Treppenlift Zuschüsse

Die Anschaffungskosten eines Treppenliftes können durch verschiedene Zuschüsse reduziert werden. Die Pflegekasse bietet bis zu 4.180 Euro ab Pflegegrad 1. Daneben gibt es KfW-Förderungen, regionale Programme und weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Im Überblick

Pflegekasse. Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.180 Euro Zuschuss für Personen mit Pflegegrad.

Weitere Fördermöglichkeiten. KfW-Programme, regionale Förderungen und Zuschüsse von Stiftungen können zusätzlich helfen.

Steuerliche Vorteile. Verbleibende Kosten können als außergewöhnliche Belastung oder Handwerkerleistung abgesetzt werden.

Antragstellung. er Antrag muss vor dem Einbau gestellt und genehmigt werden.

Für viele ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen stellen Treppen im eigenen Zuhause ein großes Hindernis dar. Ein Treppenlift kann hier die Lösung sein, um sich wieder sicher und selbständig zwischen Stockwerken zu bewegen. Doch die Anschaffung eines Treppenlifts ist mit erheblichen Kosten verbunden, die nicht jeder sofort stemmen kann, ohne sein angespartes Geld anzugreifen. Genau an diesem Punkt kommt der Treppenlift Zuschuss ins Spiel. Verschiedene Stellen – vor allem die Pflegekasse – bieten finanzielle Unterstützung und Zuschüsse, damit Pflegebedürftige die Treppenlift Kosten besser stemmen können. In diesem Artikel geben wir einen kurzen Überblick über das Thema und zeigen in Kürze auf, welche Förderung es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Voraussetzungen für einen Treppenlift Zuschuss

Ein Treppenlift Zuschuss wird nicht automatisch an jeden vergeben. Wichtigste Voraussetzungen sind meist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit durch einen vorhandener Pflegegrad. Bereits ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung. Das bedeutet, wenn eine Person Schwierigkeiten beim Treppensteigen hat und offiziell als pflegebedürftig eingestuft ist, kann sie einen Zuschuss für den Treppenlift-Einbau beantragen. Wichtig ist außerdem, dass die Maßnahme (also der Einbau eines Treppenlifts) dazu dient, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern und die eigenständige Lebensführung der Person zu fördern. In der Praxis gilt: Liegt ein Pflegegrad vor und wird der Treppenlift benötigt, um zu Hause besser zurechtzukommen, stehen die Chancen auf einen Zuschuss gut.

Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, sollte dieser zunächst bei der Krankenkasse beantragt werden, da ohne Pflegegrad kein Zuschuss der Pflegekasse möglich ist.

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Darüber hinaus muss der Treppenlift in einem privaten Haushalt eingebaut werden, in dem der Pflegebedürftige lebt. Wohnt die Person in einem Pflegeheim, sind andere Stellen zuständig und andere Regelungen möglich. Außer dem Pflegegrad können je nach zuständigem Träger weitere Voraussetzungen gelten, zum Beispiel ein bestimmter Grad der Behinderung oder ein Nachweis über die Notwendigkeit der Maßnahme durch ein ärztliches Attest. Generell sollte man jeden Fall individuell prüfen und sich bei der zuständigen Stelle – etwa der Krankenkasse oder einer anderen Förderstelle – nach den genauen Voraussetzungen erkundigen.

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Das kostet ein Treppenlift in 2025

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Pflegekasse: Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Person

Die wichtigste Anlaufstelle für einen Treppenlift Zuschuss ist die Pflegekasse der Krankenkasse. Allerdings wird dieser Zuschuss nur gewährt, wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt. Diese gewährt im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung finanzielle Hilfe für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Konkret kann pro pflegebedürftiger Person ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für den Treppenlift und andere Umbaumaßnahmen bewilligt werden. Dieser Betrag gilt für alle Pflegegrade, also egal ob Pflegegrad 1 oder 5 (unabhängig von der früheren Pflegestufe) – die Höhe des Zuschusses ist stets maximal 4.000 bzw. seit 2025 4.180 Euro. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt, hat prinzipiell jede Person Anspruch auf diese Summe. In solchen Fällen können die Zuschüsse gebündelt werden, sodass bei zwei Berechtigten bis zu 8.360 Euro und bei vier Berechtigten sogar bis zu 16.720 Euro für den gemeinsamen Einbau des Treppenlifts zur Verfügung stehen.

Der Zuschuss der Pflegekasse wird als Pauschale für die Maßnahme gewährt. Wichtig: Er wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Außerdem ist zu beachten, dass dieser Zuschuss für den Treppenlift-Kauf und Einbau nur einmal pro Maßnahme gezahlt wird. Sollte sich die Pflegesituation jedoch später deutlich verändern (beispielsweise eine Höherstufung des Pflegegrades oder ein Umzug in eine andere Wohnung), kann unter Umständen ein weiterer Antrag gestellt werden. Die Pflegekasse prüft dann erneut, ob ein erneuter Zuschuss möglich ist. Grundsätzlich sollen diese Mittel dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange zu Hause leben können.

Antragstellung: So beantragen Sie den Zuschuss

Ist ein Pflegegrad bereits vorhanden, kann die Antragstellung für den Treppenlift Zuschuss bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen. In der Regel ist die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse der Ansprechpartner. Tipp: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um die erforderlichen Formulare anzufordern und sich über den genauen Ablauf zu informieren. Der Antrag sollte in jedem Fall vor dem Einbau des Treppenlifts gestellt und genehmigt werden. Zwar muss er nicht unbedingt vor dem Kaufvertrag eingereicht sein, aber die Bewilligung muss vorliegen, bevor der Monteur den Treppenlift installiert, damit die Kostenübernahme gesichert ist.

Bei der Beantragung müssen bestimmte Unterlagen und Angaben eingereicht werden. Dazu gehören in der Regel:

  • Die Versichertendaten der pflegebedürftigen Person (Name, Anschrift, Versicherungsnummer bei der Pflegekasse).

  • Ein Nachweis über den bestehenden Pflegegrad (Bescheid der Pflegeversicherung).

  • Eine Beschreibung der geplanten Maßnahme (z.B. Einbau eines Treppenlifts in einem bestimmten Treppenhaus, ggf. Angabe ob an der Wand oder den Stufen montiert).

  • Ein Kostenvoranschlag bzw. Angebot eines Anbieters über die voraussichtlichen Kosten für einen Treppenlift inklusive Einbau.

  • Eine kurze Begründung, warum der Treppenlift notwendig ist. Hier sollte erläutert werden, welche Schwierigkeiten die Person beim Treppensteigen hat und wie der Lift die Situation verbessert. Oft hilft auch ein ärztliches Attest oder ein Hinweis des Pflegeberaters.

  • Gegebenenfalls Angaben, ob bereits früher ein Zuschuss für eine Wohnungsanpassung erhalten wurde.

HINWEIS

Tipps zur Anstragstellung

Achten Sie darauf, den Antrag vollständig und verständlich auszufüllen. Begründen Sie ausführlich, wie die Maßnahme die Pflege und Mobilität verbessert („Der Treppenlift ermöglicht der Person, wieder das Obergeschoss zu erreichen, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein“). Eine gute Begründung kann dazu beitragen, dass die Pflegekasse den Anspruch erkennt, ohne weitere Rückfragen oder Gutachten einzuholen.

Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, heißt es, auf die Entscheidung zu warten. Die Bearbeitungszeit kann je nach Kasse einige Wochen betragen. Gesetzlich muss die Pflegeversicherung innerhalb von 3 Wochen entscheiden (oder 5 Wochen, falls ein Gutachten erforderlich ist). Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Antwort erhalten, erkundigen Sie sich bei der Kasse nach dem Stand der Dinge. In der Regel erhält man bei Bewilligung einen schriftlichen Bescheid, der die Höhe des genehmigten Zuschusses angibt (oft die vollen 4.180 Euro, wenn die Kosten wenigstens so hoch sind). Nach der Genehmigung steht dem Einbau des Treppenlifts nichts mehr im Wege.

Denken Sie daran, alle Rechnungen und Zahlungsbelege des Treppenlifts gut aufzubewahren. Üblicherweise zahlen Sie den Treppenlift zunächst selbst (abzüglich eventueller anderer Fördermittel) und reichen dann die Rechnungen bei der Pflegekasse ein, um den Zuschuss erstattet zu bekommen. Sollte der Antrag wider Erwarten abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Lassen Sie sich in diesem Fall von der Pflegeberatung Ihrer Krankenkasse oder anderen Beratungsstellen bei der Beantragung unterstützen.

Wichtig: Beginnen Sie mit dem Einbau eines Treppenlifts erst, nachdem Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben. Nur so ist sichergestellt, dass die Kostenübernahme durch die Kasse greift.

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Weitere Zuschussmöglichkeiten und Förderungen

Neben der Pflegekasse gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten, die Ihnen finanzielle Hilfe bei der Anschaffung eines Treppenlifts bieten können. Je nach Situation der Person und Wohnort kommen unterschiedliche Stellen (z. B. Versicherungen oder Behörden) und Programme in Frage. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Optionen vor.

Auch Personen ohne Pflegegrad können unter Umständen Zuschüsse von anderen Stellen erhalten (zum Beispiel von der KfW oder durch regionale Programme).


KfW-Förderung für Barrierefreiheit

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Umbauten zur Altersgerechtigkeit. Über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ konnte man bisher einen Investitionszuschuss (Programm 455-B) für den Abbau von Barrieren erhalten, wozu auch der Einbau eines Treppenlifts zählt. Dieser Zuschuss betrug 10% der Kosten, maximal 5.000 Euro (bei einzelnen Maßnahmen wie einem Treppenlift meist max. 2.500 Euro). Wichtig: Aktuell sind die Zuschussmittel der KfW ausgeschöpft, sodass zeitweise keine neuen Anträge angenommen werden. Alternativ bietet die KfW jedoch günstige Kredite (Programm 159) für den barrierefreien Umbau Ihres Hauses an. Es lohnt sich, die aktuellen Voraussetzungen und Konditionen der KfW-Förderung zu prüfen. Wenn der Zuschusstopf wieder verfügbar ist, gilt: Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer als auch Mieter (mit Einverständnis des Vermieters). Die Beantragung erfolgt direkt bei der KfW vor Beginn der Maßnahme. Bei Bewilligung erhält man nach Abschluss der Arbeiten den Zuschussbetrag ausgezahlt.


Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer und Gemeinden bieten eigene Förderung an, um altersgerechtes Wohnen zu unterstützen. Diese Fördermittel können als Zuschüsse oder als zinsgünstige Darlehen gewährt werden. So haben beispielsweise einige Landesbanken spezielle Programme für Wohnraumanpassungen. Die Voraussetzungen und Fördersummen variieren je nach Region. Oft richten sich regionale Programme an bestimmte Zielgruppen (z.B. Senioren ab einem gewissen Alter, Menschen mit Schwerbehinderung oder bestimmte Einkommensgrenzen). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt oder Ihrem Bundesland nach Fördermöglichkeiten für den Treppenlift. Häufig wissen auch Treppenlift-Firmen über solche lokalen Zuschüsse Bescheid und können beraten, wo ein Antrag sinnvoll ist.


Berufsgenossenschaften und Unfallversicherung

Wenn der Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig wird, kann die Berufsgenossenschaft (BG) oder eine zuständige Unfallkasse einspringen. In solchen Fällen übernimmt die BG unter Umständen die gesamten Kosten für einen Treppenlift, um dem Verunfallten die Mobilität im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass der Bedarf direkt auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Die Beantragung erfolgt über die zuständige Berufsgenossenschaft, meist im Rahmen der Rehabilitation und Unfallfolgen-Abmilderung. Auch hier gilt: Vorher mit der BG abstimmen, bevor Sie den Lift einbauen lassen.


Wohlfahrtsverbände und Stiftungen

Verschiedene gemeinnützige Organisationen, Wohlfahrtsverbände (wie Caritas, Diakonie, DRK) oder Stiftungen bieten mitunter finanzielle Unterstützung für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen. Diese Zuschüsse sind oft zweckgebunden und hängen von den jeweiligen Förderkriterien ab (z.B. Einkommensverhältnisse, Art der Behinderung, regional begrenzt). Es lohnt sich, bei den größeren Verbänden oder speziellen Stiftungen für Barrierefreiheit nachzufragen. Zwar sind solche Töpfe meist begrenzt und können nicht die Hauptkosten tragen, aber als Unterstützung zusätzlich zum Zuschuss der Pflegekasse und eigenen Mitteln kann jeder Euro helfen.


Weitere finanzielle Hilfen je nach Situation

Abhängig von der individuellen Lebenssituation können noch andere Stellen für eine Kostenübernahme in Frage kommen:

  • Rentenversicherung / Integrationsamt: Sollte der Treppenlift benötigt werden, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder einen Arbeitsplatz zu erreichen (z.B. wenn Ihr Arbeitsplatz im oberen Stockwerk liegt), kann über die Deutsche Rentenversicherung oder das Integrationsamt eine Förderung erfolgen. Das Integrationsamt übernimmt in manchen Fällen bis zu 80% der Kosten für technische Hilfen zur beruflichen Eingliederung.

  • Agentur für Arbeit: Ist jemand arbeitsuchend und ein Treppenlift erhöht die Chance, wieder berufstätig zu werden oder an einer Maßnahme teilzunehmen, kann auch die Arbeitsagentur Zuschüsse gewähren.

  • Sozialamt: Wenn alle anderen Stellen (Pflegekasse, KfW, BG etc.) nicht greifen und die finanziellen Mittel der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen, kann im Einzelfall das Sozialamt oder Versorgungsamt unterstützen. Sozialhilfe für Wohnraumanpassung kommt allerdings meist nur zum Tragen, wenn kein anderes Einkommen oder Vermögen verfügbar ist und alle anderen Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Wie man sieht, gibt es viele mögliche Zuschüsse. Es ist ratsam, sich im Vorfeld einen Überblick zu verschaffen und ruhig mehrere Anträge zu stellen. Viele Zuschüsse und Förderungen lassen sich kombinieren. Wichtig ist nur, dass Sie den jeweiligen Antrag immer vor Durchführung der Maßnahme stellen.

Treppenlift Kosten: Was kostet ein Treppenlift?

Auch mit Zuschüssen bleibt oft ein Eigenanteil bestehen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Kosten bei der Anschaffung eines Treppenlifts auf einen zukommen. Die Treppenlift Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Modell des Treppenlifts: Es gibt Sitzlifte (mit Klappsitz), Plattformlifte (für Rollstühle) und Hublifte für kleinere Treppenhöhen. Ein einfacher Sitzlift ist meist günstiger als ein aufwendiger Plattform- oder Hublift.

  • Treppenverlauf: Ein gerader Treppenlift für eine einfache gerade Treppe ist technisch am simpelsten und damit am preiswertesten. Sobald die Treppen Kurven, Wendeln oder Zwischenpodeste haben, muss eine Maßanfertigung der Schienen erfolgen, was die Kosten erhöht.

  • Einbau und Schienenlänge: Längere Treppen oder über mehrere Etagen benötigen mehr Schienenelemente. Auch der Aufwand für den Einbau des Treppenlifts kann je nach baulichen Gegebenheiten variieren.

  • Neue oder gebrauchte Komponenten: Werden Teile des Lifts (z.B. der Sitz oder Antrieb) gebraucht verwendet, kann dies günstiger sein.

  • Zusatzfunktionen: Spezielle Sitze, automatisches Hochklappen, fernbedienbare Funktionen oder Design-Wünsche erhöhen den Preis.

Eine pauschale Summe lässt sich nicht nennen, doch ein Überblick: Die Kosten für einen Treppenlift in einem Einfamilienhaus mit gerader Treppe beginnen ungefähr bei 3.000 bis 5.000 Euro (einfaches Modell inklusive Einbau). Handelt es sich um eine kurvige Treppe über mehrere Etagen, kann der Preis schnell 10.000 bis 15.000 Euro oder mehr betragen. Plattformlifte für Rollstühle liegen ebenfalls meist im oberen vierstelligen oder fünfstelligen Bereich. Diese Zahlen verdeutlichen, warum Zuschüsse so wichtig sind – selbst mit dem maximalen Zuschuss der Pflegekasse von 4.180 Euro bleibt oft noch ein erheblicher Eigenanteil. Daher sollte man sich gut informieren und verschiedene Angebote einholen, um einen passenden Lift zum besten Preis zu finden.

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Treppenlift neu oder gebraucht kaufen?

Um Kosten zu sparen, denken viele über einen gebrauchten Treppenlift nach. Tatsächlich bieten einige Treppenlift Anbieter überholte, gebrauchte Liftsysteme an. Dabei werden etwa der Sitz und der Antrieb wiederverwendet, während die Schiene meist neu an Ihre Treppe angepasst gefertigt wird (denn gerade bei kurvigen Treppen passt eine gebrauchte Schiene selten auf ein anderes Treppenhaus). Ein gebrauchter Lift kann gegenüber der Neuanschaffung einige hundert bis wenige tausend Euro Kosten sparen. Wichtig ist, dass auf die Technik Gewährleistung gegeben wird und der Einbau professionell erfolgt.

Ein neuer Treppenlift hat den Vorteil, dass alles fabrikneu ist und meist die neueste Technik sowie volle Garantie mitkommt. Gebrauchte Treppenlifte sind dagegen günstiger und können eine gute Lösung sein, wenn Ihr Budget begrenzt ist. Auch für den Zuschuss macht es keinen Unterschied, ob der Lift neu oder gebraucht ist – die Pflegekasse und andere Stellen fördern beides, solange der Bedarf begründet ist. Lassen Sie sich von seriösen Fachfirmen beraten, ob in Ihrem Fall ein Gebrauchtkauf sinnvoll ist. In jedem Fall sollte man mindestens zwei Angebote vergleichen, um ein Gefühl für den Preis zu bekommen.

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Einbau eines Treppenlifts: Ablauf und Hinweise

Der Einbau eines Treppenlifts geht oft schneller vonstatten, als viele denken. Wenn der Treppenlift einmal hergestellt und alle Teile vorhanden sind, dauert die Montage in einem Einfamilienhaus meist nur wenige Stunden bis zu einem Tag. Fachmonteure befestigen dabei die Schiene entweder an den Stufen oder an der Wand entlang der Treppen. In den meisten Fällen sind keine großen Umbaumaßnahmen im Haus notwendig – der Lift wird passgenau angefertigt, ohne dass die Substanz der Treppe stark verändert werden muss. Bohrungen an den Stufen oder Wänden werden so vorgenommen, dass die Maßnahme rückstandsfrei wieder entfernbar ist.

Vor dem Einbau ist es wichtig, den richtigen Platz für Ladestation und Parkposition des Lifts festzulegen. Die Monteure erklären Ihnen nach der Installation genau die Nutzung und Sicherheitsfunktionen. Planen Sie den Einbau mit der Fachfirma so, dass er kurz nach der Zuschuss-Bewilligung stattfinden kann. Viele Anbieter können innerhalb weniger Wochen liefern. Warten Sie aber die Genehmigung unbedingt ab, damit Sie auf der sicheren Seite bei der Kostenübernahme sind. Nach dem Einbau sollte der Treppenlift ausgiebig getestet werden – lassen Sie sich die Bedienung in Ruhe zeigen und alles so lange erklären, bis Sie sich im Umgang sicher fühlen.


Steuerliche Aspekte: Treppenlift von der Steuer absetzen

Die finanzielle Entlastung hört bei Zuschüssen nicht auf. Zusätzlich können Sie unter Umständen einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Ein Treppenlift kann als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer angesetzt werden, sofern er aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung notwendig ist. Das Finanzamt erkennt die Ausgaben an, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – beispielsweise muss die Notwendigkeit medizinisch belegt sein (Attest) und die Kosten dürfen nicht bereits komplett von anderer Seite übernommen sein. Bei der Steuererklärung können Sie die verbleibenden Kosten für einen Treppenlift (abzüglich erhaltene Zuschüsse) in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eintragen. Liegt die Belastung über der zumutbaren Eigenbelastung, wirkt sich das steuermindernd aus. So können Sie letztlich einen Teil der Treppenlift-Ausgaben von der Steuer absetzen.

Alternativ oder zusätzlich kann man den Einbau des Treppenlifts unter die haushaltsnahen Handwerkerleistungen fassen. Das bedeutet, dass Sie 20% der Lohnkosten für Installation und Wartung direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen können (bis maximal 1.200 Euro im Jahr). Diese Förderung über die Steuer ist unabhängig vom Pflegegrad und steht quasi jedem Hausbesitzer oder Mieter zu, der einen Treppenlift einbauen lässt. Heben Sie dafür die Handwerkerrechnung gut auf und reichen Sie sie mit der Steuererklärung ein. Steuerliche Regelungen können kompliziert sein – im Zweifel ziehen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzu, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und den Treppenlift bestmöglich von der Steuer abzusetzen.

Kauf eines Treppenlifts: Tipps zur Auswahl

Bevor man sich für den Kauf eines Treppenlifts entscheidet, sollte man verschiedene Angebote und Modelle vergleichen. Der Markt der Treppenlift Anbieter ist groß, und die Preise und Leistungen können sich deutlich unterscheiden. Hier einige Tipps für den Treppenlift Kauf:

  • Bedarf analysieren: Überlegen Sie gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person, welcher Lift am besten passt. Ist ein einfacher Sitzlift ausreichend oder wird eine Plattform für den Rollstuhl benötigt? Welche Etagen sollen verbunden werden? Die Antwort auf diese Fragen bestimmt das geeignete Modell.

  • Angebote einholen: Kontaktieren Sie mehrere Treppenlift Anbieter und lassen Sie sich vor Ort beraten. Seriöse Anbieter erstellen kostenlos einen Kostenvoranschlag. Fragen Sie nach dem Gesamtpreis inklusive Einbau und Service. Vergleichen Sie mindestens 2-3 Angebote, um ein Gefühl für den marktüblichen Preis zu bekommen.

  • Zuschussberatung: Ein guter Anbieter unterstützt Sie auch bei der Frage der Förderung. Manche Firmen haben Erfahrung mit der Antragstellung bei der Pflegekasse oder kennen regionale Zuschussmöglichkeiten. Nutzen Sie dieses Wissen.

  • Qualität und Sicherheit: Achten Sie auf prüfbare Qualitätsnachweise (TÜV-Zertifikate, CE-Kennzeichen) des Lifts. Der Treppenlift soll vor allem sicher sein, aber auch leise und komfortabel. Machen Sie nach Möglichkeit eine Probefahrt bei einem Mustereinbau oder im Ausstellungszentrum des Anbieters.

  • Vertrag und Konditionen: Prüfen Sie, welche Garantie der Hersteller gibt (üblich sind 2 Jahre, teils verlängerbar). Klären Sie, wie lange Ersatzteile verfügbar sind und wie schnell ein Techniker bei Störungen kommen kann. Schauen Sie sich auch Wartungsverträge an: Regelmäßige Wartung erhöht die Lebensdauer des Lifts.


Garantie und Service nach dem Kauf

Ein Treppenlift ist eine langfristige Investition. Deshalb sollten nicht nur Anschaffung und Einbau reibungslos verlaufen, sondern auch danach muss alles gut betreut sein. Informieren Sie sich über den Kundenservice des Anbieters: Gibt es eine Hotline bei Fragen oder Problemen? Bietet der Händler einen Notdienst, falls der Lift einmal ausfällt? Gerade für pflegebedürftige Senioren ist es vor allem wichtig, dass der Lift jederzeit einsatzbereit bleibt. Eine Garantie deckt anfängliche Mängel ab, aber auch nach Ablauf der Garantie sollte ein Ansprechpartner erreichbar sein. Viele Anbieter bieten Wartungspakete an, die jährliche Überprüfungen und einen Rabatt auf Reparaturen enthalten. So können Sie sicherstellen, dass der Lift immer in Schuss ist.

Denken Sie auch daran, dass die Pflegekasse unter Umständen erneut hilft, wenn später Umbauten oder Anpassungen nötig werden. Bleiben Sie mit Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegeberatung in Kontakt, falls sich der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person verändert. Für den Moment aber dürfen Sie sich darauf freuen, dass mit dem richtigen Treppenlift und den passenden Zuschüssen die Hürde Treppensteigen überwunden wird und die Mobilität in den eigenen vier Wänden deutlich steigt.

RATGEBER

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Die häufigsten Fragen im Überblick

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Zuletzt aktualisiert: 22. April 2025, 13:07
Quellen
  1. Folgt in Kürze: test.de