Celler Erklärung: Behindertenbeauftragte fordern harte EU-Sanktionen für mehr Inklusion
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen kommt in Europa nicht schnell genug voran. Zu diesem drastischen Fazit kommen die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern. Auf einer gemeinsamen Konferenz haben sie die Institutionen der Europäischen Union (EU) unmissverständlich dazu aufgefordert, die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf EU-Ebene massiv zu stärken und verbindlicher durchzusetzen.
UN-Behindertenrechtskonvention: Anspruch und Wirklichkeit klaffen auseinander
Obwohl rechtliche Rahmenbedingungen auf dem Papier existieren, kritisieren die Beauftragten, dass die tatsächliche Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU weit hinter den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zurückbleibt. Die gesetzlichen Regelungen – sowohl auf europäischer Ebene als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten – würden den weitreichenden Anforderungen der Konvention noch immer nicht gerecht. Gesetze könnten nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie von den politischen Verantwortlichen mit dem nötigen Wissen und Nachdruck in die Praxis umgesetzt werden.
Die „Celler Erklärung“: Sechs Forderungen an Brüssel
Um den Druck auf die europäischen Institutionen zu erhöhen, haben die Behindertenbeauftragten die sogenannte „Celler Erklärung“ verabschiedet. Darin formulieren sie sechs zentrale Forderungen, um die Inklusion europaweit spürbar voranzutreiben. Im Fokus steht dabei vor allem eine konsequentere rechtliche Durchsetzung:
- Vertragsverletzungsverfahren als Druckmittel: Die EU soll die Anforderungen der UN-BRK konsequent gesetzlich verankern. Bei festgestellten Verstößen fordern die Beauftragten den Einsatz von Vertragsverletzungsverfahren als scharfes und konsequentes Sanktionsinstrument.
- Verbindliche Strategie zur Bewusstseinsbildung: Die EU-Kommission wird aufgefordert, eine umfassende Strategie zur Aufklärung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln – inklusive messbarer Ziele, klarer Indikatoren und eines verbindlichen Zeithorizonts.
- Beteiligung von Betroffenen: Organisationen von Menschen mit Behinderungen müssen zwingend in EU-Kommunikationsstrategien und Sensibilisierungsmaßnahmen eingebunden werden.
- EU-weites Monitoring: Die gesellschaftlichen Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderungen sollen durch ein europaweites, systematisches Monitoring erfasst und ausgewertet werden.
- Förderprogramme für Mitgliedsstaaten: Es bedarf gezielter finanzieller Förderungen, um Aufklärungskampagnen in den einzelnen europäischen Ländern zu unterstützen.
- Pflichtschulungen für EU-Personal: Mitarbeitende der EU-Institutionen sollen verpflichtende Trainings zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen absolvieren, um für das Thema sensibilisiert zu werden.
Bedeutung für das deutsche Gesundheitswesen
Für den Pflege- und Gesundheitssektor in Deutschland haben diese weitreichenden Forderungen eine hohe Relevanz. Eine konsequentere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf europäischer Ebene würde den Druck auf den nationalen Gesetzgeber erhöhen, Barrierefreiheit und Inklusion in der Medizin und Pflege stärker zu fördern. Von barrierefreien Arztpraxen bis hin zu einer diskriminierungsfreien Versorgung in Pflegeeinrichtungen – striktere europäische Vorgaben könnten hier als starker Hebel wirken, um den Alltag von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern.
Die „Celler Erklärung“ ist somit ein unüberhörbarer Weckruf an die Europäische Union: Inklusion darf kein reines Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss aktiv gelebt und notfalls auch rechtlich erzwungen werden.
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