AOK verteidigt Krankschreibung per Telefon gegen Kürzungspläne
In der Debatte um hohe Krankenstände und eine Reform der Krankmeldungen bezieht die gesetzliche Krankenversicherung klar Stellung. Der AOK-Bundesverband warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Eine solche Maßnahme löse keine Versorgungsengpässe, sondern gefährde vielmehr den Infektionsschutz und belaste die ambulante Versorgung zusätzlich.
Infektionsschutz und Schutz für das Praxispersonal
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, bezeichnete die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als bewährtes und wirksames Instrument im Versorgungsalltag. Vor allem bei saisonalen Infektionswellen sorge die Regelung dafür, dass Patientinnen und Patienten mit leichten Symptomen nicht zwingend die Wartezimmer füllen müssen. Dies verhindere unnötige Ansteckungen und schütze insbesondere das medizinische Fachpersonal sowie vulnerable Gruppen vor Infektionsrisiken.
Zudem gebe es nach Auswertungen der Krankenkasse keinerlei Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Regelung. Die Vergabe einer telefonischen Bescheinigung unterliege bereits strengen Kriterien: Sie ist nur bei bekannten Patientinnen und Patienten sowie bei leichten Infekten für begrenzte Zeiträume möglich. Das Krankschreibungsverhalten von Ärztinnen und Ärzten habe sich durch die Regelung nachweislich nicht negativ verändert.
Kritik an der Attestpflicht ab Tag eins
Ebenso deutlich wandte sich die AOK-Chefin gegen Überlegungen, eine generelle Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag gesetzlich vorzuschreiben. Ein solcher Schritt würde nach Ansicht von Gesundheitsexperten zu einer immensen bürokratischen Mehrbelastung führen.
- Überlastung der Praxen: Das verpflichtende Ausstellen von Bescheinigungen für banale Kurzzeiterkrankungen bindet wertvolle ärztliche Behandlungszeit.
- Bürokratie statt Entlastung: Die geplante Maßnahme widerspreche dem Ziel des Bürokratieabbaus im Gesundheitswesen.
- Bestehende Arbeitgeberrechte: Schon nach geltender Rechtslage können Betriebe im Einzelfall Atteste ab dem ersten Tag einfordern, eine bundesweite Pauschalpflicht sei daher unnötig.
Statistische Verzerrung durch Digitalisierung
Die Diskussion über vermeintlich sprunghaft gestiegene Krankenstände greift nach Einschätzung der Krankenversicherung zu kurz. Der Anstieg der registrierten Krankheitsfälle in den vergangenen Jahren sei zu einem erheblichen Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zurückzuführen. Durch die direkte digitale Übermittlung von den Praxen an die Kassen werden auch sehr kurze Erkrankungen lückenlos statistisch erfasst, die früher auf dem Postweg oft nicht gemeldet wurden.
Statt praxistaugliche Instrumente wie die Telefon-AU abzuschaffen, plädiert die AOK für eine sachliche Gesundheitspolitik, die das Wohl der Versicherten und die Stabilität des medizinischen Personals in den Mittelpunkt stellt.
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