Hoffnung für Betroffene: OLG Hamm kippt Urteil zu mutmaßlichem Corona-Impfschaden
Es ist ein Beschluss, der weitreichende Folgen für Tausende Menschen in Deutschland haben könnte: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Arnsberg aus dem Jahr 2025 aufgehoben. In dem Verfahren geht es um die Schadensersatzklage eines Mannes, der nach zwei Corona-Impfungen schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben will. Der Fall muss nun komplett neu aufgerollt werden – ein juristischer Meilenstein, der die Position potenziell Impfgeschädigter in der Bundesrepublik erheblich stärken dürfte.
Der Fall: Schwere Symptome nach der Impfung
Der Kläger hatte sich in den Jahren 2021 und 2022 mit dem mRNA-Vakzin des Herstellers Biontech impfen lassen. Kurze Zeit später entwickelte er nach eigenen Angaben ein massives Beschwerdebild. Zu den Symptomen zählten unter anderem eine tiefe Beinvenenthrombose, hartnäckige Kopfschmerzen, Schwindelattacken sowie Taubheitsgefühle in den Füßen.
Aufgrund dieser massiven Einschränkungen zog der Mann vor Gericht. Er forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro sowie umfassenden Schadenersatz. Zudem verlangte er von dem Pharmaunternehmen weitreichende Auskünfte über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und mögliche Wechselwirkungen des Impfstoffs, gestützt auf das Arzneimittelgesetz (AMG).
Verfahrensfehler: Warum das erste Urteil kassiert wurde
In der ersten Instanz hatte das Landgericht Arnsberg die Klage noch vollumfänglich abgewiesen. Die Begründung der Richter damals: Der Kläger habe den kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und seinen gesundheitlichen Problemen nicht hinreichend wahrscheinlich darlegen können. Die Beschwerden wurden stattdessen auf angebliche orthopädische Vorerkrankungen zurückgeführt – und das, ohne auch nur einen einzigen medizinischen Sachverständigen in dem Verfahren anzuhören.
Genau dieses Vorgehen rügte nun das OLG Hamm deutlich. Die Richter in zweiter Instanz stellten fest, dass das Landgericht gravierende Verfahrensfehler begangen habe. Ohne die Einholung von fachärztlichen Gutachten hätte die Klage niemals abgewiesen werden dürfen. Der Fall wird nun an die Vorinstanz zurückverwiesen und muss unter zwingender Einbeziehung medizinischer Experten neu verhandelt werden.
Ein wegweisendes Urteil für Patientenrechte
Die Entscheidung des OLG Hamm reiht sich in eine aktuelle juristische Entwicklung ein, die die Rechte von Patienten gegenüber großen Pharmakonzernen stärkt. Erst im März 2026 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem richtungsweisenden Urteil das Auskunftsrecht von Patienten untermauert. Demnach reicht es für einen Auskunftsanspruch gegenüber den Herstellern bereits aus, dass ein Impfschaden plausibel erscheint.
Was das aktuelle Urteil für Betroffene bedeutet:
- Gesenkte juristische Hürden: Gerichte dürfen Klagen zu mutmaßlichen Impfschäden nicht mehr pauschal und ohne medizinische Begutachtung abweisen.
- Stärkung des Auskunftsrechts: Pharmaunternehmen können bei plausiblen Verdachtsfällen juristisch gezwungen werden, interne Daten zu Nebenwirkungen offenzulegen.
- Beweisaufnahme ist Pflicht: Bei komplexen medizinischen Sachverhalten müssen zwingend unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden.
Für viele Menschen, die seit der Pandemie um die medizinische und juristische Anerkennung ihrer gesundheitlichen Beschwerden kämpfen, sendet dieses Urteil ein wichtiges Signal. Es zeigt unmissverständlich, dass die Justiz genauer hinschaut und die pauschale Ablehnung von Haftungsansprüchen ohne fundierte medizinische Prüfung keinen Bestand mehr hat.
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