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Sanitätshäuser: Hilfsmittel für Mobilität & Pflege
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel?
Grundsätzlich hat jeder gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Die Bewilligung erfolgt zumeist durch eine ärztliche Verordnung (Rezept).
Kosten & Leistungen
Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Versicherte müssen lediglich eine Zuzahlung leisten (in der Regel 10 Prozent des Abgabepreises, höchstens 10 Euro). Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen) werden zudem ab Pflegegrad 1 bis zu 40 Euro monatlich erstattet.
Pflegefall — Erstschritte Ratgeber
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen viele Veränderungen an - auch die Beschaffung erster Hilfsmittel. Unser Ratgeber zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte — klar und verständlich.
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