Elektronische Patientenakte: Der wahre Nutzen entscheidet über den Erfolg

Dominik Hübenthal
ePA & Digitalgesetz: Ohne Patienten-Nutzen scheitert die Digitalisierung

Das Bundeskabinett hat das neue Gesundheits-Digitalgesetz (GeDiG) verabschiedet und damit den Startschuss für eine tiefgreifende Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens gegeben. Doch während die politischen Weichen für die elektronische Patientenakte (ePA) gestellt sind, zeigt sich in der Praxis: Die reine technische Verfügbarkeit wird nicht ausreichen, um die Versicherten zu überzeugen.

Der Schlüssel zum Erfolg: Konkreter Nutzen für Patienten

Laut einer aktuellen Erhebung der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), dem sogenannten ePA-Puls, hängt die Akzeptanz der digitalen Akte maßgeblich vom spürbaren Mehrwert im Alltag ab. Die Zahlen der Befragung sprechen eine deutliche Sprache: Fast zwei Drittel der Menschen geben an, dass sie die ePA wesentlich häufiger nutzen würden, wenn dort ein verlässlicher und aktueller Medikationsplan integriert wäre. Dies unterstreicht, dass Patienten praktische, alltagstaugliche Lösungen für ihre Gesundheitsversorgung fordern und keine reinen Datenablagen.

Welche Funktionen den Durchbruch bringen könnten

Neben dem Medikationsplan gibt es weitere zentrale Funktionen, die über die tatsächliche und regelmäßige Nutzung der elektronischen Patientenakte entscheiden:

  • Digitale Medikationsübersicht: Die Vermeidung von gefährlichen Wechselwirkungen durch einen stets aktuellen, arztübergreifenden Plan.
  • Zentrale Befundspeicherung: Arztbriefe, Laborwerte und Röntgenbilder auf einen Klick, um lästige und teure Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
  • Impf- und Mutterpässe: Wichtige Gesundheitsdokumente digital und verlustsicher an einem einzigen Ort gebündelt.

Das Digitalgesetz als notwendiger Rahmen

Mit dem nun verabschiedeten GeDiG soll die Digitalisierung spürbar beschleunigt werden. Ein zentraler Baustein ist die Einführung der ePA für alle gesetzlich Versicherten nach dem Widerspruchsprinzip (Opt-out). Das bedeutet: Jeder erhält künftig automatisch eine digitale Akte, sofern er nicht aktiv widerspricht. Doch Experten und Krankenkassen mahnen, dass die bloße automatische Bereitstellung noch keine aktive Nutzung garantiert. Nur wenn Ärzte, Apotheken und Patienten die Akte nahtlos und ohne hohe technische Hürden in ihren Behandlungsalltag integrieren können, wird das Gesetz seine volle Wirkung entfalten.

Fazit: Technik allein heilt nicht

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen tritt in eine entscheidende Phase. Die Infrastruktur wird nun politisch und gesetzlich stark forciert, doch letztlich entscheidet der Endanwender über den Erfolg oder Misserfolg des Milliardenprojekts. Wenn es Krankenkassen, Softwareentwicklern und der Politik gelingt, die ePA als unverzichtbaren, sicheren und vor allem nützlichen Begleiter im Gesundheitsmanagement zu etablieren, steht einem digitalen Meilenstein in der Pflege und Medizin nichts mehr im Weg.

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