Die Organisation der häuslichen oder stationären Pflege ist für Senioren und deren Angehörige oft mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden. Wenn dann noch das Gefühl aufkommt, dass die zuständige Pflegekasse Anträge verschleppt, Hilfsmittel ablehnt oder telefonisch kaum erreichbar ist, stellt sich schnell eine drängende Frage: Kann ich meine Pflegekasse eigentlich wechseln? Und wenn ja, bringt mir das finanzielle Vorteile oder eine bessere Versorgung?
Die kurze Antwort vorweg: Ja, ein Wechsel ist möglich, allerdings ist er an eine entscheidende Bedingung geknüpft. Sie können Ihre Pflegekasse niemals isoliert wechseln, sondern müssen immer auch Ihre Krankenkasse wechseln. Doch bevor Sie diesen Schritt gehen, ist es wichtig, die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Auswirkungen auf Ihren bestehenden Pflegegrad und die Konsequenzen für laufende Leistungen zu verstehen.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie für das Jahr 2026 über den Wechsel der Pflegekasse wissen müssen. Wir klären auf, ob unterschiedliche Kassen verschiedene Pflegegelder zahlen, wie der Wechselprozess im Detail abläuft und was mit bereits genehmigten Hilfsmitteln wie dem Treppenlift, dem Hausnotruf oder der 24-Stunden-Pflege passiert.
Ein Kassenwechsel will gut überlegt sein
Um das System der Pflegeversicherung in Deutschland zu verstehen, müssen wir einen kurzen Blick in das Gesetzbuch werfen. Die soziale Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Dort ist ein ganz zentraler Satz verankert: "Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen errichtet."
Was bedeutet das für Sie in der Praxis? Die Pflegekasse ist keine völlig unabhängige Behörde oder ein freies Unternehmen, das Sie sich auf dem Markt aussuchen können. Sie ist vielmehr eine organisatorische Abteilung, die direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse angegliedert ist. Wenn Sie beispielsweise Mitglied der AOK, der Techniker Krankenkasse (TK), der Barmer oder einer Betriebskrankenkasse (BKK) sind, sind Sie automatisch und zwingend bei der exakt gleichnamigen Pflegekasse versichert.
Daraus ergibt sich die wichtigste Regel für Ihr Vorhaben: Ein isolierter Wechsel der Pflegekasse ist gesetzlich ausgeschlossen. Wenn Sie mit Ihrer Pflegekasse unzufrieden sind und wechseln möchten, geht dies ausschließlich über einen kompletten Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie kündigen also Ihre bisherige Krankenversicherung und treten einer neuen bei – die neue Pflegekasse folgt dann automatisch "im Huckepack".
Dieser Umstand macht die Entscheidung für einen Wechsel deutlich komplexer. Sie dürfen nicht nur die Leistungen und den Service im Pflegebereich bewerten, sondern müssen auch prüfen, ob die neue Krankenkasse im medizinischen Bereich (Krankenbehandlung, Medikamente, Facharztprogramme, Zusatzbeitrag) Ihren Bedürfnissen entspricht.
Eines der hartnäckigsten Missverständnisse in der Pflegeberatung ist die Annahme, dass eine "bessere" Pflegekasse auch ein höheres Pflegegeld oder großzügigere Budgets für die ambulante Pflege auszahlt. Hier können wir eine klare und unmissverständliche Antwort geben: Nein. Die finanziellen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind bei allen gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland auf den Cent genau identisch.
Da die Pflegeversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung ist, sind die Leistungsbeträge im SGB XI starr festgeschrieben. Keine Kasse darf Ihnen weniger zahlen, aber es darf Ihnen auch keine Kasse mehr zahlen. Für das Jahr 2026 gelten bundesweit und kassenübergreifend exakt dieselben Beträge, die nach den Erhöhungen der vergangenen Jahre nun stabil geblieben sind.
Um Ihnen zu verdeutlichen, dass diese Budgets bei einem Wechsel unangetastet bleiben, finden Sie hier die detaillierte Übersicht der gesetzlich garantierten Leistungen für das Jahr 2026, auf die Sie bei jeder gesetzlichen Pflegekasse Anspruch haben:
Das Pflegegeld (für die häusliche Pflege durch Angehörige)
Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat
Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung, wenn die Pflege zu Hause durch Familienmitglieder, Freunde oder Ehrenamtliche sichergestellt wird.
Die Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste)
Wenn Sie einen professionellen Dienstleister für die Ambulante Pflege beauftragen, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Auch hier sind die Maximalbeträge bei jeder Kasse gleich:
Pflegegrad 1: Kein Anspruch
Pflegegrad 2: Bis zu 796 Euro pro Monat
Pflegegrad 3: Bis zu 1.497 Euro pro Monat
Pflegegrad 4: Bis zu 1.859 Euro pro Monat
Pflegegrad 5: Bis zu 2.299 Euro pro Monat
Weitere identische Budgets bei jeder Kasse:
Entlastungsbetrag: Unabhängig vom Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1) erhalten Sie bei jeder Kasse 131 Euro monatlich. Dieses Geld ist zweckgebunden und kann beispielsweise für eine anerkannte Alltagshilfe, Reinigungskräfte oder Betreuungsgruppen eingesetzt werden.
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege): Seit der letzten großen Pflegereform steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein flexibles, gemeinsames Jahresbudget in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung. Keine Kasse darf Ihnen dieses Budget verwehren.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Wenn Sie einen barrierefreien Badumbau planen oder einen Treppenlift einbauen lassen müssen, zahlt jede Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Pflegebedürftigem (leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, können es bis zu 16.000 Euro sein).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen zahlt jede Kasse pauschal bis zu 40 Euro im Monat.
Detaillierte und stets aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Leistungsansprüchen finden Sie auch auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung, wie beispielsweise beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Die Pflegegelder sind gesetzlich festgeschrieben
Auch Sachleistungen bleiben unverändert
Wenn das Geld, das am Ende des Monats auf dem Konto landet oder an den Pflegedienst überwiesen wird, überall gleich ist – warum sollte man sich dann überhaupt die Mühe machen, die Kasse zu wechseln? Die Antwort liegt in den Bereichen, die das Gesetz nicht auf den Cent genau vorschreibt: Service, Genehmigungspraxis, Erreichbarkeit und Zusatzleistungen.
Ein Wechsel kann unter folgenden Umständen eine enorme Erleichterung für Pflegebedürftige und deren Angehörige darstellen:
1. Erreichbarkeit und persönliche Beratung
Pflege ist ein hochemotionales und oft akutes Thema. Wenn sich der Gesundheitszustand eines Angehörigen plötzlich verschlechtert, brauchen Sie schnelle Antworten. Manche Pflegekassen verweisen ihre Versicherten fast ausschließlich an anonyme Callcenter oder verlangen die Abwicklung über unpersönliche Online-Portale. Andere Kassen unterhalten ein dichtes Netz an regionalen Geschäftsstellen, in denen Sie sich von Angesicht zu Angesicht beraten lassen können. Wenn Sie Wert auf einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort legen, kann ein Wechsel zu einer regional stark aufgestellten Kasse Gold wert sein.
2. Die Genehmigungspraxis bei Hilfsmitteln
Obwohl der rechtliche Anspruch auf Hilfsmittel überall gleich ist, unterscheidet sich die interne Bearbeitungspraxis der Kassen gewaltig. Es ist ein offenes Geheimnis im Gesundheitswesen, dass manche Kassen Anträge auf einen Elektrorollstuhl, Elektromobile, einen Badewannenlift oder teure Hörgeräte zunächst pauschal ablehnen oder sehr strenge Nachweise fordern. Andere Kassen prüfen zwar ebenfalls gründlich, arbeiten aber pragmatischer und im Sinne des Patienten. Wenn Sie das Gefühl haben, um jedes einzelne Hilfsmittel kämpfen und regelmäßig in den Widerspruch gehen zu müssen, ist das ein starkes Argument für einen Kassenwechsel.
3. Bearbeitungszeiten von Anträgen
Wie lange dauert es, bis der Medizinische Dienst (MD) beauftragt wird, wenn Sie einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen? Wie schnell wird das Geld für die Verhinderungspflege nach Einreichen der Rechnungen erstattet? Bei einigen Kassen warten Familien wochenlang auf ihr Geld, bei anderen ist der Betrag nach drei Tagen auf dem Konto. Diese administrativen Unterschiede können im Pflegealltag eine große psychologische und finanzielle Entlastung oder Belastung sein.
4. Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Nach § 45 SGB XI haben pflegende Angehörige Anspruch auf kostenlose Pflegekurse. Die Qualität und Zugänglichkeit dieser Kurse variiert jedoch stark. Einige Kassen bieten hervorragende, interaktive Online-Kurse an, die Sie bequem von zu Hause aus absolvieren können. Andere arbeiten mit lokalen Experten zusammen und bieten praxisnahe Trainings direkt am Pflegebett an. Eine Kasse, die hier besonders innovativ ist, unterstützt Sie aktiv dabei, die Pflegesituation besser zu meistern.
5. Finanzielle Ersparnis durch den Zusatzbeitrag
Da Sie zwingend die Krankenkasse wechseln müssen, um die Pflegekasse zu wechseln, spielt der finanzielle Aspekt der Krankenversicherung eine Rolle. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ist zwar gesetzlich fixiert (14,6 Prozent), aber jede Kasse erhebt einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser kann von unter 1,0 Prozent bis zu über 3,0 Prozent reichen. Ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse kann für Rentner schnell eine Ersparnis von mehreren hundert Euro im Jahr bedeuten – Geld, das Sie wunderbar für private Zuzahlungen in der Pflege nutzen können.
6. Zusatzleistungen der Krankenkasse
Vergessen Sie nicht, dass Sie mit dem Wechsel auch neue Leistungen im Krankenbereich erhalten. Bietet die neue Kasse bessere Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, übernimmt sie Kosten für Osteopathie oder hat sie ein attraktives Bonusprogramm für Senioren? All das sind Faktoren, die einen Wechsel der Krankenkasse (und damit der Pflegekasse) äußerst lukrativ machen können.
Wenn Sie sich nach reiflicher Überlegung für einen Wechsel entschieden haben, ist der Prozess heutzutage erfreulich unkompliziert. Der Gesetzgeber hat die bürokratischen Hürden in den letzten Jahren massiv abgebaut. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie plötzlich ohne Versicherungsschutz dastehen.
Schritt 1: Die neue Kasse auswählen
Recherchieren Sie gründlich. Fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis nach Erfahrungen, sprechen Sie mit Ihrem ambulanten Pflegedienst oder nutzen Sie eine professionelle Pflegeberatung. Pflegekräfte wissen oft am besten, welche Kassen schnell und unbürokratisch arbeiten.
Schritt 2: Den Aufnahmeantrag stellen
Haben Sie sich für eine neue Krankenkasse entschieden, müssen Sie dort lediglich einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Das geht bei fast allen Kassen mittlerweile bequem online, kann aber auch in einer Geschäftsstelle oder per Post erledigt werden.
Schritt 3: Zurücklehnen (Die neue Kasse übernimmt die Kündigung)
Seit dem Jahr 2021 gibt es ein neues, vereinfachtes Wahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen Ihre alte Kasse nicht mehr selbst kündigen! Sobald Sie den Antrag bei der neuen Kasse gestellt haben, übernimmt diese die elektronische Meldung und Kündigung bei Ihrer bisherigen Kasse. Sie erhalten dann lediglich noch eine Bestätigung.
Wichtige Fristen, die Sie beachten müssen:
Bindungsfrist: Grundsätzlich sind Sie an Ihre Wahl der Krankenkasse für 12 Monate gebunden. Erst danach können Sie regulär erneut wechseln.
Kündigungsfrist: Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Wenn Sie im März den Antrag bei der neuen Kasse stellen, wird die Kündigung zum Ende Mai wirksam. Ab dem 1. Juni sind Sie dann bei der neuen Kranken- und Pflegekasse versichert.
Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre aktuelle Krankenkasse den individuellen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann wechseln, ohne die 12-monatige Bindungsfrist abwarten zu müssen. Die zweimonatige Kündigungsfrist bleibt jedoch bestehen.
Schritt 1: Ausführliche Beratung
Die mit Abstand größte Angst, die Senioren und Angehörige vor einem Kassenwechsel haben, ist der Verlust des mühsam erkämpften Pflegegrads. Viele fürchten, dass die neue Kasse sofort den Medizinischen Dienst schickt, um ein neues Gutachten zu erstellen, und man im schlimmsten Fall herabgestuft wird.
Hier können wir Ihnen absolute Entwarnung geben: Ihr Pflegegrad ist sicher!
Im deutschen Pflegerecht gilt ein strikter Bestandsschutz. Wenn Sie die Pflegekasse wechseln, ist die neue Kasse gesetzlich dazu verpflichtet, den von der alten Kasse festgestellten Pflegegrad nahtlos und ohne erneute Prüfung zu übernehmen. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes behält seine volle Gültigkeit.
Die alte Kasse übermittelt alle relevanten Daten, Akten und Gutachten elektronisch an die neue Pflegekasse. Sie fangen also nicht wieder bei null an. Auch die Auszahlung des Pflegegeldes läuft lückenlos weiter. Es gibt keinen Monat, in dem Sie plötzlich ohne Geld dastehen, da die Kassen den Übergang exakt zum Stichtag untereinander abstimmen.
Ausnahme: Wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand deutlich verbessert haben sollte (was im hohen Alter und bei chronischen Erkrankungen selten der Fall ist) oder wenn die alte Kasse bereits eine turnusmäßige Wiederholungsbegutachtung angeordnet hatte, wird die neue Kasse diese Begutachtung natürlich durchführen lassen. Dies hätte die alte Kasse aber ganz genauso getan. Ein Wechsel allein löst niemals eine automatische Neubegutachtung aus.
Während der Pflegegrad sicher ist, gibt es bei anderen laufenden Leistungen einige Details zu beachten, damit der Übergang reibungslos funktioniert.
Laufende Anträge (z.B. auf Höherstufung)
Wenn Sie gerade einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads oder auf einen barrierefreien Badumbau gestellt haben und mitten in diesem Prozess die Kasse wechseln, übernimmt die neue Kasse das Verfahren. Es ist jedoch ratsam, den Wechsel erst dann zu vollziehen, wenn akute, wichtige Anträge abgeschlossen sind. Ein Kassenwechsel mitten in einem laufenden Widerspruchsverfahren kann zu bürokratischen Verzögerungen führen, da sich die neue Kasse erst in den Fall einarbeiten muss.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Hier wird es in der Praxis oft etwas kompliziert, weshalb professionelle Begleitung wichtig ist. Hilfsmittel gehören entweder in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse (z.B. Hörgeräte, Elektrorollstuhl, Elektromobile, Badewannenlift) oder der Pflegekasse (z.B. Pflegebett). Viele dieser teuren Hilfsmittel werden von den Kassen nicht gekauft, sondern über Sanitätshäuser nur gemietet (sogenannte Fallpauschalen).
Wenn Sie die Kasse wechseln, enden die Verträge der alten Kasse mit dem jeweiligen Sanitätshaus. Was passiert nun?
Übernahme durch die neue Kasse: In den meisten Fällen schließt die neue Kasse einfach einen neuen Vertrag mit dem Sanitätshaus ab. Das Hilfsmittel (z.B. das Pflegebett) bleibt einfach in Ihrem Schlafzimmer stehen. Sie merken von dem Vorgang im Idealfall gar nichts.
Austausch des Hilfsmittels: Manchmal hat die neue Kasse keine Verträge mit dem Sanitätshaus, das Ihnen das bisherige Hilfsmittel geliefert hat. In diesem Fall kann es passieren, dass das alte Sanitätshaus sein Gerät abholt und ein Vertragspartner der neuen Kasse Ihnen ein identisches, neues Gerät liefert.
Um Stress zu vermeiden, sollten Sie der neuen Kasse direkt bei der Anmeldung eine detaillierte Liste aller vorhandenen Hilfsmittel (inklusive der Namen der Sanitätshäuser) übergeben. So kann die Kasse rechtzeitig die Übernahme klären.
Der Hausnotruf
Ein Hausnotruf ist ein essenzielles Sicherheitssystem für Senioren. Die Pflegekasse zahlt hierfür (ab Pflegegrad 1) einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro. Bei einem Kassenwechsel müssen Sie den Anbieter des Hausnotrufs unbedingt informieren! Der Anbieter wird dann die Abrechnung auf die neue Pflegekasse umstellen. Das Gerät selbst bleibt in Ihrer Wohnung, und Ihre Sicherheit ist durchgehend gewährleistet. Wir von PflegeHelfer24 unterstützen Sie gerne bei der Organisation und Sicherstellung der Kostenübernahme für Ihren Hausnotruf, auch während eines Kassenwechsels.
Der ambulante Pflegedienst und die 24-Stunden-Pflege
Wenn Sie Ambulante Pflege, eine Alltagshilfe, Intensivpflege oder eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen, müssen Sie diese Dienstleister zwingend über den Wechsel informieren. Geben Sie den Pflegediensten rechtzeitig (am besten einen Monat vor dem Stichtag) den Namen und die Versichertennummer der neuen Pflegekasse. Nur so können die Rechnungen für die Pflegesachleistungen nahtlos an die richtige Stelle geschickt werden. Versäumen Sie dies, schickt der Pflegedienst die Rechnung an die alte Kasse, diese lehnt ab, und es entsteht unnötiger Papierkram.
Hilfsmittel werden meist nahtlos übernommen
Wichtig: Anbieter rechtzeitig informieren
Die bisherigen Erklärungen bezogen sich auf Versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV). Doch wie sieht es aus, wenn Sie privat versichert sind?
Wer eine private Krankenversicherung (PKV) hat, muss zwingend auch eine Private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen. Auch hier gilt das Prinzip: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und entsprechen exakt denen der gesetzlichen Pflegekassen (also auch hier 347 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 2, etc.).
Kann man als Privatversicherter die Kasse wechseln?
Theoretisch ja, praktisch ist es für Senioren ab 65 Jahren fast immer ein massiver finanzieller Fehler. Wenn Sie im Alter die private Krankenversicherung wechseln, verlieren Sie in der Regel einen Großteil Ihrer über Jahrzehnte angesparten Altersrückstellungen. Die neue private Kasse wird Sie zudem einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen, was im Alter zu extrem hohen Beiträgen oder Leistungsausschlüssen im Krankenbereich führt.
Für privat versicherte Senioren ist ein Wechsel der Gesellschaft daher meist keine realistische Option. Wenn Sie unzufrieden sind, ist es sinnvoller, innerhalb der bestehenden Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln (Tarifwechselrecht nach § 204 VVG) oder sich professionelle Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Pflegeansprüche zu holen.
Der Wechsel einer Krankenkasse und der damit verbundene Wechsel der Pflegekasse ist kein Hexenwerk, erfordert aber einen kühlen Kopf und strategische Planung. Oftmals entsteht der Wunsch nach einem Wechsel aus reiner Frustration über abgelehnte Anträge. Doch nicht immer ist ein Wechsel die beste Lösung.
Manchmal lehnt die Kasse ein Hilfsmittel oder einen Pflegegrad nicht aus Böswilligkeit ab, sondern weil der ärztliche Befundbericht unvollständig war oder im Gutachten des Medizinischen Dienstes entscheidende Einschränkungen im Alltag nicht richtig dokumentiert wurden.
Hier kommt eine professionelle Pflegeberatung ins Spiel. Als Experten für Seniorenpflege raten wir dazu, vor einer voreiligen Kündigung immer erst die Sachlage prüfen zu lassen. Ein erfahrener Berater kann Ihnen helfen, einen fundierten Widerspruch einzulegen. Oftmals lässt sich das Problem mit der bestehenden Kasse durch fachgerechte Argumentation lösen. Sollte sich die Kasse jedoch dauerhaft als unkooperativ erweisen, kann die Pflegeberatung Sie dabei unterstützen, den Wechsel sicher und ohne Versorgungslücken zu vollziehen.
Darüber hinaus helfen Experten bei der Koordination rund um den Wechsel: Von der Sicherstellung, dass der Treppenlift weiterhin bezuschusst wird, bis hin zur nahtlosen Fortführung der Ambulanten Pflege.
Experten helfen bei Problemen mit der Kasse
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Punkte in einer Checkliste zusammengefasst. Wenn Sie mehrere der folgenden Fragen mit "Ja" beantworten, sollten Sie einen Wechsel ernsthaft in Betracht ziehen:
Umgang und Service: Werden Ihre Anliegen am Telefon unfreundlich abgewimmelt oder erreichen Sie wochenlang niemanden?
Genehmigungspraxis: Wurden sinnvolle und ärztlich verordnete Hilfsmittel (z.B. Badewannenlift, Elektromobile) in der Vergangenheit häufig grundlos abgelehnt?
Bearbeitungsdauer: Warten Sie unverhältnismäßig lange auf die Erstattung von Geldern (z.B. bei der Verhinderungspflege)?
Zusatzbeitrag: Ist der Zusatzbeitrag Ihrer aktuellen Krankenkasse deutlich höher als der Durchschnitt, sodass Sie unnötig Geld verlieren?
Persönliche Beratung: Fehlt Ihnen eine Geschäftsstelle vor Ort, weil Ihre aktuelle Kasse nur noch digital kommuniziert, Sie aber den persönlichen Kontakt bevorzugen?
Krankenleistungen: Bietet eine andere Kasse spezielle Zusatzleistungen im medizinischen Bereich, die genau auf Ihre aktuellen Altersbeschwerden zugeschnitten sind?
Dinge, die Sie vor dem Wechsel erledigen sollten:
Prüfen Sie, ob aktuell wichtige Anträge (z.B. Höherstufung des Pflegegrads) laufen. Warten Sie den Bescheid nach Möglichkeit ab.
Erstellen Sie eine Liste aller gemieteten Hilfsmittel und der zuständigen Sanitätshäuser.
Notieren Sie sich die Kontaktdaten Ihres Pflegedienstes, der Alltagshilfe und des Anbieters für den Hausnotruf, um diese sofort nach Erhalt der neuen Versichertennummer informieren zu können.
Sichern Sie sich weiterhin Ihre kostenlose Pflegebox im Wert von 40 Euro monatlich.
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Der Wechsel der Pflegekasse ist in Deutschland rechtlich immer an den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse gebunden. Einen isolierten Wechsel nur für den Pflegebereich gibt es nicht. Wenn Sie diesen Schritt gehen, müssen Sie keine Angst um Ihre finanziellen Ansprüche haben: Die gesetzlichen Leistungen wie das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag sind bundesweit bei allen gesetzlichen Kassen absolut identisch. Auch Ihr bereits festgestellter Pflegegrad genießt vollen Bestandsschutz und wird von der neuen Kasse nahtlos übernommen.
Dennoch kann sich ein Wechsel massiv lohnen. Die Kassen unterscheiden sich gravierend in ihrer Servicequalität, ihrer Erreichbarkeit und vor allem in der Geschwindigkeit und Kulanz, mit der sie Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl oder Maßnahmen wie einen barrierefreien Badumbau genehmigen. Hinzu kommen finanzielle Vorteile durch potenziell niedrigere Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung.
Der Wechselprozess selbst ist dank des elektronischen Meldeverfahrens denkbar einfach geworden: Sie müssen sich lediglich bei der neuen Kasse anmelden, diese übernimmt die Kündigung bei der alten Kasse. Wichtig ist lediglich, dass Sie alle beteiligten Dienstleister – vom ambulanten Pflegedienst bis zum Anbieter des Hausnotrufs – rechtzeitig über Ihre neue Versichertennummer informieren, damit die Versorgung lückenlos weiterlaufen kann.
Lassen Sie sich nicht von bürokratischen Hürden abschrecken. Wenn Sie sich von Ihrer aktuellen Pflegekasse schlecht betreut fühlen, haben Sie das gute Recht, sich einen Partner zu suchen, der Sie in der anspruchsvollen Zeit der Pflegebedürftigkeit respektvoll, schnell und lösungsorientiert unterstützt.
Wichtige Antworten auf einen Blick