Die BKK B. Braun Aesculap ist eine betriebsbezogene Krankenkasse mit Sitz in Melsungen, die seit Jahrzehnten einen erstklassigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter der B. Braun-Gruppe bietet. Mit über 29.000 Versicherten zählt sie zu den etablierten Betriebskrankenkassen in Deutschland und zeichnet sich durch einen besonders persönlichen Service sowie umfangreiche Zusatzleistungen aus. Der besondere Charakter dieser Krankenkasse liegt in ihrer exklusiven Ausrichtung auf einen definierten Personenkreis, was eine maßgeschneiderte Betreuung und spezifische Angebote ermöglicht. Für Versicherte und deren Angehörige bedeutet dies einen direkten Draht zu kompetenten Ansprechpartnern, die mit den besonderen Bedürfnissen der Zielgruppe vertraut sind.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die BKK B. Braun Aesculap der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegekasse der BKK übernimmt dabei alle Leistungen, die im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert sind, und bietet darüber hinaus eine Reihe von Zusatzleistungen, die den Pflegealltag erleichtern sollen. Gerade in Zeiten steigender Pflegebedürftigkeit und zunehmender Anforderungen an die häusliche Pflege ist ein verlässlicher Partner wie die BKK B. Braun Aesculap von unschätzbarem Wert.
Kompetente Beratung direkt vor Ort
Die Mitgliedschaft bei der BKK B. Braun Aesculap ist ausschließlich bestimmten Personengruppen vorbehalten. Als betriebsbezogene Krankenkasse steht sie primär Mitarbeitern der B. Braun Melsungen AG und der Aesculap AG sowie deren Familienangehörigen offen. Diese Beschränkung ermöglicht es der Kasse, ihre Leistungen gezielt auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten abzustimmen und einen besonders persönlichen Service zu gewährleisten. Familienangehörige umfassen dabei Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder der versicherten Beschäftigten.
Darüber hinaus können auch ehemalige Mitarbeiter der genannten Unternehmen ihre Mitgliedschaft fortsetzen, selbst wenn sie in den Ruhestand eintreten oder das Unternehmen aus anderen Gründen verlassen. Dies gilt insbesondere für Rentner, die während ihrer aktiven Berufstätigkeit bei der BKK versichert waren. Auszubildende bei B. Braun oder Aesculap haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der BKK B. Braun Aesculap zu versichern. Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen eine günstige studentische Krankenversicherung über die BKK abschließen, wenn sie bereits zuvor bei der Kasse versichert waren oder familiär über diese abgesichert sind.
Der Beitragssatz liegt bei insgesamt 18,25 Prozent, wovon 3,65 Prozent auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag entfallen. Dieser teilt sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, wobei beide Parteien jeweils die Hälfte tragen. Im Vergleich zu vielen anderen gesetzlichen Krankenkassen bewegt sich dieser Beitragssatz im mittleren bis oberen Bereich, was jedoch durch die umfangreichen Zusatzleistungen und den exzellenten Service gerechtfertigt wird. Die Familienversicherung für Ehepartner und Kinder ist dabei kostenfrei, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die zentrale Geschäftsstelle der BKK B. Braun Aesculap befindet sich in der Grünen Straße 1, 34212 Melsungen. Zusätzlich unterhält die Kasse Servicestandorte in Tuttlingen, um auch den Mitarbeitern der Aesculap AG einen direkten Ansprechpartner vor Ort zu bieten. Die Servicezeiten sind an beiden Standorten großzügig gestaltet: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 15:30 Uhr. Diese Öffnungszeiten ermöglichen es Berufstätigen, ihre Anliegen auch während der regulären Arbeitszeit zu klären, ohne dass lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
Das kostenfreie Servicetelefon ist unter der Nummer 0800 2272830 erreichbar und bietet kompetente Beratung zu allen Fragen rund um Kranken- und Pflegeversicherung. Die Mitarbeiter am Telefon sind geschult, auch komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und können direkt Auskunft über Leistungsansprüche, Antragsverfahren und individuelle Versicherungssituationen geben. Für schriftliche Anfragen steht die E-Mail-Adresse info@bkk-bba.de zur Verfügung, wobei die Bearbeitungszeit in der Regel wenige Werktage beträgt. Alternativ können Anfragen auch per Telefax unter +49 5661 9003-799 übermittelt werden.
Die Pflegekasse der BKK ist unter denselben Kontaktdaten erreichbar, wobei spezialisierte Sachbearbeiter für Pflegefragen zur Verfügung stehen. Diese kennen sich mit den komplexen Regelungen der Pflegeversicherung aus und können Versicherte bei der Antragstellung, der Auswahl geeigneter Pflegeleistungen und der Organisation der häuslichen Pflege unterstützen. Besonders hervorzuheben ist die persönliche Betreuung, die bei einer Betriebskrankenkasse dieser Größe möglich ist – Versicherte haben oft über Jahre hinweg dieselben Ansprechpartner, die ihre individuelle Situation kennen.
Gut erreichbar in Melsungen
Kompetente Hilfe am Telefon
Zum 1. Januar 2025 sind sämtliche Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben worden, wie es das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vorsieht. Diese Erhöhung betrifft alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung und trägt der gestiegenen Kostenentwicklung in der Pflege Rechnung. Die BKK B. Braun Aesculap setzt diese gesetzlichen Vorgaben vollständig um und bietet ihren Versicherten damit eine verlässliche finanzielle Unterstützung in der Pflegesituation.
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Versicherte, die ihre Pflege selbst organisieren und beispielsweise von Angehörigen oder Freunden versorgt werden. Dieses wird monatlich ausgezahlt und dient als finanzieller Ausgleich für die geleistete Pflege. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 beträgt das monatliche Pflegegeld seit 2025 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 800 Euro und Versicherte mit Pflegegrad 5 erhalten 990 Euro monatlich. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, können aber den Entlastungsbetrag nutzen.
Pflegesachleistungen kommen zum Tragen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse, wobei Versicherte lediglich eventuelle Eigenanteile tragen müssen. Die monatlichen Höchstbeträge liegen bei 796 Euro für Pflegegrad 2, 1.497 Euro für Pflegegrad 3, 1.859 Euro für Pflegegrad 4 und 2.299 Euro für Pflegegrad 5. Diese Beträge decken in der Regel grundpflegerische Leistungen wie Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Mobilisierung ab.
Eine besonders flexible Möglichkeit bietet die Kombinationsleistung, bei der Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden können. Dies ist sinnvoll, wenn ein ambulanter Pflegedienst beispielsweise nur bestimmte Aufgaben übernimmt, während Angehörige weitere Pflegeleistungen erbringen. Wird der Pflegesachleistungsbetrag zu 70 Prozent ausgeschöpft, stehen noch 30 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Pflege optimal an die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten anzupassen. Die Entscheidung für eine bestimmte Leistungskombination gilt jeweils für sechs Monate, kann aber danach neu gewählt werden.
Pflegegeld stärkt häusliche Pflege
Eine wesentliche Neuerung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft: Die bisher getrennten Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt insgesamt 3.539 Euro pro Kalenderjahr und kann flexibel für beide Leistungsarten verwendet werden. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können selbst entscheiden, wie sie dieses Budget zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen möchten. Diese Vereinfachung erleichtert die Planung erheblich und beseitigt die bisherigen komplizierten Übertragungsregelungen.
Die Verhinderungspflege dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn diese beispielsweise Urlaub machen möchten oder selbst erkranken. In solchen Fällen übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Versorgung, sei es durch einen ambulanten Pflegedienst, eine andere Privatperson oder durch nahe Angehörige. Die zeitliche Höchstdauer wurde auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der Kurzzeitpflege angeglichen. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt, sodass keine vollständige Lücke in der finanziellen Unterstützung entsteht.
Die Kurzzeitpflege hingegen kommt in Betracht, wenn eine vorübergehende vollstationäre Pflege notwendig wird. Dies kann nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein, wenn die häusliche Versorgung noch nicht wieder möglich ist, oder wenn sich die Pflegebedürftigkeit kurzfristig verschlimmert. Die Kurzzeitpflege kann ebenfalls für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Wichtig zu beachten ist, dass die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflegeeinrichtung nicht von der Pflegekasse übernommen werden, sondern privat zu tragen sind. Diese können jedoch teilweise über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Eine weitere wichtige Änderung ab Juli 2025: Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt komplett. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf Verhinderungspflege – ebenso wie bereits bei der Kurzzeitpflege – unmittelbar ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden kann. Diese Regelung ist besonders wichtig für Menschen, die plötzlich pflegebedürftig werden und deren Angehörige sofort Unterstützung benötigen.
Entlastung durch Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege überbrückt Auszeiten
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung, die allen pflegebedürftigen Versicherten ab Pflegegrad 1 zusteht, sofern die Pflege zu Hause stattfindet. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt dieser Betrag 131 Euro monatlich, was einer Erhöhung von 125 Euro entspricht. Der Entlastungsbetrag wird nur nachträglich ausgezahlt, das heißt, Versicherte müssen zunächst Leistungen in Anspruch nehmen und die Rechnungen bezahlen, bevor sie die Erstattung bei der Pflegekasse beantragen können. Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderjahr übertragen werden, was einen Gesamtbetrag von bis zu 1.572 Euro im Jahr ermöglicht.
Der Entlastungsbetrag kann vielseitig eingesetzt werden. Er dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die von den Bundesländern nach Landesrecht anerkannt wurden. Dazu gehören beispielsweise Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Alltagsbegleiter, ehrenamtliche Helfer oder Nachbarschaftshilfe. Auch die Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden, sofern andere Budgets bereits ausgeschöpft sind. Ebenso können Kosten der Kurzzeitpflege, insbesondere die Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung, über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Ein besonders wichtiger Aspekt: Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 können den Entlastungsbetrag auch für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste nutzen, die über die körperbezogenen Pflegemaßnahmen hinausgehen. Dies umfasst beispielsweise Begleitung beim Einkaufen, Unterstützung im Haushalt oder Hilfe bei der Freizeitgestaltung. Um den Entlastungsbetrag optimal zu nutzen, können Versicherte zudem bis zu 40 Prozent ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen umwandeln und für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Diese Umwandlungsmöglichkeit ist besonders dann sinnvoll, wenn die regulären Pflegesachleistungen nicht vollständig benötigt werden, aber ein hoher Bedarf an Betreuungs- und Entlastungsleistungen besteht.
Mehr Entlastung im Alltag
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist und Pflegebedürftige in ein vollstationäres Pflegeheim ziehen, übernimmt die BKK B. Braun Aesculap Pflegekasse pauschale Leistungsbeträge für die Pflegekosten. Diese richten sich nach dem Pflegegrad und betragen monatlich bis zu 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Wichtig zu verstehen ist, dass diese Beträge in der Regel nicht ausreichen, um die gesamten Pflegekosten zu decken, sodass ein Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten verbleibt.
Um diesen Eigenanteil zu reduzieren, gewährt die Pflegekasse seit Januar 2024 gestaffelte Leistungszuschläge, die sich nach der Dauer des Heimaufenthalts richten. Pflegebedürftige erhalten in den ersten 12 Monaten einen Zuschlag von 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten. Nach mehr als 12 Monaten steigt dieser auf 30 Prozent, nach mehr als 24 Monaten auf 50 Prozent und nach mehr als 36 Monaten auf 75 Prozent. Diese Zuschläge werden direkt vom Pflegeheim mit der Pflegekasse abgerechnet, sodass sich der Eigenanteil für Heimbewohner entsprechend reduziert. Diese Regelung ist besonders bedeutsam, da die Heimkosten in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind und viele Pflegebedürftige und deren Angehörige vor erheblichen finanziellen Belastungen stehen.
Neben den Pflege- und Ausbildungskosten fallen in Pflegeheimen auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen an, die grundsätzlich vollständig privat zu tragen sind. Diese variieren je nach Einrichtung und Region erheblich und können mehrere hundert Euro monatlich betragen. Der vom Pflegeheim erhobene Eigenanteil setzt sich somit aus mehreren Komponenten zusammen, weshalb die Gesamtkosten für einen Heimplatz oft deutlich höher liegen als die von der Pflegekasse gezahlten Leistungsbeträge. Eine sorgfältige Kostenplanung und gegebenenfalls die Beantragung von Sozialhilfe beim zuständigen Sozialamt ist daher häufig notwendig.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Versicherten seit Januar 2025 monatlich 42 Euro zur Verfügung, eine Erhöhung um 2 Euro gegenüber dem Vorjahr. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge, saugende Bettschutzeinlagen und weitere Produkte, die dem Schutz der Pflegepersonen dienen oder die Pflege erleichtern. Diese Hilfsmittel können über Apotheken, Sanitätshäuser oder spezialisierte Versandapotheken bezogen werden. Viele Versicherte nutzen mittlerweile Abo-Modelle, bei denen die Pflegehilfsmittel monatlich automatisch nach Hause geliefert werden.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Leistungserbringer und der Pflegekasse, sodass Versicherte nur den Betrag über 42 Euro hinaus selbst zahlen müssen. Es empfiehlt sich, vorab bei der BKK B. Braun Aesculap nachzufragen, mit welchen Anbietern Verträge bestehen, um eine reibungslose Kostenübernahme sicherzustellen. Die monatliche Pauschale von 42 Euro deckt in den meisten Fällen den tatsächlichen Bedarf gut ab, insbesondere wenn mehrere pflegende Angehörige sich die Pflege teilen oder wenn erhöhte Hygieneanforderungen bestehen.
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Lagerungshilfen, Toilettensitzerhöhungen oder spezielle Pflegebett-Tische können ebenfalls bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt und müssen nicht gekauft werden. Der Eigenanteil für Versicherte beträgt 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei leihweiser Überlassung entfällt dieser Eigenanteil komplett. Für die Beantragung technischer Pflegehilfsmittel ist oft eine ärztliche Verordnung hilfreich, obwohl sie nicht zwingend erforderlich ist. Alternativ können auch Pflegefachpersonen während der Pflegebegutachtung oder im Rahmen von Beratungseinsätzen eine verbindliche Empfehlung für notwendige Hilfsmittel aussprechen, die dann für die Kostenübernahme ausreichend ist.
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Als Pflegebox bequem nach Hause – direkt mit der BKK abrechnen, keine Vorkasse.
Pflegebox beantragen
Die Pflegekasse der BKK B. Braun Aesculap bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, sofern die Umbauten die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Dieser Zuschuss steht allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung und gilt unabhängig von der Höhe des Pflegegrads – der Betrag ist immer gleich. Entscheidend ist, dass die geplanten Maßnahmen einen direkten Bezug zur Pflegesituation haben und nachvollziehbar begründet werden können.
Typische Beispiele für bezuschusste Maßnahmen sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Installation von Haltegriffen und Handläufen, die Verbreiterung von Türen für Rollstühle, der Abbau von Türschwellen, die Installation eines Treppenlifts oder die Verbesserung der Beleuchtung zur besseren Orientierung. Auch rutschfeste Bodenbeläge, Rampen für Rollstuhlfahrer oder der Einbau einer Gegensprechanlage können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Wichtig ist, dass es sich um Maßnahmen handelt, die über normale Reparaturen oder Modernisierungen hinausgehen und einen klaren Pflegebezug aufweisen.
Besonders hervorzuheben ist, dass der Zuschuss pro Maßnahme und pro Person gewährt wird. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen beantragt werden, was einen Gesamtzuschuss von bis zu 16.720 Euro ermöglicht. Eine Maßnahme umfasst dabei alle Umbauten, die zum gleichen Zeitpunkt beantragt werden und dem aktuellen Gesundheitszustand entsprechen. Verschlechtert sich der Zustand später und werden weitere Umbauten notwendig, kann der Zuschuss erneut beantragt werden. Der Antrag sollte unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden, da nachträglich eingereichte Anträge häufig abgelehnt werden.
Die BKK B. Braun Aesculap bietet ihren Versicherten eine Reihe von besonderen Programmen und Services, die über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehen und den Pflegealltag spürbar erleichtern können. Ein besonders innovatives Angebot ist die TeleClinic, ein Online-Arztservice, der rund um die Uhr kostenfreie ärztliche Beratung per Video ermöglicht. Über 200 Fachärzte stehen zur Verfügung, um bei gesundheitlichen Fragen schnell und unbürokratisch zu helfen, sei es bei Erkältungen, Hautproblemen oder psychischen Belastungen. Der Zugang erfolgt bequem über eine App oder Website, ohne Wartezeiten und ortsunabhängig.
Ergänzend dazu bietet die BKK das Angebot Dermanostic, eine Online-Hautarztpraxis, die bei Hautproblemen wie plötzlichem Ausschlag, juckender Haut oder veränderten Leberflecken ohne Wartezeiten weiterhilft. Diese digitalen Gesundheitsangebote sind gerade für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wertvoll, da sie den Gang zum Arzt oft ersparen oder zumindest eine erste Einschätzung ermöglichen, ob eine persönliche Vorstellung beim Arzt notwendig ist.
Der BKK PflegeFinder ist eine Online-Datenbank, über die ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Pflegestützpunkte recherchiert werden können. Die Suchfunktion ermöglicht es, gezielt nach Angeboten im eigenen Wohnumfeld zu suchen und dabei Informationen zu Leistungsangebot, Preisen und Qualität der Einrichtungen zu erhalten. Zusätzlich steht der BKK ArztFinder zur Verfügung, über den niedergelassene Ärzte und Zahnarztpraxen in der Nähe gefunden werden können. Diese Tools sind besonders hilfreich, wenn ein Umzug ansteht oder wenn die bisherige Versorgung nicht mehr den Bedürfnissen entspricht.
Das Bonusprogramm BKK CleverGesund belohnt Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, mit einem attraktiven Bonus von jährlich bis zu 100 Euro. Dazu gehören unter anderem Gesundheits-Check-ups, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge und Schutzimpfungen. Für die Teilnahme am Bonusprogramm müssen Versicherte nachweisen, dass sie bestimmte Vorsorgemaßnahmen in Anspruch genommen haben, und erhalten dann eine finanzielle Prämie, die als Bonuszahlung oder als Sachprämie gewählt werden kann.
Im Bereich der Prävention unterstützt die BKK ihre Versicherten mit bis zu 250 Euro pro Jahr für zertifizierte Gesundheitsangebote. Dazu zählen Gesundheitsreisen, Online-Kurse oder Präsenzkurse aus den Bereichen Bewegungsgewohnheiten sowie Stress- und Ressourcenmanagement. Diese Angebote richten sich nicht nur an die Pflegebedürftigen selbst, sondern insbesondere auch an pflegende Angehörige, die häufig unter hoher Belastung stehen und selbst Unterstützung benötigen.
Pflegende Angehörige stehen oft vor großen Herausforderungen, sowohl körperlich als auch emotional. Die BKK B. Braun Aesculap bietet deshalb kostenlose Pflegekurse an, die sowohl fachliche Hilfestellungen als auch emotionale Unterstützung bieten. Diese Kurse können individuell zu Hause durchgeführt werden oder als Online-Kurse wahrgenommen werden, was eine hohe Flexibilität ermöglicht. Die Themen reichen von rückenschonendem Arbeiten über Basiswissen der Körperpflege bis hin zu Grundlagen der Pflegeversicherung. Auch spezielle Kurse für die Pflege von Menschen mit Demenz werden angeboten.
Die Teilnahme an einem Pflegekurs ist für Angehörige kostenlos und ohne Verpflichtungen möglich. Vermittelt werden praktische Fertigkeiten, die den Pflegealltag erleichtern, aber auch wichtige Informationen über Entlastungsangebote und rechtliche Rahmenbedingungen. Darüber hinaus bieten die Kurse die Möglichkeit zum Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen, was emotional sehr entlastend wirken kann. Interessierte können sich direkt beim Versichertenservice der BKK B. Braun Aesculap über aktuelle Kursangebote informieren und sich beraten lassen.
Ein weiteres wichtiges Beratungsangebot ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, auf die alle Versicherten mit einem Pflegeantrag Anspruch haben. Sobald ein erstmaliger Pflegeantrag bei der Pflegekasse eingeht, muss diese innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten. Die Beratung kann telefonisch, in der Geschäftsstelle oder auf Wunsch auch im häuslichen Umfeld stattfinden. Ziel ist es, Versicherte umfassend über alle verfügbaren Leistungen zu informieren, bei der Auswahl geeigneter Angebote zu unterstützen und die Organisation der Pflege zu erleichtern. Diese Beratung ist unabhängig vom späteren Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI, der für Pflegegeldempfänger verpflichtend ist.
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Der erste Schritt zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist die Beantragung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse der BKK B. Braun Aesculap. Dies kann formlos telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 2272830, schriftlich per Brief oder E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen. Es genügt zunächst ein einfacher Satz wie: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Die Pflegekasse sendet daraufhin ein Antragsformular zu, das ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Wichtig ist, das Datum des Antrags zu dokumentieren, da Leistungen frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Erstellung eines Pflegegutachtens. Der MD setzt sich anschließend mit dem Antragsteller telefonisch oder schriftlich in Verbindung, um einen Termin für die Pflegebegutachtung zu vereinbaren. Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt und dauert zwischen 30 und 90 Minuten. Ein ausgebildeter Pflegefachkraft oder Arzt des Medizinischen Dienstes beurteilt dabei, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bestreiten kann.
Die Begutachtung erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA), das seit Januar 2017 in Kraft ist und die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen in den Mittelpunkt stellt. Bewertet werden die Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Der Bereich Selbstversorgung hat mit 40 Prozent den größten Einfluss auf die Bewertung und umfasst Tätigkeiten wie Körperpflege, An- und Auskleiden sowie Nahrungszubereitung und -einnahme.
Um optimal auf die Begutachtung vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem über mindestens eine Woche alle benötigten Hilfestellungen dokumentiert werden. Auch relevante medizinische Unterlagen, Arztbriefe und Medikamentenpläne sollten bereitliegen. Es ist ratsam, dass eine vertraute Person während der Begutachtung anwesend ist, die den Pflegealltag kennt und ergänzende Informationen geben kann. Der Gutachter wird auch Fragen zur Wohnsituation, zu vorhandenen Hilfsmitteln und zu bereits genutzten Unterstützungsangeboten stellen.
Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse über den Pflegegrad entscheidet. Die Entscheidung muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags mitgeteilt werden, bei besonders eiligen Fällen oder wenn sich der Antragsteller in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung befindet, sogar innerhalb einer Woche. Wird die Frist nicht eingehalten, können Versicherte ein Verzögerungsgeld von 70 Euro pro Woche geltend machen.
Begutachtung zuhause vorbereiten
Wenn die Pflegekasse einen Antrag ablehnt oder einen niedrigeren Pflegegrad als erwartet bewilligt, haben Versicherte das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids und muss unbedingt eingehalten werden, da der Bescheid sonst bestandskräftig wird. Der Widerspruch kann zunächst formlos erfolgen – ein einfaches Schreiben mit dem Satz „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein" genügt. Die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden, sollte aber zeitnah erfolgen.
Für einen erfolgreichen Widerspruch ist eine fundierte Begründung entscheidend. Diese sollte detailliert darlegen, warum die Bewertung des Medizinischen Dienstes nicht der tatsächlichen Pflegesituation entspricht. Konkrete Beispiele aus dem Pflegealltag, die Darstellung von Einschränkungen, die im Gutachten nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden, sowie aktuelle ärztliche Stellungnahmen können die Argumentation stärken. Hilfreich ist es, sich bei der Formulierung von einer Pflegefachkraft, einer Pflegeberatungsstelle oder einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt unterstützen zu lassen.
Nach Eingang des Widerspruchs hat die Pflegekasse drei Monate Zeit, um zu reagieren. In vielen Fällen wird eine Wiederholungsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst angeordnet. Diese sollte besonders sorgfältig vorbereitet werden, indem alle relevanten Unterlagen zusammengestellt und der Pflegealltag möglichst realistisch dargestellt wird. Bleibt die Pflegekasse bei ihrer ablehnenden Entscheidung, erhalten Versicherte einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. Gerichtsverfahren in Sozialangelegenheiten sind für Versicherte kostenfrei, lediglich eigene Anwaltskosten müssten getragen werden, sofern ein Rechtsbeistand hinzugezogen wird.
Versicherte, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und nicht die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen, sind nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Beratungsbesuch halbjährlich einmal, also zweimal im Jahr, stattfinden. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungseinsatz vierteljährlich einmal, also viermal im Jahr, durchzuführen. Versicherte mit Pflegegrad 1 haben keinen Pflichttermin, können aber auf Wunsch ebenfalls halbjährlich eine Beratung erhalten.
Der Beratungseinsatz dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und soll pflegende Angehörige unterstützen. Ein qualifizierter Pflegeberater, meist von einem ambulanten Pflegedienst, einem beauftragten Unternehmen oder einer anerkannten Beratungsstelle, besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und überprüft, ob die Pflege angemessen erfolgt. Dabei werden auch Tipps zur Pflegetechnik gegeben, Hilfsmittel überprüft und über weitere Entlastungsangebote informiert. Der Beratungseinsatz ist für Versicherte kostenfrei, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Beratungsstelle und Pflegekasse.
Wichtig: Die Teilnahme am Beratungseinsatz muss bei der Pflegekasse nachgewiesen werden. In den meisten Fällen übernimmt der Pflegeberater diese Meldung automatisch. Wird die Frist versäumt, droht zunächst eine angemessene Kürzung des Pflegegeldes. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld sogar vollständig gestrichen werden. Deshalb sollten Versicherte die Termine rechtzeitig vereinbaren und einhalten. Die Pflegekasse informiert in der Regel schriftlich über die nächste fällige Frist.
Pflegende Angehörige, die eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 bis 5 nicht erwerbsmäßig pflegen, erhalten durch die Pflegeversicherung eine soziale Absicherung. Voraussetzung ist, dass die Pflege mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage, in der häuslichen Umgebung erfolgt. Die Pflegeperson darf zudem nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur
Rentenversicherung, Unfallversicherung und unter bestimmten Bedingungen auch zur Arbeitslosenversicherung.
Die Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse entrichtet, orientieren sich am Pflegegrad der gepflegten Person und der Art der bezogenen Leistung. Im Jahr 2025 werden Pflegepersonen durch diese Beiträge beispielsweise so gestellt, als würden sie ein Arbeitsentgelt zwischen 707,81 und 3.745,00 Euro monatlich erhalten. Für ein Jahr Pflegetätigkeit kann dadurch ein monatlicher Rentenanspruch zwischen 6,61 und 34,99 Euro erworben werden. Diese Beiträge werden bis zum Bezug einer Vollrente wegen Alters gezahlt und tragen wesentlich dazu bei, dass Pflegepersonen trotz der zeitlichen Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen können.
Zusätzlich sind pflegende Angehörige über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt für Unfälle im Zusammenhang mit der Pflege sowie bei der Fahrt von und zu den Pflegebedürftigen. Während eines Erholungsurlaubs der Pflegeperson von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr werden die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse weitergezahlt, sodass der Versicherungsschutz auch in dieser Zeit bestehen bleibt. Diese Regelung ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich regelmäßig zu erholen, ohne Nachteile bei der sozialen Absicherung befürchten zu müssen.
Um die vielfältigen Leistungen der Pflegekasse optimal zu nutzen, sollten Versicherte einige praktische Hinweise beachten. Zunächst ist es ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Leistungsarten zu informieren und eine individuelle Pflegeplanung vorzunehmen. Die Pflegeberater der BKK stehen hierfür kostenfrei zur Verfügung und können wertvolle Unterstützung bei der Auswahl der passenden Leistungen bieten. Eine gute Dokumentation des Pflegebedarfs, etwa durch ein Pflegetagebuch, erleichtert nicht nur die Begutachtung, sondern hilft auch dabei, den eigenen Unterstützungsbedarf besser einzuschätzen.
Viele Versicherte nutzen nicht alle ihnen zustehenden Leistungen, oft aus Unkenntnis oder weil der administrative Aufwand gescheut wird. Dabei lohnt es sich, alle verfügbaren Angebote auszuschöpfen. Der Entlastungsbetrag beispielsweise wird häufig nicht vollständig genutzt, obwohl er eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen kann. Auch die Möglichkeit, Pflegesachleistungen zu 40 Prozent für Betreuungsangebote umzuwandeln, ist vielen nicht bekannt. Ein regelmäßiger Austausch mit dem Pflegeberater oder die Teilnahme an Pflegekursen kann helfen, über solche Möglichkeiten informiert zu bleiben.
Bei der Auswahl von Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten sollten Versicherte nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf Qualität und persönliche Passung. Der BKK PflegeFinder bietet hier eine gute Orientierung, reicht aber für eine fundierte Entscheidung oft nicht aus. Persönliche Besichtigungen, Gespräche mit anderen Angehörigen und die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person sind unerlässlich. Auch die Inanspruchnahme einer unabhängigen Pflegeberatung, etwa bei einem Pflegestützpunkt, kann sinnvoll sein.
Wichtig ist zudem, alle Fristen im Blick zu behalten – sei es die einmonatige Widerspruchsfrist bei Bescheiden, die regelmäßigen Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug oder die rechtzeitige Beantragung von Leistungen wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege. Viele Leistungen können nicht rückwirkend beantragt werden, sodass eine vorausschauende Planung wichtig ist. Auch bei Veränderungen der Pflegesituation sollte nicht gezögert werden, einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads zu stellen, da sich dadurch höhere Leistungsbeträge ergeben können.
Pflegetagebuch hilft beim Überblick
Die Pflegeversicherung befindet sich in einem kontinuierlichen Reformprozess, um den steigenden Anforderungen und Kosten in der Pflege gerecht zu werden. Nachdem zum 1. Januar 2025 bereits eine Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erfolgt ist, sind weitere Anpassungen für das Jahr 2028 geplant. Diese sollen sich an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen orientieren und sicherstellen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung mit den realen Kosten Schritt halten. Eine solche regelmäßige Anpassung im Drei-Jahres-Rhythmus ist im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) festgeschrieben.
Die Zusammenführung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag ab Juli 2025 ist ein erster Schritt hin zu mehr Flexibilität und Entbürokratisierung. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren weitere Vereinfachungen folgen, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Inanspruchnahme von Leistungen zu erleichtern. Auch die Digitalisierung wird in der Pflegeversicherung eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Angebote wie die TeleClinic oder digitale Pflegeanträge sind erste Beispiele dafür, wie technologische Entwicklungen den Zugang zu Leistungen verbessern können.
Gleichzeitig steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung. Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte angehoben, sodass Kinderlose nun einen Beitrag von 4,2 Prozent zahlen. Diese Erhöhung war notwendig, um die gestiegenen Leistungsausgaben zu finanzieren. Es ist davon auszugehen, dass weitere Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren folgen werden, da die demografische Entwicklung mit einer steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen die Pflegeversicherung vor große finanzielle Herausforderungen stellt.
Blick nach vorn mit Plan
Die BKK B. Braun Aesculap ist eine betriebsbezogene Krankenkasse mit Sitz in Melsungen, die exklusiv Mitarbeitern der B. Braun-Gruppe und deren Angehörigen offensteht. Mit über 29.000 Versicherten bietet sie einen persönlichen Service und umfassende Pflegeleistungen auf Basis des SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt alle gesetzlichen Leistungen und bietet darüber hinaus besondere Programme wie TeleClinic, Dermanostic, den BKK PflegeFinder und das Bonusprogramm BKK CleverGesund.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten erhöhte Leistungsbeträge: Das Pflegegeld liegt zwischen 347 und 990 Euro monatlich, die Pflegesachleistungen zwischen 796 und 2.299 Euro. Der Entlastungsbetrag wurde auf 131 Euro monatlich angehoben, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden mit 42 Euro bezuschusst. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme gefördert.
Eine wesentliche Neuerung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst, der flexibel genutzt werden kann. Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt, die zeitliche Höchstdauer beträgt einheitlich acht Wochen pro Jahr.
Für die Antragstellung auf einen Pflegegrad ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erforderlich. Die Begutachtung erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments und bewertet die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung besteht ein Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats.
Pflegende Angehörige erhalten eine soziale Absicherung durch Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Pflegekurse werden kostenfrei angeboten und Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug sind je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich verpflichtend durchzuführen.
Die Kontaktaufnahme zur BKK B. Braun Aesculap erfolgt über die kostenfreie Servicenummer 0800 2272830 oder per E-Mail an info@bkk-bba.de. Die Servicezeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 bis 15:30 Uhr. Persönliche Beratung ist an den Standorten Melsungen und Tuttlingen möglich.
Versicherte der BKK B. Braun Aesculap profitieren von einem verlässlichen Partner in der Pflege, der gesetzliche Leistungen mit besonderen Services verbindet und eine persönliche Betreuung durch kompetente Ansprechpartner gewährleistet. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Leistungen und die Anpassung an aktuelle Herausforderungen machen die BKK zu einem wichtigen Baustein für eine gute pflegerische Versorgung ihrer Versicherten.
Häufige Fragen zur BKK B. Braun Aesculap