Krankenhausreform 2026: Der Weg für praxistaugliche Kliniken ist frei

Djamal Sadaghiani
Krankenhausreform 2026: Bundestag beschließt praxistaugliche Anpassungen

Die deutsche Krankenhauslandschaft steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Am morgigen Freitag, den 6. März 2026, wird der Bundestag über weitreichende Anpassungen der Krankenhausreform abstimmen. Ziel des sogenannten Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) ist es, die weitreichenden Strukturveränderungen für die Kliniken im Alltag besser umsetzbar zu machen und die flächendeckende medizinische Versorgung – insbesondere im ländlichen Raum – langfristig zu sichern.

Einigung im Gesundheitsausschuss macht den Weg frei

Bereits am Mittwoch hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages nach intensiven Beratungen grünes Licht für das Gesetzespaket gegeben. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD stimmten für die Vorlage, womit der Weg für die morgige Abstimmung im Plenum geebnet ist. Laut dem Deutschen Bundestag umfasst das Paket zahlreiche Änderungsanträge, die den ursprünglichen Reformplan an entscheidenden Stellen nachjustieren und praktikabler gestalten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Um den Übergang für die Krankenhäuser abzufedern und Planungssicherheit zu gewährleisten, wurden wesentliche Fristen und Vorgaben gelockert:

  • Verschiebung der Vorhaltevergütung: Die Einführung der neuen Finanzierungssystematik, die Kliniken künftig für das reine Vorhalten von Leistungen vergüten soll, wird um ein Jahr verschoben. Die Jahre 2026 und 2027 gelten nun als budgetneutral, bevor ab 2028 die sogenannte Konvergenzphase startet.
  • Mehr Flexibilität für die Bundesländer: Die Länder erhalten deutlich mehr Entscheidungsspielraum. Sie können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen leichter Ausnahmen von den strengen Struktur- und Erreichbarkeitsvorgaben genehmigen.
  • Stärkung des ländlichen Raums: Um die medizinische Versorgung abseits der Ballungszentren zu gewährleisten, werden erweiterte Kooperationsmöglichkeiten für regionale Kliniken geschaffen.

CDU/CSU betont die verbesserte Praxistauglichkeit

Aus den Reihen der Unionsfraktion wird der nun gefundene Kompromiss als großer Erfolg gewertet. Albert Stegemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und die gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, dass die Krankenhausreform durch die Anpassungen nun "deutlich praxistauglicher gestaltet" werde. Die Regierungskoalition schließe damit ihr erstes großes strukturpolitisches Vorhaben im Gesundheitsbereich erfolgreich ab.

Durch die vorgenommenen Änderungen bleiben die ursprünglichen Ziele der Reform – eine Steigerung von Behandlungsqualität und Effizienz – gewahrt, ohne jedoch die historisch gewachsenen Versorgungsstrukturen vor Ort zu überfordern. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte im Vorfeld mehrfach betont, dass die Reform alltagstauglich werden müsse, und suchte dafür den engen Austausch mit den Gesundheitsministern der Länder.

Ausblick: Wie es nach der Abstimmung weitergeht

Nach der erwarteten Verabschiedung im Bundestag am Freitag muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Die abschließende Beratung in der Länderkammer ist für Ende März 2026 angesetzt. Sollte auch der Bundesrat zustimmen, haben die Krankenhäuser in Deutschland die dringend benötigte Planungssicherheit für die kommenden Jahre.

Für Pflegekräfte, Ärzte und Patienten bedeutet dies vor allem eines: Der unumgängliche Umbau der Krankenhauslandschaft kommt, wird jedoch durch die neuen Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen mit deutlich mehr Augenmaß und Rücksicht auf die Praxis vorangetrieben.

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