60 Prozent Zuschlag: Rettung für ambulante Kinder-OPs bis 2027!

Benedikt Hübenthal
Übergangslösung gesichert: Mehr Geld für ambulante Kinder-OPs bis 2026

Ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen, wie beispielsweise bei Leistenbrüchen, werden ab sofort besser vergütet. Eine drohende Versorgungslücke konnte damit erfolgreich abgewendet werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer gemeinsamen Erklärung verständigt. Die neu geschaffene Übergangslösung sichert eine angemessene Bezahlung der Ärzteschaft und garantiert, dass junge Patienten weiterhin von schonenden, modernen ambulanten Eingriffen profitieren können.

60 Prozent Zuschlag bis Ende 2026

Im Zentrum der schnellen Einigung steht ein finanzieller Ausgleich für medizinische Leistungen, die bei Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren durchgeführt werden. Konkret bedeutet das: Fachärztinnen und Fachärzte erhalten ab sofort einen Zuschlag in Höhe von 60 Prozent auf die ambulante Operation inklusive der dazugehörigen Anästhesie. Diese Sonderregelung tritt als Überbrückung in Kraft und ist strikt bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Hintergrund der Einigung: Gesetzesänderungen sorgten für Verwirrung

Die Notwendigkeit dieser Übergangslösung entstand durch ein politisches Hin und Her in der Gesetzgebung. Ursprünglich hatte das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ambulante OP-Leistungen für Minderjährige aus der sogenannten Hybrid-DRG-Vergütung für das laufende Jahr 2026 ausgeschlossen. Erst mit dem Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) Mitte April 2026 wurde dieser fachliche Fehler korrigiert und der Ausschluss für Kinder wieder gestrichen.

Um die finanzielle Lücke bis zum Jahreswechsel zu schließen und eine faire Bezahlung der Praxen sicherzustellen, wurde nun der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) zeitlich befristet angepasst. Ab 2027 sollen diese Eingriffe dann wieder regulär und flächendeckend über die Hybrid-DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden.

Medizinischer Fortschritt für die Kleinsten

Die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzteschaft zeigt sich erleichtert über den Durchbruch. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung konnte eine schnelle und gute Lösung gefunden werden, damit Kinder nicht von der fortschreitenden Ambulantisierung der Medizin ausgeschlossen bleiben. Auch der GKV-Spitzenverband betont den enormen Vorteil für die Familien: Gerade für junge Patientinnen und Patienten sei es eine enorme Entlastung, nach einem medizinisch notwendigen Eingriff schnell wieder in die vertraute häusliche Umgebung zurückkehren zu können. Ein langer, oft belastender Krankenhausaufenthalt bleibt den Kindern somit erspart.

Die wichtigsten Fakten zur neuen Regelung im Überblick:

  • Zielgruppe: Junge Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Vergütung: 60 Prozent Zuschlag auf ambulante Operationen und die Anästhesie.
  • Gültigkeit: Die Übergangslösung gilt rückwirkend und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
  • Ausblick: Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt die Abrechnung wieder bundeseinheitlich über Hybrid-DRG-Fallpauschalen.

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