Durchbruch bei Apothekenreform: Das ändert sich jetzt für Patienten
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Weg für eine umfassende Neuausrichtung der Apothekenlandschaft in Deutschland freigemacht. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von Union und SPD wurde der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) gebilligt. Das Gesetzspaket, das in den parlamentarischen Beratungen noch 13 entscheidende Änderungsanträge erhielt, soll bereits am kommenden Freitag im Plenum des Parlaments verabschiedet werden. Für Patienten, Apotheker und das medizinische Fachpersonal bringt die Reform weitreichende Neuerungen mit sich.
Mehr Verantwortung und neue Dienstleistungen
Ein zentraler Baustein der Reform ist die Erweiterung der pharmazeutischen Dienstleistungen direkt vor Ort. Laut dem Meldungsdienst des Bundestags sollen Apotheken künftig eine noch wichtigere Rolle in der Prävention und Basisversorgung spielen. So erhalten Apotheker erweiterte Delegationsmöglichkeiten beim Impfen und dürfen künftig auch Blutentnahmen durchführen. Damit sollen niedergelassene Ärzte entlastet und die Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, gestärkt werden.
Auch intern gibt es strukturelle Anpassungen: Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, dürfen erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Apotheke vorübergehend am Laufen halten – maximal zehn Tage am Stück und bis zu 20 Tage im Jahr. Die Politik betonte jedoch, dass dies kein Einstieg in eine Filialregelung ohne Apotheker sei. Der Grundsatz, dass es keine Apotheke ohne Apotheker geben darf, bleibe im Kern erhalten.
Höheres Honorar zur Existenzsicherung
Neben strukturellen Anpassungen dürfen sich die Apothekeninhaber auf eine finanzielle Entlastung freuen. Das sogenannte Packungsfixum – also der Festbetrag, den Apotheken pro abgegebener verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung erhalten – wird in zwei Stufen angehoben. Aktuell liegt dieser Wert bei 8,35 Euro. Ab dem 1. Juli 2026 soll er auf 9,00 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro steigen. Diese Anpassung ist zwar nicht direkter Bestandteil des ApoVWG, sondern wird über die Arzneimittelpreisverordnung geregelt, ist politisch jedoch eng mit der Reform verknüpft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Erweiterte Befugnisse: Apotheken dürfen künftig mehr Impfungen durchführen und Blut abnehmen.
- PTA-Vertretung: Erfahrene Fachkräfte (PTA) dürfen die Apothekenleitung für bis zu 20 Tage im Jahr übernehmen.
- Höheres Fixum: Das Apothekenhonorar pro Packung steigt bis Anfang 2027 auf 9,50 Euro.
- Biosimilars: Exklusive Rabattverträge für patentfreie, biotechnologisch hergestellte Arzneimittel werden bis Mitte 2028 verboten.
Kritik von Opposition und Krankenkassen
Trotz der breiten Zustimmung innerhalb der Koalition stieß der Gesetzentwurf bei den Oppositionsparteien auf Widerstand. Grüne und AfD stimmten im Ausschuss gegen die Reform, während sich die Linke enthielt. Kritiker äußerten Bedenken, dass die neuen Regelungen zu erheblichen Mehrbelastungen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) führen könnten – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der ein umfangreiches Sparpaket für die Kassen vorbereitet wird.
Besonders das vorübergehende Verbot von exklusiven Rabattverträgen für sogenannte Biosimilars stößt auf scharfe Kritik. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) warnte davor, dass der GKV dadurch Einsparpotenziale in Milliardenhöhe entgehen könnten. Ein Vertreter der Krankenkassen bezeichnete diesen Schritt gar als Geschenk an die Pharmaindustrie.
Dennoch zeigt sich die Regierungskoalition entschlossen, die Apotheken als unverzichtbare Säule der flächendeckenden Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu machen. Mit der für Freitag geplanten Verabschiedung im Bundestag wird die Apothekenreform schon bald spürbare Auswirkungen auf den Alltag von Millionen Patienten haben.
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