Kabinett beschließt GKV-Stabilisierungsgesetz: Heilmittelverbände fordern Nachbesserungen

Benedikt Hübenthal
GKV-Stabilisierungsgesetz 2026: Kabinett verabschiedet Entwurf

Mit dem jüngsten Beschluss des Bundeskabinetts zum GKV-Stabilisierungsgesetz rückt die finanzielle und strukturelle Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung massiv in den Fokus der Gesundheitspolitik. Der Gesetzentwurf soll die klammen Kassen der Krankenversicherungen entlasten und die Finanzierung des Gesundheitssystems für die kommenden Jahre auf sichere Beine stellen. Doch während die Regierung von einem notwendigen Schritt spricht, formiert sich bei den Leistungserbringern bereits Widerstand.

Heilmittelverbände starten in die parlamentarische Phase

Für die therapeutischen Berufe markiert der Kabinettsbeschluss lediglich den Startschuss für die entscheidenden politischen Auseinandersetzungen. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV), in dem unter anderem der Deutsche Verband Ergotherapie (DVE) organisiert ist, hat bereits angekündigt, die nun beginnenden parlamentarischen Beratungen intensiv begleiten zu wollen. Ziel ist es, drohende Leistungskürzungen oder finanzielle Engpässe für Praxen abzuwenden.

Die Sorge in der Branche ist groß, dass die geplanten Stabilisierungsmaßnahmen vor allem auf dem Rücken der ambulanten Versorgung ausgetragen werden könnten. Therapeuten aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie kämpfen seit Jahren mit hohem bürokratischen Aufwand und fordern eine leistungsgerechte Vergütung, um den Beruf angesichts des Fachkräftemangels attraktiv zu halten.

Die zentralen Forderungen der Therapeuten

Im Rahmen des nun startenden Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und Bundesrat pocht die Interessenvertretung der Heilmittelbranche auf mehrere Kernpunkte:

  • Sicherung der Patientenversorgung: Sparmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der Therapiequalität oder der Behandlungszeiten gehen.
  • Bürokratieabbau: Um Kosten im System zu senken, fordern die Verbände eine spürbare Reduzierung von Dokumentationspflichten und Genehmigungsverfahren.
  • Faire Vergütungsstrukturen: Eine Stabilisierung der GKV-Finanzen darf nicht bedeuten, dass notwendige Honoraranpassungen für Therapeutinnen und Therapeuten ausgesetzt oder gedeckelt werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem das Kabinett den Entwurf verabschiedet hat, wird das GKV-Stabilisierungsgesetz nun in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages debattiert. Hier haben Verbände und Sachverständige die Möglichkeit, in Anhörungen ihre Bedenken und Änderungsvorschläge einzubringen. Für die Patienten und die Beschäftigten in der Pflege und Therapie wird sich in den kommenden Wochen entscheiden, wie die finanzielle Last der Gesundheitsreform verteilt wird.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Politik bereit ist, die Einwände der Heilmittelverbände in den finalen Gesetzestext aufzunehmen. Die Diskussionen in Berlin dürften jedenfalls hitzig werden, denn die Balance zwischen einem bezahlbaren Gesundheitssystem und einer flächendeckenden, hochwertigen Versorgung ist sensibler denn je.

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