Ärzte schlagen Alarm: Dürfen Krankenkassen bald unsere Patientendaten auswerten?

Benedikt Hübenthal
GeDIG-Gesetz: Ärztepräsident warnt vor Kassen-Zugriff auf ePA

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das neue Gesetz für Daten und Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG, auf den Weg gebracht. Während die grundsätzliche Förderung der Digitalisierung branchenweit auf Zustimmung stößt, sorgt ein zentraler Punkt für massive Kritik: Krankenkassen sollen weitreichende Befugnisse erhalten, um auf die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Versicherten zuzugreifen. Die Bundesärztekammer warnt nun eindringlich vor den Folgen.

Ein gefährlicher Paradigmenwechsel?

Laut dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, birgt das geplante Gesetz erheblichen Sprengstoff für die vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt und Patient. Zwar unterstütze man ausdrücklich das Ziel, die Digitalisierung für eine bessere Versorgung und Forschung zu nutzen, doch die geplanten Zugriffsrechte der Krankenkassen seien laut Ärztevertretern absolut übergriffig.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass Krankenkassen künftig Diagnosen, Medikationen und weitere sensible Gesundheitsdaten aus der ePA automatisiert auswerten dürfen. Ziel der Kassen soll es sein, die Versicherten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Darüber hinaus sollen die Kassen berechtigt werden, Informationen über den Lebensstil – wie etwa Ernährung, Rauchgewohnheiten oder Alkoholkonsum – zu erheben.

Diagnose per Kassen-App statt beim Arzt

Für die Ärzteschaft ist dies ein rotes Tuch. Dr. Reinhardt stellt unmissverständlich klar, dass die Einordnung von Gesundheitsrisiken und die Ableitung von Therapieempfehlungen zwingend in die Hände von medizinischem Fachpersonal gehören.

  • Verunsicherung der Patienten: Automatisierte Warnhinweise der Krankenkassen könnten bei Versicherten unnötige Ängste schüren, ohne einen echten medizinischen Mehrwert zu bieten.
  • Aushöhlung der Schweigepflicht: Der direkte Eingriff der Kassen in den Behandlungskontext umgeht die behandelnden Ärzte und gefährdet das Arztgeheimnis.
  • Fehlversorgung: Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor sogenannten Screening-Maßnahmen, die letztlich die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte schwächen könnten.

Forderung nach Nachbesserungen

Gegen allgemeine Erinnerungen, wie etwa an anstehende Schutzimpfungen auf Basis ohnehin vorhandener Abrechnungsdaten, sei laut der Bundesärztekammer nichts einzuwenden. Der geplante tiefe Eingriff in die Behandlungsdaten gehe jedoch deutlich zu weit. Die Ärzteschaft fordert nun den Gesetzgeber auf, im anstehenden parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern.

Es bleibt abzuwarten, ob die Politik die Bedenken der Mediziner ernst nimmt. Klar ist jedoch: Die Hoheit über sensible Gesundheitsdaten muss primär bei den Patientinnen und Patienten sowie ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten verbleiben, um das elementare Vertrauensverhältnis im deutschen Gesundheitswesen nicht nachhaltig zu beschädigen.

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