Die Pronova BKK zählt mit rund 638.000 Versicherten zu den fünf größten Betriebskrankenkassen und den 25 größten Krankenkassen in Deutschland. Mit Hauptsitz in Ludwigshafen am Rhein ist die Pronova BKK bundesweit geöffnet und betreut ihre Mitglieder durch mehr als 54 Service-Center sowie 11 zusätzliche Sprechtag-Standorte in ganz Deutschland. Etwa 1.500 Mitarbeitende stehen den Versicherten mit persönlicher Beratung zur Seite, wobei die Krankenkasse besonders auf individuelle Betreuung und moderne digitale Services setzt.
Die Geschichte der Pronova BKK reicht bis ins Jahr 1815 zurück und entstand aus der Fusion von mehr als 40 Betriebskrankenkassen namhafter Unternehmen wie BASF, Bayer AG, Boehringer Ingelheim und Continental AG. Diese traditionsreiche Vergangenheit spiegelt sich in der Erfahrung und Kompetenz wider, mit der die Pronova BKK ihre Versicherten – insbesondere im Bereich Pflege – unterstützt.
Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige bietet die Pronova BKK umfassende Leistungen aus der Pflegeversicherung, die als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch einschließt. Die Pflegekasse der Pronova BKK zeichnet sich durch transparente Leistungsangebote, persönliche Pflegeberatung und moderne Antragsverfahren aus, die den Zugang zu Pflegeleistungen erleichtern.
Individuelle Beratung gibt Sicherheit im Pflegefall
Persönliche Hilfe im Service-Center vor Ort
Zum 1. Januar 2025 sind bedeutende Verbesserungen bei den Pflegeleistungen in Kraft getreten. Die Pronova BKK setzt diese gesetzlichen Neuregelungen um und bietet ihren Versicherten damit deutlich höhere finanzielle Unterstützung. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren von erhöhtem Pflegegeld und gestiegenen Pflegesachleistungen, die den tatsächlichen Pflegeaufwand besser abdecken.
Eine weitere wichtige Neuerung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft: Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zum sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Diese Reform ermöglicht deutlich mehr Flexibilität in der Pflegeorganisation und macht die Nutzung der Leistungen einfacher und bedarfsgerechter.
Mehr Leistungen dank neuer Regeln
2025 bringt spürbare Verbesserungen
Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn sie ausschließlich oder überwiegend durch private Pflegepersonen wie Angehörige, Freunde oder Nachbarn gepflegt werden. Die Pronova BKK zahlt das Pflegegeld monatlich im Voraus aus. In der Regel wird das Geld an die pflegenden Angehörigen weitergegeben, um deren wertvolle Arbeit finanziell anzuerkennen. Seit 1. Januar 2025 gelten folgende erhöhte Beträge:
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld wird auch dann gezahlt, wenn Sie selbst beschaffte Pflegepersonen einsetzen, die keine Vertragspartner der Pronova BKK sind. Wichtig ist lediglich, dass die Pflege angemessen sichergestellt ist. Bei Krankenhausaufenthalten, medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen oder häuslicher Krankenpflege zahlt die Pronova BKK das Pflegegeld für bis zu vier Wochen weiter. Bei Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt.
Pflege zu Hause mit Angehörigen
Pflegegeld unterstützt die Betreuung
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, übernimmt die Pronova BKK die Kosten im Rahmen der Pflegesachleistungen. Diese umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Die professionellen Pflegekräfte unterstützen dabei, gesundheitsbedingte Einschränkungen auszugleichen oder zu mildern. Seit 1. Januar 2025 stehen folgende monatliche Höchstbeträge zur Verfügung:
Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich
Die Häufigkeit und Art der Unterstützung können Sie im Rahmen dieser Höchstbeträge frei wählen und mit dem Pflegedienst individuell vereinbaren. Der Pflegevertrag regelt Art, Inhalt und Umfang der Leistungen sowie die Vergütung. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pronova BKK, sodass Sie sich nicht um die Bezahlung kümmern müssen. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Leistungen der Pflegekasse, müssen Sie den Differenzbetrag selbst tragen oder können gegebenenfalls Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.
Professionelle Unterstützung zu Hause
Sachleistungen entlasten im Alltag
Viele Pflegebedürftige nutzen die Kombinationsleistung, bei der sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst bei der Pflege unterstützen. Die Pronova BKK ermöglicht eine flexible Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wenn Sie beispielsweise 60 Prozent der Sachleistungen nutzen, stehen Ihnen noch 40 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung.
Die Pronova BKK bietet Ihnen zwei Optionen: Entweder legen Sie im Voraus fest, welche prozentuale Aufteilung Sie wünschen – an diese Entscheidung sind Sie dann für sechs Monate gebunden. Oder Sie wählen die flexible Variante, bei der die Pronova BKK monatlich die tatsächlich in Anspruch genommenen Sachleistungen ermittelt und das Pflegegeld entsprechend anpasst. Diese zweite Variante wird von vielen Versicherten bevorzugt, da sie mehr Spielraum bietet und besonders in der Anfangsphase der Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst sinnvoll ist.
Berechnungsbeispiel Pflegegrad 3: Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich maximal 1.497 Euro Sachleistungen oder 599 Euro Pflegegeld zur Verfügung. Nutzen Sie Sachleistungen im Wert von 900 Euro, entspricht dies etwa 60 Prozent des möglichen Betrags. Damit erhalten Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes, also 239,60 Euro monatlich ausgezahlt.
Pflege kombinieren und flexibel bleiben
Prozentual aufteilen und profitieren
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten von der Pronova BKK einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, die pflegende Angehörige entlasten oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern.
Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden für:
Betreuungsangebote wie Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
Alltagsunterstützung durch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Putzen oder Gartenarbeit
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege (ab Juli 2025 über den Gemeinsamen Jahresbetrag)
Ambulante Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen)
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht als Bargeld ausgezahlt, sondern nur gegen Vorlage von Rechnungen oder Quittungen anerkannter Anbieter erstattet. Nicht verbrauchte Beträge können Sie ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen, sodass bei größeren Anschaffungen oder Dienstleistungen mehrere Monate angespart werden können.
Alltagsentlastung sinnvoll nutzen
Tagespflege stärkt soziale Kontakte
Eine der wichtigsten Neuerungen zum 1. Juli 2025 ist die Zusammenlegung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum Gemeinsamen Jahresbetrag. Die Pronova BKK stellt pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 damit ein flexibles Budget von insgesamt 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung, das frei zwischen beiden Leistungsarten aufgeteilt werden kann.
Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder Überlastung ausfällt. Die Ersatzpflege kann durch andere Privatpersonen, Verwandte oder einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Bisher konnten Sie diese Leistung für bis zu sechs Wochen pro Jahr nutzen – ab Juli 2025 sind es acht Wochen. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder im Haushalt lebende Personen ist der Betrag auf das Zweifache des jeweiligen Pflegegeldes begrenzt, zusätzlich können nachgewiesene Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattet werden.
Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Überforderung der Pflegenden. Auch hier stehen ab Juli 2025 acht Wochen pro Jahr zur Verfügung.
Die wichtigsten Vorteile des Gemeinsamen Jahresbetrags:
Freie Aufteilung: Sie entscheiden selbst, wie viel Budget Sie für welche Leistung verwenden
Höherer Gesamtbetrag: 3.539 Euro statt bisher nur 2.528 Euro maximal für Verhinderungspflege
Längere Nutzungsdauer: Jeweils acht statt sechs Wochen pro Jahr
Einfachere Verwaltung: Ein Antrag für beide Leistungsarten
Mehr Planungssicherheit: Flexiblere Reaktion auf unvorhergesehene Situationen
Für Anträge ab dem 1. Juli 2025 verwenden Sie das neue Formular "Antrag auf Leistungen aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag", das die Pronova BKK auf ihrer Website bereitstellt. Bereits im ersten Halbjahr 2025 genutzte Leistungen werden auf den neuen Gesamtbetrag angerechnet, wobei die Pronova BKK individuell prüft, wie viel Budget Ihnen noch zur Verfügung steht.
Verhinderungspflege schafft Entlastung
Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Hilfe
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht ausreicht oder pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind, bietet die Pronova BKK teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen an. Diese Leistung kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen genutzt werden – sie werden also nicht gegeneinander aufgerechnet. Auch der Entlastungsbetrag bleibt davon unberührt.
Die Pronova BKK übernimmt folgende monatliche Beträge für Tages- und Nachtpflege:
Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro monatlich
Die Kosten umfassen die Pflege und Betreuung, medizinische Behandlungspflege sowie Transportkosten zwischen Wohnort und Einrichtung. Verpflegung und Unterkunft müssen Sie selbst tragen, können aber gegebenenfalls den Entlastungsbetrag dafür einsetzen. Für die Beantragung nutzen Sie das Formular "Antrag auf teilstationäre Pflege" der Pronova BKK.
Tagespflege ergänzt die häusliche Pflege
Nachtpflege bietet Sicherheit und Ruhe
Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, unterstützt die Pronova BKK bei der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse übernimmt allerdings nur einen Teil der Gesamtkosten – die Differenz müssen Sie als Eigenanteil selbst tragen. Die Pronova BKK zahlt folgende monatliche Pauschalbeträge:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich zu diesen Beträgen gewährt die Pronova BKK gestaffelte Leistungszuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil, abhängig von der Verweildauer im Pflegeheim:
Bis 12 Monate: 15 Prozent Zuschuss zum Eigenanteil
Nach 12 Monaten: 30 Prozent Zuschuss zum Eigenanteil
Nach 24 Monaten: 50 Prozent Zuschuss zum Eigenanteil
Nach 36 Monaten: 75 Prozent Zuschuss zum Eigenanteil
Berechnungsbeispiel: Beträgt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für Pflege 1.200 Euro monatlich und Sie leben seit 25 Monaten im Pflegeheim, erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent, also 600 Euro. Ihr tatsächlicher Eigenanteil für die Pflege reduziert sich damit auf 600 Euro monatlich. Hinzu kommen aber noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Vollstationäre Pflege mit Zuschüssen
Kosten im Blick behalten
Die Pronova BKK übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich. Diese Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und schützen pflegende Angehörige. Dazu zählen:
Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Medizinische Gesichtsmasken
FFP2-Masken
Schutzschürzen (Einmal- oder wiederverwendbar)
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Desinfektionstücher
Sie können die Pflegehilfsmittel entweder als Sachleistung über Vertragspartner der Pronova BKK beziehen oder die Kosten im Erstattungsverfahren zurückerhalten. Viele Anbieter haben sich auf Pflegehilfsmittel-Pakete spezialisiert, die Sie monatlich nach Hause geliefert bekommen – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pronova BKK. Nutzen Sie dafür das Formular "Antrag auf Pflegehilfsmittel und Bettschutzeinlagen".
Verbrauchshilfsmittel für die häusliche Pflege
Hygiene schützt Pflegebedürftige und Angehörige
Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Urinflaschen übernimmt die Pronova BKK die Kosten, sofern sie die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Sie einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei leihweiser Überlassung entfällt dieser Eigenanteil.
Ein besonders wichtiges Hilfsmittel ist das Hausnotrufsystem. Die Pronova BKK beteiligt sich an den monatlichen Kosten mit bis zu 25 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie überwiegend alleine leben oder sich regelmäßig über längere Zeit alleine zu Hause aufhalten und aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation jederzeit Hilfe benötigen könnten – etwa wegen Sturzgefahr oder anderen Notfallrisiken. Die einmaligen Anschlusskosten können ebenfalls bezuschusst werden. Nutzen Sie für die Beantragung das Formular "Antrag auf Kostenbeteiligung an einem Hausnotrufsystem".
Hausnotruf bietet schnelle Hilfe
Technische Hilfsmittel erleichtern den Alltag
Um die häusliche Pflege zu ermöglichen und Barrierefreiheit zu schaffen, unterstützt die Pronova BKK wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dieser Zuschuss kann für verschiedene Umbaumaßnahmen beantragt werden:
Einbau einer bodengleichen Dusche im Badezimmer
Fest installierte Rampen zur Überwindung von Stufen
Einbau eines Treppenlifts oder Senkrechtlifts
Anbringung von Treppengeländern oder Haltegriffen
Türverbreiterungen für Rollstuhl oder Rollator
Beseitigung von Stolperfallen wie Türschwellen
Anpassung der Raumaufteilung für bessere Bewegungsfreiheit
Der Zuschuss wird pro Maßnahme gewährt, bei erheblicher Verschlechterung des Pflegezustands kann er erneut beantragt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss für jede Person bis zum Höchstbetrag gewährt werden, sodass Maßnahmen bis 16.720 Euro (bei vier Personen) bezuschusst werden können. Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahme, um den Zuschuss nicht zu gefährden.
Ein barrierefreies Bad ermöglicht mehr Selbstständigkeit
Rampen und Handläufe erleichtern den Zugang
Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen oder Pflege-WGs leben, erhalten von der Pronova BKK einen Wohngruppenzuschuss von 224 Euro monatlich. Dieser Betrag dient zur Finanzierung einer Präsenzkraft, die organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten übernimmt. Zusätzlich können bei Neugründung einer Wohngruppe bis zu 2.500 Euro als einmalige Anschubfinanzierung für altersgerechte oder barrierefreie Umbauten beantragt werden.
Wohngemeinschaften bieten Alltagsstruktur
Präsenzkräfte unterstützen im Hintergrund
Die Pronova BKK bietet pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen kostenlose Pflegekurse an. Diese Schulungen vermitteln praktisches Wissen über Pflegetechniken, den Umgang mit Pflegehilfsmitteln und entlasten durch Tipps zur Organisation des Pflegealltags. Die Kurse können sowohl in Gruppen als auch als individuelle Schulung im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Informationen zu aktuellen Kursangeboten erhalten Sie bei der Pflegeberatung der Pronova BKK.
Kurse vermitteln Sicherheit im Alltag
Wenn Sie als Angehöriger oder Freund einen pflegebedürftigen Menschen pflegen, zahlt die Pronova BKK unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie. Diese Beiträge verbessern Ihre spätere Rente erheblich. Die Voraussetzungen sind:
Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig (unentgeltlich)
Mindestens 10 Stunden wöchentlich Pflegetätigkeit, verteilt auf mindestens zwei Tage
Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2
Sie üben keine berufliche Tätigkeit mit mehr als 30 Wochenstunden aus
Sie beziehen noch keine Vollrente wegen Alters
Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der in Anspruch genommenen Leistungen (Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Sachleistung). Die Pronova BKK meldet Sie automatisch bei der Rentenversicherung an und überweist die Beiträge direkt – Sie müssen sich um nichts kümmern. Pflegen Sie mehrere Personen, können die Pflegezeiten unter Umständen addiert werden, um die Mindestvoraussetzungen zu erfüllen.
Rentenansprüche durch Pflege sichern
Formalitäten gemeinsam erledigen
Tritt plötzlich ein Pflegefall in der Familie ein, können berufstätige Angehörige eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen in Anspruch nehmen, um die Pflege zu organisieren. Die Pronova BKK zahlt für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Seit 1. Januar 2024 kann dieses Pflegeunterstützungsgeld einmal pro Kalenderjahr beantragt werden, was deutlich mehr Planungssicherheit bietet.
Die Höhe beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (bei Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in den letzten 12 Monaten sogar 100 Prozent). Das Pflegeunterstützungsgeld ist auf maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze des Krankengeldes begrenzt. Sie können diese Zeit nutzen, um Pflegeleistungen zu beantragen, Hilfsmittel zu organisieren oder eine geeignete Betreuungslösung zu finden.
Schnelle Hilfe in Akutsituationen
Kurzfristig absichern und organisieren
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit widerspiegeln. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pronova BKK. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), der Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet:
Mobilität: Körperliche Beweglichkeit im Alltag
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Verstehen, Entscheiden, Orientierung
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, Aggression, Ängste
Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, An- und Ausziehen
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Medikamente, Arztbesuche
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Tagesstruktur, Kommunikation
Die fünf Pflegegrade im Überblick:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte)
Die Begutachtung berücksichtigt alle Einschränkungen – ob körperlich, geistig oder psychisch bedingt. Menschen mit Demenz haben damit dieselben Chancen auf einen angemessenen Pflegegrad wie Menschen mit rein körperlichen Einschränkungen.
Der MD bewertet die Selbstständigkeit
Die Pflegegrade folgen klaren Kriterien
Telefonisch: Rufen Sie die Service-Hotline 0621 53391-1000 an
Online: Nutzen Sie die Pronova BKK-App oder das Kontaktformular auf der Website
Schriftlich: Laden Sie das Formular "Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" herunter und senden es ausgefüllt an: Pronova BKK, 67058 Ludwigshafen
Persönlich: Besuchen Sie eines der 54 Service-Center deutschlandweit
Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich, kann aber hilfreich sein. Nach Antragseingang beauftragt die Pronova BKK innerhalb weniger Tage den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Der MD vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch, der normalerweise innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung stattfindet. Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang muss die Pronova BKK über den Pflegegrad entscheiden.
Wichtig: Die Leistungen werden rückwirkend ab Antragseingang gezahlt, nicht erst ab Bewilligung. Stellen Sie den Antrag also so früh wie möglich, sobald Pflegebedarf erkennbar wird.
Pflegegrad einfach beantragen
Digitale Antragstellung spart Zeit
Der Hausbesuch des Medizinischen Dienstes ist entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad. Die Gutachter – meist erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärzte – nutzen einen strukturierten Fragenkatalog, um Ihren Unterstützungsbedarf zu ermitteln. So können Sie sich optimal vorbereiten:
Angehörige einbeziehen: Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein
Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie einige Tage den tatsächlichen Hilfebedarf
Medizinische Unterlagen bereithalten: Arztberichte, Entlassungsbriefe, Medikamentenpläne
Hilfsmittel zeigen: Rollator, Inkontinenzmaterial, Medikamentendispenser
Ehrlich sein: Beschönigen Sie nicht – zeigen Sie den realen Alltag
Schwierigkeiten konkret benennen: Nicht "geht einigermaßen", sondern "geht nur mit Hilfe"
Zeit nehmen: Planen Sie mindestens eine Stunde für die Begutachtung ein
Die Gutachter beobachten auch, wie Sie einfache Tätigkeiten ausführen – etwa aufstehen, Arme heben oder ein paar Schritte gehen. Dies dient dazu, sich ein realistisches Bild von Ihrer Selbstständigkeit zu machen. Wichtig ist, dass Sie Ihren normalen Alltag darstellen, nicht was Sie theoretisch könnten oder an "guten Tagen" schaffen.
Ein Pflegetagebuch macht den Bedarf sichtbar
Zeigen Sie den Alltag realistisch
Wenn Sie mit der Entscheidung der Pronova BKK nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Begründen Sie ausführlich, warum Sie den Pflegegrad für zu niedrig halten und welche Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Pronova BKK prüft Ihren Widerspruch und kann eine erneute Begutachtung veranlassen. Bei erneuter Ablehnung können Sie vor dem Sozialgericht klagen – diese Klage ist kostenfrei.
Widerspruch gut begründen
Fristgerecht einreichen
Die Pronova BKK bietet allen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine kostenlose Pflegeberatung an. Speziell geschulte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Pflege, Leistungen und Organisation. Die Beratung kann telefonisch, in einem Service-Center oder bei Ihnen zu Hause stattfinden – je nachdem, was für Sie am besten passt.
Kontakt zur Pflegeberatung:
Telefon: 0214 32296-4929
E-Mail: pflegeberatung@pronovabkk.de
Allgemeine Service-Hotline: 0621 53391-1000
Die Pflegeberatung hilft Ihnen unter anderem bei:
Antragstellung für Pflegeleistungen und Hilfsmittel
Auswahl geeigneter Pflegedienste oder Pflegeheime
Berechnung der optimalen Leistungskombination
Organisation des Pflegealltags und Erstellung eines Versorgungsplans
Vermittlung weiterer Hilfsangebote wie Tagespflege oder Betreuungsdienste
Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Individuelle Unterstützung durch Pflegeberatung
Schnelle Antworten am Telefon
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßige Beratungsbesuche durchführen lassen. Diese sogenannten Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sind verpflichtend:
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle sechs Monate)
Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle drei Monate)
Die Beratung wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt und dauert etwa 30-45 Minuten. Die Pflegefachkraft gibt Tipps zur Pflegetechnik, prüft die Versorgungssituation und kann auf zusätzliche Hilfsmöglichkeiten hinweisen. Die Kosten trägt vollständig die Pronova BKK. Wird der Beratungsbesuch ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Bei Pflegegrad 1 oder bei ausschließlichem Bezug von Pflegesachleistungen sind Beratungsbesuche freiwillig, werden aber empfohlen und können ebenfalls halbjährlich kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Pflichtbesuche sichern Pflegequalität
Freiwillige Beratung bringt wertvolle Tipps
Die Pronova BKK bietet ihren Versicherten eine umfangreiche Smartphone-App, mit der viele Anliegen schnell und unkompliziert erledigt werden können – unabhängig von Öffnungszeiten und Standort. Die App ermöglicht Ihnen:
Rechnungen einreichen: Einfach fotografieren und hochladen
Anträge stellen: Für Pflegeleistungen, Hilfsmittel oder Zuschüsse
Mitgliedsbescheinigungen: Selbst erstellen und ausdrucken
Persönliche Daten aktualisieren: Adresse, Bankverbindung (mit Legitimation)
Bonusprogramm nutzen: Präventionsmaßnahmen dokumentieren und Prämien sammeln
Sichere Kommunikation: Nachrichten direkt an die Pronova BKK senden
Dokumente einsehen: Bescheide, Leistungsnachweise digital erhalten
Die App ist kostenlos für iOS und Android verfügbar und erfordert eine einmalige Registrierung. Alternativ können Sie die meisten Funktionen auch über den Online-Kundenbereich auf der Website nutzen, wenn Sie lieber am Computer arbeiten.
Die App erleichtert vieles unterwegs
Belege schnell digital einreichen
Die Pronova BKK ist über verschiedene Kanäle gut erreichbar und bietet persönliche Beratung in ganz Deutschland:
Hauptsitz und Postanschrift:
Pronova BKK
67058 Ludwigshafen
(Besucheradresse: Rheinallee 13, 67061 Ludwigshafen)
Service-Hotline: 0621 53391-1000
Fax: 0621 53391-7000
E-Mail: service@pronovabkk.de
Öffnungszeiten Service-Center Ludwigshafen:
Montag bis Mittwoch: 9:00-15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00-16:00 Uhr
Freitag: 9:00-13:00 Uhr
Deutschlandweit stehen Ihnen 54 Service-Center zur persönlichen Beratung zur Verfügung. Die Standorte und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der Pronova BKK unter dem Menüpunkt "Service-Center". Viele Standorte befinden sich in den Räumlichkeiten der ehemaligen Satzungsunternehmen wie BASF, Bayer oder Boehringer Ingelheim, sind aber für alle Versicherten zugänglich.
Beratung vor Ort leicht erreichbar
Viele Standorte deutschlandweit
Die Pronova BKK stellt alle wichtigen Formulare als PDF-Download auf ihrer Website bereit. Die meisten können direkt am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Die wichtigsten Formulare für Pflegeleistungen sind:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (für Erstantrag oder Höherstufung)
Antrag auf Leistungen aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag (für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025)
Antrag auf teilstationäre Pflege (für Tages- oder Nachtpflege)
Antrag auf Pflegehilfsmittel und Bettschutzeinlagen
Antrag auf Kostenbeteiligung an einem Hausnotrufsystem
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die ausgefüllten Formulare können Sie per Post, per Fax, per E-Mail oder über die Pronova BKK-App einreichen. Benötigte Nachweise wie Kostenvoranschläge oder Rechnungen fügen Sie einfach als Kopie bei – die Originale können Sie für Ihre Unterlagen behalten.
Wichtige Formulare bequem herunterladen
Unterlagen digital übermitteln
Seit 2022 können Pflegebedürftige digitale Pflegeanwendungen nutzen, deren Kosten die Pronova BKK übernimmt. DiPAs sind Smartphone-Apps oder webbasierte Programme, die die Pflege unterstützen – etwa durch Erinnerungsfunktionen für Medikamente, Übungsanleitungen für Bewegungstraining oder Kommunikationshilfen zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 53 Euro monatlich für anerkannte DiPAs, die im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Sie müssen vorab einen Antrag bei der Pronova BKK stellen.
Digitale Helfer unterstützen den Alltag
Besser kommunizieren mit DiPA
Über die gesetzlichen Leistungen hinaus bietet die Pronova BKK in Zusammenarbeit mit privaten Versicherern Zusatzversicherungen an, die die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen. Der Tarif ProKompakt beispielsweise übernimmt zusätzliche Kosten bei Sehhilfen, Hörgeräten, Heilpraktikern und Zahnersatz. Die Zusatzversicherung ist freiwillig und wird direkt mit dem Versicherungspartner abgeschlossen – die Pronova BKK vermittelt lediglich die Angebote.
Zusatzschutz individuell ergänzen
Leistungen, die Lücken schließen
Neben dem Pflegeunterstützungsgeld für die ersten zehn Tage gibt es weitere Möglichkeiten, sich für die Pflege von Angehörigen beruflich freistellen zu lassen:
Pflegezeit: Bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit. In dieser Zeit zahlt die Pronova BKK Rentenversicherungsbeiträge, wenn Sie mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen. Ein Gehalt erhalten Sie nicht, können aber ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Arbeitszeitreduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden. Auch hier besteht die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens zur Aufstockung des reduzierten Gehalts. Die Pronova BKK zahlt anteilige Rentenversicherungsbeiträge.
Beide Freistellungsformen erfordern keine Zustimmung des Arbeitgebers, Sie müssen lediglich rechtzeitig ankündigen. Pflegezeit und Familienpflegezeit können kombiniert werden, jedoch insgesamt höchstens 24 Monate pro pflegebedürftiger Person.
Pflegezeit rechtzeitig planen
Familienpflegezeit schafft Freiräume
Die Pronova BKK legt Wert auf Transparenz und veröffentlicht regelmäßig Kennzahlen zu ihrer Arbeit. Im Transparenzreport 2023 werden unter anderem folgende Zahlen genannt:
637.975 Versicherte (Stand Ende 2023)
1.524 Mitarbeitende
54 Service-Center plus 11 Sprechtag-Standorte
1.384.762 Anrufe in der Service-Hotline (2023)
101.000 persönliche Kundenkontakte in den Service-Centern (2023)
6.727.000 Kundenkontakte per Brief oder E-Mail (2023)
205.496 App-Nutzer mit über 1,5 Millionen Aufrufen
Der Zusatzbeitrag der Pronova BKK beträgt seit 1. August 2024 2,4 Prozent (zuzüglich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent). Damit liegt die Pronova BKK im mittleren Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.
Zahlen schaffen Vertrauen
Hohe Erreichbarkeit für Versicherte
Neben der eigenen Pflegeberatung arbeitet die Pronova BKK mit Pflegestützpunkten zusammen, die in einigen Regionen als neutrale Anlaufstellen für alle Fragen rund um Pflege zur Verfügung stehen. Pflegestützpunkte werden gemeinsam von Pflegekassen und Kommunen betrieben und bieten trägerübergreifende Beratung. Ob in Ihrer Region ein Pflegestützpunkt existiert, erfahren Sie bei der Pronova BKK oder über die Webseite des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP).
Zusätzlich gibt es bundesweit unabhängige Beratungsstellen wie die Compass Private Pflegeberatung (kostenfreie Rufnummer: 0800 101 88 00), die von den privaten Versicherungen finanziert wird, aber auch gesetzlich Versicherte berät.
Pflegestützpunkte beraten trägerübergreifend
Unabhängige Beratung per Telefon
Die Pronova BKK ist an gesetzliche Fristen gebunden, die einen zügigen Bearbeitungsprozess garantieren:
Pflegeberatung: Terminangebot innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung
Begutachtung durch MD: Hausbesuch innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antrag
Bescheid über Pflegegrad: Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang
Verkürzte Frist (eine Woche): Bei Krankenhausaufenthalt, Hospizversorgung oder wenn Pflege-/Familienpflegezeit geplant ist
Wird die Frist nicht eingehalten, können Sie bei der Pronova BKK eine Verzögerungspauschale von 70 Euro pro Woche Verzögerung geltend machen. Die Leistungen beginnen rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung, nicht erst ab Bewilligung – Sie verlieren also keine Leistungen durch Bearbeitungszeiten.
Fristen sichern schnelle Entscheidungen
Bei Verzögerung Anspruch geltend machen
Auch pflegebedürftige Kinder können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Die Begutachtung berücksichtigt, dass Kinder naturgemäß auf Unterstützung angewiesen sind. Der Medizinische Dienst vergleicht daher mit altersentsprechend entwickelten Kindern. Kinder bis 18 Monate werden automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft, als die Punktzahl eigentlich ergibt, weil sie einen besonders hohen Pflegebedarf haben. Die Pronova BKK bietet spezielle Beratung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern an.
Pflegegrad beantragen: So früh wie möglich bei der Pronova BKK
Pflegeberatung nutzen: Termin vereinbaren unter 0214 32296-4929
Begutachtung vorbereiten: Pflegetagebuch führen, Unterlagen zusammenstellen
Leistungsart wählen: Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination
Pflegedienst vergleichen: Mehrere Angebote einholen (Pflegeberatung hilft)
Hilfsmittel beantragen: Pflegebett, Hausnotruf, Verbrauchsmittel
Wohnung anpassen: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen
Entlastungsangebote nutzen: Entlastungsbetrag, Tages-/Nachtpflege, Verhinderungspflege
Pflegekurse besuchen: Kostenlose Schulungen für Angehörige
Beratungsbesuche organisieren: Bei Pflegegeld halbjährlich/vierteljährlich
Digitale Services nutzen: Pronova BKK-App für schnelle Kommunikation
Regelmäßig prüfen: Passt der Pflegegrad noch? Bei Verschlechterung Höherstufung beantragen
Mit Checkliste strukturiert vorgehen
Frühzeitig antragen: Warten Sie nicht zu lange mit dem Pflegeantrag – die Leistungen beginnen erst ab Antragsdatum
Vollständige Unterlagen: Reichen Sie alle erforderlichen Nachweise ein, um Rückfragen zu vermeiden
Realistische Darstellung: Beschönigen Sie bei der Begutachtung nicht – zeigen Sie den tatsächlichen Hilfebedarf
Genehmigung abwarten: Bei größeren Anschaffungen (Umbau, Hilfsmittel) erst nach Bewilligung starten
Belege sammeln: Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen für Erstattungsanträge auf
Fristen einhalten: Beratungsbesuche müssen rechtzeitig durchgeführt werden
Änderungen mitteilen: Informieren Sie die Pronova BKK über Verschlechterungen oder Verbesserungen
Widerspruchsrecht nutzen: Wenn der Bescheid nicht passt, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein
Unterlagen sauber organisieren
Wichtige Termine rechtzeitig planen
Die Pronova BKK bietet ihren Versicherten ein umfassendes Leistungspaket aus der sozialen Pflegeversicherung, das kontinuierlich an gesetzliche Neuregelungen angepasst wird. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Aktuelle Leistungen 2025: Deutlich erhöhtes Pflegegeld und Pflegesachleistungen seit 1. Januar 2025
Flexibler Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025
Persönliche Beratung: Kostenlose Pflegeberatung telefonisch, online oder zu Hause
Deutschlandweites Netzwerk: 54 Service-Center für persönlichen Kontakt
Digitale Services: Moderne App für schnelle und unkomplizierte Antragsstellung
Schnelle Bearbeitung: Gesetzliche Fristen werden eingehalten
Umfangreiche Zusatzleistungen: Pflegehilfsmittel, Wohnungsanpassung, Hausnotruf
Unterstützung für Angehörige: Rentenbeiträge, Pflegekurse, Pflegezeit
Ein starker Partner in der Pflege
Gut begleitet im Pflegealltag
Wichtiger Hinweis: Alle in diesem Artikel genannten Leistungsbeträge und Regelungen entsprechen dem Stand Oktober 2025. Die Pronova BKK passt ihre Leistungen kontinuierlich an gesetzliche Änderungen an. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt bei der Pronova BKK unter 0621 53391-1000 oder auf der offiziellen Website www.pronovabkk.de.
Pronova BKK Pflegeleistungen