Der Alltag in der häuslichen Pflege ist oft von festen Routinen geprägt. Eine der wichtigsten und gleichzeitig sensibelsten Aufgaben ist die Medikamentengabe. Doch was passiert, wenn der Apotheker plötzlich eine andere Schachtel über den Tresen reicht? Das gewohnte Präparat wurde durch ein Generikum ausgetauscht. Die neue Tablette ist vielleicht größer, dicker, hat eine rauere Oberfläche oder eine völlig andere Form als das Original. Für Senioren, die ohnehin unter Dysphagie (Schluckbeschwerden) leiden, wird die Einnahme nun zur Qual oder schlichtweg unmöglich. Der erste Impuls vieler pflegender Angehöriger ist verständlich und gut gemeint: Die Tablette wird kurzerhand in den Mörser gelegt, zu feinem Pulver zerstoßen und unter den Joghurt, den Apfelmus oder in ein Glas Wasser gemischt. Das Problem ist scheinbar gelöst, der Senior hat sein Medikament eingenommen. Doch genau hier verbirgt sich eine massive, oft lebensbedrohliche Gefahr. Das eigenmächtige Mörsern, Zerkleinern oder Teilen von Medikamenten ohne ärztliche oder apothekerliche Rücksprache kann die Wirkung des Arzneimittels drastisch verändern. Es kann zu schweren Überdosierungen, massiven Nebenwirkungen oder einem kompletten Wirkungsverlust führen. Als pflegender Angehöriger stehen Sie in der Verantwortung, die medikamentöse Therapie sicherzustellen. Um schwerwiegende Fehler zu vermeiden, ist ein tiefgreifendes Verständnis darüber unerlässlich, warum Tabletten so beschaffen sind, wie sie sind, und welche sicheren Alternativen es gibt, wenn das Schlucken schwerfällt.
Schluckbeschwerden sind im fortgeschrittenen Alter keine Seltenheit. Der medizinische Fachbegriff hierfür lautet Dysphagie. Oft entwickelt sich diese Problematik schleichend, sodass sie von Angehörigen erst spät bemerkt wird. Der Schluckakt ist ein hochkomplexer Vorgang, an dem mehr als 50 Muskeln und zahlreiche Nerven beteiligt sind. Ein reibungsloser Ablauf erfordert eine perfekte Koordination, die im Alter durch verschiedene Faktoren gestört werden kann.
Selbst bei gesunden Senioren verändert sich der Schluckapparat. Mediziner sprechen hier von der Presbyphagie (Altersschlucken). Die Muskulatur im Mund- und Rachenraum baut ab, die Gewebeelastizität nimmt ab und die Produktion von Speichel, der als natürliches Gleitmittel für Nahrung und Medikamente dient, verringert sich drastisch. Viele ältere Menschen leiden unter ständiger Mundtrockenheit, was das Schlucken von trockenen, rauen Tabletten enorm erschwert. Die Tablette bleibt buchstäblich "im Halse stecken" oder klebt am Gaumen fest.
Neben dem natürlichen Alterungsprozess sind es vor allem alterstypische Begleiterkrankungen, die eine schwere Dysphagie auslösen. Dazu gehören:
Neurologische Erkrankungen: Nach einem Schlaganfall (Apoplex) sind Schluckstörungen eine der häufigsten Komplikationen. Auch bei Parkinson, Multipler Sklerose oder ALS ist die Nervensteuerung der Schluckmuskulatur massiv beeinträchtigt.
Demenzieller Abbau: Bei fortgeschrittener Alzheimer-Demenz vergessen die Betroffenen oft, wie man schluckt, oder behalten Nahrung und Tabletten über Stunden in den Wangentaschen (sogenanntes "Hamstern").
Tumorerkrankungen: Krebserkrankungen im Kopf-Hals-Bereich oder an der Speiseröhre stellen mechanische Hindernisse dar.
Zahnprobleme: Ein schlecht sitzender Zahnersatz oder fehlende Zähne erschweren das Einspeicheln und Vorbereiten des Schluckaktes.
Schluckbeschwerden bei Tabletten sind oft nur die Spitze des Eisbergs. Achten Sie auf folgende Warnsignale im Pflegealltag, die auf eine unerkannte Dysphagie hindeuten:
Häufiges Räuspern oder Husten während oder direkt nach dem Essen, Trinken oder der Tabletteneinnahme.
Eine "gurgelnde" oder belegte Stimme nach dem Schlucken (ein Zeichen, dass Flüssigkeit oder Speichel in Richtung Luftröhre geflossen ist).
Herauswürgen von Tabletten oder Verweigerung der Medikamenteneinnahme.
Unerklärliche Gewichtsabnahme oder wiederkehrende Lungenentzündungen (Aspirationspneumonie), verursacht durch in die Lunge gelangte Speisereste oder Tablettenpartikel.
Häufiges Räuspern nach dem Trinken kann ein erstes Warnsignal sein.
Um zu verstehen, warum Sie plötzlich vor dem Problem einer unschluckbaren Tablette stehen, müssen wir einen kurzen Blick auf das deutsche Gesundheitssystem werfen. Viele Angehörige sind verunsichert, wenn die Apotheke ein Präparat aushändigt, das völlig anders aussieht als das Medikament, das der Senior seit Jahren problemlos eingenommen hat.
Ein Generikum (Plural: Generika) ist ein Nachahmerpräparat. Wenn der Patentschutz für ein neu entwickeltes Medikament (das Originalpräparat) nach in der Regel 10 bis 15 Jahren abläuft, dürfen andere Pharmaunternehmen diesen Wirkstoff ebenfalls herstellen und verkaufen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Generikum exakt den gleichen Wirkstoff in exakt der gleichen Menge enthalten muss wie das Original. Es muss zudem die gleiche Bioäquivalenz aufweisen – das heißt, der Wirkstoff muss in gleicher Geschwindigkeit und Konzentration an den Wirkort im Körper gelangen.
Während der Wirkstoff identisch sein muss, haben die Hersteller von Generika große Freiheiten bei den sogenannten Hilfsstoffen. Diese Stoffe sind entscheidend für die Galenik (die Herstellung und Formgebung des Arzneimittels). Sie bestimmen:
Die Größe und Form der Tablette (rund, oval, flach, gewölbt).
Die Farbe und den Geschmack.
Die Art des Überzugs (glatter Filmüberzug, raue Oberfläche).
Die verwendeten Bindemittel (z.B. Laktose, Stärke), was für Allergiker oder Menschen mit Unverträglichkeiten wichtig sein kann.
Genau hier entsteht das Problem für Senioren mit Schluckbeschwerden: Das Originalpräparat war vielleicht eine kleine, glatte, ovale Filmtablette, die mühelos den Rachen hinunterglitt. Das neue Generikum ist hingegen eine große, runde, raue Kreidetablette, die sofort auf der trockenen Zunge kleben bleibt.
Warum bekommen Sie überhaupt das Generikum, wenn der Arzt doch "wie immer" das Rezept ausgestellt hat? Das liegt an den Rabattverträgen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach § 130a SGB V. Krankenkassen schließen mit bestimmten Pharmaherstellern Verträge ab, um Medikamente günstiger einzukaufen. Die Apotheken sind gesetzlich streng dazu verpflichtet, das Rabattpräparat der jeweiligen Krankenkasse herauszugeben, sofern der Arzt den Wirkstoff verordnet hat. Der Apotheker darf Ihnen das gewohnte Originalpräparat oder ein leichter zu schluckendes Generikum nicht einfach so geben, es sei denn, Sie zahlen es komplett aus eigener Tasche. Dies führt zu ständigen Wechseln der Präparate, je nachdem, mit welchem Hersteller die Krankenkasse gerade einen Vertrag hat.
Kommen wir nun zum Kern des Problems. Die neue Tablette ist zu groß, der Senior kann sie nicht schlucken. Der Griff zum Mörser erscheint logisch. Doch bei bestimmten Arzneiformen ist das Zerkleinern ein absolutes Tabu. Durch das Mörsern zerstören Sie die komplexe Galenik (den pharmazeutischen Aufbau) der Tablette. Das kann fatale Folgen haben. Hier sind die fünf wichtigsten Medikamenten-Typen, die Sie unter keinen Umständen zerkleinern, mörsern oder teilen dürfen:
Der Begriff "Retard" (oft auf der Verpackung gekennzeichnet mit Kürzeln wie ret., depot, uno, long oder ZOK) bedeutet, dass der Wirkstoff nicht auf einmal, sondern langsam und kontinuierlich über einen längeren Zeitraum (z.B. über 12 oder 24 Stunden) an den Körper abgegeben wird. Dies wird erreicht, indem der Wirkstoff in eine Art Gerüst (Matrix) eingebettet ist oder die Tablette einen speziellen Überzug hat, der sich nur sehr langsam auflöst. Was passiert beim Mörsern? Wenn Sie eine Retardtablette zerkleinern, zerstören Sie diesen Verzögerungsmechanismus komplett. Der gesamte Wirkstoff, der eigentlich für 24 Stunden gedacht war, wird schlagartig im Magen freigesetzt. Mediziner nennen dies Dose Dumping (Dosis-Sturzflut). Die Folgen sind dramatisch: Zunächst kommt es zu einer massiven, oft toxischen Überdosierung. Handelt es sich beispielsweise um ein Blutdruckmedikament, kann der Blutdruck lebensgefährlich abfallen. Handelt es sich um ein starkes Schmerzmittel (Opiat), kann die plötzliche Überdosis zu einem Atemstillstand führen. Nach dieser anfänglichen Überdosis fehlt dem Körper dann für den Rest des Tages der Wirkstoff – es kommt zur Unterdosierung.
Einige Wirkstoffe sind sehr empfindlich und würden durch die aggressive Magensäure sofort zerstört werden. Andere Wirkstoffe (wie bestimmte Rheuma- oder Schmerzmittel) sind extrem aggressiv zur Magenschleimhaut und würden bei direktem Kontakt Magengeschwüre auslösen. Um dies zu verhindern, werden diese Tabletten mit einem magensaftresistenten Überzug versehen. Dieser Überzug widersteht der Säure im Magen und löst sich erst im basischen Milieu des Dünndarms auf, wo der Wirkstoff sicher aufgenommen wird. Solche Medikamente erkennen Sie oft an Zusätzen wie mups oder magensaftresistent im Namen. Was passiert beim Mörsern? Das Mörsern zerstört den Schutzmantel. Die Magensäure zersetzt den ungeschützten Wirkstoff, wodurch das Medikament völlig wirkungslos wird. Oder aber der aggressive Wirkstoff greift die ungeschützte Magenwand an, was zu schweren Schmerzen, Gastritis oder gefährlichen Magenblutungen führen kann.
Viele Kapseln bestehen aus einer Gelatinehülle, in der sich Hunderte winzige Kügelchen (Pellets) befinden. Oft sind diese Pellets selbst wieder magensaftresistent oder retardiert. Darf man Kapseln öffnen? Das Öffnen der Kapselhülle ist bei manchen Präparaten erlaubt, bei anderen streng verboten. Selbst wenn das Öffnen erlaubt ist, dürfen die darin enthaltenen Pellets niemals zerkaut oder gemörsert werden. Ob eine Kapsel geöffnet und der Inhalt über weiche Nahrung (z.B. Apfelmus) gestreut werden darf, muss immer im Einzelfall im Beipackzettel geprüft oder beim Apotheker erfragt werden.
Diese Tabletten sind dafür konzipiert, dass sie auf der Zunge zergehen (Schmelztabletten) oder unter die Zunge gelegt werden (Sublingualtabletten). Der Wirkstoff wird hier direkt über die Mundschleimhaut in den Blutkreislauf aufgenommen, was besonders schnell geht und den Umweg über Magen und Leber erspart. Was passiert beim Mörsern? Werden diese Tabletten gemörsert und mit Flüssigkeit geschluckt, gelangen sie in den Magen. Dort können sie oft nicht richtig resorbiert werden oder werden von der Leber abgebaut, bevor sie wirken können (der sogenannte First-Pass-Effekt). Das Medikament verliert seine Wirkung.
Hier geht es nicht nur um die Sicherheit des Patienten, sondern auch um Ihre Sicherheit als pflegender Angehöriger. Bestimmte Medikamente sind hochpotente Zellgifte. Dazu gehören:
Zytostatika (Medikamente zur Krebsbehandlung)
Hormonpräparate (z.B. Antiandrogene, starke Schilddrüsenhormone)
Immunsuppressiva (Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken)
Bestimmte Antibiotika und Virostatika
Was passiert beim Mörsern? Beim Zerkleinern im Mörser entsteht unweigerlich feiner Tablettenstaub. Wenn Sie diesen Staub einatmen oder über die Haut an den Händen aufnehmen, nehmen Sie das Medikament selbst ein. Bei Krebspatienten-Medikamenten können Sie als Pflegender dadurch schwerste gesundheitliche Schäden erleiden. Schwangere Frauen dürfen solche Medikamente nicht einmal ohne Handschuhe berühren, da sie das ungeborene Kind schädigen können (teratogene Wirkung).
Achtung: Nicht jede Tablette darf einfach im Mörser zerkleinert werden.
Ein besonders weit verbreiteter Irrtum in der häuslichen Pflege betrifft die Rille auf einer Tablette. Viele Angehörige denken: "Die Tablette hat eine Rille, also darf ich sie teilen und zerkleinern."Das ist ein fataler Trugschluss! Die Pharmaindustrie unterscheidet strikt zwischen zwei Arten von Rillen:
Nur eine echte Teilungsrille garantiert, dass der Wirkstoff in beiden Tablettenhälften exakt gleich verteilt ist. Wenn Sie diese Tablette an der Rille teilen, erhalten Sie zwei Hälften mit exakt 50 Prozent der Wirkstoffdosis. Ob eine Rille eine echte Teilungsrille ist, steht ausdrücklich im Beipackzettel.
Viele Tabletten haben Rillen, die rein optischen Zwecken dienen oder lediglich dazu da sind, die Tablette besser von anderen unterscheiden zu können. Manchmal hilft die Rille auch nur, eine große Tablette zu brechen, damit sie leichter zu schlucken ist – aber der Wirkstoff ist in der Tablette nicht gleichmäßig verteilt! Wenn Sie eine solche Tablette teilen, kann die eine Hälfte 80 Prozent des Wirkstoffs enthalten und die andere nur 20 Prozent. Sie würden den Patienten an einem Tag massiv überdosieren und am nächsten Tag unterdosieren. Faustregel: Eine Rille bedeutet nicht automatisch, dass die Tablette geteilt oder gar gemörsert werden darf!
Wenn Sie vor dem Problem stehen, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger das neue Generikum nicht schlucken kann, dürfen Sie nicht raten. Gehen Sie systematisch vor, um die absolute Sicherheit zu gewährleisten.
Der erste und wichtigste Schritt ist das Lesen des Beipackzettels. Suchen Sie nach dem Abschnitt "Wie ist das Medikament einzunehmen?" oder "Art der Anwendung". Achten Sie auf Formulierungen wie:
"Die Tablette unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit schlucken." -> Nicht mörsern! Nicht kauen!
"Die Tablette darf nicht geteilt werden." -> Weder teilen noch mörsern!
"Die Tablette kann in gleiche Dosen geteilt werden." -> Teilen ist erlaubt. Ob Mörsern erlaubt ist, ist damit noch nicht gesagt.
"Die Kapsel kann geöffnet und der Inhalt in weiche Nahrung gestreut werden. Die Pellets dürfen nicht zerkaut werden." -> Öffnen ja, Mörsern nein.
Beipackzettel sind oft schwer verständlich und im Juristendeutsch verfasst. Die sicherste und schnellste Methode ist ein Anruf oder ein Besuch in Ihrer Stammapotheke. Apotheker haben Zugriff auf spezielle pharmazeutische Datenbanken. Sie können mit wenigen Klicks exakt prüfen, ob das spezifische Generikum (von genau diesem Hersteller!) mörserbar ist, ob es über eine Sonde verabreicht werden darf und ob es mit bestimmten Lebensmitteln (wie Milch oder Joghurt) interagiert. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt ausdrücklich davor, Medikamente ohne Rücksprache mit Fachpersonal in ihrer Form zu verändern. Nutzen Sie die Expertise Ihrer Apotheke vor Ort.
Wenn das Mörsern verboten ist und der Senior die Tablette absolut nicht schlucken kann, sind Sie nicht machtlos. Es gibt zahlreiche professionelle und erprobte Methoden, um die Medikamenteneinnahme zu erleichtern.
Die eleganteste Lösung ist der Wechsel der Darreichungsform. Wenn das Schlucken von festen Formen unmöglich wird, sprechen Sie mit dem behandelnden Arzt. Für fast alle gängigen Wirkstoffe gibt es Alternativen:
Tropfen und Säfte (Liquida): Ideal für Patienten mit schwerer Dysphagie. Die Dosis lässt sich zudem oft feiner einstellen.
Brausetabletten: Werden in Wasser aufgelöst und einfach getrunken.
Schmelztabletten: Zergehen von selbst auf der Zunge.
Transdermale therapeutische Systeme (TTS): Wirkstoffpflaster, die auf die Haut geklebt werden. Besonders häufig bei starken Schmerzmitteln (Fentanyl, Buprenorphin) oder bei Demenz-Medikamenten (Rivastigmin). Der Wirkstoff wird kontinuierlich über die Haut aufgenommen – ideal bei völliger Schluckunfähigkeit.
Zäpfchen (Suppositorien): Eine gute Alternative bei Übelkeit, Erbrechen oder wenn der Patient die Nahrungsaufnahme komplett verweigert.
WICHTIG: Das Aut-idem-Kreuz Wenn der Arzt eine gut schluckbare Form (oder das Originalpräparat) gefunden hat, kann er verhindern, dass die Apotheke dieses gegen ein unschluckbares Generikum austauscht. Dazu muss der Arzt auf dem Rezept das sogenannte "Aut-idem-Kreuz" (lateinisch für "oder das Gleiche") setzen. Ist dieses Feld angekreuzt, ist der Apotheker gesetzlich gezwungen, exakt das verordnete Präparat abzugeben, unabhängig von bestehenden Rabattverträgen der Krankenkasse. Bitten Sie den Arzt um dieses Kreuz, wenn ein Präparatewechsel medizinisch nicht vertretbar ist (z.B. wegen erwiesener Schluckunfähigkeit des Generikums).
Wenn die Tablette geschluckt werden muss, aber zu groß oder zu rau ist, bieten medizinische Schluckhilfen eine hervorragende Lösung:
Tabletten-Schluckgel: Dies ist ein spezielles, oft leicht aromatisiertes Gel (z.B. mit Vanille- oder Himbeergeschmack). Die Tablette wird auf einen Löffel gelegt und großzügig mit dem Gel ummantelt. Das Gel überdeckt den unangenehmen Eigengeschmack der Tablette und macht sie extrem rutschig. Sie gleitet mühelos durch den Rachen und die Speiseröhre, ohne hängen zu bleiben. Das Gel ist so zusammengesetzt, dass es die Wirkstofffreisetzung im Magen nicht behindert.
Schluckfolien: Ähnliches Prinzip. Die Tablette wird in eine hauchdünne, geschmacksneutrale Folie eingewickelt, die im Kontakt mit Speichel extrem gleitfähig wird und sich erst im Magen auflöst.
Oft scheitert die Einnahme an einer falschen Technik. Viele Menschen legen den Kopf instinktiv weit in den Nacken, wenn sie eine Tablette schlucken wollen. Bei Senioren mit Dysphagie ist das fatal, da sich dadurch die Atemwege öffnen und die Gefahr des Verschluckens (Aspiration) extrem steigt. Nutzen Sie stattdessen diese zwei bewährten Techniken: 1. Der Tabletten-Nick-Trick (Für normale, schwere Tabletten)
Die Tablette auf die Zunge legen.
Einen großen Schluck Wasser in den Mund nehmen, aber noch nicht schlucken.
Den Kopf leicht nach vorne neigen (Richtung Brust).
In dieser nach vorne geneigten Haltung schlucken.
Warum es funktioniert: Schwere Tabletten sinken im Wasser nach unten. Neigt man den Kopf nach vorne, sinkt die Tablette in Richtung Rachen und wird mit dem Wasserstrom perfekt hinuntergespült. Gleichzeitig schließt sich durch das Neigen des Kopfes die Luftröhre, was das Verschlucken verhindert.
2. Der Kapsel-Trick (Für leichte Kapseln)
Die Kapsel auf die Zunge legen.
Einen Schluck Wasser in den Mund nehmen.
Den Kopf leicht nach unten/vorne neigen.
Warum es funktioniert: Kapseln sind leicht und schwimmen an der Wasseroberfläche. Neigt man den Kopf nach vorne, schwimmt die Kapsel nach oben – also direkt in Richtung Rachen – und lässt sich mühelos schlucken.
Wenn das Mörsern ausnahmsweise erlaubt ist (nach Rücksprache mit Apotheker oder Arzt!), mischen Angehörige das Pulver gerne unter Nahrung. Hier ist höchste Vorsicht geboten, da Lebensmittel die Wirkung von Medikamenten massiv beeinflussen können:
Milch und Milchprodukte (Joghurt, Quark, Käse): Das darin enthaltene Calcium bindet viele Wirkstoffe (insbesondere Antibiotika, Osteoporose-Medikamente und Schilddrüsenhormone) zu großen Komplexen. Der Körper kann diese Komplexe nicht mehr aufnehmen, das Medikament wird ungenutzt ausgeschieden.
Grapefruitsaft: Blockiert Enzyme in der Leber, die für den Abbau von Medikamenten zuständig sind. Dies kann zu lebensgefährlichen Überdosierungen führen (z.B. bei Cholesterinsenkern oder Blutdruckmitteln).
Schwarzer und grüner Tee: Die Gerbstoffe (Tannine) können die Aufnahme von Eisenpräparaten und bestimmten Psychopharmaka behindern.
Mischen Sie gemörserte Tabletten (sofern erlaubt) am besten unter einen Löffel Apfelmus oder geben Sie sie in ein Glas stilles Wasser. Achten Sie darauf, dass der Senior das gesamte Glas austrinkt, damit keine Wirkstoffreste am Boden zurückbleiben.
Spezielles Schluckgel kann die Medikamenteneinnahme im Pflegealltag deutlich erleichtern.
Das Richten und Verabreichen von Medikamenten ist eine hochverantwortungsvolle Aufgabe. Wenn Sie als pflegender Angehöriger unsicher sind oder die Situation mit Schluckbeschwerden und wechselnden Generika zu komplex wird, müssen Sie diese Last nicht alleine tragen.
Die Medikamentengabe gehört rechtlich zur sogenannten Behandlungspflege nach § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege). Im Gegensatz zur Grundpflege (wie Waschen, Anziehen), die über den Pflegegrad abgerechnet wird, ist die Behandlungspflege eine medizinische Leistung. Das bedeutet: Der Hausarzt kann eine Verordnung für Häusliche Krankenpflege ausstellen (spezifisch für das "Richten und Verabreichen von Medikamenten"). Ein professioneller, ambulanter Pflegedienst kommt dann täglich zu Ihnen nach Hause, richtet die Medikamente in Dispensern (Medikamentenboxen) vor und überwacht bei Bedarf die Einnahme. Die Kosten hierfür übernimmt nach Genehmigung die zuständige Krankenkasse – völlig unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht. Pflegefachkräfte sind speziell darin geschult, Schluckstörungen zu erkennen, die richtigen Darreichungsformen beim Arzt einzufordern und Medikamente fachgerecht zu verabreichen.
Wenn der Pflegebedarf im Alltag sehr hoch ist und die ständige Überwachung der Medikamenteneinnahme (mehrmals täglich) die Angehörigen überlastet, ist eine 24-Stunden-Pflege eine wertvolle Unterstützung. Die Betreuungskräfte leben mit im Haushalt und können den Senior bei der Einnahme anleiten, auf die richtige Körperhaltung (Kinn-Runter-Technik) achten und ausreichend Flüssigkeit anreichen. Wichtig zur Abgrenzung: Betreuungskräfte aus der 24-Stunden-Pflege dürfen (da sie meist keine examinierten Pflegefachkräfte sind) Medikamente nicht selbst aus den Originalverpackungen zusammenstellen (Richten). Sie dürfen die Medikamente jedoch anreichen, wenn diese zuvor von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst in einer Tagesbox (Dispenser) vorbereitet wurden. Sie stellen sicher, dass die Tabletten nicht vergessen werden und beobachten den Senior beim Schlucken, um bei Verschlucken sofort reagieren zu können.
Verfügt der Senior über einen anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2), stehen Ihnen monatliche Leistungen der Pflegekasse zu. Pflegegrad 2 berechtigt beispielsweise zu Pflegesachleistungen für den ambulanten Dienst in Höhe von 761 Euro (Stand 2024) oder zu einem Pflegegeld von 332 Euro, das Sie als Angehöriger für Ihre Mühen erhalten. Nutzen Sie das Pflegegeld, um sich beispielsweise spezielle Schluck-Gele oder ergonomische Trinkbecher (Dysphagie-Becher mit Nasenausschnitt) aus dem Sanitätshaus zu finanzieren, die das Trinken und Schlucken ohne das gefährliche Überstrecken des Kopfes ermöglichen.
Damit Sie im Pflegealltag stets den Überblick behalten und lebensgefährliche Fehler vermeiden, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie in einer Checkliste zusammengefasst:
Symptome beobachten: Achten Sie auf Husten, Räuspern oder gurgelnde Atemgeräusche nach der Tabletteneinnahme.
Niemals blind mörsern: Zerkleinern, teilen oder mörsern Sie niemals eine Tablette ohne vorherige Prüfung.
Beipackzettel prüfen: Suchen Sie nach Begriffen wie retard, magensaftresistent, Filmtablette oder Kapsel. Diese dürfen meist nicht zerstört werden.
Apotheke konsultieren: Rufen Sie bei jedem neuen Präparat (Generikum) in der Apotheke an und fragen Sie explizit: "Darf dieses Präparat von diesem Hersteller gemörsert werden?"
Rillen richtig deuten: Eine Rille in der Tablette ist nicht automatisch eine Teilungsrille. Auch hier gilt: Beipackzettel lesen.
Alternativen beim Arzt einfordern: Bitten Sie den Hausarzt bei Schluckbeschwerden um Tropfen, Säfte, Pflaster oder Schmelztabletten.
Aut-idem-Kreuz nutzen: Wenn ein bestimmtes Präparat gut schluckbar ist, bitten Sie den Arzt, das Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept zu setzen, um einen Austausch durch die Apotheke zu verhindern.
Schluckhilfen verwenden: Nutzen Sie Tabletten-Schluckgel aus der Apotheke, um raue Generika gleitfähig zu machen.
Richtige Haltung einnehmen: Beim Schlucken den Kopf leicht nach vorne (Richtung Brust) neigen, niemals in den Nacken legen.
Professionelle Hilfe holen: Lassen Sie sich vom Arzt "Häusliche Krankenpflege zur Medikamentengabe" verordnen, wenn Sie unsicher sind.
Schluckbeschwerden (Dysphagie) bei Senioren sind ein ernstzunehmendes Problem, das die Medikamenteneinnahme zu einer täglichen Herausforderung macht. Wenn die Apotheke aufgrund von Rabattverträgen der Krankenkassen ein neues Generikum herausgibt, das schwer zu schlucken ist, ist der Griff zum Mörser oft der erste Gedanke. Doch das eigenmächtige Zerkleinern von Tabletten ist extrem gefährlich. Besonders bei Retardtabletten und magensaftresistenten Präparaten zerstören Sie durch das Mörsern den Schutzmantel und den Freisetzungsmechanismus. Dies kann zu lebensbedrohlichen Überdosierungen, starken Nebenwirkungen, Magenschäden oder einem kompletten Wirkungsverlust führen. Auch eine sichtbare Rille auf der Tablette bedeutet nicht zwingend, dass diese geteilt werden darf – oft handelt es sich nur um eine optische Schmuckrille. Als pflegender Angehöriger sollten Sie bei jeder neuen Medikamentenverpackung den Beipackzettel prüfen und im Zweifel immer den Apotheker oder Arzt konsultieren. Nutzen Sie intelligente Schluckhilfen wie spezielles Tabletten-Gel, wenden Sie die Kinn-Runter-Technik beim Schlucken an und bitten Sie den behandelnden Arzt, auf flüssige Alternativen (Tropfen, Säfte) oder Wirkstoffpflaster auszuweichen. Wenn ein Wechsel auf ein unschluckbares Generikum medizinisch nicht vertretbar ist, kann der Arzt dies durch das Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept verhindern. Zögern Sie nicht, sich durch ambulante Pflegedienste im Rahmen der ärztlich verordneten Behandlungspflege unterstützen zu lassen, um die Sicherheit Ihres Angehörigen jederzeit zu gewährleisten.
Wichtige Antworten für pflegende Angehörige