Tödliche Hochstapelei: Zehn Jahre Haft für falschen Notfallsanitäter

Dominik Hübenthal
10 Jahre Haft: Falscher Notfallsanitäter wegen Totschlags verurteilt

Tödlicher Einsatz nach jahrelanger Täuschung

Ein erschreckender Fall von Hochstapelei im medizinischen Bereich hat nun vor dem Landgericht Kleve sein juristisches Nachspiel gefunden. Ein 30-jähriger Berufskraftfahrer, der sich mit gefälschten Zeugnissen jahrelang als Notfallsanitäter ausgegeben hatte, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass seine schwerwiegenden Fehlhandlungen den Tod eines Patienten herbeigeführt haben.

Die erschütternden Details des Falls

Der Angeklagte hatte sich durch systematische Urkundenfälschung Anstellungen im Rettungsdienst erschlichen, ohne jemals die dafür notwendige medizinische Ausbildung absolviert zu haben. Laut den Erkenntnissen des Gerichts war der Mann in zahlreichen Einsätzen tätig, bei denen er die Gesundheit von Patienten massiv gefährdete.

Der traurige Höhepunkt ereignete sich im August 2025 in Kamp-Lintfort: Bei der Behandlung eines 80-jährigen, chronisch herzkranken Patienten verabreichte der falsche Sanitäter ein ungeeignetes Medikament. Zudem verhinderte er aktiv, dass ein Notarzt hinzugezogen wurde. Der Patient verstarb wenig später im Krankenhaus. In einem weiteren Fall in Wermelskirchen konnte eine aufmerksame Kollegin in letzter Sekunde verhindern, dass er einem Patienten mit Lungenödem eine falsche Infusion legte.

Richter spricht von "gemeingefährlicher Hochstapelei"

Der Vorsitzende Richter fand bei der Urteilsverkündung deutliche Worte. Er bezeichnete das Vorgehen des Mannes als "erschreckenden Sachverhalt" und sprach von einer "gemeingefährlichen Hochstapelei". Der 30-Jährige habe aus einem übersteigerten Geltungsbedürfnis gehandelt und leide unter einer "Art Größenwahn".

Das Urteil im Überblick

Die Richter verurteilten den Mann wegen folgender Vergehen:

  • Totschlag: Aufgrund der tödlichen Fehlbehandlung und des Verhinderns ärztlicher Hilfe.
  • Versuchte gefährliche Körperverletzung: Wegen des Vorfalls mit der falschen Infusion.
  • Urkundenfälschung: Für das systematische Fälschen der Qualifikationsnachweise.

Mit dem Strafmaß von zehn Jahren ging das Gericht sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die achteinhalb Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte lediglich auf eine deutlich geringere Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die Einstellungsverfahren im Rettungsdienst und zeigt auf tragische Weise, wie wichtig die lückenlose Überprüfung von medizinischen Qualifikationen ist, um die Sicherheit von Patienten jederzeit zu gewährleisten.

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