiatrische Behandlungen

  • Regelmäßige Medikamenteneinnahme

  • Bestehende Behinderungen oder Pflegegrade

  • Bei Zahntarifen: Zustand der Zähne und geplante Behandlungen

Falsche oder unvollständige Angaben können später zu Leistungskürzungen oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Im Zweifelsfall sollten Sie bei Ihrem Arzt nachfragen und alle relevanten Informationen vollständig angeben. Die Württembergische prüft die Angaben sorgfältig und kann bei Bedarf zusätzliche ärztliche Unterlagen anfordern.

Kombinationsleistungen optimal nutzen

Ein wichtiger Aspekt der Pflegeleistungen ist die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Diese Kombinationsleistung bietet Flexibilität, wenn sowohl Angehörige pflegen als auch ein Pflegedienst unterstützt.

Das Prinzip: Wenn Sie nur einen Teil der Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie für den ungenutzten Teil anteilig Pflegegeld. Beispielsweise bei Pflegegrad 3: Wenn Sie Pflegesachleistungen im Wert von 1.000 Euro in Anspruch nehmen (entspricht etwa 67 Prozent der maximal möglichen 1.497 Euro), erhalten Sie zusätzlich 33 Prozent des Pflegegelds, also rund 198 Euro von den maximal 599 Euro.

Die Kombinationsleistung muss bei der Württembergischen Krankenversicherung beantragt werden und gilt dann zunächst für sechs Monate. Bei wesentlichen Veränderungen der Pflegesituation kann die Aufteilung auch vorzeitig angepasst werden.

Pflegepflichtversicherung: Gesetzliche Grundlagen

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Seit 1995 muss jeder Bürger entweder in der sozialen Pflegeversicherung oder in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sein. Wer krankenversichert ist, wird automatisch auch pflegeversichert – bei gesetzlich Versicherten über die Pflegekasse der Krankenkasse, bei Privatversicherten über eine separate private Pflegepflichtversicherung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt und für alle Versicherten identisch, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Das bedeutet: Die Württembergische muss ihren privatversicherten Kunden die gleichen Leistungen bieten wie die gesetzlichen Pflegekassen ihren Mitgliedern.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Beitragsberechnung: Während die soziale Pflegeversicherung einkommensabhängige Beiträge erhebt, richtet sich der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem gewählten Tarif.

Pflege-Assistance: Zusätzliche Unterstützung im Pflegefall

Die Württembergische bietet ihren Versicherten mit Pflegezusatzversicherung eine besondere Pflege-Assistance. Dieser Service geht über die reine finanzielle Leistung hinaus und bietet konkrete Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Die Pflege-Assistance hilft beispielsweise bei:

  • Der Suche nach geeigneten Pflegediensten in Ihrer Region

  • Der Vermittlung von Pflegeheimplätzen

  • Der Organisation von Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege

  • Fragen zu Hilfsmitteln und deren Beschaffung

  • Rechtlichen Fragen rund um Vollmachten und Betreuung

Dieser Service ist besonders wertvoll in der oft emotional belastenden Situation, wenn plötzlich Pflege organisiert werden muss. Die Experten der Pflege-Assistance kennen die regionalen Strukturen und können schnell passende Lösungen vermitteln.

Digitale Services: Kundenportal und App

Die Württembergische Krankenversicherung hat ihre digitalen Angebote in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Das Online-Kundenportal und die zugehörige App ermöglichen die komfortable Verwaltung aller Versicherungsangelegenheiten von zu Hause oder unterwegs.

Funktionen des Kundenportals:

  • Rechnungseinreichung: Arztrechnungen, Rezepte und andere Belege können fotografiert und direkt hochgeladen werden

  • Vertragsübersicht: Alle bestehenden Verträge sind auf einen Blick einsehbar

  • Leistungsstatus: Der Bearbeitungsstand eingereichter Rechnungen kann jederzeit abgerufen werden

  • Dokumentenarchiv: Alle wichtigen Unterlagen werden digital gespeichert und sind jederzeit verfügbar

  • Kontaktformular: Direkte Kommunikation mit dem Kundenservice

Die App bietet die gleichen Funktionen wie das Web-Portal und ermöglicht die schnelle Rechnungseinreichung per Smartphone-Kamera. Besonders praktisch: Belege müssen nicht mehr im Original per Post verschickt werden, sondern können direkt digital übermittelt werden.

Pflegestärkungsgesetze: Wichtige Verbesserungen

Die Pflegestärkungsgesetze I bis III, die zwischen 2015 und 2017 in Kraft traten, haben wesentliche Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gebracht. Diese Änderungen gelten auch für Versicherte der Württembergischen Krankenversicherung:

Pflegestärkungsgesetz I (PSG I): Erhöhung der Leistungen, Ausbau der Betreuungsangebote, bessere Unterstützung für Demenzerkrankte.

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II): Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Dies berücksichtigt erstmals gleichwertig körperliche und geistige Einschränkungen.

Pflegestärkungsgesetz III (PSG III): Verbesserung der kommunalen Beratungsstrukturen und Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege.

Diese Gesetze haben dazu geführt, dass die Pflegeversicherung heute deutlich leistungsfähiger ist als bei ihrer Einführung 1995. Dennoch bleibt die Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung, die nicht alle Kosten abdeckt. Deshalb ist eine private Zusatzabsicherung für viele Menschen sinnvoll.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen im Überblick

Die Württembergische Krankenversicherung ist ein verlässlicher Partner für privatversicherte Menschen im Pflegefall. Als Pflegekasse bietet sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Pflegepflichtversicherung sowie zusätzlich private Pflegezusatzversicherungen für eine umfassendere Absicherung.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Seit Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht – Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag

  • Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bietet seit Juli 2025 mehr Flexibilität

  • Der Entlastungsbetrag beträgt 2025 nun 131 Euro monatlich für zusätzliche Unterstützungsleistungen

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden mit 42 Euro monatlich bezuschusst

  • Für Wohnraumanpassungen gibt es bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme

  • Die Begutachtung erfolgt durch Medicproof, Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung werden jedoch anerkannt

  • Umfassende Service-Leistungen wie TeleClinic, BetterDoc und Gesundheitsmanagement ergänzen die Standardleistungen

  • Das Kundenportal und die App ermöglichen die digitale Verwaltung aller Versicherungsangelegenheiten

  • Die unabhängige Pflegeberatung Compass steht allen privatversicherten Personen kostenlos zur Verfügung

  • Private Pflegezusatzversicherungen schließen die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Für Anträge, Fragen oder Beratung erreichen Sie die Württembergische Krankenversicherung unter der Service-Hotline 0711 662-722112 oder per E-Mail an kranken.leistung@wuerttembergische.de. Die umfassenden digitalen Services und das persönliche Beratungsangebot machen es Versicherten leicht, ihre Ansprüche geltend zu machen und im Pflegefall optimal versorgt zu sein.

Die Württembergische Krankenversicherung verbindet als traditionsreiches Unternehmen Erfahrung mit modernem Service und bietet privatversicherten Menschen eine solide Grundlage für die Pflegeabsicherung. Die Kombination aus gesetzlichen Pflichtleistungen, erweiterten Zusatzversicherungen und umfangreichen Service-Angeboten macht sie zu einem kompetenten Partner in allen Fragen rund um Pflege und Gesundheit.

Häufige Fragen

Leistungen und Anträge