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Sanitätshäuser: Hilfsmittel für Mobilität und Pflege
Das Sanitätshaus ist Ihr Ansprechpartner für medizinische Hilfsmittel: von Rollatoren, Rollstühlen und Pflegebetten über Orthopädie und Kompressionsversorgung bis zu Inkontinenzmaterial und Alltagshilfen. Beratung, individuelle Anpassung und oft auch Lieferung und Reparatur gehören dazu.
Zwei Kostenträger sind zu unterscheiden: Hilfsmittel (z. B. Rollator, Bandage) zahlt die Krankenkasse nach § 33 SGB V, Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Verbrauchsprodukte) die Pflegekasse nach § 40 SGB XI.
Rezept, Zuzahlung und die 42-Euro-Pauschale
So läuft die Verordnung
Arzt stellt ein Rezept über das Hilfsmittel aus, das Sanitätshaus prüft die Kostenübernahme direkt mit der Krankenkasse und versorgt Sie nach der Genehmigung. Voraussetzung: Das Produkt steht im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands.
Ihre Zuzahlung
Erwachsene zahlen 10 % des Abgabepreises zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Standardmodelle wie Rollatoren stellt die Kasse häufig leihweise; für höherwertige Modelle zahlen Sie den Aufpreis privat.
42 € monatlich ab Pflegegrad 1
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen) erstattet die Pflegekasse bei häuslicher Pflege pauschal bis 42 € pro Monat. Viele Anbieter liefern sie als monatliche Box nach Hause.
Größere Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten beantragt das Sanitätshaus bei der Pflegekasse; hier beträgt die Zuzahlung 10 %, höchstens 25 Euro. Für wohnumfeldverbessernde Umbauten (z. B. Badumbau oder Treppenlift) gibt es von der Pflegekasse einen separaten Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
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Was bekommt man im Sanitätshaus?
Hilfsmittel für Mobilität und Pflege: Rollatoren, Rollstühle, Pflegebetten, Kompressionsstrümpfe, Bandagen, Inkontinenzmaterial und Alltagshilfen, inklusive Beratung, Anpassung und häufig Liefer- und Reparaturservice.
Wer zahlt Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus?
Mit ärztlicher Verordnung (Rezept) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis (§ 33 SGB V). Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Ab Pflegegrad 1 erstattet die Pflegekasse dafür bis zu 42 € pro Monat (§ 40 SGB XI); viele Anbieter liefern sie als monatliche Box nach Hause.
Brauche ich immer ein Rezept für das Sanitätshaus?
Nein, kaufen können Sie alles auch privat. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist aber eine ärztliche Verordnung nötig; die Genehmigung wickelt das Sanitätshaus meist direkt mit der Kasse ab.
Übernimmt die Kasse einen Rollator oder ein Pflegebett?
Ja, wenn ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Häufig stellt die Kasse Standardmodelle leihweise; für höherwertige Modelle zahlen Sie den Aufpreis privat.
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?
Hilfsmittel (z. B. Rollator, Hörgerät) zahlt die Krankenkasse nach § 33 SGB V. Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und laufen über die Pflegekasse (§ 40 SGB XI); dazu zählen Pflegebetten ebenso wie Verbrauchsprodukte mit der 42-€-Pauschale.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- § 33 SGB V: Hilfsmittel: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- § 61 SGB V: Zuzahlungen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html
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