Gesundheitsreform 2026: Aus für den Hygienezuschlag in Arztpraxen
Die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems steht vor weiteren tiefgreifenden Veränderungen. Im Zuge des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes plant die Bundesregierung weitreichende Neuregelungen, die insbesondere den vertragsärztlichen Bereich hart treffen könnten. Ein zentraler Punkt der Reform: Der etablierte Hygienezuschlag für Arztpraxen soll ab Anfang 2027 ersatzlos gestrichen werden.
Warum der Hygienezuschlag auf der Kippe steht
Bislang erhalten Praxen den Hygienezuschlag als Aufschlag auf die Versicherten- und Grundpauschalen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Damit sollen die immensen Kosten für Infektionsschutz und Praxishygiene abgefedert werden. Laut den aktuellen Änderungsanträgen im Bundestag soll diese Zahlung jedoch entfallen.
Die Begründung der Politik stützt sich auf den Vorwurf einer angeblichen Doppelfinanzierung. Da die allgemeine Kostenentwicklung bereits im sogenannten Orientierungswert abgebildet werde, sei eine zusätzliche und gesonderte Vergütung der Hygieneaufwendungen im EBM künftig nicht mehr vertretbar.
- Geplanter Wegfall: Ab Anfang 2027
- Betroffene Bereiche: Versicherten- und Grundpauschalen im EBM
- Ausnahmen: Hygienezuschläge beim ambulanten Operieren bleiben ausdrücklich bestehen
Überprüfung von EBM-Leistungen: Grauer Star im Fokus
Doch die Streichung des Hygienezuschlags ist nicht die einzige Maßnahme zur Kostenkontrolle. Der Bewertungsausschuss soll zudem den Auftrag erhalten, bestimmte medizinische Leistungen kritisch zu überprüfen. Besonders im Fokus steht dabei die Phakoemulsifikation, das minimalinvasive Standardverfahren zur Behandlung des Grauen Stars (Katarakt).
Hintergrund dieser Überprüfung ist ein rasanter Anstieg der Eingriffszahlen. Regierungsdokumenten zufolge wächst die Zahl der Kataraktoperationen jährlich um durchschnittlich acht Prozent. Ein Zuwachs, der aus Sicht der Gesundheitspolitiker nicht allein durch den demografischen Wandel zu erklären ist. Nun soll geprüft werden, ob die aktuelle Vergütung dieser Leistung noch angemessen ist oder ob hier Einsparpotenziale vorliegen.
Wachsende Sorge um die Versorgungsqualität
Die geplanten Streichungen stoßen im medizinischen Sektor auf große Besorgnis. Hygiene ist ein zentraler Baustein der Patientensicherheit und verursacht kontinuierlich hohe Kosten für Material und Fachpersonal. Der Wegfall der Pauschalen könnte für viele Praxen eine spürbare finanzielle Einbuße bedeuten, die letztlich auch die ambulante Versorgungsqualität belasten könnte.
Ob die Änderungsanträge in der vorliegenden Form vom Bundestag endgültig verabschiedet werden, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch: Der Spardruck im Gesundheitswesen wächst unaufhaltsam weiter.
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