App auf Rezept: Elektronische Verordnung für Gesundheits-Apps startet

Djamal Sadaghiani
DiGA E-Rezept: Elektronische Verordnung startet freiwillig | PflegeHelfer24

Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen macht einen weiteren wichtigen Schritt nach vorn. Ab sofort können sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – besser bekannt als „Apps auf Rezept“ – auch auf elektronischem Weg verordnet werden. Dies erleichtert den Zugang zu digitalen Therapien für viele Patienten und Pflegebedürftige erheblich.

Freiwilliger Startschuss für Arztpraxen

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrem Infodienst mitteilte, ist die elektronische Verordnung von DiGA ab sofort möglich. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Praxisverwaltungssystem des behandelnden Arztes oder Psychotherapeuten diese neue Funktion bereits unterstützt. Die Teilnahme an diesem elektronischen Verfahren ist für die Praxen zum aktuellen Zeitpunkt noch freiwillig.

Was bedeutet das für Patienten und Pflegebedürftige?

Digitale Gesundheitsanwendungen bieten wertvolle Unterstützung im Alltag, sei es bei der Bewältigung von chronischen Schmerzen, Diabetes, mentalen Erkrankungen oder bei der Pflegeorganisation. Durch das neue E-Rezept für DiGA ergeben sich für Patienten handfeste Vorteile:

  • Schnellere Verfügbarkeit: Der Freischaltcode für die App kann künftig direkter übermittelt werden, was den Postweg oder den Gang zur Krankenkasse erspart.
  • Weniger Zettelwirtschaft: Das Risiko, ein Papierrezept zu verlieren, entfällt komplett.
  • Einfache Einlösung: Die Verordnung kann zunehmend nahtlos über die digitalen Systeme der Krankenkassen verwaltet werden.

Papierformular bleibt vorerst eine Option

Für Patienten, die digitale Prozesse scheuen, oder Arztpraxen, deren Software noch nicht auf dem neuesten Stand ist, gibt es Entwarnung: Das bisherige Verordnungsformular in Papierform darf weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Niemand wird von der Versorgung mit wichtigen Gesundheits-Apps ausgeschlossen, nur weil die Technik noch nicht flächendeckend bereitsteht.

Fazit

Der freiwillige Start der elektronischen DiGA-Verordnung ist ein positives Signal für eine moderne, patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Gerade für mobilitätseingeschränkte Senioren und stark eingespannte pflegende Angehörige bedeutet jede eingesparte Bürokratie eine spürbare Entlastung im Alltag.

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