Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schmerzhaftesten und emotional herausforderndsten Situationen, die wir im Leben bewältigen müssen. Wenn der Tod zu Hause eintritt – in der vertrauten Umgebung, vielleicht nach langer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit –, mischen sich tiefe Trauer und Überforderung oft mit der drängenden Frage: Was ist jetzt zu tun? In diesen ersten Stunden fühlen sich Angehörige häufig hilflos und stehen unter enormem Schock. Dennoch gibt es bestimmte rechtliche und organisatorische Schritte, die zeitnah eingeleitet werden müssen.
Dieser umfassende Leitfaden richtet sich direkt an Sie als Angehörige. Er soll Ihnen als verlässliche Stütze dienen und Sie Schritt für Schritt durch die ersten Stunden, Tage und Wochen nach einem Todesfall in den eigenen vier Wänden begleiten. Wir erklären Ihnen detailliert, wen Sie wann verständigen müssen, welche Dokumente Sie benötigen, welche Fristen wichtig sind und wie Sie in dieser Ausnahmesituation einen klaren Kopf bewahren. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen – Sie müssen nicht alles in der ersten Stunde erledigen.
In den ersten Stunden ist Beistand besonders wichtig
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist, ist die wichtigste Grundregel: Geraten Sie nicht in Panik. Es gibt in den allerersten Minuten keinen Grund zur Eile. Wenn der Tod nach einer langen Krankheit oder im hohen Alter absehbar war, dürfen Sie sich zunächst einen Moment Zeit nehmen, um sich von dem Verstorbenen zu verabschieden. Setzen Sie sich ans Bett, halten Sie die Hand Ihres Liebsten und atmen Sie tief durch. Sie dürfen weinen, Sie dürfen schweigen – tun Sie das, was sich in diesem Moment richtig für Sie anfühlt.
Falls der Tod jedoch völlig unerwartet und plötzlich eintritt, oder wenn Sie sich unsicher sind, ob die Person vielleicht noch lebt (beispielsweise bei einem Herzstillstand ohne vorherige Anzeichen), sollten Sie umgehend den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 verständigen und mit Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen, sofern keine gültige Patientenverfügung vorliegt, die lebensverlängernde Maßnahmen ausdrücklich ausschließt.
Nehmen Sie sich Zeit, um den ersten Schock zu verarbeiten
Ist der Tod zweifelsfrei eingetreten, ist Ihr erster offizieller Schritt die Verständigung eines Arztes. Ein Arzt muss den Tod offiziell feststellen und den sogenannten Totenschein (auch Todesbescheinigung genannt) ausstellen. Ohne dieses Dokument darf kein Bestatter tätig werden.
Tagsüber an Werktagen: Rufen Sie am besten den Hausarzt des Verstorbenen an. Der Hausarzt kennt die Krankheitsgeschichte und kann die Situation oft am besten einschätzen.
Abends, nachts oder am Wochenende: Erreichen Sie den Hausarzt nicht, kontaktieren Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117.
Bei Unfällen oder unklaren Todesursachen: Rufen Sie den Notarzt (112) oder die Polizei (110).
Was passiert bei der Leichenschau?
Der Arzt wird den Verstorbenen untersuchen, um den sicheren Tod festzustellen und die Todesursache sowie die Todesart (natürlich, unnatürlich oder ungeklärt) zu dokumentieren. Für diese Untersuchung muss der Arzt den Leichnam vollständig entkleiden. Bitte seien Sie darauf vorbereitet. Legen Sie für den Arzt bereits den Personalausweis des Verstorbenen sowie, falls vorhanden, medizinische Unterlagen, den Schwerbehindertenausweis oder eine Patientenverfügung bereit.
Wichtiger Hinweis zu den Kosten:
Die Kosten für die ärztliche Leichenschau und die Ausstellung des Totenscheins werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es handelt sich um eine private Leistung, die den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt wird. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Seit der Reform im Jahr 2020 liegen die Kosten für eine eingehende Leichenschau in der Regel zwischen 70 Euro und 160 Euro, abhängig von Tageszeit, Wochentag und Wegegeld.
Der Arzt stellt den Totenschein aus
Sie müssen diese schwere Situation nicht alleine bewältigen. Sobald der Arzt verständigt ist, sollten Sie engste Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn anrufen. Bitten Sie jemanden, zu Ihnen zu kommen. Ein vertrauter Mensch kann Ihnen nicht nur emotionalen Beistand leisten, sondern auch bei anstehenden Telefonaten oder Entscheidungen helfen.
Wenn Sie das Bedürfnis nach spirituellem oder seelsorgerischem Beistand haben, können Sie auch Ihren Pfarrer, einen Vertreter Ihrer Religionsgemeinschaft oder die telefonische Seelsorge kontaktieren. Viele Menschen finden Trost in einem gemeinsamen Gebet oder einem Ritual am Sterbebett.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein Verstorbener sofort nach Feststellung des Todes von einem Bestatter abgeholt werden muss. Das ist falsch. In Deutschland haben Sie das gesetzliche Recht, sich in Ruhe zu Hause zu verabschieden.
Je nach Bundesland darf der Leichnam in der Regel zwischen 24 und 36 Stunden zu Hause verbleiben (die sogenannte Hausaufbahrung). In dieser Zeit können Familie, Freunde und Nachbarn anreisen, um in vertrauter Umgebung Abschied zu nehmen. Dieser Schritt ist für die Trauerbewältigung oft von unschätzbarem Wert.
Praktische Maßnahmen für die Aufbahrung zu Hause:
Schalten Sie die Heizung im Sterbezimmer aus und lüften Sie den Raum gut durch. Halten Sie die Raumtemperatur möglichst kühl.
Schließen Sie vorsichtig die Augen und den Mund des Verstorbenen. Ein kleines Kissen oder ein aufgerolltes Handtuch unter dem Kinn kann helfen, den Mund geschlossen zu halten.
Wenn Sie möchten, können Sie den Verstorbenen selbst waschen und ihm seine Lieblingskleidung anziehen. Dies ist ein sehr intimer und würdevoller Akt des Abschieds. Wenn Sie sich das nicht zutrauen, übernimmt dies später der Bestatter für Sie.
Falten Sie die Hände des Verstorbenen über der Brust.
Entfernen Sie medizinische Hilfsmittel (wie Schläuche oder Verbände) nicht selbst, wenn die Todesart noch ungeklärt ist. Bei einem natürlichen Tod können Sie störende Pflaster oder Katheter nach Rücksprache mit dem Arzt oder Pflegedienst entfernen lassen.
Zünden Sie eine Kerze an, stellen Sie Blumen auf oder spielen Sie leise die Lieblingsmusik des Verstorbenen.
Eine Kerze spendet Trost
Wenn der Verstorbene zu Hause gepflegt wurde, sind oft externe Dienstleister und medizinische Hilfsmittel involviert. Hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Ambulante Pflegedienste:
Informieren Sie den ambulanten Pflegedienst so bald wie möglich über den Todesfall. Der Pflegevertrag endet gesetzlich automatisch mit dem Tod des Patienten. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung, und es dürfen keine weiteren Leistungen in Rechnung gestellt werden.
24-Stunden-Pflegekräfte:
Wenn eine Betreuungskraft (häufig aus Osteuropa) im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Pflege im Haushalt lebt, ist die Situation etwas komplexer. Auch hier endet der Dienstleistungsvertrag in der Regel mit dem Tod. Allerdings gewähren die meisten Agenturen eine Übergangsfrist von 7 bis 14 Tagen, in der die Pflegekraft noch im Haus verbleiben darf, bis ihre Rückreise organisiert ist. Besprechen Sie dies umgehend mit der vermittelnden Agentur. Die Pflegekraft kann in den ersten Tagen oft eine große Hilfe sein, etwa beim Aufräumen des Zimmers oder bei der Betreuung von Haustieren.
Medizinische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf):
Hilfsmittel, die von der Krankenkasse oder Pflegekasse leihweise zur Verfügung gestellt wurden (z.B. ein elektrisches Pflegebett, ein Badewannenlift oder ein Rollstuhl), müssen zurückgegeben werden. Kontaktieren Sie das zuständige Sanitätshaus, um einen Abholtermin zu vereinbaren.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Hausnotruf. Verträge für Hausnotrufsysteme enden meist ebenfalls mit dem Tod, müssen aber formell beim Anbieter (z.B. Malteser, Johanniter, DRK oder private Anbieter) abgemeldet werden. Das Basisgerät und der Handsender müssen zurückgeschickt werden. Wenn der Verstorbene den Knopf im Moment des Todes gedrückt hat, informieren Sie die Zentrale über das Gerät, dass Hilfe nicht mehr benötigt wird, der Tod aber eingetreten ist.
Hausnotrufgeräte müssen abgemeldet werden
Rückgabe von Pflegehilfsmitteln organisieren
Nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat und Sie sich etwas gesammelt haben, ist es an der Zeit, ein Bestattungsunternehmen zu kontaktieren. Sie haben bei der Wahl des Bestatters völlig freie Wahl. Lassen Sie sich nicht von Krankenhäusern oder Pflegeheimen unter Druck setzen, einen bestimmten Anbieter zu wählen.
Ein seriöser Bestatter ist in dieser Phase Ihr wichtigster Ansprechpartner. Er kümmert sich nicht nur um die hygienische Versorgung, die Überführung und die Beisetzung des Leichnams, sondern nimmt Ihnen auch einen Großteil der bürokratischen Last ab.
Darauf sollten Sie bei der Auswahl achten:
Transparenz: Ein guter Bestatter legt Ihnen die Kosten für Sarg, Urne, Überführung und Dienstleistungen offen und detailliert dar.
Empathie: Sie sollten sich verstanden und gut beraten fühlen.
Regionale Nähe: Ein Bestatter vor Ort kennt die Friedhofsordnungen und regionalen Behörden am besten.
Welche Entscheidungen müssen getroffen werden?
Im ersten Gespräch (das auch bei Ihnen zu Hause stattfinden kann) wird der Bestatter Sie nach der gewünschten Bestattungsart fragen. In Deutschland sind die häufigsten Formen die Erdbestattung (im Sarg) und die Feuerbestattung (Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung). Aus der Feuerbestattung leiten sich weitere Formen wie die Seebestattung oder die Baumbestattung (z.B. im FriedWald oder RuheForst) ab. Prüfen Sie, ob der Verstorbene zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen oder seine Wünsche in einem Testament oder einer formlosen Notiz festgehalten hat. Diese Wünsche sind für die Angehörigen bindend.
Um die weiteren bürokratischen Schritte – insbesondere die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt – einleiten zu können, benötigen Sie eine Reihe von Originaldokumenten des Verstorbenen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach diesen Papieren, da sie oft in verschiedenen Ordnern abgeheftet sind.
Sie benötigen zwingend folgende Unterlagen im Original:
Den Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen (zur Feststellung der Identität).
Den vom Arzt ausgestellten Totenschein (Vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil).
Die Geburtsurkunde (bei Ledigen).
Die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch (bei Verheirateten).
Das rechtskräftige Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde (bei Geschiedenen).
Die Sterbeurkunde des Ehepartners und die Heiratsurkunde (bei Verwitweten).
Die Versichertenkarte der Krankenkasse.
Die Rentenversicherungsnummer (Rentenbescheid).
Policen von Lebensversicherungen oder Sterbegeldversicherungen.
Sollten Urkunden fehlen, geraten Sie nicht in Panik. Das Standesamt, welches die Urkunden ursprünglich ausgestellt hat (z.B. das Heiratsstandesamt), kann Ersatzurkunden ausstellen. Auch hierbei kann Ihnen der Bestatter behilflich sein.
Wichtige Dokumente im Original bereithalten
Jeder Todesfall in Deutschland muss beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Zuständig ist immer das Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist – nicht zwingend der Wohnort des Verstorbenen. Die Meldung muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.
In der Praxis übernimmt fast immer der beauftragte Bestatter diesen Gang zum Amt. Er reicht die gesammelten Dokumente ein und beantragt die Sterbeurkunden. Die Sterbeurkunde ist das wichtigste amtliche Dokument für die nächsten Wochen. Ohne sie können Sie keine Verträge kündigen oder Konten umschreiben lassen.
Tipp zur Anzahl der Sterbeurkunden:
Lassen Sie sich mindestens fünf bis zehn Ausfertigungen der Sterbeurkunde geben. Sie benötigen diese für die Krankenkasse, die Rentenversicherung, Banken, Versicherungen, das Nachlassgericht und zur Kündigung von Mietverträgen oder Abonnements. Für soziale und gesetzliche Zwecke (Rente, Krankenkasse) erhalten Sie oft gebührenfreie, zweckgebundene Ausfertigungen. Reguläre Sterbeurkunden kosten je nach Gemeinde etwa 10 bis 15 Euro pro Stück.
Nachdem die ersten akuten Schritte erledigt sind (Arzt, Bestatter, Standesamt), beginnt die Phase der organisatorischen Abwicklung. Hierbei sind bestimmte Fristen von enormer Wichtigkeit, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Lebens- und Unfallversicherungen (Achtung: Kurze Fristen!):
Wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung, eine Sterbegeldversicherung oder eine Unfallversicherung besaß, müssen diese Versicherungsgesellschaften extrem schnell informiert werden. Die Frist beträgt hier oft nur 24 bis 72 Stunden nach Eintritt des Todes. Erfolgt die Meldung zu spät, kann die Versicherung die Auszahlung verweigern. Ein kurzer Anruf oder ein Fax vorab reicht zur Fristwahrung meist aus; die Sterbeurkunde kann nachgereicht werden.
Gesetzliche und private Krankenversicherung:
Die Krankenkasse muss zeitnah über den Tod informiert werden, damit keine weiteren Beiträge abgebucht werden und die Versichertenkarte gesperrt wird. Auch dies übernimmt häufig der Bestatter für Sie.
Rentenversicherung und das "Sterbevierteljahr":
Die gesetzliche Rentenversicherung muss ebenfalls benachrichtigt werden. Wenn der Verstorbene verheiratet war, hat der hinterbliebene Ehepartner Anspruch auf das sogenannte Sterbevierteljahr. Das bedeutet: Für die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe an den Witwer oder die Witwe weitergezahlt. Dies soll eine finanzielle Überbrückungshilfe in der schweren ersten Zeit sein.
Wichtig: Dieser Vorschuss muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragt werden. Dies geschieht durch die Einreichung eines speziellen Formulars beim Rentenservice der Deutschen Post. Der Bestatter hilft auch hierbei in der Regel aus.
Bankkonten und Vollmachten:
Informieren Sie die Banken des Verstorbenen. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, die über den Tod hinaus gilt (transmortale Vollmacht) oder eine explizite Bankvollmacht besitzen, können Sie weiterhin über die Konten verfügen, um beispielsweise die Beerdigungskosten zu bezahlen. Ohne eine solche Vollmacht wird das Konto von der Bank gesperrt (sogenanntes Nachlasskonto), sobald die Bank vom Tod erfährt. Zugriff erhalten die Erben dann erst nach Vorlage eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments mit Eröffnungsprotokoll.
Finanzen und Versicherungen zeitnah klären
Das Leben eines Menschen ist mit unzähligen Verträgen und Verpflichtungen verknüpft, die nun geordnet und gekündigt werden müssen.
Mietvertrag:
Wenn der Verstorbene allein in einer Mietwohnung lebte, endet der Mietvertrag nicht automatisch mit dem Tod. Er geht auf die Erben über. Die Erben haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats, nachdem die Erben vom Tod erfahren haben, beim Vermieter eingehen. Lebte der Ehepartner oder ein Familienangehöriger mit in der Wohnung, tritt dieser automatisch in den Mietvertrag ein, sofern er nicht innerhalb eines Monats widerspricht.
Weitere Verträge und Abonnements:
Sammeln Sie die Post des Verstorbenen und prüfen Sie die Kontoauszüge, um laufende Verträge zu identifizieren. Kündigen Sie unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde unter anderem:
Strom-, Gas- und Wasserversorger
Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge
Rundfunkbeitrag (GEZ)
Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
Mitgliedschaften in Vereinen, Gewerkschaften oder Fitnessstudios
Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Kfz – diese enden oft automatisch oder gehen bei Immobilien/Fahrzeugen auf die Erben über, müssen aber umgeschrieben werden)
Der digitale Nachlass:
In der heutigen Zeit hinterlassen Menschen tiefe digitale Spuren. Dazu gehören E-Mail-Konten, Social-Media-Profile (Facebook, Instagram), Kundenkonten bei Online-Shops (Amazon, PayPal) oder Abonnements bei Streaming-Diensten. Suchen Sie nach Passwörtern (oft in Notizbüchern oder Passwort-Managern gespeichert). Bei sozialen Netzwerken haben Sie oft die Wahl, das Profil löschen zu lassen oder in einen sogenannten Gedenkzustand zu versetzen. Ohne Passwörter ist der Zugriff für Erben oft mühsam, aber rechtlich möglich, da der digitale Nachlass Teil des regulären Erbes ist. Wenden Sie sich in solchen Fällen mit der Sterbeurkunde und dem Erbschein an die jeweiligen Plattformbetreiber.
Auch der digitale Nachlass muss geregelt werden
Die Klärung der Erbfolge ist ein Schritt, der nicht in den ersten Tagen erledigt werden muss, aber in den Wochen nach der Beerdigung in den Fokus rückt.
Testament suchen und abgeben:
Suchen Sie in den persönlichen Unterlagen nach einem Testament. Wenn Sie ein handschriftliches Testament finden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) abzugeben. Das Zurückhalten eines Testaments ist eine Straftat. Wurde das Testament bei einem Notar verfasst, ist es in der Regel beim Amtsgericht hinterlegt und das Gericht wird automatisch über das Zentrale Testamentsregister informiert.
Der Erbschein:
Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Um sich gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt als rechtmäßiger Erbe auszuweisen, benötigen Sie meist einen Erbschein. Diesen müssen Sie beim Nachlassgericht beantragen. Vorsicht: Die Beantragung eines Erbscheins ist kostenpflichtig und die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.
Das Erbe ausschlagen:
Erben bedeutet nicht nur, Vermögen zu übernehmen, sondern auch Schulden. Wenn Sie vermuten, dass der Verstorbene stark verschuldet war, können Sie das Erbe ausschlagen. Hierfür gilt eine strikte Frist von sechs Wochen, beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Die Ausschlagung muss persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder über einen Notar erfolgen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen – mitsamt aller Verbindlichkeiten.
Die organisatorischen Aufgaben der ersten Wochen funktionieren oft wie ein Schutzschild. Man "funktioniert", um alles Notwendige zu erledigen. Doch wenn die Beerdigung vorüber ist und der Alltag einkehrt, trifft die Wucht der Trauer viele Hinterbliebene mit voller Härte. Die Wohnung ist plötzlich leer, die Routinen der Pflege oder des Zusammenlebens fallen weg.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Trauer keine Krankheit ist, sondern ein natürlicher und notwendiger Prozess der Heilung. Jeder Mensch trauert anders – manche weinen viel, andere stürzen sich in Arbeit, wieder andere fühlen sich wütend oder völlig taub.
Scheuen Sie sich nicht, Hilfe anzunehmen:
Trauergruppen: Der Austausch mit anderen Betroffenen, die Ähnliches durchmachen, kann enorm entlastend wirken. Kirchen, Hospizvereine und Wohlfahrtsverbände bieten oft kostenlose Trauercafés oder Gesprächsgruppen an.
Psychologische Begleitung: Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Trauer Sie völlig lähmt, Sie nicht mehr schlafen oder essen können und der Schmerz auch nach Monaten nicht nachlässt, kann eine professionelle Trauerbegleitung oder eine psychotherapeutische Unterstützung sinnvoll sein.
Telefonseelsorge: Unter den kostenfreien Rufnummern 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 finden Sie rund um die Uhr ein offenes Ohr für Ihre Sorgen.
Gespräche helfen bei der Trauerbewältigung
Wenn Sie diesen Artikel lesen, weil Sie sich auf den Ernstfall vorbereiten möchten, können Sie heute schon viel tun, um Ihren Angehörigen später rechtliche Hürden und organisatorischen Stress zu ersparen. Eine gute Vorsorge ist ein Akt der Fürsorge für die Familie.
Umfassende und rechtlich sichere Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie direkt beim Bundesministerium der Justiz.
Die wichtigsten Säulen der Vorsorge:
Die Patientenverfügung: Hierin legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende wünschen und welche Sie ablehnen (z.B. künstliche Ernährung oder Beatmung). Dies entlastet Angehörige von der schweren Entscheidung über Leben und Tod.
Die Vorsorgevollmacht: Mit diesem Dokument bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen rechtliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Wichtig: Eine Vollmacht sollte den Zusatz enthalten, dass sie über den Tod hinaus (transmortal) gültig ist. So können Konten nach dem Tod sofort weitergeführt werden.
Finanzielle Vorsorge (Sterbegeldversicherung): Eine Beerdigung in Deutschland kostet durchschnittlich zwischen 6.000 und 8.000 Euro. Eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Sparkonto stellt sicher, dass die Angehörigen nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Der Bestattungsvorsorgevertrag: Sie können bereits zu Lebzeiten mit einem Bestatter Ihrer Wahl einen Vertrag schließen, in dem jedes Detail Ihrer Beerdigung geregelt ist – von der Sargauswahl über die Musik bis hin zur Grabart.
Der Notfallordner: Legen Sie alle wichtigen Dokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Versicherungspolicen, Passwörter für den digitalen Nachlass, Testament) in einem gut auffindbaren Ordner ab. Informieren Sie Ihre engsten Angehörigen darüber, wo dieser Ordner zu finden ist.
Um Ihnen in der akuten Situation Orientierung zu geben, haben wir die wichtigsten Schritte chronologisch für Sie zusammengefasst. Nutzen Sie diese Checkliste, um den Überblick zu behalten.
Sofortmaßnahmen (Die ersten Stunden):
Ruhe bewahren und Zeit für den persönlichen Abschied nehmen.
Hausarzt oder ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) anrufen. Bei unnatürlichem Tod: Notarzt/Polizei (112/110).
Personalausweis und medizinische Unterlagen für die Leichenschau bereitlegen.
Engste Angehörige informieren und Beistand holen.
Heizung im Sterbezimmer ausstellen und lüften.
Innerhalb der ersten 36 Stunden:
Falls vorhanden: Ambulanten Pflegedienst informieren, 24-Stunden-Pflegekraft betreuen.
Dokumente für den Bestatter und das Standesamt suchen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ausweis).
Bestattungsunternehmen auswählen und kontaktieren.
Verträge des Verstorbenen prüfen: Lebens- und Unfallversicherungen umgehend (oft binnen 48h) informieren!
Innerhalb der ersten Woche:
Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen (meist durch den Bestatter erledigt).
Krankenkasse und Rentenversicherung informieren.
Antrag auf das Sterbevierteljahr bei der Post stellen (für verwitwete Ehepartner).
Bank informieren und Klären der Kontovollmachten.
Testament beim Nachlassgericht abgeben (falls vorhanden).
Medizinische Hilfsmittel (Pflegebett, Hausnotruf) abmelden und Rückgabe organisieren.
Innerhalb des ersten Monats:
Mietvertrag prüfen und ggf. von Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Laufende Verträge, Abonnements, GEZ und Versicherungen kündigen oder umschreiben.
Digitalen Nachlass regeln (Social Media, E-Mail-Konten).
Ggf. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen.
Frist für die Erbausschlagung (6 Wochen) im Auge behalten, falls Schulden vermutet werden.
Danksagungen nach der Beisetzung verschicken.
Ein Todesfall zu Hause ist eine emotionale Ausnahmesituation, die den Hinterbliebenen viel Kraft abverlangt. Die Fülle an Aufgaben, Formularen und Entscheidungen mag im ersten Moment erdrückend wirken. Doch denken Sie daran: Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen. Die wichtigsten sofortigen Schritte sind die Verständigung des Arztes für den Totenschein und die Auswahl eines vertrauenswürdigen Bestatters. Ein kompetenter Bestatter wird zu Ihrem wichtigsten Verbündeten und nimmt Ihnen die meisten behördlichen Wege ab.
Lassen Sie sich Zeit für Ihre Trauer und scheuen Sie sich nicht, Aufgaben an Familie und Freunde zu delegieren. Jeder Schritt, den Sie bewältigen, ist ein Teil des Abschiednehmens. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen in dieser schweren Zeit etwas Struktur, Klarheit und Sicherheit geben kann.
Wichtige Antworten auf einen Blick