EuGH-Gutachter rügt EU-Kommission: Zu viel Geheimhaltung bei Corona-Impfstoffdeals

Benedikt Hübenthal
Geheime Corona-Impfstoffverträge: EuGH-Gutachter sieht Verstoß der EU-Kommission

Die juristische Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschäftigt weiterhin die höchsten europäischen Gerichte. Im Zentrum der aktuellen Debatte stehen die milliardenschweren Verträge, die die Europäische Kommission in den Jahren 2020 und 2021 mit verschiedenen Pharmaunternehmen über die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen abgeschlossen hat. Nun droht der Brüsseler Behörde eine empfindliche juristische Niederlage in Sachen Transparenz und Informationsfreiheit.

Scharfe Kritik vom EuGH-Gutachter

Einem aktuellen Gutachten zufolge hat die EU-Kommission wesentliche Informationen zu den Impfstoffdeals zu Unrecht unter Verschluss gehalten. Der zuständige Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Athanasios Rantos, empfiehlt den Richtern, entsprechende Urteile der Vorinstanz gegen die Kommission zu bestätigen. Für die Öffentlichkeit bedeutet dies einen möglichen Durchbruch im Kampf um mehr Einblick in die Verwendung europäischer Steuergelder.

Was genau wurde verheimlicht?

Während der Hochphase der Pandemie verhandelte ein kleines Team aus Kommissionsbeamten und nationalen Fachleuten den Kauf von Vakzinen. Nach Angaben des EU-Gerichts wurden dabei 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen zu sichern. Als die Verträge schließlich auf Druck der Öffentlichkeit und von Parlamentariern veröffentlicht wurden, wiesen sie jedoch massive Schwärzungen auf. Betroffen waren vor allem zwei sensible Bereiche:

  • Namen der Verhandlungsführer: Die Identitäten der Mitglieder des Verhandlungsteams wurden unkenntlich gemacht.
  • Entschädigungsklauseln: Konkrete vertragliche Abmachungen darüber, wer im Falle von Impfschäden haftet und wie die Pharmaunternehmen finanziell entschädigt werden, blieben geheim.

Die EU-Kommission rechtfertigte dieses Vorgehen stets mit dem Schutz der Privatsphäre ihrer Mitarbeiter sowie der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Impfstoffhersteller.

Öffentliches Interesse wiegt schwerer als Geheimhaltung

Dieser Argumentation erteilte Generalanwalt Rantos nun eine klare Absage. Er betonte, dass bei derart weitreichenden und kostenintensiven Entscheidungen ein besonderes öffentliches Interesse an vollumfänglicher Transparenz bestehe. Nur durch die Offenlegung der Namen ließe sich beispielsweise wirksam überprüfen, ob bei den Verhandlungsführern mögliche Interessenkonflikte vorlagen. Lediglich anonymisierte Erklärungen zur Unparteilichkeit vorzulegen, sei schlichtweg unzureichend.

Auch bei den geschwärzten Entschädigungsklauseln sieht der Gutachter die Kommission in der Bringschuld. Die bloße Behauptung, eine Veröffentlichung würde den Geschäftsinteressen der Pharmakonzerne schaden, sei nicht ausreichend und stichhaltig belegt worden.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Gutachten des Generalanwalts ist für den Europäischen Gerichtshof rechtlich nicht bindend. Die langjährige Erfahrung zeigt jedoch, dass die Richterinnen und Richter der Einschätzung der Generalanwälte in den allermeisten Fällen folgen. Mit einem endgültigen Urteil wird in einigen Monaten gerechnet. Sollte das Gericht die Kommission tatsächlich zur Offenlegung verurteilen, wäre dies ein starkes Signal für zukünftige Beschaffungsprozesse und würde die Transparenzpflichten von EU-Behörden drastisch verschärfen.

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