Über Diakonie-Pflegedienst gGmbH in Vorpommern Sozialstation Ferdinandshof
Die Diakonie-Pflegedienst gGmbH in Vorpommern Sozialstation Ferdinandshof mit Sitz in der Gutshof 1, 17379 Ferdinandshof, bietet ein umfangreiches Angebot an Tagespflegeleistungen für ältere und pflegebedürftige Menschen. Die Einrichtung ermöglicht Betroffenen, tagsüber in einer sicheren und betreuten Umgebung zu verbleiben, wodurch Angehörige entlastet werden.
Leistungen der Tagespflege
Die Tagespflege umfasst insbesondere:
- Grundpflege und Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, wie Körperpflege und Ernährung
- Soziale Betreuung zur Förderung der Gemeinschaft und Vermeidung von Isolation
- Anregende Beschäftigungs- und Freizeitangebote zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten
- Begleitung und Unterstützung bei medizinischer Behandlungspflege im Rahmen der ärztlichen Verordnung
- Ein sicherer und barrierefreier Aufenthalt mit fachlicher Pflege und Betreuung während des Tages
Ziele und Besonderheiten
Die Tagespflege der Diakonie-Pflegedienst gGmbH Vorpommern soll pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben so lange wie möglich ermöglichen. Dabei wird großen Wert auf eine individuelle und ganzheitliche Betreuung gelegt, die sowohl körperliche als auch psychosoziale Bedürfnisse berücksichtigt. Das Angebot richtet sich an Menschen, die zu Hause leben, aber tagsüber Unterstützung oder Gesellschaft benötigen.
Kontakt und Anmeldung
Interessierte finden die Sozialstation an der Adresse Gutshof 1, 17379 Ferdinandshof. Für weitere Informationen und Anmeldungen empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme, um individuelle Bedürfnisse und Betreuungsmöglichkeiten zu besprechen.
Offizielle Beratung in in Ferdinandshof
Für eine umfassende und unabhängige Beratung zu Pflegeleistungen und Tagespflege können sich Angehörige und Pflegebedürftige an den Pflegestützpunkt oder die örtlichen sozialen Beratungsstellen wenden. Die Gemeinde Ferdinandshof bietet zudem Informationen und Unterstützung zu kommunalen Pflegeangeboten. Weiterführende, offizielle Informationen zum Thema Pflege und Tagespflege erhalten Ratsuchende auf den Webseiten der Bundes- und Landespflegeorganisationen sowie auf der Startseite der Stadt Ferdinandshof.
Besondere Merkmale
Individuelle Pflege in gewohnter Umgebung
Die Diakonie-Pflegedienst gGmbH in Vorpommern Sozialstation Ferdinandshof ermöglicht pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause mit maßgeschneiderten Leistungen wie Krankenpflege, Verhinderungspflege und Beratung zur Organisation von Pflegemaßnahmen.
Aktive Tagesgestaltung und liebevolle Betreuung
An der Sozialstation Ferdinandshof steht eine liebevolle Betreuung mit aktivem Tagesprogramm im Mittelpunkt, um den Alltag der Betroffenen so angenehm und abwechslungsreich wie möglich zu gestalten.
Nah am Kunden und regional verwurzelt
Mit mehreren Standorten in Vorpommern, darunter Ferdinandshof, ist der Pflegedienst eng mit der Region verbunden und bietet professionelle Unterstützung von Ahlbeck bis Züssow.
Leistungsübersicht
- Tagespflege
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Demenzbetreuung
- Pflegeberatung
- Verhinderungspflege
- Hauswirtschaftliche Hilfe
Häufige Fragen zu Diakonie-Pflegedienst gGmbH in Vorpommern Sozialstation Ferdinandshof
Die Diakonie-Pflegedienst gGmbH in Vorpommern Sozialstation Ferdinandshof bietet umfassende Tagespflege für ältere Menschen an, darunter Betreuung, Pflege und soziale Aktivitäten. Zu den Leistungen gehören die Unterstützung bei der Körperpflege, die Begleitung bei Alltagsaufgaben sowie die Organisation von Freizeitangeboten und gemeinsamen Mahlzeiten.
Ein typischer Tag in der Tagespflege beginnt mit der Begrüßung und der Unterstützung beim Ankommen, gefolgt von gemeinsamen Aktivitäten wie Gedächtnistraining, Bewegungsübungen oder kreativen Beschäftigungen. Im Laufe des Tages gibt es regelmäßige Pausen, gemeinsame Mahlzeiten und individuelle Betreuung, bevor die Teilnehmenden am Nachmittag wieder nach Hause gebracht werden.
Die Kosten für die Tagespflege setzen sich aus den Pflegekosten und den Kosten für die Verpflegung zusammen. Die Pflegekosten werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, während die Verpflegungskosten von den Eltern oder Angehörigen getragen werden können, wobei eine Übernahme dieser Kosten unter bestimmten Voraussetzungen beim örtlichen Jugendamt beantragt werden kann.
Ja, es gibt einen Fahrdienst, der die Teilnehmenden zur Tagespflege und nach Hause bringt. Dieser Service wird angeboten, um die Teilnahme an der Tagespflege für ältere Menschen zu erleichtern und sicherzustellen, dass sie sicher und komfortabel transportiert werden.
Für die Antragstellung auf Übernahme der Verpflegungskosten sind ein vollständig ausgefüllter Antrag, aktuelle Arbeitszeitbescheinigungen der Eltern, Bestätigungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters sowie Nachweise zu Einkommen und Belastungen erforderlich. Bei Hauseigentum sind zudem aktuelle Darlehenszinsbescheinigungen und Gebührenbescheide für Müll, Wasser, Wartung der Klärgrube, Schornsteinfeger und Grundsteuer beizufügen.
Die Bearbeitung des Antrags auf Übernahme der Verpflegungskosten erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen und kann einige Wochen dauern. Bei unvollständigen Unterlagen werden diese nachgefordert, was die Bearbeitungszeit verlängern kann.
Die Übernahme der Verpflegungskosten erfolgt ab dem Monat der Antragstellung und ist nicht rückwirkend möglich. Eine rückwirkende Übernahme ist nur in Ausnahmefällen und nach gesonderter Prüfung möglich.
Voraussetzung für die Übernahme der Verpflegungskosten ist ein Betreuungsvertrag zwischen dem Träger der Einrichtung und den Eltern sowie die Vorlage entsprechender Nachweise zur Einkommens- und Belastungssituation. Die Übernahme erfolgt nur, wenn die Belastung unter Berücksichtigung des Einkommens nicht oder nur teilweise zumutbar ist.
Jede Veränderung in der Betreuungszeit, -art oder in der Einkommens- und Belastungssituation muss unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden. Dies betrifft insbesondere Änderungen im Arbeitsverhältnis, im Einkommen oder in der Familienlage.
Die Übernahme der Verpflegungskosten für Hortkinder kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragt werden. Für andere Kinder ist die Übernahme der Verpflegungskosten beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich.