ABDA schlägt Alarm: Geplante Zweigapotheken gefährden die Patientenversorgung

Dominik Hübenthal
Apotheken-Reform 2026: ABDA warnt vor Risiken durch Zweigapotheken

Die flächendeckende und sichere Versorgung mit Medikamenten ist ein hohes Gut – doch genau dieses sieht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) durch aktuelle Regierungspläne massiv bedroht. Im Zentrum der scharfen Kritik steht die geplante Neuregelung zu sogenannten Zweigapotheken, die im Rahmen des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes auf den Weg gebracht werden soll.

Verbraucherschutz und Versorgungsqualität in Gefahr

Laut der ABDA wird die von der Bundesregierung vorgesehene Deregulierung bei der Eröffnung und dem Betrieb von Zweigapotheken die Arzneimittelversorgung der Menschen nicht verbessern, sondern deutlich verschlechtern. Der Verband warnt eindringlich davor, dass der Verbraucher- und Patientenschutz durch die Pläne systematisch ausgehöhlt werde.

Die Befürchtung der Apothekerschaft ist gravierend: Durch die gesenkten Anforderungen drohe sich das Leistungsspektrum einer zukünftigen Zweigapotheke auf das Niveau einer reinen Abgabestelle zu reduzieren. Mit einer vollversorgenden, klassischen Apotheke, die umfassende pharmazeutische Dienstleistungen, individuelle Beratung und Notdienste anbietet, hätte ein solches Konstrukt kaum noch etwas gemein.

Falsche Anreize für ländliche Regionen

Eigentlich soll die Reform laut Regierungsplänen dazu dienen, die Versorgung in abgelegenen und ländlichen Regionen zu sichern. Doch die Standesvertretung der Apotheker sieht hier einen massiven ökonomischen Fehlanreiz. Die Argumentation lautet wie folgt:

  • Da der Betrieb einer kostenintensiven Vollapotheke neben einer stark deregulierten Zweigapotheke wirtschaftlich kaum rentabel ist, sinkt die Wahrscheinlichkeit für Neugründungen von Vollapotheken rapide.
  • Statt ländliche Regionen zu stärken, könnte das reduzierte Angebot die wohnortnahe, hochwertige Versorgung langfristig weiter ausdünnen.
  • Das bewährte deutsche System der persönlichen und eigenverantwortlichen Leitung durch einen Apotheker vor Ort droht aufgeweicht zu werden.

Klare Forderungen an die Politik

Sollte die Politik trotz aller Warnungen an den gesetzlichen Lockerungen festhalten, formuliert die ABDA unmissverständliche rote Linien. Der Betrieb von Zweigapotheken dürfe keinesfalls auf Basis eigenständiger Betriebserlaubnisse erfolgen, sondern müsse zwingend in die bereits bestehende Erlaubnis des Hauptantragstellers integriert werden.

Zudem pocht der Verband auf die strikte Einhaltung des sogenannten Mehrbesitzverbotes: Die Gesamtzahl der zulässigen Betriebsstätten pro Inhaber darf die etablierte Obergrenze von vier Standorten nicht überschreiten. Jede Aufweichung dieser Regelung öffne Tür und Tor für unerwünschte Filialisierungen und Konzernstrukturen, die den Charakter der unabhängigen, inhabergeführten Apotheke zerstören könnten.

Die hitzige Debatte um die Zweigapotheken reiht sich nahtlos in die generelle existenzielle Sorge der Branche ein. Angesichts drastisch gestiegener Betriebskosten und seit über einem Jahrzehnt de facto eingefrorener Honorare fordern die Apothekerverbände primär eine echte wirtschaftliche Stabilisierung der bestehenden Apotheken, um das rasante Apothekensterben im deutschen Gesundheitssektor wirksam abzuwenden.

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