Gerichtsurteil: Apotheken dürfen "Dr. Ansay"-Rezepte nicht mehr annehmen
Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf sorgt derzeit für ein Beben in der Apothekenlandschaft und bei Anbietern von telemedizinischen Dienstleistungen. Wie aus einer aktuellen Entscheidung vom 23. April 2026 hervorgeht, ist die Entgegenahme von Rezepten für Medizinalcannabis über die umstrittene Plattform "Dr. Ansay" für Apotheken rechtswidrig. Das Urteil hat eine enorme Signalwirkung für den gesamten digitalen Gesundheitsmarkt.
Hintergrund: Das Geschäftsmodell von "Dr. Ansay"
Die Plattform "Dr. Ansay" steht bereits seit Längerem in der Kritik. Das Geschäftsmodell basiert darauf, dass Patienten über das Internet relativ unkompliziert an Rezepte für medizinisches Cannabis gelangen können. Häufig reicht das Ausfüllen eines einfachen Online-Fragebogens aus – ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt oder ein ausführliches Anamnesegespräch finden in der Regel nicht statt. Anschließend werden die digitalen Verschreibungen direkt an kooperierende Apotheken weitergeleitet, welche die Medikamente an die Patienten ausliefern.
Genau diese Praxis stufte das Gericht nun als hochgradig problematisch ein. Die Bewerbung von Medizinalcannabis und das Ausstellen von Rezepten lediglich auf Basis eines Fragebogens verstoßen gegen geltendes Recht. Da diese rechtlichen Mängel mittlerweile branchenweit bekannt sind, zieht das Gericht nun auch die ausführenden Apotheken in die Mitverantwortung.
Apotheken haften für rechtswidrige Plattformen mit
Das Landgericht Düsseldorf stellte unmissverständlich klar: Apotheken, die mit "Dr. Ansay" verknüpft sind und die entsprechenden Rezepte bedienen, machen sich für das rechtswidrige Verhalten der Plattform mitverantwortlich. Ohne die Bereitschaft der Apotheken, diese Verordnungen zu akzeptieren und auszuliefern, würde das gesamte Geschäftsmodell der Plattform in sich zusammenfallen.
Die Richter stützten sich in ihrer Begründung insbesondere auf die Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO). Laut Paragraf 17 Absatz 8 ist das pharmazeutische Personal strengstens dazu verpflichtet, einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. Besteht ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, muss die Abgabe zwingend verweigert werden.
Warum die Abgabe verweigert werden muss
- Fehlender Arztkontakt: Apothekern ist bewusst, dass die Rezepte über "Dr. Ansay" regelmäßig ohne persönliche medizinische Begutachtung ausgestellt werden.
- Missbrauchspotenzial: Da Patienten lediglich Fragebögen ausfüllen, ist die Gefahr von Falschangaben und missbräuchlicher Nutzung von Cannabis extrem hoch.
- Prüfpflicht der Apotheken: Das pharmazeutische Personal darf bei derart offensichtlichen strukturellen Mängeln nicht wegschauen und muss seiner Kontrollfunktion nachkommen.
Starke Signalwirkung für den Gesundheitsmarkt
Geklagt hatte die Apothekerkammer Nordrhein, die bereits in der Vergangenheit konsequent gegen unseriöse telemedizinische Angebote vorgegangen ist. Der Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf dürfte nun weitreichende Konsequenzen haben – nicht nur für "Dr. Ansay", sondern auch für vergleichbare Plattformen, die mit ähnlichen Methoden arbeiten.
Branchenexperten gehen davon aus, dass sich zahlreiche Apotheken nun umgehend von derartigen Kooperationen zurückziehen werden, um rechtliche Konsequenzen und teure Unterlassungsklagen zu vermeiden. Das Urteil stärkt somit den Patientenschutz und unterstreicht die fundamentale Wächterfunktion, die Vor-Ort- und Versandapotheken bei der Arzneimittelabgabe in Deutschland innehaben.
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