Digitalisierung ja, aber sicher: Psychotherapeuten warnen vor neuem Gesetz

Dominik Hübenthal
GeDIG: Psychotherapeutenkammer warnt vor Eingriff in Patientendaten

Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt viele Vorteile mit sich, birgt jedoch auch sensible Herausforderungen. Mit dem neuen Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen medizinische Daten besser nutzbar gemacht werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer positioniert sich nun deutlich zu den Plänen und mahnt zur Vorsicht.

Fokus auf die Patientenversorgung

Grundsätzlich verschließt sich die Kammer nicht dem digitalen Wandel. Im Gegenteil: Die Chancen, die durch neue Technologien entstehen, sollen sinnvoll genutzt werden. Laut der Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer muss die Digitalisierung jedoch in erster Linie einem klaren Zweck dienen – der direkten Verbesserung der Patientenversorgung. Digitale Tools und Datennutzung dürfen kein Selbstzweck sein, sondern müssen den Behandlungsalltag erleichtern und die Qualität der Therapie steigern.

Schutz des Vertrauensverhältnisses hat oberste Priorität

Ein zentraler Kritikpunkt der Kammer betrifft den sensiblen Umgang mit psychotherapeutischen Patientendaten. In der Psychotherapie ist ein tiefes, geschütztes Vertrauensverhältnis zwischen Behandelnden und Patienten die absolute Grundvoraussetzung für den Erfolg der Therapie. Wenn Patienten fürchten müssen, dass ihre intimsten Gespräche und Diagnosen durch aufgeweichte Datenschutzrichtlinien in falsche Hände geraten oder für andere Zwecke ausgelesen werden, steht dieses Fundament auf dem Spiel.

Was die Kammer konkret fordert:

  • Kein Eingriff in die Schweigepflicht: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dürfen das besondere Vertrauensverhältnis in der Psychotherapie nicht untergraben.
  • Datensouveränität der Patienten: Betroffene müssen jederzeit die volle Kontrolle darüber behalten, wer auf ihre psychischen Gesundheitsdaten zugreifen darf.
  • Zweckbindung der Daten: Informationen dürfen nur für die unmittelbare Behandlung genutzt und nicht ohne ausdrückliche, informierte Zustimmung für Forschung oder andere Zwecke freigegeben werden.

Ein Balanceakt für die Gesundheitspolitik

Das GeDIG steht exemplarisch für das Spannungsfeld der modernen Medizinpolitik: Auf der einen Seite der Wunsch nach einer vernetzten, datengetriebenen und innovativen Gesundheitsversorgung, auf der anderen Seite das unantastbare Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Besonders bei psychischen Erkrankungen, die in der Gesellschaft oft noch mit Stigmata behaftet sind, ist ein transparenter und sicherer Umgang mit Gesundheitsdaten unerlässlich.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob und wie der Gesetzgeber die berechtigten Einwände der Psychotherapeuten in die finale Fassung des Gesetzes einarbeiten wird. Für Pflegekräfte, Therapeuten und Patienten gleichermaßen bleibt zu hoffen, dass am Ende eine Lösung steht, die Innovation fördert, ohne den Schutz des Individuums zu opfern.

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