Die BARMER gehört zu den größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und betreut mit rund 8,4 Millionen Versicherten bundesweit Millionen von Menschen. Die integrierte BARMER Pflegekasse bietet Ihnen als Versicherten umfassende Leistungen, wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden. Seit der Fusion von BARMER GEK und Deutsche BKK im Jahr 2017 vereint die BARMER langjährige Erfahrung mit modernen Servicekonzepten und digitalen Angeboten, die den Pflegealltag erleichtern sollen.
Die Pflegeversicherung ist als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung konzipiert und bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt. Bei der BARMER profitieren Sie von einem flächendeckenden Netzwerk mit über 400 Geschäftsstellen in ganz Deutschland, kompetenter telefonischer Beratung und zahlreichen Online-Services. Gerade für Senioren und deren Angehörige, die sich erstmals mit dem Thema Pflege auseinandersetzen müssen, bietet die BARMER vielfältige Unterstützung – von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis hin zur laufenden Beratung.
Persönliche Beratung unterstützt in der Pflegesituation
Die Grundlage für alle Leistungen der BARMER Pflegekasse ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit einer Person widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD), bei der verschiedene Bereiche des täglichen Lebens bewertet werden.
Pflegegrad 1 wird Personen zuerkannt, die noch weitgehend selbstständig sind, aber bereits geringe Beeinträchtigungen haben. Dies entspricht einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsverfahren. Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf beratende Leistungen, einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel sowie Wohnraumanpassungen.
Pflegegrad 2 bescheinigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und wird bei einer Punktzahl von 27 bis unter 47,5 Punkten vergeben. Ab diesem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 347 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bis zu 796 Euro monatlich, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt.
Bei Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor (47,5 bis unter 70 Punkte). Das monatliche Pflegegeld beträgt hier 599 Euro, die Pflegesachleistungen erhöhen sich auf 1.497 Euro. Dieser Pflegegrad wird häufig bei Personen mit fortgeschrittenen Demenzerkrankungen oder erheblichen körperlichen Einschränkungen vergeben.
Pflegegrad 4 kennzeichnet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte). Das Pflegegeld steigt auf 800 Euro monatlich, die Pflegesachleistungen auf 1.859 Euro. Personen mit diesem Pflegegrad benötigen in der Regel umfassende Hilfe in nahezu allen Lebensbereichen.
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und wird bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben (90 bis 100 Punkte). Das monatliche Pflegegeld beträgt 990 Euro, die Pflegesachleistungen 2.299 Euro. Dieser Pflegegrad kommt vor allem bei schwerstpflegebedürftigen Menschen zum Tragen, die rund um die Uhr intensive Pflege benötigen.
Unterstützung im Alltag je nach Pflegegrad
Die Beantragung von Pflegeleistungen bei der BARMER ist auf verschiedenen Wegen möglich und wurde in den letzten Jahren zunehmend vereinfacht. Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten, einen Pflegeantrag zu stellen.
Der Online-Pflegeantrag über das Portal Meine BARMER ist die schnellste und komfortabelste Variante. Sie werden Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben geführt und erhalten direkt im Antrag hilfreiche Erklärungen. Für die Nutzung benötigen Sie ein Benutzerkonto bei Meine BARMER, das Sie jederzeit kostenlos einrichten können. Der Vorteil dieser Methode: Der Antrag geht sofort bei der Pflegekasse ein, und Sie sparen sich den Postweg.
Die telefonische Antragstellung ist besonders für Menschen geeignet, die Unterstützung beim Ausfüllen ben
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