Über BRK Sozialstation Neutraubling
Besondere Merkmale
Individuelle Pflege Zuhause
Maßgeschneiderte ambulante Pflege zur Erhaltung der Selbstständigkeit in vertrauter Umgebung.
Professionelle Behandlungspflege
Qualifizierte medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung durch Fachpersonal.
Täglicher Menüservice
Gesunde und abwechslungsreiche Mahlzeiten mit Spezialkost-Optionen direkt nach Hause.
Leistungsübersicht
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Ernährung, Mobilisation, Prophylaxe)
- Behandlungspflege (Injektionen, Verbandswechsel, Katheterversorgung, Medikamentengabe)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigung)
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
- Täglicher und wöchentlicher Menüservice mit warmen und Tiefkühl-Mahlzeiten
- Hausnotrufsystem mit mobiler Notruftaste und 24-Stunden-Service
- Verhinderungspflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Kurzzeitpflege nach Krankenhausentlassung
- Beratung und individuelle Pflegeplanung
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Bewertungsübersicht
Außerdem gibt es hier ein Zahnarzt Praxis der Norbert listl
Häufige Fragen zu BRK Sozialstation Neutraubling
Die körperbezogene Pflege beinhaltet Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilisation sowie präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Druckgeschwüren und Gelenkversteifungen.
Die Behandlungspflege wird nach ärztlicher Verordnung für Personen mit medizinischem Bedarf angeboten, etwa für Injektionen, Verbandswechsel oder Medikamentengabe.
Der Menüservice liefert täglich ein warmes Mittagessen oder wöchentlich ein Tiefkühlmenüpaket, mit Optionen für Vegetarier, Diabetiker und Spezialkost bei Unverträglichkeiten.
Der Hausnotruf ist ein Notfallsystem mit mobiler Funksender-Taste, die rund um die Uhr Hilfekontakte informiert und schnelle Unterstützung gewährleistet.
Verhinderungspflege wird genutzt, wenn die reguläre Pflegeperson z.B. wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt und ermöglicht Ersatzpflege für bis zu vier Wochen jährlich.
Kurzzeitpflege bietet vorübergehende professionelle Pflege nach Krankenhausaufenthalten, wenn eine häusliche Versorgung nicht möglich ist, für maximal vier Wochen pro Jahr.